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KW
1: Montag, 29. Dezember 2025 - Sonntag, 4.
Januar 2026
Themen u.a.:
Geflügelpest: Kreis Wesel
erlässt neue Allgemeinverfügungen
Die am 01.12.2025 und am 04.12.2025 vom
Kreis Wesel erlassenen Allgemeinverfügungen
wegen der Geflügelpest in Kempen, Kreis
Viersen, und Kevelaer, Kreis Kleve, können
zum 01.01.2026 und 03.01.2026 aufgehoben
werden.
Für viele Geflügelhalter im
Kreis Wesel, die mit ihren Haltungen bisher
in der Sperrzone um den Ausbruch in Kevelaer
lagen, bedeutet dies aber keine Entwarnung.
Am 23.12.2025 wurde in Kevelaer ein neuer
Verdachtsfall entdeckt und zwischenzeitlich
vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Die Kreise Kleve und Wesel hatten
daher am 23.12.2025 bereits eine vorläufige
Sperrzone eingerichtet, die jetzt, mit
Bestätigung des Ausbruchs in eine endgültige
Schutz- und Überwachungszone überführt
wird.
Der Kreis Wesel hat heute
eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die
zum 31.12.2025 in Kraft tritt. Die
Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des
Kreises Wesel Nr. 74 vom 30.12.2025
veröffentlicht worden. Sie enthält auch eine
interaktive Karte. Die betroffenen
Geflügelhaltungen liegen in Alpen, Sonsbeck
und Xanten und werden in den nächsten Wochen
erneut stichprobenartig tierärztlich
überprüft werden.
Zur interaktiven
Karte: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/F01240B6D1F0ACAC96D669D3FECBBF63BF51103B3AE4908D0BDBB0112ED40106
Nach wie vor werden viele Wildvögel tot
aufgefunden. Bei über 40 Tieren im Kreis
Wesel konnte das Geflügelpestvirus HPAI H5N1
mittlerweile nachgewiesen werden, zahlreiche
Verdachtsfälle befinden sich in Abklärung.
Überwachung des Verkaufs
von Silvesterfeuerwerk: Bezirksregierung
Düsseldorf stellt 66 Verstöße fest
Mit zehn Mitarbeitenden in fünf
Teams war die Bezirksregierung Düsseldorf in
den vergangenen Tagen schwerpunktmäßig in
der deutsch-niederländischen Grenzregion im
Einsatz. Kontrolliert wurden Betriebe im
Kreis Kleve und im Kreis Viersen, die
Silvesterfeuerwerk lagern oder verkaufen.
Ergebnis der Kontrollen: Insgesamt wurden 66
Verstöße festgestellt.
•
Verstöße gegen die
Arbeitsstättenverordnung (28 Fälle)
Die festgestellten Mängel betrafen
insbesondere den Brandschutz und die
Sicherheit der Beschäftigten. Dazu zählten
unter anderem: verstellte oder blockierte
Fluchtwege, nicht geprüfte Feuerlöscher
sowie fehlende Feuerlöscher in Verkaufs-
oder Lagerräumen.
•
Verstöße gegen das
Sprengstoffrecht (38 Fälle)
Auch im Umgang mit pyrotechnischen
Gegenständen wurden zahlreiche
Beanstandungen festgestellt, darunter:
beschädigte oder aufgerissene
Sicherheitsverpackungen, Feuerwerksartikel,
die nicht für den deutschen Markt bestimmt
waren, fehlende deutsche
Gebrauchsanleitungen sowie Überschreitungen
der zulässigen Lagermengen.
•
Besonders gravierend war ein Fall
in Geldern, bei dem die erlaubte Lagermenge um
das Siebenfache überschritten wurde. Insgesamt
wurden drei Strafanzeigen wegen Überlagerung von
Feuerwerkskörpern erstattet. In
den vergangenen Tagen überprüfte der
Arbeitsschutz der Bezirksregierung Düsseldorf
195 Lager- und Verkaufsstellen. Im Fokus standen
dabei unter anderem die zulässigen Höchstmengen
explosiver Stoffe, die Vorschriften zur Lagerung
und Kennzeichnung von Feuerwerk sowie die
Einhaltung der Bestimmungen zu Flucht- und
Rettungswegen.
Die
alljährliche Kontrollaktion dient dem Schutz der
Beschäftigten sowie der Sicherheit der Kundinnen
und Kunden. Da die Bezirksregierung Düsseldorf
lediglich stichprobenartige Kontrollen
durchführen kann, wird Käuferinnen und Käufern
empfohlen, für einen sicheren Start ins neue
Jahr vor dem Kauf auf die CE-Kennzeichnung zu
achten und Feuerwerkskörper nur entsprechend den
Gebrauchsanweisungen zu verwenden.
Höhere Strafen für Übergriffe auf
Einsatz- und Rettungskräfte und medizinisches
Personal
Das Bundesjustizministerium
schlägt Anpassung des Strafrechts vor
Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind,
sollen strafrechtlich besser geschützt werden.
Insbesondere sollen die Mindeststrafen für
Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten,
Angehörige der Rettungsdienste und der
Feuerwehr, Gerichtsvollzieherinnen und
Gerichtsvollzieher erhöht werden.
Wer
diese Personen tätlich angreift, soll künftig
mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs
Monaten statt wie bisher von mindestens drei
Monaten bestraft werden; in besonders schweren
Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr
statt wie bisher sechs Monaten drohen. Es soll
gesetzlich klargestellt werden, dass auch
hinterlistige Überfälle auf die genannten
Personen zu den besonders schweren Fällen
tätlicher Angriffe gehören.
Auch
Angriffe auf medizinisches Personal (etwa
Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte) sollen
künftig strenger bestraft werden. Das sieht ein
Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor,
der heute veröffentlicht wurde. Um das
demokratische Gemeinwesen insgesamt besser zu
schützen, sind darüber hinaus weitere
Anpassungen des Strafrechts vorgesehen.
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt
dazu: „Der Zusammenhalt einer Gesellschaft
hängt auch davon ab, ob wir denjenigen den
Rücken stärken, die Verantwortung für unsere
Gesellschaft übernehmen. Eine große Aufgabe für
2026 wird sein, unser Gemeinwesen zu stärken –
gegen Angriffe von innen wie von außen. Dazu
gehört ganz wesentlich, diejenigen besser zu
schützen, die täglich für unsere Sicherheit im
Einsatz sind.
Angriffe auf Polizistinnen
und Polizisten sowie auf Rettungs- und
Einsatzkräfte haben in den vergangenen Jahren
ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Gerade in
den Silvesternächten ist es immer wieder zu
enthemmten und inakzeptablen Übergriffen
gekommen. Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat
entschieden entgegentreten – auch und gerade mit
den Mitteln des Strafrechts. Deshalb wollen wir
das Strafrecht nachschärfen.
Wer
Menschen angreift, die im Dienst für die
Allgemeinheit stehen und dabei besondere
Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders
verwerflich und muss entsprechend bestraft
werden. Das gilt für Angriffe auf Polizistinnen
und Polizisten, Feuerwehrleute und
Rettungskräfte, aber auch für Angriffe auf
Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal oder
Gerichtsvollzieher. Für all diese Berufsgruppen
muss gelten: Starker Einsatz für uns verdient
unseren starken Schutz.“
Angehörige der
Polizei, der Rettungskräfte und der
medizinischen Berufe tragen ganz besonders zur
Funktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft
bei. Auch Menschen, die sich im Ehrenamt zum
Beispiel in Vereinen oder in der Kinder- und
Jugendarbeit engagieren, leisten einen wichtigen
Beitrag für das Gemeinwohl.
Das soll
zukünftig im Strafrecht noch stärker
berücksichtigt werden. Denn trotz oder gerade
wegen ihres Einsatzes werden diese Menschen
immer wieder zum Ziel von Übergriffen. Der
Gesetzentwurf reagiert auf diese
besorgniserregende Entwicklung und soll die
Widerstandsfähigkeit des Rechtsstaats insgesamt
stärken.
•
Der
Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende
Änderungen vor: - Höhere Strafen für
Übergriffe auf Vollstreckungsbeamtinnen und
-beamte (insbesondere Polizistinnen und
Polizisten) sowie Angehörige der Rettungsdienste
und der Feuerwehr - Bei Übergriffen auf
Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte
(insbesondere Polizistinnen und Polizisten,
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher)
sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte
(Feuerwehrleute, Hilfeleistende des
Katastrophenschutzes oder eines
Rettungsdienstes) sollen künftig höhere Strafen
drohen. - Wer diese Personen tätlich
angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe
von mindestens sechs Monaten statt wie bisher
von mindestens drei Monaten bestraft werden.
Auch wenn Vollstreckungsbeamtinnen und
-beamten Widerstand geleistet wird oder
Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit
behindert werden, soll grundsätzlich keine
Geldstrafe mehr möglich sein, sondern immer eine
Freiheitsstrafe drohen. In besonders schweren
Fällen tätlicher Angriffe soll die
Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr
statt bisher sechs Monate betragen.
•
Im Gesetz
soll klargestellt werden, dass auch tätliche
Angriffe, die mittels eines hinterlistigen
Überfalls erfolgen, zu den besonders schweren
Fällen zählen. Diese Klarstellung betrifft
beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in
einen Hinterhalt gelockt werden. Die sogenannten
Widerstandsdelikte in den §§ 113 ff. des
Strafgesetzbuches (StGB) sollen zu diesem Zweck
insgesamt überarbeitet werden.
•
Besonderer strafrechtlicher Schutz auch für
Ärztinnen und Ärzte sowie anderes medizinisches
Personal Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige
anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden
sollen zukünftig generell einbezogen werden in
den Schutz der besonderen Strafvorschriften zum
Schutz von Einsatz- und Rettungskräften. Das
heißt: Unabhängig davon, wo sie tätig sind,
sollen tätliche Angriffe gegen Ärztinnen und
Ärzte und ihre Mitarbeitenden künftig den
gleichen Strafandrohungen unterliegen wie
Angriffe gegen Rettungskräfte. Das sieht ein
neuer § 116 StGB vor. Bislang gelten besondere
Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches
Personal nur, soweit die angegriffenen Personen
im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in
einer Notaufnahme tätig sind.
•
Strafschärfende Berücksichtigung von
Auswirkungen auf Tätigkeiten, die dem Gemeinwohl
dienen Zukünftig soll im Gesetz ausdrücklich
klargestellt sein, dass Gerichte es bei der
Strafzumessung im Einzelfall berücksichtigen
müssen, ob die Auswirkungen einer Tat geeignet
sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit zu
beeinträchtigen.
So soll beispielsweise
zu Lasten des Täters oder der Täterin zu
berücksichtigen sein, wenn die Tat eine
Einschüchterung medizinischen Personals oder
auch politischer Entscheidungsträger zur Folge
hat. Dazu soll die Vorschrift über die
Festlegung der Strafe im Einzelfall (sogenannte
Strafzumessung) in § 46 StGB angepasst werden.
•
Besserer Schutz vor rechtswidriger Einflussnahme
auf europäischer und kommunaler Ebene
Zukünftig sollen auch Entscheidungsorgane und
Entscheidungsträgerinnen und -träger auf
europäischer und kommunaler Ebene durch
besondere Strafvorschriften besser vor
rechtswidriger Einflussnahme durch Nötigung
geschützt werden. Dazu gehören das Europäische
Parlament, die Europäische Kommission und der
Gerichtshof der Europäischen Union sowie die
Volksvertretungen der kommunalen
Gebietskörperschaften und deren Mitglieder.
Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine
Ergänzung der bestehenden Straftatbestände des §
105 und § 106 StGB (bisher: Nötigung von
Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und
von Mitgliedern eines Verfassungsorgans) vor.
•
Strafrahmenerhöhung und Aberkennung des passiven
Wahlrechts bei einer Verurteilung wegen
Volksverhetzung Für die Verbreitung
volksverhetzender Inhalte (§ 130 Absatz 2 StGB)
soll zukünftig eine Freiheitsstrafe von bis zu
fünf Jahren statt bisher drei möglich sein.
Außerdem sollen Gerichte bei Verurteilungen
wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs
Monaten Freiheitsstrafe die Aberkennung des
passiven Wahlrechts aussprechen können.
Täterinnen und Täter können damit bis zu fünf
Jahre lang ihr Recht verlieren, öffentliche
Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen
Wahlen zu erlangen. Damit soll das demokratische
Gemeinwesen besser gegen Bedrohungen durch
Personen geschützt werden können, die sich aktiv
gegen das friedliche Miteinander wenden.
Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und
Verbände versandt und auf der Internetseite des
Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz veröffentlicht. Die
interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis
zum 30. Januar 2026 Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahmen der Verbände werden auf der
Internetseite des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz veröffentlicht.
Traditionelles Turmblasen auf
der Schwanenburg Die Stadt
Kleve lädt auch in diesem Jahr wieder
herzlich zum traditionellen Turmblasen auf
der Schwanenburg ein. Am 31. Dezember
erklingen hoch über den Dächern der Stadt
festliche Bläserklänge, die den
Jahresausklang musikalisch begleiten und für
viele Bürgerinnen und Bürger einen festen
und geschätzten Bestandteil des
Silvestervormittags darstellen.

