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63. Jahrestag der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags am 22. Januar

Ministerin Feller: Die Partnerschaft zwischen Schulen in Frankreich und Nordrhein-Westfalen ist lebendig, zukunftsgerichtet und unverzichtbar

Düsseldorf, 21. Januar 2026 - Am Donnerstag, 22. Januar 2026, jährt sich die Unterzeichnung des Élysée-Vertrags, ein Meilenstein der deutsch-französischen Freundschaft und ein Fundament für Frieden, Verständigung und Zusammenarbeit in Europa. Das Schulministerium nimmt diesen Jahrestag zum Anlass, die enge und lebendige Zusammenarbeit mit Frankreich im Bildungsbereich zu würdigen und zugleich ihre besondere Bedeutung zu unterstreichen.

Schulministerin Dorothee Feller: „Gerade in einer Phase, in der die Demokratie und der europäische Zusammenhalt unter Druck stehen, kommt der grenzüberschreitenden schulischen Zusammenarbeit eine zentrale Rolle zu. Internationale Begegnungen, Spracherwerb und gemeinsame Bildungsprojekte machen den europäischen Gedanken erfahrbar und stärken junge Menschen in ihrer demokratischen Haltung.“

Die deutsch-französische Zusammenarbeit sei weit mehr als ein historisches Versprechen, sie sei ein Auftrag für die Gegenwart und die Zukunft, betonte die Schulministerin. „Wenn Schülerinnen und Schüler einander begegnen, gemeinsam lernen, arbeiten und leben, dann wachsen Verständnis, Respekt und Vertrauen. Das ist gelebte Demokratiebildung und ein starkes Signal für ein geeintes Europa.“

Europaminister Nathanael Liminski: „Durch Sprachvermittlung und Austauschformate leisten Schulen einen unverzichtbaren Beitrag zur deutsch-französischen Freundschaft. Sie öffnen jungen Menschen Türen zueinander, wecken Neugier, stärken Vertrauen und schaffen Respekt. Wenn wir sagen, dass Kinder unsere Zukunft sind, dann ist jeder Einsatz für grenzüberschreitende Verständigung zugleich eine Investition in den europäischen Zusammenhalt von morgen.“

Frankreich ist seit vielen Jahren ein Schwerpunktland der internationalen Zusammenarbeit des nordrhein-westfälischen Schulministeriums. Zahlreiche Projekte zur Förderung der französischen Sprache sowie im Bereich des schulischen und beruflichen Austauschs prägen den intensiven und kontinuierlichen Dialog. Seit 2008 arbeitet das Schulministerium eng mit mehreren Regionen in Frankreich zusammen.

Ziel dieser Kooperationen ist es, die Mobilität junger Menschen im deutsch-französischen und europäischen Bildungs- und Wirtschaftsraum zu fördern und langfristige Partnerschaften zu festigen. Die Zusammenarbeit mit der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur wurde im Jahr 2025 bereits zum dritten Mal verlängert, weitere Partnerschaften bestehen mit den Regionen Hauts-de-France, Auvergne-Rhône-Alpes sowie mit Versailles.

„Schüler- und Schulaustausche nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein. Sie ermöglichen es jungen Menschen, in den Alltag des Partnerlandes einzutauchen, kulturelle Vielfalt unmittelbar zu erleben und tragfähige Freundschaften zu schließen. Solche Begegnungen sind häufig auch ein entscheidender Impuls für die Wahl und das Weiterlernen der Partnersprache Französisch“, so Ministerin Feller.

Um die Zusammenarbeit mit Frankreich weiter zu stärken, unterstützt Nordrhein-Westfalen seit 2024 gezielt bestehende und neue Schulpartnerschaften in französischen Partnerregionen – sowohl durch Reisekostenzuschüsse für Begegnungen als auch durch Projektmittel für virtuelle Austauschformate. Damit werden internationale Erfahrungen auch unabhängig von räumlichen oder finanziellen Hürden ermöglicht. Fast 500 Schulen in Nordrhein-Westfalen haben eine Schulpartnerschaft mit einer Schule in Frankreich.

