•
BZ-Sitemap •
Reisen
•
Hochschule Rhein-Waal
•
VHS •
Archiv |
|

Archiv 2024
2023
|
|
Juni 2025 |
Weiter hohe Nachfrage: 4239 Mal - Hilfe
bei Verbraucherproblemen
Verbraucherzentrale Moers stellt Jahresbilanz
vor
Energiepreiskrise wirkt auch 2024 nach
Von Abo-Fallen bis Zwangs-Anschluss für
Kabel-TV: Maschen der Anbieter für Betroffene
oft schwer zu durchschauen
Leiterin Gisela Daniels: „Vorbeugender Rat und
Aufklärung werden immer wichtiger“
Moers, 11. Juni 2025 - Mit rund 4200 Anliegen
haben sich die Menschen aus Moers im vergangenen
Jahr an die Verbraucherzentrale gewendet. „Ob
ungewollte Vertragsabschlüsse, Probleme im
Onlinehandel oder entgangene Urlaubsfreuden nach
der FTI-Insolvenz: Anfragen erreichten uns aus
allen Bevölkerungsgruppen und zur ganzen
Themenpalette des Verbraucheralltags“, berichtet
Gisela Daniels, Leiterin der Beratungsstelle.
„Besonders viel Beratungsbedarf bestand zudem
weiterhin rund um das Thema Energie mit seinen
vielen rechtlichen und wirtschaftlichen
Facetten.“
Manchmal sind es teure Ärgernisse wie
kostenpflichtige Retouren nach Übersee oder
ungewollt abgeschlossene Abonnements, häufig
aber auch existenzbedrohende Probleme wie
drohender Verlust des
Krankenversicherungsschutzes, verweigerter
Zugriff auf Pfändungsschutzkonten oder
Energiesperren, die die Menschen in die
Beratungsstelle Moers führen. „Wir unterstützen
individuell, um Verbraucherrechte durchzusetzen
oder unberechtigte Forderungen abzuwenden. Falls
nötig legen wir Widersprüche ein oder
vereinbaren Ratenzahlungen. Damit tragen wir
auch zur wirtschaftlichen Stabilisierung der
Betroffenen bei und entlasten sie von oftmals
großem psychischen Druck“, erklärt Daniels.
Angesichts der anhaltend hohen Nachfrage sei es
daher besonders erfreulich und wichtig, so die
Beratungsstellenleiterin, dass die Stadt Moers
und der Kreis Wesel den Finanzierungsvertrag bis
31.12.2028 verlängert habe. „Die damit
verbundene Wertschätzung und Anerkennung unserer
Arbeit freut uns sehr.“
Glasfaserausbau
Zum Weltverbrauchertag 2024 rückte die
Beratungsstelle das Thema Glasfaser-Ausbau in
den Fokus. Der Ausbau in NRW erfolgt nicht
zentral, sondern bleibt größtenteils dem Markt
überlassen, das führt zu zahlreichen Fragen bei
Ratsuchenden: Welche Netzbetreiber bauen wo aus?
Wird der Ausbau öffentlich gefördert? Können die
Leitungen auch von anderen Anbietern genutzt
werden? Was kostet der Anschluss den
Verbraucher:innen jetzt und zu einem späteren
Zeitpunkt?“. Der wichtigste Rat für Betroffene:
Keinen Vertrag unter Druck abschließen und sich
zunächst schriftliche Angebote geben lassen, um
sie vergleichen zu können.
Anhaltend hoher Beratungsbedarf zu Energiefragen
Sind die Energierechnungen für das Lieferjahr
2023 korrekt? Sind die „Energiepreisbremsen“ für
Strom, Gas und Fernwärme richtig berücksichtigt
worden? Ist die Erhöhung der Abschlagszahlung
meines Energieversorgers rechtmäßig? Habe ich
wirklich einen neuen Liefervertrag geschlossen
oder ist mir während eines Telefonats oder an
der Haustür etwas untergeschoben worden?
Ein großer Anteil der Anfragen entfiel auch 2024
auf den Bereich Energie. Besonders negativ
fielen dabei die Anbieter primastrom, voxenergie
und nowenergy auf. „Entsprechend groß war auch
der Andrang Ratsuchender in der Beratungsstelle,
um dort Hilfe bei Rechnungsfragen,
Rückforderungen oder Abwehr untergeschobener
Verträge zu erhalten“, sagt Gisela Daniels.
Irritierende Schreiben, Unsicherheit beim
Kabel-TV und FTI-Insolvenz
Weiterhin sorgten zudem Schreiben des
Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N
Telecom für Irritation. „Dieser forderte
Verbraucher:innen unter einem vermeintlichen
Anbieterwechselauftrag zur Rufnummer-Mitnahme
auf. Damit suggerierte der Anbieter, dass
bereits Verträge abgeschlossen wurden, obwohl
die Betroffenen erklärten, zuvor keinen Vertrag
abgeschossen zu haben“, erklärt die
Beratungsstellenleiterin. Manche Ratsuchende
wurden auch mit Schadensersatzforderungen
konfrontiert. „Wir haben Betroffenen mit
Informationen über Widerrufsmöglichkeiten und
Musterbriefen geholfen.“
Beratung zu Heizungsplanung und Solarstrom
Die Wahl und Planung der eigenen Heizung war vor
allem für Hausbesitzer:innen eines der
prominentesten – und umstrittenen – Themen des
vergangenen Jahres. Die Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes und die kommunale
Wärmeplanung warfen die Frage auf, welche
Heizung zukünftig die beste, passende
beziehungsweise noch erlaubte Lösung sein würde.
