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KV Nordrhein zu Antikörper-Schnelltests mit Blick auf den Impfschutz gegen das Coronavirus
KV Nordrhein

Düsseldorf/Hamminkeln, 19. Oktober 2021 - Dr. med. Frank Bergmann, KVNO-Vorstandsvorsitzender: „Wir erleben gerade, dass sich rund um das Coronavirus Geschäftsmodelle entwickeln, die man definitiv einer genaueren Betrachtung unterziehen sollte. Vielerorts werden so genannten ‚Antikörperschnelltests‘ für etwa 19 Euro beworben, durch die Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Apotheken angeblich ihren Immunstatus bestimmen lassen können. Diese Schnelltests sind aus medizinischer Sicht aber nur sehr begrenzt aussagefähig. Die Vielzahl an unterschiedlichen Testformaten mit unterschiedlicher Spezifität und Sensitivität lassen bisher keinerlei gesicherte Aussagen über die genaue Höhe des Antikörperwertes zu. Außerdem besteht auch noch Unklarheit, wo ein Grenzwert zu ziehen ist.

Ein Antikörpertest ist laut Robert Koch-Institut eher dazu geeignet, eine bereits durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus nachweisen zu können, aber nicht, um den exakten Immunstatus nach erfolgten Impfungen bestimmen zu können. Solche Antikörper-Schnelltest schaffen eher Verunsicherung als wirklich einen erkennbaren medizinischen Nutzen.

Ebenso wie Impfungen gehören aus unserer Sicht auch entsprechende Beratungsleistungen einzig und allein in die ärztliche Praxis. Was wir aber sehen, ist, dass an dieser Stelle anscheinend ein Beratungsbedarf bei den Patientinnen und Patienten besteht. Die Politik ist daher dazu aufgerufen, sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, wie unsere Ärztinnen und Ärzte künftig aussagekräftige und qualitativ hochwertige Antikörpertests anbieten und auch abrechnen können.“           

Dr. med. Carsten König, stellvertretender KVNO-Vorstandsvorsitzender: „Als praktizierender Hausarzt würde ich meine Patientinnen und Patienten, die mit einem solchen Schnelltestergebnis in meine Praxis kommen, sagen, dass sie diese 19 Euro deutlich besser hätten anlegen können. Als Begründung für eine sofortige Auffrischungsimpfung würde ich den Schnelltest jedenfalls nicht gelten lassen. Es liegt im Zweifelsfall immer im Ermessen von uns als Ärztinnen und Ärzten, wer zu welchem Zeitpunkt eine Auffrischungsimpfung erhält. Als Richtwerte dienen uns dabei die jeweils aktuellen Verordnungen, Erlasse sowie STIKO-Empfehlungen – an einem Antikörperschnelltest werden wir uns aus gutem Grund per se nicht orientieren.“