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NRW stellt die Oberstufe
neu auf: Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie
38 Kernlehrpläne gehen in die Verbändebeteiligung
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Das Landeskabinet hat den Weg
frei gemacht für eine grundlegende Reform und
Modernisierung der gymnasialen Oberstufe in
Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf für eine neue
Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Entwürfe für
38 neue Kernlehrpläne gehen nun in die
Verbändebeteiligung.
Düsseldorf/Duisburg, 10. Dezember 2025 -
Schulministerin Dorothee Feller erklärt: „Wie
versprochen stellen wir die gymnasiale Oberstufe in
Nordrhein-Westfalen neu auf. Unser Ziel ist es, die
Studier- und Ausbildungsfähigkeit weiter zu stärken
und Schülerinnen und Schüler noch besser auf eine
sich wandelnde Berufs- und Arbeitswelt
vorzubereiten. Die Entwürfe für die neue
Ausbildungs- und Prüfungsordnung schaffen dafür
klare, zeitgemäße und gut handhabbare Regelungen.
Ich danke allen Beteiligten, die diesen intensiven
Prozess schon bisher mit vielen guten Vorschlägen
konstruktiv begleitet haben, und freue mich nun auf
die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung.“
Die Neuregelungen werden erstmals wirksam für
Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2027/28
in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
eintreten und im Jahr 2030 ihr Abitur ablegen. So
bleibt den Schulen ausreichend Zeit, die neuen
Abiturprüfungen vorzubereiten. Zugleich erhalten sie
Gelegenheit, die Zeit bis zur Umsetzung dafür zu
nutzen, zentrale Elemente zu erproben, bevor diese
in neuer Form verbindlich eingeführt werden.
Zu den zentralen Änderungen zählt ein fünftes
Abiturfach. Damit folgt Nordrhein-Westfalen der
Mehrheit der Bundesländer. Die Schülerinnen und
Schüler können mit dem neuen Fach ihre Schwerpunkte
gezielter und freier setzen. Zwei
Naturwissenschaften im Abitur? Ein verstärkter
sprachlich-künstlerischer oder
gesellschaftswissenschaftlicher Fokus? Oder ein
Abiturprüfungsformat, das eng an ein eigenständig
gewähltes Projekt gekoppelt ist? All das wird
möglich.
Die Prüfung im fünften Abiturfach kann als
Präsentationsprüfung oder als Besondere Lernleistung
abgelegt werden. Im für Nordrhein-Westfalen
neuartigen Prüfungsformat der Präsentationsprüfung
bereiten die Schülerinnen und Schüler ein Thema
eigenständig vor, visualisieren Inhalte und stellen
sie der Prüfungskommission vor. Kompetenzen wie
kritisches Denken, Kreativität, klare Kommunikation
und Kooperation können hierdurch künftig stärker im
Mittelpunkt stehen.
Eine weitere Option ist die
Besondere Lernleistung. Sie entsteht aus einem
großen fachlichen oder fachübergreifenden Projekt
oder aus einem Beitrag zu einem Wettbewerb. Künftig
begleiten die Schulen diese Arbeit enger. Digitale
Werkzeuge und KI-Systeme können dabei helfen, Ideen
zu ordnen, Fakten zu prüfen oder Ergebnisse
aufzubereiten.
Parallel dazu führt das Land klare und einheitliche
Zeiten für Klausuren ein. In der Einführungsphase
und im ersten Jahr der Qualifikationsphase dauern
sie 90 Minuten. Im zweiten Jahr stehen 135 Minuten
im Grundkurs und 180 Minuten im Leistungskurs fest.
Dazu treten künftig sogenannte gleichwertige
komplexe Leistungsnachweise – etwa praktische sowie
schriftliche und mündliche Ergebnisse auch kleinerer
Unterrichtsprojekte – in bestimmtem Umfang neben die
Klausuren.
Neu ist außerdem, dass alle Jugendlichen im
Abschlussjahr einen Projektkurs absolvieren. Dort
verfolgen sie allein oder in Gruppen individuelle
Projekte und erarbeiten Produkte: eine Studie, eine
künstlerische Arbeit, ein technisches Modell, ein
Konzept für ein soziales Projekt oder auch
naturwissenschaftliche Experimente. Dieser Kurs
stärkt eigenständige Ideen, vertieft Inhalte und
bereitet direkt auf das fünfte Abiturfach vor.
Der Entwurf der neuen Verordnung ist das Ergebnis
eines breiten Austauschs seit März 2023. Beteiligte
waren schulische Verbände, Personalräte,
Schulaufsichten, Vertreterinnen und Vertreter der
Landtagsfraktionen sowie Schulleitungen aller
Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs.
Diese breite Basis bildet die Grundlage für die
nächste Phase, in der die Verbände ihre
Rückmeldungen geben.
Für die Verbändebeteiligung ist ein Zeitraum bis
Ende Januar 2026 vorgesehen. Ziel der
Landesregierung ist es, vorbehaltlich der Zustimmung
des Landtages, dass die neue Ausbildungs- und
Prüfungsordnung zum 1. August 2027 zusammen mit den
Kernlehrplänen in Kraft treten kann.
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Schulministerium legt Unterrichtsstatistik
für Schuljahr 2024/25 vor |
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Zahlen auf dem Niveau des
Vorjahres
Düsseldorf, 10. Dezember 2025 - Zum zweiten Mal legt
das Schulministerium einen Gesamtbericht über das
Unterrichtsgeschehen an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen vor. Nach der flächendeckenden
Unterrichtsstatistik wurden im vergangenen Schuljahr
2024/25 wie im Vorjahr insgesamt 93,8 Prozent der
vorgesehenen Unterrichtsstunden erteilt. 1,4 Prozent
des Unterrichts entfielen auf das
Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA) in der
gymnasialen Oberstufe. 4,8 Prozent des Unterrichts
sind ersatzlos ausgefallen. Auch diese beiden Werte
liegen auf dem Vorjahresniveau.
Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Die
nahezu deckungsgleichen Ergebnisse im Vergleich zum
Vorjahr sind für uns Ansporn, unsere Maßnahmen zur
Verbesserung der Unterrichtsversorgung konsequent
fortzuführen und weiterzuentwickeln. Der
Lehrkräftemangel ist nicht von heute auf morgen
entstanden, und wir werden ihn auch nicht von jetzt
auf gleich beheben können.
Aber wir bleiben dran und kommen Schritt für Schritt
voran. Heute arbeiten über 9.700 Menschen mehr an
unseren Schulen als noch vor drei Jahren, seit
Regierungsantritt sind es sogar fast 11.000
zusätzliche Beschäftigte. Das ist ein Erfolg, aber
längst kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen.
Deshalb werden wir unser Handlungskonzept für mehr
Personal konsequent weiter umsetzen.“
Ministerin Feller hob weiter hervor, dass ein
erheblicher Teil der Abweichungen vom Stundenplan
systembedingt und schuljahresübergreifend
unvermeidbar ist: „Die Begleitung von
Klassenfahrten, Prüfungen, pädagogische Tage oder
ein früheres Unterrichtsende an Brauchtums- oder
Zeugnistagen gehören selbstverständlich zum
schulischen Alltag.“ Die Erhebung zeigt, dass rund 3
Prozent des als Ausfall oder als
Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) erfassten
Unterrichts durch solche Gründe verursacht werden.
Im Fall der Erkrankung von Lehrkräften konnte in
drei von vier Stunden eine Vertretung sichergestellt
und Unterrichtsausfall vermieden werden. Ungeachtet
dessen ist die Erkrankung von Lehrkräften der
häufigste Grund für Unterrichtsausfall.
Mit der flächendeckenden Erhebung wird die
Unterrichtserteilung im Verlauf eines Schuljahres
systematisch und schulbezogen erfasst. Die
Detailerhebung liefert darüber hinaus konkrete
Gründe für Unterrichtsausfall und
Vertretungsmaßnahmen.
Alle rund 4.400 öffentlichen Schulen der Schulformen
Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule,
Gymnasium, Sekundarschule, PRIMUS-Schule und
Förderschule im Bereich der Lern- und
Entwicklungsstörungen nehmen daran teil. Das
Verfahren ist in den Schulen und in der
Schulaufsicht gut eingeführt. Eine Rückmeldequote
von 100 Prozent ist ein Beleg für den reibungslosen
Ablauf der Erhebung. Auf der Grundlage der
flächendeckenden Erhebung ergeben sich für das
Schuljahr 2024/25 folgende Ergebnisse:
Unterricht planmäßig oder in besonderer Form erteilt
83,9 %
Unterricht gemäß Stundenplan 77,4 %
Unterricht in besonderer Form 6,5 %
Vertretungsunterricht bei unveränderter Lerngruppe
8,2 %
Vertretungsunterricht bei veränderter Lerngruppe 1,6
%
Distanzunterricht 0,2 %
Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) 1,4 %
Ersatzloser Unterrichtsausfall 4,8 %
Darunter auch Begleitung von Klassenfahrten,
Prüfungen, pädagogische Tage oder ein früheres
Unterrichtsende an Brauchtums- oder Zeugnistagen 3,0
%
Hinweis zur Tabelle: Bei der Summierung von
Anteilswerten können Rundungsdifferenzen nicht
vermieden werden.
Planmäßig erteilter Unterricht
Die Erhebung zeigt, dass 83,9 Prozent des
Unterrichts so erteilt wurden, wie von den Schulen
vorgesehen – das entspricht fünf von sechs
Unterrichtsstunden. Davon entfallen 77,4 Prozent auf
Unterricht gemäß Stundenplan. Weitere 6,5 Prozent
werden als Unterricht in besonderer Form
durchgeführt.
Dieser zählt vollständig zum regulären und
verpflichtenden Unterrichtsangebot der Schulen und
stellt keine Vertretungs- oder Ersatzmaßnahme dar.
Dazu gehören etwa Schulfahrten, Exkursionen,
Projekttage, Praktika, Wettbewerbe oder Schul- und
Sportfeste. Diese Formate sind ein zentraler
Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags und
dem planmäßigen Unterricht im Klassenraum qualitativ
gleichgestellt.
