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Sonderregelungen mehr für den Schulbereich –
weiterhin gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause
Düsseldorf, 25.
Januar 2023 - Das Ministerium für Schule und
Bildung hat am Mittwoch die Schulen in
Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit
Corona informiert. Hintergrund ist, dass die
auch für den Schulbereich wichtigen
Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums
zum 31. Januar 2023 auslaufen.
Schul- und
Bildungsministerin Dorothee Feller hob den engen
Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung
hervor und erklärte: „Mit unserem
Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut
durch den Herbst und den Winter gekommen. Die
Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate
haben gezeigt, dass die Menschen in unserem Land
und vor allem auch in unseren Schulen sehr
verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende
Infektionsgeschehen und der hohe
Immunisierungsgrad der Bevölkerung und damit
auch bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler
machen es nun möglich, dass wir an unseren
Schulen einen großen Schritt hin zu einer
gelebten Normalität gehen.“
•
Die
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit
dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die
Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch
wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den
Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr
geben. Bis zum 31. Januar 2023 gilt das
Handlungskonzept Corona unverändert fort.
Ab dem 1. Februar
2023 sind folgende Punkte von besonderer
Bedeutung:
•
Testungen
Mit dem Wegfall der
Corona-Test- und-Quarantäne-Verordnung entfällt
ab dem
1. Februar 2023 die
bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner
entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche
Grundlage für anlassbezogene Testungen in der
Schule.
•
In der Folge endet
auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf
Selbsttests pro Monat. Übergangsweise besteht
für die Schulen die Möglichkeit, Selbsttests in
reduziertem Umfang über das bekannte
Bestellportal zu bestellen. An den Schulen
vorhandene Restbestände können auch danach noch
auf Nachfrage und anlassbezogen an Schülerinnen
und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das
weitere schulische Personal ausgegeben werden.
•
Masken
In Schulen kann
weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum
Schutz anderer eine Maske getragen werden.
Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw.
deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.
Nach dem Wegfall der
Isolationspflicht wird jedoch positiv getesteten
Personen dringend empfohlen, für einen Zeitraum
von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der
eigenen Häuslichkeit mindestens eine
medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen
(Paragraph 3 Absatz 3 Corona-Schutzverordnung in
der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung).
Die allgemeine Empfehlung zum Tagen einer Maske
wird aufgehoben.
•
Im Krankheitsfall
Es gilt
selbstverständlich weiterhin der Grundsatz: Wer
krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das
gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern
entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom
Schulbesuch.
•
Atteste
Nur bei begründeten
Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen
Gründen versäumt wird, kann die Schule von den
Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43
Absatz 2 Schulgesetz). Dies hat das Ministerium
für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal
klargestellt. Hygiene An den Schulen
gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz
| Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).
Die bewährte Husten-
und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und
-desinfektion sowie regelmäßiges Lüften
entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise
gehören zu einem normalen Schulalltag (Lüftung,
Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte |
Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).
Abschließend
erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller:
„Mein Dank richtet sich an alle, die am
Schulleben beteiligt sind. Die Pandemie hat
Ihnen und uns allen in den vergangenen Monaten
und Jahren außerordentlich viel abverlangt. Die
Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen,
dass dieser lang ersehnte Schritt zur Normalität
gelingt und so gut wie möglich abgesichert wird.
Natürlich werden wir das Infektionsgeschehen
weiter aufmerksam beobachten und bei Bedarf
unseren Schulen entsprechende Unterstützung und
Handlungsempfehlungen geben.“
Weitere
Informationen:
https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona
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