BZ-Home

Medizin

Sonderseiten



BZ-Sitemap







 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






 Klinik Corona-Sonderseite Kreis Wesel Klinik Corona-Sonderseite Duisburg Klinik NRW  0211 9119 1001 Klinik 

 

Lockerungen oder Verschärfungen
Wesel, Moers und Dinslaken

So geht der Kreis Wesel bei sich ändernder Inzidenz vor
Wesel/Hamminkeln, 9. März 2021 - Am Dienstag, 9. März 2021, ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Mit dieser werden inzidenzbasierte Lockerungen und Verschärfungen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte ermöglicht. Darin heißt es: „Kreise und kreisfreie Städte in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit (LZG) nachhaltig und signifikant unter dem Wert von 50 liegt, können im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.“

Sobald sich eine dauerhaft veränderte Inzidenz (sowohl unter 50 als auch über 100) für den Kreis Wesel abzeichnet, erfolgt in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen eine ortsbezogene Analyse der Infektionszahlen. Dies ist erforderlich, da erfahrungsgemäß Ausbruchs- oder Clustergeschehen in einzelnen Kommunen oder auch Ortsteilen die Kreisinzidenz maßgeblich beeinflussen können. In einem zweiten Schritt tritt der Kreis Wesel dann in den Dialog mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) ein, um evtl. sinnvolle Lockerungen oder Verschärfungen abzustimmen. Der aktuelle Wert liegt im Kreis Wesel seit einigen Tagen knapp über 50.

Michael Maas, Vorstandsmitglied für den Bereich Gesundheit bei der Kreisverwaltung Wesel: „Mit der nun geltenden Coronavirus-Testverordnung des Bundes und der daraufhin ergangenen Landesregelungen sind seit dem 8. März wöchentlich kostenlose Schnelltests (POC-Tests) für alle Bürgerinnen und Bürger auch im Kreis Wesel möglich. Außerdem müssen nun erstmals seit Beginn der Pandemie auch positive Schnelltest-Ergebnisse (POC-Tests, NICHT Selbsttests) an das Gesundheitsamt übermittelt und als Positivfälle in die Lagemeldung an das Landeszentrum für Gesundheit NRW aufgenommen werden. Dies führt aufgrund der Vielzahl der nun wahrscheinlich erfolgenden Testungen und unseren bisherigen Erfahrungen wahrscheinlich flächendeckend zu höheren Inzidenzwerten.“


Was in Moers ab Montag wieder geht
(Termin-)Shopping, Bibliotheks- und Museumsbesuche, Kosmetik und Sport im Freien sind wieder möglich: Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung mit den Regeln ab Montag, 8. März, veröffentlicht. Sie betreffen auch die Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand.

Individualsport ist im Freien ebenfalls mit bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten erlaubt. Kindergruppen mit höchstens 20 Personen (bis 14 Jahren) können unter freiem Himmel mit bis zu 2 Aufsichtspersonen beim Sporttreiben zusammenkommen. Voraussetzung: ein dauerhafter Mindestabstand von 5 Metern. Sportarten, bei denen dies nicht gewährleistet ist, sind unzulässig.

Terminshopping und Museumsbesuche
Kundinnen und Kunden können in Geschäften des Einzelhandels nach vorheriger Terminvereinbarung einkaufen. Maximal ein Kunde pro 40 Quadratmeter ist zulässig. Für Geschäfte, die bisher geöffnet hatten, ändert sich nichts. Ab dem 8. März können auch Buchhandlungen, Gartenmärkte und Schreibwarenläden ohne Termine Kunden empfangen.

Lockerungen gelten für Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser und Gedenkstätten. Dort sind Besucherinnen und Besucher mit Termin willkommen. Hier gilt: Eine Person pro 20 Quadratmeter. Das Grafschafter Museum hat unter diesen Bedingungen ab Dienstag, 9. März, mit (auch kurzfristig möglicher) Terminvereinbarung unter Telefon 0 28 41 / 201-6 82 00 zu den normalen Zeiten geöffnet.

Bibliotheken, Musikschule, VHS
Die Hauptstelle der Bibliothek Moers startet am Donnerstag, 11. März, wieder mit dem Präsenzbetrieb (Rückverfolgbarkeit und Personenbeschränkung wie vor dem letzten Lockdown). Die Zweigstelle Kapellen öffnet am Dienstag, 16., Repelen am Mittwoch, 17. März. Bereits bestellte Medien können in der jeweiligen Bibliothek abgeholt werden. Auch hier gilt: maximal eine Person auf 20 Quadratmetern.
Ab Montag, 8. März, ist musikalischer Unterricht in der Moerser Musikschule in einer Gruppenstärke von maximal 5 Schülerinnen und Schülern wieder zugelassen. Aus organisatorischen Gründen startet der Unterricht ab Montag, 15. März.
Die Volkshochschule darf weiterhin noch keinen Präsenzunterricht durchführen, mit Ausnahme der Abschlusskurse für die Schulabschlüsse. Nach wie vor hat die vhs viele Online-Kurse im Angebot. Wenn die weitere Entwicklung es zulässt, sollen sie nach den Osterferien am 12. April wieder in Präsenzform starten.
(Infos und Anmeldung: Telefon 0 28 41 / 201-565 oder www.vhs-moers.de).

