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Schule 2025 - 2023 |
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63. Jahrestag der Unterzeichnung des
Élysée-Vertrags am 22. Januar |
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Ministerin Feller: Die Partnerschaft zwischen
Schulen in Frankreich und Nordrhein-Westfalen
ist lebendig, zukunftsgerichtet und
unverzichtbar
Düsseldorf, 21. Januar 2026 - Am Donnerstag, 22.
Januar 2026, jährt sich die Unterzeichnung des
Élysée-Vertrags, ein Meilenstein der
deutsch-französischen Freundschaft und ein
Fundament für Frieden, Verständigung und
Zusammenarbeit in Europa. Das Schulministerium
nimmt diesen Jahrestag zum Anlass, die enge und
lebendige Zusammenarbeit mit Frankreich im
Bildungsbereich zu würdigen und zugleich ihre
besondere Bedeutung zu unterstreichen.
Schulministerin Dorothee Feller: „Gerade in
einer Phase, in der die Demokratie und der
europäische Zusammenhalt unter Druck stehen,
kommt der grenzüberschreitenden schulischen
Zusammenarbeit eine zentrale Rolle zu.
Internationale Begegnungen, Spracherwerb und
gemeinsame Bildungsprojekte machen den
europäischen Gedanken erfahrbar und stärken
junge Menschen in ihrer demokratischen Haltung.“
Die deutsch-französische Zusammenarbeit sei weit
mehr als ein historisches Versprechen, sie sei
ein Auftrag für die Gegenwart und die Zukunft,
betonte die Schulministerin. „Wenn Schülerinnen
und Schüler einander begegnen, gemeinsam lernen,
arbeiten und leben, dann wachsen Verständnis,
Respekt und Vertrauen. Das ist gelebte
Demokratiebildung und ein starkes Signal für ein
geeintes Europa.“
Europaminister Nathanael Liminski: „Durch
Sprachvermittlung und Austauschformate leisten
Schulen einen unverzichtbaren Beitrag zur
deutsch-französischen Freundschaft. Sie öffnen
jungen Menschen Türen zueinander, wecken
Neugier, stärken Vertrauen und schaffen Respekt.
Wenn wir sagen, dass Kinder unsere Zukunft sind,
dann ist jeder Einsatz für grenzüberschreitende
Verständigung zugleich eine Investition in den
europäischen Zusammenhalt von morgen.“
Frankreich ist seit vielen Jahren ein
Schwerpunktland der internationalen
Zusammenarbeit des nordrhein-westfälischen
Schulministeriums. Zahlreiche Projekte zur
Förderung der französischen Sprache sowie im
Bereich des schulischen und beruflichen
Austauschs prägen den intensiven und
kontinuierlichen Dialog. Seit 2008 arbeitet das
Schulministerium eng mit mehreren Regionen in
Frankreich zusammen.
Ziel dieser Kooperationen ist es, die Mobilität
junger Menschen im deutsch-französischen und
europäischen Bildungs- und Wirtschaftsraum zu
fördern und langfristige Partnerschaften zu
festigen. Die Zusammenarbeit mit der Region
Provence-Alpes-Côte d’Azur wurde im Jahr 2025
bereits zum dritten Mal verlängert, weitere
Partnerschaften bestehen mit den Regionen
Hauts-de-France, Auvergne-Rhône-Alpes sowie mit
Versailles.
„Schüler- und Schulaustausche nehmen dabei eine
Schlüsselrolle ein. Sie ermöglichen es jungen
Menschen, in den Alltag des Partnerlandes
einzutauchen, kulturelle Vielfalt unmittelbar zu
erleben und tragfähige Freundschaften zu
schließen. Solche Begegnungen sind häufig auch
ein entscheidender Impuls für die Wahl und das
Weiterlernen der Partnersprache Französisch“, so
Ministerin Feller.
Um die Zusammenarbeit mit Frankreich weiter zu
stärken, unterstützt Nordrhein-Westfalen seit
2024 gezielt bestehende und neue
Schulpartnerschaften in französischen
Partnerregionen – sowohl durch
Reisekostenzuschüsse für Begegnungen als auch
durch Projektmittel für virtuelle
Austauschformate. Damit werden internationale
Erfahrungen auch unabhängig von räumlichen oder
finanziellen Hürden ermöglicht. Fast 500 Schulen
in Nordrhein-Westfalen haben eine
Schulpartnerschaft mit einer Schule in
Frankreich.
