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Informationen aus Xanten, Kleve, Dinslaken, Moers, Wesel und Hamminkeln

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Aktuelles - Redaktioneller Gang durch die Niederrhein-Woche

KW 44: Montag, 27. Oktober -  Sonntag, 2.11.2025
Themen u.a.:

Kreis Wesel ordnet Stallpflicht für Geflügel an
Aufgrund des aktuellen starken Aufkommens der Geflügelpest und der dadurch bestehenden Gefahr für Geflügelhaltungen ordnet der Kreis Wesel die kreisweite Aufstallung von Geflügel an, die am Freitag, 31. Oktober 2025, in Kraft tritt. Geflügel muss dann entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln - auch Kleinvögeln - gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).

Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Tränkwasser und Futter haben. Außerdem dürfen im Kreis keine Geflügelausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Geflügel oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden.  Wie lange die Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich nicht vorhersagen, erfahrungsgemäß muss mit mindestens drei Monaten gerechnet werden. Betroffen sind insgesamt ca. 2.950 Geflügelhaltungen im Kreisgebiet mit etwa 600.000 Stück Geflügel.

Die aktuelle Risikoeinschätzung des hierfür maßgeblichen Friedrich-Loeffler-Institutes vom 20.10.2025 geht von einem hohen Risiko des Eintrags von Influenzaviren vom Typ HPAI H5 sowohl in wildlebende Wasservogelpopulationen als auch in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in Deutschland aus. Zwischen dem 01. September und 20. Oktober 2025 wurden in Deutschland 15 HPAIV H5N1- Ausbrüche bei Geflügel in sieben Bundesländern festgestellt.

Hinzu kommen zahlreiche Feststellungen bei Wildvögeln, insbesondere bei durchziehenden Kranichen.  Im Kreis Wesel wurden seit dem 15. Oktober 2025 etliche verendet aufgefundene Wildvögel, überwiegend Wassergeflügel und Greifvögel, zur Untersuchung eingesandt. Bis zum 29. Oktober 2025 lagen bereits insgesamt sechs labordiagnostische Verdachtsfälle auf Geflügelpest vor (Nachweis von H5), die derzeit im Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt werden.

Es ist sicher zu erwarten, dass ein Großteil der noch nicht vorliegenden Untersuchungsergebnisse ebenfalls positiv sein wird. Der Kreis Wesel ist mit seinen Flüssen, Wasserflächen und Feuchtgebieten ein bedeutendes Rast- und Durchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel. Weite Flächen des Kreises werden regelmäßig und in den kommenden Wochen zunehmend vor allem von hier rastenden Wildgänsen genutzt und auch überflogen.

Von den bisher sechs Verdachtsfällen betreffen fünf Wildgänse. Zudem gab es in jüngster Vergangenheit einen amtlich festgestellten Ausbruch in einer Putenhaltung in Rees im Kreis Kleve. Die eingerichtete Überwachungszone betrifft Teile von Hamminkeln und Xanten. Nach jetzigem Stand muss als Ursache ein Eintrag aus der Wildvogelpopulation angenommen werden. 

Insgesamt liegen für den Kreis Wesel somit hinreichend sichere Erkenntnisse über den Eintrag von gefährlichen Influenzaviren in die regionale Wildvogelpopulation vor, wodurch Geflügelbestände und Vogelhaltungen stark gefährdet werden.   

Update vom 31.10.2025: 11.58 Uhr: Aufgrund eines klinischen und labordiagnostisch bestätigten Verdachts auf Geflügelpest (H5) in einem Putenmastbestand in Kamp Lintfort werden die dort gehaltenen ca. 18.300 Puten derzeit getötet. Um den Betrieb wird eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von 10 km errichtet.

Sie wird dann bei Bestätigung und näherer Differenzierung des Virustyps durch das Friedrich - Loeffler Institut in einigen Tagen auch die endgültige Sperrzone werden, die sich dann in eine innere 3-km- Schutzzone und darum liegende Überwachungszone unterteilt. Die Allgemeinverfügung für die vorläufige Sperrzone tritt heute Nacht um 0 Uhr in Kraft. Das Gebiet betrifft etwa zur Hälfte die Kreises Kleve und Wesel, ein kleiner Bereich fällt in den Kreis Viersen. 

Neues Amtsblatt
Am 31. Oktober 2025 ist ein neues Amtsblatt der Stadt Dinslaken erschienen. Es enthält eine öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dinslaken. Die städtischen Amtsblätter können auch auf der städtischen Homepage eingesehen werden: https://www.dinslaken.de/stadt-buergerservice/aktuelles/amtsblatt#

Stadtwerke Wesel Service und Energie erweitern das Schnellladenetz
Die Stadtwerke Wesel informieren über den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. An der Moltkestraße wurden zwei neue 200 kW Schnellladesäulen mit jeweils zwei Ladepunkten installiert. Zwei weitere Schnellladesäulen werden kurzfristig an den Standorten Martinistraße und Goldstraße durch die Stadtwerke Wesel Service und Energie GmbH errichtet. 

Die vier Schnellladesäulen werden von der Stadtwerke Service und Energie GmbH an die Stadtwerke Wesel GmbH verpachtet. Diese übernehmen den Stromverbrauch und -abrechnung.  Die Zusammenarbeit mit der Stadt Wesel unterstreicht das Engagement der Stadtwerke Wesel Service und Energie GmbH für eine umweltfreundliche Mobilität und die Förderung der Elektromobilität in der Region.

„Mit den neuen Schnellladesäulen an der Moltkestraße sowie den weiteren Anlagen an der Martinistraße und der Goldstraße schaffen wir für unsere Kundinnen und Kunden mehr Komfort und kurze Ladezeiten. Damit treiben wir den Ausbau einer zukunftssicheren und verlässlichen Ladeinfrastruktur in Wesel konsequent voran“, sagt Geschäftsführer Rainer Hegmann.

Mit den neuen Ladesäulen betreiben die Stadtwerke Wesel derzeit 60 Ladepunkte an  30 Standorten. Die Stadtwerke Wesel Service und Energie GmbH installieren insgesamt vier neue Schnellladesäulen, welche 200 kW Gleichstromladung bereitstellen. Wie alle öffentlichen Ladesäulen der Stadtwerke Wesel sind auch die neuen Lademöglichkeiten dem Stadtwerke-Verbund von ladenetz.de angeschlossen.

Damit können alle Fahrer eines Elektro-PKW, die eine SWW Ladekarte oder eine andere Karte mit Zugang zu ladenetz.de haben, ihr Fahrzeug an einem der beiden Ladepunkte mit 100-prozentigem Ökostrom versorgen.

Darüber hinaus ist auch Ad-hoc-Laden möglich – das heißt, Kundinnen und Kunden können ohne vorherige Registrierung oder Ladekarte direkt per Smartphone und gängigen Zahlungsmethoden laden. Weitere Informationen zur Elektromobilität der Stadtwerke Wesel finden Bürgerinnen und Bürger unter www.stadtwerke-wesel.de/elektromobilitaet.

Wesel: Vorübergehende Schließung der Ausländerbehörde wegen Netzwerkausbau
Die Ausländerbehörde der Stadt Wesel bleibt in der 46. Kalenderwoche 2025 (10. bis 14. November 2025) aufgrund umfangreicher Arbeiten am IT- und Netzwerksystem geschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, die digitale Infrastruktur der Behörde zu modernisieren und künftig einen noch schnelleren und zuverlässigeren Service anbieten zu können. 

Während der Arbeiten sind keine persönlichen Vorsprachen und telefonischen Auskünfte möglich. Fristwahrende Anträge können per E-Mail unter team74@wesel.de eingereicht werden.  Die Ausländerbehörde bittet um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.

Wesel: Kostenlose Energieberatung zum Start der Heizsaison. Offene Sprechstunde am 4. November um 15 Uhr
Mit Beginn der kalten Jahreszeit rücken Themen wie Heizen, Dämmen und Energiesparen wieder in den Mittelpunkt. Steigende Energiepreise, begrenzte Ressourcen und der Klimaschutz machen einen bewussten und effizienten Umgang mit Energie wichtiger denn je. Darum bietet das Klimabündnis der Kommunen im Kreis Wesel eine offene, digitale Sprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel an.

Energieexperte Akke Wilmes von der Verbraucherzentrale NRW beantwortet Fragen rund um das Thema „Energieeffizientes Bauen und Wohnen“. Ob Heizen und Dämmen, Wärmepumpentechnik, Photovoltaikanlagen, energiesparendes „Smart Home“, Dach- und Fassadenbegrünung oder Förderprogramme – jede Frage wird berücksichtigt. Auch zu den Vorgaben und Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird beraten.

Die offene Sprechstunde findet in der Regel jeden zweiten Dienstag von 15 bis 16 Uhr online statt. Die nächsten Termine sind: 4. November 2025 18. November 2025 2. Dezember 2025 Eine Übersicht aller Termine ist unter www.kreis-wesel.de/klimabuendnis zu finden. Die Sprechstunde ist Teil der Klimakampagne „Gut für uns – und das Klima“, mit der das Klimabündnis der Kommunen im Kreis Wesel über Möglichkeiten zu klimabewusstem Handeln informiert.

Zielgruppe: Die Veranstaltungen richten sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Thema „Energieeffizientes Bauen und Wohnen“ haben oder sich hierzu informieren möchten. Anmeldung: Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Interessierte können sich per E-Mail an julia.joergensen@kreis-wesel.de oder telefonisch unter 0281 207-4016 anmelden. Die Veranstaltung findet online über Zoom statt. Den Zugangslink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig vor Beginn.

Moers: Startklar für den Winter - Winterdienst probte am Betriebshof den Ernstfall
Frühaufsteher fröstelt es in diesen Tagen bereits. Von einem richtigen Winter mit Temperaturen um den Gefrierpunkt ist am Niederrhein der-zeit aber noch keine Spur. Für den Winterdienst der ENNI Stadt & Service Niederrhein (Enni) ist die Wintersaison aber bereits eröffnet. Dazu hat die Mannschaft von Abteilungsleiter Ulrich Kempken auf dem Be-triebshof ‚Am Jostenhof‘ kürzlich bereits den Ernstfall geprobt.


„Das Fahren mit schweren Räumschildern, Salz- und Solebehältern und unübersichtlichen Einsatzfahrzeugen will geübt sein,“ gehöre ein Pro-belauf laut Abteilungsleiter Ulrich Kempken stets zu Saisonbeginn zur Routine des Einsatzteams.

Die Rufbereitschaft ist damit für Ein-sätze von November bis Ende März bereit und hat dabei das rund 400 Kilo-meter lange Moerser Straßennetz ab sofort stets im Auge. Kempken rät Autofahrern ab November vor allem morgens und abends immer vorsichtig unterwegs zu sein. „In der Übergangsphase können Straßen in Sekunden überfrieren und gepaart mit dem derzeit rieselnden Laub plötzlich zu gefährlichen Rutschbahnen werden.“


Auch wenn der Winterdienst bislang nicht gefordert war, hat Kempken für den Fall der Fälle bereits über den Sommer vorgesorgt. Das Salzla-ger am Jostenhof ist mit rund 900 Tonnen gut gefüllt, neun Einsatz-fahrzeuge stehen bereit, von denen drei speziell auch für den Einsatz auf Radwegen geeignet sind. Zur Routine gehört ab sofort, dass ein Mitarbeiter bei angekündigten Temperaturen unter drei Grad Celsius jeden Morgen gegen drei Uhr bekannte Problemstellen, wie Brücken und Unterführungen, abfährt und auf Glätte kontrolliert.

Stellt er eine Rutschgefahr fest, alarmiert er sofort den Bereitschaftsdienst. Je nach Einsatz können bis zu 60 Kollegen zeitgleich ausrücken. Damit der Verkehr weiter rollen kann, befreit der Winterdienst dann immer zu-nächst die rund 160 Kilometer langen Hauptverkehrsstraßen sowie Schulbuslinien und 51 Kilometer priorisierte Radwege von Schnee und Eis.

„Wenn es sehr stark schneien sollte, geschieht dies zweimal täg-lich“, kümmere sich Enni dann parallel auch um Gehwege zu städti-schen Einrichtungen, etwa rund um Friedhöfe, Parkanlagen sowie an Kindergärten und Schulen. „Erst wenn dann noch Kapazitäten frei sind und es Einsatzzeiten noch zulassen, räumen wir Nebenstraßen der sogenannten Priorität 2“, sei dies ein festgeschriebener Ablauf.

Dort, wo Straßen nicht der Streupflicht unterliegen, müssen Bürger auch in Moers im Winter mit anpacken, ihrer Kehrpflicht nachkommen und Gehwege vor ihren Grundstücken und Häusern von Eis und Schnee befreien. „Wie und wo dies geschehen muss, ist in der so ge-nannten Straßenreinigungssatzung festgelegt, die wir im Internet veröf-fentlicht haben.“ Fragen zum Winterdienst beantwortet die Enni zudem unter der kostenlosen Servicenummer 0800 222 1040.

Dinslaken: Bürgermeisterin Michaela Eislöffel verabschiedet sich aus dem Amt: Dank, Rückblick und Zuversicht für Dinslaken
Nach fünf intensiven Jahren an der Spitze der Stadt Dinslaken verabschiedet sich Bürgermeisterin Michaela Eislöffel aus dem Amt. In einer persönlichen Erklärung blickt sie auf bewegte Zeiten, die von Krisen, Zusammenhalt, Engagement und wichtigen Fortschritten für die Stadt geprägt waren.

„Es war und ist mir eine große Ehre, die Entwicklung unserer Stadt mitgestaltet zu haben“, sagt Michaela Eislöffel. „Die fünf Jahre Amtszeit waren kein Spaziergang, aber sie haben mir gezeigt, dass viele Menschen in unserer Stadt Verantwortung übernehmen, zusammenhalten und sich für das Gemeinwohl einsetzen.“

Zu den besonderen Herausforderungen ihrer Amtszeit zählten die Corona-Pandemie, die Energiekrise, die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine sowie außergewöhnliche Ereignisse wie der Deichabbruch und der Ölteppich auf der Emscher.

„Die Krisen haben uns allen organisatorisch, emotional und menschlich einiges abverlangt. Aber die Menschen in Dinslaken haben gezeigt, dass sie in Krisen zusammenhalten. Trotz dieser Belastungen haben wir in Dinslaken in die Zukunft geplant und investiert.“

Besonders am Herzen lagen Bürgermeisterin Michaela Eislöffel die Stadtentwicklungsprojekte wie das Freibadgelände in Hiesfeld, die Neugestaltung des Trabrennbahnareals, die Entwicklungen der Gewerbeflächen am Mannesmanngelände (MCS) und bei Hamco, der neu entstehende Wohnraum im Solarquartier Lohberg und vor allem die Modernisierung des Bahnhofsgebäudes.

„Diese Projekte stehen für Zukunft, Lebensqualität und Perspektive. Ich freue mich, dass sie auf einem guten Weg sind und weiter vorangebracht werden.“ Ebenso hebt sie die Investitionen in Bildung und Betreuung hervor: „In den letzten Jahren haben wir bei Kitas, Schulen in die Zukunft geplant. Trotz knapper Finanzen ist es gelungen neue Plätze zu schaffen und moderne Bildungsorte zu gestalten. Das war nur möglich, weil viele Kolleginnen und Kollegen mit spitzem Bleistift gerechnet und mit großem Engagement und Verantwortungsbewusstsein gearbeitet haben.“

In ihrem Rückblick spricht die Bürgermeisterin auch offen über die schwierigen Seiten ihres Amtes:„Öffentlich in der Verantwortung zu stehen bedeutet auch Kritik und Angriffe auszuhalten und trotzdem seine Aufgaben professionell zu erledigen. In vielen Situationen ist es schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich, sich im Detail rechtfertigen zu können. Besonders bei Personalentscheidungen oder internen Abläufen war es mir wichtig mein Amt professionell auszufüllen. Auch wenn manches nach außen unverständlich wirkte, habe ich jede Entscheidung mit Blick auf den Sachstand, das Gemeinwohl und aus einem tiefen Verantwortungsgefühl getroffen.“

Als parteilose Bürgermeisterin habe sie gelernt, dass Politik manchmal ein „vermintes Gelände“ sein könne, „aber eines, das sich zu betreten lohnt, wenn man gestalten und Verantwortung übernehmen möchte.“ Mit Blick auf ihren Nachfolger sagt Bürgermeisterin Eislöffel: „Ich wünsche dem neuen Bürgermeister viel Kraft, Offenheit und Fingerspitzengefühl sowie eine gute Balance für zukünftige Entscheidungen.

Dieses Amt ist herausfordernd, aber es ist auch ein großes Privileg die Zukunft Dinslaken gestalten zu dürfen. Ich wünsche ihm, dass er auf die Menschen bauen kann, die Tag für Tag mit großer Leidenschaft in der Verwaltung, in den Einrichtungen und in der Bürgerschaft für unsere Stadt die Zukunft gestalten.“

Zum Abschluss richtet Michaela Eislöffel den Blick auch auf ihre persönliche Zukunft: „Für mich beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt. Ich freue mich auf neue berufliche Ziele, aber vor allem darauf, endlich wieder mehr Zeit für meine Familie und Freunde zu haben. Private Interessen sind in den letzten Jahren zu kurz gekommen.

Ich freue mich darauf, viele Dinslakenerinnen und Dinslakener künftig im Alltag, beim Einkaufen oder bei Veranstaltungen in unserer schönen Stadt zu treffen. Ich gehe mit Dankbarkeit, Wehmut und Zuversicht. Dinslaken hat enormes Potenzial und ich bin stolz darauf ein Stück unserer Stadtgeschichte mitgeschrieben zu haben.“

Dinslaken: Neuer Leiter der Feuerwehr
David Marten tritt sein Amt als neuer Leiter der Feuerwehr Dinslaken und des Fachdienstes Feuerschutz/Rettungsdienst an. Zum Amtsantritt gratulieren Achim Thomae (Erster Beigeordneter der Stadt Dinslaken) und Christiane Wenzel (Leiterin der Ordnungsbehörde).

David Marten (40) ist seit Oktober 2025 Leiter der Feuerwehr Dinslaken und des Fachdienstes Feuerschutz/Rettungsdienst. Nach dem Abitur studierte er an der Technischen Hochschule Köln den Studiengang Rettungsingenieurwesen, den er mit dem Bachelor und dann mit dem Master abschloss. Anschließend arbeitete er als Projektingenieur in der Sicherheitsforschung/Schiffssicherheit, bevor er die Laufbahn für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst einschlug.

 Nachdem er sein Brandreferendariat im April 2016 beendet hatte, wurde er zum Brandrat ernannt. Von April 2016 bis Oktober 2018 war er als Sachgebietsleiter Daten- und Kommunikationstechnik bei der Feuerwehr Düsseldorf tätig. Im August 2018 wurde er zum Oberbrandrat befördert. Im Oktober 2018 wechselte er zur Feuerwehr Ratingen. Dort verblieb er bis Dezember 2023 und war als Abteilungsleiter Personal, Ausbildung und Rettungsdienst sowie als stellvertretender Amtsleiter tätig.

Zum 1.1.2024 wechselte Marten zur Feuerwehr Dinslaken und wurde bis zur Übernahme der Leitung als Sachgebietsleiter Gefahrenabwehr eingesetzt. Der dreifache Familienvater engagiert sich seit Beginn seiner Laufbahn auch für das Feuerwehrwesen im Land Nordrhein-Westfalen unter anderem im Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften vor Gewalt.

Seit seinem 15. Lebensjahr ist er in der Jugendfeuerwehr und später in der freiwilligen Feuerwehr engagiert. Die Feuerwehr Dinslaken ist eine freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Knapp 120 hauptamtliche Beschäftigte, 250 ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung, Kinder- und Jugendfeuerwehr setzen sich für den Brandschutz/Rettungsdienst in Dinslaken sowie die rettungsdienstliche Versorgung von Voerde und Teilen von Hünxe ein. Marten tritt die Nachfolge von Ulrich Borgmann an, der Ende September in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet worden war.  

„Simply the Best“: Briefmarke erinnert an Tina Turner
Deutsche Post erweitert Sonderbriefmarken-Serie „Legenden der Pop-/ Rockmusik“ um die „Queen of Rock’n’Roll“ - Marke ab 3. November in Postfilialen und online erhältlich

Die Deutsche Post ehrt Tina Turner mit einer eigenen Sonderbriefmarke. Die „Queen of Rock’n’Roll“ wird nach Jimi Hendrix (2023) und Freddie Mercury (2024) die erste Musikerin, die Teil der Briefmarken-Serie „Legenden der Pop-/Rockmusik“ wird. Damit würdigt die Deutsche Post die großen Erfolge des Weltstars, der auch in Deutschland sehr populär war.

Songs wie “Nutbush City Limits", "The Best", "What's Love Got to Do with It" und "GoldenEye” schafften es in die Top 10 der deutschen Charts, „We Don't Need Another Hero" landete 1985 - vor 40 Jahren - sogar auf Platz 1. Zudem füllte Tina Turner hierzulande die größten Konzerthallen, zuletzt auf ihrer Abschiedstournee mit dem Namen „Tina!: 50th Anniversary Tour“, die sie 2009 nach Köln, Berlin, Hamburg, Hannover, Mannheim und München führte.

Die Sonderbriefmarke ist ab dem 3. November in Postfilialen mit Vollsortiment, im Online-Shop oder telefonisch beim Bestellservice der Deutschen Post erhältlich (Tel.: 0961 – 3818 – 3818). Gestaltet wurde sie von Jan-Niklas Kröger, Briefmarken-Designer der Deutschen Post. In den Philatelieshops, im Online-Shop oder beim Bestellservice können zudem Produkte rund um die Briefmarke erworben werden.