Besonders im Blick: die Wärmepumpe.
In zahlreichen Vorträgen, Online-Seminaren,
individuellen Beratungen und an Infoständen
erläuterte die Energieberatung die Vor- und
Nachteile verschiedener Heizsysteme. „Wir bieten
unabhängige und sachgerechte Informationen und
können so auch manche Ängste nehmen“, erklärt
Energieberater Akke Wilmes. Aber auch
Photovoltaik und die erleichterten
Möglichkeiten, als Mieter:in mit
Steckersolar-Geräten auf Balkon und Terrasse
selbst Strom zu erzeugen, stießen auf großes
Interesse und Beratungsbedarf.
Weiterführende Links:
www.verbraucherzentrale.nrw/moers-jahresbericht2024
Kontaktdaten:
Verbraucherzentrale NRW in Moers
Tel. 02841/60 776 01
moers@verbraucherzentrale.nrw
Schutz bei Starkregen - Mit Tipps der
Verbraucherzentrale NRW bleiben Keller und
Souterrain trocken
Moers, 10. Juni 2025 - Heftige
Gewitter, stundenlanger Regen und überforderte
Kanalisationen – mit zunehmenden Wetterextremen
steigt auch das Risiko für Überschwemmungen.
Besonders gefährdet sind tiefliegende
Hauseingänge, Keller und Souterrainräume. Kann
das Wasser aus der Umgebung nicht abfließen,
gelangt es von außen oder durch die überlastete
Kanalisation ins Gebäude. Die Folgen sind nasse
Wände, beschädigte Böden und zerstörte
Einrichtungen.
„Besonders tückisch: Für Rückstauschäden haften
Grundstückseigentümer:innen in der Regel selbst.
Deshalb gilt: je besser die Vorsorge, desto
geringer das Risiko”, erklärt Fatma Özkan von
der Gruppe Klimaanpassung der
Verbraucherzentrale NRW und gibt Tipps, wie man
das Zuhause vor den Folgen von Starkregen
schützen kann.
Überblick verschaffen
Wer gezielt vorsorgen will, sollte zunächst sein
Risiko vor Ort einschätzen. Hat die Kommune
keine eigene Starkregengefahrenkarte, ist das
Geoportal des Bundesamts für Kartographie und
Geodäsie eine gute erste Auskunftsstelle
(www.geoportal.de). Daraus lässt sich erkennen,
wie stark ein Grundstück im Fall extremer
Regenereignisse gefährdet ist. Diese
Informationen sind die Grundlage, um gezielt
Maßnahmen zu planen – individuell zugeschnitten
auf Lage und Risiko.
Schutzmaßnahmen gegen Überflutung
Wichtig ist es, oberflächlich abfließendes
Regenwasser gar nicht erst ans Haus
heranzulassen. Es gilt, das Wasser sicher
umzuleiten oder abzuhalten. Bauliche Maßnahmen
wie Überdachungen, Schwellen oder Aufkantungen
an Hauseingängen kommen in Frage. Empfehlenswert
sind auch druckdichte Kellerfenster oder
Abdeckungen für Lichtschächte. Auch ein Gefälle,
das vom Haus wegführt, hilft, Wasser abzuhalten.
Auf größeren Grundstücken können Geländemulden
Wasser aufnehmen. Des Weiteren tragen
entsiegelte Flächen, beispielsweise im
Vorgarten, dazu bei, den Regen besser versickern
zu lassen. Besonders bei Neubauten sollten
solche Vorkehrungen direkt eingeplant werden.
Doch auch Bestandsgebäude lassen sich in vielen
Fällen wirksam nachrüsten.
Schutzvorkehrungen gegen Rückstau
Wasser, das nicht mehr über die Kanalisation
abfließen kann, sucht sich einen anderen Weg –
oft über Toiletten, Bodenabläufe oder
Waschmaschinenanschlüsse im Keller. Wer auf
Nummer sicher gehen will, verzichtet schon beim
Bauen möglichst auf Abflüsse unterhalb der
Rückstauebene und verschließt nicht benötigte
Anschlüsse.
Eine installierte Hebeanlage, die Abwasser
zuverlässig über die Rückstauebene in den Kanal
pumpt, sorgt dafür, dass Toiletten und Duschen
auch bei Rückstau weiterhin genutzt werden
können. Wer auf einfache und kostengünstige
Rückstauklappen setzt, schützt das Gebäude
lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem
öffentlichen Kanal, sorgt aber nicht für den
Abfluss. Wer länger abwesend ist, sollte vorab
die Rückstauklappen verriegelt und die
Kellerfenster schließen.