Ein zentraler Baustein der Zusammenarbeit ist
die Förderung der französischen Sprache.
Nordrhein-Westfalen setzt dabei auf
unterschiedliche Maßnahmen, die Schülerinnen und
Schülern den Zugang zur Partnersprache
erleichtern und sie langfristig für das
Weiterlernen motivieren. Französisch ist nach
Englisch die am häufigsten erlernte Fremdsprache
an nordrhein-westfälischen Schulen.
Grundlage ist die deutsch-französische
Sprachstrategie, auf die sich beide Länder
gemeinsam verständigt haben. Ziel dieser
Vereinbarung ist es, dass mehr junge Menschen
frühzeitig mit der Sprache des Nachbarlandes in
Kontakt kommen und positive Lernerfahrungen
machen. In Nordrhein-Westfalen werden diese
Ziele in konkreten schulischen Projekten
umgesetzt.
Dazu gehören unter anderem sogenannte
Peer-Education-Programme. Hier begeistern
Schülerinnen und Schüler andere Jugendliche für
Französisch – etwa, indem sie von eigenen
Austauscherfahrungen berichten oder zeigen, wie
vielfältig und alltagsnah die französische
Sprache und Kultur sind. Lernen auf Augenhöhe
macht die Sprache greifbar und senkt
Hemmschwellen.
Mit dem DELF scolaire intégré wird Schülerinnen
und Schülern zudem der Erwerb eines
international anerkannten französischen
Sprachzertifikats innerhalb des schulischen
Französischunterrichts ermöglicht. Die Prüfungen
finden in den Schulen statt, sodass
organisatorische und finanzielle Hürden
reduziert werden. Das stärkt die Motivation und
macht Sprachlernen sichtbar und anerkannt. In
diesem Schuljahr nehmen in Nordrhein-Westfalen
rund 4.600 Schülerinnen und Schüler aus 77
Schulen am Projekt DELF scolaire intégré teil.
Ein besonderes Angebot ist das Abibac, das
zurzeit an zwölf Gymnasien in
Nordrhein-Westfalen erworben werden kann. Im
bilingualen Unterricht erreichen die
Schülerinnen und Schüler vertiefte
Französischkenntnisse und erwerben gleichzeitig
das deutsche Abitur und das französische
Baccalauréat. Das Abibac schafft erweiterte
Bildungs- und Studiermöglichkeiten in beiden
Ländern und steht exemplarisch für das dichte
Bildungsnetzwerk, das Deutschland und Frankreich
gemeinsam knüpfen.
Ministerin Feller abschließend: „Der Jahrestag
des Élysée-Vertrags macht deutlich: Die
Partnerschaft zwischen Schulen in Frankreich und
Nordrhein-Westfalen ist lebendig,
zukunftsgerichtet und unverzichtbar. Sie füllt
den europäischen Gedanken mit Leben – im
Klassenzimmer, im Austausch und im gemeinsamen
Lernen für Demokratie, Vielfalt und Zusammenhalt
in Europa.“
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ABC-Klassen für bessere Bildung von
Anfang an |
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Düsseldorf, 13. Januar 2026 -
Nordrhein-Westfalen beabsichtigt landesweit
ABC-Klassen einzuführen, um die Sprachkompetenz
von Kindern im Jahr vor der Einschulung gezielt
zu fördern. Das Landeskabinett hat dafür den Weg
freigemacht.
So sorgt die Landesregierung für einen besseren
Schulstart, für bessere Bildungschancen und für
bessere Schulkarrieren, indem durch frühere
Sprachstandserhebung und verpflichtende Kurse in
ABC-Klassen sichergestellt wird, dass Kinder
über die Sprachkompetenz verfügen, die sie bei
Einschulung haben müssen.

Fotos Land NRW / Martin Götz
Ministerpräsident Hendrik Wüst und
Schulministerin Dorothee Feller haben die Pläne
am Vormittag in Düsseldorf vorgestellt:
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Unsere Kinder
sind die Zukunft unseres Landes. Sie brauchen
die bestmögliche Bildung. Um einen
Bildungserfolg für alle zu ermöglichen, müssen
Kinder das entsprechende Rüstzeug an die Hand
bekommen. Grundvoraussetzung für erfolgreiches
schulisches Lernen ist eine ausreichende
Sprachkompetenz, denn ohne sie endet Bildung für
viele Kinder, bevor sie so richtig begonnen hat.