Turmbläser
Die Veranstaltung beginnt
um 11:30 Uhr. Das Turmblasen wird von
erfahrenen und renommierten Musikerinnen und
Musikern gestaltet. Mitwirkende sind Andreas
Verhoeven an der Trompete, Helmut Lutterbach
am Horn, Georg Arntz am Bariton sowie
Vanessa Verhulsdonk an der Tuba.
Das
Ensemble präsentiert abwechslungsreiche
Musikstücke, die sowohl feierliche als auch
besinnliche Akzente setzen. Auf dem Programm
stehen unter anderem die Victory Fanfare,
die Jupiter Hymne aus The Bringer of
Jollity, das Werk All Ye Who Music Love, das
Kirchenlied Näher mein Gott zu dir, die
Tiger’s Fanfare, ein ukrainisches Volkslied,
Freude schöner Götterfunken sowie die Maria
Theresia Fanfare.
Die Auswahl der
Stücke verbindet klassische Bläserliteratur
mit bekannten Melodien und internationalen
musikalischen Einflüssen und schafft so
einen stimmungsvollen Rahmen zum
Jahreswechsel. Die Teilnahme an der
Veranstaltung ist kostenfrei. Da das
Turmblasen im Freien stattfindet, wird den
Besucherinnen und Besuchern empfohlen, auf
wetterangepasste Kleidung zu achten.
Moers: GUDE LEUDE vs. KI
Gastspiel – mit
Silvester- Umtrunk Erlebt die
Zukunft der Impro-Comedy live auf der Bühne!
Hier treten menschliche Kreativität und
künstliche Intelligenz gegeneinander an –
spontan, witzig und voller Überraschungen.
Ob KI-Helden, digitale Missverständnisse
oder futuristische Alltagsszenarien – alles
ist möglich, aber nichts ist vorhersehbar.

Okay, okay, okay, wir geben es ja zu:
Bis hierhin hat die KI diesen Text
geschrieben. Aber warum auch nicht? Kann sie
nicht längst alles, was wir nicht auch
können? Und mehr noch, kann sie es
vielleicht sogar besser? Müssen wir uns
überhaupt noch auf die Bühne stellen?
Definitiv! Denn so schnell geben wir den
Kampf nicht auf. Und IHR entscheidet, WER
GEWINNT.
Also seid dabei beim
großen Showdown: Gude Leude vs. KI. Vor der
Vorstellung laden wir Sie herzlich zu einem
gemeinsamen Sektempfang ein. Eintritt: 35,00
Euro, ermäßigt 15,00 Euro Tickets unter 0 28
41/8 83 41 10 oder www.schlosstheater-moers.de
Veranstaltungsdatum 31.12.2025 - 18:00
Uhr - 20:00 Uhr. Veranstaltungsort Kastell
9, 47441 Moers. Veranstaltungsort Schloss
Meerbecker SV Moers:
Fußballturnier -
Fußball-Hallenstadtmeisterschaft
Samstag 03.04.2026: 12 Uhr bis 18 Uhr
Sonntag 04.04.2026: 11 Uhr bis 18 Uhr Event
details Veranstaltungsdatum 03.01.2026 -
12:00 Uhr - 04.01.2026 - 18:00 Uhr
Veranstaltungsort Am Sportzentrum 5 47445
Moers Veranstalter Firma MSV Moers 13/20
e.V. Adresse Barbarastraße 18 47443 Moers
Moers: Das "Geleucht"
Hoch über Moers thront auf der Halde
Rheinpreußen das größte Montankunstwerk
weltweit: das „Geleucht" von Otto Piene. Die
Aussichtsplattform der riesigen Grubenlampe
bietet „Himmelsstürmern" imposante Ausblicke
tief ins Ruhrgebiet und den Niederrhein.

Karl Brand
Die 2-stündige, 3,5 km
lange Tour lohnt besonders in einer
Vollmondnacht, wenn Teile der Halde in
glutrotes Licht eintauchen. Diese Führung
begleitet Karl Brand. Treffpunkt: Clubhaus
der Freien Schwimmer (Römerstraße 790)
Hinweis: Gute Kondition / festes Schuhwerk
erforderlich.
Auf Anfrage weitere
Gruppentouren bei Tag & Nacht.
Weitere Infos zu den Stadtführungen.
Kosten: 9 Euro. Veranstaltungsdatum
03.01.2026 - 18:30 Uhr - 20:30 Uhr
.Veranstaltungsort Clubhaus der Freien
Schwimmer Rheinkamp. Adresse Römerstraße
790, 47443 Moers.
Auch im
Karneval gilt die Kampagne „Mehr Spaß ohne
Glas!“ Auch im Jahr 2026 stehen
im Klever Stadtgebiet wieder zahlreiche
karnevalistische Aktivitäten an. Damit alle
Besucherinnen und Besucher die
Veranstaltungen unbeschadet und bei bester
Laune genießen können, sind erneut
verschiedene ordnungsbehördliche Maßnahmen
und Regelungen notwendig. Insbesondere
möchte die Stadt Kleve auf die Kampagne
„Mehr Spaß ohne Glas!“ hinweisen.
Gemeinsam mit dem Klever
Rosenmontags-Komitee e.V. und der Polizei
Kleve wird in den sozialen Medien dazu
aufgerufen, zum Rathaussturm und zum
Rosenmontag auf Glasbehältnisse jeglicher
Art zu verzichten. In den vergangenen Jahren
war leider immer wieder festzustellen, dass
Glasscherben und herumliegende
Glasbehältnisse nicht nur für Zugwagen und
Einsatzfahrzeuge, sondern auch für
Fußgruppen sowie Besucherinnen und Besucher
der Züge gefährlich werden können.
Nach dem Aufruf zum Glasverzicht in den
vergangenen Jahren ist die Menge an Glas
bereits deutlich zurückgegangen – mit der
Hilfe aller Karnevalistinnen und
Karnevalisten hoffen die beteiligten
Organisationen, die Menge in diesem Jahr
weiter reduzieren zu können.
Moers: Feuriger Start ins neue Jahr
- Neujahrskonzert in der Enni Eventhalle ist
fast ausverkauft Moers startet
auch 2026 festlich ins neue Jahr: Wenige
Tage vor dem Neujahrskonzert des PRAGUE
ROYAL PHILHARMONIC am 1. Januar sind rund
1.150 Tickets vergriffen. Die Enni
Eventhalle ist damit fast ausverkauft. Für
Kurzentschlossene sind an der Abendkasse
noch wenige Restkarten erhältlich.
Chefdirigent Heiko Mathias Förster und sein
Orchester kommen bereits zum siebten Mal in
die Grafenstadt und werden ihr Publikum
dieses Mal musikalisch nach Italien und
Spanien entführen.
„Bilder aus dem
Süden“ lautet der Titel des Konzerts, das
mediterrane Lebensfreude, Rhythmus und
Temperament verspricht. Ermöglicht wird das
Gastspiel des weltbekannten Orchesters
erneut von der Volksbank Niederrhein und der
Enni als Sponsoren. Das Konzert beginnt um
18 Uhr, Einlass ist um 16 Uhr.
7. Moerser Neujahrskonzert
Volksbank
Niederrhein und Enni präsentieren: Prague
Royal Philharmonic Leitung und
Moderation: Heiko Mathias Förster
Neujahrstag in Moers: Die ersten Takte
erklingen und sofort liegt südliches Flair
in der Luft. Zum siebten Mal erfüllt das
international gefeierte PRAGUE ROYAL
PHILHARMONIC die Enni-Eventhalle mit
feurigen Melodien und Rhythmen.

Unter dem Titel „Bilder aus dem Süden“
entführt das Orchester unter der Leitung von
Heiko Mathias Förster seine Zuhörer auf eine
musikalische Reise ins sonnige Italien und
Spanien – temperamentvoll, voller
Leichtigkeit und mediterraner Lebensfreude.
Franz von Suppès schwungvoller
„Boccaccio-Marsch” eröffnet den Abend.
Johann Strauss’ „Lagunenwalzer” malt
Venedigs romantische Wasserwege in Töne. Mit
Josef Hellmesbergers Ballettsatz „Valse
espagnole“ und Nicodés „Bilder aus dem
Süden”, die dem Abend den Namen geben, geht
es weiter nach Spanien. Dort versetzen auch
Jules Massenets Tänze aus „Le Cid” die Bühne
in Bewegung.
Nach der Pause bringen
Strauss, Moszkowski und Chapí mediterranes
Temperament zum Glühen. Wenn schließlich das
weltberühmte „Funiculì, Funiculà“ erklingt,
erfüllt pure neapolitanische Lebensfreude
den Konzertsaal. Zum Finale entfacht Julius
Fučiks spritzige Ouvertüre „Marinarella” ein
letztes Feuerwerk.
In den
vergangenen Jahren war das durch die
Unterstützung der ENNI Energie & Umwelt
Niederrhein und der Volksbank Niederrhein
ermöglichte Konzert stets ausverkauft.
Sichern Sie sich deshalb frühzeitig Ihre
Karte – auch als festliches Geschenk eine
glänzende Idee.
Der Eintritt ist
ab 30,99 Euro erhältlich.Tickets sind online
unter https://esn-eg.de/ verfügbar.
Veranstaltungsdatum 01.01.2026 - 16:00
Uhr - 21:00 Uhr Veranstaltungsort Firma ENNI
Eventhalle, Filder Straße 142, 47447 Moers.
Wenn Privatversicherte die Beiträge
nicht mehr zahlen können
Verbraucherzentrale NRW hilft
Betroffenen und gibt Tipps Nicht nur in
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
steigen 2026 die Beiträge. Auch für privat
Krankenversicherte wird es deutlich teurer.
Zum neuen Jahr steigen bei rund 60 Prozent
privat krankenversicherter Menschen die
monatlichen Beiträge, durchschnittlich um 13
Prozent.
Weitere private
Krankenversicherungen (PKV) werden
vermutlich im Laufe des nächsten Jahres
folgen. Das bringt viele Versicherte in Not.
In der Verbraucherzentrale NRW gehen derzeit
zahlreiche Anfragen von PKV-Versicherten
ein, die nicht wissen, wie sie die höheren
Beiträge bezahlen sollen.
„Viele
Menschen sind verzweifelt, die höheren
Kosten treffen sie hart, etwa ehemalige
Selbstständige mit einer kleinen Rente“,
sagt Philipp Opfermann, Versicherungsexperte
bei der Verbraucherzentrale NRW.
„Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät,
hat mehrere Möglichkeiten: Man kann den
Tarif wechseln, die Selbstbeteiligung
erhöhen oder bei finanzieller Überforderung
auch staatliche Hilfe beantragen. Eine
Rückkehr in die gesetzliche
Krankenversicherung ist allerdings nur unter
sehr begrenzten Bedingungen möglich.“
Den Tarif wechseln Ein Tarifwechsel
in der PKV kann eine sinnvolle Option sein,
um den Beitrag zu senken, ohne den
Versicherer zu wechseln. Ein Wechsel will
aber gut überlegt sein – einmal aufgegebene
Leistungen entfallen in der Regel dauerhaft.
Daher empfiehl sich vorab eine sorgfältige
Analyse der Tarife, im besten Fall mit
professioneller Beratung.
Auch die
Verbraucherzentralen helfen beim Durchblick
im Tarifdschungel weiter. Langjährig
Versicherten steht mit dem Standardtarif
beispielsweise einer der
brancheneinheitlichen Sozialtarife der PKV
offen.
Hier liegen die Leistungen in
etwa auf dem Niveau der gesetzlichen
Krankenversicherung, der Selbstbehalt ist
mit maximal 306 Euro vergleichsweise
niedrig, Ein Wechsel in den Standardtarif
bringt oft eine deutliche Beitragsersparnis,
ist allerdings nur möglich, wenn man bereits
vor dem 1. Januar 2009 privat
krankenversichert war, bisher keinen
Tarifwechsel vorgenommen hat und gewisse
Alters- und Einkommensgrenzen über- bzw.
unterschreitet.
Die Leistungen
reduzieren Niedrigere Beiträge lassen
sich auch dadurch erreichen, dass man auf
Leistungen verzichtet, etwa auf ein
Einbettzimmer im Krankenhaus, womit dann
teilweise auch die Chefarztbehandlung
wegfällt. Kosten senken kann man zudem durch
einen Hausarzt- oder Primärarzttarif.
Der verpflichtet dazu,
stets zunächst zu einer Primärarztpraxis, meist
eine Allgemeinpraxis, zu gehen. In der Regel ist
ein solcher Leistungsverzicht allerdings
endgültig, Denn es ist unwahrscheinlich, dass
die Versicherung zukünftig wieder Mehrleistungen
einräumt. Man sollte also darauf achten, welche
Leistungen genau wegfallen würden.
Den
Selbstbehalt erhöhen Eine Option, Kosten zu
senken, ist ein höherer Selbstbehalt. Das lohnt
sich dann, wenn die Summe, die Betroffene jedes
Jahr für den gesamten Selbstbehalt zahlen
müssten, geringer wäre als die derzeitige
monatliche Belastung. Zu beachten ist aber, dass
sich bei Angestellten der Arbeitgeber nicht am
Selbstbehalt beteiligt. Und meistens kann die
Erhöhung des Selbstbehalts später nicht mehr
oder nur mit erneuter Gesundheitsprüfung
abgewählt werden.
In den Basistarif
wechseln Ein Wechsel in den Basistarif
bedeutet in vielen Fällen, dass ein Beitrag in
Höhe des Höchstbeitrags der gesetzlichen
Krankenversicherung zu zahlen ist. Ein Wechsel
ist nur dann sinnvoll, wenn der aktuelle
Versicherungsbeitrag den im Basistarif deutlich
übersteigt.
Entsteht durch die Höhe des
Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne des
Sozialrechts, können Betroffene einen Antrag auf
Halbierung stellen. Den muss der Versicherer
dann gewähren. Eine Rückkehr in die gesetzliche
Krankenversicherung ist hingegen nur unter
begrenzten Bedingungen möglich, zum Beispiel
über die Familienversicherung oder die Aufnahme
einer versicherungspflichtigen Tätigkeit.
Versicherte müssen dafür in der Regel unter 55
Jahre alt sein.
Staatliche Unterstützung
und Prüfung durch die BaFin Wer
hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist,
kann für die Kosten eines PKV-Tarifs zudem eine
staatliche Bezuschussung erhalten. Bei einem
entsprechenden Nachweis können die Beiträge
dadurch halbiert werden. Weigert sich ein
privater Krankenversicherer, den Tarifwechsel
vorzunehmen, können Betroffene eine Beschwerde
an die Ombudsstelle der PKV richten.
Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob
der Versicherer die gesetzlichen Voraussetzungen
für eine Beitragserhöhung eingehalten hat,
insbesondere, ob ein unabhängiger Treuhänder der
Erhöhung zugestimmt hat.
Versicherungsberatung und Musterbrief Eine
unabhängige Beratung bietet die
Verbraucherzentrale NRW. Mithilfe einer
Analysesoftware können dabei alle Tarife der
betreffenden Versicherung geprüft werden. Auch
einen Musterbrief für Betroffene von
Beitragserhöhungen stellen die
Verbraucherschützer zur Verfügung. Mit diesem
kann man gemäß § 204 VVG Angebote zur
Veränderung seines Versicherungsschutzes
anfordern.
Mehr zu den Optionen eines
Tarifwechsels:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/12352 Hier
geht es zum Musterbrief:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/2665
Der ACV gibt praktische Tipps, worauf beim
Wintercamping zu achten ist - von Isolierung
und Technik bis zu Sicherheit und Planung
Wintercamping bietet eine besondere Form des
Reisens. Verschneite Landschaften, klare
Luft und gemütliche Abende im warmen
Wohnmobil machen den Reiz der kalten
Jahreszeit aus. Gleichzeitig stellt der
Winter höhere Anforderungen an Fahrzeug,
Technik und Planung. Wer gut vorbereitet ist
und bewährte Routinen beibehält, kann auch
bei Frost und Schnee entspannt unterwegs
sein. Der ACV Automobil-Club Verkehr hat 10
Tipps zusammengestellt, die beim Campen im
Winter besonders wichtig sind.