Fachgerechter Einbau
Die beste Technik nützt wenig, wenn sie falsch
installiert wird. Für die Planung und den Einbau
von Rückstauschutzlösungen sind qualifizierte
Sanitärfachbetriebe oder Ingenieurbüros für
Wasserwirtschaft die richtigen Ansprechpartner.
Bei Neubauten sollten Fachleute eine
Rückstausicherung von Anfang an mitdenken.
Regelmäßige Wartung
Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen
regelmäßig gewartet werden – sonst droht im
Schadensfall der Verlust des
Versicherungsschutzes. Manuelle Rückstauklappen
können nach Anleitung selbst gepflegt werden.
Wichtig ist, jede Wartung zu dokumentieren.
Viele Fachfirmen bieten auch Wartungsverträge
an. Am besten hier mehrere Angebote einholen und
nicht nur den Preis, sondern auch die
enthaltenen Leistungen vergleichen.
Richtig versichert
Wichtig zu wissen: Rückstauschäden sind nicht
automatisch in der Wohngebäude- oder
Hausratversicherung abgedeckt. Wer auf Nummer
sicher gehen will, muss den Schutz gegen
Rückstau, Überschwemmung und weitere
Naturgefahren explizit in seinen Vertrag
aufnehmen. Achtung: Manche Versicherer verlangen
im Schadensfall Nachweise über den
funktionierenden Rückstauschutz und die
regelmäßige Wartung. Ein Blick ins
Kleingedruckte lohnt sich also in jedem Fall.
Kostenfreie Beratung zum Schutz vor Rückstau und
Überflutung sowie zur Abwasseranlage unter
Telefon 0211 / 91380-1300
Wie sich Grundstückseigentümer:innen rechtlich
und technisch gut absichern, vermitteln
kostenlose Seminare „Schutz vor Starkregen“.
Termine unter
www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
Das Mieter-Handbuch:
Wegweiser von Abrechnungen bis Wohnungssuche
Die Mieten in Deutschland sind im Jahr 2024
flächendeckend gestiegen. In den zehn größten
Städten wurden rund 7 Prozent mehr verlangt als
im Vorjahr. Wer angesichts von Mieterhöhungen
jedoch einen Umzug erwägt, sollte diese Zahlen
kennen: Der Durchschnittspreis für neu
inserierte Wohnungen liegt nach einer Analyse
immer deutlich über dem für Bestandsmieter – zum
Teil wurden zwei Euro mehr pro Quadratmeter
aufgerufen.
Wer umzieht oder neu sucht, zahlt also fast
automatisch drauf. Angesichts dieser Aussicht
müssen jedoch nicht alle Mietpreissteigerungen
für die bisherige Wohnung einfach hingenommen
werden. Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ –
gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem
Deutschen Mieterbund herausgegeben – erläutert,
wann Vermieter erhöhen dürfen und wie viel. Er
hilft zudem, Betriebs- und
Nebenkostenabrechnungen zu entschlüsseln und auf
Mieterrechte zu pochen.
Wie lange im Voraus muss der Vermieter
mitteilen, dass die Miete erhöht werden soll?
Kann er erhöhen wie er will? Welche Grenzen
gelten, wenn energetisch saniert werden soll?
Müssen etwa Maßnahmen zur Wärmedämmung, die mit
viel Dreck und Lärm verbunden sind, geduldet
werden? All diese mietrechtlich relevanten
Fragen werden verständlich beantwortet und mit
wichtigen Entscheidungen von Gerichten
beispielhaft erläutert.
Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des
Mietvertrags über das laufende Wohnverhältnis
bis hin zum Auszug. Auch wird gezeigt, wie und
wann Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen oder
einer Kündigung widersprochen werden kann.
Checklisten zum Ausfüllen liefern dabei die
notwendige Unterstützung – auch als
Onlineversion."
Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ hat 240
Seiten und kostet 18,- Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im
Buchhandel erhältlich.
Risiko Cyberkriminalität: Erste Hilfe
bei Datenklau und Geldverlust
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur
Rettung von Daten und Geld und erklärt häufige
Betrugsmaschen
Der Angriff passiert jeden Tag millionenfach im
E-Mail-Postfach.
Unbekannte verschicken Nachrichten mit dem Ziel,
ins Online-Banking einzubrechen. Die Zahl dieser
Straftaten steigt seit vielen Jahren
kontinuierlich an. Der Schaden ist immens, die
Betrugsmaschen
werden stetig aktualisiert und verfeinert. Die
Verbraucherzentrale NRW führt seit 2010 mit dem
Phishing-Radar eine eigene Statistik darüber.
„Alleine im Jahr 2024 haben uns Menschen mehr
als
400.000 E-Mails gemeldet“, sagt Ralf Scherfling,
Finanz- und Phishing-Experte der
Verbraucherzentrale NRW.
„In diesem Jahr sind bis Ende April bereits
bereits mehr als 140.000 E-Mails eingegangen.
Die Erkenntnisse des Bundeskriminalamts spiegeln
sich also bei unseren aktuellen Zahlen wieder.“
Scherfling gibt Tipps, wie man die neuesten
Phishing-Trends erkennt, und was man tun sollte,
falls man betroffen ist. Wichtig ist vor allem,
schnell, aber planvoll zu reagieren.
