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Kein Todesfall nach Auffrischungsimpfung in Oberhausener Pflegeeinrichtung
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Düsseldorf/Hamminkeln, 9. September 2021 - Am Mittwoch, 1. September, erhielten in einem Seniorenheim in Oberhausen-Holten 89 Bewohnerinnen und Bewohner eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer. Neun Geimpfte zeigten nach der Impfung gesundheitliche Reaktionen.

Am Samstag, 4. September, mussten zwei Personen, die zuvor eine Auffrischungsimpfung erhalten hatten, reanimiert werden. Entgegen erster Medienberichte hat es keinen Todesfall infolge der Impfung gegeben, wie der Krisenstab der Stadt Oberhausen heute bestätigte. Eine Bewohnerin, die im zeitlichen Umfeld der Auffrischungsimpfungen in der Pflegeeinrichtung verstorben ist und zuvor palliativ versorgt wurde, gehörte nicht zum Personenkreis der Geimpften.

Beide reanimierte Personen waren vorerkrankt. Die Impfungen wurden von einer erfahrenen Ärztin durchgeführt, die sich bereits seit Beginn der Impfkampagne an den Schutzimpfungen gegen das Coronavirus beteiligt. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Reanimationen und den verabreichten Auffrischungsimpfungen ist nach unseren Informationen bislang nicht belegt. Einige Impflinge berichteten nach unseren Informationen in den Tagen nach der Drittimpfung über geringfügige Reaktionen wie sie zum Beispiel auch nach der Erst- und Zweitimpfung auftreten. Die beiden reanimierten Pflegebedürftigen werden derzeit noch stationär behandelt. Unerwünschte Nebenwirkungen von Impfungen werden an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet.

Keine weiteren Fälle bekannt
Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein sind bis zum 7. September 11.441 Auffrischungsimpfungen durchgeführt worden. Dabei sind uns in keinem Fall vergleichbare Impfreaktionen wie in der Oberhausener Pflegeeinrichtung bekannt geworden. Auch beim NRW-Gesundheitsministerium (MAGS), dem Landeszentrum Gesundheit (LZG) und dem Robert-Koch-Institut sind nach unserer Kenntnis keine weiteren Fälle schwerwiegender Nebenwirkungen in Nordrhein-Westfalen infolge von Auffrischungsimpfungen bekannt.

Schreiben an Mühlheimer Niedergelassene
In einem Brief an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Mülheim an der Ruhr informierte Dr. med. Stephan von Lackum, Beauftragter des Vorstands für die Kreisstelle in Mülheim, über die Ereignisse in Oberhausen. Er bittet darin seine Mühlheimer Kolleginnen und Kollegen, selbst ärztlich zu entscheiden, ob eine Auffrischungsimpfung bei den eigenen Patienten dringlich ist, solange keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt.

„Das Schreiben wurde mit uns nicht abgestimmt und ist in eigener Verantwortung des Unterzeichners entstanden – sicher auch als Reflex auf die Ereignisse in Oberhausen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Bergmann weiter: „Im Grunde gibt er damit nur wieder, was auch die Gesundheitsministerkonferenz am 6. September in Bezug auf Auffrischungsimpfungen für Über-60-Jährige beschlossen hat: nämlich, dass die Impfungen nach ärztlichem Ermessen sowie individueller Abwägung erfolgen sollten – und auch nur dann, wenn der Abschluss der COVID-19-Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt.“

Bergmann verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es für eine mögliche Drittimpfung keinen Grund zur Eile gibt.
„Der Impfschutz baut sich nach einer vollständigen Immunisierung nur sehr langsam ab und endet nicht abrupt von heute auf morgen.“
Dennoch sei eine baldige Empfehlung der STIKO zu den Auffrischungsimpfungen wünschenswert, um Unsicherheiten in den Praxen, aber auch bei Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Ein generelles Aussetzen von Auffrischungsimpfungen sei allerdings aufgrund der Vorfälle in Oberhausen nicht notwendig.