Vertretungsunterricht und Eigenverantwortliches
Arbeiten
Insgesamt wurden inklusive Distanzunterricht 10,0
Prozent des Unterrichts vertreten. Um
Unterrichtsausfall zu vermeiden, werden in der
Primarstufe und der Sekundarstufe I häufig
Vertretungsmaßnahmen ergriffen. Dabei nahm die
Vertretung im vorgesehenen Fach wie im Jahr zuvor in
allen Schulformen den höchsten Wert an (landesweit
5,2 Prozent), auf die Aufhebung von
Doppelbesetzungen und Ersatzunterricht in einem
anderen Fach entfielen 2,2 bzw. 1,3 Prozent. Andere
Vertretungsmaßnahmen wurden nur in geringem Umfang
eingesetzt.
Auch auf der Ebene der Schulformen können landesweit
nur geringfügige Veränderungen beobachtet werden:
Leicht verringert hat sich der Anteil des
ersatzlosen Ausfalls in der Grundschule um 0,2
Prozentpunkte von 3,0 Prozent im Schuljahr 2023/2024
auf 2,8 Prozent im Schuljahr 2024/2025.
In der gymnasialen Oberstufe setzen die Schulen
überwiegend auf das Eigenverantwortliche Arbeiten
(EVA). Dabei bearbeiten die Schülerinnen und Schüler
selbstständig die Aufgaben und Inhalte, die sie von
ihren Lehrkräften erhalten. Auf diese Weise stärken
sie gezielt ihre Eigenverantwortung, eine wichtige
Kompetenz, die sie auch für ein späteres Studium
oder andere Bildungswege benötigen.
Die Detailerhebung lässt auch Aussagen zu
Fächergruppen zu. Insgesamt zeigt sich, dass der
ersatzlose Unterrichtsausfall in den Kernfächern
Mathematik und Deutsch sowie den Fremdsprachen
unterproportional zum stundenplanmäßigen Angebot
war.
Schulbezogene Daten
Die schulbezogenen Daten werden am 16. Dezember 2025
im Bildungsportal bereitgestellt.
Schulministerin Feller: „Mit der Veröffentlichung
der Unterrichtsstatistik sorgen wir für
größtmögliche Transparenz und kommen dem Wunsch der
Öffentlichkeit nach belastbaren Daten zum
Unterrichtsgeschehen nach. Ich appelliere an alle,
die schulbezogenen Ergebnisse verantwortungsvoll zu
nutzen. Keine Schule darf an den Pranger gestellt
werden. Wenn an einer Schule der Unterricht häufiger
ausfällt, dann sagt das noch nichts über die
Qualität der geleisteten Arbeit aus. Mir geht es
darum, mit den Daten die Grundlage zu schaffen, auf
der wir die Schulen weiter gezielt unterstützen
können.“
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Von „Fürst
Stochastikus“ bis zu „Telli“ - Nutzung von
KI an Schulen
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Erste Ergebnisse des
Forschungsprojekts KIMADU, Chatbot-Start,
sinnvolle Entlastungen für Schulleitungen
und Lehrkräfte
Düsseldorf, 5. Dezember 2025 - In
NRW-Klassenräumen tauchen neuerdings
„Agenten“ auf. Konkret heißen sie
„Didaktische KI-Agenten“ – und sie helfen
Schülerinnen und Schülern als moderne
Lernpartner. Sie fördern das Verstehen
mathematischer Aufgaben, geben sprachliche
Tipps, verraten Argumentationsstrategien für
Diskussionen oder zeigen, wie sich Gedichte
interpretieren lassen.
Da gibt es beispielsweise den
„Schokoproblem-Helfer“, den „Fürst
Stochastikus“, einen Grammatikcoach und
einen Bewerbungscoach. All diese
„KI-Agenten“ sind – von den Schülerinnen und
Schülern entscheidend mitentwickelt – im
Forschungsprojekt KIMADU (Künstliche
Intelligenz im Mathematik- und
Deutschunterricht) entstanden, das
Lehrerinnen und Lehrer bei der Arbeit mit
Künstlicher Intelligenz im Mathematik- und
Deutschunterricht unterstützt.
Die bisherigen Vorzeigebeispiele des
Projekts, die ab jetzt allen Schulen in
Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht und
auch bundesweit verbreitet werden, stellte
Schulministerin Dorothee Feller am Freitag,
5. Dezember 2025, mit Mathematik-Didaktiker
Professor Dr. Ingo Witzke von der
Universität Siegen, die KIMADU
wissenschaftlich evaluiert, vor.
Kurz vor dem Jahreswechsel startet das
Schulministerium eine KI-Offensive, um die
nordrhein-westfälischen Schulen, von denen
sich viele bereits intensiv mit Künstlicher
Intelligenz beschäftigen, noch stärker auf
dem Weg in die digitale Zukunft zu
begleiten. So sind neben der
Veröffentlichung von
Best-Practice-Beispielen des
KIMADU-Forschungsprojekts seit dieser Woche
die Berufskollegs des Bundeslandes mit dem
KI-Chatbot „Telli“ ausgestattet, der
Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen
und Schülern die Möglichkeit bietet, in
einfacher Weise auf zahlreiche aktuelle
Large Language Models (LLM) wie zum Beispiel
GPT-5 zuzugreifen, also auf KI-Sprachmodelle
zur Texterstellung. Telli wird nach und nach
in die Fläche auf die weiteren Schulen in
Nordrhein-Westfalen ausgerollt.
Zudem berichtete die Ministerin, dass die
Fortbildungen im Rahmen der
KI-Skilling-Initiative, mit der das
Schulministerium Lehrkräfte bei der
KI-Anwendung unterstützt, erfolgreich
angelaufen sind. „Künstliche Intelligenz ist
längst ein fester Begleiter unserer Schulen.
Sie erweitert die Möglichkeiten für
Lehrkräfte, die Unterrichtsinhalte auf ganz
andere Weise zu vermitteln, und macht es den
Schülerinnen und Schülern viel leichter,
diese Inhalte zu verstehen und nach ihren
persönlichen Interessen und Fähigkeiten zu
lernen. Das Land fördert diese Möglichkeiten
mit großem Einsatz und legt nun mit diesem
Paket von Maßnahmen nach“, betonte
Ministerin Feller.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten für die
„KI-Agenten“
Bei der Entwicklung von „KI-Agenten“ im
Rahmen von KIMADU steht die Universität
Siegen eng an der Seite der beteiligten
Lehrerinnen und Lehrer. Unter der Leitung
der Wissenschaftler Professor Dr. Ingo
Witzke und Professor Dr. Torsten Steinhoff
(Germanistik-Didaktiker) erhalten die
Lehrkräfte Schulungen für einen didaktisch
klugen und durchdachten Umgang mit
Künstlicher Intelligenz.
Bei Schulbesuchen stellt die Universität
sowohl den digitalen Entwicklungsstand als
auch die Bedarfe der Schulen fest. Darüber
hinaus gibt es unter anderem
Unterstützungsformate wie zum Beispiel zehn
eintägige Fachtage in Präsenz. Darin bietet
die Universität wissenschaftliche Vorträge
und praxisnahe Workshops zu ausgewählten
fachlichen Themenstellungen an.
Für die Unterstützung im Unterricht kann die
KI unterschiedliche Rollen wahrnehmen:
Ghostwriter: Schülerinnen und Schüler
übernehmen oder überarbeiten die Antworten
der KI.
Lern-Tutor: Die KI gibt Feedback zu den
Lösungen der Schülerinnen und Schüler und
berät beim Lernprozess.
Lern-Partner: Die KI arbeitet als
gleichwertiger Partner an der Erstellung
eines Produkts oder der Lösung einer Aufgabe
mit. Diese Rolle ermöglicht kreative
Aktivitäten und erfordert ein hohes Maß an
Steuerung des eigenen Lernprozesses. Als
Lern-Partner kann die Künstliche Intelligenz
beispielsweise dabei helfen, Kurven zu
diskutieren oder literarische Figuren zu
simulieren. Sie kann auch Meinungen in
Diskussionen vertreten und damit den Kindern
und Jugendlichen bei der Formulierung
überzeugender Argumente helfen.
Die ersten erprobten und bewährten Beispiele
sind seit heute für alle Schulen zugänglich.
Lehrkräfte können die Agenten nutzen und
selbst weiterentwickeln. „Wir laden alle
Schulen in Nordrhein-Westfalen ein, von den
bisherigen Erfahrungen im KIMADU-Projekt zu
profitieren“, sagt Ministerin Feller,
„deshalb bildet die Veröffentlichung im
Internet auch keinen finalen Arbeitsstand
ab.
Lehrkräfte können die KI-Agenten jederzeit
an die Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und
Schüler anpassen. Das Ganze ist ein
laufender Prozess – weitere KIMADU-Beispiele
werden nach und nach publiziert. Für das
Schulministerium ist klar: Wir sind an
vielen Stellen aktiv, gehen mit Maßnahmen
aber immer erst dann an die Öffentlichkeit,
wenn deren Wirksamkeit für den Unterricht
und die Schulen sicher ist.“
„Mit den ersten KIMADU-Materialien liegt nun
sichtbar vor, was in enger
Entwicklungsarbeit mit Lehrkräften aus
Deutsch und Mathematik entstanden ist:
praxisnahe Impulse für einen reflektierten
und lernwirksamen Unterricht mit KI“,
ergänzt Professor Dr. Witzke.
„Telli“ als geschützter Raum für den Dialog
mit der KI
Die KIMADU-Beispiele spielen auch eine Rolle
bei der Verbreitung des KI-Chatbots „Telli“:
Über die länderübergreifend erstellte
KI-Plattform werden die Exempel ebenfalls
geteilt. Mit dem Chatbot, den neben
Nordrhein-Westfalen aktuell zahlreiche
weitere Länder in den Unterricht integrieren
oder bereits integriert haben, erhalten alle
Schulen einen kostenfreien und
datenschutzkonformen Zugang zu KI für den
Einsatz im Unterricht. Lehrkräfte können
sich über den sicheren Anmeldedienst VIDIS
einloggen und ihren Schülerinnen und
Schülern spannenden Unterrichtsstoff mit
verschiedenen LLM vermitteln.