Genau hier setzt die Landesregierung mit den
ABC-Klassen und einer besseren Sprachförderung
noch vor dem Beginn der Grundschule an – für all
die Kinder, die hier noch Schwierigkeiten haben.
Mit dieser bildungspolitischen Reform sorgt die
Landesregierung für einen besseren Schulstart,
bessere Bildungschancen und bessere
Schulkarrieren. Damit Schulbildung ab dem ersten
Tag ankommt, unabhängig vom Elternhaus.“
ABC-Klassen sind verpflichtende schulische
Vorkurse im Schuljahr vor der Einschulung, in
denen Kinder gezielt auf die sprachlichen
Anforderungen des Unterrichts vorbereitet
werden. Die Planungen zur Einführung der
ABC-Klassen sehen folgende Neuerungen vor:
Künftig durchlaufen alle Kinder bei der
Schulanmeldung an öffentlichen Schulen sowie an
Ersatzschulen in privater Trägerschaft eine
landesweit einheitliche
Sprachstandsfeststellung.
Um auf dieser Grundlage ausreichend Zeit für
eine gezielte Förderung bis zur Einschulung zu
gewinnen, ist vorgesehen, die Schulanmeldung vom
Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der
Einschulung vorzuziehen. Dazu wird die
Ausbildungsordnung für die Grundschule geändert.
Im Jahr 2028 wird die Anmeldung zur
Grundschule erstmals im Frühjahr stattfinden.
Verfügen die Kinder nicht über die notwendigen
deutschen Sprachkenntnisse, um aktiv am
Unterricht teilzunehmen, besuchen sie im
Schuljahr vor der Einschulung in der Regel
zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden
verpflichtend eine ABC-Klasse. In diesen
ABC-Klassen zur gezielten Sprachförderung sollen
die Kinder vor allem in ihren sprachlichen und
kommunikativen Fähigkeiten gefördert werden,
damit sie ab dem Schulbeginn erfolgreich am
Unterricht teilnehmen können.
Die ABC-Klassen liegen in schulischer
Verantwortung und werden in den Räumlichkeiten
einer öffentlichen Schule, einer
Kindertageseinrichtung oder an einem anderen Ort
durchgeführt, den ein Träger zur Verfügung
stellen kann.
Die ABC-Klassen werden grundsätzlich von
Grundschullehrkräften sowie von
sozialpädagogischen Fachkräften aus der
Schuleingangsphase durchgeführt. Sie ergänzen
gezielt den ganzheitlichen Erziehungs- und
Bildungsansatz der Kindertageseinrichtungen.
Die Schulaufsicht weist die Kinder nach Anhörung
des Schulträgers einer ABC-Klasse zu. Damit wird
gewährleistet, dass alle Kinder ein
bedarfsgerechtes Angebot erhalten.
Die Eltern sind für die regelmäßige Teilnahme
ihrer Kinder verantwortlich. Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen, werden durch
den Schulträger zwischen der
Kindertageseinrichtung und dem Ort der
ABC-Klasse befördert.
Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung
besuchen, werden vom Schulträger die Fahrkosten
für die wirtschaftlichste Beförderung erstattet.
Einzelheiten werden in einer entsprechenden
Verordnung geregelt.
Die Teilnahmeverpflichtung gilt für Kinder, die
ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Die
ersten verpflichtenden ABC-Klassen beginnen
entsprechend im Schuljahr 2028/29.
Darüber hinaus wird mit einer Änderung im
Schulgesetz die Möglichkeit geschaffen, Kindern
bei Bedarf mit der zusätzlichen Förderung „ABC
Plus“ mehr Zeit zu geben, um das Lernen zu
lernen. Schulleiterinnen und Schulleiter können
künftig bereits vor Beginn des ersten
Schuljahres entscheiden, ob ein Kind die
Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren
durchläuft und so von Anfang an eine
intensivere, individualisierte Förderung im
Rahmen von ABC Plus erhält.
Zeigt sich im Verlauf der Schuleingangsphase,
dass die Lernziele früher als erwartet erreicht
werden, kann diese Entscheidung an den
tatsächlichen Lernfortschritt des Kindes
angepasst werden.