Über den Online-Shop und Bestellservice ist zudem eine limitierte Gold-Edition der Briefmarke, bestehend aus der Briefmarke mit der laufenden Nummer 1-1.000 und dem Abbild der Briefmarke mit echtem Gold in einem hochwertigen Hardcover erhältlich. Die Marke hat den Portowert 95 Cent, mit dem z.B. ein Standardbrief (bis 20g) innerhalb Deutschlands frankiert werden kann. Offizieller Herausgeber ist das Bundesministerium der Finanzen.

Benjamin Rasch, Leiter Produktmanagement und Marketing der Deutschen Post: „Es ist uns eine Freude, Tina Turner mit einer Sonderbriefmarke zu ehren. Sie war zu Lebzeiten ein internationaler Superstar und auch in Deutschland sehr beliebt. Noch heute erinnern sich die Menschen an ihre Hits. Deshalb war für uns klar, dass sie als erste Musikerin in unsere Sondermarken-Serie ‚Legenden der Pop-/Rockmusik‘ aufgenommen werden muss. Sicherlich werden sich viele ihrer Fans freuen, ihre Post jetzt mit ihrem Idol frankieren zu können.“

Über Tina Turner
Tina Turner wurde am 26. November 1939 als Anna Mae Bullock in Brownsville, Tennessee (USA), geboren. Sie wuchs im nahegelegenen Nutbush auf und sang im Gospelchor der Baptistenkirche. Mit siebzehn zog sie nach St. Louis, Missouri, wo sie Ike Turner traf, der sie als Sängerin für seine Band Kings of Rhythm engagierte. Er gab ihr den Bühnennamen Tina Turner, und sie heirateten später.

Die beiden hatten in den 1960er und 70er Jahren großen Erfolg mit Songs wie „Nutbush City Limits“, „Proud Mary“ und dem von Phil Spector produzierten „River Deep - Mountain High“. Tinas Stimme und Bühnenpräsenz setzten bereits neue Maßstäbe in der Musikindustrie. Wenige wussten jedoch zu der Zeit, dass Tina unter fortwährenden Misshandlungen durch Ike litt, von dem sie sich 1976 trennte und zwei Jahre später scheiden ließ.

Die Trennung markierte das Ende von Tina Turners erster globaler Karriere. Es dauerte eine Weile, bis sie sich neu etablierte. 1983 feierte sie mit ihrem fünften Soloalbum „Private Dancer“ ein bemerkenswertes Comeback, insbesondere mit dem weltweiten Hit „What’s Love Got To Do With It“. Danach war Tina Turner nicht mehr aufzuhalten und verkaufte über 100 Millionen Alben.

Zu ihren bekanntesten Songs gehören „I Don’t Wanna Lose You“, „Steamy Windows“, „The Best“, das James-Bond-Thema „GoldenEye“ und „We Don’t Need Another Hero“ aus „Mad Max Beyond Thunderdome“, in dem sie die mittlerweile legendäre Figur Aunty Entity spielte. Tina Turner veranstaltete auch rekordbrechende Welttourneen: Die Break Every Rule World Tour war die umsatzstärkste Tour der 80er-Jahre einer weiblichen Künstlerin, in Brasilien brach sie den Rekord für das größte zahlende Publikum aller Zeiten.

Nach über fünf Jahrzehnten im Dienste von Rock’n’Roll, R&B, Soul, Funk und allem dazwischen – und nach Abschluss ihrer „Tina!: 50th Anniversary Tour“ – zog sie sich 2009 zurück und lebte mit ihrem zweiten Ehemann Erwin Bach in Küsnacht, Schweiz. Tina, die „Queen of Rock’n’Roll“, verstarb am 24. Mai 2023

Die Stadt Moers hat ein Amtsblatt veröffentlicht.
Alle veröffentlichten Amtsblätter finden Sie unter https://www.moers.de/rathaus-politik/amtsblaetter Amtsblatt Nr. 22 vom 30.10.2025 (193.41 KB)

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung
Stellungnahme der unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 31.10.2025 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG)

I. Allgemeines Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) verfolgt das Bundesministerium für Gesundheit das Ziel, die wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Apotheken zu verbessern und deren Beitrag zur wohnortnahen Gesundheitsversorgung zu stärken.

Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Stärkung der Eigenverantwortung von Apothekeninhaberinnen und -inhabern sowie zur Ausweitung pharmazeutischer Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Prävention und der direkten Patientenversorgung. Darüber hinaus sollen neue Abgabemöglichkeiten und Aufgaben den Handlungsspielraum der Apotheken erweitern und so zur Sicherung eines flächendeckenden Apothekennetzes – insbesondere in ländlichen Regionen – beitragen.

Zugleich wirft die vorgesehene Erweiterung der Abgabekompetenzen nach den neuen §§ 48a und 48b AMG eine Reihe von grundsätzlichen und systematischen Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf den Anspruch der Versicherten nach § 31 SGB V, die Einbindung in die für die wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln geltenden übergeordneten Regelungen sowie die Abgrenzung zur ärztlichen Versorgung.

Die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nehmen entsprechend der Betroffenheit des G-BA zu dem zugrundeliegenden Referentenentwurf im nachfolgenden Umfang Stellung. Zu weiteren Aspekten wird aufgrund einer allenfalls mittelbaren Betroffenheit des G-BA auf eine Stellungnahme verzichtet. Prof. Josef Hecken Karin Maag (Unparteiischer Vorsitzender) (Unparteiisches Mitglied) Dr. med. Bernhard van Treeck (Unparteiisches Mitglied)

2 II. Einzelbemerkungen Zu Artikel 6 „Änderung des Arzneimittelgesetzes“ Zu Nummer 2: § 48a AMG – Abgabe zur Anschlussversorgung Inhalt der Regelung: Mit dem neuen § 48a AMG wird Apotheken ermöglicht, in eng begrenzten Fällen eine Anschlussversorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch ohne ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Patientinnen und Patienten das betreffende Arzneimittel bereits über mindestens vier Quartale hinweg regelmäßig ärztlich verordnet erhalten haben und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt.

Die Abgabe darf nur einmalig und in der kleinsten Packungsgröße erfolgen. Ausgenommen sind Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial, solche, die nach Fachinformation eine ärztliche Kontrolle vor der Weiterverordnung erfordern, sowie Off-Label-Anwendungen. Der Nachweis der bisherigen Verschreibungen soll vorrangig über die elektronische Patientenakte erfolgen. Bewertung: Derzeit richtet sich die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken hinsichtlich des Kriteriums „mit oder ohne ärztliche Verschreibung“ allein nach den Regelungen der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV).

Diese wird von den zuständigen Bundesministerien nach Anhörung des SachverständigenAusschusses für Verschreibungspflicht mit Zustimmung des Bundesrates auf Grundlage von § 48 Absatz 2 AMG beschlossen und regelmäßig weiterentwickelt. § 48a fügt sich hier vor allem im Hinblick auf die daraus resultierenden Schlussfolgerungen für die Leistungsansprüche der Versicherten nach § 31 SGB V nicht ein. Daher bleibt unklar, ob und inwieweit der Gesetzgeber in den genannten Ausnahmekonstellationen von einer Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeht, da sich keine korrespondierenden Änderungen des SGB V finden.

Nach § 48 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 AMVV kann die AMVV beispielsweise bestimmen, ob und wie oft ein Arzneimittel auf dieselbe Verschreibung wiederholt abgegeben werden darf. Hiermit korrespondiert wiederum § 31 Absatz 1b SGB V, der dem generellen und auf § 15 SGB V gründenden Verordnungsprinzip entsprechend eine Kennzeichnung für die Möglichkeit wiederholender Abgaben vorsieht und insoweit die wirtschaftliche Versorgung und die Verantwortungsübernahme dafür sicherstellt. Sofern an der geplanten Änderung des AMG festgehalten wird und diese dem Anspruch der Versicherten nach § 31 SGB V unterfällt, wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe der kleinsten Packungsgröße bei einer chronischen Erkrankung zu Mehrkosten in der Versorgung führt.

Davon unbenommen sollten auch für die direkte und unabhängige Versorgung der Versicherten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln 3 durch Apotheken die Regelungen einer wirtschaftlichen Verordnungsweise gelten. Demnach wäre eine gesetzliche Verknüpfung im SGB V im Zusammenhang mit den Leistungsansprüchen der Versicherten und die Bindung der Apotheken an das Wirtschaftlichkeitsgebot erforderlich. Zudem erscheinen weitergehende Konkretisierungen der in § 48a Absatz 2 genannten Voraussetzungen, unter denen keine Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch die Apotheke erfolgen darf, sinnvoll.

Denn beispielsweise die Einschätzung eines hohen Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzials oder eine nach Fachinformation erforderliche ärztliche Diagnostik oder Kontrolle zum Zeitpunkt vor einer weiteren Verordnung sollte weder im Einzelfall entschieden noch uneinheitlich bewertet werden und so zu Unsicherheiten in der Versorgung führen. Dies könnte vermieden werden, indem in der AMVV die konkreten „Abgabeverbote“ geregelt oder auch die „zur Abgabe freigegeben Arzneimittel“ gelistet werden.

4 - Zu Nummer 2: § 48b AMG – Abgabe bei bestimmten akuten Erkrankungen Inhalt der Regelung: Der neue § 48b AMG erweitert die Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern, indem er die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen ohne ärztliche Verschreibung erlaubt.

Grundlage hierfür bildet eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, die auf Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und unter Beteiligung der Arzneimittelkommissionen der Ärzte und der Apotheker sowie mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen ist. Diese Verordnung legt fest, für welche Erkrankungen und Patientengruppen eine Abgabe zulässig ist, welche Arzneimittel, Wirkstoffe, Dosierungen und Packungsgrößen umfasst sind und welche Anforderungen an Beratung, Dokumentation und Qualitätssicherung gelten.

Bewertung: Wie bereits ausgeführt, richtet sich die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken hinsichtlich des Kriteriums „mit oder ohne ärztliche Verschreibung“ derzeit allein nach den Regelungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Diese wird von den zuständigen Bundesministerien nach Anhörung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Auch hier stellt sich aus rechtssystematischer Sicht die Frage, weshalb die ausnahmsweise Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung nicht in der AMVV, sondern in einer weiteren Rechtsverordnung mit abweichenden Beteiligungsmöglichkeiten geregelt wird.

Zudem bleibt unklar, ob der Gesetzgeber in den beschriebenen Ausnahmekonstellationen von einer Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeht. Vor dem Hintergrund, dass es sich um die Akutversorgung nicht schwerwiegender Erkrankungen handeln soll, ist zu hinterfragen, ob eine solche Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht vergleichbar mit der Versorgung mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach § 34 Abs. 1 SGB V und folglich von der Erstattungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen ist.


Gruselzeit

Hellowen ganz ausgeprägt




Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung 2025 um 5,6 % gesunken
• Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren sinkt im zweiten Jahr in Folge, Betreuungsquote steigt dennoch auf 37,8 %
• Erstmals sinkt auch die Gesamtzahl der betreuten Kinder, demgegenüber weiterhin Zuwachs bei Kitas und Beschäftigten
• Zahl der Tagesmütter und -väter geht im fünften Jahr in Folge zurück WIESBADEN –

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum Stichtag 1. März 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund 47 100 oder 5,6 % auf insgesamt 801 300 Kinder gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung damit im zweiten Jahr in Folge ab (2024: -8 200 Kinder bzw. -1,0 % zum Vorjahr).

Dennoch stieg die Betreuungsquote unter Dreijähriger leicht auf 37,8 % (2024: 37,4 %). Der Anstieg der Betreuungsquote trotz rückläufiger Betreuungszahlen ist darauf zurückzuführen, dass die Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren stärker zurückging als die Zahl der betreuten Kinder dieser Altersgruppe.

Die Ursache dafür sind die sinkenden Geburtenzahlen der vergangenen drei Jahre. Auch die Zahl der insgesamt betreuten Kinder ist gesunken, während die Zahl der Kitas und die Zahl der Beschäftigten in Kindertagesstätten weiter anstiegen.

Insgesamt 0,8 % weniger Kinder in Kindertagesbetreuung
Insgesamt waren am 1. März 2025 bundesweit 4 059 400 Kinder in Kindertagesbetreuung. Das waren 33 800 oder 0,8 % weniger als im Vorjahr. Damit war die Gesamtzahl der betreuten Kinder erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 rückläufig, nachdem sie zuvor kontinuierlich um durchschnittlich 60 500 Kinder pro Jahr (+1,7 %) gestiegen war.

Bereits im Jahr 2024 war der Anstieg nur gering (+0,1 %).
Von den insgesamt betreuten Kindern wurden 3 913 400 (96,4 %) in einer Kindertageseinrichtung betreut. 146 000 Kinder (3,6 %) wurden in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege, etwa durch Tagesmütter oder -väter, betreut.

Betreuungsquoten unter Dreijähriger im Osten nach wie vor höher als im Westen
Bei den Betreuungsquoten unter dreijähriger Kinder gibt es nach wie vor deutliche Unterschiede zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern. So waren in den östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) zum Stichtag 1. März 2025 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (54,9 %).

In den westlichen Bundesländern war die Betreuungsquote mit 34,5 % nach wie vor deutlich geringer. 0,6 % mehr Kitas, jedoch 5,9 % weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr Am 1. März 2025 gab es bundesweit rund 61 000 Kindertageseinrichtungen. Das waren etwa 400 oder 0,6 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 17 500 oder 2,2 % auf 795 700.

Damit wuchs die Zahl der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen weiter, obwohl die Zahl der betreuten Kinder zurückging. Auch wenn der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering ist, steigt dieser stetig an. Am 1. März 2025 waren 67 400 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Kita beschäftigt.

Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 2 600 oder 4,0 % mehr. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 8,5 %. Im Gegensatz zum Kita-Personal sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im fünften Jahr in Folge, und zwar um 2 300 auf 37 400 (-5,9 %).

Da die Zahl der Tagesväter nahezu unverändert blieb (-0,2 %), ist der Rückgang fast ausschließlich auf die Tagesmütter zurückzuführen. Der Männeranteil bei den Tagespflegepersonen lag bei 4,5 %.

NRW: 2023 war jedes zwölfte Unternehmen eine Neugründung
* Gründungsrate in NRW mit 8,6 % über Bundesschnitt.
* Regionale Gründungsrate variiert von 6,6 % im Kreis Olpe bis zu 10,7 % in Herne.
* Höchste Gründungsrate im Bereich Kunst, Unterhaltung, Erholung und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen.

Von den insgesamt 665.434 in Nordrhein-Westfalen aktiven Unternehmen sind 57.336 im Jahr 2023 neu gegründet worden; rein rechnerisch handelte es sich damit um 8,6 % bzw. jedes zwölfte Unternehmen in NRW. Wie das Statistische Landesamt anhand der Ergebnisse der Unternehmensdemographie mitteilt, lag die Gründungsrate im Land mit 8,6 % über dem für das gesamte Bundesgebiet ermittelten Wert (8,4 %). Als Gründungsrate wird der Anteil der in einem Jahr gegründeten Unternehmen am gesamten Unternehmensbestand desselben Jahres bezeichnet.

Bezogen auf den Gesamtbestand der aktiven nordrhein-westfälischen Unternehmen (665.434) ergibt sich eine Schließungsrate von 8,8 %. Regionale Unterschiede bei Unternehmensgründungen Insgesamt gab es die meisten Neugründungen in den beiden größten NRW-Städten Köln (5.054) und Düsseldorf (3.487). Die höchste Gründungsrate konnte Herne mit 10,7 % verzeichnen.
Auf den weiteren Plätzen folgten Leverkusen (10,6 %) und Duisburg (10,1 %). Die geringsten Gründungsraten gab es im Kreis Höxter und im Hochsauerlandkreis (mit jeweils 6,9 %) sowie im Kreis Olpe (mit 6,6 %).

Gründungsraten variieren je nach Wirtschaftszweig
Die höchste Gründungsrate (11,1 %) wies der Bereich Kunst, Unterhaltung, Erholung und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen auf. An zweiter und dritter Stelle rangierten die Wirtschaftszweige Information und Kommunikation mit 10,9 % und Gastgewerbe mit 10,0 %. In allen drei aufgeführten Bereichen lag die Anzahl der Gründungen über der Anzahl der Schließungen.

Die niedrigsten Gründungsraten fanden sich mit 6,0 % im Bereich Erziehung und Unterricht sowie Gesundheits- und Sozialwesen und mit 6,7 % im Bergbau, Verarbeitenden Gewerbe, Energie und Wasserversorgung. 14,4 % mehr Gründungen als Schließungen in dem Bereich Kunst, Unterhaltung, Erholung und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen.



Der prozentuale Unterschied zwischen Gründungen und Schließungen war im Bereich Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Energie und Wasserversorgung am größten: Hier gab es mit 23 % mehr Schließungen als Neugründungen. Im Wirtschaftszweig Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen, lag die Zahl der Gründungen rund 21 % über der Zahl der Schließungen.


„Wirtschaftsfaktor Fachkräftemangel – Vereinbarkeit: Schlagwort oder Maßnahme?“ Auftaktveranstaltung in Wesel
Das Thema lebensphasenorientierte Vereinbarkeit gewinnt als Wirtschafts- und Standortfaktor für Unternehmen im Kreis Wesel zunehmend an Bedeutung. Um mit ansässigen Betrieben über Chancen und Ansätze einer modernen Personalpolitik ins Gespräch zu kommen, lädt die Fachstelle Frau und Beruf des Kreises Wesel Geschäftsleitungen und Personalverantwortliche am Mittwoch, 12. November 2025, von 13.45 bis 16.00 Uhr in die FOM Hochschule Wesel ein.

Betriebswirtschaftliche Studien belegen, dass eine an den Lebensphasen orientierte Personalpolitik zum wirtschaftlichen Erfolg beiträgt – gerade angesichts des anhaltenden Arbeits- und Fachkräftemangels. „Unternehmen, die auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden eingehen, verzeichnen meist eine geringere Fluktuation und sparen dadurch kostenintensive Maßnahmen bei der Personalgewinnung und -einarbeitung“, erläutert Landrat Ingo Brohl.

„Zugleich fällt es solchen Unternehmen leichter, neue Fachkräfte zu gewinnen, wenn sie mit einer vereinbarkeitsorientierten Unternehmenskultur punkten können“, ergänzt Lukas Hähnel, Leiter der EntwicklungsAgentur Wirtschaft des Kreises Wesel. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung werden Best-Practice-Beispiele vorgestellt und diskutiert. „Oft sind es schon kleine Stellschrauben, die eine große Wirkung entfalten können. Zugleich gibt es nicht die eine Lösung für alle“, betont Stefanie Werner, Leiterin der Fachstelle Frau und Beruf des Kreises Wesel.

Nach dem Grußwort des Landrats hält Nadine Schöttler, Gründerin des Institut Schöttler und Trainerin für gesundes Arbeiten & Vereinbarkeit, den Impulsvortrag „Systeme verbinden – Warum Vereinbarkeit Teil der Unternehmenskultur sein muss“. Praxisbeispiele präsentieren Claudia Kuczera (Gleichstellungsbeauftragte der LINEG Kamp-Lintfort) und Silvia Sikkinga (Personalleiterin Thermo Fisher Scientific Wesel).

Mit der Veranstaltung soll der Startschuss für das neue Netzwerk „Unternehmenskultur: Vereinbarkeit im Kreis Wesel“ gegeben werden. Es knüpft an das frühere Netzwerk „Familienfreundlichkeit im Unternehmen lohnt sich“ an und trägt den Bedürfnissen moderner Belegschaften Rechnung. „Unternehmen können bei diesem Thema enorm voneinander profitieren – wenn sie miteinander ins Gespräch kommen“, so Stefanie Werner weiter.

Interessierte Unternehmen können sich über folgenden Link anmelden: https://beteiligung.nrw.de/k/1015726  Im Anschluss an die Veranstaltung wird in der FOM Wesel zudem die 14-tägige Ausstellung „Väter am Niederrhein“ eröffnet. Die von der Hochschule Rhein-Waal gemeinsam mit weiteren Partnerinnen und Partnern initiierte Wanderausstellung thematisiert die Übernahme von Sorgearbeit durch Männer.
Sie ist bis zum 25. November 2025 während der Öffnungszeiten der FOM (Mo.–Fr., 10.00–18.00 Uhr) zu sehen. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen unter www.fom.de/wesel   

Stadt Kleve am 11. November 2025 vormittags geschlossen
Am 11. November 2025 findet die Personalversammlung der Stadt Kleve statt. Am Dienstag, 11. November 2025, wird die Stadt Kleve aufgrund einer Personalversammlung lediglich eingeschränkt erreichbar sein.

Am Vormittag bleiben die meisten Dienststellen bis 14:00 Uhr geschlossen. Davon sind das Klever Rathaus samt Bürgerbüro und Standesamt, die Stadtbücherei und die Außenstelle Lindenallee 33 samt Stadtarchiv betroffen.

Bereits vereinbarte Termine in der Dienststelle an der Lindenallee bei den Fachbereichen Arbeit und Soziales – Jobcenter sowie Jugend und Familie finden allerdings statt. Lediglich die Volkshochschule Kleve sowie das Museum Kurhaus Kleve werden vormittags zu den regulären Zeiten öffnen. Damit einhergehend sind die Mitarbeitenden der Stadt Kleve vormittags auch telefonisch nur eingeschränkt erreichbar und für die Zeit der Personalversammlung kann die allgemeine Telefonzentrale unbesetzt sein.