„Künstliche Intelligenz verändert unsere
Welt in rasantem Tempo. Sie prägt, wie wir
arbeiten und lernen, wie wir kommunizieren
und denken. Schülerinnen und Schüler müssen
lernen, sicher und verantwortungsvoll mit
KI-Technologien umzugehen, um auf die
Anforderungen einer digitalen Welt
vorbereitet zu sein. Dafür brauchen sie
Orientierung, Kompetenz – und Räume, in
denen sie KI verantwortungsvoll erproben
können“, sagte Ministerin Feller, „mit
‚Telli‘ schaffen wir einen geschützten
Rahmen, in dem genau das möglich ist –
begleitet durch die Lehrkräfte.“
„Telli“ bietet Funktionen, die über einen
bloßen Chat mit einem LLM hinausgehen.
Lehrkräfte können zum Beispiel fiktive
Dialogpartner und Lernszenarien spezifisch
für ihren Unterricht anlegen. Diese lassen
sich ganz einfach über einen QR-Code oder
Link mit Schülerinnen und Schülern teilen.
An der Schaffung und Weiterentwicklung des
Chatbots beteiligen sich alle Bundesländer:
„Telli“ ist ein Teilprojekt des
länderübergreifenden Vorhabens AIS
(Adaptives Intelligentes System) im Rahmen
des DigitalPakt Schule und wird seit
November 2024 als Open-Source-Lösung
entwickelt, kontinuierlich um neue
Funktionen erweitert und auf einen
pädagogischen Einsatz hin optimiert. Weitere
Informationen zu „Telli“ finden Sie hier.
Mehr Freiräume für Schulleitungen und
Lehrkräfte
Eine wichtige Funktion wird KI auch bei der
Entlastung von Schulleitungen und
Lehrkräften erhalten. Ministerin Feller hat
dazu kürzlich eine Initiative gestartet.
Generative KI wie „Telli“ kann
Schulleitungen auf vielfältige Art und Weise
bei ihrer Arbeit unterstützen.
Folgende Beispiele zeigen
Entlastungsmöglichkeiten durch Künstliche
Intelligenz auf:
Elternbriefe lassen sich auch in
Fremdsprachen oder in einfacher Sprache aus
Stichpunkten formulieren.
Anhand von Dokumenten und Stichpunkten
können Entwürfe für Präsentationen für
Lehrerkonferenzen erstellt werden.
Es besteht die Möglichkeit, Protokolle
anhand der Tagesordnung und knapper
Stichpunkte automatisiert schreiben und in
ein vorgefertigtes Raster einfügen zu
lassen, sofern keine personenbezogenen oder
anderweitig schutzbedürftige Daten
verarbeitet werden.
Durch die Bereitstellung von „Rohbots“ für
die Schulen, die für formale, rechtliche und
prüfende Aufgaben oder die
Konzeptentwicklung geeignet sind, sowie
entsprechende Materialpakete können Schulen
bei ihren Konzeptentwicklungsaufgaben
unterstützt werden. Das gilt zum Beispiel
für das Schulprogramm, schulinterne
Curricula oder das Medienkonzept einer
Schule.
Umfassende Fortbildungen des schulischen
Personals
Um die Lehrerinnen und Lehrer bei der
Anwendung von KI zu unterstützen, hat das
Schulministerium darüber hinaus die
landesweite KI-Skilling-Initiative ins Leben
gerufen. Ziel ist es, die rund 200.000
Lehrkräfte im Land darin zu unterstützen,
Lernprozesse mit KI-gestützten Impulsen
weiterzuentwickeln, Unterricht
personalisierter zu gestalten und Kinder und
Jugendliche individueller zu fördern. Dafür
stehen kostenfreie digitale Angebote bereit,
die flexibel nutzbar sind. Bislang gab es
sechs Schulungen mit etwa 3000
Teilnehmenden. Auch Schulungsangebote für
Schulleitungen werden nun sukzessive
hinzugefügt.
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Personalbedarf bleibt größte Herausforderung
für die Schulen in NRW |
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Personalausstattung weiter
stabil, Bedarfe aufgrund hoher Schülerzahlen und
Ausbau von Ganztagsangeboten gestiegen
Düsseldorf, 2. Dezember 2025 - Wie in den Vorjahren,
ist der Personalbedarf an den
nordrhein-westfälischen Schulen auch im ersten
Halbjahr 2025/26 gestiegen. Gleichzeitig ist es
jedoch gelungen, die Personalausstattung an
nordrhein-westfälischen Schulen stabil zu halten:
Rund 164.646 vollbesetzte Stellen bedeuten ein Plus
von über 7.600 zusätzlich vollbesetzten Stellen seit
Dezember 2022. Hinzu kommen inzwischen rund 2.100
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer, sodass heute
über 9.700 Menschen mehr an den Schulen des Landes
tätig sind als noch vor drei Jahren.
Verglichen mit Juni 2022 ist sogar ein Zuwachs von
fast 11.000 Beschäftigten an den
nordrhein-westfälischen Schulen zu verzeichnen,
darunter fast 8.900 vollbesetzte Stellen für
Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal. Am
1. Dezember 2025 stand einem landesweiten Bedarf von
insgesamt rund 173.450 zu besetzenden Stellen eine
Personalausstattung im Umfang von rund 164.646
gegenüber.
Schulministerin Dorothee Feller: „Der
Lehrkräftemangel ist nach wie vor die größte
Herausforderung für viele unserer Schulen. Mit allen
regionalen, schulform- und fachspezifischen
Unterschieden erfordert der Lehrkräftemangel
vielschichtige Lösungsansätze. Dazu gehören zum
Beispielzeitweilige Abordnungen aus besser
versorgten Regionen in unterversorgte Regionen.
Dazu gehört auch, dass wir in den Lehrämtern für
Grundschule und Sonderpädagogik, die besonders vom
Lehrkräftemangel betroffen sind, die Zahl der
Studienplätze erhöht und den Seiteneinstieg
erweitert haben. Und dazu gehört, dass wir unsere
Lehrkräfte wo immer möglich von Bürokratie
entlasten, damit sie sich auf das Wesentliche
konzentrieren können: guten Unterricht.“
Dass der Personalbedarf im Vergleich zum Juni 2025
um 1.845 Stellen gestiegen ist, lässt sich vor allem
auf gestiegene Schülerzahlen, zusätzliche Ressourcen
im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen, den weiteren
Ausbau des Ganztags und zusätzliche Stellen für die
Startchancen-Schulen im laufenden
Schuljahrzurückführen. Hinzu kommt, dass zahlreiche
Lehrkräfte im entsprechenden Alter zum Ende des
vorherigen Schuljahres in den Ruhestand eintreten.
Zwar arbeiten mehr als 1.250 Lehrerinnen und Lehrer
über die Regelaltersgrenze hinaus, um Schülerinnen
und Schüler sowie ihre Kollegien weiter zu
unterstützen. Gleichwohl ist der Bedarf an
Neueinstellungen im ersten Schulhalbjahr aufgrund
der Eintritte in den Ruhestand zum Ende des
vorherigen Schuljahres stets besonders groß.
Ministerin Feller: „Dass es uns nach wie vor
gelingt, in großem Umfang Personal für unsere
Schulen zu gewinnen, zeigt: Wir sind auf dem
richtigen Weg und kommen Schritt für Schritt voran.
Solange wir jedoch noch nicht am Ziel sind, müssen
wir für Schulen, die besonders vom Lehrkräftemangel
betroffen sind, auf anderem Wege Unterstützung
organisieren. Ich danke allen Kolleginnen und
Kollegen, die hierzu über zeitweilige Abordnungen
oder den vorübergehenden Verzicht auf eine
voraussetzungslose Teilzeit einen Beitrag leisten.“
Die Zahl der Lehrkräfte in voraussetzungsloser
Teilzeit ist in den vergangenen zweieinhalb Jahren
von 13.744 auf aktuell 11.498 um fast 2.250
gesunken. Zu Beginn des laufenden Schuljahres wurden
zudem insgesamt 9.639 Abordnungen ausgesprochen, um
unterversorgte Schulen zu unterstützen, gut 1.530
Abordnungen mehr als noch vor zweieinhalb Jahren.
Dass Abordnungen einen substanziellen Beitrag dazu
leisten können, die Unterrichtsversorgung in allen
Landesteilen zu gewährleisten, zeigt beispielsweise
ein Blick ins Ruhrgebiet: Von den landesweit rund
8.800 unbesetzten Stellen entfallen allein mehr als
3.500 auf die Schulen in den Kommunen des
Regionalverbands Ruhr (RVR).
Ohne die Unterstützung abgeordneter Lehrkräfte im
Umfang von fast 500 Vollzeitstellen, beliefe sich
die Lücke im Ruhrgebiet auf nahezu 4.000 unbesetzte
Vollzeitstellen. Getreu dem Grundsatz, Ungleiches
ungleich zu behandeln, unterstützt die
Landesregierung die Schulen im Ruhrgebiet auch
darüber hinaus in besonderer Weise.
Insgesamt 384 der landesweit 923
Startchancen-Schulen liegen im Gebiet des RVR. Sie
profitieren von der gezielten Unterstützung, die
Bund, Land und Kommunen über das
Startchancen-Programm bereitstellen. Hinzu kommt
Geld aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des
Bundes, das in den Jahren 2025 bis 2036 für direkte
Investitionen in die Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen der Ruhrgebietskommunen
vorgesehen ist. Um die Schulen kurzfristig zu
unterstützen und mittel- bis langfristig mit
zusätzlichem Personal zu versorgen, hat das
Schulministerium zudem gemeinsam mit einer ganzen
Reihe von Partnern das Lehramtsstipendium Ruhr ins
Leben gerufen, das im Sommer in seine zweite Runde
gestartet ist.