Getty Images/ACV
Isolierung prüfen
Im Winter entscheidet die Isolierung
maßgeblich über den Komfort im Fahrzeug.
Vollintegrierte Reisemobile mit
Sandwich-Wänden und Doppelboden halten die
Wärme besonders gut. Teilintegrierte Modelle
oder Kastenwagen verlieren schneller
Energie. Trägt ein Wohnmobil die Bezeichnung
winterfest, erfüllt es die DIN-Norm EN
1646-1. Dabei wird geprüft, ob sich der
Innenraum bei einer Außentemperatur von
minus 15 Grad innerhalb von vier Stunden auf
mindestens 20 Grad aufheizen lässt.
Zusätzlich verfügen diese Fahrzeuge über
isolierte und beheizte Frisch- und
Abwassertanks. Als wintertauglich
eingestufte Fahrzeuge werden lediglich bei
null Grad getestet, ohne Überprüfung der
Wasseranlage.
Zusätzliche Dämmung
einplanen Große Frontscheiben sind eine
der größten Kältebrücken im Wohnmobil.
Außenmatten, Vorhänge oder Thermohauben
reduzieren den Wärmeverlust deutlich. Auch
der Bodenbereich sollte berücksichtigt
werden. Isolierende Matten sorgen für warme
Füße und helfen, Heizenergie zu sparen.
Wasseranlagen schützen Eingefrorene
Leitungen oder Tanks gehören zu den
häufigsten Problemen beim Wintercamping.
Fahrzeuge ohne isolierte und beheizte
Wasserbehälter sollten regelmäßig entleert
oder mit geeigneten Frostschutzmaßnahmen
gesichert werden. Auch bei winterfesten
Modellen empfiehlt der ACV eine regelmäßige
Kontrolle der außenliegenden Leitungen, um
Frostschäden rechtzeitig zu vermeiden.
Heizung und Gasanlage überprüfen Vor
jeder Winterreise sollten Heizung und
Gasanlage gründlich geprüft werden.
Funktion, Dichtigkeit und der Füllstand der
Gasflaschen gehören zur Standardkontrolle.
Besonders komfortabel sind Heizsysteme, die
auch im elektrischen Betrieb genutzt werden
können und am Standplatz über das
230-Volt-Netz laufen.
Energieversorgung sicherstellen Da die
Heizung im Winter oft rund um die Uhr läuft,
steigt der Gas- und Stromverbrauch deutlich.
Eine Ersatzgasflasche gehört deshalb zur
Pflichtausstattung. Empfehlenswert ist ein
Gasregler mit automatischer Umschaltung, der
selbstständig auf die volle Flasche
wechselt. Zusätzliche Vorrichtungen gegen
das Vereisen des Gasreglers sorgen für eine
zuverlässige Gasversorgung. In Deutschland
sind 5- und 11-Kilogramm-Flaschen in der
Regel mit Propan gefüllt, das auch bei
niedrigen Temperaturen geeignet ist.
Gleichmäßig heizen Auch bei Minusgraden
muss auf Komfort nicht verzichtet werden.
Teppiche, warme Decken oder eine kleine
elektrische Zusatzheizung erhöhen die
Behaglichkeit. Wichtig ist eine konstante
Innentemperatur. Ein vollständiges Auskühlen
des Fahrzeugs verbraucht beim erneuten
Aufheizen mehr Energie als ein sparsamer
Dauerbetrieb auf niedrigem Heizniveau.
Feuchtigkeit reduzieren Warme Luft
speichert Feuchtigkeit, die sich im Winter
schnell als Kondenswasser niederschlägt.
Mehrmaliges Stoßlüften am Tag hilft,
Schimmelbildung zu vermeiden.
Lüftungsöffnungen sollten jederzeit frei
bleiben und regelmäßig von Schnee befreit
werden. Der ACV empfiehlt, Feuchtigkeit
konsequent aus dem Wohnraum fernzuhalten.
Ein Vorzelt kann zusätzlich als Kältepuffer
dienen und bietet Platz für feuchte Kleidung
oder Schuhe. Viele Wintercampingplätze
stellen alternativ Trockenräume zur
Verfügung.
Winterreifen und
Schneeketten einplanen Winterreifen sind
beim Wintercamping unverzichtbar. Aufgrund
des hohen Gewichts benötigen Wohnmobile
Reifen mit ausreichender Tragfähigkeit. Die
Vorgaben des Herstellers zu Größe und
Lastenindex müssen eingehalten werden. Die
gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6
Millimeter, der ACV empfiehlt mindestens 4
Millimeter. In einigen Ländern gelten
strengere Vorschriften. Schneeketten gehören
in schneereichen Regionen zur sinnvollen
Grundausstattung, das Anlegen sollte vor der
Reise geübt werden.
Achtung: Im
Ausland gelten teilweise abweichende
Vorschriften. In Ländern wie Österreich oder
Italien besteht in bestimmten Regionen und
Zeiträumen eine situative Winterreifen- oder
Schneekettenpflicht. Vor der Reise sollten
daher die jeweils gültigen gesetzlichen
Regelungen geprüft werden, um Bußgelder oder
Fahrverbote zu vermeiden.
Stellplatzwahl und Schneemanagement beachten
Ein ebener und befestigter Stellplatz ist im
Winter besonders wichtig. Tauwetter kann
unbefestigten Untergrund aufweichen und zum
Einsinken des Fahrzeugs führen. Mechanische
Handbremsen sollten bei Frost nicht
angezogen werden, da sie einfrieren können.
Elektronische Parkbremsen sind weniger
anfällig. Bäume in unmittelbarer Nähe bergen
durch herabfallenden Schnee oder Äste
zusätzliche Risiken. Dachflächen und
Vorzelte sollten regelmäßig von Schnee
befreit werden.
Planung und
Sicherheit priorisieren Im Winter
erfordert die Reiseplanung mehr
Aufmerksamkeit als in der warmen Jahreszeit.
Routen, Wetterlage und Straßenverhältnisse
sollten vorab geprüft werden. Auch die
Bordausstattung sollte angepasst sein. Dazu
zählen unter anderem Handfeger oder Besen,
Eiskratzer, Enteiserspray, eine
Schneeschaufel oder ein Klappspaten sowie
Schneeketten.
Jetzt schon
freuen – die Highlights 2026 Mit
Riesenschritten geht es aufs Jahresende zu –
höchste Zeit also, sich mit dem
Veranstaltungskalender 2026 zu befassen.
Dieser hat für den Niederrhein jede Menge zu
bieten – und dank der NiederrheinCard
(niederrhein-card.de) ist das Entdecken und
Buchen vielerorts noch attraktiver geworden.
Hier nur ein kleiner Ausschnitt der
kommenden Highlights: Allen Grund zum
Feiern hat im nächsten Jahr auch die
Gemeinde Weeze: Sie wird stolze 800 Jahre
alt. Verschiedene Veranstaltungen sind
geplant, darunter ein komplettes
Festwochenende vom 29. bis 31. Mai.
Ebenfalls im Mai widmet sich eine
Sonderausstellung im LVR-Niederrheinmuseum
Wesel der Verteidigung der Pressefreiheit
und Demokratie seit 1955.
Die World
Press Photo Foundation und das Europäische
Parlament präsentieren eine Auswahl von
Fotografien, die in den vergangenen
Jahrzehnten als World Press Photo des Jahres
ausgezeichnet wurden und einige der
prägendsten Momente der jüngeren Geschichte
festgehalten haben. Die Schau „ICONIC“ ist
vom 8. bis 31. Mai zu sehen.
Zuvor
können Fans der Fotokunst im Museum Schloss
Moyland Spitzenwerke aus der Sammlung
bewundern. Die Ausstellung „In the Picture“
(8. Februar bis 19. April) fügt sich in den
Fotografieschwerpunkt der letzten Jahre, mit
besonderem Fokus auf Mode- und
Porträtfotografie.
Sie lädt dazu
ein, in die Vielschichtigkeit der
Fotoporträts aus der Museumssammlung
einzutreten, von den Anfängen bis zur
Gegenwart. Vom 15. März bis 6. September
werden auf Schloss Moyland die Ergebnisse
des Dialogs von Daniele Formica mit Joseph
Beuys gezeigt: Der
italienisch-niederländische Künstler war
eingeladen worden, sich dem Werk seines
verstorbenen Kollegen vom Niederrhein
anzunähern.
Aufs Fahrrad geht es am
14. Juni in Straelen: Nur alle drei Jahre
öffnet die Blumenstadt ihre Tore zum
„GreenCity TourEvent“. 2026 ist es wieder
soweit. Im Herzen des größten
gartenbaulichen Produktionsgebiets Europas
können Besucherinnen und Besucher fünf bis
sechs Gartenbau- und Landwirtschaftsbetriebe
auf einer ausgeschilderten Fahrradroute
entdecken. Sie erleben hautnah, wie moderne
Landwirtschaft funktioniert, und blicken
hinter die Kulissen der regionalen Pflanzen-
und Gemüseproduktion.
Die gesamte
Region wird am 5. Juli wieder ganz im
Zeichen des Radelns stehen: Am ersten
Sonntag des Sommermonats findet der 3.
Raderlebnistag Niederrhein statt. Tausende
werden wieder in die Pedale treten – ob mit
oder ohne elektrische Unterstützung. Nach
bewährtem Muster wird die Registrierung für
das Gewinnspiel zum beliebten Familien-Event
ganz bequem online möglich sein.
An
ausgeschilderten Infopunkten entlang der
Routen werden mittels QR-Code Fragen
abgerufen, deren Lösung man in unmittelbarer
Umgebung findet. Wie in den vergangenen
Jahren gibt es für registrierte
Teilnehmerinnen und Teilnehmer attraktive
Preise zu gewinnen. Genauere Informationen
dazu werden natürlich rechtzeitig
bekanntgegeben. Die Teilnahme lohnt sich auf
jeden Fall, denn bekanntlich lassen sich die
Schönheiten des Niederrhein am besten vom
Sattel aus und in Gemeinschaft entdecken.
Ganz entspannt zurücklehnen kann man
sich bei Ausfahrten mit der Selfkantbahn.
Mit gemütlichen 20 km/h schnauft sie auch im
kommenden Jahr durch die Landschaft zwischen
Gangelt-Schierwaldenrath und
Geilenkirchen-Gillrath. Feinschmecker können
sich unter anderem auf die Spargelfahrten
freuen, die zwischen dem 19. April und dem
14.Juni angeboten werden.
Ob
Siegfriedspektakel mit Rittern und Gauklern,
Mallorca-Stimmung im Waldfreibad oder
Lichterfest in historischen Gartenanlagen –
eine Vielzahl weiterer Veranstaltungen am
Niederrhein gibt es hier:
www.niederrhein-tourismus.de/events/veranstaltungskalender

Am 14. Juni steigt in Straelen wieder das
„GreenCity TourEvent“- Foto: Stadt Straelen
Böller, Blut, Notruf 112: DRK warnt vor
den Gefahren der Silvesternacht Die
Silvesternacht zählt zu den einsatzreichsten
Nächten des Jahres im Kreis Wesel.
Unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerk führt
immer wieder zu schweren Verletzungen. Der
DRK Kreisverband Niederrhein warnt vor den
Gefahren und erklärt, worauf es im Ernstfall
bei der Ersten Hilfe ankommt.
[Kreis
Wesel] Der DRK Kreisverband Niederrhein
blickt auf die bevorstehende Silvesternacht
– traditionell eine der einsatzreichsten
Nächte für Rettungsdienst und Kliniken im
Kreis Wesel. Besonders durch unsachgemäßen
Umgang mit Feuerwerkskörpern kommt es jedes
Jahr zu schweren Verletzungen.
Kreisverbandsarzt Dr. Robert Moog mahnt
deshalb zur Vorsicht: „Feuerwerk ist kein
Spielzeug. Ein paar grundlegende Regeln
können viele Unfälle verhindern.“
Feuerwerkskörper sollten nur geprüft und
unbeschädigt verwendet, stets im Freien
gezündet und niemals erneut angezündet
werden, wenn sie nicht sofort
funktionierten. „Blindgänger gehören nicht
in die Hand – das führt jedes Jahr zu
dramatischen Verletzungen“, so Dr. Moog.
Auch Alkohol spiele eine große Rolle: „Wer
betrunken zündet, gefährdet sich und andere
massiv.“