•
Woran erkennt man
Phishing-Nachrichten?
Betrügerische Nachrichten, ob per E-Mail, SMS
oder Brief, sind teils in fremder Sprache oder
fehlerhafter Übersetzung verfasst. Vielfach
fehlt auch die direkte Anrede, dann heißt es zum
Beispiel „Sehr geehrter Kunde“ oder „sehr
geehrte Nutzerin“. Mittlerweile gibt es aber
leider viele gut gemachte betrügerische
Nachrichten mit persönlicher Anrede und in
fehlerfreiem Deutsch.
Oft ist ein Link enthalten, der zu einer
Internetseite führt, die der eines echten
Anbieters täuschend ähnlich sieht. Man wird –
meist verbunden mit einer kurzen Frist – verbal
unter Druck gesetzt, den Link anzuklicken und
sensible persönliche Daten einzugeben. Bei
Nichtbeachtung wird mit schwerwiegenden
Konsequenzen gedroht, wie der Sperrung der
Kreditkarte oder des Zugangs zum Online-Banking.
•
Wie schützt man sich allgemein?
Man sollte sparsam mit den persönlichen Daten
umgehen und die eigenen Sicherheitssysteme wie
Virenschutzprogramm, Betriebssystem und
Internetbrowser stets auf dem neuesten Stand
halten. Wichtig: Gegenüber unerwarteten
Nachrichten ein gesundes Misstrauen zeigen,
Anhänge nicht öffnen, nicht auf angebotene Links
klicken und auch nicht auf die E-Mail antworten.
Wer sich nicht sicher ist, ob eine Nachricht
echt ist, sollte am besten direkt beim genannten
Anbieter nachfragen. Man kann sich auch wie
gewohnt in seinem Online-Banking einloggen, um
zu prüfen, ob die gleiche Nachricht im eigenen
Account auch vorhanden ist. Ist dies nicht der
Fall, liegt ein Betrugsversuch vor.
•
Worauf sollte man beim modernen
Banking achten?
Die Wahl eines sicheren Verfahrens für das
Online-Banking ist wichtig, weil es immer wieder
Angriffen von Kriminellen ausgesetzt ist. Diese
suchen Sicherheitslücken in der Technik und
setzen auf Fehler im menschlichen Verhalten.
•
Wichtig: Persönliche Daten wie PIN
oder TAN sollte man immer nur nach einer
ordentlichen Prüfung eingeben, sonst übergibt
man schlimmstenfalls den Täter:innen ungewollt
die Verfügungsgewalt über sein Konto und
ermöglicht ihnen, eine digitale Karte auf einem
fremden Gerät zu hinterlegen.
•
Geldinstitute erfragen
Zugangsdaten wie PIN oder TAN niemals
telefonisch oder per E-Mail. Damit ein
unautorisierter Zugriff nicht erst nach Wochen
auffällt, sollte man regelmäßig im
Online-Banking den Kontostand kontrollieren. Der
schlimmste Fall wäre ein leergeräumtes Konto
oder Betroffene, die ihren Bankzugang nicht mehr
aufrufen können.
•
Was tun, wenn der Zugang zum Konto
nicht funktioniert?
Wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert,
sollte man einmal erneut in Ruhe das Passwort
eingeben. Erscheint erneut eine Fehlermeldung,
spricht viel dafür, dass das Konto gehackt
wurde. Es ist ratsam, dann zu testen, ob das
Einloggen über ein anderes Gerät möglich ist. In
solchen Fällen könnte das erste Gerät mit
Schadsoftware infiziert sein.
Auf diesem Gerät sollte dringend ein Virenscan
durchgeführt werden und es vorerst nicht mehr
für Online-Banking genutzt werden. Ferner sollte
man überlegen, sicherheitshalber die
Zugangsdaten und das Passwort zu ändern und,
falls nötig, neue Anmeldedaten direkt bei
Anbieter anzufordern. Dies sollte man mit einem
Gerät tun, bei dem man kontrolliert hat, dass es
frei von Schadprogrammen ist.
•
Was tun, wenn Dritte Zugang zum
Konto hatten?
Betroffene sollten ihr Konto beziehungsweise die
Karte sofort sperren lassen und Strafanzeige bei
der Polizei stellen. Bei nicht autorisierten
Überweisungen muss die Empfängerbank informiert
und die Erstattung schriftlich bei der eigenen
Bank eingefordert werden. Banken müssen nicht
autorisierte Zahlungen erstatten, sofern sie
keine grobe Fahrlässigkeit der Kund:innen
nachweisen können. Wenn die Bank die Erstattung
verweigert, sollte man eine Schlichtungsstelle
einschalten oder rechtliche Schritte über die
Verbraucherzentrale oder mit einem Anwalt
prüfen.
•
Welche Fallen gibt es beim
Online-Shopping?