Neben dem Ruhrgebiet hat die Landesregierung auch
andere Landesteile wie zum Beispiel die Städteregion
Aachen im Blick. Hier wird mit dem neuen
Studienangebot im Grundschullehramt die
Lehrkräfteausbildung gestärkt. „Von Aachen über das
Ruhrgebiet bis nach OWL und vom Münsterland bis in
die Eifel bleibt mein Anspruch klar: Wir wollen in
Zukunft wieder genug Lehrerinnen und Lehrer
ausbilden, damit überall in Nordrhein-Westfalen
guter Unterricht erteilt werden kann.
Umso mehr habe ich mich gefreut, vor einigen Wochen
gemeinsam mit unserem Ministerpräsidenten rund 200
neue Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in
Gelsenkirchen begrüßen zu dürfen. Landesweit haben
Anfang November fast 3.500 angehende Lehrkräfte
ihren Vorbereitungsdienst angetreten. Diese Zahl
macht mir und gewiss auch unseren Schulen Mut.“
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Medienscouts NRW: Schulministerium stärkt
Grundschülerinnen und Grundschüler im sicheren
Umgang mit digitalen Medien
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Peer-to-Peer-Ansatz stärkt
Schülerinnen und Schüler im verantwortungsvollen
Umgang mit digitalen Medien
Düsseldorf, 21. November 2025 - Mit einem Besuch an
der Bonifatiusschule in Düsseldorf hat
Schulministerin Dorothee Feller am Freitag, 21.
November 2025, das Projekt „Medienscouts NRW
Grundschule“ offiziell gestartet. Vor Ort erlebte
sie, wie Grundschülerinnen und -schüler in einem
Peer‑Ansatz lernen, ihre Mitschülerinnen und
Mitschüler im sicheren und verantwortungsvollen
Umgang mit digitalen Medien zu unterstützen. Die
Auftaktveranstaltung markierte den Beginn des
weiteren Ausbaus des Projekts „Medienscouts NRW“ an
Grundschulen in Nordrhein-Westfalen.
„Digitale Medien sind aus dem Alltag unserer Kinder
nicht mehr wegzudenken. Deshalb ist es so wichtig,
sie frühzeitig im bewussten Umgang damit zu
stärken“, erklärt Schulministerin Dorothee Feller.
„Die Medienscouts an den Grundschulen helfen ihren
Mitschülerinnen und Mitschülern dabei, genau diese
Kompetenzen aufzubauen und das auf besonders
effektive Weise: durch Gleichaltrige, die das Thema
authentisch vermitteln.“
Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für
Medien NRW betont: „Bevor wir unsere Kinder allein
auf die Straße lassen, bringen wir ihnen bei, wie
man sich in der Öffentlichkeit verhält, um möglichen
Gefahren aus dem Weg zu gehen. So muss es auch im
Umgang mit dem Internet sein. Wir gehen mit unseren
Angeboten dahin, wo wir alle Kinder erreichen. Die
Grundschule ist deswegen genau der richtige Ort für
die Medienscouts NRW“.
Mit dem Projekt „Medienscouts NRW“ setzen das
Schulministerium und die Landesanstalt für Medien
NRW ihren bewährten Peer-Ansatz an Grundschulen
fort. Schülerinnen und Schüler der dritten und
vierten Klassen werden durch zwei qualifizierte
Lehrkräfte pro Schule ausgebildet und übernehmen
danach selbst unterstützende Aufgaben für ihre
Mitschülerinnen und Mitschüler. Dabei lernen sie,
wie sie digitale Medien bewusst nutzen und andere
Kinder bei der sicheren Mediennutzung unterstützen.
Das Angebot Medienscouts NRW ist bereits seit 2011
an weiterführenden Schulen etabliert: Über 1.200
Schulen haben Scouts ausgebildet, mehr als 8.500
Schülerinnen und Schüler sind aktive Medienscouts
und rund 3.600 Fachkräfte übernehmen
Beratungsaufgaben. Seit Anfang 2025 wird das
Programm schrittweise auf Grundschulen in
Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. In diesem Jahr
haben bereits mehr als 100 Grundschulen
teilgenommen. Ziel ist es, bis Ende 2026 mindestens
300 Grundschulen einzubeziehen.
Angeleitet durch die Fachkräfte werden die
Medienscouts darin geschult, die Mitschülerinnen und
Mitschüler in einem speziellen „Camp“ zu begleiten,
in dem die Kinder an Stationen praxisnah lernen, wie
sie digitale Medien bewusst und sicher nutzen. Nach
der Qualifizierung übernehmen die Medienscouts
daneben dauerhaft Aufgaben an ihrer Schule und
setzen die medienpädagogischen Inhalte gemeinsam mit
den Fachkräften um.
Das Projekt baut auf dem Internet-ABC auf, das zuvor
im Unterricht genutzt wird und den Schülerinnen und
Schülern die Basis für das „Camp“ bietet. So werden
bereits erlernte Inhalte spielerisch vertieft und
direkt anwendbar.
Mit der Ausweitung des Programms auf Grundschulen
fördert das Schulministerium die individuelle
Medienkompetenz der Kinder und stärkt auch die
Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Schülerinnen
und Schülern. Damit werden nachhaltige Strukturen
für Prävention und Schutz im digitalen Raum
etabliert.
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Durch Vorlesen neue Welten entdecken:
Bundesweiter Vorlesetag 2025 |
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Ministerin Feller: Vorlesen macht Spaß und stärkt
unsere Kinder
Düsseldorf, 21. November 2025 - Kindliche Neugier
und grenzenlose Fantasie stehen im Mittelpunkt, wenn
„Der kleine Häwelmann“ – ein Märchenklassiker von
Theodor Storm – am Bundesweiten Vorlesetag in der
Kardinal-von-Galen-Grundschule in Werne zum Leben
erweckt wird. Schulministerin Dorothee Feller liest
dort die spannende Abenteuergeschichte vom kleinen
Häwelmann vor, der, angetrieben von Abenteuerlust,
lieber die Welt und sogar den Mond bereist, statt zu
schlafen.
Die Ministerin hebt bei ihrem Besuch die große
Bedeutung des Vorlesens hervor: „Der jährliche
Vorlesetag zeigt uns immer wieder, wie wichtig das
Vorlesen für die Entwicklung der Kinder ist. Es
stärkt das Sprachgefühl, verbessert ihre
Lesekompetenz und regt die Fantasie an. Außerdem
macht Vorlesen und Zuhören einfach Spaß, vor allem
den Kindern, die sich jeden Tag aufs Neue auf eine
schöne Gute-Nacht-Geschichte freuen.“
Auch Staatssekretär Dr. Urban Mauer ist anlässlich
des Bundesweiten Vorlesetages unterwegs und besucht
zwei Schulen. In der Gemeinschaftsgrundschule
Bruckhausen in Duisburg liest er aus „Otto die
kleine Spinne“ von Guido van Genechten. Anschließend
stellt er Kindern der Städtischen
Gemeinschaftsgrundschule Gebhardtstraße die
Geschichte „Eine gemütliche Wohnung“ von Paul Maar
und Norman Junge vor.
„Vorlesen ist nicht nur der Schlüssel für den
späteren Bildungserfolg, sondern prägt auch die
Wahrnehmung von Kindern positiv. Sie tauchen in
unterschiedliche Welten ein und betrachten ihre
Umwelt aus neuen Blickwinkeln. Lesen heißt Lernen,
gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, Kindern den
Zugang zum Lesen und zu Geschichten zu ermöglichen“,
erklärt Staatssekretär Dr. Mauer.
Das Schulministerium legt einen Schwerpunkt auf die
Förderung der Basiskompetenzen, zu denen neben dem
Lesen auch das Schreiben, Rechnen sowie die Stärkung
der sozial-emotionalen Kompetenzen zählen. Seit dem
Schuljahr 2023/24 gibt es an den Grundschulen eine
verbindliche Lesezeit von mindestens 3 x 20 Minuten
pro Woche. Seit diesem Schuljahr wird an den
Grundschulen eine Stunde mehr Deutsch und auch eine
Stunde mehr Mathematik unterrichtet. Beide Maßnahmen
stärken die Basiskompetenzen und sind ein zentraler
Baustein des Schulkompass NRW 2030.
Mit dem Schulkompass NRW 2030 hat Ministerin
Dorothee Feller eine umfassende Strategie zur
systematischen Qualitätsentwicklung von Schule und
Unterricht auf den Weg gebracht. Sie reicht von der
Modernisierung der Lehrkräfteausbildung über die
konsequente Weiterentwicklung der Digitalisierung
bis hin zu einer datengestützten
Unterrichtsentwicklung. Die gezielte Förderung der
Basiskompetenzen – Lesen, Schreiben, Rechnen und
emotional-soziale Fähigkeiten – bildet dabei einen
besonders wichtigen Schwerpunkt.
Der Bundesweite Vorlesetag ist eine gemeinsame
Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsche
Bahn Stiftung. Unter dem diesjährigen Motto
„Vorlesen spricht Deine Sprache“ betont er die
Vielfalt und Kraft von verschiedenen Sprachen,
welche in Geschichten wirken und Menschen verbinden.
Zugleich sendet das Motto des Bundesweiten
Vorlesetages die klare Botschaft: Jede Stimme auf
jeder Sprache zählt. Der Aktionstag findet seit 2004
jedes Jahr am dritten Freitag im November statt.
Ziel der Initiative ist es, die Vorlesekultur in
Deutschland zu stärken, die Begeisterung für das
Lesen und Vorlesen weiterzugeben sowie für die
bildungspolitische Bedeutung des Themas zu
sensibilisieren.
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Weniger Bürokratie für die Schulen in
Nordrhein-Westfalen |
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Schulministerin Dorothee Feller hat Prozess
angestoßen, um Schulleiterinnen, Schulleiter sowie
Lehrkräfte zu entlasten / Heute Vorstellung im
Schulausschuss des Landtags
Düsseldorf, 12. November 2025 - Abfragen an Schulen
reduzieren, Prozesse verschlanken, Künstliche
Intelligenz effizient nutzen – Schulministerin
Dorothee Feller hat einen Prozess angestoßen, der
sowohl Schulleitungen und Lehrkräfte als auch das
weitere Personal in den Schulen entlasten soll. Die
Ministerin stellte die Maßnahmen am
Mittwochvormittag, 12. November 2025, im
Schulausschuss des Landtags vor.