„Zwischen Knall und Notfall:
DRK-Kreisverbandsarzt Dr. Robert Moog warnt
vor Silvesterunfällen – und zeigt, was im
Ernstfall hilft.“
Im Mittelpunkt
steht für das DRK jedoch, was im Ernstfall
zu tun ist. „Schnelle und richtige Erste
Hilfe entscheidet darüber, wie schwer eine
Verletzung am Ende ausfällt“, erklärt der
Kreisverbandsarzt. Leichte Verbrennungen,
die die Größe der Handfläche des Betroffenen
nicht überschreiten, sollten kurze Zeit mit
Leitungswasser gekühlt werden. Große
Verbrennungen sollen nicht gekühlt werden.
Sie sind ein Fall für den Notarzt.
Augenverletzungen durch Funkenflug oder
Fremdkörper seien umgehend ein Fall für den
Rettungsdienst. „Bis unsere Einsatzkräfte
eintreffen, sollten beide Augen verbunden
werden – so bleibt das verletzte Auge
ruhig.“
Besonders folgenschwer sind
Handverletzungen durch explodierende Böller.
Größere Wunden müssen steril abgedeckt
werden. „Wenn ein Finger abgetrennt wurde,
muss dieser in ein trockenes Tuch
eingewickelt und in einen wasserdicht
verschlossenen Beutel gelegt werden. Dieser
Beutel wird dann in einem zweiten mit Eis
und Wasser gefüllten Beutel gekühlt und auf
schnellstem Weg mit dem Patienten in die
Notaufnahme transportiert.“ Das erhöhe die
Chance, das Amputat chirurgisch wieder
annähen zu können, betont Dr. Moog
Auch Hörschäden seien häufig: Ein dumpfes
Hörgefühl oder Pfeifen nach einem Knall
könne sich zwar zurückbilden, dennoch solle
ein HNO-Arzt aufgesucht werden, wenn die
Beschwerden anhalten.
Der
Rettungsdienst des DRK Niederrhein stellt
sich auf ein hohes Einsatzaufkommen ein.
„Wir sind bereit – aber jeder vermiedene
Unfall entlastet unsere Teams und die
Notaufnahmen“, sagt Dr. Moog. Das DRK
appelliert an die Bürgerinnen und Bürger im
Kreis Wesel, verantwortungsvoll zu feiern,
Rücksicht zu nehmen und im ernsten Notfall
unverzüglich den Notruf 112 zu wählen.
Wirtschaft stärkt Verteidigung -
IHK-Netzwerk Defense Zum ersten
Mal seit Jahrzehnten muss sich Deutschland
die Frage stellen: Wie können wir uns im
Ernstfall verteidigen? Das betrifft die
gesamte Gesellschaft und damit auch die
Wirtschaft. Damit die Betriebe sich
vorbereiten, hat die Niederrheinische IHK
das Unternehmensnetzwerk Defense gegründet.
Das Ziel: Austausch, Wissen und starke
Partner.
„Sicherheit und
Widerstands-Fähigkeit sind eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die
Wirtschaft ist ein zentraler Pfeiler der
Verteidigungsfähigkeit. Darauf muss sie
vorbereitet sein“, sagt
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan
Dietzfelbinger. „Wir dürfen nicht warten,
bis die Krise da ist. Unser Netzwerk bringt
Betriebe zusammen, die Verantwortung
übernehmen wollen.“
Bei der
Verteidigung sind Unternehmen
branchenübergreifend gefragt. Alle sind
betroffen: bei Cyber-Resilienz,
Notfallvorsorge, krisenfesten Lieferketten
und digitaler Souveränität. Die IHK stellt
Kontakte her – zu Bundeswehr,
Sicherheitsbehörden und Katastrophenschutz.
Unternehmen erhalten Informationen und
bringen neue Ideen und Produkte ein.
„Genauso wichtig ist auch der Austausch
zwischen den Betrieben“, betont
Dietzfelbinger.
Interessierte
Unternehmen können sich bei Lukas
Cloppenburg melden, unter
cloppenburg@niederrhein.ihk.de. Aktuell
laufen Webinare zum Thema Sicherheits- und
Verteidigungswirtschaft der IHK-Initiative
Rheinland (IIR), zu der auch die
Niederrheinische IHK gehört. Termine und
Informationen finden Sie unter
www.ihk.de/niederrhein/gesamtverteidigung.
Diese eine blöde Mail -
Experte für Wirtschaftsschutz gibt Tipps
Henning Voß ist im NRW-Innenministerium
Experte für Wirtschaftsschutz und
Geheimschutz in der Wirtschaft. Im Interview
gibt er Tipps, wie sich Unternehmen vor
Cyberangriffen schützen können.

Henning Voß erklärt, wie sich Unternehmen
schützen können.
Herr Voß, wie stark
sind deutsche Unternehmen aktuell von
Cyberkriminalität bedroht? Insgesamt
nimmt die Bedrohung zu. Sie teilt sich im
Wesentlichen in zwei Bereiche: Zum einen die
Spionage, zum Beispiel durch
Nachrichtendienste. Hier ist der Anteil an
den Cyberattacken laut der neuesten
Bitkom-Studie von sieben auf 28 Prozent
gestiegen. Zum anderen geht es häufig um das
Erpressen von Lösegeld durch Datenblockade.
Wo liegen die Haupt-Angriffspunkte der
Täter? Ist es wirklich oft diese eine blöde
E-Mail, die ich besser nicht angeklickt
hätte?
Häufig ist das in der Tat so,
ja. Leider werden die Fake-Mails immer
besser. Das kann das gefälschte
Bewerbungsschreiben sein oder die
vermeintliche Rechnung. Wer hunderte Mails
bekommt, schätzt vielleicht nach vielen
Arbeitsstunden diese eine falsch ein. Und
klickt auf den Anhang. Wer spionieren will,
wird dafür sorgen, dass er abends oder
nachts Zugang zu geheimen Firmendaten
bekommt. Dann werden unbemerkt Datenbanken
ausgespäht, wenn die Mitarbeitenden längst
Feierabend haben.
Wer Geld erpressen
möchte, nutzt etwa einen
Verschlüsselungstrojaner, der sich nach dem
Anklicken der Mail installiert – so kommt
niemand mehr an die Firmendaten. Die Täter
fordern dann in der Regel ein Lösegeld,
damit die Daten wieder freigegeben werden.
Auch der private USB-Stick, der
verbotenerweise an einen Computer
angeschlossen wird, stellt immer noch eine
Sicherheitslücke dar.
Was glauben
Sie: Wie viele Unternehmen nehmen das Thema
ernst und sichern sich gegen die Angriffe
ab?
Das kommt auf die Branche an.
Unternehmen der kritischen Infrastruktur,
wie Energiesektor oder der
Verteidigungsindustrie, nehmen die
Sicherheit sehr ernst. Ich schätze aber,
dass insgesamt etwa die Hälfte aller Firmen
es nicht so auf dem Schirm hat, wie es
notwendig wäre. Klar, der kleine
Bäckereibetrieb ist nicht so in Gefahr wie
der Rüstungskonzern, aber auch er kann im
Verteiler einer Phishingmail landen.
Wie können sich die Unternehmen schützen?
Zunächst, indem sie sich die Gefahr bewusst
machen. Dann gilt es, ein Sicherheitskonzept
zu erarbeiten, dass diese vier Dimensionen
umfasst: IT, Gebäude, Organisation und
Personal. Wenn ich keine eigene IT-Abteilung
habe, die mein Netzwerk schützen kann,
sollte ich mich an ein Systemhaus wenden,
das darauf spezialisiert ist. Und dem ich
vertraue. Das Gebäude muss vor Einbrüchen
geschützt werden. Ich muss mein Personal
schulen. Und ich muss Richtlinien
aufstellen.
Diese können zum
Beispiel untersagen, private USB-Sticks zu
nutzen und mit Konsequenzen drohen, wenn
dies ignoriert wird. Gleichzeitig sollte
meines Erachtens eine offene Fehlerkultur
gelebt werden. Sprich: Wenn jemand
versehentlich die eine falsche Mail geöffnet
hat, sollte er oder sie sich nicht aus Angst
vor einer Kündigung drei Wochen krankmelden.
Sondern sich direkt und offen an zuständige
Ansprechpartner wenden können, um
Schlimmeres zu verhindern.
Wenn der
Angriff passiert ist – wie sieht ein
Notfallplan aus? Möglichst analog und
nicht vernetzt. Ziel ist, dass nicht alle
die gleiche Infrastruktur nutzen. Und ein
guter Plan vorliegt, um weiterarbeiten und
sich schnell wieder erholen zu können. Zum
Beispiel in Form eines physischen, gut
gesicherten Notfallordners. Darin enthalten:
Eine regelmäßig aktualisierte, ausgedruckte
Telefonliste mit den Kontakten der
wichtigsten Mitarbeitenden, Kunden und
Geschäftspartner.
Auch eine digitale
Insellösung hilft: ein Notebook mit den
wichtigsten Daten, das niemals ans Netzwerk
angeschlossen wird. Und man kann sich
generell die Frage stellen, wie sinnvoll
Voice-Over-IP für die gesamte Telefonanlage
ist. Mit einem Cyberangriff kann man auch
diese lahmlegen. Die gute alte analoge
Kupferleitung oder Mobilfunk-Geräte
funktionieren dagegen immer.
„Resilienz bauen wir nur gemeinsam auf“ -
Gesamtverteidigung in der Wirtschaft
Wie können sich Unternehmen vor
Cyberangriffen, Desinformation und Sabotage
schützen? Darüber berieten
Sicherheitsexperten von Bundeswehr,
Innenministerium und Niederrheinischer IHK.

Jürgen Kaiser, IHK-Geschäftsführer im
Bereich Unternehmens-Service und
International, setzt sich beim Thema
Gesamtverteidigung in der Wirtschaft für
mehr Vernetzung ein. Foto: Niederrheinische
IHK/Hendrik Grzebatzki
Herr Kaiser,
inwieweit ist das Thema Gesamtverteidigung
wichtiger geworden in den vergangenen
Jahren? Spätestens seit der Ausweitung
des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine
im Februar 2022 berührt das Thema längst
nicht mehr nur Militärs, Sicherheitsexperten
und Diplomaten. Es betrifft uns alle: die
Politik, die Gesellschaft und im besonderen
Maße die Wirtschaft. Die Politik hat hier
mit dem Operationsplan Deutschland bereits
einiges angestoßen. Darin wird beschrieben,
wie das Zusammenspiel zwischen zivilen und
militärischen Akteuren funktionieren kann.
Was ist die Grundidee dahinter?
Wir alle müssen resilienter werden. Auch im
Spannungsfall muss die Wirtschaft
funktionieren. Sie sichert unseren
Wohlstand, sie stellt Kommunikation,
Energie, Medizin und natürlich Lieferketten
sicher. Gleichzeitig müssen wir uns Fragen
wie diesen stellen: Was ist, wenn
Mitarbeiter deutscher Firmen eingezogen
werden? Was ist, wenn unsere
Energieversorgung sabotiert wird? Für solche
Szenarien brauchen wir klare Antworten,
Abläufe und Partner, die wissen, was wann zu
tun ist.
Wie kann die IHK hier
unterstützen? Mit Netzwerk und
Information. Unsere Veranstaltung
„Gesamtverteidigung und Wirtschaft“ im
Oktober war der Auftakt einer ganzen Reihe.
In der Folge wird es nun um einzelne
Schwerpunkte gehen wie krisenfeste
Lieferketten, Exportkontrolle,
Cybersicherheit. Aber auch um die Frage: Wie
können Unternehmen von öffentlichen
Aufträgen rund ums Thema Verteidigung
profitieren? Zudem haben wir in der IHK das
Netzwerk „Defense“, also Verteidigung,
gegründet, das die Firmen zu diesem Thema
stärker zusammenbringen wird.
Was
kann diese Vernetzung bewirken? Obwohl
wir es erschreckend finden, uns im Jahr 2025
mit diesen Fragen zu befassen, stellen wir
fest: Es hilft, wenn wir als Netzwerk ruhig
und pragmatisch agieren. Und dafür müssen
wir die Unternehmen zusammenbringen. Das
machen wir zum Beispiel auch mit dem
„Defense Tech Inkubator“. Diese Roadshow
bringt Start-Ups, die etwa auf
Cybersicherheit spezialisiert sind, mit
etablierten Firmen jeder Größe zusammen. Sie
ist im kommenden Jahr bei uns zu Gast.
Resilienz können wir nur gemeinsam aufbauen:
Durch Austausch und Vorbereitung.
Bauämter sind die größten
Bremser der Baukonjunktur
Report: Deutschland geht mit zu viel
Bürokratie ins Jahr 2026
Manager-Umfrage: „Überbürokratisierung ist
die mit Abstand größte Belastung für den
Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Bürokratieabbau zählt seit Jahren zu den
erklärten Zielen der deutschen Politik. Doch
genau das wurde 2025 (wieder einmal) nicht
erreicht. Das ist eine Schlüsselerkenntnis
aus dem aktuellen „United Interim
Wirtschaftsreport“, der zeigt wie schwer
belastet die Wirtschaft ins neue Jahr 2026
wechselt.
Verfasst haben den Report
zehn der bekanntesten Interim Manager
Deutschlands: Dr. Bodo Antonić, Ulvi Aydin, Ulf
Camehn, Ruben Faust, Christian Florschütz,
Eckhart Hilgenstock, Jane Enny van Lambalgen,
Klaus-Peter Stöppler, Roland Streibich und
Karlheinz Zuerl. Ihre Analysen und Empfehlungen
haben sie in dem Buch „Wirtschaftswende jetzt!“
(ISBN 978-3-98674-149-5) auf mehr als 200 Seiten
zu Papier gebracht.
Buch und Bericht
basieren auf einer Umfrage unter 550
Führungskräften auf Zeit (Interim Managern), die
die Management-Community United Interim
(www.unitedinterim.com) durchgeführt hat.
Demnach halten 80 Prozent der Befragten die
Überbürokratisierung für die mit Abstand größte
Belastung für den Wirtschaftsstandort
Deutschland.
„Statt zu entschlacken sind
2025 mehr als 500 neue Rechtsvorschriften
allein auf Bundesebene hinzugekommen“,
verdeutlicht Dr. Harald Schönfeld, Studienleiter
und Herausgeber des Buches, die Dramatik der
Situation. „Bürokratie ist der größte
Verhinderer von Innovation und Wachstum in
Deutschland. Zudem kostet sie die Wirtschaft
unverhältnismäßig viel Geld, das bei der
Produktentwicklung oder dem Kundenservice viel
besser aufgehoben wäre“, wird Jane Enny van
Lambalgen deutlich.
•
„Bürokratie von der schlimmsten Sorte“
Ein Großteil der für die Unternehmen besonders
erdrückenden Regularien kommen aus Brüssel,
heißt es in dem Report. So stufen 86 Prozent der
befragten Führungskräfte die
Lieferkettengesetzgebung – selbst in
abgeschwächter Form – als „Bürokratie von der
schlimmsten Sorte“ ein. 81 Prozent
(Mehrfachnennungen waren erwünscht) bezeichnen
die Arbeitszeit- und Arbeitnehmerregulierungen
als „wachstumsfeindlich“. Über drei Viertel (77
Prozent) halten die Datenschutz-Grundverordnung
in ihrer heutigen Form für „übertrieben“.