Schulministerin Dorothee Feller. „Die Ergebnisse
der jüngsten Schuleingangsuntersuchungen zeigen,
dass etwa ein Drittel der Kinder nicht über
hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt,
um später aktiv am Unterricht teilzunehmen. Bei
meinen Schulbesuchen wird mir dies immer wieder
bestätigt. Zu viele Kinder bringen nicht alles
mit, was für einen erfolgreichen Start in der
Schule erforderlich ist, und benötigen deshalb
vorab eine gezielte Vorbereitung auf den
Schulstart. Mit den neuen ABC-Klassen sollen
alle Kinder beim Schulstart faire Chancen auf
einen erfolgreichen Bildungsweg bekommen.“

Mit der Einführung der ABC-Klassen entstehen den
kommunalen Schulträgern voraussichtlich ab dem
Haushaltsjahr 2028 zusätzliche Kosten. Diese
betreffen insbesondere die Beförderung der
Kinder, den zu erwartenden zusätzlichen
Raumbedarf, die etwaige Ausstattung mit
digitalen Endgeräten sowie die Bereitstellung
notwendiger Lernmittel.
Das Land wird den erforderlichen finanziellen
Ausgleich in einem Belastungsausgleichsgesetz
regeln. Das Verfahren wird rechtzeitig in
Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
vorbereitet und durchgeführt. Ministerin Feller:
„Die Landesregierung sieht, dass die Einführung
von ABC-Klassen eine neue Herausforderung für
alle Beteiligten darstellt. Das Vorhaben ist
jede Mühe wert. Es ist unser gemeinsames Ziel,
alle Kinder bestmöglich auf den Schulstart
vorzubereiten. Wir stehen zu unseren
Verpflichtungen und werden die Mehrkosten, die
den Schulträgern entstehen, ausgleichen.“
Das Schulministerium wird einen Grundlagenerlass
sowie Materialien für die inhaltliche
Ausgestaltung der ABC-Klassen und für die
zusätzliche individuelle Förderung in der
Schuleingangsphase erarbeiten und den Schulen
frühzeitig zur Verfügung stellen. Zudem wird das
Ministerium erprobte digitale Tools zur
Sprachförderung bereitstellen. Auch das digitale
Screening zur Sprachstandserhebung im Rahmen der
Schulanmeldung soll allen Grundschulen
landesweit zur Verfügung gestellt werden.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht nun
in die Verbändebeteiligung. Bis Mitte Februar
haben die Verbände Zeit für ihre Rückmeldungen.
Die Landesregierung wird die Stellungnahmen der
Verbände auswerten und im Anschluss den
Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.
Die ABC-Klassen sind der nächste wichtige
Navigationspunkt auf dem Weg, den der
Schulkompass NRW 2030 vorgibt. Mit dem
Schulkompass NRW 2030 hat die Landesregierung
eine umfassende Strategie zur systematischen
Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht
auf den Weg gebracht – von der Modernisierung
der Lehrkräfteausbildung über die
Digitalisierung bis hin zu einer datengestützten
Unterrichtsentwicklung mit klarem Fokus auf die
Basiskompetenzen.
Damit hat die Landesregierung unter anderem auf
die Ergebnisse der jüngsten
Schulleistungsstudien reagiert, bei denen zu
viele Schülerinnen und Schüler die
Mindeststandards nicht erreicht hatten.
Ministerin Feller abschließend: „Mit den
ABC-Klassen schärfen wir unseren Fokus auf die
Basiskompetenzen weiter aus. Wir sorgen dafür,
dass jedes Kind von Anfang an faire Chancen auf
einen erfolgreichen Bildungsweg hat – unabhängig
davon, mit welchen sprachlichen Voraussetzungen
es aufwächst. Ich freue mich darauf, unseren
Vorschlag mit allen zu diskutieren, die am
Schulleben bei uns in Nordrhein-Westfalen
beteiligt sind.“
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Montag kein Präsenzunterricht wegen
Glättegefahr |
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Düsseldorf, 11. Januar 2026 -
Schulministerium ordnet aufgrund amtlicher
landesweiter Vorab-Unwetterwarnung an, dass
Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben sollen
/ Ministerin Feller: Gesundheit und Sicherheit
haben für uns oberste Priorität
An den nordrhein-westfälischen Schulen findet am
kommenden Montag, den 12. Januar, kein
Präsenzunterricht statt. Diese Entscheidung hat
das Schulministerium getroffen, die Schulen
hierüber heute per Mail informiert und die
Schulen gebeten, in den dafür im Erlass
vorgesehenen Distanzunterricht zu wechseln. Die
Bezirksregierungen begleiten die Schulen bei der
Umsetzung und stehen als Ansprechpartner zur
Verfügung.