Die ersten Komponenten des Konzepts, das den
Bürokratieabbau jetzt zügig in Gang bringen und
sukzessive erweitert werden soll, erarbeitete das
Schulministerium in den vergangenen Monaten.
Teilweise sind die Maßnahmen auch das Ergebnis eines
intensiven Dialogs, den die Ministerin seit einiger
Zeit mit der eigens von ihr ins Leben gerufenen „AG
Schulleitung“ und Schulleitungen in ganz
Nordrhein-Westfalen führt. Schulleiterinnen und
Schulleiter haben dem Ministerium in vielen
Gesprächen und in schriftlicher Form zahlreiche
Vorschläge zur Reduzierung administrativer Aufgaben
zukommen lassen. Diese Ideen haben die
Fachabteilungen gesichtet und einer umfassenden
schulfachlichen, rechtlichen und technischen Prüfung
unterzogen.
„Ich danke allen Schulleitungen, die bislang ihre
Gedanken formuliert und sich beteiligt haben. Uns
haben dadurch viele konkrete Schilderungen aus dem
Arbeitsalltag in den Schulen und viele wichtige
Impulse für entlastende Neuerungen erreicht“, sagte
Ministerin Feller im Ausschuss, „diese Impulse haben
wir in Teilen aufgriffen und zum Anlass genommen,
eigene Ideen in konkrete Maßnahmen umzuwandeln.
Einiges vom dem, was wir aus dem Ministerium heraus
steuern und verwirklichen können, werden wir nun in
Kürze einleiten und umsetzen.“
Vier zentrale Maßnahmen zur Entlastung der Schulen
stehen zunächst im Fokus
Sammelstelle für Vorschläge
Von Januar bis April dieses Jahres hat das
Schulministerium ein Funktionspostfach eingerichtet,
um möglichst viele Vorschläge von Schulleiterinnen
und Schulleitern entgegennehmen zu können. Insgesamt
460 Mails mit Vorschlägen hat das Ministerium
erhalten und letztendlich zu fast 300 eigenständigen
Ideen gebündelt. Die Antworten auf die Vorschläge
sind seit heute im Bildungsportal des
Schulministeriums zu finden. Die Veröffentlichung
der Antworten wird begleitet von drei weiteren
Maßnahmen, die das Ministerium nun startet.
Abfragen straffen und streichen
Das Schulministerium prüft gemeinsam mit den
Bezirksregierungen alle bisherigen Abfragen an
Schulen, um sie auf ein notwendiges Mindestmaß zu
reduzieren. In einem ersten Schritt werden alle
Abfragen auf „Null“ gesetzt. Die Schulaufsichten
können dem Ministerium bis zum 31. März 2026 die
Abfragen mitteilen, die begründet weitergeführt
werden müssen. „Wir brauchen statistische Daten, um
das System Schule immer weiter verbessern zu können.
Da die Anzahl der Abfragen in den vergangenen
Jahrzehnten jedoch deutlich angestiegen ist, ohne zu
prüfen, ob vielleicht manche Abfrage nicht mehr
erforderlich ist, ist es mein Ziel, nicht mehr
zwingend erforderliche Abfragen einzustellen und die
Datenerhebung so effizient und bürokratiearm wie
möglich zu gestalten“, erläuterte Ministerin Feller.
Prozesse verschlanken
Das Feedback aus den Schulen hat ergeben:
Insbesondere, wenn es um Fragen der Personal- und
Schulverwaltung und um das Thema Schulrecht geht,
besteht der Wunsch, Prozesse zu vereinfachen. Auch
hier wird das Schulministerium im engen
Schulterschluss mit den Bezirksregierungen prüfen,
was umsetzbar ist. Die Bezirksregierungen Arnsberg
und Münster bilden in den kommenden sechs Monaten
eine Arbeitsgemeinschaft „Workflow“ stellvertretend
für alle fünf Bezirksregierungen, um sämtliche
Prozesse der genannten Themenbereiche mit
Auswirkungen auf die Schulen zu erfassen, auf
Optimierungspotenziale zu prüfen und dem Ministerium
Vorschläge zu unterbreiten.
Mit Künstlicher Intelligenz Zeit für Kernaufgaben
gewinnen
Künstliche Intelligenz kann und soll
Schulleiterinnen und Schulleitern den Alltag
erleichtern, damit sie mehr Zeit für ihre
Kernaufgaben haben. Deshalb wird das
Schulministerium Angebote einrichten, mit denen
Künstliche Intelligenz zur Unterstützung in
Verwaltungsvorgängen und zur Entlastung von
Schulleitungen nutzbar wird. Kurzfristig bietet das
Ministerium im Rahmen der KI Skilling Initiative,
die in diesem Monat startet, spezifisch auf die
Schulleitungen zugeschnittene landesweite Schulungen
an.
Ministerin Feller ist überzeugt, dass diese Schritte
schon bald spürbare Entlastungen in den schulischen
Alltag bringen: „Die Umsetzung kommt den
Schulleitungen zugute, mittelbar aber natürlich auch
den Lehrerinnen und Lehrern, die sich dann mehr auf
ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können.“
„Es ist für uns erfreulich zu sehen, dass das
Ministerium nun drei wesentliche Punkte angeht, die
Schulen spürbar entlasten können. Als Schulleitung
einer Grundschule setze ich große Hoffnung auf den
ersten Punkt, also die Reduzierung von Abfragen. Wir
sind der Meinung, dass gut gepflegte
Verwaltungsprogramme, die zentral einsehbar sind,
sicherlich viele Informationen automatisch liefern,
ohne dass Einzelabfragen erforderlich sind“, sagt
Anke Rieke, Leiterin der Gemeinschaftsgrundschule
Lilienthalstraße in Duisburg und Teilnehmerin an der
„AG Schulleitung“.
„Die Verwaltungsaufgaben, die in Schule zu erledigen
sind, haben sich in den vergangenen 15 Jahren nahezu
verdoppelt. Jede Reduzierung von Verwaltungsaufgaben
in den Schulen ist daher nur zu begrüßen. Dann haben
wir wieder mehr Zeit für das Wesentliche: die
Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen,
die die Schulen besuchen“, meint Arndt Hilse,
Schulleiter der Bonner Karl-Simrock-Hauptschule für
Berufsorientierung und ebenfalls Teilnehmer an der
„AG Schulleitung“.
Einiges, was sich die Schulleitungen in ihren Mails
an das Funktionspostfach gewünscht haben, ist in
Teilen auch schon möglich, jedoch im Einzelfall
offenbar nicht als Information in den Schulen
angekommen. So wünschen Schulleiterinnen und
Schulleiter sich die Möglichkeit, einen Teil ihrer
Arbeit zu Hause erledigen zu können. Zwar erfordert
die Tätigkeit von Schulleitungen vorwiegend ihre
Anwesenheit in den Schulen, da die Kernaufgaben wie
Personalführung, Verwaltungsarbeit, Konflikt- und
Krisenmanagement oder die stete Ansprechbarkeit für
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern
vor Ort anfallen. Das schließt nach Paragraf 30 der
Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und
Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an
öffentlichen Schulen ein Arbeiten von zu Hause im
begründeten Einzelfall jedoch nicht aus.
Nicht alles, was Schulleitungen gern verändern
würden und in den vergangenen Monaten vorgeschlagen
haben, betrifft den Regelungsbereich des
Schulministeriums. Ministerin Feller: „Einige der
Anregungen beziehen sich auf Themen, die in der
Zuständigkeit der Schulträger liegen. Die
Landesregierung wird auf die Kommunalen
Spitzenverbände zugehen und über die Vorschläge
informieren. Mein Ziel ist, dazu mit den
Schulträgern in einen Dialog zu kommen und in
unserem gemeinsamen Interesse eine Entlastung der
Schulen zu erreichen.“
Abschließend betonte die Ministerin: „Wir handeln
auf verschiedenen Feldern – zum Beispiel zur
Verbesserung der Personalausstattung, zur Stärkung
der Basiskompetenzen, zur Ankurbelung einer
datengestützten Qualitätsentwicklung von Schule und
Unterricht oder zur Unterstützung der
Digitalisierung in den Schulen. Der Abbau von
unnötigem Verwaltungsaufwand ist ein weiteres
wichtiges Puzzlestück, um die Schulen und auch die
Schulaufsichtsbehörden zu entlasten.“
Das Ministerium für Schule und Bildung geht mit
diesen Maßnahmen zur Entlastung von Schulleitungen
und Lehrkräften voran und leistet damit einen
umfangreichen und wichtigen Beitrag zum Prozess der
Landesregierung, Bürokratieabbau durch
Aufgabenkritik und Prozessoptimierung übergreifend
konsequent anzugehen.
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Schulausschuss beschließt aktualisierte
Distanzunterrichtsverordnung |
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Düsseldorf, 29. Oktober 2025 -
Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen
Landtags hat eine Änderungsverordnung des
Schulministeriums zum Distanzunterricht beschlossen.
Ziel der Anpassung ist es, den Anspruch aller Kinder
und Jugendlichen auf schulische Bildung und
Erziehung auch dann sicherzustellen, wenn
vorübergehend kein Unterricht in Präsenz möglich
ist. Dabei bleibt der Präsenzunterricht weiterhin
zentraler Bestandteil des schulischen
Bildungsauftrags und behält seinen Vorrang.
Schulministerin Dorothee Feller hob hervor, dass
sich viele Schulen die mit der Änderungsverordnung
verbundene Klarstellung auch gewünscht hätten: „Mit
der Aktualisierung der Distanzunterrichtsverordnung
stellen wir sicher, dass Schülerinnen und Schüler
auch in besonderen Ausnahmesituationen nicht auf
ihre schulische Bildung verzichten müssen.