Nachmittags gelten wieder die regulären Öffnungszeiten. Das bedeutet auch, dass das Rathaus der Stadt Kleve wie gewohnt dienstagnachmittags geschlossen bleibt. Die Wirtschaft, Tourismus und Marketing Stadt Kleve GmbH samt Tourist-Info ist von der Schließung nicht betroffen.

Kleve: Ideen zur Innenstadt-Umgestaltung können jetzt besichtigt werden
Ausstellungseröffnung Innenstadt-Umgestaltung
Seit Dienstag ist die Ausstellung der Entwürfe zur Modernisierung und Umgestaltung der Klever Fußgängerzone eröffnet. Bürgermeister Wolfgang Gebing begrüßte im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung neben Vertreterinnen und Vertretern des siegreichen Landschaftsarchitekturbüros, des Wettbewerbsmanagements, aus Politik und Wirtschaft auch zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Klever Stadthalle.

Die Ausstellungseröffnung stieß am Dienstagabend auf reges Interesse.

Dort sind noch bis nächste Woche Dienstag alle 13 eingereichten Entwürfe der Büros ausgestellt, die am Planungswettbewerb teilgenommen haben. Neben Übersichtsplänen und Detailansichten finden sich auf den einzelnen Stellwänden auch textliche Erläuterungen zu den Entwürfen sowie die schriftliche Urteilsbegründung der Fachjury.

Bereits am Montag waren die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler zu einem exklusiven ersten Blick auf die Entwürfe eingeladen. Bürgermeister Gebing und Verena Rohde, Geschäftsführerin der WTM GmbH, machten deutlich, dass eine enge Absprache mit den Innenstadtakteuren besonders wichtig ist und diese stets in den weiteren Planungsprozess eingebunden werden.

Zur Präsentation ihres prämierten Entwurfes war am Dienstagabend auch ein Team der wbp Landschaftsarchitekten GmbH anwesend. Nachdem sie die Urkunde zum ersten Platz im Planungswettbewerb von Bürgermeister Gebing erhalten hatten, erläuterten die Fachleute Herausforderungen der gegenwärtigen Innenstadtgestaltung und ihre kreativen Lösungen dafür.

Auch alle übrigen eingereichten Entwürfe sind in der Stadthalle ausgestellt.

Die Planungen sehen vor, den Grünanteil in der City deutlich zu erhöhen. Erreicht wird das durch grüne Bänder aus Verdunstungsbeeten mit schmalkronigen, klimaresistenten Bäumen. Auch Sitzgelegenheiten, Fahrradständer und Straßenlaternen werden darin integriert.

Im Gegensatz zum aktuellen Baumbestand werden die Bäume größer und raumwirksamer sein und damit mehr kühlenden Schatten spenden. Anstelle der in die Jahre gekommenen Straßenbeleuchtung setzt der Siegerentwurf auf moderne Lichtstelen mit Strahlern für eine stimmungsvolle und gezielte Beleuchtung.

Der bestehende Klinkerbelag wird im Fischgrätverband neu verlegt und im Bereich der Plätze durch hellere Klinkersteine aufgelockert. Weiter ergänzt wird der Klinker durch eingefärbten Beton, der sowohl als Material für die Entwässerungsrinnen dienen wird als auch für Trittsteine in Gebäudeeingängen.

Aus demselben Beton werden neue Wasserbecken für den Elsa- und den Kavarinerbrunnen gefertigt, die mit Sitzkanten zum Verweilen einladen. Ein völlig neues Wasserbecken ist um die Kurfürsten-Statue auf dem Dr.-Heinz-Will-Platz vorgesehen und wird ebenfalls dieser Gestaltungslinie folgen. Der Koekkoekplatz wird zudem durch ein Baumdach aufgewertet.

Anschließend bot die Veranstaltung gute Gelegenheiten dazu, mit den Anwesenden in den Austausch über die anstehende Umgestaltung der Innenstadt zu kommen. Gebing zog am Abend ein durchweg positives Fazit des durchgeführten Planungswettbewerbes: „Der Siegerentwurf schafft es, Kleves Innenstadt neu zu gestalten, ohne jedoch die Identität und den Charakter der Stadt zu verfälschen. So kann ich mir die Zukunft Kleves vorstellen und so kann sich die Stadt auch stolz den Besucherinnen und Besuchern der Landesgartenschau präsentieren“, so der Bürgermeister.

Und weiter: „Ich war selbst Preisrichter in dem Wettbewerb und war von der Vielfalt der Arbeiten begeistert. Es ist beeindruckend zu sehen, wie sich Kleve in einigen Jahren präsentieren kann.“

Neben den genannten Planungen bietet die Ausstellung der Entwürfe noch viele weitere Einzelheiten zu entdecken. Zu den folgenden Zeiten kann die Ausstellung in der Klever Stadthalle besucht werden:
Donnerstag, 30.10.2025 17:00 – 19:00 Uhr
Freitag, 31.10.2025 15:00 – 17:00 Uhr
Samstag, 01.11.2025 14:00 – 16:00 Uhr
Montag, 03.11.2025 17:00 – 19:00 Uhr
Dienstag, 04.11.2025 17:00 – 19:00 Uhr

Experimentelle Druckwerkstatt in der vhs Moers – Kamp-Lintfort
Experimentelles Drucken mit Stempeln, Frottage (Abreibtechnik) und Materialdruck – das bietet die vhs Moers – Kamp-Lintfort in einem Workshop am Samstag, 8. November, an. Ab 13 Uhr können Interessierte in den Räumen der vhs, Wilhelm-Schroeder-Straße 10, mit eingefärbten Materialien Papier und Stoff mit Motiven und Mustern gestalten.

Vorkenntnisse sind nicht unbedingt erforderlich. Eine Materialliste gibt es bei der Anmeldung, die bis zum 4. November möglich ist. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und telefonisch unter 0 28 41 / 201- 565 und online unter www.vhs-moers.de möglich.

Moers: Workshop KEN-DAO – Schwertkunst in Achtsamkeit
Präzision, Schnelligkeit und Kraft, aber auch Konzentration sind bei der Schwertkunst mit einem Bokken (jap. Holzschwert) gefordert. Interessierte können am Samstag, 8. November, beim Kennenlernworkshop ‚KEN-DAO‘ der vhs Moers – Kamp-Lintfort die Grundlagen der Schwerttechnik üben. Dabei werden dynamische als auch meditative Trainingsmethoden vorgestellt.

Der Kurs beginnt um 14 Uhr in der Turnhalle des Gymnasiums Adolfinum (Zugang über Seminarstraße). Die Teilnahme ist ab 16 Jahren möglich. Bokken werden gestellt. Interessierte können sich für den Workshop telefonisch unter 0 28 41/ 201 – 565 oder online unter www.vhs-moers.de anmelden.

DiscoverEU feiert 40 Jahre Schengen mit 40.000 Tickets für junge Reisende
Junge Europäerinnen und Europäer erhalten ab heute die nächste Chance auf ein kostenloses Zug-Reiseticket. Da in diesem Jahr das 40-jährige Bestehen des Schengener Abkommens gefeiert wird, also die Grundlage für das heutige grenzfreie Reisen, stellt die Europäische Kommission gleich 40.000 Reisetickets zur Verfügung. 

Um sich für ein Reiseticket zu bewerben, müssen junge Menschen, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2007 geboren sind, ein kurzes Quiz über die EU auf dem Europäischen Jugendportal ausfüllen. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, zwischen dem 1. März 2026 und dem 31. Mai 2027 bis zu 30 Tage lang kostenlos zu reisen und erhalten eine Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel, Kultur, Unterkunft, Essen, Sport und andere Dienstleistungen in 36 europäischen Ländern. 

Vorschläge für Reiserouten: Städte des Neuen Europäischen Bauhauses und grüne Hauptstädte Europas Junge Reisende können ihre eigenen Routen planen oder sich von bestehenden Routen wie der Route des Neuen Europäischen Bauhauses inspirieren lassen, die im Einklang mit der Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses Haltestellen in schönen, nachhaltigen und inklusiven Städten umfasst. 

Eine weitere ist die „Green Route“ von DiscoverEU, die junge Reisende zu einigen der nachhaltigsten und umweltfreundlichsten Reiseziele auf dem gesamten Kontinent führt, wie den Gewinnerstädten der Auszeichnung „Grüne Hauptstädte Europas“ und „Grüne Hauptstädte“ oder den Städten, die die Mission „Klimaneutrale und intelligente Städte“ leiten. Die besten grünen Reisetipps von DiscoverEU helfen den Teilnehmern bei der Planung ihrer grünen Routen.

So läuft die Bewerbung: Die DiscoverEU-Aufforderung wird am 30. Oktober um 12:00 Uhr MEZ eröffnet und läuft bis zum 13. November 2025 um 12:00 Uhr MEZ. Es steht Bewerbern aus der Europäischen Union und mit dem Programm Erasmus+ assoziierten Drittländern offen. Teilnehmer mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen werden auf ihren Reisen im Einklang mit den Werten des Programms Erasmus+ und der DiscoverEU-Inklusionsaktion unterstützt.

Dazu gehört auch die Möglichkeit, mit Begleitpersonen zu reisen. Das Jugendinformationsnetzwerk Eurodesk beantwortet alle Fragen zu DiscoverEU und informiert auch über Alternativen. Eurodesk Deutschland hat ein Infoblatt über DiscoverEU und über weitere Reisestipendien für junge Menschen produziert. Die Infoblätter können hier kostenlos angefordert werden. Eurodesk-Telefon: 0228 9506 250, E-Mail: rausvonzuhaus@eurodesk.eu.

Hintergrund
Die Kommission hat DiscoverEU im Juni 2018 auf Initiative des Europäischen Parlaments ins Leben gerufen. Heute ist es Teil des Programms Erasmus+ 2021-2027.Seit 2018 haben sich mehr als 1,6 Millionen junge Menschen für 391.000 Reisepässe beworben. DiscoverEU hat jungen Menschen ein besseres Verständnis anderer Kulturen und der europäischen Geschichte vermittelt und ihre Sprachkenntnisse verbessert.

Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeibeauftragtengesetz NRW eingegangen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft NRW hat Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen (Polizeibeauftragtengesetz NRW) beim Verfassungsgerichtshofs in Münster eingelegt.

Sie rügt eine Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte ihrer Mitglieder und sieht sich auch in ihrer Koalitionsfreiheit betroffen. Weiter macht sie geltend, dass das Gesetz gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoße. Es ermögliche in verfassungswidriger Weise doppelte Ermittlungsakte, indem es dem unabhängigen Polizeibeauftragten gestatte, abgeschlossene Verfahren bzw. selbstständig neben strafrechtlichen Verfahrenshandlungen eigene Ermittlungen aufzunehmen. Außerdem sei die Unabhängigkeit des Polizeibeauftragten nicht gewährleistet. Aktenzeichen: VerfGH 84/25.VB-3

Arbeiten im Ruhestand verbreitet – 55 Prozent der mitbestimmten Betriebe beschäftigen Rentner*innen oder Pensionär*innen
Die Beschäftigung von Rentner*innen und Pensionär*innen ist in vielen Betrieben und öffentlichen Dienststellen verbreitet. Das zeigt eine neue Auswertung der Betriebs- und Personalrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Mehr als die Hälfte der befragten knapp 3.700 Betriebs- und Personalräte berichtet, dass in ihren Einrichtungen Menschen über das Renten- oder Pensionsalter hinaus tätig sind. Diese Beschäftigung folgt oft einem stabilen Muster: 82,5 Prozent der Betriebs- und Personalräte, in deren Betriebe Ruheständler*innen arbeiten, berichten, dass die Betroffenen bereits vor Renten- oder Pensionsbeginn in derselben Einrichtung tätig waren. Und wenn sie weiterbeschäftigt werden, führen sie auch in der Regel ihre bisherige Tätigkeit fort.

Rentner*innen und Pensionär*innen gehen ihrer Arbeit jedoch meist mit reduzierter Stundenzahl und ganz überwiegend in Minijobs nach. „Offensichtlich ist also unter den bestehenden Rahmenbedingungen bereits viel möglich und die Beschäftigung dieser Personengruppe folgt auch den Wünschen und Fähigkeiten der Betreffenden und den Einsatzmöglichkeiten in Branchen und Betrieben“, schreiben die Studienautoren Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer. Die Befunde sind auch vor dem Hintergrund aktueller politischer Diskussionen interessant.

Die Bundesregierung will über Steuererleichterungen („Aktivrente“) sowie vereinfachte Befristungsmöglichkeiten die Beschäftigung im Rentenalter fördern. Die Wissenschaftler warnen vor Nebenwirkungen der Pläne: Im ungünstigsten Fall könnten Arbeitgeber die geplante Förderung missbrauchen, um Ältere auszunutzen und Löhne zu drücken. Die WSI-Befragung ist repräsentativ für Betriebe und Dienststellen mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebs- oder Personalrat.

Die Daten von 2023 zeigen, dass rund 55 Prozent der mitbestimmen Betriebe Menschen beschäftigen, die eine Altersrente oder Pension beziehen. Dabei unterscheiden sich Privatwirtschaft und öffentlicher Dienst kaum voneinander. In den genannten Betrieben machen Beschäftigte im Rentenalter 1,4 Prozent der Belegschaft aus. Überdurchschnittlich häufig arbeiten sie in kleineren Betrieben und in Dienstleistungsbranchen.

In der Befragung sollten Betriebs- und Personalräte auch angeben, aus welchen Gründen Ältere weiterbeschäftigt werden. 86 Prozent sagten, Wissen und Fähigkeiten der Älteren würden im Betrieb weiter gebraucht. Knapp 57 Prozent gaben zu Protokoll, dass keine anderen Arbeitskräfte verfügbar gewesen seien und fast ebenso viele, dass sich Rentner*innen und Pensionär*innen flexibel einsetzen ließen.

Andere Gründe – Jüngere einarbeiten, Kostenersparnisse – spielten eine geringere Rolle. 89 Prozent gaben zudem an, dass mit der Weiterbeschäftigung den Interessen der Rentner*innen entsprochen werde. Ruheständler*innen werden am häufigsten in Form von Minijobs weiterbeschäftigt. Dies gilt vor allem für die private Wirtschaft. In aller Regel arbeiten Ruheständler*innen, die im alten Betrieb weiterbeschäftigt sind, auch in ihrem alten Tätigkeitsbereich.

Dabei genießen sie üblicherweise keine Vergünstigungen in Form von weniger anstrengenden Aufgaben oder weniger Verantwortung. Sie werden „eingesetzt und behandelt wie jüngere Beschäftigte“, so die Forscher. Im Vergleich zu Jüngeren haben sie aber meist eine geringere Wochenarbeitszeit, können ihre Arbeitszeiten relativ stark selbst bestimmen und müssen keine Nacht- und Schichtarbeit leisten.

Es sei schwer zu sagen, ob die „Aktivrente“ und erleichterte sachgrundlose Befristungen zu noch mehr Beschäftigung im Rentenalter beitragen könnten, schreiben Blank und Brehmer. Zumal viele Beschäftigte lieber früher als später in den Ruhestand wechseln möchten und auch viele Unternehmen Möglichkeiten für einen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben anbieten.

Die Wissenschaftler sehen aber eine gewisse Gefahr darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen einen neuen „zweitklassigen Arbeitnehmer*innenstatus“ schaffen könnten, mit älteren Beschäftigten, die arbeitsrechtlich weniger geschützt sind als ihre jüngeren Kolleg*innen. „Im schlimmsten Fall würde die Verbindung aus der Rente beziehungsweise Pension und der Steuererleichterung im Sinne eines Kombilohns wirken“, erklären Blank und Brehmer. Dann liefe es auf eine Subventionierung von Unternehmen hinaus, die Ältere – die dank Rente weniger auf den Verdienst angewiesen sind – mit geringeren Löhnen abspeisen könnten.

Das könnte wiederum Druck auf die Einkommen der regulär Beschäftigten ausüben. „Anstelle der geplanten Änderungen, deren Wirkungen völlig unklar sind und die für den Staatshaushalt eine deutliche Belastung darstellen können, sollte der Fokus auf gute Arbeit, auf die Gesundheit der Beschäftigten und auf Anerkennung ihrer Leistungen gelegt werden“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Davon würden alle Beschäftigten, jüngere wie ältere, profitieren und sicher würden auch die Fähigkeit und die Bereitschaft steigen, länger zu arbeiten.“
 
Neukirchen-Vluyn: Interne Schulung für das Beraterteam - Geänderte Servicezeiten in den Enni-Kundenzentrum  
Das Beraterteam der Enni-Unternehmensgruppe kommt am Freitag, 7. November, zwischen elf und 13 Uhr, zu einer internen Schulungsmaßnahme zusammen. Dadurch endet die Servicezeit im Neukirchen-Vluyner Kundenzentrum ausnahmsweise bereits um zehn Uhr. Im Moerser Kundenzentrum sind die Beratungskräfte in der Steinstraße von 14 bis 18 Uhr erreichbar.

Die Servicetelefone bleiben auch an diesem Tag durchweg von zehn bis 18 geschaltet. Wie immer gilt zudem, dass ein Bereitschaftsdienst für besondere Notfälle unter der Moerser Rufnummer 02841/104-114 jederzeit erreichbar ist.  

Recycling von IT-Geräten

Studie: Mit gebrauchten IT-Geräten Treibhausgase reduzieren 
Fraunhofer UMSICHT untersuchte für Interzero, wie nachhaltig der Einsatz gebrauchter IT-Geräte ist. Die Ergebnisse zeigen: Erhalten Smartphones, Tablet- & Co. ein zweites Leben, lassen sich bis zu 37 Prozent Treibhausgase einsparen. © Fraunhofer UMSICHT Wie nachhaltig ist der Einsatz gebrauchter IT-Geräte? Wie nachhaltig ist der Einsatz gebrauchter Technik wirklich? 

Dieser Frage sind der Kreislaufwirtschaftsdienstleister Interzero und Fraunhofer UMSICHT nachgegangen. Das Ergebnis: Vor allem die Wiederaufbereitung gebrauchter Smartphones trägt entscheidend zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen bei. Die Studie »Treibhausgaseinsparungen durch Wiedernutzung ausgewählter IKT-Geräte« fokussiert aktuelle Daten zur Umweltwirkung wiederverwendeter IT-Geräte und nimmt dafür den ökologischen Fußabdruck von Smartphone, Tablet & Co. bei konventioneller und verlängerter Nutzung in den Blick.

Besonders im Fokus stehen dabei die Treibhausgasemissionen. Reused Smartphones mit größtem Einsparpotenzial Die Ergebnisse verdeutlichen erneut die Relevanz zirkulärer Lösungen im Elektroniksektor: Je nach Gerätetyp lassen sich durch Reuse oder Refurbishment zwischen 18 und 37 Prozent der Treibhausgasemissionen einsparen. Mit 34,7 kg THG-Emissionen fallen die Einsparungen durch die verlängerte Produktlebensdauer bei Smartphones besonders hoch aus.

Im Vergleich zu einem einmaligen konventionellen Lebenszyklus verursacht die erneute Nutzung eines Smartphones rund 37 Prozent weniger THG-Emissionen. Erneut genutzte Tablets sparen rund 34 Prozent (59,4 kg THG-Emissionen). Gelangt ein Laptop ins Refurbishment, liegen die Einsparungen bei rund 31 Prozent (107 kg) und bei Desktop-PCs bei circa 18 Prozent (163 kg) gegenüber der konventionellen Lebensdauer.

© Fraunhofer UMSICHT

»Die Studienergebnisse machen deutlich, dass nachhaltiges Wirtschaften und wirtschaftliche Chancen Hand in Hand gehen können. Refurbishment und Reuse schaffen neue Wertschöpfungspotenziale und tragen gleichzeitig maßgeblich zur Schonung unseres Planeten bei«, erklärt Philipp Rittershaus, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Fraunhofer UMSICHT.

Über die Studie
Die Untersuchung »Treibhausgaseinsparungen durch Wiedernutzung ausgewählter IKT-Geräte« basiert auf einer Lebenszyklusanalyse, bei der alle Phasen (Ressourcengewinnung, Produktion, Distribution, Nutzung, Entsorgung) des Produktlebenszyklus berücksichtigt wurden, sowie auf Primärdaten von Interzero zu allen Aufwänden der Aufbereitung.

Es wurden zwei Nutzungsszenarien analysiert: Reuse (Berücksichtigung weiterer Schritte wie Aufbereitung, Transport und einer zweiten Nutzungsphase) und Refurbishment (Berücksichtigung des Austausches einzelner Komponenten zusätzlich zu Reuse). Die ermittelten Einsparungen orientieren sich an den jeweiligen Aufbereitungsprozessen von Interzero. Analysiert wurden die Produktlebenszyklen von Smartphones und Tablets mit Fokus auf das Reuse-Nutzungsszenario sowie die von Notebooks und Desktop-PCs mit Fokus auf das Refurbishment-Nutzungsszenario.

Kleve: Spiel und Theater – Eine Entdeckungsreise für die Kleinsten
Di., 04.11.2025 - 16:45 Uhr
Lust auf eine spannende Entdeckungsreise in die Welt des Theaters? Dann ist der Kinderkurs „Spiel und Theater“ genau das Richtige! Jeden Dienstag tauchen die Kleinen zusammen mit Dozentin Sarah Aballo in eine bunte Welt voller Fantasie, Bewegung und Schauspiel ein. Hier können die Kinder Kreativität ausleben, ihre Vorstellungskraft stärken und ganz nebenbei auch Teamarbeit und Kommunikation lernen. Was erwartet die Kinder?