Quelle: United Interim Wirtschaftsreport 2025
76 Prozent bewerten die
Nachhaltigkeitsgesetzgebung, vom Green Deal bis
zur Taxonomie, als „Bürokratie-Monster“.
Beinahe drei Viertel (74 Prozent) klagen über
Steuern – aber nicht etwa über die Höhe, sondern
über ein undurchsichtiges Dickicht an
Steuerregelungen beispielsweise bei der
Umsatzsteuer. 61 Prozent verurteilen die jüngste
KI-Regulierung als „innovationsfeindlich“. 51
Prozent vertreten die Auffassung, dass die
Cyberresilienz-Gesetzgebung „aus dem Ruder
gelaufen“ ist. Als weitere Wachstumshemmnisse
werden von den Interim Managern das Wettbewerbs-
und Kartellrecht (49 Prozent) sowie die
Chemikalienregulierung (46 Prozent)
eingeschätzt.
•
Wirtschaft wird zum Handlanger der
Politik Die Führungskräfte laufen nicht nur
gegen den hohen bürokratischen Aufwand Sturm (84
Prozent), sondern wehren sich auch gegen die
„Zweckentfremdung der Wirtschaft“: Der
Regulierungswahn macht die Unternehmen zu
Handlangern der Politik, meinen 62 Prozent der
Befragten. Dabei stufen 69 Prozent die von der
Politik vorgegebenen Ziele als „unrealistisch
hoch angesetzt“ ein.
Den
dahintersteckenden Hang zum Mikromanagement
halten 72 Prozent der kontaktierten Interim
Manager für „grundfalsch“. „Das gilt allerdings
auch für die innerbetriebliche Bürokratie, die
sogenannte Firmokratie“, sagt Dr. Bodo Antonić.
Er rät den Unternehmen für 2026, „weniger über
die staatliche Regulatorik zu klagen, sondern in
der eigenen Organisation nicht-wertschöpfende
Prozesse konsequent zu eliminieren.“
•
KI als
Ausgleich für den Bürokratiewahn Einen
anderen Ausweg aus dem „Bürokratiewahn“ zeigt
Eckhart Hilgenstock auf: „Künstliche Intelligenz
ist der größte Hebel, den Unternehmen selbst in
der Hand haben, um sich dem wirtschaftlichen
Niedergang zu entziehen. Die mit KI erzielbaren
Effizienzgewinne können den mit der Erledigung
der bürokratischen Pflichten verbundenen Aufwand
zumindest teilweise kompensieren.“
Christian Florschütz erklärt: „Leider passiert
es immer häufiger, dass Unternehmen übermäßig
viele Ressourcen in die bürokratische
Pflichterfüllung stecken müssen, die beim
Kümmern um den Kunden fehlt. Die Herausforderung
besteht darin, die Kundenfokussierung als Basis
für den dauerhaften unternehmerischen Erfolg
nicht aus den Augen zu verlieren.“
„Die
Nachhaltigkeitsberichterstattung gehört zu den
größten Monstern im Bürokratie-Dschungel“, gibt
Ulf Camehn ein Beispiel. Er sagt: „Auch mit
reduzierter Datenanforderung bleibt die
Berichterstattung nach CSRD eine massive
Belastung für den Mittelstand.“
•
Bauämter sind die größten Bremser der
Baukonjunktur Klaus-Peter Stöppler verweist
konkret auf die Baubranche: „Die meisten
Bauämter sind in ihren Abläufen und
Genehmigungsverfahren in den 1980ern stehen
geblieben. Damit sind sie einer der größten
Bremser der Baukonjunktur und damit der
wirtschaftlichen Gesundung Deutschlands
insgesamt. Eine ruckartige Verbesserung für 2026
ist nicht zu erwarten. Vielmehr wird es wohl
noch Jahre dauern, bis diese bürokratische
Lähmung mit der nächsten Generation der
Amtsleiter überwunden werden wird.“
Sein Kollege Roland Streibich bringt einen
anderen Aspekt auf den Punkt: „Das völlig
ineffiziente Einstimmigkeitsprinzip in der EU
muss dringend abgeschafft und zum
Bürokratieabbau durch qualifizierte Mehrheiten
ersetzt werden. 16 Landesbauordnungen sind 15
zuviel. Eine bundesweite Vereinheitlichung ist
dringend geboten.“
Unternehmertum als
Quelle des Wohlstands „Deutschland braucht
mehr Unternehmer und weniger Bürokraten“, sagt
Ruben Faust, „denn Unternehmertum ist die
Quelle des wirtschaftlichen Wohlstands. Also:
mehr Startups, weniger Behörden.“
Ulvi
Aydin resümiert: „Deutschland muss 2026/27 die
ökonomische Wende schaffen, um nicht zu einer
Wirtschaftsnation zweiter Klasse abzusteigen.
Noch haben wir Chancen, das Ruder herumzureißen,
aber wir müssen sie auch ergreifen. Dabei sind
die Politik wie die Wirtschaft gleichermaßen
gefragt.“
Karlheinz Zuerl ergänzt: „Einst
war ‚Made in Germany‘ eine Erfolgsmarke. Heute
entwickelt sich ‚Made in Asia‘ immer mehr zum
Synonym für ein attraktives
Preis-Leistungs-Verhältnis bei guter Qualität.
Das hängt nicht nur, aber auch mit dem hohen
Bürokratieaufwand hierzulande zusammen, der
Ressourcen frisst, Innovationen verlangsamt und
die Kosten nach oben treibt.“
United
Interim ist die führende Online-Community für
qualitätsgeprüfte Interim Manager und Fractional
Manager in Deutschland, Österreich und der
Schweiz. Die Reichweite erstreckt sich auf weit
über 12.000 Führungskräfte auf Zeit in der
DACH-Region. Aus dieser Gruppe heraus haben zehn
der erfahrensten und renommiertesten Interim
Manager gemeinsam mit United Interim eine Studie
über den Stand und die Zukunft der deutschen
Wirtschaft durchgeführt.
Diese zehn
Elite Interim Manager sind Dr. Bodo Antonić,
Ulvi Aydin, Ulf Camehn, Ruben Faust, Christian
Florschütz, Eckhart Hilgenstock, Jane Enny van
Lambalgen, Klaus-Peter Stöppler, Roland
Streibich und Karlheinz Zuerl. Die
Studienleitung obliegt Dr. Harald Schönfeld und
Jürgen Becker als Gründer und Geschäftsführer
von United Interim. An der Befragung für die
Studie haben über 550 ausgewählte Interim
Manager teilgenommen.
Interim Management
gilt als die „Königsklasse“ im Management, weil
die Führungskräfte auf Zeit mehr berufliche
Herausforderungen in mehr Unternehmen
bewältigen als Führungskräfte im
Angestelltenverhältnis und daher über einen
größeren Überblick verfügen. Im Unterschied zu
Beratern entwickeln sie nicht nur Konzepte,
sondern sorgen für eine bestimmte Zeit im
Unternehmen auch für die Umsetzung.
United Interim ist die führende Online-Community
für qualitätsgeprüfte Interim Manager und
Fractional Manager in Deutschland, Österreich
und der Schweiz. Die Reichweite erstreckt sich
auf weit über 12.000 Führungskräfte auf Zeit in
der DACH-Region. Aus dieser Gruppe heraus haben
zehn der erfahrensten und renommiertesten
Interim Manager gemeinsam mit United Interim
eine Studie über den Stand und die Zukunft der
deutschen Wirtschaft durchgeführt.
Diese
zehn Elite Interim Manager sind Dr. Bodo
Antonić, Ulvi Aydin, Ulf Camehn, Ruben Faust,
Christian Florschütz, Eckhart Hilgenstock, Jane
Enny van Lambalgen, Klaus-Peter Stöppler, Roland
Streibich und Karlheinz Zuerl. Die
Studienleitung obliegt Dr. Harald Schönfeld und
Jürgen Becker als Gründer und Geschäftsführer
von United Interim.
An der Befragung für
die Studie haben über 550 ausgewählte Interim
Manager teilgenommen. Interim Management gilt
als die „Königsklasse“ im Management, weil die
Führungskräfte auf Zeit mehr berufliche
Herausforderungen in mehr Unternehmen
bewältigen als Führungskräfte im
Angestelltenverhältnis und daher über einen
größeren Überblick verfügen. Im Unterschied zu
Beratern entwickeln sie nicht nur Konzepte,
sondern sorgen für eine bestimmte Zeit im
Unternehmen auch für die Umsetzung.
Wärmepumpe erste Wahl – Mehrheit der
Deutschen will erneuerbar heizen
Repräsentative Umfrage zeigt: Die Wärmepumpe
ist das meistgewünschte Heizsystem. Damit
wächst der Druck auf die Politik, endlich
Klarheit im Gebäudeenergiegesetz zu
schaffen. Eine aktuelle repräsentative
Umfrage im Auftrag von co2online zeigt:
Jeder dritte Deutsche würde sich heute für
eine Wärmepumpe entscheiden. Damit liegt sie
klar vor allen anderen Heiztechnologien.
Insgesamt erreichen Heizsysteme auf Basis
erneuerbarer Energien eine Zustimmung von 58
Prozent.
Die Zustimmung zur
Wärmepumpe ist seit 2023 um 14 Prozentpunkte
gestiegen. Über Parteigrenzen hinweg sehen
viele Menschen die Wärmepumpe inzwischen als
kostengünstige Option. Das zeigt, dass am
Ende die Wirtschaftlichkeit den Ausschlag
gibt und nicht die politischen Positionen.
Hauseigentümer entscheiden sich
zunehmend für Wärmepumpen, da diese
effizient arbeiten, die Heizkosten senken
und zugleich einen aktiven Beitrag zum
Klimaschutz leisten. Zudem erkennen sie die
Risiken fossiler Heizungen. Zwei Drittel der
Befragten stimmen zu, dass das Heizen mit
Erdgas oder Öl langfristig zur Kostenfalle
wird.
Denn die Fakten sind klar: Hohe
Brennstoffpreise, ein steigender CO2-Preis
und wachsende Netzentgelte treiben die
Heizkosten in die Höhe. In 20 Jahren könnten
die Kosten doppelt so hoch sein wie heute.
Hinzu kommt das Risiko, dass Gasnetze in den
nächsten Jahren zurückgebaut und Kommunen
ihre Gasversorgung frühzeitig ganz
einstellen könnten.
„Die Nachfrage
ist da, aber viele Menschen zögern, weil sie
nicht wissen, worauf sie sich verlassen
können“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin
der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft
co2online. „Seit Monaten warten Verbraucher
und die gesamte Branche auf klare
Rahmenbedingungen – und bekommen heute im
Grunde nur einen neuen Namen präsentiert“,
sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der
gemeinnützigen Beratungsgesellschaft
co2online (Foto Marco Urban).