Gleichzeitig halten wir am Grundsatz fest:
Präsenzunterricht ist und bleibt die beste Form des
Lernens und sozialen Miteinanders. Distanzunterricht
bleibt auf das notwendige Maß begrenzt und dient der
kurzfristigen Überbrückung, wenn eine Nutzung des
Schulgebäudes vorübergehend nicht möglich ist.“
Die neue Verordnung erweitert die bisherigen
Anwendungsfälle – epidemisches Infektionsgeschehen
und Extremwetterlagen – um zwei weitere Situationen:
Zum einen kann Distanzunterricht künftig
stattfinden, wenn das Schulgebäude aufgrund einer
religiösen, wissenschaftlichen oder kulturellen
Veranstaltung von landes- oder bundesweiter
Bedeutung vorübergehend nicht zur Verfügung steht.
Zum anderen ist Distanzunterricht möglich, wenn ein
unvorhersehbares Ereignis wie ein Großbrand,
Hochwasser, eine akute Bedrohungslage oder ein
anderer Katastrophenfall eine konkrete
Gesundheitsgefahr darstellt und keine kurzfristige
Ausweichmöglichkeit besteht. In solchen Fällen ist
der Distanzunterricht in der Regel auf fünf Tage
begrenzt; eine Verlängerung kann durch die obere
Schulaufsichtsbehörde gewährt werden.
In beiden neu geregelten Fällen ist die Genehmigung
der oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen, um eine
einheitliche Anwendung zu gewährleisten.
Schulministerin Feller abschließend: „Die Änderungen
wahren somit den Vorrang des Präsenzunterrichts und
schaffen zugleich mehr Handlungssicherheit, damit
die schulische Bildung auch in Ausnahmesituationen
zuverlässig fortgeführt werden kann.“
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Mehr Geld für schulisches Personal und
Investitionen in den offenen Ganztag |
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- Schulhaushalt steigt um
fast 5 Prozent auf 25,7 Milliarden Euro
- Schulministerin Feller stellt Etat im
Schulausschuss vor
Düsseldorf, 1. Oktober 2025 - Es gibt mehr
Geld, um zusätzliche Stellen für Lehrerinnen
und Lehrer zu schaffen. Der Offene Ganztag
wird weiter gestärkt – mit nunmehr fast
einer Milliarde Euro. Die Investitionssummen
für Bildungsangebote und die Infrastruktur
für die Ganztagsbetreuung steigen.
Kulturelle Bildung bekommt einen größeren
Stellenwert. Schulen, die am
Startchancenprogramm teilnehmen, erfahren
Entlastungen für Schulentwicklungsprozesse.
Dies alles sind Bestandteile des neuen
Schulhaushalts für das Jahr 2026.
Der Einzelplan „Schule“ des
nordrhein-westfälischen Landesetats wächst
von rund 24,5 Milliarden Euro im Jahr 2025
auf rund 25,7 Milliarden Euro im kommenden
Jahr und steigt damit um rund 5 Prozent. Der
Schuletat stellt mit 22,9 Prozent den
größten Part im nordrhein-westfälischen
Landeshaushalt dar.
„Die Haushaltsaufstellung erfolgt aktuell
unter großen finanziellen Herausforderungen
– und gerade deshalb bin ich meinen
Kolleginnen und Kollegen im Landeskabinett
sehr dankbar, dass die Bildung unserer
Schülerinnen und Schüler auch weiterhin
höchste Priorität hat und sich in weiter
gestiegenen Zahlen ausdrückt“, betonte
Schulministerin Dorothee Feller am Mittwoch,
1. Oktober 2025, bei der Vorstellung des
Schuletats im Schulausschuss des Landtags.
Insgesamt garantiert der schulische Etat die
Finanzierung von 178.758 Lehrkräftestellen.
Für die stufenweise Anhebung der Besoldung
der Lehrkräfte der Primarstufe und
Sekundarstufe I nach A13 sind im Etat
weitere 60,21 Millionen Euro vorgesehen.
„Wir setzen alles daran, die
Personalausstattung an den Schulen weiter zu
verbessern und haben in den vergangenen
Jahren auch schon viel geschafft. So konnten
wir seit Ende des Jahres 2022 insgesamt
9.500 Menschen zusätzlich an unsere Schulen
bringen. Insgesamt gab es in dieser Zeit
20.000 dauerhafte Neueinstellungen, darunter
17.000 Lehrerinnen und Lehrer“, sagt
Ministerin Feller.
Einige weitere exemplarische Kernelemente
des Schulhaushalts 2026:Offene
Ganztagsschule im Primarbereich:
Es werden bedarfsgerecht 20.000 zusätzliche
Plätze geschaffen. Damit stehen im Jahr 2026
Mittel bereit, um 50.000 Plätze zu
finanzieren, wenn sie von den Kommunen
eingerichtet werden. Auch in der
mittelfristigen Finanzplanung ist ein
substanzieller Platzaufwuchs bis zum
Schuljahr 2028/2029 nach aktuellen Planungen
auf bis zu 605.500 Plätze vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen liegt damit bei der
Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Kurs.
Das Ausgabenvolumen in 2026 steigt um rund
93,1 Millionen Euro und beträgt insgesamt
rund 983 Millionen Euro. Jeder von den
Kommunen beantragte Platz kann bewilligt
werden.
Investitionsprogramm Ganztagsausbau:
Aus Bundes- und Landesmitteln werden 254
Millionen Euro bereitgestellt, damit die
kommunale Infrastruktur im Ganztagsbereich
ausgebaut werden kann. Die Bundesmittel
steigen um rund 69,8 Millionen Euro und die
Landesmittel um rund 35,6 Millionen Euro.
Insgesamt stehen rund 892 Millionen Euro an
Investitionsmitteln bei Bund, Land und
Kommunen bereit.
Schul- und Bildungspauschale:
Die im Gemeindefinanzierungsgesetz
verankerte Schul- und Bildungspauschale ist
seit dem Jahr 2022 um 129 Millionen Euro
angehoben worden, dies entspricht einer
Steigerung von 17,2 Prozent. Im Jahr 2026
wird die Pauschale vorläufig auf 877
Millionen Euro erhöht. Die endgültige Höhe
der Pauschale wird im Rahmen der Ergänzung
des Gemeindefinanzierungsgesetzes
feststehen.
Startchancen-Programm:
Das Startchancen-Programm wird weiter
ausgestaltet. In diesem Zusammenhang werden
Mittel aus dem Bereich der Sachausgaben in
den Bereich der Personalausgaben und
Zuweisungen verlagert. Der Gesamtansatz des
Startchancen-Programms bleibt bei rund 128,9
Millionen Euro. Davon werden künftig 2
Millionen Euro im Rahmen des Chancenbudgets
für kulturelle Bildung eingesetzt. Es werden
101 Planstellen zur
Entlastung der Startchancen-Schulen für
Schulentwicklungsprozesse geschaffen.
Zuweisungen und Zuschüsse:
Das Land ist den Kommunen auch weiterhin ein
verlässlicher Partner und erfüllt die
sogenannten Konnexitätsverpflichtungen im
Zusammenhang mit der Umstellung von G8 auf G
9 an den Gymnasien vollumfänglich. Zur
Unterstützung der Schulträger und Schulen
werden mit dem Haushalt des kommenden Jahres
rund 220,4 Millionen Euro zur Verfügung
gestellt – das sind rund 70,5 Millionen Euro
mehr als im Vorjahr.
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Gebundener Ganztag – Mehr als nur Unterricht |
Landtag Düsseldorf, Juli 2025 - Ab dem Schuljahr
2026/2027 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für alle Erstklässlerinnen und
Erstklässler in den Grundschulen. Ziel dieses
Anspruchs ist es, die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf zu verbessern, Bildungsungleichheiten
abzubauen und Kindern einen verlässlichen Lern- und
Lebensort zu bieten.
In Nordrhein-Westfalen soll dieser Anspruch
überwiegend über das Modell der Offenen
Ganztagsgrundschule (OGS) umgesetzt werden. Die OGS
sieht vor, dass der Unterricht am Vormittag
stattfindet und am Nachmittag durch ein freiwilliges
Angebot ergänzt wird, bestehend aus Mittagessen,
Betreuung sowie Freizeit- und Förderangeboten.
Daneben existiert mit der gebundenen Ganztagsschule
ein weiteres Modell der Ganztagsorganisation. Hier
sind Unterricht und außerunterrichtliche Aktivitäten
rhythmisiert über den gesamten Schultag verteilt.
Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler
verpflichtend. Diese Form bietet pädagogisch
besonders wertvolle Strukturen, da sie mehr Raum für
individuelle Förderung, soziales Lernen, Inklusion
und Integration eröffnet.
Gebundene Ganztagsschulen gelten als besonders
geeignet, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse
von Schülerinnen und Schülern einzugehen und
Chancengleichheit im Bildungssystem zu fördern.
Dennoch spielt diese Organisationsform im
nordrhein-westfälischen Grundschulbereich bisher nur
eine untergeordnete Rolle.
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine
Anfrage 5890 mit Schreiben vom
24. Juli 2025 namens der Landesregierung im
Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Nach § 24 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB
VIII) in der Fassung des Ganztagsförderungsgesetzes
vom 2. Oktober 2021 greift ab 1. August 2026 ein
aufwachsender Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
für Kinder im Grundschulalter.
Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs baut
Nordrhein-Westfalen auf dem langjährigen,
erfolgreichen Modell der Offenen Ganztagsschule auf.
Das erfolgreiche kooperative Trägermodell in der
Zusammenarbeit von Grundschulen und freien und
öffentlichen Trägern der Jugendhilfe sowie weiteren
Trägern und außerschulischen Partnern soll
weitergeführt werden.
Dazu hat die Landesregierung am 2. Juli 2024 den
gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Schule und
Bildung und des Ministeriums für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
„Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“
gebilligt, der zum 1. August 2026 in Kraft tritt.