• Spaßige Theaterübungen • spielerisches Erforschen von Rollen und Geschichten • Improvisation und kreative Ausdrucksformen
• eine bunte Mischung aus Bewegung und Schauspiel

Schulausschuss beschließt aktualisierte Distanzunterrichtsverordnung
Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat eine Änderungsverordnung des Schulministeriums zum Distanzunterricht beschlossen. Ziel der Anpassung ist es, den Anspruch aller Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung und Erziehung auch dann sicherzustellen, wenn vorübergehend kein Unterricht in Präsenz möglich ist. Dabei bleibt der Präsenzunterricht weiterhin zentraler Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags und behält seinen Vorrang.  

Schulministerin Dorothee Feller hob hervor, dass sich viele Schulen die mit der Änderungsverordnung verbundene Klarstellung auch gewünscht hätten: „Mit der Aktualisierung der Distanzunterrichtsverordnung stellen wir sicher, dass Schülerinnen und Schüler auch in besonderen Ausnahmesituationen nicht auf ihre schulische Bildung verzichten müssen.

Gleichzeitig halten wir am Grundsatz fest: Präsenzunterricht ist und bleibt die beste Form des Lernens und sozialen Miteinanders. Distanzunterricht bleibt auf das notwendige Maß begrenzt und dient der kurzfristigen Überbrückung, wenn eine Nutzung des Schulgebäudes vorübergehend nicht möglich ist.“  

Die neue Verordnung erweitert die bisherigen Anwendungsfälle – epidemisches Infektionsgeschehen und Extremwetterlagen – um zwei weitere Situationen: Zum einen kann Distanzunterricht künftig stattfinden, wenn das Schulgebäude aufgrund einer religiösen, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltung von landes- oder bundesweiter Bedeutung vorübergehend nicht zur Verfügung steht.

Zum anderen ist Distanzunterricht möglich, wenn ein unvorhersehbares Ereignis wie ein Großbrand, Hochwasser, eine akute Bedrohungslage oder ein anderer Katastrophenfall eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellt und keine kurzfristige Ausweichmöglichkeit besteht. In solchen Fällen ist der Distanzunterricht in der Regel auf fünf Tage begrenzt; eine Verlängerung kann durch die obere Schulaufsichtsbehörde gewährt werden.

In beiden neu geregelten Fällen ist die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen, um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten.   Schulministerin Feller abschließend: „Die Änderungen wahren somit den Vorrang des Präsenzunterrichts und schaffen zugleich mehr Handlungssicherheit, damit die schulische Bildung auch in Ausnahmesituationen zuverlässig fortgeführt werden kann.“

Telefonischer Rat bei Inkontinenz - Ärzt:innen der Frauenklinik Bethanien beantworten am 06. November 2025 Fragen zu Inkontinenz bei Frauen    
Frauen, die von Inkontinenz betroffen sind, haben mit einer Telefonsprechstunde am Donnerstag, 06. November 2025, von 14 bis 17 Uhr die Möglichkeit, ihre Fragen direkt an Ärzt:innen der Klinik für Gynäkologie, Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie & Senologie am Krankenhaus Bethanien zu richten.

Durch das telefonische Beratungsangebot unter der Telefonnummer +49 (0) 2841 200 20526 möchten Chefarzt Dr. Peter Tönnies, die Leitende Oberärztin Dr. Almut Raabe, Oberärztin Michèle Hamers und Oberarzt Amjad Shihabi über das vermeintliche Tabuthema aufklären. Unter Inkontinenz zu leiden, sei oft mit Scham behaftet. Die Telefonsprechstunde stelle eine gute Möglichkeit für Frauen dar, sich anonym von zu Hause aus beraten zu lassen, so die Spezialist:innen.

„Keine Frau muss mit ungewolltem Urinverlust leben“, erklärt Chefarzt Dr. Peter Tönnies. Auch sehr häufiges Wasserlassen oder Druck- bzw. Fremdkörpergefühl im Scheidenbereich seien typische Beschwerden. „Es gibt eine Vielzahl konservativer und operativer Behandlungsmethoden mit sehr guten Erfolgen. Oft ist keine oder nur eine minimal-invasive Operation nötig und führt zur deutlichen Verbesserung der Lebensqualität.“  

Gemeinsam informieren die vier Expert:innen über die Erkrankung, mögliche Ursachen sowie Behandlungsmöglichkeiten und beraten Anruferinnen aller Altersklassen individuell. Die Klinik für Gynäkologie, Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie & Senologie am Krankenhaus Bethanien ist von der Deutschen Kontinenz Gesellschaft e. V. als spezielle Inkontinenz-Beratungsstelle zertifiziert.  

Dr. Peter Tönnies, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie, Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie & Senologie, Oberarzt Amjad Shihabi, Oberärztin Michèle Hamers und Dr. Almut Raabe, Leitende Oberärztin der Klinik (v. l.), beantworten telefonisch Fragen zum Thema Inkontinenz bei Frauen. Unternehmenskommunikation & Marketing Telefon: 2702  



NRW-Inflationsrate liegt im Oktober 2025 bei 2,3 %
* Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im Vergleich zu Oktober 2024 um 2,1 % gestiegen.
* Molkereiprodukte und Eier wurden um 2,8 % teurer, Speisefette und -öle um 13,0 % günstiger.

Die Inflationsrate in Nordrhein-Westfalen – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – liegt im Oktober 2025 bei 2,3 %. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg der Preisindex gegenüber dem Vormonat (September 2025) um 0,4 %. Der Verbraucherpreisindex unter Ausschluss der Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln und Energie – oftmals auch als Kerninflation bezeichnet – ist zwischen Oktober 2024 und Oktober 2025 um 2,6 % gestiegen.

Vorjahresvergleich: Obst wurde teurer, Gemüse günstiger Zwischen Oktober 2024 und Oktober 2025 sind die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke um 2,1 % gestiegen. Überdurchschnittliche Preissteigerungen verzeichneten z. B. Bohnenkaffee (+23,1 %), Obst (+3,7 %) sowie Molkereiprodukte und Eier (+2,8 %). Günstiger als im Vorjahresmonat wurden u. a. Speisefette und -öle (−13,0 %) sowie Gemüse (−4,4 %) angeboten.

Bei den Haushaltsenergien wurden Strom (+3,0 %) und Fernwärme (+0,5 %) teurer. Heizöl (−8,1 %) und Gas (−0,1 %) verzeichneten rückläufige Preise. Verkehrsteilnehmende mit Auto, Bus und Bahn mussten im Oktober 2025 mehr ausgeben als noch im Oktober 2024. So stiegen z. B. die Preise für Dieselkraftstoff (+1,3 %), Benzin (+0,8 %) und für kombinierte Personenbeförderungsleistungen (+11,6 %).



Überdurchschnittlich hohe Preissteigerungen bei Dienstleistungen wurden für Übernachtungen (+5,2 %) und Versicherungsdienstleistungen (+5,5 %) ermittelt. Vormonatsvergleich: Äpfel um 13,5 % günstiger als im September 2025.

Zwischen September 2025 und Oktober 2025 sanken im Lebensmittelbereich z. B. die Preise für Äpfel um 13,5 %, Gurken um 10,5 % und Butter um 10,0 %. Alkoholfreies Bier inklusive Malzbier (+6,9 %), Tomaten (+6,2 %), Obstkonserven (+6,1 %) und Schokoladentafeln (+4,6 %) wurden beispielsweise binnen Monatsfrist teurer angeboten.

72 000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
• Weniger als 0,1 % der Gesamtbevölkerung im Jahr 2023 betroffen
• 11 % der Versicherten sind privat krankenversichert

Im Jahr 2023 waren in Deutschland rund 72 000 Menschen nicht krankenversichert und hatten auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Grundlage eines alle vier Jahre erhobenen Zusatzmoduls im Mikrozensus mitteilt, waren damit weniger als 0,1 % der Bevölkerung ohne Krankenversicherungsschutz.

Betroffen waren überwiegend Männer (61 % beziehungsweise 44 000). Drei Viertel (75 % oder 54 000) aller Personen ohne einen entsprechenden Schutz waren Nichterwerbspersonen wie Rentnerinnen und Rentner oder Studierende ab dem 26. Lebensjahr. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland.

Weitere 198 000 Menschen waren zwar nicht krankenversichert, hatten aber dennoch einen Anspruch auf Krankenversorgung. Dazu können beispielsweise Asylsuchende, Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, sowie freiwillige Wehrdienstleistende gehören. Familienangehörige etwas häufiger privat mitversichert Jede neunte Person (11 %) in Deutschland war im Jahr 2023 privat krankenversichert.

Das waren gut 9,0 Millionen Menschen, darunter knapp 2,4 Millionen Familienversicherte. Demgegenüber waren 89 % beziehungsweise 73,3 Millionen Menschen gesetzlich versichert, darunter 16,8 Millionen als familienversicherte Angehörige.

Familienangehörige werden im Vergleich zu Versicherten insgesamt etwas häufiger privat mitversichert als gesetzlich: Bei ihnen betrug der Anteil der privat Versicherten 12 %. Knapp 5,1 Millionen Menschen waren freiwillig gesetzlich versichert – das betrifft zum Beispiel Selbständige oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie machten 7 % der gesetzlich Versicherten aus.

Baumschulen 2025: Rund 11 % weniger Betriebe und Flächen als 2021
- Anbaufläche von Bäumen für Parks, Alleen und Straßen steigt entgegen dem Gesamttrend um rund 16 %
- Anteil von Laubbäumen steigt bei der Anzucht von Forstpflanzen auf über 57 % - Niedersachsen weiterhin Bundesland mit den meisten Baumschulen

Im Jahr 2025 bewirtschaften in Deutschland 1 368 landwirtschaftliche Betriebe zusammen rund 15 350 Hektar Baumschulfläche. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 10,9 % oder 168 Betriebe weniger als bei der vorherigen Erhebung im Jahr 2021. Die Baumschulfläche ging in diesem Zeitraum um 10,5 % oder 1 810 Hektar zurück.

Gegenüber 2017 sank die Zahl der Baumschulen um 20,2 % oder 346 Betriebe und die bewirtschaftete Fläche um 17,5 % oder 3 260 Hektar. Das Anbauspektrum der Baumschulen umfasst unter anderem die Kultivierung von Jungpflanzen der Anbaugruppen Ziersträucher und Bäume, Heckenpflanzen, Forstpflanzen, Obstgehölze, Rosen und sonstige Gehölze wie beispielsweise Koniferen, zu denen beliebte Weihnachtsbaumarten zählen.

Dabei liegen 97,8 % (15 010 Hektar) der Baumschulfläche im Freiland. Knapp die Hälfte der Betriebe (46,1 % bzw. 630) verfügen über Produktionsflächen unter Glas oder hohen begehbaren Schutzabdeckungen, die zusammen 2,2 % (350 Hektar) der gesamten Baumschulfläche ausmachen.

Mehr Bäume für Parks, Alleen und Straßen trotz weniger Baumschulen
Die bedeutendste Anbaugruppe sind mit 6 770 Hektar die Ziersträucher und Bäume (ohne Forstpflanzen). Sie wachsen im Jahr 2025 in 1 003 Baumschulbetrieben auf 45,1 % der gesamten Freilandfläche heran. Die Produktion von Bäumen für Parks, Alleen und Straßen ist hierbei die wichtigste Nutzungsart: Obwohl die Zahl der produzierenden Betriebe seit 2021 um 9,3 % auf 622 Betriebe abnahm, stieg die Fläche für die Anzucht dieser Bäume um 16,3 % auf 3 410 Hektar.

Die Ziersträucher und Laubgehölze (ohne Heckenpflanzen) bilden eine weitere bedeutende Nutzungsart in dieser Gruppe. 745 Betriebe erzeugen auf 1 650 Hektar diese Pflanzen, wobei sowohl die Zahl der Betriebe als auch die bewirtschaftete Fläche gegenüber 2021 stark rückläufig ist (-13,2 % bzw. -20,1 %). Mit 1 850 Hektar oder 12,3 % der Gesamtfläche im Freiland steht die Anzucht von Gehölzen für die Forstpflanzung an zweiter Stelle der Nutzungsartengruppen.

Die Zahl der Betriebe blieb hier mit 251 im Jahr 2025 nahezu unverändert gegenüber 2021 (250 Betriebe), obwohl die Fläche in diesem Zeitraum um 8,4 % abnahm. Hielt sich die Anzucht von Laub- und Nadelbäumen im Jahr 2021 mit jeweils rund 1 000 Hektar nahezu die Waage, liegt der Schwerpunkt im Jahr 2025 mit 57,6 % der Anzuchtfläche auf den Laubbäumen (+6,5 % auf 1 070 Hektar).

Die Jungpflanzenzucht von Nadelbäumen verkleinerte sich dagegen um fast ein Viertel (-23,1 % auf 790 Hektar). Heckenpflanzen werden im Jahr 2025 auf 1 650 Hektar oder 11,0 % der gesamten Baumschulfläche im Freiland von insgesamt 734 Betrieben angebaut. Mit 52,6 % und 47,4 % entfallen dabei jeweils ähnliche Flächenanteile auf die Anzucht von Nadel- und Laubgehölz-Heckenpflanzen.

Über ein Viertel der Baumschulfläche befindet sich in Niedersachsen Unverändert befinden sich im Jahr 2025 die meisten Baumschulen mit 346 Betrieben in Niedersachsen auf einer Fläche von 4 060 Hektar, was einem Anteil von mehr als einem Viertel (26,4 %) der gesamtdeutschen Baumschulfläche entspricht. Danach folgen Nordrhein-Westfalen (293 Betriebe und 3 230 Hektar) und Schleswig-Holstein (200 Betriebe und 2 630 Hektar).

IHK: „Berlin erkennt Ernst der Lage nicht“
Unternehmer sprechen mit Rouenhoff (CDU), Özdemir (SPD) und van Beek (SPD)
Bis Sommer sollte es der Wirtschaft spürbar besser gehen. Das verkündete die Bundesregierung im Frühjahr. Dann war von einem Herbst der Reformen die Rede. Ende Oktober sei von einem Aufbruch nichts zu spüren, machten Unternehmer vom Niederrhein deutlich. Im Gespräch mit drei Bundestagsabgeordneten forderte Werner Schaurte-Küppers, Präsident der Niederrheinischen IHK: „Mit etwas Kosmetik ist es nicht getan. Wir brauchen entschlossenes Handeln.“

Zu Gast war Stefan Rouenhoff (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Ebenso die Bundestagsabgeordneten Mahmut Özdemir (SPD) und der neu gewählte Sascha van Beek (SPD). Sie trafen sich in Duisburg auf Einladung der IHK mit 50 Unternehmern. „Die Lage ist dramatisch. Der Mittelstand ächzt unter hohen Steuern und Bürokratie. Mancher Familien-Unternehmer muss aufgeben. Die Industrie muss tausende Stellen streichen“, warnt Schaurte-Küppers.

50 Unternehmer diskutierten mit den Bundespolitikern über die Lage der Wirtschaft.
Fotos: Niederrheinische IHK/Gruppe C Photography

Herbst bringt Stellenabbau statt Reformen
Ein halbes Jahr ist die schwarz-rote Bundesregierung im Amt. Von weniger Bürokratie sei nichts zu spüren, sagt der IHK-Präsident. Unternehmen warten zum Teil jahrelang auf eine Baugenehmigung. „Unvorstellbar. Aber das ist die Realität in Deutschland und zeigt, woran wir kranken“, so Schaurte-Küppers. Auch die Energiekosten seien nicht wettbewerbsfähig, finden die Unternehmer.

An die Abgeordneten appellieren sie: „Hier müssen Sie dringend etwas tun, sonst ist unsere Industrie bald komplett erledigt.“ Nicht zu vergessen die marode Infrastruktur: „NRW braucht schnelle Hilfe und viel Geld. Wir sind die Verkehrs-Drehscheibe Europas. Die Debatte über die Finanzierung der Infrastruktur erweckt den Eindruck: In Berlin wird der Ernst der Lage nicht erkannt“, sagte Schaurte-Küppers.

v.l.: IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelinger, Bundestagsabgeordneter Sascha van Beek, Stefan Rouenhoff, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, IHK-Präsident Werner Schaurte-Küppers und Bundestagsabgeordneter Mahmut Özdemir.

Stahlgipfel gehört nach Duisburg
Besonders kritisch ist die Lage in der Stahlbranche. Schaurte-Küppers: „Wir brauchen einen besseren Schutz der Stahlindustrie vor Dumping-Importen“ Auch der geplante Stahlgipfel der Bundesregierung ist laut IHK eine dringend nötige Initiative. „Noch gibt es keinen Termin.

Klar ist aber: Der Gipfel gehört nach Duisburg, wo Stahl gelebt wird“, betonte Schaurte-Küppers. Sascha van Beek knüpfte an: „Ich kann das nur unterstützen. Hier bei uns in der Region geht es ja nicht nur um ein paar Stahlhütten. Es geht um eine ganze Region, um Arbeitsplätze und Familien, um eine Wertschöpfungskette, die tief im Mittelstand und Handwerk am gesamten Niederrhein verwurzelt ist.“

Mahmut Özdemir ergänzte: „Die Regierungskoalition muss jetzt schnell die sozialen Fragen unseres Landes mit der Förderung des Wohlstandes beantworten. Dazu zählen für mich das Halten von Arbeitsplätzen durch einen günstigen Industriestrompreis, den Hochlauf von Wasserstoff sowie die Unabhängigkeit bei Grundstoffen in Stahl und Chemie.“

Rouenhoff will Hürden ausräumen
Stefan Rouenhoff räumte ein: „Es ist in den letzten Jahren viel liegengeblieben. Es gibt einen Reformstau in unserem Land. Die neue Bundesregierung hat sich auf den Weg gemacht, Deutschland nach Jahren der Stagnation und Rezession wieder auf Wachstumskurs zu bringen.

Das Gebot der Stunde lautet: Bürokratie abbauen, Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, Energiekosten auf ein verträgliches Maß bringen, die Innovationskraft im Mittelstand stärken, unsere Handelsbeziehungen diversifizieren.“
Daran will der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit der IHK und anderen Wirtschaftsverbänden arbeiten.

Die Niederrheinische IHK vertritt das Gesamtinteresse von rund 70.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Duisburg und den Kreisen Wesel und Kleve. Sie versteht sich als zukunftsorientierter Dienstleister und engagiert sich als Wirtschaftsförderer und Motor im Strukturwandel.

Moers: Bis zum 30. November Kita-Platz online anmelden
Eltern, die ab dem 1. August 2026 einen Platz in einer Moerser Kindertageseinrichtung benötigen, sollten sich den 30. November 2025 im Kalender markieren: Bis zu diesem Tag läuft die Anmeldefrist über das Online-Portal Kita-Online.

Hier können Familien bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben – und sollten diese vorher unbedingt persönlich besuchen. Die Besichtigung ist verpflichtend. Die Platzvergabe erfolgt ausschließlich auf Basis der Angaben in Kita-Online. Auch bestehende Vormerkungen müssen bis zum 30. November aktualisiert werden. 

Wichtig: Wenn ein Kind bisher für den U3-Bereich (unter drei Jahre) gemeldet war, zum neuen Kindergartenjahr aber bereits drei Jahre oder älter ist, muss der Eintrag neu angelegt werden. Das Online-Tool bietet außerdem viele Informationen zu den einzelnen Kitas, ihren pädagogischen Konzepten und Betreuungszeiten.

Wer Unterstützung beim Ausfüllen benötigt, kann sich gerne an die Mitarbeitenden der Stadt Moers wenden. Sie helfen bei Fragen rund um das Verfahren weiter. Kontakt unter Telefon 0 28 41 / 201- 353, 201-761 und 201-398.

Moers: Hier laufen die ‚Martinskinder‘
Auch in diesem Jahr ziehen die kleinen und großen und Martinssängerinnen und -sänger wieder singend „durch die Straßen auf und nieder". 
Hier die bisher aufgelisteten 37 angemeldeten Martinszüge.
Den Auftakt machen die Regenbogenschule in Meerfeld und die evangelische Kita in Hülsdonk am Monta

Foto: pst

vhs Moers – Kamp-Lintfort: Workshop ‚Samba Percussion Band‘
Wer in die brasilianische Rhythmuswelt eintauchen möchte, ist am Samstag, 8. November, bei der vhs Moers – Kamp-Lintfort richtig: Von 12 bis 16 Uhr können Interessierte mit verschiedenen Instrumenten gemeinsam zur ‚Samba Percussion Band‘ zusammenwachsen.

Ausprobiert werden können Surdotrommeln, Tamburins, Ganzas (Rasseln), Apito (Trillerpfeife) und Agogo-Glocken. Musiziert wird in den Räumen der vhs Moers an der Wilhelm-Schroeder-Straße 10. Sämtliche Sambainstrumente (sowie Ohrstöpsel) können beim Dozenten für 3 Euro geliehen werden. Bitte unbedingt Turnschuhe mitbringen.   Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und telefonisch unter 0 28 41/ 201 – 565 sowie online unter www.vhs-moers.de möglich.