„Im Klartext: Wir wissen immer noch nicht,
was aus der 65-Prozent-Regel wird und wie
die Förderung aussehen soll. So kann niemand
verlässlich planen. Das ist für Eigentümer
wie für das Handwerk ein enttäuschendes
Signal.“
Hauseigentümer können mit
dem kostenlosen ModernisierungsCheck von
co2online
(www.co2online.de/modernisierungscheck)
prüfen, wie teuer der Heizungstausch wird,
welche Fördermittel möglich sind und ob sich
die Investition lohnt. Das interaktive
Online-Tool berücksichtigt aktuelle Preise
sowie künftige Kostenentwicklungen und
schafft eine transparente
Entscheidungsgrundlage.
Silvesterfeuerwerk: was erlaubt ist – was in
Moers gewünscht ist Für viele
Menschen gehört das Silvesterfeuerwerk fest
zum Jahreswechsel, andere empfinden den Lärm
als störend – besonders dann, wenn Haus-
oder Wildtiere betroffen sind. Unabhängig
von persönlichen Vorlieben gelten für das
Abbrennen klare Regeln. Ohne besondere
Genehmigung ist dies ausschließlich am 31.
Dezember und 1. Januar erlaubt.
Außerhalb dieses Zeitraums ist das Zünden
von Raketen und Böllern grundsätzlich
verboten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen,
Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, an
Tankstellen sowie in Naturschutzgebieten
dürfen zu keiner Zeit Feuerwerkskörper
abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren
dürfen diese weder aufbewahren noch
abbrennen.
Unfälle vermeiden,
Rettungsdienste entlasten Ein
zusätzliches Verbot für Silvesterfeuerwerk
auf einzelnen Plätzen im Stadtgebiet gibt es
in Moers nicht. Dafür fehlen die rechtlichen
Voraussetzungen. Dennoch richtet die Stadt
einen eindringlichen Appell an die
Bevölkerung.
„Verzicht auf Feuerwerk
hilft, Unfälle zu vermeiden und entlastet
gleichzeitig Rettungsdienste und
Krankenhäuser“, betont Bürgermeisterin Julia
Zupancic. „Ein ruhigerer Jahreswechsel ist
ein Gewinn für die Sicherheit - für Tiere
und für viele Menschen, die auf Lärm
besonders sensibel reagieren.“
Nur
nüchtern zünden Wer sich dennoch für
Feuerwerk entscheidet, sollte unbedingt die
Sicherheitshinweise auf den Verpackungen und
Feuerwerkskörpern beachten, besonders
umsichtig handeln und nur nüchtern zünden.
Auch die Müllvermeidung ist wichtig. Aber
erst wenn sichergestellt ist, dass die Reste
nicht mehr brennen oder glimmen, dürfen sie
entsorgt werden. „Ich wünsche allen
Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Start
ins neue Jahr - mit Rücksicht und
Verantwortung füreinander.“
Silvester-Feuerwerk:
Gefahr durch illegale Billig-Böller Was zum
Jahreswechsel sicher und erlaubt ist
Fünf Tote und zahlreiche Verletzte durch
illegale Pyrotechnik oder missbräuchliche
Verwendung von Feuerwerkskörpern – das war die
traurige Bilanz der Silvesternacht 2024/2025.
Laut Bundespolizei gelangt immer zum Jahresende
vermehrt nicht zugelassene Pyrotechnik nach
Deutschland. So hat der Zoll beispielsweise
Anfang Dezember 2025 bei Dresden hunderte
Kilogramm illegales Feuerwerk beschlagnahmt,
darunter auch besonders gefährliche Kugelbomben.
„Wer sich für ein privates Feuerwerk
entscheidet, sollte nur zugelassene
Qualitätsprodukte kaufen und bei
Billig-Angeboten misstrauisch werden. Außerdem
müssen sich Verbraucher:innen über örtliche
geltenden Beschränkungen und Verbotszonen
informieren“, betont Philip Heldt, Referent für
Umwelt und Ressourcenschutz der
Verbraucherzentrale NRW.

Foto Verbraucherzentrale
Geprüftes
Feuerwerk: So erkennt man es Für den Verkauf
von Feuerwerk gelten in Deutschland strenge
Vorschriften. Raketen, Böller und Batterien
(Feuerwerk der Kategorie F2) müssen von der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) oder einer vergleichbaren europäischen
Behörde zugelassen werden. Der Verkauf ist in
diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember erlaubt.
Geprüftes Feuerwerk erkennt man an dem
CE-Zeichen und der Registriernummer (0589 für
BAM). Verbraucher:innen sollten auch darauf
achten, dass eine deutsche Gebrauchsanweisung
beiliegt.
Wer Feuerwerk online einkaufen
möchte, sollte ins Impressum schauen, ob das
anbietende Unternehmen seinen Sitz in
Deutschland hat. In seriösen Shops kann
Feuerwerk der Kategorie F2 für den Jahreswechsel
zudem nur vorbestellt werden und es ist ein
Nachweis der Volljährigkeit erforderlich. Die
Lieferung erfolgt erst ab 29. Dezember durch
spezielle Gefahrgutspeditionen.
Für Tiere
und Umwelt: Mehr Rücksicht, weniger Krach
Für Haus- und Wildtiere, aber auch für
lärmempfindliche Menschen ist das
Silvesterfeuerwerk purer Stress. Wer Rücksicht
nehmen will, verfährt nach dem Motto „Weniger
ist mehr“. Anstatt lauten Böllern und Heulern
sind sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper
die bessere Wahl. Lagerfeuer, Feuerschalen,
Laternen oder Fackeln zaubern ebenfalls Licht in
die Silvesternacht und brauchen dazu keine
zusätzlichen Chemikalien.
Verbote:
Knallerei ist nicht überall erlaubt Aus
Sicherheits- und Lärmschutzgründen haben einige
NRW-Städte Verbotszonen festgelegt, in denen in
der Silvesternacht keine Raketen und Böller
gezündet werden dürfen. Bei Verstößen drohen
Geldstrafen.
Nach dem Sprengstoffgesetz
generell verboten ist das Abbrennen von
Feuerwerkskörpern zudem in unmittelbarer Nähe
beispielsweise von Kirchen, Krankenhäusern,
Kinder- und Altersheimen und besonders
brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Besondere Regelungen können in historischen
Altstädten gelten. In Norddeutschland darf
Pyrotechnik etwa nicht in der Nähe von Reet- und
Fachwerkhäusern eingesetzt werden. Ein
Böllerverbot gilt auch auf Sylt.
Richtig
entsorgen: Restmüll oder Sonderabfall Die
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM) empfiehlt dringend, übrig gebliebene
Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr nicht mehr zu
verwenden. Wegen der enthaltenen
explosionsgefährlichen Stoffe sollten sie als
gefährlicher Abfall in einem Recycling- oder
Wertstoffhof zur Entsorgung abgegeben werden.
Das gilt laut BAM auch für Feuerwerk, das nicht
richtig funktioniert hat (Blindgänger).
Es sollte keinesfalls erneut angezündet, sondern
nach ausreichender Abkühlung eingesammelt und
zur Entsorgung abgegeben werden. Reste von
abgebrannten und abgekühlten Feuerwerkskörpern
(zum Beispiel Mehrschussbatterien aus Pappe,
Kunststoffteile oder Holzstäbe von Raketen)
gehören in den Restmüll. Sie können giftige
Rückstände enthalten und dürfen deshalb nicht
ins Altpapier oder in die Wertstofftonne.
Bei Schäden: Ohne Versicherung wird’s teuer
Wer unbeabsichtigt Dinge beschädigt oder
andere Personen durch den Umgang mit Feuerwerk
verletzt, sollte eine
Privathaftpflichtversicherung vorweisen können.
Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer
Rakete beschädigt und der Verursacher ist
unbekannt, übernimmt die Teilkaskoversicherung
des Halters den Schaden, bei Vandalismus die
Vollkaskoversicherung. Bei Schäden am Haus oder
in der Wohnung greift die Wohngebäude-
beziehungsweise die Hausratversicherung. Wer
Schäden absichtlich herbeiführt, haftet mit
seinem privaten Vermögen." Weiterführende
Informationen:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/114630
Moers: Mit südlichem Feuer ins neue Jahr
PRAGUE ROYAL PHILHARMONIC entführt beim
Neujahrskonzert nach Italien und Spanien
Auch das Jahr 2026 beginnt in
Moers festlich und feurig zugleich. Bereits
zum siebten Mal gastiert am Neujahrstag das
international re-nommierte PRAGUE ROYAL
PHILHARMONIC in der Grafenstadt. Unter der
Leitung seines gefeierten Chefdirigenten
Heiko Mathias Förster begibt sich das
Orchester unter dem Titel „Bilder aus dem
Süden” auf eine musikalische Reise ins
sonnige Italien und Spanien – voller
mediterraner Leichtigkeit, Lebensfreude und
tänzerischem Schwung.
„Wir leben in
einer Region, in der die kalten Tage in der
Überzahl sind. Dieses Programm schenkt uns
gleich zu Jahresbeginn das Gefühl von Wärme,
Urlaub und südlichem Temperament“, sagt
Heiko Mathias Förster.
Möglich
wird dieses Konzert erneut durch die
Unterstützung der langjährigen Partner ENNI
Energie & Umwelt Niederrhein (Enni) und
Volksbank Niederrhein. „Wir möchten den
Menschen hier am Nie-derrhein mit einem
kulturellen Höhepunkt einen tollen Start in
das neue Jahr ermöglichen. Dass wir dieses
großartig besetzte Konzert wieder
ermöglichen können, erfüllt uns mit Freude“,
erklärt Guido Lohmann, der
Vorstandsvorsitzende der Volksbank
Niederrhein.

Für Stefan Krämer, den bald scheidenden
Vorsitzenden der Enni-Geschäftsführung, ist
es ein besonders bewegender Moment: Zum
letzten Mal begleitet er das Neujahrskonzert
in dieser Funktion, bevor er in den
Ruhestand geht. „Über viele Jahre hinweg
haben wir dieses exzellente Orchester nach
Moers geholt. Für mich persönlich ist es ein
schöner Schluss-punkt, diese Tradition für
die Menschen unserer Region noch einmal
mitgestalten zu dürfen“, sagt er.
Das Neujahrskonzert ist längst ein fester
Höhepunkt und das gesell-schaftliche
Ereignis zum Jahresastart im vielfältigen
Kulturkalender des Niederrheins. Bei allen
bisherigen Konzerten war die Enni-Eventhalle
ausverkauft. „Die Resonanz ist
überwältigend. Man spürt die Begeisterung,
die Herzlichkeit und die Freude des
Publikums hier in Moers. Genau das macht
diese Abende für uns zu etwas Besonderem“,
betont Förster.
Die 65 Musikerinnen
und Musiker mit ihrer starken
Streicher-besetzung begeistern mit warmem
Klang und zugleich einem Feuer-werk an
Tönen. Diesmal widmet sich das gefragte
Ensemble ganz dem musikalischen Süden
Europas. Italien und Spanien bilden den
roten Faden – Länder, deren Klänge seit
Jahrhunderten für Rhythmus, Tem-perament und
Sinnlichkeit stehen.
So kommt
schon der Auftakt des Konzertes feurig
daher: mit Franz von Suppès schwungvollem
„Boccaccio-Marsch“ aus seiner gleichnamigen
Operette – übrigens seine erfolgreichste.
Das Lebensgefühl der südli-chen Regionen auf
der iberischen Halbinsel spiegelt sich in
Jean-Louis Nicodés Suite „Bilder aus dem
Süden“ wider, die dem Programm sei-nen Namen
verleiht.
Spätromantisch und
kunstvoll arrangiert ist sie mit einem
mitreißenden Bolero. Danach folgt die
Ouvertüre zur Operette „Karneval in Rom“ von
Johann Strauss, närrisch, humorvoll, eine
schwungvolle Party bis spät in die Nacht.
Die Musizierfreude und das Temperament der
Spanier fängt Josef Hellmesbergers virtuos
gestalte-ter Walzer „Valse espagnole” aus
dem Ballett „Die Perle von Iberien“ ein.
Schließlich lässt Jules Massenet in
Auszügen aus seiner Oper „Le Cid” die
charakteristischen Tänze verschiedener
spanischer Regionen – von Kastilien über
Aragon bis Navarra – lebendig werden.
Im zweiten Teil entfaltet sich die
südliche Farbenpracht weiter: Der
„Lagunenwalzer” eines Johann Strauss
entführt das Publikum in die romantische
Welt Venedigs. Dazu erklingen zwei der
sechs charakte-ristischen
Länderbeschreibungen aus der Suite von
Moritz Moszkowski, die Italien und Spanien
gewidmet sind, sowie temperamentvolle
Zarzuelaklänge des Spaniers Ruperto Chapí
(Die Trommel der Gre-nadiere).
Schon
zu seiner Zeit war diese spanische Operette
ein gro-ßer Publikumserfolg, verbindet sie
doch eine Liebesgeschichte mit spanischem
Nationalgefühl. Ein lebendiger Höhepunkt ist
zweifellos das weltbekannte neapolitanische
Lied „Funiculì, Funiculà“.
„Kaum
ein Stück verkörpert mediterrane
Fröhlichkeit so unmittelbar wie diese
Me-lodie. Sie zieht jeden in ihren Bann“,
erklärt Heiko Mathias Förster. Den
glanzvollen Schlusspunkt setzt schließlich
Julius Fučiks Konzertouver-türe Marinarella,
die mit explosiver Energie italienisches
Kolorit vertrömt – ein Finale voller Esprit.
Das Interesse am Neujahrskonzert
ist am Niederrhein traditionell groß, und
auch diesmal rechnen die Veranstalter mit
einem ausverkauften Haus. Wer dabei sein
möchte, sollte sich also frühzeitig eine der
1.200 Eintrittskarten sichern – ideal auch
als besonderes Weihnachtsgeschenk. Tickets
sind ab 30,99 Euro zuzüglich
Vorverkaufsgebühren bei der Stadt- und
Touristeninformation (MoersMarketing GmbH)
in der Steinstraße oder online unter
www.enni.de/neujahrskonzert erhältlich.
Das Neujahrskonzert findet am 1.
Januar 2026 ab 18 Uhr in der Enni Eventhalle
am Solimare, Filder Straße 140, 47447 Moers
statt. Der Einlass ist ab 16 Uhr.
Enni lädt zum Sauna-Event ins
Freizeitbad Neukirchen-Vluyn ein
Sauna-Fans können das neue Jahr im
Freizeitbad Neukirchen-Vluyn besonders
entspannt beginnen: Die ENNI Sport & Bäder
Niederrhein (ENNI) lädt für Donnerstag, 1.
Januar, zum großen Neujahrs-Saunaevent ein.
Unter dem Motto „Willkommen im neuen Jahr“
erwartet die Gäste ab 12 Uhr ein
abwechslungsreiches Wellness-, Schwitz- und
Sportprogramm.
In der großzügigen
Saunaanlage bietet das Team des Freizeitbads
in der großen Kristallsauna stündlich
intensive Aufguss-Rituale an. Von
kreislaufschonenden Menthol-Kristallen über
fruchtige Obstdufterlebnisse bis hin zu
Spezialessenzen wie Japanischem
Heilpflanzenöl reicht die Vielfalt der
Aromen. Die Aufgüsse tragen Namen wie
„Prosit Neujahr“, „Glückskekse-Erlebnisse“,
„1000 und eine Nacht“ oder
„Birkenzweig-Zeremonie“.
Alle
Rituale werden durch passende Musik
atmosphärisch begleitet. Auch die jüngsten
Sauna-Fans kommen auf ihre Kosten: Für
Kinder gibt es eigene Aufgüsse, bei denen
sie unter fachlicher Anleitung sogar einmal
selbst das Wedelhandtuch schwingen dürfen.
Als kleine Stärkung werden Wassereis oder
vitaminreiches Obst gereicht. Während des
Events steht das gesamte Freizeitbad
ausschließlich zur textilfreien Nutzung zur
Verfügung – auch hier gibt es ein buntes
Rahmenprogramm.
Geöffnet ist das
Freizeitbad am Neujahrstag von 12 bis 21
Uhr. Der Eintritt kostet für Erwachsene 22
Euro im Vorverkauf und 25 Euro an der
Tageskasse, Kinder zahlen 12 Euro. Wer
ausschließlich textilfrei schwimmen möchte,
zahlt 7 Euro. Für den regulären
Schwimmbadbetrieb bleibt das Bad
geschlossen. Weitere Informationen gibt es
unter
www.freizeitbad-neukirchen-vluyn.de.
Moers: Ab 2. Januar: Bibliothek
stellt digitales Leseangebot um
Für ein vielfältiges, modernes und
komfortables Leseerlebnis: Ab dem 2. Januar
stellt die Bibliothek Moers ihr digitales
Leseangebot um. E-Books und Hörbücher stehen
dann ausschließlich über den Anbieter
OverDrive mit der App Libby zur Verfügung.
Die Vorteile: eine einfache Bedienung,
umfangreiche Funktionen und Zugriff rund um
die Uhr.
Für die Leserinnen und
Leser ist es wichtig zu wissen, dass die
bisherige Onleihe Niederrhein nur noch bis
zum 2. Januar 2026 zur Verfügung steht. Eine
automatische Übernahme von Vormerkungen oder
die Ausleihhistorie aus dem alten System ist
leider nicht möglich. Rund um den
Wechsel stellt die Bibliothek Moers auf der
Homepage und auf den Social-Media-Kanälen
Informationen und Tipps bereit, um den
Umstieg zu erleichtern. Auch vor Ort hilft
das Team sehr gerne weiter.
Faszinierende Geschichte der Stadt Moers bei
Gästeführungen 2026 entdecken
Die Stadt Moers präsentiert den neuen Flyer
für die vielfältigen Gästeführungen im Jahr
2026. Ob historische Stadtführung,
nächtliche Entdeckungstouren oder spezielle
Highlights, wie eine neue geführte Wanderung
mit Einkehr (Geheimnisvoller Stadtgraben mit
Wall) – das Programm bietet für jeden
Geschmack das passende Erlebnis.