Die Erfüllungsverantwortung für die Umsetzung des
Rechtsanspruchs richtet sich gem. § 24 Abs. 4 SGB
VIII i.V. m §§ 79 Abs. 1, 85 Abs. 1 SGB VIII
unmittelbar immer und ausschließlich an den Träger
der öffentlichen Jugendhilfe.
1. Wie viele Grundschulen im gebundenen Ganztag
gibt es insgesamt in NordrheinWestfalen (bitte
Schulträger und Kommune aufführen)?
In Nordrhein-Westfalen gibt es 18 gebundene
Ganztagsgrundschulen, davon zehn private
Ersatzschulen und acht öffentliche Grundschulen.
2. Wie viele Grundschulen in NRW haben im Jahr
2024 (zum Schuljahr 2024/25) die
Form des gebundenen Ganztags beantragt (bitte
Schulträger und Kommune aufführen?
Der Landesregierung liegen bis auf vereinzelte
Beratungsanfragen bei den Bezirksregierungen keine
Informationen zu konkreten Antragsstellungen zum
Schuljahr 2024/2025 zur Organisationsform des
gebundenen Ganztages an Grundschulen in
Nordrhein-Westfalen vor.
3. Welche Unterstützung bietet die
Landesregierung in der Planung und Umsetzung
des gebundenen Ganztags an den Grundschulen in NRW?
Da der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener
Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1
SchulG) gemäß BASS 12-63 Nr. 2 nicht den durch das
Ganztagsförderungsgesetz vom 2.
Oktober 2021 vorgegebenen Zeitrahmen erfüllt, setzt
das Land bei der Umsetzung des aufwachsenden
Rechtsanspruchs auf Ganztagförderung für Kinder im
Primarbereich auf die langjährig bewährten
Strukturen des Offenen Ganztages im Primarbereich.
Nach Maßgabe des Haushalts leistet das Land in
offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (§ 9 Absatz
3
SchulG) und in außerunterrichtlichen Ganztags- und
Betreuungsangeboten (§ 9 Absatz
2 SchulG) Zuschüsse für Einsatz, Koordinierung und
Fortbildung des Personals außerschulischer Träger (§
94 Absatz 2 SchulG).
Darüber hinaus besteht eine verlässliche und
etablierte Unterstützungsstruktur für
Ganztagsschulen, auch zur konzeptionellen
Ausgestaltung des Ganztags. Die Serviceagentur
„Ganztagsbildung NRW“ unterstützt Ganztagsschulen
und außerschulische Träger der Ganztagsangebote in
der Zusammenarbeit mit Partnern und bei der
Ausgestaltung des Erziehungs- und Bildungsauftrages
in der Ganztagsschule.
Kleine Anfrage 5890 vom 24. Juni 2025 der
Abgeordneten Silvia Gosewinkel, Dilek Engin und
Andrea Busche SPD
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NRW-Abiturientinnen und Abiturienten weisen
starke Leistungen nach |
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Vorläufige
Ergebnisse der diesjährigen Prüfungen liegen
vor
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Durchschnittsnote an Gymnasien und
Gesamtschulen bei 2,37
Düsseldorf, 28. Juli 2025 - Kürzlich nahmen
rund 77.000 Schülerinnen und Schüler an etwa
1.200 öffentlichen und privaten Schulen in
Nordrhein-Westfalen in Festveranstaltungen
ihre Abiturzeugnisse in Empfang. Dem
Schulministerium liegen nun die Ergebnisse
der jungen Menschen vor, die an Gymnasien,
Gesamtschulen und Berufskollegs an den
Prüfungen teilgenommen haben.

Die vorläufige Durchschnittsnote an
Gymnasien und Gesamtschulen liegt in
Nordrhein-Westfalen bei 2,37. Der Wert hat
sich in den vergangenen Jahren auf einem
konstanten Niveau eingependelt. Im Jahr 2024
kam eine Durchschnittsnote von 2,39 Prozent
bei den Prüfungen heraus, ein Jahr davor lag
sie ebenfalls bei 2,37 Prozent.
An den allgemeinbildenden Schulen wurden
zentrale schriftliche Prüfungen in 40
Fächern abgelegt. 3,38 Prozent der
Abiturientinnen und Abiturienten an
Gymnasien und Gesamtschulen erreichten in
diesem Jahr die Bestnote von 1,0. Im Jahr
2024 ragten 3,14 Prozent der erfolgreich
Geprüften mit dieser Spitzenbewertung
heraus, ein Jahr davor waren es 3,17
Prozent.
„Alle Abiturientinnen und Abiturienten, die
vor wenigen Wochen ihre Abschlüsse geschafft
haben, können stolz auf ihre Leistungen sein
und nun mit einem guten Gefühl in ihren
weiteren Lebensweg nach der Schule starten“,
betont Dr. Urban Mauer, Staatssekretär im
Schulministerium.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die jungen
Menschen auch in diesem Jahr sehr gut
vorbereitet waren. Dafür gilt mein Dank
allen Lehrkräften, die mit viel Herzblut,
Engagement und fachdidaktischem Können ihre
Schülerinnen und Schüler in den vergangenen
Jahren bis zum Abitur begleitet haben –
ebenso wie allen anderen am Schulleben
Beteiligten für ihren Einsatz.“
Nicht bestanden haben das Abitur an
Gymnasien und Gesamtschulen 4,27 Prozent der
Prüflinge. Dieser Wert ist verglichen mit
den Vorjahren gesunken. 2024 lag die Quote
bei 5,17 Prozent, im Jahr 2023 bei 4,86
Prozent.
An den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen
bleibt die Durchschnittsnote ebenfalls
stabil und liegt in diesem Abiturjahrgang
bei 2,47. In den Jahren davor waren es 2,48
(im Jahr 2024) und 2,46 (2023). Der Anteil
der Prüflinge, die die Bestnote erreicht
haben, hat sich indes leicht erhöht auf 1,6
Prozent. Im Vorjahr 2024 hatten 1,47 Prozent
der Prüflinge diese Note erzielt. Im Jahr
2023 lag der Anteil noch bei 1,36 Prozent.
Nach derzeitigem Stand haben 6,25 Prozent
der Prüflinge an den Berufskollegs das
Abitur 2025 nicht bestanden. Das ist ein
deutlicher Rückgang im Vergleich zu
Vorjahren, in denen die Quote bei 8 Prozent
im Jahr 2024 beziehungsweise 7,40 Prozent im
Jahr 2023 lag. Der ausführliche
Ergebnisbericht mit allen Abiturergebnissen
wird wie üblich im Herbst vorliegen und
hier
veröffentlicht.
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Am 26. Juni ist Sozialer Tag in
Nordrhein-Westfalen |
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Schüler*innen setzen ein
Zeichen für Demokratie und Chancengerechtigkeit.
Ob im Krankenhaus, in der Eisdiele oder bei
den Nachbar*innen: Tausende Schüler*innen tauschen
für einen Tag in Nordrhein-Westfalen und anderen
Bundesländern ihr Klassenzimmer gegen einen
Arbeitsplatz und spenden ihren Lohn für
Gleichaltrige in schweren Lebenslagen.

Sozialer Tag 2025; SHL Logo
Heute findet auch in Nordrhein-Westfalen der Soziale
Tag statt, an dem bundesweit zehntausende
Jugendliche für einen Tag in die Berufswelt
einsteigen und ihre Einnahmen für langfristige
Jugend- und Bildungsprojekte in der Ukraine, in
Südosteuropa und Jordanien spenden. Auf diese Weise
engagieren Schüler*innen sich sichtbar für Vielfalt,
Chancengerechtigkeit und demokratische Werte,
übernehmen solidarisch Verantwortung für sich und
andere und setzen ein Zeichen für gesellschaftlichen
Zusammenhalt.
Der Soziale Tag wird jährlich von Schüler*innen
Helfen Leben, Deutschlands größter jugendlich
geführten Hilfsorganisation, veranstaltet. Der
Aktionstag steht in diesem Jahr unter der
Schirmherrschaft von Bundeskanzler Friedrich Merz
und wird ebenfalls von Nordrhein-Westfalens
Ministerpräsident Hendrik Wüst mitgetragen.
Ukraine – psychosoziale Unterstützung im
Kriegsalltag
Auch in diesem Jahr werden Projekte in der Ukraine
unterstützt. Unter anderem stärken die diesjährigen
Erlöse das Projekt Shelter Ukraine. Familien, die
innerhalb des Landes Schutz suchen mussten, finden
dort an neuen Wohnorten psychosoziale Unterstützung
sowie Sport-, Kunst- und Kulturangebote. Diese
Begegnungsräume schaffen Inseln der Normalität, in
denen Kinder und Jugendliche traumatische Erlebnisse
verarbeiten und Freundschaften knüpfen können. Dies
ist ein essenzieller Beitrag, da insbesondere junge
Menschen unter den Auswirkungen des Krieges leiden.
Gleichzeitig werden im Youth Empowerment Program
ukrainische Jugendliche durch ein vielfältiges
Seminarangebot zu demokratischem Engagement und
zivilgesellschaftlicher Teilhabe ermutigt und
erhalten zusätzlich eigene Projektbudgets, um ihre
Ideen direkt in die Tat umzusetzen. Beide Programme
basieren konzeptionell auf einer großangelegten
Online-Konsultation bei der Schüler*innen Helfen
Leben 2023 20.000 junge Menschen nach ihren Ideen
und Bedürfnissen für den Wiederaufbau ihres Landes
und somit auch zur längerfristigen Verwendung der
Erlöse des Sozialen Tages befragt hat.
Bosnien und Herzegowina – junge Stimmen für freien
Journalismus
Seit über 30 Jahren arbeitet Schüler*innen Helfen
Leben eng mit Partnerorganisationen in Südosteuropa
zusammen und unterstützen ihre Arbeit nachhaltig,
denn Konflikte wirken weit über ihr offizielles Ende
hinaus. Im Projekt Junge Medienmacher*innen in
Bosnien und Herzegowina setzen sich junge Menschen
für kritischen Journalismus und gegen
Verschwörungserzählungen ein. Sie kämpfen so gegen
nationalistische Tendenzen, die Jugendlichen ihre
Perspektiven auf ein Leben in einem freien und
demokratischen Europa nehmen.
