So geht der Kreis Wesel bei sich
ändernder Inzidenz vor
Wesel/Hamminkeln, 9. März
2021 - Am Dienstag, 9. März 2021, ist die neue
Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft
getreten. Mit dieser werden inzidenzbasierte
Lockerungen und Verschärfungen auf Ebene der Kreise
und kreisfreien Städte ermöglicht. Darin heißt es:
„Kreise und kreisfreie Städte in denen die
7-Tages-Inzidenz nach den täglichen
Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit
(LZG) nachhaltig und signifikant unter dem Wert von
50 liegt, können im Einvernehmen mit dem Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen,
inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung
festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.“
Sobald sich eine dauerhaft veränderte
Inzidenz (sowohl unter 50 als auch über 100) für den
Kreis Wesel abzeichnet, erfolgt in Abstimmung mit
den kreisangehörigen Kommunen eine ortsbezogene
Analyse der Infektionszahlen. Dies ist
erforderlich, da erfahrungsgemäß Ausbruchs- oder
Clustergeschehen in einzelnen Kommunen oder auch
Ortsteilen die Kreisinzidenz maßgeblich beeinflussen
können. In einem zweiten Schritt tritt der Kreis
Wesel dann in den Dialog mit dem Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) ein, um
evtl. sinnvolle Lockerungen oder Verschärfungen
abzustimmen. Der aktuelle Wert liegt im Kreis Wesel
seit einigen Tagen knapp über 50.
Michael Maas, Vorstandsmitglied für den Bereich
Gesundheit bei der Kreisverwaltung Wesel: „Mit der
nun geltenden Coronavirus-Testverordnung des Bundes
und der daraufhin ergangenen Landesregelungen sind
seit dem 8. März wöchentlich kostenlose Schnelltests
(POC-Tests) für alle Bürgerinnen und Bürger auch im
Kreis Wesel möglich. Außerdem müssen nun erstmals
seit Beginn der Pandemie auch positive
Schnelltest-Ergebnisse (POC-Tests, NICHT
Selbsttests) an das Gesundheitsamt übermittelt und
als Positivfälle in die Lagemeldung an das
Landeszentrum für Gesundheit NRW aufgenommen werden.
Dies führt aufgrund der Vielzahl der nun
wahrscheinlich erfolgenden Testungen und unseren
bisherigen Erfahrungen wahrscheinlich flächendeckend
zu höheren Inzidenzwerten.“
Was in Moers ab Montag wieder geht
(Termin-)Shopping, Bibliotheks- und Museumsbesuche,
Kosmetik und Sport im Freien sind wieder möglich:
Das Land NRW hat die neue
Coronaschutzverordnung mit den Regeln ab Montag, 8.
März, veröffentlicht. Sie betreffen auch die
Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind mit
maximal 5 Personen aus 2 Haushalten erlaubt. Kinder
bis einschließlich 14 Jahren werden nicht
mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand.
Individualsport ist im Freien ebenfalls mit bis zu 5
Personen aus 2 Haushalten erlaubt. Kindergruppen mit
höchstens 20 Personen (bis 14 Jahren) können unter
freiem Himmel mit bis zu 2 Aufsichtspersonen beim
Sporttreiben zusammenkommen. Voraussetzung: ein
dauerhafter Mindestabstand von 5 Metern. Sportarten,
bei denen dies nicht gewährleistet ist, sind
unzulässig.
Terminshopping und Museumsbesuche
Kundinnen und Kunden können in Geschäften des
Einzelhandels nach vorheriger Terminvereinbarung
einkaufen. Maximal ein Kunde pro 40 Quadratmeter ist
zulässig. Für Geschäfte, die bisher geöffnet hatten,
ändert sich nichts. Ab dem 8. März können auch
Buchhandlungen, Gartenmärkte und Schreibwarenläden
ohne Termine Kunden empfangen.
Lockerungen gelten für Museen, Kunstausstellungen,
Galerien, Schlösser und Gedenkstätten. Dort sind
Besucherinnen und Besucher mit Termin willkommen.
Hier gilt: Eine Person pro 20 Quadratmeter. Das
Grafschafter Museum hat unter diesen Bedingungen ab
Dienstag, 9. März, mit (auch kurzfristig möglicher)
Terminvereinbarung unter Telefon 0 28 41 / 201-6 82
00 zu den normalen Zeiten geöffnet.
Bibliotheken, Musikschule, VHS
Die Hauptstelle der Bibliothek Moers startet am
Donnerstag, 11. März, wieder mit dem Präsenzbetrieb
(Rückverfolgbarkeit und Personenbeschränkung wie vor
dem letzten Lockdown). Die Zweigstelle Kapellen
öffnet am Dienstag, 16., Repelen am Mittwoch, 17.
März. Bereits bestellte Medien können in der
jeweiligen Bibliothek abgeholt werden. Auch hier
gilt: maximal eine Person auf 20 Quadratmetern.
Ab Montag, 8. März, ist musikalischer Unterricht in
der Moerser Musikschule in einer Gruppenstärke von
maximal 5 Schülerinnen und Schülern wieder
zugelassen. Aus organisatorischen Gründen startet
der Unterricht ab Montag, 15. März.
