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Kommunalwahlen in NRW am 14. September 2025

Kreis Wesel/Hamminkeln, 14. September

Landrat: Stichwahl zwischen Ingo Brohl (46,4 %) und Dr. Peter Paic (32,3 %)

Alpen (Wahlergebnispräsentation Gemeinde Alpen)
• Landrat


• Bürgermeister



• Ratswahl




Dinslaken (Wahlergebnispräsentation Stadt Dinslaken)
• Landrat


 • Bürgermeister - Stichwahl


• Ratswahl




Hamminkeln (Wahlergebnispräsentation Stadt Hamminkeln)
• Landrat


• Bürgermeister - Stichwahl


• Ratswahl





Hünxe (Wahlergebnispräsentation Gemeinde Hünxe)
• Landrat



• Bürgermeister



• Ratswahl




Kamp-Linfort (Wahlergebnispräsentation Stadt Kamp-Lintfort)
• Landrat


• Bürgermeister


• Ratswahl





Moers (Wahlergebnispräsentation Stadt Moers)
• Landrat


• Bürgermeister - Stichwahl


• Ratswahl




Neukirchen-Vluyn (Wahlergebnispräsentation Stadt Neukirchen-Vluyn)
• Landrat


• Bürgermeister - Stichwahl


• Ratswahl




Rheinberg (Wahlergebnispräsentation Stadt Rheinberg)
• Landrat


• Bürgermeister - Stichwahl


• Ratswahl





Schermbeck (Wahlergebnispräsentation Gemeinde Schermbeck)
• Landrat


• Bürgermeister


• Ratswahl





Sonsbeck (Wahlergebnispräsentation Gemeinde Sonsbeck)
• Landrat


• Ratswahl





Wesel (Wahlergebnispräsentation Stadt Wesel)
• Landrat


• Bürgermeister - Stichwahl


• Ratswahl





Xanten (Wahlergebnispräsentation Stadt Xanten)
• Landrat


• Bürgermeister - Stichwahl


• Ratswahl





Kreis Wesel
Bei den Landratswahlen im Kreis Wesel kommt es zwischen dem amtierenden Landrat Ingo Brohl (CDU/Grüne) und seinem Herausforderer Dr. Peter Paic (SPD) zur Stichwahl. Nach 447 von 468 Stimmbezirken liegt Brohl bei 46,4 %, Paic bei 32,3 %.
 
Im Kreis Wesel werden neben Kreistag und Landrätin/Landrat die Räte der kreisangehörigen Kommunen sowie deren Bürgermeister/innen gewählt. Die Wahlleitung für die Wahl zum Kreistag und zur Landrätin/ zum Landrat liegt bei der Kreisverwaltung, für die Wahlen der Räte und Bürgermeister/innen wird die Wahlleitung von den kreisangehörigen Gemeinden wahrgenommen.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein/e Wahlbezirksbewerber/in und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der/die Wahlbezirksbewerber/in aufgestellt ist. Gewählt ist der/die Bewerber/in, welche/r im Wahlbezirk die meisten Stimmen erhält.

Bürgermeister/in bzw. Landrätin/Landrat werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Erhält im ersten Wahlgang am 14.09.2025 keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28.09.2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern/Bewerberinnen statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.

Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Am 14.09.2025 findet im Gebiet des Regionalverbands Ruhr auch die Wahl der Verbandsversammlung statt. Daher wird im Gebiet des Kreises Wesel bzw. in den 13 kreisangehörigen Gemeinden auch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr gewählt.
Wahlergebnispräsentation am 14. September 2025 nach 18 Uhr.

 

Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Kommunalwahl am 14. September 2025

IHK: Kommunen sollen „Möglichmacher“ sein - Besserer Service für die Wirtschaft
Kreis Wesel/Hamminkeln, 15. August 2025 - Kreiswahlleiter Dr. Lars Rentmeister informiert darüber, dass auch im Rahmen der Kommunalwahl am 14. September 2025 wieder die sogenannte repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. Hierfür wurden erneut Stimmbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten ausgewählt.

In einigen Stimmbezirken in den kreisangehörigen Kommunen Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Voerde und Wesel werden wieder Stimmzettel mit Unterscheidungsmerkmalen nach Geschlecht und Geburtsjahrgang ausgegeben. Diese Merkmale lauten etwa „H. weiblich, geboren 1991 bis 2000“ oder „D. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1966 bis 1980“.
Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sieht das Kommunalwahlgesetz für die repräsentative Wahlstatistik besondere Schutzmaßnahmen vor.
 
Die Stimmenauszählung, die am Wahlabend von den Wahlvorständen in den Kommunen vorgenommen wird, findet getrennt von der statistischen Auswertung der Stimmzettel statt, welche beim Landesbetrieb Information und Technik in Düsseldorf (IT NRW) durchgeführt wird.

Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel dürfen nicht zusammengeführt werden. Hinsichtlich der Auswertung der überlassenen Wahlunterlagen unterliegt IT NRW einer strengen Zweckbindung. Die Ergebnisse der Statistiken einzelner Stimmbezirke dürfen nicht bekanntgegeben werden.