Dinslaken: Konstituierende Sitzung des neuen Rates am 6. November
Am Donnerstag, 6. November 2025, tritt der neu gewählte Rat der Stadt Dinslaken zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Beginn ist um 17 Uhr in der Kathrin-Türks-Halle. Die Sitzung ist öffentlich, Interessierte sind herzlich eingeladen. In dieser ersten Sitzung nach der Kommunalwahl wird der Rat offiziell seine Arbeit für die neue Wahlperiode aufnehmen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Verpflichtung der 60 Stadtverordneten, die Vereidigung des neuen Bürgermeisters Simon Panke sowie die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister*innen bzw. Bürgermeister. Auch die Verabschiedung der Stadtverordneten, die dem neuen Rat nicht mehr angehören, steht auf der Tagesordnung.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die Geschäftsordnung des Rates und seiner Gremien. Den Vorsitz der Sitzung führt gemäß der Gemeindeordnung zunächst Heinz Brücker als dienstältestes Ratsmitglied. Die vollständige Tagesordnung ist im Ratsinformationssystem der Stadt Dinslaken einsehbar: https://ris.dinslaken.de

Kleve: Ausstellungseröffnung zur Innenstadt-Umgestaltung
Mi., 29.10.2025 - 00:00 - Di., 04.11.2025 - 00:00 Uhr
Bis zur Landesgartenschau im Jahr 2029 soll die Klever Innenstadt attraktiver und klimaresilienter werden. Mit diesem Ziel hatte die Stadt Kleve über den Sommer einen Planungswettbewerb unter Landschaftsarchitekturbüros veranstaltet, um moderne Ideen für das Areal im Herzen der Schwanenstadt zu sammeln.

Seit Anfang Oktober steht fest, welcher der 13 eingereichten Entwürfe die Grundlage für die zukünftige Gestaltung der Klever Innenstadt bildet – jetzt können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in der Stadthalle über die konkreten Planungen informieren.

Mittwoch, 29.10.2025, 17:00 – 19:00 Uhr, Donnerstag, 30.10.2025, 17:00 – 19:00 Uhr
Freitag, 31.10.2025, 15:00 – 17:00 Uhr, Samstag, 01.11.2025, 14:00 – 16:00 Uhr
Montag, 03.11.2025, 17:00 – 19:00 Uhr, Dienstag, 04.11.2025, 17:00 – 19:00 Uhr

Informative Veranstaltung zur Brustgesundheit im Mehrgenerationenhaus Bogen in Wesel: „Nichts sollte Ihnen näher am Herzen liegen“
Am vergangenen Freitag, 24. Oktober 2025, organisierten die Gleichstellungsbeauftragte Regina Schmitz-Lenneps und die Integrationsbeauftragte der Stadt Wesel, Lotte Goldschmidtböing, einen spannenden Vortrag zum Thema Brustgesundheit. 

Frau Dr. med. Daniela Rezek, Chefärztin der Senologie/Ästhetischen Chirurgie im Brustkrebszentrum Wesel und Vorsitzende des Vereins „Aktion B, Brustgesundheit am Niederrhein“, teilte ihr umfangreiches Fachwissen mit den interessierten Teilnehmerinnen. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen weltweit, mit jährlich etwa 70.550 neuen Fällen in Deutschland.

Trotz dieser alarmierenden Zahlen gibt es Hoffnung. Früherkennung und medizinische Fortschritte haben die Heilungschancen erheblich verbessert. Der Vortrag stieß auf großes Interesse und fand bei den Anwesenden großen Anklang. Es wurde deutlich, wie wichtig das Thema Brustgesundheit ist und wie entscheidend es ist, sich aktiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Links Frauen und Gleichstellung

Winterdienst auf den Kreisstraßen des Kreises Wesel
Damit die Verkehrsteilnehmenden auch in der kalten Jahreszeit sicher ans Ziel kommen, ist der Bauhof des Kreises Wesel auf alle Wetterlagen gut vorbereitet. Auf insgesamt 192 Kilometer Fahrbahn und 183 Kilometer Radweg ist der Kreis Wesel für den Winterdienst auf den Kreisstraßen des Kreises Wesel zuständig. Hierfür stehen dem Kreisbauhof 20 einsatzbereite Mitarbeitende, sechs speziell ausgerüstete Fahrzeuge, 60.000 Liter Sole und 400 Tonnen Streusalz zur Verfügung.

In einem gemeinsamen Notlager mit der Stadt Wesel befinden sich zudem weitere 600 Tonnen Streusalz. Jens Kampen, Leiter des Kreisbauhofs: „Unsere Mitarbeitenden beginnen ab drei Uhr mit den Streu- und Räumfahrten, um die Fahrbahnen vor dem Berufsverkehr sicher befahrbar zu halten. Bei sogenannten Großwetterlagen erfolgt der Streu- und Räumeinsatz rund um die Uhr. Natürlich muss sich aber auch jeder Verkehrsteilnehmer und jede Verkehrsteilnehmerin auf die jeweiligen Witterungsverhältnisse einstellen und entsprechend verhalten.“ 

Bei den Streueinsätzen wird systematisch nach definierten Dringlichkeitsstufen vorgegangen. Hierbei werden unter anderem besondere Gefahrenstellen und besondere Verkehre, wie z.B. der Schülerverkehr, berücksichtigt und so geplant, dass zusätzliche Winterdienst-Fahrten möglichst vermieden werden. 

Bei den Streueinsätzen kommt ein leistungsstarkes Feuchtsalz zum Einsatz, einem Gemisch aus 70 Prozent Streusalz und 30 Prozent Calciumchloridlösung. Hierbei behält der Kreis Wesel auch die Umwelt im Blick. Getreu der Devise „so wenig wie möglich aber so viel wie nötig“ wird die Streumenge den vorliegenden örtlichen Gegebenheiten jeweils individuell angepasst. Dadurch werden die Auswirkungen für die Umwelt auf ein Minimum reduziert.

Der Kreis Wesel arbeitet interkommunal mit einer Vielzahl an Kommunen, Kreisen und Straßen NRW im Winterdienst zusammen. Im Regelfall ist hierbei ein Streckentausch zum gegenseitigen Vorteil vereinbart. Bei aller guten Vorbereitung ist aber auch klar, dass der Kreisbauhof nicht alle Wetterlagen beherrschen kann. 



Sparquote in Deutschland mit 10,3 % im 1. Halbjahr 2025 leicht unter Vorjahresniveau - Hierzulande wird anteilig deutlich mehr gespart als im EU-Durchschnitt
Die privaten Haushalte in Deutschland haben saisonbereinigt im 1. Halbjahr dieses Jahres 10,3 % ihres Einkommens gespart. Damit war die Sparquote geringer als im ersten Halbjahr 2024 mit 11,1 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltspartag am 30. Oktober mitteilt. Langfristig betrachtet entspricht die Sparquote mit aktuell 10,3 % in etwa dem durchschnittlichen Niveau der Jahre seit 2000.

Die Jahre 2020 und 2021 wurden hierbei ausgeklammert, da in diesen beiden durch die Corona-Pandemie geprägten Jahren die Sparquote mit durchschnittlich 15,1 % wesentlich höher lag. Im Jahr 2024 betrug sie 11,2 %.



Eine Sparquote von 10,3 % bedeutet, dass die privaten Haushalte je 100 Euro verfügbarem Einkommen im Durchschnitt 10,30 Euro sparten. Monatlich entspricht dies einem Betrag von durchschnittlich knapp 270 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Dieser Durchschnittswert lässt aber keine Rückschlüsse auf einzelne Haushalte zu.

Abhängig von Einkommenshöhe, Lebenslage und Sparneigung gibt es sehr deutliche Unterschiede. Während einige Haushalte viel Geld auf die Seite legen können, bleibt bei anderen am Ende des Monats wenig oder nichts übrig. Aus den hier zugrundeliegenden Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung kann nur das gesamtwirtschaftliche Sparen aller privaten Haushalte ermittelt und ein rechnerischer Durchschnittswert bestimmt werden.

Insgesamt belief sich das Sparvolumen im 1. Halbjahr 2025 nach Abzug von Abschreibungen auf 134,6 Milliarden Euro. Deutschlands Bruttosparquote im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch Für internationale Vergleiche wird üblicherweise die Sparquote vor Abzug von Abschreibungen beispielsweise auf Wohneigentum privater Haushalte herangezogen, die sogenannte Bruttosparquote. Diese lag für Deutschland im Jahr 2024 bei 20,0 % – ein im internationalen Vergleich hoher Wert.

So betrug die durchschnittliche Bruttosparquote der privaten Haushalte in der Europäischen Union lediglich 14,6 %. Nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat sparten die privaten Haushalte in Frankreich brutto 17,9 % ihres verfügbaren Einkommens, in Österreich 17,3 %, in den Niederlanden 16,8 % und in Italien 11,9 %. Einen deutlich höheren Wert als Deutschland wies die Schweiz mit 26,1 % aus. In den USA lag die Bruttosparquote laut OECD bei 10,8 % und damit wie schon seit vielen Jahren deutlich unter dem Niveau der meisten europäischen Länder.  



NRW: Zahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt
* Rund 441.000 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen hatten im Schuljahr 2024/25 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
* Von den ausländischen Schülerinnen und Schülern hatte fast ein Drittel im Schuljahr 2024/25 die syrische oder ukrainische Staatsangehörigkeit.
* Rund 71 % weniger Schülerinnen und Schüler mit türkischer Staatsangehörigkeit als vor zehn Jahren.



Die Zahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in NRW hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stieg die Zahl von rund 214.600 im Schuljahr 2014/15 auf rund 441.100 im Schuljahr 2024/25. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler insgesamt stagnierte im gleichen Zeitraum nahezu bei rund 2,5 Millionen.

Während anteilig vor 10 Jahren 8,4 % aller Schülerinnen und Schüler keine deutsche Staatsangehörigkeit hatten, waren es zuletzt 17,5 % der Schülerschaft. Fast ein Drittel der ausländischen Schülerinnen und Schüler hatte die syrische oder ukrainische Staatsangehörigkeit.

Die Verteilung der Staatsangehörigkeiten hat sich in diesem Zeitraum ebenfalls deutlich verändert. Der starke Anstieg der ausländischen Schülerzahl geht besonders auf die zunehmende Zahl syrischer und ukrainischer Schülerinnen und Schüler infolge der Fluchtbewegungen aus diesen Ländern zurück.

Nachdem im Schuljahr 2014/15 nur wenige tausend Kinder und Jugendliche mit diesen Staatsangehörigkeiten eine Schule in NRW besucht hatten, stellten sie im Schuljahr 2024/25 die beiden größten Gruppen in der ausländischen Schülerschaft. So gab es fast 88.000 syrische und rund 56.000 ukrainische Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in NRW; das war damit fast ein Drittel aller ausländischen Schülerinnen und Schüler.



Zudem stieg auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit irakischer und afghanischer Staatsangehörigkeit in den letzten zehn Jahren deutlich an; auch aus diesen Ländern hatte es in den letzten Jahren Fluchtbewegungen gegeben. Wesentlich mehr Schülerinnen und Schüler mit rumänischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit Zudem besuchten wesentlich mehr Schülerinnen und Schüler mit rumänischer, polnischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit nordrhein-westfälische Schulen als noch vor 10 Jahren.

So hat sich z. B. die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit rumänischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit in den vergangenen zehn Jahren mehr als vervierfacht; zusammen stellten sie zuletzt etwa 39.500 Schülerinnen und Schüler. Im Zuge der Osterweiterung waren Rumänien und Bulgarien als vorletzte Staaten in die EU aufgenommen worden.

Rückgang früher häufig vertretener Staatsangehörigkeiten
Andere Staatsangehörigkeiten waren dagegen im Schuljahr 2024/25 seltener vertreten als vor 10 Jahren. Im Schuljahr 2024/25 besuchten 70,6 % weniger türkische Schülerinnen und Schüler die Schulen in NRW als im Schuljahr 2014/15; damals hatten sie noch die größte Gruppe gebildet. Die italienische Staatsangehörigkeit besaßen 17,3 % weniger Schülerinnen und Schüler als vor zehn Jahren.

Kostenlose Online-Gartenwoche 2025 - Impulse für naturnahe Hausgärten
Der gemeinnützige Verband Wohneigentum lädt vom 3. bis 7. November 2025 ein zur kostenfreien Online-Gartenwoche. Ein Webinar-Event für Verbraucher und Verbraucherinnen, die ihren Garten naturnah bewirtschaften und gestalten möchten – ganz gleich ob Neuling oder Profi.

Tipps, Ideen und Fachwissen, um Inspiration für das nächste Gartenjahr zu sammeln: Jeden Abend ab 18 Uhr startet ein neues Live-Seminar, das praxisnahe und fundierte Tipps rund um Gartenarbeit, Nachhaltigkeit und Garten-Ökologie vermittelt. Nach den Vorträgen können Fragen gestellt werden.

Unsere Themen:
- Montag, 3. November: „Saatgut selbst herstellen“ – vom Ernten bis zur Lagerung des Saatguts
- Dienstag, 4. November: „Naturnaher Pflanzenschutz im Hausgarten“ – wie man Pflanzen gesund hält und gleichzeitig die Artenvielfalt schützt.
- Mittwoch, 5. November: „Sträucher schneiden für Wachstum und Blütenpracht“ – Schnittmethoden für Obst- und Ziersträucher im Fokus.
- Donnerstag, 6. November: „Heilpflanzen & Kräuterwissen für den Hausgarten“ – altbewährte Kräuter, Gewürze und deren Nutzen in Garten und Küche.
- Freitag, 7. November: „Garten als Lebensraum für Wildtiere gestalten“ – wie Garten & Natur in Einklang gebracht werden können.

Anmeldung & Informationen
Weitere Details und die Anmeldung finden sich auf der Website des Verbands. Die Webinare sind offen für alle und kostenlos.
Mehr Online-Seminare? Onlinewoche rund ums Haus
Im Anschluss an die Online-Gartenwoche startet gleich die nächste Infowoche von dem größten Verband selbstnutzender Wohneigentümer*innen, diesmal dreht sich alles rund ums Haus: Kostenlose Infowoche für Wohneigentümer.

Chip-Knappheit trifft Wirtschaft am Niederrhein IHK: „Wir brauchen resiliente Lieferketten“  
Die Chipkrise macht der Wirtschaft am Niederrhein Sorgen. Das zeigt eine laufende Umfrage der Niederrheinischen IHK. Die Betriebe sehen ein erhöhtes Risiko für verzögerte Lieferungen und Preissteigerungen. Produktionsausfälle sehen sie derzeit nicht. Wenn die Lieferengpässe beim niederländischen Chip-Hersteller Nexperia weiter anhalten, erwarten 60 Prozent Verzögerungen bei ihren Lieferzeiten.

Eine Ursache ist, dass es weniger Lagerbestände in den Unternehmen gibt: „Plötzliche Lieferprobleme bei einem Hersteller wie Nexperia wirken sich rasant aus. Das spüren nicht nur Automobil- und Maschinenbaukonzerne, sondern auch viele mittelständische Betriebe hier vor Ort.
Die Chipkrise um Nexperia ist mehr als ein Lieferproblem – sie ist ein Weckruf für Deutschland. Wir brauchen resiliente Lieferketten und müssen die Abhängigkeit von wenigen Herstellern reduzieren. Die Produktion von Schlüsseltechnologien wie Halbleiter-Chips muss in Deutschland und Europa beschleunigt und auch gefördert werden, damit kritische Bauteile nicht mehr von extern bezogen werden müssen“, betont Jürgen Kaiser, Geschäftsführer der Niederrheinischen IHK. 
 
Foto: Niederrheinische IHK/Jacqueline Wardeski

Chip-Knappheit: IHK fragt nach Stimmungsbild
Die Umfrage der Niederrheinischen IHK läuft noch bis zum 31. Oktober. Mitmachen können Unternehmen aus Duisburg, dem Kreis Kleve oder Kreis Wesel. Die IHK will damit einen besseren Überblick erhalten, wie die Region betroffen ist.  


Neu_Meerbeck: Kreispolizei informiert kostenlos zur Kriminalprävention
Wie man sich am besten vor Trickdiebstahl, dem Enkeltrick, Schockanrufen oder ‚falschen Polizeibeamten‘ schützt, darüber informiert im Rahmen des Stadtteiltreffs Neu_Meerbeck am Mittwoch, 12. November, ab 16.30 Uhr, Richard Devers, Kriminalhauptkommissar der Kriminalprävention Wesel.

Der Vortrag findet im Gemeindehaus der ev. Kirche Rheinkamp an der Bismarckstraße 35b in Meerbeck statt. Es besteht auch Gelegenheit, Fragen zu stellen sowie sich auszutauschen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten telefonisch unter 0 28 41/ 201 – 530 oder per E-Mail unter stadtteilbuero.meerbeck@moers.de

Seminar vhs Moers – Kamp-Lintfort: ‚Was ist Kunst? Und wozu ist sie gut?‘
Was macht Kunst eigentlich aus und was darf sie? Ein Kurs der vhs Moers – Kamp-Lintfort, der am Dienstag, 4. November, startet, geht diesen Fragen aus philosophischer Sicht nach. Insgesamt sechsmal, jeweils dienstags ab 19 Uhr, versuchen die Teilnehmenden den Kurstitel ‚Was ist Kunst? Und wozu ist sie gut?‘ zu beantworten.

Veranstaltungsort ist die vhs Moers, Wilhelm-Schroeder-Straße 10.  Vorkenntnisse für das Seminar sind nicht erforderlich. Allerdings sollte die Bereitschaft vorhanden sein, sich auf unterschiedliche Positionen einzulassen und diese zu diskutieren. Alle, die mitdiskutieren möchten, können sich rechtzeitig telefonisch unter 0 28 41 / 201 – 565 oder online unter www.vhs-moers.de anmelden.

Moers: Wasserwirtschafts-Silvester mit vhs und LINEG am 4. November
Wieviel Niederschlag gefallen ist und wie voll der Grundspeicher ist – das fasst die LINEG in ihrer jährlichen Bilanz Ende Oktober zusammen. Am Dienstag, 4. November, um 17 Uhr heißt es deshalb ‚Sekt oder Selters! – Wasserwirtschafts-Silvester feiern mit der LINEG‘.
Bei der Kooperationsveranstaltung mit der vhs Moers – Kamp-Lintfort wird der Grundwasserstand gemessen und anschließend auf das neue Wasserwirtschaftsjahr angestoßen.
Treffpunkt ist an der LINEG-Verwaltung in Kamp-Lintfort, Friedrich-Heinrich-Allee 64. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine rechtzeitige Anmeldung entweder telefonisch unter 0 28 41 / 201- 565 oder online unter www.vhs-moers.de ist erforderlich.

Geflügelpest in Rees bestätigt, Überwachungszone im Kreis Wesel
Der Kreis Wese bittet alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu verbessern, sowie ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden: „Geflügelpest in Rees bestätigt, Überwachungszone im Kreis Wesel. 

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Putenbetrieb in Rees im Kreis Kleve bestätigt. Festgestellt wurde der Virustyp H5N1. Für den Virustpen sind  alle Vögel empfänglich. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht von dem Virustyp keine Gefahr für Menschen und andere Säugetiere aus. Das FLI beobachtet die Entwicklung intensiv. 

Um den betroffenen Betrieb werden eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern reicht bis in den Kreis Wesel und betrifft Teile von Hamminkeln und Xanten. In der Überwachungszone gilt ab dem 24. Oktober 2025 eine Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel. Als Aufstallung gilt eine Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter-,Tränke- und Badestellen haben. Zudem dürfen gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. In der Zone ist die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. Es gibt weitere Beschränkungen für das Verbringen von Eiern und Fleisch.

Die Überwachungszone wird mit einer Allgemeinverfügung vom heutigen Tag angeordnet und tritt am 25.10.2025 um 0 Uhr in Kraft.  Sie ist im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und unter folgendem Link einzusehen: https://www.kreis-wesel.de/system/files/2025-10/241025%20Amtsblatt%20Nummer%2047.pdf Die festgelegten Zonen können im Internet unter dem folgendem Link als interaktive Karte eingesehen werden:  https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/118722926FD7342AE3E3A39AB34AD73EAE17DA1E322D54C9259C16CB32804546 

Tierhalterinnen und Tierhalter können über den Link prüfen, ob die eigene Tierhaltung im betroffenen Gebiet liegt In der Überwachungszone im Kreis Wesel befinden sich neben einem größeren Putenmastbestand mit ca. 8.500 Tieren überwiegend Klein- und Hobbyhaltungen. Einen Teil der Betriebe wird der amtstierärztliche Dienst in den kommenden Wochen nach festgelegten Risikokriterien klinisch und in bestimmten Fällen über Tupfer- oder Blutproben näher untersuchen. 

Hintergrund und Handlungsempfehlung Das Geflügelpestgeschehen ändert sich derzeit sehr dynamisch. Besonders auffällig sind aktuell die hohen influenzabedingten Todesfälle bei den durchziehenden Kranichen. Geflügelhalter und -halterinnen, die ihre Tierzahlen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.

Die größte Gefahr geht von einem Viruseintrag aus der Wildvogelpopulation aus. Daher ist eine Aufstallung unverzichtbar. Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren muss im Laufe der kommenden Wochen und Monate mit einer Aufstallungspflicht für das gesamte Kreisgebiet gerechnet werden.

Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu verbessern, sowie ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden. Totfunde von Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel und Greifvögeln sollten dem Veterinäramt gemeldet werden. Für Fragen und Meldungen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter VET.LM@kreis-wesel.de und 0281 207 7021 bzw. 7022 zur Verfügung.“

Neues Amtsblatt
Am 27. Oktober 2025 ist ein neues Amtsblatt der Stadt Dinslaken erschienen. Es enthält zwei öffentliche Zustellungen. Die städtischen Amtsblätter können auch auf der städtischen Homepage eingesehen werden.

Dachsanierung am Rathaus Wesel
Da Wasser ins Rathaus tropft, wird die undichte Stelle des Daches repariert. Die Dachsanierung dauert voraussichtlich bis Weihnachten. Dazu wurde ein Gerüst im Rathausinnenhof aufgestellt. Während der Arbeiten können die Fahrradbügel neben dem Eingang des Rathauses nicht genutzt werden. In unmittelbarer Nähe (im Durchgang zum Centrum) befinden sich jedoch auseichend Abstellmöglichkeiten.

