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Niederrhein
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Kommunalwahlen in
NRW am 14. September 2025
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Kreis Wesel/Hamminkeln, 14. September
Landrat: Stichwahl zwischen Ingo Brohl (46,4 %)
und Dr. Peter Paic (32,3 %)
Alpen
(Wahlergebnispräsentation
Gemeinde Alpen) • Landrat

• Bürgermeister

• Ratswahl

Dinslaken (Wahlergebnispräsentation
Stadt Dinslaken) • Landrat

• Bürgermeister - Stichwahl

• Ratswahl

Hamminkeln (Wahlergebnispräsentation
Stadt Hamminkeln) • Landrat

• Bürgermeister - Stichwahl

• Ratswahl

Hünxe (Wahlergebnispräsentation
Gemeinde Hünxe) • Landrat

• Bürgermeister

• Ratswahl

Kamp-Linfort (Wahlergebnispräsentation
Stadt Kamp-Lintfort) • Landrat

• Bürgermeister

• Ratswahl

Moers (Wahlergebnispräsentation
Stadt Moers) • Landrat

• Bürgermeister - Stichwahl

• Ratswahl

Neukirchen-Vluyn (Wahlergebnispräsentation
Stadt Neukirchen-Vluyn) •
Landrat

• Bürgermeister - Stichwahl

• Ratswahl

Rheinberg (Wahlergebnispräsentation
Stadt Rheinberg) • Landrat

• Bürgermeister - Stichwahl

• Ratswahl

Schermbeck (Wahlergebnispräsentation
Gemeinde Schermbeck) •
Landrat

• Bürgermeister

• Ratswahl

Sonsbeck (Wahlergebnispräsentation
Gemeinde Sonsbeck) • Landrat

• Ratswahl

Wesel (Wahlergebnispräsentation
Stadt Wesel) • Landrat

• Bürgermeister - Stichwahl

• Ratswahl

Xanten (Wahlergebnispräsentation
Stadt Xanten) • Landrat

• Bürgermeister - Stichwahl

• Ratswahl

Kreis Wesel Bei den
Landratswahlen im Kreis Wesel kommt es zwischen dem
amtierenden Landrat Ingo Brohl (CDU/Grüne)
und seinem Herausforderer Dr. Peter Paic (SPD) zur
Stichwahl. Nach 447 von 468 Stimmbezirken liegt
Brohl bei 46,4 %, Paic bei 32,3 %. Im Kreis
Wesel werden neben Kreistag und Landrätin/Landrat
die Räte der kreisangehörigen Kommunen sowie deren
Bürgermeister/innen gewählt. Die Wahlleitung für die Wahl
zum Kreistag und zur Landrätin/ zum Landrat liegt bei der
Kreisverwaltung, für die Wahlen der Räte und
Bürgermeister/innen wird die Wahlleitung von den
kreisangehörigen Gemeinden wahrgenommen. Bei der Wahl der
kommunalen Vertretung hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme,
mit der gleichzeitig ein/e Wahlbezirksbewerber/in und die
Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für
die der/die Wahlbezirksbewerber/in aufgestellt ist. Gewählt
ist der/die Bewerber/in, welche/r im Wahlbezirk die meisten
Stimmen erhält.
Bürgermeister/in bzw.
Landrätin/Landrat werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch
hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Erhält im ersten
Wahlgang am 14.09.2025 keine/r der Bewerber/innen mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28.09.2025 eine
Stichwahl unter den beiden Bewerbern/Bewerberinnen statt,
die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl in NRW sind Deutsche
sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die
das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem
16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt
bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Am
14.09.2025 findet im Gebiet des Regionalverbands Ruhr auch
die Wahl der Verbandsversammlung statt. Daher wird im Gebiet
des Kreises Wesel bzw. in den 13 kreisangehörigen Gemeinden
auch die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
gewählt.
Wahlergebnispräsentation am 14. September 2025 nach
18 Uhr.
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Durchführung der
repräsentativen Wahlstatistik bei der
Kommunalwahl am 14. September 2025
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IHK: Kommunen sollen „Möglichmacher“ sein - Besserer
Service für die Wirtschaft Kreis
Wesel/Hamminkeln, 15. August 2025 - Kreiswahlleiter Dr. Lars
Rentmeister informiert darüber, dass auch im Rahmen der
Kommunalwahl am 14. September 2025 wieder die sogenannte
repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. Hierfür
wurden erneut Stimmbezirke mit mindestens 400
Wahlberechtigten ausgewählt.
In einigen Stimmbezirken
in den kreisangehörigen Kommunen Alpen, Dinslaken,
Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn,
Schermbeck, Voerde und Wesel werden wieder Stimmzettel mit
Unterscheidungsmerkmalen nach Geschlecht und Geburtsjahrgang
ausgegeben. Diese Merkmale lauten etwa „H. weiblich, geboren
1991 bis 2000“ oder „D. männlich, divers oder ohne Angabe im
Geburtenregister, geboren 1966 bis 1980“. Zur Wahrung des
Wahlgeheimnisses sieht das Kommunalwahlgesetz für die
repräsentative Wahlstatistik besondere Schutzmaßnahmen vor.
Die Stimmenauszählung, die am Wahlabend von den
Wahlvorständen in den Kommunen vorgenommen wird, findet
getrennt von der statistischen Auswertung der Stimmzettel
statt, welche beim Landesbetrieb Information und Technik in
Düsseldorf (IT NRW) durchgeführt wird.
Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel dürfen
nicht zusammengeführt werden. Hinsichtlich der Auswertung
der überlassenen Wahlunterlagen unterliegt IT NRW einer
strengen Zweckbindung. Die Ergebnisse der Statistiken
einzelner Stimmbezirke dürfen nicht bekanntgegeben werden.
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