Ein zentraler Baustein der Zusammenarbeit ist die Förderung der französischen Sprache. Nordrhein-Westfalen setzt dabei auf unterschiedliche Maßnahmen, die Schülerinnen und Schülern den Zugang zur Partnersprache erleichtern und sie langfristig für das Weiterlernen motivieren. Französisch ist nach Englisch die am häufigsten erlernte Fremdsprache an nordrhein-westfälischen Schulen.

Grundlage ist die deutsch-französische Sprachstrategie, auf die sich beide Länder gemeinsam verständigt haben. Ziel dieser Vereinbarung ist es, dass mehr junge Menschen frühzeitig mit der Sprache des Nachbarlandes in Kontakt kommen und positive Lernerfahrungen machen. In Nordrhein-Westfalen werden diese Ziele in konkreten schulischen Projekten umgesetzt.

Dazu gehören unter anderem sogenannte Peer-Education-Programme. Hier begeistern Schülerinnen und Schüler andere Jugendliche für Französisch – etwa, indem sie von eigenen Austausch­erfahrungen berichten oder zeigen, wie vielfältig und alltagsnah die französische Sprache und Kultur sind. Lernen auf Augenhöhe macht die Sprache greifbar und senkt Hemmschwellen.

Mit dem DELF scolaire intégré wird Schülerinnen und Schülern zudem der Erwerb eines international anerkannten französischen Sprachzertifikats innerhalb des schulischen Französischunterrichts ermöglicht. Die Prüfungen finden in den Schulen statt, sodass organisatorische und finanzielle Hürden reduziert werden. Das stärkt die Motivation und macht Sprachlernen sichtbar und anerkannt. In diesem Schuljahr nehmen in Nordrhein-Westfalen rund 4.600 Schülerinnen und Schüler aus 77 Schulen am Projekt DELF scolaire intégré teil.

Ein besonderes Angebot ist das Abibac, das zurzeit an zwölf Gymnasien in Nordrhein-Westfalen erworben werden kann. Im bilingualen Unterricht erreichen die Schülerinnen und Schüler vertiefte Französischkenntnisse und erwerben gleichzeitig das deutsche Abitur und das französische Baccalauréat. Das Abibac schafft erweiterte Bildungs- und Studiermöglichkeiten in beiden Ländern und steht exemplarisch für das dichte Bildungsnetzwerk, das Deutschland und Frankreich gemeinsam knüpfen.

Ministerin Feller abschließend: „Der Jahrestag des Élysée-Vertrags macht deutlich: Die Partnerschaft zwischen Schulen in Frankreich und Nordrhein-Westfalen ist lebendig, zukunftsgerichtet und unverzichtbar. Sie füllt den europäischen Gedanken mit Leben – im Klassenzimmer, im Austausch und im gemeinsamen Lernen für Demokratie, Vielfalt und Zusammenhalt in Europa.“

ABC-Klassen für bessere Bildung von Anfang an

Düsseldorf, 13. Januar 2026 - Nordrhein-Westfalen beabsichtigt landesweit ABC-Klassen einzuführen, um die Sprachkompetenz von Kindern im Jahr vor der Einschulung gezielt zu fördern. Das Landeskabinett hat dafür den Weg freigemacht.

So sorgt die Landesregierung für einen besseren Schulstart, für bessere Bildungschancen und für bessere Schulkarrieren, indem durch frühere Sprachstandserhebung und verpflichtende Kurse in ABC-Klassen sichergestellt wird, dass Kinder über die Sprachkompetenz verfügen, die sie bei Einschulung haben müssen.