Persönliche Daten können nicht nur beim
Online-Banking abgegriffen werden, sondern auch
im Namen anderer Anbieter. Dies betrifft
beispielsweise Zahlungsdienstleister wie PayPal
oder auch Onlinehändler wie Amazon oder
Anzeigenportale. Aber auch
Telekommunikationsfirmen, Streaming- oder
Paketdienste werden von Cyberkriminellen immer
wieder für neue Betrugsmaschen genutzt.
Gerade die Tatsache, dass bei diesen nicht
überall die Zwei-Faktor-Authentifizierung
verpflichtend ist, macht diese Option für
Betrüger attraktiv. Die sensiblen persönlichen
Daten können sie für zielgerichtete
Folgeattacken nutzen, um an weitere Daten zu
kommen und letztlich den Account zu übernehmen
oder im Rahmen einer Transaktion das Konto zu
leeren."
Mehr Tipps zum sicheren Online-Banking gibt es
hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/21921
Mehr zu Phishingmails und wie man sie erkennt:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6073
Was tun, wenn die Bank nach einem Kontobetrug
grobe Fahrlässigkeit unterstellt?
www.verbraucherzentrale.nrw/node/107055
|
Mai 2025
|
Vorsicht vor teuren
Online-Diensten für Nachsendeauftrag,
Rundfunkbeitrag und Co.
Moers, 30. Mai 2025 -
Wie Privatanbieter Unwissenheit oder
Unachtsamkeit ausnutzen
Auf der Suche nach passenden Formularen im
Internet, um zum Beispiel einen Nachsendeauftrag
einzurichten oder ein Führungszeugnis zu
erhalten, stoßen Verbraucher:innen schnell auf
private Drittanbieter. Diese bieten Services wie
Ausfüllhilfen für bestimmte Formulare und
Anträge kostenpflichtig an. Sie machen damit
Kasse, obwohl die Beantragung direkt bei der
Behörde oder dem Dienstleister in vielen Fällen
kostenlos oder deutlich günstiger wäre.
„Das Geschäftsmodell dahinter ist unter
Umständen nicht einmal verboten. Die Anbieter
nutzen die Unwissenheit oder ungenaues Lesen
aus, und plötzlich kommt eine Rechnung ins
Haus”, erklärt Gisela Daniels, Leiterin der
Beratungsstelle Moers der Verbraucherzentrale
NRW. „Oft sind diese Forderungen berechtigt,
doch unter bestimmten Voraussetzungen können
Betroffene ihr Geld zurückfordern.“
Achtung bei Suchmaschinenergebnissen
Häufig erscheinen die Seiten privater Anbieter
weit oben in der Suchergebnisliste. Das liegt
daran, dass die Anbieter Werbung schalten.
Deshalb sollte man schon bei der Suche nach
Antragsmöglichkeiten darauf achten, ob man auf
eine Anzeige oder auf die offizielle Seite einer
Behörde oder des eigentlichen Dienstleisters,
wie zum Beispiel der Post, klickt. Hilfreich ist
dafür ein Blick ins Impressum. Hier wird schnell
deutlich, auf wessen Seite man wirklich gelandet
ist.
Genau lesen
Oft werben Anbieter damit, beim Beschaffen der
Dokumente zu „unterstützen“, zum Beispiel mit
Ausfüllhilfen. Wer glaubt, auf diese Weise
direkt an das gewünschte Dokument zu kommen,
liegt leider allzu häufig falsch: Denn oft
stellen die Anbieter lediglich Informationen zum
Antrag oder vorausgefüllte Formulare zur
Verfügung – gegen entsprechende Gebühr. Oder sie
leiten die Angaben der Verbraucher:innen
lediglich an die entsprechende Stelle weiter.
Deshalb sollte genau nachgelesen werden, für
welche Leistung bezahlt wird. Im Zweifelsfall
bleibt der Blick ins Kleingedruckte (AGB)
unumgänglich.
Hoffnung für Betroffene
Zwar sind die Forderungen in vielen Fällen
berechtigt, allerdings nicht in allen. Denn wenn
überhaupt keine Gegenleistung erbracht wird oder
wichtige Informationen wie die anfallenden
Kosten des Angebots fehlen, müssen Kund:innen
unter Umständen nicht zahlen oder können ihr
Geld zurückfordern. Manche Anbieter verstoßen
auch gegen Umsetzungsregeln im Online-Handel wie
die Pflicht zur deutlichen Nennung des
Gesamtpreises oder das Widerrufsrecht. Die
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW
helfen Verbraucher:innen hier weiter.
Für weitere Informationen Verbraucherzentrale
NRW in Moers
Tel. 02841/60 776 01
moers@verbraucherzentrale.nrw
Weitere Infos unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/33126
Neuer Ratgeber für
Frauen ab 50: Fit und gesund – Was jetzt den
Unterschied macht
Moers, 26. Mai 2025 - Hitzewallungen,
schlechter Schlaf, Stimmungsschwankungen oder
auch Migräne: Etwa ein Drittel der hierzulande
rund neun Millionen Frauen in den Wechseljahren
hat mit diesen Beschwerden zu kämpfen. Die
Menopause ist eine natürliche Phase im Leben
jeder Frau, in der der Hormonspiegel sinkt und
die Fruchtbarkeit allmählich endet.