Krimizeit mit Erwin Kohl in der Stadtbücherei Kleve!
Am Donnerstag, 30. Oktober 2025 ist ab 19:30 Uhr (Einlass: 19:00 Uhr) Krimizeit in der Stadtbücherei Kleve! Erwin Kohl liest aus seinem neuesten Krimi. Es wird wieder spannend am Niederrhein. Diesmal geht es für Detektiv und Dauercamper Lukas Born um „Jede Menge Kies“: "Eigentlich sollte Privatermittler Lukas Born herausfinden, wer dem Bauern Gerd Heitkamp ans Leder will.

Doch kaum hat er den Auftrag angenommen, liegt sein Klient auch schon mausetot auf der Wiese - genau dort, wo Heitkamp am Vorabend gegen die Auskiesung von Ackerland demonstriert hat. Warum wollte er mitten in der Nacht nach Hause laufen? Wem ist er unterwegs begegnet? Und vor allem: Welches Geheimnis hat er mit in den Tod genommen?" (Verlagstext).

Erwin Kohl lebt in Alpen, dem Ort, in dem er 1961 geboren wurde. Den Niederrhein hat er seitdem nie wirklich verlassen. Hier holt er sich die Inspirationen für seine Geschichten. Eintrittskarten gibt es aktuell bereits im Vorverkauf für 5€ in der Stadtbücherei Kleve, Wasserstraße 30, 47533 Kleve.

Wesel: Stadt Land zu Fuß: Bewegen, Begegnen, Entdecken
Der Countdown läuft: Am 1. November geht es los! Die vierte Ausgabe von "Stadt Land zu Fuß" findet vom 1. bis 21. November 2025 statt.  „Wir möchten möglichst viele Bürgerinnen und Bürger motivieren, sich an der Aktion zu beteiligen. Mitmachen können alle, die zu Fuß unterwegs sind – Wanderer und Läufer, Walker und Spaziergänger, auf dem Weg zur Schule oder Arbeit, Brötchen holen, in der ‚Bewegten Pause‘ oder mit dem Hund“, erklärt Landrat Ingo Brohl. „Es besteht die Möglichkeit, Teams zu bilden und so gemeinsam das Kilometerkonto zu füllen und sich mit anderen Teams zu messen.“ 

Der Kreis Wesel beteiligt sich von Beginn an und setzt sich das Ziel, erneut eine Spitzenposition einzunehmen. Unter www.kreis-wesel.de/stadt-land-zu-fuss finden Interessierte umfassende Informationen zur Aktion sowie eine Anleitung zur Teilnehmerregistrierung. Die Anmeldung wurde für Gruppen vereinfacht, bei denen die Mitlaufenden oft keine eigene E-Mail-Adresse haben, wie z. B. Grundschulen oder Wandergruppen.

Hier reicht es aus, wenn eine verantwortliche Person die Kilometer einträgt und die Teilnehmerzahl angibt. Der Wertungsmodus bleibt davon unberührt, da er sich auf die gelaufenen Kilometer pro Einwohner (nicht pro Teilnehmenden) bezieht.  Weitere Infos gibt es bei der Fachstelle Europa & nachhaltige Kreisentwicklung unter 0281/207-3016 oder per E-Mail an enke@kreis-wesel.de.

Direktorenführung „More Than Ever! The Collection“ im Museum Kurhaus Kleve
Am Mittwoch, den 29. Oktober 2025 um 19.30 Uhr führt Direktor Harald Kunde durch die neue Sammlungspräsentation „More Than Ever! The Collection“. Die Neupräsentation der Sammlung integriert hochrangige Erwerbungen, Schenkungen und Leihgaben der vergangenen Jahre in die vorhandenen exemplarischen Bestände und initiiert ein vielstimmiges Gespräch über Zeiten, Räume und künstlerische Individualitäten.

Dabei werden die für das Haus identitätsstiftenden Konvolute der spätgotischen Skulptur, der barocken Landschaften und Porträts, die Werkblöcke von Ewald Mataré und Joseph Beuys ebenso präsent sein wie signifikante Beispiele der Klassischen Avantgarden und der Kunst der Gegenwart. Veranstalter ist der Freundeskreis Museum Kurhaus und Koekkoek-Haus Kleve e.V.

Die Teilnahme an der Führung ist frei. Willkommen sind nicht nur die Mitglieder des Vereins, sondern alle, die sich für das Museum und seine Kunst interessieren. Im Anschluss an die Führung wird es bei einem geselligen Beisammensein im Café Moritz auf der Dachterrasse des Museum Kurhaus Kleve Gelegenheit zum persönlichen Austausch und zu Gesprächen geben.

Moers: 2. Bastelwerkstatt „Geister, Gespenster und Co“ für Kinder ab 4 Jahren
Gespenster, Hexen, Fledermäuse und andere „gruselige“ Kleinigkeiten können an diesem Nachmittag gebastelt werden.  Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich, für das Material wird ein Kostenbeitrag von 2 Euro erhoben.

Nähere Infos und Anmeldung unter Tel.: 0 28 41 / 201-751, unter jubue@moers.de oder direkt in der Bibliothek Moers. Veranstaltungsdatum 28.10.2025 - 15:00 Uhr - 16:00 Uhr. Veranstaltungsort Wilhelm-Schroeder-Straße 10, 47441 Moers.



NRW: Bauproduktion im August um 3,1 Prozent gesunken
* NRW-Bauproduktion im Hochbau und Tiefbau gesunken.
* Hochbau: Nur Wohnungsbau mit geringem Plus.
* Tiefbau: Rückgang der Bauproduktion in allen Bausparten.
* Anstieg der Bauproduktion gegenüber dem Monatsergebnis des Jahres 2019.

Die Produktion im nordrhein-westfälischen Bauhauptgewerbe war im August 2025 um 3,1 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war die Produktion im Hochbau um 4,3 Prozent und im Tiefbau um 1,9 Prozent niedriger als im August 2024. Hochbau: Wohnungsbau mit geringem Plus Im Bereich des Hochbaus ermittelten die Statistiker im August 2025 unterschiedliche Entwicklungen in den einzelnen Bausparten: Im Wohnungsbau war ein Anstieg der Bauproduktion gegenüber dem vergleichbaren Vorjahresmonat zu konstatieren (+0,3 %).

Im öffentlichen Hochbau (−1,8 %) sowie im gewerblichen und industriellen Hochbau (−9,4 %) fiel die Bauproduktion niedriger als im August 2024 aus. Tiefbau: Stärkster Rückgang beim Straßenbau Innerhalb des Tiefbaus konnten im August 2025 durchweg negative Entwicklungen der Bauproduktion in den einzelnen Bausparten beobachtet werden:



Den stärksten Rückgang gegenüber dem vergleichbaren Vorjahresmonat erzielte der Straßenbau (−3,4 %), gefolgt vom sonstigen öffentlichen Tiefbau (−2,1 %) und vom gewerblichen und industriellen Tiefbau (−0,8 %). Anstieg der Bauproduktion gegenüber dem Monatsergebnis des Jahres 2019 Im August 2025 ermittelten die Statistiker im Vergleich zum entsprechenden Monatsergebnis des Jahres 2019 einen Anstieg der Bauproduktion im Bauhauptgewerbe (+21,6 %).

Sowohl im Hochbau (+15,1 %) als auch im Tiefbau (+28,9 %) lag die Bauproduktion über dem Niveau von August 2019. Zu diesem Produktionsergebnis haben die einzelnen Bausparten ausnahmslos positiv beigetragen. In den Bausparten waren Zuwachsraten zwischen 9,8 % (gewerblicher und industrieller Hochbau) und 43,2 % (gewerblicher und industrieller Tiefbau) zu beobachten. Das kumulierte Ergebnis der Bauproduktion für die ersten acht Monate des Jahres 2025 war um 1,5 % niedriger als in der entsprechenden Vergleichsperiode 2024.

13 % der Rentnerinnen und Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren sind erwerbstätig
Die sogenannte „Aktivrente” soll das Arbeiten für Rentnerinnen und Rentner ab dem nächsten Jahr durch Steuervorteile attraktiver machen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Bereits jetzt arbeiten in Deutschland viele Menschen, während sie eine gesetzliche Altersrente beziehen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt, waren 13 % der Rentnerinnen und Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren hierzulande erwerbstätig. Männer mit einer Altersrente (16 %) gingen dabei häufiger einer Arbeit nach als Frauen (10 %).

Anteil der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner sinkt mit Alter und steigt mit Bildungsniveau
Der Anteil der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner nimmt mit zunehmendem Alter kontinuierlich ab. So arbeitete von den 65- bis 66-jährigen Rentenbeziehenden knapp ein Fünftel (18 %), von den 73- bis 74-jährigen Rentnerinnen und Rentnern gingen noch 8 % einer Arbeit nach.



Auch zwischen dem Bildungsniveau und der Erwerbstätigkeit im höheren Alter gibt es einen Zusammenhang: Während 18 % der Rentenbeziehenden mit höherem Bildungsniveau erwerbstätig waren, lag der Anteil unter Rentnerinnen und Rentnern mit niedrigerem oder mittlerem Bildungsniveau bei 10 % beziehungsweise 11 %.

Die Hälfte der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner ist geringfügig beschäftigt
Die Hälfte (50 %) der Rentnerinnen und Rentner, die parallel zum Rentenbezug einer Erwerbstätigkeit nachgingen, gab an, geringfügig beschäftigt zu sein. Insgesamt arbeiteten 71 % der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner als abhängig Beschäftigte, 29 % waren selbstständig tätig.

Für letztere ist die „Aktivrente“ nicht vorgesehen. 14 % der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner mit mehr als 40 Wochenarbeitsstunden In der Regel arbeiten Rentnerinnen und Rentner mit reduziertem Stundenumfang: 39 % gingen normalerweise weniger als 10 Stunden in der Woche einer Erwerbstätigkeit nach. Gut ein Viertel (26 %) arbeitete 10 bis unter 20 Wochenarbeitsstunden.

12 % der Rentenbeziehenden mit einer Arbeit übten diese 20 bis unter 30 Stunden in der Woche aus. Bei 9 % waren es 30 bis unter 40 Stunden. 14 % der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner hatten eine Arbeitswoche mit mehr als 40 Stunden. Selbstständige Rentnerinnen und Rentner (28 %) arbeiteten dabei häufiger mehr als 40 Stunden in der Woche als abhängig beschäftigte Rentenbeziehende (8 %).

Digital älter werden in Moers: Nutzen Sie schon die App "Gut versorgt in Moers"? 50+
In Kooperation mit der Leitstelle Älter werden Ziele und Wege Im Alter digital! Die vergangenen Jahre haben uns gezeigt, wie wichtig und notwendig auch bedienbare digitale Angebote für ältere Menschen sind. Darum stellt die Leitstelle Älterwerden der Stadt Moers die kostenlose App vor und unterstützt Sie bei der Installation und der Bedienung.

Entdecken Sie mit uns in der App die vielseitigen Themen und nützlichen Informationen rund ums Älterwerden in Moers. Lassen Sie uns zusammen Hürden abbauen, damit Sie in Zukunft keine Information mehr verpassen.  Das Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Moers ab 55 Jahren.

Bitte bringen Sie Ihr Tablet oder Smartphone mit.  Referentin: Pia Kegel Eine Anmeldung ist erforderlich unter www.vhs-moers.de Kurs-Nr.: G10253 Gebühr: unentgeltlich Event details Veranstaltungsdatum 29.10.2025 - 10:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Moers: Wander- und Fahrradtouren planen mit Komoot
Ob Wandern oder Radfahren: Entdecken Sie mit uns die Welt digitaler Routenplanung auf Ihrem Smartphone! Der Kursleiter zeigt Ihnen praxisnah die Outdoor-App Komoot, die Planung vorab und die Navigation unterwegs. Erweitern Sie Ihre Fähigkeiten im Bereich der digitalen Reiseplanung!

Bitte bringen Sie Ihr eigenes Smartphone (Apple iPhone oder Android-Smartphone) betriebsbereit (aktiviert, vollständig aufgeladen, inkl. Passwörter/Pins) mit. Referent: Heinz Gellings Kurs-Nr.: G10916 Gebühr: 12 Euro Event details Veranstaltungsdatum 29.10.2025 - 15:00 Uhr - 16:30 Uhr. Veranstaltungsort Hanns-Dieter-Hüsch-Bildungszentrum. Adresse Wilhelm-Schroeder-Straße 10. 47441 Moers.

Moers: Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil und Testamente
Niemand denkt gern an den Tod. Aber das Schicksal ist, egal ob bei Alten oder Jungen, unberechenbar. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Verwandten- und Ehegattenerbrecht und zum Pflichtteilsrecht. 

Anhand von Beispielen und Übersichten werden die wesentlichen erbrechtlichen Grundlagen leicht verständlich dargestellt. Auch werden die Grundlagen und Möglichkeiten einer selbstbestimmten Erbregelung durch Testament, Erbvertrag oder Verfügung zu Lebzeiten mit Beispielen thematisiert.

Referent: Adalbert Soika Kurs-Nr.: G10328 Gebühr: 7 Euro Event details Veranstaltungsdatum 29.10.2025 - 18:30 Uhr - 20:00 Uhr. Veranstaltungsort Hanns-Dieter-Hüsch-Bildungszentrum, Adresse Wilhelm-Schroeder-Straße 10, 47441 Moers.

Moers: Burak Yılmaz: Ehrensache – Kämpfen gegen Judenhass
Er durchkreuzt mit seiner Arbeit unterschiedliche Milieus: Gefängnisse, Theaterhäuser, Parlamente. Yilmaz wurde für seine Arbeit mit dem Julius-Hirsch Preis des DFB ausgezeichnet und bekam 2021 für sein Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus das Bundesverdienstkreuz verliehen.

(Foto: Marvin Ruppert)

Zusammen mit Malte Küppers und Kader Abdul Chahin widmet er sich in dem Podcast „Brennpunkt“ wöchentlich den heißen Themen unserer Zeit. Ab der Spielzeit 24/25 hostet er alle 2 Monate die „Late Night Real Talks“ im Werkraum der Münchner Kammerspiele. Der Eintritt ist frei! 

Gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und Soziokultur NRW. Veranstaltungsdatum 29.10.2025 - 19:00 Uhr - 21:00 Uhr. Veranstaltungsort Zum Bollwerk 107, 47441 Moers. Veranstalter Jugend-Kultur-Zentrum 'Bollwerk 107', 47441 Moers

Unternehmer aus Südamerika erkunden Wirtschaft am Niederrhein - Fokus auf duale Ausbildung und Wasserstoff  
Gute internationale Beziehungen sind in der aktuellen Weltlage wichtig. Auf Einladung der Niederrheinischen IHK erkunden 30 Unternehmer aus Ecuador die Wirtschaft am Niederrhein. Sie knüpfen Kontakte zu Betrieben und lernen das System der dualen Ausbildung in Deutschland kennen.  

„Wir freuen uns über den Besuch aus Südamerika. Delegationsreisen sind ein Türöffner. Sie ermöglichen es den Unternehmern, ein Land unmittelbar kennenzulernen. Sich ein Bild zu machen. So entstehen Kontakte und neue Geschäftsideen“, erklärt Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK. „Da unsere Kombination aus Theorie und Praxis in der Ausbildung weltweit einzigartig ist, möchten wir die Vorteile über Ländergrenzen hinweg bewerben.“  

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Dietzfelbinger (links) begrüßte Jörg Zehnle, Geschäftsführer der Auslandshandelskammer Ecuador, zum fünftägigen Austausch.  

Auf dem Programm für den viertägigen Besuch stehen Gespräche mit Thyssenkrupp über Wasserstoff als Energieträger. Eine Besichtigung des Duisburger Hafens ist Teil des Austausches. Und es geht auch in Hightech-Werkstatt „FabLab“ der Hochschule Rhein-Waal. Dort erleben die Geschäftsleute aus Südamerika, wie Studenten und Gründer ihre Ideen mittels 3D-Druck verwirklichen.    

Auslandshandelskammer unterstützt Austausch
Im April war bereits eine Delegation der Niederrheinischen IHK in Südamerika, um Kontakte für Kooperationen zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen. Die Reisen finden in Zusammenarbeit mit der Auslandshandelskammer (AHK) Ecuador statt. „Duisburg und der Niederrhein werden als innovativer Standort wahrgenommen. Besonders bei den Themen Wasserstoff und duale Ausbildung. Mit unserer Reise möchten wir den Grundstein für gemeinsame Projekte legen“, so Jörg Zehnle, Geschäftsführer der AHK Ecuador.  

Die AHKs unterstützen deutsche Unternehmen im In- und Ausland. Sie helfen ihnen, sich auf internationalen Märkten zu positionieren und mit und lokalen Geschäftspartnern zu vernetzen. Außerdem werben sie für das duale Ausbildungssystem nach deutschem Vorbild. Auf diese Weise schaffen sie nachhaltige Partnerschaften im Bereich Fachkräfte. Das Netzwerk umfasst weltweit 150 Standorte in 90 Ländern.    

Auf Einladung der Niederrheinischen IHK erkunden 30 Unternehmer aus Ecuador die Wirtschaft am Niederrhein. Im Fokus steht die duale Berufsausbildung, die auf besonderes Interesse stößt.  Fotos Niederrheinische IHK/Hendrik Grzebatzki

vhs Moers: PC-Grundlagen am eigenen Laptop für die Generation 60+
Viele aus der Generation 60+ möchten gerne mit einem Notebook arbeiten, aber ihnen fehlen die grundlegenden Kenntnisse. Der Kurs ‚PC-Grundlagen am eigenen Laptop – 60+‘ der vhs Moers – Kamp-Lintfort, der ab Montag, 3. November, startet, bietet hier Unterstützung.

In einer Gruppe von max. 8 Teilnehmenden geht es um die wichtigsten Kompetenzen: Ordner anlegen, Dateien kopieren und löschen, einen Text in Word erstellen, das Surfen im Internet, E-Mails schreiben und vieles mehr.

Der Kurs findet insgesamt fünfmal jeweils montags ab 18 Uhr in den Räumen der vhs Moers an der Wilhelm-Schroeder-Straße 10 statt. Mitzubringen ist ein eigenes Notebook inklusive Netzgerät. Für Apple-Geräte ist das Seminar nicht geeignet.
Eine vorherige Anmeldung für den Kurs ist erforderlich und telefonisch unter 0 28 41 /201 – 565 sowie online unter www.vhs-moers.de möglich.

vhs Moers lädt zum Spieleabend am 3. November ein
Brett- und Karten-, Glücks- und Strategiespiele – es gibt unzählige verschiedene Arten von Spielen und ständig kommen neue auf den Markt. Beim vhs-Abend ‚Spielen – Mehr als Gewinnen oder Verlieren‘ am Montag, 3. November, verschafft ein Spielekritiker und (Mit-)Autor einiger Spiele einen Überblick über das reichhaltige Angebot. Außerdem stellt er Neuerscheinungen vor, die ausprobiert werden können.

Das Seminar startet um 17.30 Uhr in den Räumen der vhs Moers an der Wilhelm-Schroeder-Straße 10. Auf Wunsch werden mitgebrachte Spiele erläutert. Die Veranstaltung ist besonders für Lehrpersonal sowie Erzieherinnen und Erzieher geeignet. Knabbereien und Getränke stehen für einen gemütlichen Abend bereit. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und kann telefonisch unter 0 28 41/201 -565 sowie online unter www.vhs-moers.de erfolgen.

Ehrenamt bewegt: Info-Vormittag im Stadtteilbüro Neu_Meerbeck
Verantwortung übernehmen, Kontakte knüpfen und das eigene Viertel mitgestalten – ehrenamtliches Engagement hat viele Gesichter. Wer sich einbringen möchte, aber noch nicht genau weiß, wie und wo, ist am Mittwoch, 5. November, im Stadtteilbüro Neu_Meerbeck richtig. Zwischen 10 und 12 Uhr informiert dort die Freiwilligenzentrale Moers der Grafschafter Diakonie rund um das Thema Ehrenamt.

Ob Nachbarschaftshilfe, Unterstützung bei Stadtteilprojekten oder kreatives Mitwirken im Quartier – die Freiwilligenzentrale zeigt vielfältige Möglichkeiten auf, aktiv zu werden.  Interessierte erfahren, wo ihre Erfahrungen, Ideen und Talente gebraucht werden, und erhalten Anregungen, wie Engagement ganz individuell aussehen kann.

Das Stadtteilbüro Neu_Meerbeck bietet mit dem Info-Vormittag eine unkomplizierte Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen und erste Kontakte zu knüpfen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – einfach vorbeischauen und sich inspirieren lassen. Rückfragen und weitere Informationen: Stadtteilbüro Neu_Meerbeck, Telefon: 0 28 41 / 201-530, E-Mail: stadtteilbuero.meerbeck@moers.de


Wesel: Öffentliche Wahl des Seniorenbeirats am 31. Oktober 2025

Die Stadt Wesel lädt alle Interessierten zur öffentlichen Wahl des neuen Seniorenbeirates ein. Die Wahl findet am Freitag, 31. Oktober 2025, 10:00 Uhr, im Ratssaal der Stadt Wesel (Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel) statt.  Das Gremium wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von Delegierten verschiedener Institutionen gewählt.

Der Seniorenbeirat ist ein bedeutendes Gremium, das die Interessen der älteren Generation vertritt. Der Beirat wirkt aktiv an der Kommunalpolitik mit. Themen wie Mobilität im Alter, barrierefreies Wohnen, Gesundheit, Pflege, Digitalisierung und gesellschaftliche Teilhabe stehen im Fokus seiner Arbeit.