Fotos Land NRW / Martin Götz

Ministerpräsident Hendrik Wüst und Schulministerin Dorothee Feller haben die Pläne am Vormittag in Düsseldorf vorgestellt:  Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Unsere Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Sie brauchen die bestmögliche Bildung. Um einen Bildungserfolg für alle zu ermöglichen, müssen Kinder das entsprechende Rüstzeug an die Hand bekommen. Grundvoraussetzung für erfolgreiches schulisches Lernen ist eine ausreichende Sprachkompetenz, denn ohne sie endet Bildung für viele Kinder, bevor sie so richtig begonnen hat.

Genau hier setzt die Landesregierung mit den ABC-Klassen und einer besseren Sprachförderung noch vor dem Beginn der Grundschule an – für all die Kinder, die hier noch Schwierigkeiten haben. Mit dieser bildungspolitischen Reform sorgt die Landesregierung für einen besseren Schulstart, bessere Bildungschancen und bessere Schulkarrieren. Damit Schulbildung ab dem ersten Tag ankommt, unabhängig vom Elternhaus.“  

ABC-Klassen sind verpflichtende schulische Vorkurse im Schuljahr vor der Einschulung, in denen Kinder gezielt auf die sprachlichen Anforderungen des Unterrichts vorbereitet werden. Die Planungen zur Einführung der ABC-Klassen sehen folgende Neuerungen vor:

Künftig durchlaufen alle Kinder bei der Schulanmeldung an öffentlichen Schulen sowie an Ersatzschulen in privater Trägerschaft eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung.
Um auf dieser Grundlage ausreichend Zeit für eine gezielte Förderung bis zur Einschulung zu gewinnen, ist vorgesehen, die Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung vorzuziehen. Dazu wird die Ausbildungsordnung für die Grundschule geändert.
Im Jahr 2028 wird die Anmeldung zur Grundschule erstmals im Frühjahr stattfinden.

Verfügen die Kinder nicht über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse, um aktiv am Unterricht teilzunehmen, besuchen sie im Schuljahr vor der Einschulung in der Regel zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden verpflichtend eine ABC-Klasse. In diesen ABC-Klassen zur gezielten Sprachförderung sollen die Kinder vor allem in ihren sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten gefördert werden, damit sie ab dem Schulbeginn erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.

Die ABC-Klassen liegen in schulischer Verantwortung und werden in den Räumlichkeiten einer öffentlichen Schule, einer Kindertageseinrichtung oder an einem anderen Ort durchgeführt, den ein Träger zur Verfügung stellen kann.
Die ABC-Klassen werden grundsätzlich von Grundschullehrkräften sowie von sozialpädagogischen Fachkräften aus der Schuleingangsphase durchgeführt. Sie ergänzen gezielt den ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsansatz der Kindertageseinrichtungen.

Die Schulaufsicht weist die Kinder nach Anhörung des Schulträgers einer ABC-Klasse zu. Damit wird gewährleistet, dass alle Kinder ein bedarfsgerechtes Angebot erhalten.
Die Eltern sind für die regelmäßige Teilnahme ihrer Kinder verantwortlich. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden durch den Schulträger zwischen der Kindertageseinrichtung und dem Ort der ABC-Klasse befördert.

Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom Schulträger die Fahrkosten für die wirtschaftlichste Beförderung erstattet. Einzelheiten werden in einer entsprechenden Verordnung geregelt.

Die Teilnahmeverpflichtung gilt für Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Die ersten verpflichtenden ABC-Klassen beginnen entsprechend im Schuljahr 2028/29.

Darüber hinaus wird mit einer Änderung im Schulgesetz die Möglichkeit geschaffen, Kindern bei Bedarf mit der zusätzlichen Förderung „ABC Plus“ mehr Zeit zu geben, um das Lernen zu lernen. Schulleiterinnen und Schulleiter können künftig bereits vor Beginn des ersten Schuljahres entscheiden, ob ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchläuft und so von Anfang an eine intensivere, individualisierte Förderung im Rahmen von ABC Plus erhält.

