Konstanz/Hamminkeln, 27. Mai 2023 -
In Deutschland soll in Zukunft die Notfallversorgung
zunehmend zentralisiert werden. Diese Entwicklung
hält die Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung,
„Beratung mit Handicap“, für den falschen Ansatz.
Stattdessen fordert sie, elektive Behandlungen in
Kliniken der Maximal- oder Zentralversorgung und
Fachkrankenhäusern zu bündeln, während die
notfallmedizinische Grundversorgung auch in der
Peripherie und im Ländlichen Raum gewährleistet
bleiben muss. Der Leiter des ehrenamtlichen
Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), spricht sich mit
Blick auf die Rechte der Patienten dafür aus, dass
auch künftig in maximal 30 Minuten Fahrzeit eine
Anlaufstelle für akute Notfälle zur Verfügung stehen
muss. Wenngleich durch die Unterstützung von
Notfallhelfern und dem Telenotarzt eine
Erstversorgung am Einsatzort gewährleistet werden
kann, müssen Rettungsfahrzeuge und Notfalltransporte
durch Privatpersonen Anlaufstellen zur Übergabe von
Patienten an eine geeignete Notaufnahme in höchstens
20 Kilometer Entfernung erreichen können.
„Stationäre Diagnostik und Therapie chronischer
Erkrankungen oder spezialmedizinische Eingriffe, die
keiner Dringlichkeit unterliegen, können in größeren
Krankenhäusern zusammengefasst werden. Aber eine
grundständige Notfallbehandlung gehört zum
Schutzauftrag des Staates gegenüber dem Bürger, der
grundgesetzlich festgehalten ist und nicht durch
Zentralisierung aufgeweicht werden kann“. Insofern
sei der angestrebte Weg so unverständlich, dass sich
gerade die Notfallmedizin aus der Fläche
zurückziehen soll, sagt Riehle. Und weiter:
„Menschen müssen im Ernstfall darauf vertrauen
können, rechtzeitig einer adäquaten Behandlung
zugeführt und nicht noch über lange Strecken
transportiert werden zu müssen. Denn verstreichende
Zeit kann in diesen Konstellationen
lebensentscheidend sein. Insofern unterstützen wird,
dass fachspezifische, zeitlich aufschiebbare
Eingriffe in zentralisierten Kliniken stattfinden
und es hierfür nicht in jeder kleineren Stadt ein
geeignetes Krankenhaus geben muss. Doch
Notfallbehandlung zurückzufahren – und diesen
Eindruck hat das Vorhaben aus dem
Gesundheitsministerium erweckt –, ist auch im
verfassungsrechtlichen Sinne höchst bedenklich und
abzulehnen“.
Stattdessen spricht sich der
Sozialberater für eine Stärkung der
Notfall-Luftrettung aus, um auch komplizierte
Unfallopfer oder Personen mit schwerwiegenden
Akuterkrankungen im Zweifel über weitere Entfernung
zeitnah einem Maximalversorger zuführen zu können.
„Daneben befürworten wir das Konzept der Kommunalen
Gesundheitshäuser, die eine wohnortnahe
Mindestversorgung gewährleistet, beispielsweise
durch Notfallpraxen und eine Notaufnahme.
Gleichzeitig können diese Einrichtungen auch weitere
Akteure einbinden, welche für eine
medizinisch-therapeutisch-beratende Grundversorgung
wichtig sind – beginnend bei Haus- und
Facharztpraxen über Apotheken, Beratungsstellen,
Hebammen, Psycho- und Physiotherapie-Praxen,
Pflegestützpunkte, Nachbarschaftshilfevereinen mit
Gemeindeschwestern und Dorfhelfern bis hin zu
Sanitätsgeschäften oder Gesundheitslotsen. Und das
in öffentlicher Hand, denn es ist die Aufgabe
unserer Zeit, die Versorgung wieder zu
entkommerzialisieren und das System von
profitorientierten Investoren zu lösen“.
Die Beratung mit Handicap ist unter
www.beratung-riehle.de kostenlos und
überregional erreichbar.
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