Diese Veränderungen mit den einhergehenden
Begleitsymptomen führen nicht selten dazu, dass
sich Frauen in ihrer Lebensqualität und
Einsatzfähigkeit in Beruf und Alltag stark
eingeschränkt fühlen. Der neue Ratgeber „Fit und
gesund – für Frauen ab 50“ der
Verbraucherzentrale hilft zu verstehen, was sich
bei Hormonhaushalt und Stoffwechsel ändert.
Er zeigt, wie nährstoffreiche Ernährung,
Muskelaufbau und Bewegung sowie eine gute
ärztliche Unterstützung einen Unterschied
machen, um fit und gesund älter zu werden.
Wechseljahre dauern im Schnitt siebeneinhalb
Jahre, es können aber in Einzelfällen auch bis
zu 15 Jahre sein, bis sich der weibliche Körper
„umgebaut“ hat.
Belastende Beschwerden müssen dabei keineswegs
ein dauerhafter Begleiter sein. Denn für viele
gibt es Behandlungsmöglichkeiten – was nicht
zwangsläufig Hormontherapie heißen muss. Der
Ratgeber zeigt, wie bloß lästige von
behandlungsbedürftigen Beschwerden zu
unterscheiden sind.
Wie können eine ausreichende Versorgung mit
Nährstoffen, besseres Stressmanagement und ein
achtsamer Lebensstil Symptome lindern? Geht mehr
Bewegung auch im Alter? Was bringen
Nahrungsergänzungsmittel oder bioidentische
Hormone?
Neben einem Selbsthilfeprogramm gibt der
Ratgeber auch Hinweise, um insbesondere diffuse
Wechseljahresbeschwerden im Arztgespräch
abzuklären. Zudem zeigt er, dass und wie diese
Lebensphase auch eine Chance bietet, um die
Weichen für ein gesundes Altern zu stellen.

Der Ratgeber „Fit und gesund – für Frauen ab 50“
hat 176 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book
15,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop
unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder
unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch
in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen
und im Buchhandel erhältlich.
Gold auf Rekordkurs –
was tun?
Der Goldkurs erreicht stetig neue Höchstwerte.
Die Verbraucher-zentrale NRW gibt Tipps, was das
für Anleger:innen bedeutet.
Moers, 16. Mai 2025 - Vor einem Jahr
lag der Goldkurs noch unter 2.200 Euro. Seitdem
hat er immer wieder neue Rekorde geknackt und
liegt inzwischen bei rund 2.800 Euro. Doch wie
soll man mit diesen Höchstwerten umgehen? Lohnt
es sich, jetzt noch in Gold einzusteigen? Oder
sollte man lieber darüber nachdenken, Schmuck,
Münzen oder Zahnkronen zu verkaufen? Ralf
Scherfling, Finanzexperte der
Verbraucherzentrale NRW, gibt Tipps, welche Vor-
und Nachteile man beachten sollte.
Wie entwickelt sich der Goldkurs weiter?
Auch wenn es im vorigen Jahr beim Goldkurs eine
wirklich beeindruckende Entwicklung nach oben
gab, ist dies keine Garantie dafür, dass das
erreichte Niveau beibehalten oder gar weiter
ausgebaut wird. Gold gilt gemeinhin als
krisensicher und als dauerhafter physischer
Schatz im Portfolio.
Die vielen Krisen in der letzten Zeit und
Entwicklungen wie die Senkung der Leitzinsen
haben ihren Anteil an der jüngsten
Kursentwicklung. Doch man darf nicht vergessen:
Vorher hat der Goldkurs jahrelang eher eine
Seitwärtsbewegung gemacht. Und es gab auch schon
Phasen, in denen der Goldkurs in kurzer Zeit ein
Drittel seines Wertes verloren hat. Niemand kann
sicher voraussagen, wie sich der Goldkurs
zukünftig entwickeln wird.
Lohnt es sich, noch Goldbarren oder -münzen zu
kaufen?
Im Gegensatz zu Aktien oder Anleihen wird
physisches Gold nie vollständig seinen Wert
verlieren. Gold gilt als wertbeständig, und
momentan trifft das knappe Angebot auf große
Nachfrage. Als Beimischung von maximal zehn
Prozent des Vermögens kann Gold gerade in
unruhigen Börsenzeiten ein Stabilitätsfaktor
sein.
Trotzdem ist Gold keine sichere Anlageform. Es
bringt weder Zinsen noch Dividenden. Anleger
setzen allein auf die Kurssteigerung und
mögliche Währungsgewinne, falls der Dollar bis
zum Zeitpunkt des Verkaufs gegenüber dem Euro an
Wert gewinnen sollte. Aktuell haben wir
allerdings die gegensätzliche Situation: In
letzter Zeit hat der Dollar abgewertet.
Worauf sollte man beim Goldkauf noch achten?
Beim Goldkauf fällt ein sogenanntes Aufgeld an.
Dies sollte man möglichst klein halten. Dafür
lohnt es sich, verschiedene Angebote einzuholen
und miteinander zu vergleichen. Auch wichtig: Je
kleiner die Goldmenge, desto teurer der Kauf. Es
ist also besser, eine bestimmte Menge auf einmal
zu kaufen als mehrmals kleine Einheiten.