Zeigt sich im Verlauf der Schuleingangsphase, dass die Lernziele früher als erwartet erreicht werden, kann diese Entscheidung an den tatsächlichen Lernfortschritt des Kindes angepasst werden.

Schulministerin Dorothee Feller. „Die Ergebnisse der jüngsten Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass etwa ein Drittel der Kinder nicht über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt, um später aktiv am Unterricht teilzunehmen. Bei meinen Schulbesuchen wird mir dies immer wieder bestätigt. Zu viele Kinder bringen nicht alles mit, was für einen erfolgreichen Start in der Schule erforderlich ist, und benötigen deshalb vorab eine gezielte Vorbereitung auf den Schulstart. Mit den neuen ABC-Klassen sollen alle Kinder beim Schulstart faire Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg bekommen.“


Mit der Einführung der ABC-Klassen entstehen den kommunalen Schulträgern voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 zusätzliche Kosten. Diese betreffen insbesondere die Beförderung der Kinder, den zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf, die etwaige Ausstattung mit digitalen Endgeräten sowie die Bereitstellung notwendiger Lernmittel.

Das Land wird den erforderlichen finanziellen Ausgleich in einem Belastungsausgleichsgesetz regeln. Das Verfahren wird rechtzeitig in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet und durchgeführt. Ministerin Feller: „Die Landesregierung sieht, dass die Einführung von ABC-Klassen eine neue Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. Das Vorhaben ist jede Mühe wert. Es ist unser gemeinsames Ziel, alle Kinder bestmöglich auf den Schulstart vorzubereiten. Wir stehen zu unseren Verpflichtungen und werden die Mehrkosten, die den Schulträgern entstehen, ausgleichen.“

Das Schulministerium wird einen Grundlagenerlass sowie Materialien für die inhaltliche Ausgestaltung der ABC-Klassen und für die zusätzliche individuelle Förderung in der Schuleingangsphase erarbeiten und den Schulen frühzeitig zur Verfügung stellen. Zudem wird das Ministerium erprobte digitale Tools zur Sprachförderung bereitstellen. Auch das digitale Screening zur Sprachstandserhebung im Rahmen der Schulanmeldung soll allen Grundschulen landesweit zur Verfügung gestellt werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht nun in die Verbändebeteiligung. Bis Mitte Februar haben die Verbände Zeit für ihre Rückmeldungen. Die Landesregierung wird die Stellungnahmen der Verbände auswerten und im Anschluss den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.

Die ABC-Klassen sind der nächste wichtige Navigationspunkt auf dem Weg, den der Schulkompass NRW 2030 vorgibt. Mit dem Schulkompass NRW 2030 hat die Landesregierung eine umfassende Strategie zur systematischen Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht auf den Weg gebracht – von der Modernisierung der Lehrkräfteausbildung über die Digitalisierung bis hin zu einer datengestützten Unterrichtsentwicklung mit klarem Fokus auf die Basiskompetenzen.

Damit hat die Landesregierung unter anderem auf die Ergebnisse der jüngsten Schulleistungsstudien reagiert, bei denen zu viele Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards nicht erreicht hatten.

Ministerin Feller abschließend: „Mit den ABC-Klassen schärfen wir unseren Fokus auf die Basiskompetenzen weiter aus. Wir sorgen dafür, dass jedes Kind von Anfang an faire Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg hat – unabhängig davon, mit welchen sprachlichen Voraussetzungen es aufwächst. Ich freue mich darauf, unseren Vorschlag mit allen zu diskutieren, die am Schulleben bei uns in Nordrhein-Westfalen beteiligt sind.“

Montag kein Präsenzunterricht wegen Glättegefahr

Düsseldorf, 11. Januar 2026 - Schulministerium ordnet aufgrund amtlicher landesweiter Vorab-Unwetterwarnung an, dass Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben sollen / Ministerin Feller: Gesundheit und Sicherheit haben für uns oberste Priorität