Grund für die Entscheidung, den
Präsenzunterricht am kommenden Montag
auszusetzen, ist eine amtliche landesweite
Vorabwarnung des Deutschen Wetterdienstes vom
11. Januar 2026: Demnach wird für den
Montagmorgen überall im Bundesland Regen
erwartet, der aufgrund der kalten Temperaturen
auf Straßen und Böden gefrieren und
flächendeckend Glätte verursachen wird.
„Die Gesundheit und Sicherheit unserer
Schülerinnen und Schüler haben für uns oberste
Priorität. Deshalb haben wir uns zu diesem
Schritt entschieden“, erläuterte Schulministerin
Dorothee Feller. „Wir haben die Entscheidung zur
Aussetzung des Präsenzunterrichts bereits auf
der Grundlage der landesweiten Vorabwarnung
getroffen, damit wir die Schulen, Eltern und
Kinder so früh wie möglich informieren konnten.“
Mit einer endgültigen amtlichen Unwetterwarnung
des Deutschen Wetterdienstes ist heute erst spät
am Tag zu rechnen.
Die Regelungen für den Unterricht basieren auf
dem Erlass „Regelungen zu schulischen Maßnahmen
bei Unwetterwarnungen und
extremen Wetter-Ereignissen“. Schülerinnen und
Schüler, die trotz der Anordnung zum
ausfallenden Präsenzunterricht in die Schulen
kommen, erhalten dort eine angemessene
Betreuung. Für Eltern und Schülerinnen und
Schüler können Schulen zum Beispiel auf ihrer
Homepage weitere Informationenanbieten. Weitere
Hintergründe zum Umgang der Schulen mit extremen
Witterungsverhältnissen finden Sie
hier.
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Klare
Handyregeln an Schulen in NRW: Mehr Ruhe im
Unterricht, mehr Miteinander
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Partizipativer Weg wirkt
Düsseldorf, 7. Januar 2026 -
Nordrhein-Westfalen beteiligt beim Umgang mit Handys an
Schulen bewusst die Schulgemeinschaften. Dieser Weg hat sich
bewährt. Im Frühjahr 2025 hatte das Schulministerium die
Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, bis zum Herbst
eigene, verbindliche Regelungen zur Handynutzung zu
entwickeln.
Für diesen Prozess hatte das Schulministerium klare
Leitlinien vorgegeben. Demnach sollte an Grundschulen die
private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich
nicht erlaubt sein. Die weiterführenden Schulen sollten
verbindliche, altersgerechte Regelungen erarbeiten, die
gemeinsam getragen werden und im Schulalltag funktionieren.
Das Schulministerium hat diesen Prozess mit
Handlungsempfehlungen und exemplarischen Handyordnungen
unterstützt.
„Wir haben sehr viel positives Feedback auf unsere
Musterordnungen verbunden mit dem partizipativen Weg
erhalten. Wir haben den Schulen unsere Erwartungshaltung
klar kommuniziert und ihnen bewusst zugetraut, gute und
verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Und sie haben
dieses Vertrauen eindrucksvoll bestätigt“, so Ministerin
Feller.
„Unser landesweiter Aufruf hat Diskussionen angestoßen,
Entscheidungen beschleunigt und für Klarheit gesorgt. Das
Ergebnis sind klare Regeln, die im Schulalltag wirken, weil
sie von den Schulen vor Ort selbst entwickelt und gemeinsam
getragen werden. Das schafft Ruhe, Sicherheit und
Verlässlichkeit.“
Dass dieser Weg trägt, zeigen die Ergebnisse einer
landesweiten Umfrage des Schulministeriums: Rund 98 Prozent
aller öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen verfügen
inzwischen über eine verbindliche Handyregelung, bei den
weiterführenden Schulen sind es sogar 100 Prozent. Viele
Schulen haben erstmals verbindliche Vorgaben beschlossen,
andere ihre bestehenden Regelungen deutlich nachgeschärft.