Schirmherrschaft aus der nordrhein-westfälischen
Landesregierung
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst
unterstützt den Sozialen Tag als Schirmherr und
motiviert Schüler*innen zum Mitmachen: „Seit über
drei Jahrzehnten setzen sich Schülerinnen und
Schüler – auch aus Nordrhein-Westfalen – mit ihrer
Teilnahme am Sozialen Tag für Gleichaltrige ein, die
in Krisen- oder Kriegsgebieten leben.
Dieses Jahr geht ihre Spende an junge Menschen in
der Ukraine. Die bedrückenden Bilder von dort haben
wir alle vor Augen und sie zeigen, wie wichtig es
ist, die Menschen, vor allem die Kinder und
Jugendlichen zu unterstützen und ihnen auch so ein
Stück Hoffnung auf eine bessere Zukunft und auf
Frieden zu schenken. Der Soziale Tag ist eine tolle
Aktion, die ich als Schirmherr sehr gern
unterstütze. Machen auch Sie mit!“
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I-Dötzchen fürs kommende Schuljahr anmelden
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Moers, 30. September 2024 - Die
Anmeldephase für die Grundschülerinnen, die im
Schuljahr 2025/2026 starten, findet im Oktober
statt. Eltern können die I-Dötzchen von Montag, 7.
Oktober, bis Freitag, 11. Oktober, an den
Grundschulen der Stadt Moers anmelden. Die
Schulpflicht beginnt nach dem Schulgesetz NRW für
alle Kinder, die vom 1. Oktober 2018 bis 30.
September 2019 geboren sind. Eltern müssen ihre
Kinder für die Anmeldung persönlich in der Schule
vorstellen.
Dazu ist ein individueller Termin nötig. Die Eltern
benötigen dazu das Familienstammbuch oder die
Geburtsurkunde des Kindes. Kinder, die nach dem 30.
September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu
Beginn des Schuljahres starten. Bedingungen sind die
für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und
geistigen Voraussetzungen sowie ein ausreichendes
Sozialverhalten.
Die Eltern sollten sich in diesem Fall mit der
ausgewählten Grundschule zu einer gesonderten
Terminvergabe in Verbindung setzen. Ein
ausführliches Informationsschreiben über die
Anmeldungen hat die Stadt Moers an alle Eltern
verschickt.
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Ministerin Feller: Mit KI in Mathematik und
Deutsch neue Lernmöglichkeiten erproben
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Allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe
I können sich ab sofort für neues KI-Pilotprojekt
bewerben
Düsseldorf, 26. September 2024 - Im
Mathematikunterricht den Beweis für den Satz der
Innenwinkelsumme eines Dreiecks erarbeiten und dabei
nach jedem Schritt eine unmittelbare Rückmeldung von
einer Künstlichen Intelligenz (KI) erhalten, die
beim Lösen dieser Geometrieaufgabe zur Seite steht –
so kann das Lernen mit einer KI in der Schule
beispielsweise aussehen.
Das Schulministerium startet in Nordrhein-Westfalen
nun ein Pilotprojekt, um an 25 Schulen der
Sekundartstufe I den kompetenzfördernden Einsatz
generativer KI in den Fächern Mathematik und Deutsch
zu erproben. Dazu erhalten die Schulen Zugang zu
Large Language Models (LLM). Prof. Dr. Ingo Witzke
und Prof. Dr. Torsten Steinhoff von der Universität
Siegen werden die Schulen dabei mit ihren Teams
wissenschaftlich begleiten.
Für die Teilnahme am Projekt „Künstliche Intelligenz
im Mathematik- und Deutschunterricht“ (KIMADU)
können sich Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien,
Gesamt-, Sekundar- und Primusschulen in allen
Regierungsbezirken ab sofort bewerben.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit dem
landesweiten Pilotprojekt gehören 25 Schulen in
Nordrhein-Westfalen zu den Pionieren, die KI im
Unterricht unter wissenschaftlicher Begleitung
einsetzen. Wir erhoffen uns neue Erkenntnisse zu
Möglichkeiten individueller Förderung über das
Lehren und Lernen mit KI, an denen sich andere
Schulen orientieren können.
Durch den Einsatz in zwei zentralen Schulfächern
wollen wir die mathematischen und sprachlichen
Basiskompetenzen und weiterführenden Kompetenzen bei
jeder Schülerin und jedem Schüler individuell
stärken. KI hat für den Schulunterricht ein großes
Potential, braucht aber einen klaren Rahmen.
Sinnvoll eingesetzt, kann Lernen mit KI ganz gezielt
auf die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und
Schüler eingehen und sie über direktes Feedback in
ihrem Lernprozess unterstützen. Gleichzeitig ist es
wichtig, dass Schülerinnen und Schüler von Anfang an
reflektiert mit den neuen Möglichkeiten umgehen und
sich der Grenzen bewusst sind.“
Projektleiter Prof. Dr. Ingo Witzke
(Mathematikdidaktik): „Wir möchten im Rahmen des
Projektes Forschung auf hohem Niveau mit der
Unterrichtspraxis in den Schulen verbinden, um einen
sinnvollen und produktiven Umgang mit dem komplexen
und gleichzeitig hochaktuellen Thema KI zu
entwickeln. Es geht uns darum, gute didaktische Orte
zu identifizieren, um KI im Unterricht einzusetzen.
Dazu müssen wir auch die Lern-, Aufgaben- und
Prüfungskultur an den Schulen überdenken. Besonders
wichtig ist uns dabei eine enge und auf gemeinsamen
Zielvorstellungen basierende Zusammenarbeit mit den
teilnehmenden Schulen.“
Projektleiter Prof. Dr. Torsten Steinhoff
(Deutschdidaktik): „Mathematische und sprachliche
Kompetenzen bleiben in Zeiten von KI nicht nur
weiterhin grundlegend für die Entwicklung des
Individuums und seine Teilhabe an der Gesellschaft,
sondern können nun sogar noch besser gefördert
werden. Das geht aber nicht von allein, sondern nur
in konstanter und enger Kooperation von
Bildungspolitik, Schulen und Wissenschaft und mit
geeigneten Unterrichtskonzepten. Das Projekt KIMADU
setzt auf die Entwicklung und Umsetzung
lernförderlicher Mathematik- und Deutschaufgaben, in
denen Lehrkräfte KI einsetzen, um Lernprozesse der
Schülerinnen und Schüler konstruktiv zu begleiten.“
Das Projekt wird an den Schulen vom 1. Februar 2025
bis zum 31. Juli 2027 durchgeführt. Hierfür stellt
die Landesregierung insgesamt über eine Million Euro
bereit. Die Schulen erhalten einen
datenschutzkonformen Zugang zu verschiedenen Large
Language Models (LLM), mit denen sie geeignete
Mathematik- und Deutschaufgaben im Unterricht
erproben können.
LLM sind Sprachmodelle, die mit großen Datenmengen
trainiert wurden und auf dieser Basis Texte
generieren. Anbieter für den Zugang zu den LLM ist
das Unternehmen Tobit Laboratories AG. Ergänzend
dazu werden Lizenzen der Feedback-App „fiete.ai“ zur
Verfügung gestellt.
In einem geschützten Rahmen erhalten die Schulen die
Möglichkeit, einen sicheren Umgang mit KI im
Mathematik- und Deutschunterricht und in
Leistungsüberprüfungen zu erproben. Formate, die
sich dabei bewähren, können in die schulinternen
Medienkonzepte und Curricula der Schulen aufgenommen
werden, um so das Lernen mit KI nachhaltig zu
verankern. Bereits ab dem ersten Projektjahr werden
erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung
sowie Best-Practice-Beispiele auf der Homepage
www.lernen-digital.nrw veröffentlicht, damit
alle Schulen in Nordrhein-Westfalen frühzeitig von
den Projektergebnissen profitieren können.
Interessierte Schulen können sich bis zum 22.
November 2024 bewerben. Weitere Informationen zu den
Bewerbungsvoraussetzungen unter:
KI-Pilotprojekt KIMADU | Beteiligung NRW Ministerium
für Schule und Bildung des Landes
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hatte als erstes Bundesland den
Schulen bereits zu Beginn des Jahres 2023 einen
Leitfaden zum Umgang mit KI zur Verfügung gestellt.
Derzeit erstellt die Kultusministerkonferenz unter
Federführung von Nordrhein-Westfalen bundesweite
Handlungsleitlinien für den Einsatz von KI im
Unterricht.
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Schulanmeldungen für die
Grundschule
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Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026
an den Grundschulen
Dinslaken - Es werden alle Kinder
schulpflichtig, die bis einschließlich 30.09.2025
das 6. Lebensjahr vollendet haben. Alle älteren
Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht
eingeschult wurden, sind ebenfalls anzumelden.
Nur gesund zur Schulanmeldung gehen
Vor dem Hintergrund der Corona-Lage bittet das Team
der Stadtverwaltung, dass keine Personen in der
Schule erscheinen, die an Covid-19 erkrankt sind,
unmittelbaren Kontakt zu Covid-19 Erkrankten hatten
oder sich in Quarantäne befinden. Sie sollen die
Schule möglichst telefonisch oder per E-Mail darüber
informieren und können im Anschluss einen neuen
Termin vereinbaren. Die Stadtverwaltung dankt – auch
im Namen der Schulen – allen für die Rücksichtnahme.
Am 7. und 8. Oktober 2024 finden die Anmeldungen in
den Grundschulen statt. Alle Informationen dazu
finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung hier
auf dieser Seite unter Downloads. Downloads
Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026 an den
Grundschulen der Stadt Dinslaken (PDF, 88 KB)
Schulanmeldung an den Klever Grundschulen
für das Schuljahr 2025/2026 In der
Zeit vom 01.10.2024 bis 10.10.2024 nehmen die
Klever Grundschulen die Schulanmeldung nach
telefonischer Terminabsprache an folgenden Tagen
entgegen:
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