An den nordrhein-westfälischen Schulen findet am kommenden Montag, den 12. Januar, kein Präsenzunterricht statt. Diese Entscheidung hat das Schulministerium getroffen, die Schulen hierüber heute per Mail informiert und die Schulen gebeten, in den dafür im Erlass vorgesehenen Distanzunterricht zu wechseln. Die Bezirksregierungen begleiten die Schulen bei der Umsetzung und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Grund für die Entscheidung, den Präsenzunterricht am kommenden Montag auszusetzen, ist eine amtliche landesweite Vorabwarnung des Deutschen Wetterdienstes vom 11. Januar 2026: Demnach wird für den Montagmorgen überall im Bundesland Regen erwartet, der aufgrund der kalten Temperaturen auf Straßen und Böden gefrieren und flächendeckend Glätte verursachen wird.

„Die Gesundheit und Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler haben für uns oberste Priorität. Deshalb haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, erläuterte Schulministerin Dorothee Feller. „Wir haben die Entscheidung zur Aussetzung des Präsenzunterrichts bereits auf der Grundlage der landesweiten Vorabwarnung getroffen, damit wir die Schulen, Eltern und Kinder so früh wie möglich informieren konnten.“ Mit einer endgültigen amtlichen Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes ist heute erst spät am Tag zu rechnen.

Die Regelungen für den Unterricht basieren auf dem Erlass „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und
extremen Wetter-Ereignissen“. Schülerinnen und Schüler, die trotz der Anordnung zum ausfallenden Präsenzunterricht in die Schulen kommen, erhalten dort eine angemessene Betreuung. Für Eltern und Schülerinnen und Schüler können Schulen zum Beispiel auf ihrer Homepage weitere Informationenanbieten. Weitere Hintergründe zum Umgang der Schulen mit extremen Witterungsverhältnissen finden Sie hier.

Klare Handyregeln an Schulen in NRW: Mehr Ruhe im Unterricht, mehr Miteinander

Partizipativer Weg wirkt

Düsseldorf, 7. Januar 2026 - Nordrhein-Westfalen beteiligt beim Umgang mit Handys an Schulen bewusst die Schulgemeinschaften. Dieser Weg hat sich bewährt. Im Frühjahr 2025 hatte das Schulministerium die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgerufen, bis zum Herbst eigene, verbindliche Regelungen zur Handynutzung zu entwickeln.

Für diesen Prozess hatte das Schulministerium klare Leitlinien vorgegeben. Demnach sollte an Grundschulen die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich nicht erlaubt sein. Die weiterführenden Schulen sollten verbindliche, altersgerechte Regelungen erarbeiten, die gemeinsam getragen werden und im Schulalltag funktionieren. Das Schulministerium hat diesen Prozess mit Handlungsempfehlungen und exemplarischen Handyordnungen unterstützt.

„Wir haben sehr viel positives Feedback auf unsere Musterordnungen verbunden mit dem partizipativen Weg erhalten. Wir haben den Schulen unsere Erwartungshaltung klar kommuniziert und ihnen bewusst zugetraut, gute und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Und sie haben dieses Vertrauen eindrucksvoll bestätigt“, so Ministerin Feller.

„Unser landesweiter Aufruf hat Diskussionen angestoßen, Entscheidungen beschleunigt und für Klarheit gesorgt. Das Ergebnis sind klare Regeln, die im Schulalltag wirken, weil sie von den Schulen vor Ort selbst entwickelt und gemeinsam getragen werden. Das schafft Ruhe, Sicherheit und Verlässlichkeit.“

Dass dieser Weg trägt, zeigen die Ergebnisse einer landesweiten Umfrage des Schulministeriums: Rund 98 Prozent aller öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen verfügen inzwischen über eine verbindliche Handyregelung, bei den weiterführenden Schulen sind es sogar 100 Prozent. Viele Schulen haben erstmals verbindliche Vorgaben beschlossen, andere ihre bestehenden Regelungen deutlich nachgeschärft.