Außerdem sollten mögliche Zusatzkosten bedacht
werden, etwa für die Lagerung in einem
versicherten Schließfach oder einem Tresor.
Und wenn man Gold verkaufen will?
Wer aktuell überlegt, sich von alten Schätzen zu
trennen, kann die Rekordwerte beim Goldkurs
nutzen, um beim Verkauf gute Gewinne zu
erzielen. Aber auch beim Verkauf spielen die
Kosten eine große Rolle. Daher ist es ratsam,
mehrere Angebote einzuholen. Bei Schmuckstücken
ist zu bedenken, dass ein Abschlag für Prüfung,
Zertifizierung und/oder Einschmelzen berechnet
wird.
Stellenweise werden bis zu 15 Prozent abgezogen.
Der emotionale oder handwerkliche Wert spielt
für Edelmetallhändler zudem oft keine Rolle und
wird in der Regel nicht vergütet. Bei der
Prüfung sollte man dabei sein und den ungefähren
Wert seiner Wertgegenstände kennen. Hier reicht
es schon, den aktuellen Goldkurs, das Gewicht
des Objekts und den Goldanteil zu kennen.
Rechenbeispiel für den Verkauf von Goldschmuck
Den ungefähren Wert vor Kosten kann sich jeder
leicht ausrechnen. Der Goldanteil im Objekt ist
erkennbar an der Gravur (333, 585 und 750). Bei
750 bestehen drei Viertel des Gesamtgewichts aus
Gold. Eine Feinunze Gold entspricht 31,1 Gramm
und ist aktuell (Stand 9.5.2025) knapp 2.800
Euro wert, also etwa 90 Euro pro Gramm.
Rechenbeispiel: Auf der Gravur steht der Wert
750 und das Schmuckstück wiegt 20 Gramm. Daraus
folgt: Dieses Schmuckstück ist vor Kosten 0,750
(Goldanteil des Schmuckstücks) x 20 (Gewicht des
Schmuckstücks) x 90 (Preis pro Gramm in Euro) =
1.350 Euro wert.
Mehr zu Gold als Geldanlage:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/5904
Was man beim Gold-Verkauf beachten sollte:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/51721
Pflegeauszeiten ab
Juli einfacher nutzen
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt,
was der neue gemeinsame Betrag für Kurzzeit- und
Verhinderungspflege bringt
Moers, 14. Mai 2025 - Wer Angehörige oder
nahestehende Menschen pflegt, ist oft sehr
eingespannt und braucht ab und an eine Auszeit.
Dafür gibt es die sogenannte Verhinderungs- und
die Kurzzeitpflege. Unterschiedliche Beträge und
Voraussetzungen haben es bisher erschwert, diese
Leistungen zu kombinieren. Ab dem 1. Juli ändert
sich das.
„Die Zusammenfassung der Leistungen zu einem
gemeinsamen Jahresbetrag erleichtert es, die
Leistungen zu nutzen”, erklärt Verena Querling,
Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale
NRW. Sie gibt Tipps, was sich im Detail ändert
und wie man die neuen Regelungen am besten
nutzt.
•
Was ist der Unterschied zwischen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Wenn eine pflegende Person jemanden
vorübergehend nicht pflegen kann, sieht die
Pflegeversicherung zur Überbrückung die
Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege vor.
Gründe können zum Beispiel Urlaub oder Krankheit
sein. Die Kurzzeitpflege ermöglicht es in
solchen Fällen, Pflegebedürftige für diese Zeit
in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.
Die Verhinderungspflege dagegen kann dafür
genutzt werden, die Pflege zuhause weiter
sicherzustellen, zum Beispiel mit der Hilfe
eines Pflegedienstes oder durch den Einsatz
anderer Angehöriger oder Nachbar:innen. Die
Verhinderungspflege kann auch für stundenweise
freie Zeit genutzt werden, etwa wenn pflegende
Angehörige ins Kino oder zum Friseur gehen
möchten.
•
Was ist der gemeinsame
Jahresbetrag?
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es keinen einzelnen
Betrag für die Verhinderungspflege und
Kurzzeitpflege mehr. Vielmehr werden diese zu
einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt,
der dann insgesamt 3.539 Euro beträgt. Dieser
Betrag wird auch Entlastungsbudget genannt.
Ab Juli ist es nicht mehr erforderlich, Beträge
aus der Verhinderungspflege in die
Kurzzeitpflege zu übertragen und umgekehrt. Der
Vorteil: Betroffene müssen sich nicht mehr
zwischen den Leistungen entscheiden oder Geld
aus einem Topf in den anderen umwidmen.
•
Was ist neu im Detail?
Die Pflicht zur Vor-Pflegezeit entfällt: Bisher
konnte die Verhinderungspflege nur geltend
gemacht werden, wenn die pflegende Person
bereits sechs Monate gepflegt hat. Diese
sogenannte Vorpflegezeit fällt nun weg. Dadurch
kann das Entlastungsbudget bereits ab
Feststellung des Pflegegrades geltend gemacht
werden.