Die Volkshochschule darf weiterhin noch keinen
Präsenzunterricht durchführen, mit Ausnahme der
Abschlusskurse für die Schulabschlüsse. Nach wie vor
hat die vhs viele
Online-Kurse im Angebot. Wenn die weitere
Entwicklung es zulässt, sollen sie nach den
Osterferien am 12. April wieder in Präsenzform
starten.
(Infos und Anmeldung: Telefon 0 28 41 / 201-565 oder www.vhs-moers.de).
Kosmetik, Fußpflege, Piercing, Fahrschule
Weitere Neuerungen beziehen sich auf Dienst- und
Handwerkerleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5
Metern zum Kunden nicht möglich ist. Beispielsweise
Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Massage,
Tätowieren und Piercen zählen hierzu, ebenso die
bereits geöffneten Friseure. Wenn der Kunde keine
Maske oder diese nicht dauerhaft trägt, darf er nur
mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest
bedient werden. Das Ergebnis muss von einer
Teststelle schriftlich oder digital bestätigt
werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen
ebenfalls alle 2 Tage einen Schnell- oder Selbsttest
vorweisen. Entsprechende Testverfahren müssen erst
noch in einer Coronatestungsverordnung geregelt
werden. Diese liegt noch nicht vor. Ab dem 8. März
dürfen auch Fahrschulen wieder unterrichten. Für sie
gelten ebenfalls strenge Hygienevorschriften.
Wie es weitergeht
Die weiterführenden Schulen beginnen am Montag, 15.
März, mit dem Wechselunterricht. Genauere Infos
hierzu erhalten die Eltern und Schüler von der
jeweiligen Schule. Weitere Änderungen kann es geben,
wenn die 7-Tages-Inzidenz im Land NRW über
100 oder unter 50 liegt sowie spätestens ab Montag,
22. März. Zu erwarten sind dann mindestens
Lockerungen für die Außengastronomie, Theater, Kinos
und kontaktfreien Sport drinnen bzw. Kontaktsport
draußen.
Genauere Regelungen und Ausnahmen sind in der
aktuellen Coronaschutzverordnung nachzulesen.
Was in Dinslaken ab Montag wieder geht
Bibliothek, Museum und Archiv wieder besuchbar
Ab heute, 9. März, sind die Dinslakener
Stadtbibliothek, das Museum Voswinckelshof und das
Archiv im Stadthistorischen Zentrum unter
verschiedenen Bedingungen wieder besuchbar. Möglich
macht dies die aktuelle Corona-Schutzverordnung des
Landes NRW.
Die Stadtbibliothek an der
Friedrich-Ebert-Straße ist am Dienstag und Mittwoch
von 10 bis 14 Uhr geöffnet, am Donnerstag
und Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie am Samstag von
10 bis 12 Uhr.
Die Bücherstube Lohberg öffnet am
Mittwoch von 15 bis 17 Uhr und am Freitag von 10 bis
12 Uhr. Besucherinnen und Besucher sind zum Tragen
einer medizinischen Maske verpflichtet. Auch die
Regeln zu Abstand und Hygiene sind einzuhalten. Das
Bibliothekspersonal ist verpflichtet, die
Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher zu
dokumentieren. In der Regel geschieht dies über die
Leseausweise.
Das Museum Voswinckelshof kann
dienstags bis sonntags von 14 bis 18 Uhr nach
telefonischer Terminvereinbarung besucht werden.
Telefonisch erreichbar ist das Museum zu folgenden
Zeiten:
Dienstag bis Sonntag, 14-18 Uhr, Telefonnummer: 02064/66728,
Montag bis Freitag, 9-13.30 Uhr, Telefonnummer: 02064/66726 und
-727.
Die Daten zur Rückverfolgung möglicher Kontakte sind
anzugeben. Sie werden in einer Liste erfasst und
beim Besuchstermin an der Kasse abgeglichen.
Das Museum kann auch per E-Mail an museum-voswinckelshof@dinslaken.de erreicht
werden. Für eine Anmeldung müssen der vollständige
Name, die Adresse, die Telefonnummer und der
gewünschte Besuchstermin angegeben werden. Im
Anschluss erfolgt eine Rückmeldung per E-Mail.
Spontanbesuche sind möglich, soweit die
Gesamtbesuchszahl von 20 Personen nicht
überschritten wird. Der spontane Besuch ist mündlich
an der Kasse anzumelden. Die Daten zur
coronabedingten Rückverfolgung möglicher Kontakte
sind anzugeben und werden in einer Liste erfasst.
Die Dauer eines jeden Museumsbesuchs soll 1 Stunde
nicht überschreiten, wenn das Publikumsinteresse
größer ist als die Besuchskapazität. Im Museum muss
eine medizinische Maske getragen werden. Auch die
Regeln zu Abstand und Hygiene sind einzuhalten.
Das Archiv ist dienstags und mittwochs zwischen 8
und 12 Uhr nur nach telefonischer Anmeldung unter 02064-66729 oder
per E-Mail an stadtarchiv@dinslaken.de besuchbar.
Auch dort muss eine medizinische Maske getragen
werden und die Vorgaben zu Hygiene und Abstand sind
zu beachten. Wie auch an den anderen genannten Orten
müssen persönliche Daten zur Rückverfolgung
möglicher Kontakte angegeben werden.
Grundsätzlich appelliert die Stadt Dinslaken, genau
zu prüfen, welche Kontakte notwendig sind, und sich
mit Blick auf die Corona-Lage sehr umsichtig zu
verhalten.
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