Der gedruckte Flyer liegt ab Januar bei der
Stadt- und Touristinformation von Moers
Marketing und in der Hauptstelle der
Bibliothek sowie an weiteren bekannten
Auslagestellen aus.
Geschichtsinteressierte sind herzlich
eingeladen, sich auf spannende
Entdeckungstouren durch die Stadt zu
begeben. Der erste Termin mit der
Vollmondwanderung findet bereits am Samstag,
3. Januar, um 18.30 Uhr statt. Der
Treffpunkt ist am Clubhaus der Freien
Schwimmer, Römerstraße 790 am Baerler Busch.
Abwechslungsreiches Programm Das
aktuelle Programm bietet für
Kulturliebhaber, Naturfreunde und
Kulinarik-Fans spannende Touren. Die
Highlights im Überblick:
-
Historische Stadtführung mit Einblicken in
die römische, preußische und moderne
Vergangenheit - Rundgänge um den
Königlichen Hof, durch die Altstadt und zu
besonderen historischen Stätten wie Kirchtor
und Mattorn. Angeboten werden Führungen von
mittags bis abends. - Spezielle Touren
für Gruppen oder Schulklassen – auch nach
individueller Absprache - Nachts bei
Vollmond: Die Halde Rheinpreußen in einem
magischen roten Licht erleben
Spezielle Einblicke in die Stadtteile Für
diejenigen, die auch die Stadtteile abseits
der Innenstadt kennenlernen möchten:
Führungen in vielen Moerser Stadtteilen, wie
Kapellen, Schwafheim, Meerbeck oder Repelen,
bieten spezielle Einblicke in die jeweils
einzigartige Geschichte vor Ort. Alle
Führungen werden fachkundig begleitet und
bieten eine einzigartige Gelegenheit, unsere
Stadt kennenzulernen. Für detaillierte
Informationen zu Terminen, Treffpunkten und
Preisen liegt der neue Flyer bereit.
Der Flyer wird von der Wirtschaftsförderung
der Stadt Moers herausgegeben und ist ab
Januar in vielen öffentlichen Einrichtungen
erhältlich. Alle Führungen sind auch unter
dem Stichwort Stadtführungen zu finden.
Einen Vorgeschmack auf die Führungen
bekommen Interessierte auf der interaktiven
Internetseite
www.moerser-stadtfuehrungen.de. Anmeldungen
zu den Führungen: Stadt- und
Touristinformation von Moers Marketing,
Kirchstraße 27a/b, Telefon 0 28 41 / 88 22
6-0.
Hallenfußball-Stadtpokal: Spannung pur im
ENNI Sportpark Rheinkamp Der
Hallenfußball-Stadtpokal 2025 verspricht
wieder ein spannendes Fußballwochenende. Der
GSV Moers will im ENNI Sportpark Rheinkamp
(Am Sportzentrum 5) seinen Titel
verteidigen. Ausrichter ist in diesem Jahr
der MSV Moers.
Das Turnier startet
am Samstag, 3. Januar, um 12 Uhr mit den
ersten Vorrundenspielen. Die Spannung bleibt
auch am Sonntag, 4. Januar, hoch, wenn die
Vorrunden fortgesetzt werden. Ab ca. 15 Uhr
folgen dann die Final- und
Platzierungsspiele. Gegen 17 Uhr ehrt
Bürgermeisterin Julia Zupancic den Sieger.
In Gruppe A spielen: MSV Moers, FC
Moers-Meerfeld, FC Mattheck Moers, SC
Rheinkamp, GSV Moers und FC Niederrhein
Soccer. Die Gruppe B besteht aus: FC
Rot Weiß Moers, SV Schwafheim, SV
Scherpenberg, VfL Repelen, TV Kapellen und
TV Asberg. Der Eintritt für Erwachsene
beträgt 4 Euro, Rentner und Jugendliche ab
14 Jahren zahlen 2 Euro. Kinder unter 14
Jahren haben freien Eintritt.
Stadtverwaltung Moers macht
Betriebsferien Zwischen den
Feiertagen legt auch die Stadtverwaltung
Moers eine Pause ein. Bis einschließlich
Samstag, 3. Januar 2026, bleiben der
Bürgerservice, die Sozialraumteams des
Jugendamts, die vhs, die Bibliothek sowie
die Moerser Musikschule geschlossen. In
dieser Zeit stehen auch die Open Library und
die Außenrückgabe der Bibliothek nicht zur
Verfügung.
Die
Bibliothekszweigstelle Repelen öffnet erst
wieder ab dem 7. Januar, die Zweigstelle
Kapellen bleibt vom 12. Dezember bis
einschließlich 5. Januar geschlossen. Wer
dennoch Lesestoff oder Hörbücher möchte,
kann die Online-Dienste der Bibliothek wie
gewohnt ohne Unterbrechung nutzen. Auch das
Grafschafter Museum und das Alte Landratsamt
(ALRA) schließen an den Feiertagen am 24.,
25. und 31. Dezember ihre Türen.
An
allen anderen Tagen – sogar an Neujahr –
können Besucherinnen und Besucher die
Ausstellungen regulär besichtigen. Ab
Montag, 5. Januar, gelten in der
Stadtverwaltung und in den städtischen
Einrichtungen wieder die normalen
Öffnungszeiten bzw. in der Musikschule die
Ferienzeiten am 5./6. Januar (Verwaltung: 9
bis 13 Uhr, kein Unterricht).
Notdienst des Standesamts am 30. Dezember
Für die Beurkundung von Sterbefällen richtet
das Standesamt am Dienstag, 30. Dezember,
einen Notdienst ein. Die Mitarbeiterinnen
stehen von 8 bis 16 Uhr unter den Rufnummern
0 28 41 / 201-660, -692, -693 oder -706 zur
Verfügung.
Um den Ablauf zu
erleichtern, sollten Unterlagen wie
Sterbefallanzeige, Todesbescheinigung und
Personenstandsurkunden vorab per Fax an 0 28
41 / 201-1 64 91 oder per E-Mail an sterbefaelle@moers.de gesendet
werden. Die Mitarbeitenden des Standesamtes
melden sich anschließend telefonisch, sobald
die Sterbeurkunden abgeholt werden können.
Stadtverwaltung Dinslaken
zwischen den Jahren geschlossen
Die Dinslakener Stadtverwaltung ist bis Sonntag, 4. Januar 2026,
geschlossen. Notdienste sind eingerichtet.
Die Schließung betrifft auch das Museum
Voswinckelshof, die Stadtinfo am Rittertor
und das Archiv. Das Familienbüro ist ab dem
20.12. geschlossen und öffnet dann wieder am
5. Januar 2026.
Die Müllabfuhr
erfolgt wie im Abfallkalender angegeben.
Auch die Straßenreinigung erfolgt an den
üblichen Tagen, nur an Feiertagen fällt sie
aus. Der Wertstoffhof ist zu folgenden
Zeiten geöffnet: Sa., 27.12.: 8.00-15.00
Uhr Di., 30.12.: 8:00-15.30 Uhr Fr.,
02.01.: 8.00-15.30 Uhr Sa., 03.01.:
8.00-15.00 Uhr Die Stadtbibliothek ist
bereits am 2. Januar wieder geöffnet. In
Notfällen bei Hausanschlüssen und
Kanalisationsanlagen kann der Tiefbau unter
der Notfallnummer 02064 / 66-354 erreicht
werden. Der Allgemeine Soziale Dienst ist
über die Kreisleitstelle auch während
Schließzeiten erreichbar. Die Feuerwehr
ist – ob bei Bränden, Hilfeleistungen oder
lebensbedrohlichen Erkrankungen und
Verletzungen – wie gewohnt unter der
Notrufnummer 112 zu erreichen.
Neue Adresse zum neuen Jahr: Die
Klever Volkshochschule zieht um
Statt besinnlicher Weihnachtszeit
herrscht beim Team der Klever
Volkshochschule aktuell Umzugsstress. Über
die Feiertage zieht die Volkshochschule
Kleve – Wilhelm Frede um. Vom derzeitigen
Standort Hagsche Poort 22 wechselt die
Anschrift des VHS-Hauses zur neuen Adresse
Landwehr 2-6, 47533 Kleve.

VHS Kleve Landwehr Das neue Gebäude der
Volkshochschule Kleve - Wilhelm Frede an der
Landwehr
Dort freut sich die
Volkshochschule ab dem 5. Januar 2026
darüber, ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer
in neuen Räumlichkeiten begrüßen zu können.
Bereits am vergangenen Freitag, 12.
Dezember 2025, hat das ehemalige VHS-Haus an
der Hagsche Poort 22 endgültig seine Türen
für den VHS-Betrieb geschlossen. Fast 30
Jahre lang war es die Heimat der Klever
Volkshochschule.
Das alte Gebäude
genügte allerdings zusehends nicht mehr den
Anforderungen der modernen
Erwachsenenbildung. Insbesondere der Bedarf
an Verwaltungs- und Unterrichtsräumen konnte
nicht gedeckt werden, zudem besteht an der
Bausubstanz Sanierungsbedarf.
Am
neuen Standort kann die VHS ihren Raumbedarf
künftig ohne Zuhilfenahme externer Gebäude
decken. Insgesamt ist das neue VHS-Haus
deutlich energieeffizienter als sein
Vorgänger und der Einbau eines Aufzuges
sorgt im kommenden Jahr für barrierefreie
Zugänge zu allen Kursräumen. Durch die
Bushaltestelle „Kleve Landwehr“ direkt vor
der Haustür bleibt die Volkshochschule auch
an der neuen Adresse gut an den öffentlichen
Nahverkehr angebunden.
In dem
Gebäude an der Landwehr 2-6 waren bis 2017
Teile der Klever Stadtverwaltung
untergebracht, während das Rathaus in der
Innenstadt neu gebaut wurde. Zuletzt dienten
die Räumlichkeiten übergangsweise als
zweiter Standort der Gesamtschule am
Forstgarten.
Durch den Umzug sind
die Mitarbeitenden der Volkshochschule
aktuell nur eingeschränkt erreichbar. Wer
dringende Angelegenheiten zu klären hat,
kann das Team der VHS per E-Mail unter
vhs@kleve.de erreichen. In der Zeit vom 24.
Dezember 2025 bis einschließlich 4. Januar
2026 ist die Volkshochschule komplett
geschlossen, sodass auch E-Mails nicht
bearbeitet werden.
Ab dem 5. Januar
2026 sind die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter dann zu den gewohnten
Öffnungszeiten, jedoch unter neuer
Anschrift, wieder erreichbar.
Ebenfalls ab dem 5. Januar 2026 dürfen sich
alle Interessierten über das neue
VHS-Programm freuen. Es erscheint dann
online unter www.vhs-kleve.de und ist dort
direkt buchbar. Das gedruckte Programmheft
liegt Anfang Januar an zahlreichen Stellen
in Kleve, Emmerich und Rees aus.
Kleve: Umfassende Sanierung der
Riswicker Straße beginnt im Januar
Die Riswicker Straße in Kleve wird im
kommenden Jahr umfangreich saniert. Ab dem
5. Januar 2026 beginnen an der Riswicker
Straße in Kleve umfassende
Sanierungsarbeiten. Die innerstädtische
Verkehrsachse in unmittelbarer Bahnhofsnähe
wird dann von der Einmündung
Van-den-Bergh-Straße bis zur Kreuzung mit
dem Klever Ring grundlegend modernisiert und
umgebaut.