Schulministerin Dorothee Feller: „Schule muss ein Ort sein,
an dem Kinder und Jugendliche lernen, sich begegnen und
konzentrieren können. Unsere Schulen teilen diese
Einschätzung. Mit selbst entwickelten und für alle
verbindlichen Regeln schaffen sie Orientierung im
Schulalltag, sorgen für mehr Konzentration im Unterricht und
fördern ein gutes soziales Miteinander.“
Die weiterführenden Schulen setzen wie vorgegeben auf
differenzierte, altersgerechte Regelungen. 79 Prozent der
Gesamtschulen und 86 Prozent der Gymnasien unterscheiden
nach Jahrgangsstufen. Andere Schulen regeln die Nutzung nach
Zeiten oder Bereichen. Etwa die Hälfte aller Schulen
untersagt die Handynutzung während des Schulbetriebs
vollständig, die andere Hälfte erlaubt eine klar begrenzte
Nutzung.
Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler wachsen
die Freiräume. Ministerin Feller: „Freiheit braucht Regeln.
Und genau diese Balance haben unsere Schulen gefunden: mehr
Verantwortung mit wachsendem Alter, aber immer klare
Leitplanken.“
Ein Erfolgsfaktor für die breite Akzeptanz der Regelungen
ist der gemeinsame Entwicklungsprozess. Lehrkräfte, Eltern
sowie Schülerinnen und Schüler waren beteiligt, insbesondere
an weiterführenden Schulen wurden die Regelungen durch die
Schulkonferenz beschlossen. Die Schulen haben die Vorgaben
des Landes und den partizipativen Ansatz sehr ernst genommen
– weil sie wissen, dass Beteiligung zu mehr Akzeptanz,
weniger Widerstand und praxisnahen Lösungen führt.
„Auf diese Weise stärken wir zugleich auch die
demokratischen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler.
Sie setzen sich intensiv mit einer Fragestellung
auseinander, die ihren eigenen Alltag unmittelbar betrifft,
entwickeln dazu eine eigene Meinung und lernen,
Verantwortung für gemeinsam getroffene Entscheidungen zu
übernehmen“, so Ministerin Feller.
„Über alle Schulformen hinweg verfolgen die Regelungen
dieselben Ziele: Schutz der Schülerinnen und Schüler,
konzentrierter Unterricht und ein respektvolles
Miteinander“, erklärt die Ministerin. In der Praxis gilt
meist: Handys dürfen mitgebracht werden, ihre Nutzung ist
jedoch eingeschränkt oder untersagt. Bei Regelverstößen
greifen abgestufte Konsequenzen. „Wo vorher auf dem Schulhof
aufs Display geschaut wurde, wird heute wieder miteinander
gesprochen. Das ist ein Gewinn für das soziale Lernen.“
Besonders eindeutig ist die Haltung an den Grundschulen, die
mittlerweile größtenteils ein generelles Handyverbot während
des Schulbetriebs beschlossen haben, um die Kinder
konsequent zu schützen. Damit folgen sie der Musterordnung
der Landesregierung. „Gerade die Jüngsten brauchen
Schutzräume ohne Ablenkung“, betont Schulministerin Dorothee
Feller. „Dass die Grundschulen hier so geschlossen handeln,
ist ein starkes Signal für Kinder, Eltern und Lehrkräfte.“
Bis zum Herbst hatten 96 Prozent der Grundschulen
verbindliche Vorgaben beschlossen. Dort, wo bislang noch
keine Regelung vorliegt, hängt dies unter anderem damit
zusammen, dass Beteiligungsprozesse – insbesondere mit
Eltern – zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht abgeschlossen
waren.
Abschließend erklärt Ministerin Feller: „Die Schulen haben
gezeigt, dass klare Regeln dann besonders gut funktionieren,
wenn sie auf die jeweilige Schule zugeschnitten und
gemeinsam entwickelt sind. Davon profitieren alle
Beteiligten: die Schulgemeinschaft und vor allem die Kinder
und Jugendlichen. Zugleich wird guter Unterricht nachhaltig
gestärkt. Mein Dank richtet sich an alle, die sich in den
vergangenen Monaten intensiv mit der Handynutzung
auseinandergesetzt haben und für ihre Schule eine gemeinsam
getragene Regelung gefunden haben.“
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