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Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus
Kein „Windhundrennen“ in die Praxen nötig
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein

Düsseldorf/Hamminkeln, 26. Oktober 2021 - Die Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus im Rheinland durch die niedergelassenen Haus- und Fachärzte laufen seit über einem Monat reibungslos. Bis Anfang der laufenden Woche hatten insg. bereits gut 330.000 Bürgerinnen und Bürger im Landesteil ihre dritte Impfung erhalten – die meisten davon in Alten- und Pflegeheimen oder in hiesigen Praxen.

Angesichts der derzeit geltenden Vorgaben von Bund und Land sowie den aktuellen Stiko-Empfehlungen erhalten momentan etwa Personen mit schweren chronischen Grunderkrankungen, über 70-Jährige, Bewohner und das Personal von Einrichtungen der Altenpflege und medizinischen Einrichtungen eine Auffrisch- bzw. Boosterimpfung mit einem mRNA-Impfstoff – der zeitliche Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfung liegt bei mindestens sechs Monaten. Die Stiko rät seit kurzem auch Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, zu einer ergänzenden mRNA-Impfung. Der zeitliche Mindest-Impfabstand liegt hier bei vier Wochen.

Immunschutz lässt nicht schlagartig nach
Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein stellt in diesem Zusammenhang klar: „Diese Rahmenbedingungen sind für die Praxen maßgeblich, zudem gelte grundsätzlich das ärztliche individuelle Ermessen, welche Patienten aus medizinischen Gründen eine dritte Impfung erhalten sollten. Ich appelliere daher an alle diejenigen, die unter 70 Jahre alt sind und ebenso nicht zu den vulnerablen Gruppen zählen, in diesen Tagen noch Geduld aufzubringen“. Dies gelte insbesondere auch mit Blick auf die jüngste Ankündigung des NRW-Gesundheitsministeriums, in den kommenden Wochen alle über 70-Jährigen im Land zusätzlich per Brief auf die Auffrischimpfung hinzuweisen. „Wichtig ist, dass der Immunschutz durch die Erst- und Zweitimpfung nicht schlagartig nachlässt, sondern nur ganz allmählich nach Monaten leicht absinkt. Ein ‚Windhundrennen‘ um die Boosterimpfung in die Praxen ist also nicht nötig.“

Laut KVNO-Chef Bergmann sind künftig ausreichend Impfstoffmengen vorhanden, um grundsätzlich jeden Impfwilligen, für den eine Auffrischimpfung empfohlen wird, erneut entsprechend immunisieren zu können. Die Kapazitäten der Niedergelassenen im Rheinland seien hierfür in ausreichender Zahl vorhanden, derzeit beteiligen sich rund 3.000 Praxen an den Corona-Schutzimpfungnen. Im Schnitt führen die hiesigen Praxen derzeit wöchentlich gut 29 Impfungen durch, in den Vorwochen sind es durchschnittlich knapp über 27 gewesen.

Antikörper-Schnelltest kein Anlass zur Impfung
Eine klare Absage erteilt die KV Nordrhein aus medizinischer Sicht auch der Aussagekraft so genannter „Antikörper-Schnelltests“, die zuletzt vielerorts von verschiedenen Anbietern beworben wurden und angeblich Auskunft über die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung geben sollen. Die Vielzahl an unterschiedlichen Testformaten mit unterschiedlicher Spezifität und Sensitivität lassen bisher keinerlei gesicherte Aussagen über die genaue Höhe des Immunschutzes zu, darüber hinaus sind derzeit noch keine wissenschaftlich belastbaren Grenz- bzw. Normwerte für entsprechende Antikörperwerte festgelegt. „Daher bleibt es auch weiterhin bei den für uns Ärzte wesentlichen Richtwerten – dies sind die aktuellen Verordnungen des Landes NRW sowie vor allem die fachlichen Empfehlungen der Stiko“, sagt Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. „Den Betrag für den Schnelltest sollten Bürgerinnen und Bürger besser anderweitig anlegen, so der KVNO-Vize.