So steht in insgesamt acht Bauabschnitten
die Erneuerung der Kanalisation für Schmutz-
und Regenwasser inklusive der
Hausanschlüsse, der Straße samt Gehwegen
sowie der Straßenbeleuchtung an. Bereits
seit Anfang Dezember rollen die Bagger auf
der Riswicker Straße. Zunächst musste eine
vorhandene Gasleitung im Straßenbereich
tiefer ins Erdreich gelegt werden, damit sie
die folgenden Bauarbeiten nicht behindert.
Ursprünglich sollte die daraus resultierende
Sperrung über die anstehenden Feiertage
aufgehoben werden.
Da die
Betreiberfirma der Gasleitung allerdings
noch unvorhergesehene Arbeiten an der
Gasleitung erledigen musste, wird die
Sperrung über den Jahreswechsel
aufrechterhalten. Am Montag, 5. Januar 2026,
starten dann die eigentlichen Straßen- und
Kanalbauarbeiten an der Einmündung zwischen
Riswicker Straße und Van-den-Bergh-Straße.
Von da aus zieht die Baustelle
abschnittsweise weiter in Richtung Klever
Ring.
Die deutlichste Veränderung
wird es direkt vor dem Neubau des
Konrad-Adenauer-Gymnasium geben. Dort wird
die bestehende Verkehrsführung geändert und
ein komplett neuer Kreisverkehr gebaut, der
künftig die Verkehrsströme rund um das
entstehende Schulzentrum regelt.
Über den Kreisverkehr wird die Riswicker
Straße mit der Straße Geefacker sowie der
neuen Straße Am Stellwerk verbunden, die das
Konrad-Adenauer-Gymnasium erschließt. Durch
das etappenweise Vorgehen in acht
Bauabschnitten sollen die Auswirkungen auf
den Straßenverkehr weitgehend minimiert
werden, sodass Anliegerinnen und Anlieger
ihre Grundstücke möglichst immer erreichen
können.
Einschränkungen können
jedoch nicht immer vermieden werden.
Folgendermaßen sind die Bauabschnitte
eingeteilt: Bauabschnitt 1: Kanalbau von
der van-den-Bergh-Straße bis Geefacker
Bauabschnitt 2: Straßenbau von der
van-den-Bergh-Straße bis zum neuen
Schulgebäude des Konrad-Adenauer-Gymnasiums
Bauabschnitt 3: Straßenbau vom
Schulgebäude bis hinter Geefacker
Bauabschnitt 4: Kanalbau von Geefacker bis
Oststraße Bauabschnitt 5: Straßenbau von
Geefacker bis Riswicker Straße, Hausnummer
56 Bauabschnitt 6: Straßenbau von Riswicker
Straße Hausnummer 56 bis Oststraße
Bauabschnitt 7: Kanalbau Bereich Oststraße
Bauabschnitt 8: Straßenbau Bereich
Oststraße
Während der gesamten
Baumaßnahme wird die Riswicker Straße
stellenweise voll gesperrt sein. Umleitungen
führen den Straßenverkehr währenddessen über
den Klever Ring und die Emmericher Straße.
Planmäßig dauert das gesamte Projekt rund
zwei Jahre.
Kanaluntersuchungen an der B8 in Dinslaken
Für eine geplante Fahrbahn- und
Radwegesanierung der B8
(Willy-Brandt-Straße/ Weseler Straße) durch
den Landesbetrieb Straßenbau erfolgen ab dem
5. Januar 2026 vorbereitende
Kanaluntersuchungen durch die Stadt
Dinslaken. Mit einer speziellen Kamera
werden dabei Abwasserkanäle untersucht, um
Schäden wie Risse oder Wurzeleinwuchs zu
erkennen.
Betroffen ist der
Abschnitt von der Einmündung
Hans-Böckler-Straße bis zur Augustastraße.
Die betroffenen Kanäle befinden sich
überwiegend in den Seitenbereichen der
Straße. In Folge der Arbeiten, die rund drei
Monate dauern, kommt es abschnittsweise zu
Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr.
Die Stadtverwaltung bittet schon jetzt um
Verständnis.
Die geplante Fahrbahn-
und Radwegesanierung durch den Landesbetrieb
Straßenbau wird dann zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen.
Enni liest
Zähler bei 2.500 Kunden im Januar in
Moers-Hülsdonk ab Das Ableseteam
der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein (Enni)
ist im Zuge des sogenannten rollierenden
Ableseverfahrens im Januar im Moerser
Stadtteil Hülsdonk unterwegs. „Dieses Mal
erfassen wir dort bei etwa 2.500
Haushaltskunden rund 3.900 Strom-, Gas- und
Wasserzählerstände. Dabei unterstützt uns
die Dienstleistungsgesellschaft ASL
Services“, informiert Lisa Bruns als
zuständige Mitarbeiterin der Enni.
Sind vereinzelte Zähler nicht zugänglich,
hinterlassen die Ableser der ASL eine
Informationskarte im Briefkasten. „Die
Bewohner finden darauf die Telefonnummer und
die E-Mail-Adresse, an die sie die
Zählerstände selbst mitteilen können“, so
Bruns. Wichtiger Hinweis: Die Ablesung
erfolgt jährlich. Als wiederkehrendes
Ereignis informiert die Enni die Kunden
nicht gesondert darüber. Dennoch hofft Lisa
Bruns auf deren Unterstützung: „Wichtig für
uns ist, dass die Zähler frei zugänglich
sind. Nur so ist ein schneller und
reibungsloser Ablauf gewährleistet.“
Übrigens: Damit keine schwarzen Schafe
in die Häuser gelangen, haben alle durch
Enni beauftragten Ableser einen
Dienstausweis. „Den sollten sich Kunden
zeigen lassen, damit keine ungebetenen Gäste
ins Haus gelangen.“ Im Zweifel sollten
sich Kunden bei der Enni unter der
kostenlosen Service-Rufnummer 0800 222 1040
informieren.
Fünf Tage Jazz mitten in der Stadt: Moers Festival feiert
55. Geburtstag Zum 55.
Geburtstag des Moers Festivals vom 21. bis 25. Mai 2026 gibt
es einige Neuerungen: So zieht das Festival für seine
Jubiläumsausgabe auf den Kastellplatz in der Moerser
Innenstadt. Außerdem wird es an fünf statt bislang vier
Tagen stattfinden. Es beginnt bereits am Donnerstag mit
einem Sonderkonzert und vielen weiteren Acts. 2026 ist zudem
das Zelten auf der fußläufig gelegenen Ballonwiese im
Freizeitpark möglich. idr - Infos:
https://www.moers-festival.de

Auftragseingang im Vergleich zum
Vorjahresmonat um 2,4 % gestiegen
Auftragseingang im Bauhauptgewerbe,
Oktober 2025 -11,8 % zum Vormonat (real,
saison- und kalenderbereinigt) +2,4 % zum
Vorjahresmonat (real, kalenderbereinigt)
+4,4 % zum Vorjahresmonat (nominal)
Umsatz im Bauhauptgewerbe, Oktober 2025
+4,5 % zum Vorjahresmonat (real) +7,0 %
zum Vorjahresmonat (nominal) A
Der
reale (preisbereinigte) Auftragseingang im
Bauhauptgewerbe ist im Oktober 2025
gegenüber September 2025 kalender- und
saisonbereinigt um 11,8 % gesunken. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass im Vormonat
aufgrund von Großaufträgen der höchste Wert
seit März 2022 registriert worden war.
Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, nahm der
Auftragseingang im Oktober 2025 im
Vormonatsvergleich im Hochbau um 5,8 % und
im Tiefbau um 16,9 % ab. Im weniger
volatilen Dreimonatsvergleich lag der
kalender- und saisonbereinigte
Auftragseingang von August 2025 bis Oktober
2025 um 3,5 % höher als in den drei Monaten
zuvor (Hochbau: +9,8 %; Tiefbau: -1,7 %).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober
2024 stieg der reale, kalenderbereinigte
Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im
Oktober 2025 um 2,4 %. Im Hochbau nahm der
Auftragseingang im Oktober 2025 um 8,1 % zu
und im Tiefbau um 2,5 % ab. Der nominale
(nicht preisbereinigte) Auftragseingang lag
4,4 % über dem Vorjahresniveau. Umsatz real
4,5 % höher als im Vorjahresmonat.
Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe war im
Oktober 2025 um 4,5 % höher als im
Vorjahresmonat. Der nominale Umsatz stieg im
gleichen Zeitraum um 7,0 % auf
11,6 Milliarden Euro. In den ersten zehn
Monaten 2025 stiegen die Umsätze im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum real um
1,8 %, nominal um 4,3 %. Die Zahl der im
Bauhauptgewerbe tätigen Personen nahm im
Oktober 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um
1,3 % zu.
Potenzieller
Treibhauseffekt verwendeter fluorierter
Treibhausgase sinkt 2024 um 2,5 %
Chemische Industrie, Maschinenbau und
Großhandel verzeichnen deutliche Rückgänge
Der potenzielle Treibhauseffekt der
fluorierten Treibhausgase, die im Jahr 2024
in Deutschland eingesetzt wurden, ist
gegenüber dem Vorjahr um 2,5 % gesunken. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, wurden 2024 fluorierte
Treibhausgase mit einer Klimawirksamkeit von
rund 7,0 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten
verwendet (2023: 7,2 Millionen Tonnen
CO2-Äquivalente).
Deutliche
Rückgänge im Vorjahresvergleich
verzeichneten die Wirtschaftsbereiche
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
(-53,2 % auf 0,1 Millionen Tonnen
CO2-Äquivalente), der Großhandel ohne
Kraftfahrzeuge (-45,8 % auf 0,4 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalente) und der Maschinenbau
(-17,0 % auf 1,2 Millionen Tonnen
CO2-Äquivalente).
Die in einem Jahr
eingesetzte Menge an fluorierten
Treibhausgasen steht nicht in direktem
Zusammenhang mit der im jeweiligen Jahr
freigesetzten Menge dieser Gase. Daher
werden diese Stoffe auch als "potenziell
emissionsrelevant" bezeichnet. Das Umweltbundesamt prognostizierte
für Deutschland im Jahr 2024 insgesamt
Treibhausgasemissionen in Höhe von 649
Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, was einem
Rückgang von 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr
entspricht.
Der Anteil der
fluorierten Treibhausgase an allen
Treibhausgasemissionen belief sich nach
diesen Berechnungen im Jahr 2024 auf 1,4 %.
Anwender steigen auf fluorierte
Treibhausgase mit niedrigerem
Treibhauspotenzial um Fluorierte
Treibhausgase werden zum Beispiel als
Kühlmittel in Klimaanlagen und Kühlschränken
oder als Treibmittel zur Herstellung von
Kunst- und Schaumstoffen verwendet.
Der Einfluss der einzelnen Treibhausgase auf
das Klima ist unterschiedlich stark. Als
Vergleichsgröße dient das CO2-Äquivalent,
das die Klimawirksamkeit von Kohlendioxid
(CO2) mit einem Erwärmungspotenzial von 1
beziffert. Fluorierte Treibhausgase können
das Erwärmungspotential von CO2 um das
Vielfache übersteigen. Die Angabe in
CO2-Äquivalenten drückt daher aus, mit wie
viel Tonnen CO2 die Menge eines jeweiligen
Treibhausgases umgerechnet zur globalen
Erwärmung beitragen würde.
Von den
insgesamt eingesetzten 6 992 metrischen
Tonnen fluorierter Treibhausgase entfielen
allein 2 273 metrische Tonnen (+13,3 % zum
Vorjahr) auf das Kältemittel R 1234yf
(Tetrafluorpropen). Damit war R 1234yf das
am häufigsten eingesetzte fluorierte
Treibhausgas. Es hat eine Klimawirksamkeit
von 1 CO2-Äquivalent.
Die
eingesetzte Menge von 2 273 metrischen
Tonnen entspricht also den CO2-Äquivalenten
dieses Gases, womit dessen Anteil am
potenziellen Treibhauseffekt aller
fluorierten Treibhausgase nur 0,03 % betrug.
R 1234yf wird neben anderen Stoffen als
Ersatz für R 134a (Tetrafluorethan) benutzt,
welches eine sehr hohe Klimawirksamkeit von
1 300 CO2-Äquivalenten aufweist.
Das
R 134a war mit 1 548 metrischen Tonnen
(-16,0 % zum Vorjahr) das zweithäufigste
eingesetzte Gas. Die Klimawirksamkeit der
eingesetzten Menge entspricht 2,0 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalenten, damit machte der
Anteil von R 134a am gesamten potenziellen
Treibhauseffekt der im Jahr 2024 in
Deutschland eingesetzten fluorierten
Treibhausgase 28,6 % aus.
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