Schulministerin Dorothee Feller: „Schule muss ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche lernen, sich begegnen und konzentrieren können. Unsere Schulen teilen diese Einschätzung. Mit selbst entwickelten und für alle verbindlichen Regeln schaffen sie Orientierung im Schulalltag, sorgen für mehr Konzentration im Unterricht und fördern ein gutes soziales Miteinander.“

Die weiterführenden Schulen setzen wie vorgegeben auf differenzierte, altersgerechte Regelungen. 79 Prozent der Gesamtschulen und 86 Prozent der Gymnasien unterscheiden nach Jahrgangsstufen. Andere Schulen regeln die Nutzung nach Zeiten oder Bereichen. Etwa die Hälfte aller Schulen untersagt die Handynutzung während des Schulbetriebs vollständig, die andere Hälfte erlaubt eine klar begrenzte Nutzung.

Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler wachsen die Freiräume. Ministerin Feller: „Freiheit braucht Regeln. Und genau diese Balance haben unsere Schulen gefunden: mehr Verantwortung mit wachsendem Alter, aber immer klare Leitplanken.“

Ein Erfolgsfaktor für die breite Akzeptanz der Regelungen ist der gemeinsame Entwicklungsprozess. Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler waren beteiligt, insbesondere an weiterführenden Schulen wurden die Regelungen durch die Schulkonferenz beschlossen. Die Schulen haben die Vorgaben des Landes und den partizipativen Ansatz sehr ernst genommen – weil sie wissen, dass Beteiligung zu mehr Akzeptanz, weniger Widerstand und praxisnahen Lösungen führt.

„Auf diese Weise stärken wir zugleich auch die demokratischen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler. Sie setzen sich intensiv mit einer Fragestellung auseinander, die ihren eigenen Alltag unmittelbar betrifft, entwickeln dazu eine eigene Meinung und lernen, Verantwortung für gemeinsam getroffene Entscheidungen zu übernehmen“, so Ministerin Feller.

„Über alle Schulformen hinweg verfolgen die Regelungen dieselben Ziele: Schutz der Schülerinnen und Schüler, konzentrierter Unterricht und ein respektvolles Miteinander“, erklärt die Ministerin. In der Praxis gilt meist: Handys dürfen mitgebracht werden, ihre Nutzung ist jedoch eingeschränkt oder untersagt. Bei Regelverstößen greifen abgestufte Konsequenzen. „Wo vorher auf dem Schulhof aufs Display geschaut wurde, wird heute wieder miteinander gesprochen. Das ist ein Gewinn für das soziale Lernen.“

Besonders eindeutig ist die Haltung an den Grundschulen, die mittlerweile größtenteils ein generelles Handyverbot während des Schulbetriebs beschlossen haben, um die Kinder konsequent zu schützen. Damit folgen sie der Musterordnung der Landesregierung. „Gerade die Jüngsten brauchen Schutzräume ohne Ablenkung“, betont Schulministerin Dorothee Feller. „Dass die Grundschulen hier so geschlossen handeln, ist ein starkes Signal für Kinder, Eltern und Lehrkräfte.“

Bis zum Herbst hatten 96 Prozent der Grundschulen verbindliche Vorgaben beschlossen. Dort, wo bislang noch keine Regelung vorliegt, hängt dies unter anderem damit zusammen, dass Beteiligungsprozesse – insbesondere mit Eltern – zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht abgeschlossen waren.

Abschließend erklärt Ministerin Feller: „Die Schulen haben gezeigt, dass klare Regeln dann besonders gut funktionieren, wenn sie auf die jeweilige Schule zugeschnitten und gemeinsam entwickelt sind. Davon profitieren alle Beteiligten: die Schulgemeinschaft und vor allem die Kinder und Jugendlichen. Zugleich wird guter Unterricht nachhaltig gestärkt. Mein Dank richtet sich an alle, die sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Handynutzung auseinandergesetzt haben und für ihre Schule eine gemeinsam getragene Regelung gefunden haben.“