Im Rahmen der Wahl wird der bisherige Seniorenbeirat auch über seine Arbeit in den vergangenen Jahren berichten. Dabei wird er Einblicke in abgeschlossene sowie laufende Projekte geben.  Der Seniorenbeirat besteht aus 13 Mitgliedern. Für die neue Amtszeit haben sich 21 Personen zur Kandidatur bereiterklärt.

Kleve: Vorbeikommen und informieren - Ausstellungseröffnung zur Innenstadt-Umgestaltung
Gewinnerentwurf Blick Klosterplatz zum Kavarinerplatz
Ein erster Blick auf den Gewinnerentwurf der wbp Landschaftsarchitekten GmbH aus Bochum.

Bis zur Landesgartenschau im Jahr 2029 soll die Klever Innenstadt attraktiver und klimaresilienter werden. Mit diesem Ziel hatte die Stadt Kleve über den Sommer einen Planungswettbewerb unter Landschaftsarchitekturbüros veranstaltet, um moderne Ideen für das Areal im Herzen der Schwanenstadt zu sammeln.

Seit Anfang Oktober steht fest, welcher der 13 eingereichten Entwürfe die Grundlage für die zukünftige Gestaltung der Klever Innenstadt bildet – und in Kürze können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in der Stadthalle über die konkreten Planungen informieren.

Am Dienstag, 28. Oktober 2025, wird um 18:00 Uhr im Foyer der Klever Stadthalle die Siegerehrung des Wettbewerbes durchgeführt und gleichzeitig eine umfangreiche Ausstellung zu allen eingereichten Entwürfen eröffnet. Zu der öffentlichen Veranstaltung begrüßt Kleves Bürgermeister Wolfgang Gebing alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Vor Ort werden Vertreterinnen und Vertreter der wbp Landschaftsarchitekten GmbH ihren Entwurf für die Klever Innenstadt vorstellen, der im Rahmen des Wettbewerbes einstimmig mit dem ersten Platz ausgezeichnet wurde. Ergänzend wird ein Vertreter des Preisgerichtes die Juryentscheidung erläutern und alle prämierten Entwürfe kommentieren.

Die Veranstaltung wird darüber hinaus die Gelegenheit bieten, mit den Verantwortlichen sowie anderen Interessierten über die anstehende Innenstadt-Umgestaltung ins Gespräch zu kommen. Neben dem Siegerentwurf können auch der zweit- und der drittplatzierte Entwurf sowie alle übrigen eingereichten Entwürfe begutachtet werden.

In den Tagen nach der Eröffnung kann die Ausstellung zu den folgenden Zeiten kostenfrei und ohne Anmeldung in der Stadthalle angesehen werden:
Mittwoch, 29.10.2025 17:00 – 19:00 Uhr
Donnerstag, 30.10.2025 17:00 – 19:00 Uhr
Freitag, 31.10.2025 15:00 – 17:00 Uhr
Samstag, 01.11.2025 14:00 – 16:00 Uhr
Montag, 03.11.2025 17:00 – 19:00 Uhr
Dienstag, 04.11.2025 17:00 – 19:00 Uhr



NRW: Produktion von Nahrungsergänzungsmitteln seit 2020 um über 60 % gestiegen
* Produktion stieg im Vergleich zum Vorjahr um fast 7 %.
* Nominaler Absatzwert um 86 % höher als im Jahr 2020.
* Über 20 % des bundesweiten Absatzwertes entfiel auf Betriebe in NRW.

In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2024 in 11 Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes 26.500 Tonnen Nahrungsergänzungsmittel hergestellt worden. Das waren 6,8 % mehr als ein Jahr zuvor und 61,5 % mehr als im Jahr 2020. Rein rechnerisch könnte mit der im Jahr 2024 in NRW produzierten Menge jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Landes monatlich mit 122 Gramm Nahrungsergänzungsmitteln, wie Vitaminkapseln oder Calciumbrausetabletten, versorgt werden.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg die Produktionsmenge damit das vierte Jahr in Folge. Nominaler Absatzwert um 86 % über dem Wert von 2020 Der Absatzwert lag 2024 bei 415,3 Millionen Euro und war damit nominal um 5,3 % höher als im Jahr 2023. Im Vergleich zum Jahr 2020 stieg der Absatzwert nominal sogar um 86,3 %.



NRW-Betriebe erwirtschafteten mehr als ein Fünftel des bundesweiten Absatzwertes Deutschlandweit wurden im letzten Jahr 237.000 Tonnen Nahrungsergänzungsmittel im Wert von 1,9 Milliarden Euro zum Absatz produziert. Davon entfielen 11,2 % der Absatzmenge und 22,4 % des Absatzwertes auf nordrhein-westfälische Betriebe.

Produktion auch in der ersten Jahreshälfte 2025 gestiegen
Im ersten Halbjahr 2025 wurden in NRW nach vorläufigen Ergebnissen 14.000 Tonnen Nahrungsergänzungsmittel mit einem nominalen Absatzwert von 215,8 Millionen Euro hergestellt. Das waren 6,1 % bzw. 7,2 % mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Zahl der Auszubildenden zur Bestattungsfachkraft binnen zehn Jahren verdoppelt
• Zahl der Beschäftigten und Umsätze im Bestattungshandwerk gestiegen
• 2024 rund 1 Million Sterbefälle in Deutschland – 16 % mehr als 2014
• Preise für Bestattungen überdurchschnittlich gestiegen

Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag – der November gilt gemeinhin als der Monat des Gedenkens und des Friedhofbesuchs. Der Alterungseffekt der Bevölkerung führt zu einer tendenziell steigenden Zahl der Sterbefälle und hat damit auch Auswirkungen auf die Bestattungsbranche.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, befanden sich zum Jahresende 2024 insgesamt 890 Personen in einer dualen Ausbildung zur Bestattungsfachkraft – so viele wie nie zuvor. Damit hat sich die Zahl der Auszubildenden in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt.



2014 gab es über alle Ausbildungsjahre hinweg noch insgesamt 390 Auszubildende. Eine Ausbildung zur Bestattungsfachkraft wird mittlerweile etwas häufiger von Frauen gewählt: 2024 waren 57 % der Auszubildenden in diesem Bereich Frauen, der Männeranteil lag bei 43 %. Zehn Jahre zuvor lag der Frauenanteil noch bei 45 %.

26 300 Personen im Jahr 2023 im Bestattungshandwerk tätig Der zunehmende Bedarf schlägt sich auch in gestiegenen Beschäftigtenzahlen und Umsätzen nieder. Im Jahr 2023 waren rund 26 300 Personen bei den hierzulande ansässigen 4 200 Unternehmen im Bestattungshandwerk tätig, das waren 2,5 % mehr als noch ein Jahr zuvor.

Der Anteil der geringfügig entlohnten Beschäftigten ist bei den Bestattern mit rund einem Drittel (31,2 %) deutlich höher als im Handwerk insgesamt (12,0 %). Auch die erwirtschafteten nominalen Umsätze sind 2023 gegenüber dem Vorjahr gestiegen: von rund 2,26 Milliarden Euro auf rund 2,32 Milliarden Euro.

2024 starben mit rund 1,0 Million Menschen 16 % mehr als zehn Jahre zuvor
Die Nachfrage nach Bestattungsdienstleistungen und damit auch nach Fachkräften in dieser Branche steigt stetig an – auch aufgrund des zunehmenden Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung in Deutschland. Im Jahr 2024 starben hierzulande rund 1,0 Million Menschen – das waren 16 % mehr als noch zehn Jahre zuvor. Im Jahr 2014 gab es rund 868 000 Sterbefälle.

Friedhöfe erstrecken sich auf 0,1 % der Bodenfläche Deutschlands
Die Friedhofsflächen umfassten bundesweit im Jahr 2024 rund 38 500 Hektar – das waren rund 0,1 % der gesamten Bodenfläche Deutschlands. Nicht eingerechnet bei den klassischen Friedhofsflächen sind Waldbestattungsflächen. Diese erstreckten sich im Jahr 2024 auf rund 2 500 Hektar.

In Deutschland regeln die Bestattungsgesetze der Länder die Bestattungspflicht und den Friedhofszwang. In einigen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein gab es Reformen, um die traditionellen Vorgaben zu lockern.

Knapp neun von zehn importierten Holzsärgen stammten 2024 aus Polen
Die Bestattungsbranche hierzulande setzt auch auf Waren aus dem Ausland. Im Jahr 2024 wurden rund 451 000 Särge aus Holz im Wert von insgesamt 40,5 Millionen Euro nach Deutschland importiert. Das waren mengenmäßig 4,1 % mehr als noch ein Jahr zuvor. Im Jahr 2023 waren es 433 000 Holzsärge im Wert von 40,9 Millionen Euro.

Knapp neun von zehn importierten Särgen stammten 2024 aus Polen (85,1 %). Aus Deutschland exportiert wurden dagegen im Jahr 2024 rund 1 260 Särge aus Holz im Wert von 77 000 Euro. Preise für Bestattungen gestiegen Verbraucherinnen und Verbraucher mussten für Bestattungen 2024 mehr ausgeben als im Jahr zuvor.

Die Preise für Särge, Urnen, Grabsteine o.a. Begräbnisartikel sind im Jahr 2024 um 3,9 % gegenüber 2023 und die Preise für Bestattungsleistungen und Friedhofsgebühren um 4,6 % gestiegen. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen im selben Zeitraum um 2,2 %. 8,3 % weniger Ausgaben für staatliche Kostenübernahme für Bestattungen als zehn Jahre zuvor.

Nicht immer sind die Hinterbliebenen mit Mitteln aus dem Nachlass, eigenem Einkommen oder Vermögen in der Lage, die Kosten einer Bestattung zu tragen. Im Jahr 2024 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 54,2 Millionen Euro brutto für sogenannte Sozialbestattungen ausgegeben – das waren 8,3 % weniger als zehn Jahre zuvor (2014:  59,1 Millionen Euro).

Im Jahr 2024 gab es rund 16 300 Empfängerinnen und Empfänger wie Angehörige oder testamentarisch eingesetzte Erben, die zur Bestattung verpflichtet waren und bei denen die beantragten Bestattungskosten übernommen wurden. Zehn Jahre zuvor waren es rund 23 000 Empfängerinnen und Empfänger.

929,8 Millionen Euro kommunale Einnahmen durch Gebühren und Entgelte im Friedhofs- und Bestattungswesen im Jahr 2023

Für die kommunalen Kassen sind Bestattungen aber auch eine Einnahmequelle. Die Kernhaushalte der Städte und Gemeinden in den Flächenländern (ohne Stadtstaaten) erzielten im Jahr 2023 Einnahmen von 929,8 Millionen Euro aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten im Friedhofs- und Bestattungswesen. Das waren 1,3 % mehr als im Jahr 2022 (918 Millionen Euro) und gut ein Viertel (27,4 %) mehr als zehn Jahre zuvor (2013:  730 Millionen Euro).

Unseriöse Anbieter unter Handwerkern erkennen
Jeder vierte Mieter oder Hauseigentümer mit intransparenten Rechnungen oder „Wucherpreisen“ konfrontiert / Wie sich Verbraucher vor dubiosen Geschäftemachern schützen können

Mehr als 1000 Euro für einen einfachen Schlüsselnotdienst? Mehrere Tausend Euro für die Beseitigung einer Rohrverstopfung? Überzogene Preise und dubiose Geschäfte, bei denen oftmals Menschen in Notlagen ausgenutzt werden, sind offenbar weit verbreitet. Zu Ärger führen häufig auch Rechnungen, die für den Kunden nicht nachvollziehbar sind. In einer Umfrage der ADAC Zuhause Versicherung gab jeder vierte Hauseigentümer oder Mieter an, schon einmal mit intransparenten Rechnungen oder gar „Wucherpreisen“ konfrontiert worden zu sein.

Die Versicherung des ADAC z.B. bietet seit dem letzten Jahr einen Schutzbrief für Haus und Wohnung an, der häufige Notfalldienstleistungen abdeckt und damit auch verhindert, dass unseriöse Anbieter aus diesen Notlagen Kapital schlagen können. Verbraucher, die sich selbst auf die Suche nach Handwerkern begeben müssen, sollten zu ihrer Sicherheit folgende Tipps beachten:

Internetsuche: Vorsicht bei Notdiensten und Handwerkern mit dem Kürzel „AAA“ vor dem Firmennamen oder Einträgen. Sie täuschen eine führende Position oder örtliche Nähe oft nur vor. Manche Webseiten werden mit Unterseiten gezielt auf Städte oder Stadtteile optimiert (z. B. „Installateur Berlin“, „Installateur Hamburg“ usw.), agieren aber von einem zentralen Standort aus.

So können hohe Kosten für eine weite Anfahrt entstehen. Bei seriösen Firmen beinhaltet das Impressum eine vollständige Adresse und einen Handelsregister- oder Handwerkskammer-Eintrag. Zudem sollten Anbieter unter einer regionalen Ortswahl erreichbar sein, nicht unter einer teuren 0900-Nummer oder nur über Mobilfunk.

- Preisauskunft: Seriöse Anbieter nennen nach Schilderung der Sachlage auf Anfrage die Gesamtkosten für die zu erbringende Leistung, einschließlich der Anfahrt und etwaiger Zuschläge. Wird keine Preisauskunft erteilt, gibt es Grund, misstrauisch zu sein. Das gilt erst recht, wenn Dienste mit „Sofort-Rabatten“ drängen. Wenn möglich, sollten Verbraucher einen schriftlichen Kostenvoranschlag einholen.

- Zeugen hinzuziehen: Je nach Schaden in Haus oder Wohnung kann es sein, dass zusätzliche Kosten entstehen. Auch bei Zusatzarbeiten sollte vor der endgültigen Auftragserteilung eine genaue Preisangabe eingeholt werden. Im Idealfall ist eine dritte Person bei der Auftragsvergabe anwesend. Ergibt sich keine Einigung über den Preis, kann der Auftraggeber kündigen.

- Nicht zur Barzahlung drängen lassen: Unseriöse Unternehmen bestehen häufig auf Barzahlung. Gerade bei Problemen mit Notdiensten oder auffällig hohen Rechnungen sollte man nicht direkt vor Ort bezahlen. Barzahlungen an Handwerker sind außerdem nicht steuerlich absetzbar. Eine Zahlung per Überweisung ist hier der bessere Weg.

- Rechnung prüfen: In der Rechnung sollten der Stundenlohn und die geleistete Arbeitszeit transparent ausgewiesen sowie Material- und Fahrtkosten separat aufgelistet sein. Zudem lohnt ein genauerer Blick: Fehlen die Steuernummer oder die laufende Rechnungsnummer? Werden eventuell Leistungen oder Materialien berechnet, die bei der Auftragsklärung nicht vereinbart worden sind?

Mit einem Schutzbrief für Haus und Wohnung können Verbraucher unnötigem Ärger und Stress von vornherein vorbeugen. „Unsere Pannenhilfe für das Zuhause ist rund um die Uhr erreichbar und organisiert bei Notfällen – etwa in den Bereichen Elektro, Heizung und Sanitär – schnell und zuverlässig eine Fachkraft aus unserem deutschlandweiten Handwerkernetzwerk. Durch diesen Service entfällt die aufwändige Suche nach Hilfe sowie möglicher Ärger über lange Wartezeiten oder dubiose Geschäftspraktiken.

Mit den Handwerkern rechnen wir als Versicherer ab, ohne dass der Kunde in Vorleistungen gehen muss. Wir übernehmen die Kosten bis zu 500 Euro“, erklärt Sascha Herwig, Vorstandsvorsitzender der ADAC Zuhause Versicherung. „Die rund 2900 qualifizierten Handwerksbetriebe und Dienstleister des Netzwerks sind geprüft und unterziehen sich regelmäßigen Audits im Rahmen eines umfassenden Qualitätsmanagements.“

Tipps für den Reifenwechsel und sicheres Fahren bei Eis und Schnee
Seit 2010 gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schnee oder Reifglätte dürfen nur geeignete Reifen verwendet werden. Doch welche Reifen gelten rechtlich als Winterreifen - und welche Strafen drohen bei Verstößen?
Zum Start der Reifenwechsel-Saison beantwortet der ACV Automobil-Club Verkehr sieben wichtige Fragen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern / Shutterstock

1. Was bedeutet Winterreifenpflicht?
Die Winterreifenpflicht sorgt oft für Verwirrung - geregelt ist sie in § 2 Abs. 3a StVO. Demnach dürfen Fahrzeuge bei Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte nur mit geeigneter Bereifung unterwegs sein. Daher spricht man von einer situativen Pflicht: Es gibt keinen festen Zeitraum, in dem Winterreifen vorgeschrieben sind. Autofahrer müssen ihre Bereifung also immer dann anpassen, wenn die Straßenverhältnisse es erfordern.

Die bekannte "O-bis-O-Regel" (Oktober bis Ostern) ist lediglich eine Faustregel. Sie ist nicht rechtsverbindlich, aber eine sinnvolle Orientierung, da in dieser Zeit mit winterlichen Bedingungen zu rechnen ist.
Als geeignet gelten nur Fahrzeuge, bei denen alle vier Räder mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol ausgestattet sind. Ausnahmen bestehen lediglich für bestimmte Sonderfahrzeuge (z. B. Einsatzfahrzeuge), nicht für den normalen Pkw-Verkehr.

Die Regelung gilt zudem für alle Fahrzeuge, die in Deutschland unterwegs sind - auch für solche mit ausländischer Zulassung. Wer etwa mit Sommerreifen aus dem Ausland in Deutschland fährt und bei winterlichen Straßenverhältnissen kontrolliert wird, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
In schneereichen Regionen oder bei Bergfahrten können Schneeketten vorgeschrieben sein. Der ACV empfiehlt, die Ketten passend zur Reifengröße auszuwählen und das Anlegen vorab zu üben - so gelingt die Montage im Ernstfall schnell und sicher.

2. Welche Reifen gelten rechtlich als Winterreifen?
Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (3PMSF) als Winterreifen verwendet werden. Für M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, endete zu diesem Zeitpunkt die Übergangsfrist.

Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Sie ersparen den saisonalen Wechsel, bieten aber weniger Grip und längere Bremswege bei Schnee und Eis. In milden Regionen sind sie eine praktische Lösung, in schneereichen Gebieten bleiben klassische Winterreifen die sicherere Wahl.

3. Wie viel Profil müssen Winterreifen haben?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Unterschreiten Reifen diesen Wert, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg - und ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Der ACV empfiehlt, bereits ab 4 Millimetern neue Winterreifen aufzuziehen. Denn die Profiltiefe beeinflusst die Bremsleistung erheblich:
Bei 50 km/h verlängert sich der Bremsweg auf Schnee mit 1,6 Millimetern Profil auf rund 38 Meter, während neue Reifen mit 8 Millimetern Profil nur etwa 26 Meter benötigen.

4. Wie bleiben Winterreifen sicher und leistungsfähig?
Neben Profil und Alter beeinflussen weitere Faktoren die Sicherheit von Winterreifen. Ein entscheidender Punkt ist der Luftdruck, der sich bei Kälte automatisch verringert. Zu niedriger Druck mindert die Haftung, verlängert den Bremsweg und erhöht den Kraftstoffverbrauch - daher sollte er regelmäßig überprüft werden. Die Herstellerangaben finden sich im Tankdeckel, in der Bedienungsanleitung oder auf einem Aufkleber im Türrahmen.

Um gleichmäßigen Verschleiß zu fördern, empfiehlt der ACV, die Reifen etwa alle 10.000 Kilometer zwischen Vorder- und Hinterachse zu tauschen. So bleibt die volle Leistungsfähigkeit länger erhalten.
E-Autos stellen durch ihr höheres Gewicht besondere Anforderungen. Zwar sind keine speziellen Winterreifen vorgeschrieben, der ACV rät aber zu Reifen mit höherem Tragfähigkeitsindex. Modelle mit niedrigem Rollwiderstand können zudem die Reichweite verbessern.

5. Wann müssen Winterreifen ersetzt werden?
Auch das Alter spielt eine Rolle: Nach spätestens sechs bis acht Jahren sollten Winterreifen ausgetauscht werden, da die Gummimischung aushärtet und ihre Elastizität verliert - selbst bei ausreichendem Profil. Orientierung bietet die DOT-Nummer an der Reifenflanke: Die letzten vier Ziffern zeigen Produktionswoche und Jahr, etwa "2218" für die 22. Woche 2018.

Beim Neukauf lohnt sich ein Blick in aktuelle Winterreifentests. Sie helfen, sichere und preislich attraktive Modelle zu finden.

6. Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, muss mit Bußgeldern und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Dank der Kennzeichnung lassen sich Allwetter- und Winterreifen leicht überprüfen.

Wichtig zu wissen: Allein die Montage der Winterreifen nützt nicht allzu viel, wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht eingehalten wird. Auch diese wird von der Polizei kontrolliert. Bei falscher Bereifung im Winter drohen Bußgelder zwischen 60 und 120 Euro sowie jeweils ein Punkt in Flensburg, abhängig von der Schwere des Verstoßes:
60 EUR für das Fahren mit Sommerreifen,
80 EUR bei Behinderung,
100 EUR bei Gefährdung und
120 EUR bei Unfallfolge.

Bei zu geringer Profiltiefe werden 75 EUR und ein Punkt fällig. Ein Fahrverbot ist in keinem Fall vorgesehen.