Kosmetik, Fußpflege, Piercing, Fahrschule
Weitere Neuerungen beziehen sich auf Dienst- und Handwerkerleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht möglich ist. Beispielsweise Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Massage, Tätowieren und Piercen zählen hierzu, ebenso die bereits geöffneten Friseure. Wenn der Kunde keine Maske oder diese nicht dauerhaft trägt, darf er nur mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest bedient werden. Das Ergebnis muss von einer Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ebenfalls alle 2 Tage einen Schnell- oder Selbsttest vorweisen. Entsprechende Testverfahren müssen erst noch in einer Coronatestungsverordnung geregelt werden. Diese liegt noch nicht vor. Ab dem 8. März dürfen auch Fahrschulen wieder unterrichten. Für sie gelten ebenfalls strenge Hygienevorschriften.

Wie es weitergeht
Die weiterführenden Schulen beginnen am Montag, 15. März, mit dem Wechselunterricht. Genauere Infos hierzu erhalten die Eltern und Schüler von der jeweiligen Schule. Weitere Änderungen kann es geben, wenn die 7-Tages-Inzidenz im Land NRW über 100 oder unter 50 liegt sowie spätestens ab Montag, 22. März. Zu erwarten sind dann mindestens Lockerungen für die Außengastronomie, Theater, Kinos und kontaktfreien Sport drinnen bzw. Kontaktsport draußen.

Genauere Regelungen und Ausnahmen sind in der aktuellen Coronaschutzverordnung nachzulesen.


Was in Dinslaken ab Montag wieder geht
Bibliothek, Museum und Archiv wieder besuchbar
Ab heute, 9. März, sind die Dinslakener Stadtbibliothek, das Museum Voswinckelshof und das Archiv im Stadthistorischen Zentrum unter verschiedenen Bedingungen wieder besuchbar. Möglich macht dies die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Die Stadtbibliothek an der Friedrich-Ebert-Straße ist am Dienstag und Mittwoch von 10 bis 14 Uhr geöffnet, am Donnerstag und Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie am Samstag von 10 bis 12 Uhr.

Die Bücherstube Lohberg öffnet am Mittwoch von 15 bis 17 Uhr und am Freitag von 10 bis 12 Uhr. Besucherinnen und Besucher sind zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Auch die Regeln zu Abstand und Hygiene sind einzuhalten. Das Bibliothekspersonal ist verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher zu dokumentieren. In der Regel geschieht dies über die Leseausweise.

Das Museum Voswinckelshof kann dienstags bis sonntags von 14 bis 18 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung besucht werden. Telefonisch erreichbar ist das Museum zu folgenden Zeiten:
Dienstag bis Sonntag, 14-18 Uhr, Telefonnummer: 02064/66728,
Montag bis Freitag, 9-13.30 Uhr, Telefonnummer: 02064/66726 und -727.

Die Daten zur Rückverfolgung möglicher Kontakte sind anzugeben. Sie werden in einer Liste erfasst und beim Besuchstermin an der Kasse abgeglichen.
Das Museum kann auch per E-Mail an museum-voswinckelshof@dinslaken.de erreicht werden. Für eine Anmeldung müssen der vollständige Name, die Adresse, die Telefonnummer und der gewünschte Besuchstermin angegeben werden. Im Anschluss erfolgt eine Rückmeldung per E-Mail.

Spontanbesuche sind möglich, soweit die Gesamtbesuchszahl von 20 Personen nicht überschritten wird. Der spontane Besuch ist mündlich an der Kasse anzumelden. Die Daten zur coronabedingten Rückverfolgung möglicher Kontakte sind anzugeben und werden in einer Liste erfasst.

Die Dauer eines jeden Museumsbesuchs soll 1 Stunde nicht überschreiten, wenn das Publikumsinteresse größer ist als die Besuchskapazität. Im Museum muss eine medizinische Maske getragen werden. Auch die Regeln zu Abstand und Hygiene sind einzuhalten.

Das Archiv ist dienstags und mittwochs zwischen 8 und 12 Uhr nur nach telefonischer Anmeldung unter 02064-66729 oder per E-Mail an stadtarchiv@dinslaken.de besuchbar. Auch dort muss eine medizinische Maske getragen werden und die Vorgaben zu Hygiene und Abstand sind zu beachten. Wie auch an den anderen genannten Orten müssen persönliche Daten zur Rückverfolgung möglicher Kontakte angegeben werden.

Grundsätzlich appelliert die Stadt Dinslaken, genau zu prüfen, welche Kontakte notwendig sind, und sich mit Blick auf die Corona-Lage sehr umsichtig zu verhalten.