7. Wie wirkt sich ein Verstoß auf den Versicherungsschutz aus?
Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann nicht nur Geldbußen, sondern auch Konsequenzen für den Versicherungsschutz nach sich ziehen:
Kaskoversicherung: Leistungen können gekürzt oder verweigert werden, wenn ein Unfall mit Sommerreifen verursacht wurde.

Haftpflichtversicherung: Selbst ohne eigenes Verschulden droht eine Mithaftung, da Sommerreifen eine erhöhte Betriebsgefahr darstellen. In der Praxis liegt diese oft bei etwa 20 Prozent.
Verschuldensvermutung: Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, gilt grundsätzlich als mitschuldig. Nur wenn der Unfall auch mit Winterreifen unvermeidbar gewesen wäre, entfällt diese Annahme.
Versicherungen prüfen in solchen Fällen häufig auch auf grobe Fahrlässigkeit. Wird diese angenommen, kann der Leistungsumfang deutlich gekürzt oder komplett gestrichen werden.

Dinslaken: Schaurig-schöne Lesestunde in der Bücherstube Lohberg
In der Bücherstube Lohberg wird es am Donnerstag, 30. Oktober 2025, gespenstisch gemütlich. Von 16:00 bis 17:30 Uhr lädt das Team der Bücherstube Kinder ab 5 Jahren zu einer Grusel-Lesung unter dem Motto „Schaurig-schöne Lesestunde“ ein. Inmitten von Büchern und Gespenstern wird eine passende Geschichte vorgelesen.


Im Anschluss können die kleinen Besucherinnen und Besucher bei einer Bastelaktion ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Wer möchte, darf gerne im Halloweenkostüm kommen. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Aktion ist Teil der Quartiersarbeit in Lohberg und wird durch Landesmittel des Programms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ gefördert. Anprechpartnerin: Elisa Rickert, Stadtbibliothek Dinslaken (elisa.rickert@dinslaken.de)

Moers: Illustrative Collagen aus bemaltem Papier
Naturcollagen mit ganz eigenem Charme fertigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Workshops der vhs Moers – Kamp-Lintfort an. Der Kurs startet am Donnerstag, 30. Oktober, und findet dann insgesamt sechsmal donnerstags statt.

Foto: Katja Jäger

Botanische Formen, die auf Papier gebracht und anschließend ausgeschnitten werden, sollen als Schnipsel für Naturillustrationen zusammengesetzt und geklebt werden. Die Veranstaltung ‚Illustrative Collagen aus bemaltem Papier‘ beginnt jeweils um 17 Uhr in der vhs Moers, Wilhelm-Schroeder-Straße 10. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich und telefonisch unter 0 28 41/201 – 565 oder online unter www.vhs-moers.de möglich.  

Notdienst am Feiertag: Enni auch an Allerheiligen erreichbar
Die Unternehmen der Enni-Gruppe (Enni) sind auch an Allerheiligen im Einsatz. Für besondere Notfälle in der Energie- und Wasserversorgung sowie der öffentlichen Kanalisation oder auf den Moerser Straßen können Kunden einen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr unter der Moerser Rufnummer 02841/104-114 erreichen.
Die Kundenzentren und der Kreislaufwirtschaftshof bleiben an dem Feiertag naturgemäß geschlossen.

Moers: Herbstputz vor Allerheiligen - Enni bereitet Friedhöfe auf Feiertagsbesuche vor
Der Herbst ist da und das jährliche Naturschauspiel sorgt derzeit nicht nur bei Hobbygärtnern für viel Arbeit. Auch auf den Moerser Friedhöfen rieselt in diesen Tagen tonnenweise Laub. So putzen die Ruhestätten aktuell viele gewerbliche Friedhofsgärtner und auch Tim Ketelaers, Teamleiter für die Friedhofpflege bei der ENNI Stadt & Service Niederrhein (Enni), gemeinsam mit seinem rund 20-köpfigen Team für die großen kirchlichen Feiertage heraus.

Denn an Allerheiligen am 1. November und am Totensonntag am 23. November werden wieder viele Katholiken und Protestanten auf den insgesamt 51 Hektar großen Anlagen erwartet, die hier ihrer Verstorbenen gedenken. Auf einigen Moerser Friedhöfen werden dabei auch wieder Messen und Andachten stattfinden.  „Dann sollen die Friedhöfe ein würdevolles Erscheinungsbild bieten“, sagt Ketelaers.

„Auch wenn etwas frisch gefallenes Laub auf den Wegen sicher liegen wird. Unser Ziel ist es, dass die Friedhöfe sich gut präsentieren und sicher begehbar sind.“   Dem Friedhofsgärtner ist dabei wichtig, dass neben den Wegen auch das Ehrengrab des großen Moersers Hanns Dieter Hüsch und die Kriegsgräber gepflegt sind. Die Kriegsgräberstätten und deren Geschichte sind ein unvergessener und wichtiger Teil der Stadtgeschichte.

In den letzten Jahren hatte Enni viele Kriegsgräber-Anlagen mit einer hierauf spezialisierten Fachfirma restauriert und dabei vor allem die alten Steine mit ihren Inschriften überarbeitet. „Bei diesen Instandsetzungsarbeiten an immerhin mehr als 600 Grabsteinen haben wir auch alle Anforderungen an den Denkmalschutz berücksichtigt“, sagt Ketelaers.

Auch viele Moerserinnen und Moerser sind in diesen Tagen bei der Pflege der Gräber ihrer verstorbenen Angehörigen besonders aktiv. „Das ist an den Abfallbehältern, die auf den Anlagen verteilt sind, deutlich zu merken“, so Ketelaers. Die Enni-Mitarbeiter leeren sie derzeit häufiger, damit immer ausreichend Platz für die Abfälle vorhanden ist. „So vorbereitet steht dem Besuch der Moerser Friedhöfe zu den anstehenden Feiertagen nichts im Wege.“  

Krimilesung mit Erwin Kohl in der Stadtbücherei Kleve
Am Donnerstag, 30. Oktober 2025 ist ab 19:30 Uhr (Einlass: 19:00 Uhr) Krimizeit in der Stadtbücherei Kleve! Erwin Kohl liest aus seinem neuesten Krimi. Es wird wieder spannend am Niederrhein. Diesmal geht es für Detektiv und Dauercamper Lukas Born um „Jede Menge Kies“: "Eigentlich sollte Privatermittler Lukas Born herausfinden, wer dem Bauern Gerd Heitkamp ans Leder will.

Doch kaum hat er den Auftrag angenommen, liegt sein Klient auch schon mausetot auf der Wiese - genau dort, wo Heitkamp am Vorabend gegen die Auskiesung von Ackerland demonstriert hat. Warum wollte er mitten in der Nacht nach Hause laufen? Wem ist er unterwegs begegnet? Und vor allem: Welches Geheimnis hat er mit in den Tod genommen?" (Verlagstext).

Erwin Kohl lebt in Alpen, dem Ort, in dem er 1961 geboren wurde. Den Niederrhein hat er seitdem nie wirklich verlassen. Hier holt er sich die Inspirationen für seine Geschichten. Eintrittskarten gibt es aktuell bereits im Vorverkauf für 5€ in der Stadtbücherei Kleve, Wasserstraße 30, 47533 Kleve.

Kleve: Berührend schöne „Enigma-Variationen“ in der Kleinen Kirche
Wie klingt ein Stück für großes Sinfonieorchester, reduziert auf nur zwei Instrumente? Hört man das Duo Amabile, bestehend aus Paula Breland (Klarinette) und Anna-Katharina Schau (Akkordeon), hat man die Antwort: berührend schön.

Das Duo Amabile. Foto: (c) Clara Evens

Am 2. November um 18 Uhr gastieren die beiden jungen Musikerinnen im Rahmen der „Besonderen Reihe“ in der Kleinen Kirche an der Böllenstege. Edward Elgars „Enigma-Variationen“, eines der spannendsten Werke des 19. Jahrhunderts, erklingen dort in einer Bearbeitung für Klarinette und Akkordeon.

Sie werden umrahmt durch zeitgenössische Kompositionen, inspiriert von Elgars Musik und eigens komponiert für dieses Projekt. Die Idee, ein bekanntes romantisches Stück ins Zentrum eines Konzertprogramms zu stellen und neue Werke dazu in Auftrag zu geben, tragen die beiden Musikerinnen schon länger mit sich herum.

Mit Michaela Catranis (*1985), Martín Donoso Vera (*1991) und René Kuwan (*1983) haben sie drei junge Komponist*innen ausgewählt, die sich der Herausforderung auf sehr unterschiedliche Weise gestellt haben. Das rund einstündige Konzert erklingt ohne Pause: Alte und neue Musik fließen unmittelbar ineinander über, was zu faszinierenden Effekten führt. Eindrucksvoll raunen, flüstern und tosen die modernen Stücke – immer wieder kontrastiert durch einzelne Variationen aus Elgars Werk.

Die „Enigma-Variationen“ bilden den Dreh- und Angelpunkt des klug durchdachten Programmkonzepts, den „Fels in der Brandung“, wie Paula Breland und Anna-Katharina Schau es beschreiben. Die beiden Musikerinnen sind übrigens nicht zum ersten Mal in Kleve: Bereits 2023 begeisterten sie gemeinsam mit ihrer Triopartnerin Jennifer Aßmus (Violoncello) im Museum Kurhaus, damals als frischgebackene Stipendiatinnen des Deutschen Musikrats.

Konzertkarten für 12 Euro (5 Euro für Schüler und Studierende) gibt es an allen Reservix-Vorverkaufsstellen (Buchhandlung Hintzen, Niederrhein Nachrichten, Klever Rathaus-Info) und hier. Einlass ab 17.30 Uhr, freie Platzwahl in der Kirche. 

FERNGESPRÄCH in Moers: Familiengeschichten, die ins Herz treffen
Für eine besondere literarische Doppel-Lesung öffnet die Bibliothek Moers am Montag, 3. November, um 19.30 Uhr ihre Türen: Annika Büsing und Anna Brüggemann präsentieren ihre Romane ‚Wir kommen zurecht‘ und ‚Wenn nachts die Kampfhunde spazieren gehen‘. 

Fotos Nils Schwarz, Lauree Thomas

Beide Familiengeschichten erzählen von jungen Menschen, die versuchen, aus dem langen Schatten ihrer Eltern herauszutreten – leise, vielschichtig, humorvoll und zutiefst menschlich. Durch die komplexen Gefilde familiärer Reibungen führt Jan Philipp Rudloff, Autor, Psychologe und Podcaster (u. a. ‚Quarks‘, ‚Was los Wissenschaft‘).

Ausgezeichnete Autorinnen
Annika Büsing lebt und arbeitet in Bochum. Ihr Debüt ‚Nordstadt‘ wurde u. a. mit dem Literaturpreis Ruhr ausgezeichnet. Dieser und auch ihr Folgeroman ‚Koller‘ wurden für die Bühne adaptiert. Die Berlinerin Anna Brüggemann ist Drehbuchautorin, Schriftstellerin und Schauspielerin. Für ihr Debüt ‚Trennungsroman‘ erhielt sie 2021 den Debütpreis der lit.COLOGNE. 

Die Lesung gehört zur Reihe FERNGESPRÄCH, einer Aktion des Netzwerks literaturgebiet.ruhr, gefördert von der Kunststiftung NRW. Sie wird in Kooperation mit der vhs Moers – Kamp-Lintfort durchgeführt. Tickets sind für 15 Euro in der Bibliothek erhältlich. RuhrKultur.Card-Inhaber zahlen nur die Hälfte (begrenztes Kontingent). Reservierungen sind telefonisch unter 0 28 41 / 201‑753 oder per E-Mail an bibliothek@moers.de möglich (bitte ggf. die RuhrKulturCard bei der Reservierung angeben).

Moers: Saunatreffs im November im Freizeitbad
Ist der November zwar meist dunkel und trübe, können sich Sauna-Fans in besonderem Maße auf den Monat freuen: Denn die ENNI Sport & Bäder Niederrhein (Enni) lädt zu gleich drei Sauna-Treffs in das Freizeitbad Neukirchen-Vluyn ein. Im 14-tägigen Turnus, jeweils samstags von 18 Uhr bis Mitternacht, zelebriert das Team des Frei-zeitbads stündlich einmalige Aufguss-Zeremonien.   

Der Sauna-Treff am Samstag, 1. November, spürt unter dem Motto „Gruselzeit“ noch einmal Halloween nach. Wem der Horrorspaß am vorangegangenen Abend noch nicht genug war, kann bei dem dies-mal leicht verrückten Sauna-Event unheimliche und „eklige“ Aufguss-rituale erleben. Duft-Kompositionen wie wilder Kürbis,
„Glibbergrüt-ze“, Slibowitz, Citrus-Orange oder Latschenkiefer stehen auf dem Programm. Extrem heiß wird der „Hexenkessel“ zelebriert und der „Gluthauch“ heizt allen Sauna-Gästen richtig ein.  

Das Motto „Entspannung und Erholung“ weist für den Samstag, 15. November, dann wieder auf Saunieren in normaleren Bahnen hin. Aufguss-Zeremonien wie Grüner Tee, Holunderbeeren, Eis-Limone, Apfel und Lemongras versprechen eine einmalig relaxte Auszeit.  

Der dritte Sauna-Treff des Monats am Samstag, 29. November, stimmt dann auf die bevorstehende Adventszeit ein. Dabei greifen die Aufgüsse einige typische Düfte auf. Bratapfel mit Amaretto, Euka-Gold, Sibirische Birke, Wintermärchen und Gewürzspekulatius beglei-ten die Gäste in die besinnlichen Wochen der langsam beginnenden Weihnachtszeit.  

An allen drei Abenden können die Besucher das gesamte Freizeitbad Neukirchen-Vluyn ausschließlich textilfrei nutzen. Weitere Informatio-nen – auch zu den Eintrittspreisen – gibt es unter www.freizeitbad-neukirchen-vluyn.de

NRW: Gemeinden und Gemeindeverbände konnten 2024 nur knapp 93 % ihrer Auszahlungen durch Einzahlungen decken
* Deckungsgrad aller Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens zusammen das zweite Jahr in Folge deutlich unter 100 %.
* Thüringen war das einzige Flächenland Deutschlands, in dem die Gemeinden und Gemeindeverbände in Summe ihre Auszahlungen durch Einzahlungen decken konnten. * Mehr als 4 von 5 Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland wiesen 2024 mehr Aus- als Einzahlungen auf.



Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen zusammengenommen konnten 2024 nur 92,8 % ihrer Auszahlungen durch Einzahlungen decken. In absoluten Zahlen ausgedrückt entsprach das einer Unterdeckung in Höhe von 6,8 Mrd. Euro. Wie  das Statistisches Landesamt mitteilt, lag der sogenannte Deckungsgrad somit das zweite Jahr in Folge deutlich unter 100 %.

Im Jahr 2018 hatte er noch bei 103,5 % gelegen, d. h. auf kommunaler Ebene haben die Einzahlungen damals die Auszahlungen übertroffen. Bundesweit lag der Deckungsgrad 2024 der Gemeinden und Gemeindeverbände aller Flächenländer mit 93,3 % nur geringfügig über dem Wert von NRW. Die zeitliche Entwicklung verlief bundesweit sehr ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen.

Thüringen mit höchstem und Niedersachsen mit niedrigstem Deckungsgrad
In 12 von 13 deutschen Flächenländern konnten die Gemeinden und Gemeindeverbände in Summe ihre Auszahlungen nicht decken. Lediglich die kommunale Ebene in Thüringen hatte 2024 einen Deckungsgrad von über 100 % (101,0 %) und konnte diesen im Vergleich zu 2018 halten.

Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden der anderen Flächenländer ist diese Kennziffer unter 100 % gefallen. In Niedersachsen war der Deckungsgrad der kommunalen Ebene 2024 mit 89,5 % am niedrigsten. Mehr als 4 von 5 Kreisen und kreisfreien Städten der deutschen Flächenländer 2024 mit Deckungsgrad unter 100 %

Die Betrachtung der einzelnen kreisfreien Städte und Kreise (einschließlich kreisangehöriger Gemeinden) aller deutschen Flächenländer im Jahr 2024 zeigt, dass mehr als 4 von 5 von ihnen ihre Auszahlungen nicht durch Einzahlungen decken konnten.

Sie wiesen damit einen Deckungsgrad unter 100 % auf. 2018 war es umgekehrt, damals hatten mehr als 4 von 5 von ihnen einen Deckungsgrad von über 100 %. 92,5 % der nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte hatten im Jahr 2024 einen Deckungsgrad unter 100 %. Lediglich die Kreise Olpe, Soest und Minden-Lübbecke sowie die kreisfreie Stadt Hagen konnten ihre Auszahlungen noch durch entsprechende Einzahlungen decken.

Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte 2024 in vielen Mangelberufen überdurchschnittlich stark vertreten
• Anteile in der Schweiß- und Verbindungstechnik 2024 bei 60 %, in der Lebensmittelherstellung und bei Köchinnen und Köchen je 54 %, im Gerüstbau bei 48 %
• Branchen: Mehr als die Hälfte (54 %) der abhängig Beschäftigten in der Gastronomie hat eine Einwanderungsgeschichte
• Anteil in der Gesamtwirtschaft bei einem Viertel (26 %)

Ob in der Produktion und Fertigung, der Gastronomie, der Pflege oder im Personen- und Güterverkehr: In vielen Engpassberufen sind Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte überdurchschnittlich stark vertreten. So hatten 60 % der Beschäftigten in der Schweiß- und Verbindungstechnik im Jahr 2024 eine Einwanderungsgeschichte, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

In der Lebensmittelherstellung sowie bei Köchinnen und Köchen traf dies auf mehr als die Hälfte der Beschäftigten zu (je 54 %). Überdurchschnittlich hoch war der Anteil auch im Gerüstbau (48 %), unter den Fahrerinnen und Fahrern von Bussen und Straßenbahnen (47 %), in der Fleischverarbeitung (46 %) sowie unter Servicekräften in der Gastronomie (45 %).

In der Gesamtwirtschaft hatte gut ein Viertel (26 %) aller abhängig Beschäftigten eine Einwanderungsgeschichte. Sie selbst oder beide Elternteile waren also seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert. In sogenannten Engpassberufen herrscht oder droht laut Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Fachkräftemangel.

Knapp ein Drittel der Beschäftigten in der Altenpflege hat eine Einwanderungsgeschichte
Deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt liegt der Anteil der Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte auch in weiteren Mangelberufen: so etwa in der Kunststoff- und Kautschukherstellung (44 %), im Hotelservice (40 %), bei Berufskraftfahrerinnen und -fahrern im Güterverkehr (39 %), in der Metallbearbeitung (37 %), in der Altenpflege (33 %), bei Speditions- und Logistikkaufleuten (32 %) sowie im Metallbau oder der Elektrotechnik (je 30 %).

Der geringste Anteil an Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte in einem Engpassberuf war im Rettungsdienst (8 %), in der Justizverwaltung (9 %) und in der Landwirtschaft (15 %) zu finden. Auch wenn es sich nicht um Mangelberufe laut Engpassanalyse der BA handelt, sind Menschen mit Einwanderungsgeschichte in einigen Berufsgruppen ähnlich stark unterrepräsentiert: Das trifft vor allem auf den Polizeivollzugsdienst (7 %), Berufe in der öffentlichen Verwaltung sowie in der Sozialverwaltung und -versicherung (je 9 %), auf Lehrkräfte (Primarstufe: 9 %, Sekundarstufe: 12 %) sowie auf Berufe in der Steuerverwaltung (10 %) zu.

Beschäftige mit Einwanderungsgeschichte in ausgewählten Engpassberufen 2024 Bar chart with 19 bars. Anteil an allen abhängig Beschäftigten je Beruf in % Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010); Berufsuntergruppen.



Branchen: Gastronomie und Gebäudebetreuung anteilig mit den meisten Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte Der Anteil der Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist nicht nur in vielen Mangelberufen hoch. Einige Branchen sind insgesamt in besonderem Maße auf diese Arbeitskräfte angewiesen. Das ist vor allem in der Gastronomie der Fall: Mehr als die Hälfte (54 %) aller abhängig Beschäftigten in der Gastronomie, unabhängig vom jeweils ausgeübten Beruf, hatte 2024 eine Einwanderungsgeschichte.

In der Gebäudebetreuung, die zum Großteil aus Gebäudereinigung besteht, zu der aber auch Garten- und Landschaftsbau zählen, hatte die Hälfte (50 %) der Beschäftigten eine Einwanderungsgeschichte. Einen überdurchschnittlich großen Anteil hatten Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte auch in der Beherbergung (43 %), bei Wach- und Sicherheitsdiensten, in privaten Haushalten mit Hauspersonal sowie in der Lagerei und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr (je 42 %) und im Spiel-, Wett- und Lotteriewesen sowie bei Post-, Kurier und Expressdiensten (je 41 %).

In zwei beschäftigungsstarken Bereichen mit jeweils mehr als einer Million Beschäftigten lag der Anteil mit einem knappen Drittel ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt in der Gesamtwirtschaft (26 %): In Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie in der Kraftwagenproduktion hatten je 32 % der abhängig Beschäftigten eine Einwanderungsgeschichte.

Deutlich unterrepräsentiert waren Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Jahr 2024 dagegen im Bereich öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (12 %), in der Versicherungsbranche (14 %), in der Energieversorgung und in der Landwirtschaft (je 15 %). Im Bereich Erziehung und Unterricht mit 2,8 Millionen Beschäftigten waren Menschen mit Einwanderungsgeschichte ebenfalls deutlich unterrepräsentiert (17 %).

Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte in ausgewählten Branchen 2024 Bar chart with 16 bars. Anteil an allen abhängig Beschäftigten je Branche in % Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ2008); Wirtschaftsabteilungen.