•
Wie lange wird die
Verhinderungspflege gezahlt?
Statt nur für sechs Wochen kann die
Verhinderungspflege ab dem 1.Juli für bis zu
acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen
werden. Außerdem wird ab Juli das hälftige
Pflegegeld für den Zeitraum bis zu acht Wochen
pro Jahr weitergezahlt. Bisher lag der Zeitraum
dafür bei höchstens sechs Wochen.
Ebenso steigt der Betrag, den Verwandte erhalten
können, wenn sie die Verhinderungspflege
übernehmen. Wenn diese Pflege nicht erwerbsmäßig
ausgeübt wird, können die pflegenden Personen
das Doppelte des Pflegegeldes erhalten (bisher
war es das 1,5-Fache). Bei Pflegegrad 2 sind das
dann beispielsweise 696,78 Euro, bei Pflegegrad
5 ab Juli 1.986,71 Euro.
•
Wie funktioniert der Übergang zur
neuen Regelung?
Viele pflegebedürftige Menschen haben bis zum 1.
Juli 2025 bereits Leistungen der Verhinderungs-
oder Kurzeitpflege genutzt. Sollte der Betrag in
Höhe von 2.528 Euro bis dahin noch nicht
vollständig ausgeschöpft sein, kann der
restliche Betrag über den 1. Juli 2025 hinaus
eingesetzt werden. Zusätzlich können dann die
1.011 Euro mehr, die sich aus dem
Entlastungsbudget ergeben, genutzt werden.
•
Wie erhält man den gemeinsamen
Jahresbetrag?
Wichtig: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
müssen auch weiterhin beantragt werden. Der
gemeinsame Jahresbetrag als solches ist keine
eigene Leistung, die Politik hat nur die
Finanzierung zusammenlegt.
Auch weiterhin gilt, dass Kurzzeit- oder
Verhinderungspflege bereits bei der Planung der
Auszeit beantragt werden sollte, um frühzeitig
Klarheit über die Finanzierung zu schaffen. Dies
geht bei der Pflegekasse auch online. Auch im
Nachhinein kann die Übernahme der Kosten
beantragt werden. Dafür müssen die Rechnungen
aufbewahrt werden."
Mehr zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege gibt
es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw//node/10584
Sommerbetrieb für die Heizung
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, ab
wann die Heizungsanlage in die Sommerpause gehen
kann
Mit dem milderen Wetter stellen sich viele
Verbraucher:innen die Frage, ob und wann sie die
Heizung in den Sommermodus schicken sollten. „In
der warmen Jahreszeit muss die Heizungsanlage
nicht mehr unter Volllast laufen”, sagt Thomas
Zwingmann, Energieexperte der
Verbraucherzentrale NRW.
„Wie der Wechsel auf den Sommerbetrieb
funktioniert, hängt vom eigenen Heizungssystem
ab. Richtig eingestellt, lässt sich so während
der Sommermonate Energie sparen.” Worauf dabei
zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW
in drei Tipps zusammengestellt.
•
Was bedeutet Sommer- und
Winterbetrieb?
Im Sommer muss die Heizungsanlage lediglich das
Warmwasser aufbereiten. Moderne Systeme nutzen
zwar Temperatursensoren, welche die Heizkörper
abhängig von der Außentemperatur auf die
erwünschte Raumtemperatur erhitzen. Sinkt die
Außentemperatur aber im Sommer zwischenzeitlich
nachts auf unter zwölf Grad Celsius, kann die
Heizung dennoch anspringen.
Ist die Heizungsanlage im Sommerbetrieb, bleiben
die Heizkörper kalt und man spart Energie. Die
Heizung komplett abschalten kann man im Sommer
nur, wenn ein Durchlauferhitzer oder eine
Warmwasser-Wärmepumpe für die
Warmwasserbereitung zuständig ist. Dies gilt
ebenso beim Betrieb einer Solarthermieanlage.
Läuft die eigene Warmwassererzeugung darüber,
kann der Heizkessel ebenfalls im Sommer
ausbleiben.
•
Ab welcher Außentemperatur ist die
Umstellung sinnvoll?
Die Außentemperatur, bei der die Heizung
hochfährt, wird als Heizgrenztemperatur
bezeichnet. Sie ist abhängig von der
Gebäudedämmung und nicht bei jeder Wohnung und
jedem Haus gleich. Bei einem unsanierten Altbau
kann es sein, dass man erst bei einer
dauerhaften Außentemperatur von über 17 Grad
Celsius die Heizung in den Sommertrieb schicken
kann.
Dies kann mitunter erst ab Mitte Mai der Fall
sein. Wohnt man jedoch beispielsweise in einem
Niedrigenergiehaus, ist es oft schon bei
Temperaturen über zwölf Grad möglich, die
Heizungsanlage in die Sommerpause zu schicken.
Läuft die Heizung im Sommerbetrieb, ist es
empfehlenswert, die Thermostatventile an den
Heizkörpern hin und wieder zu verstellen. So
verringert sich das Risiko, dass die Ventile
während der warmen Jahreszeit verklemmen und zu
Beginn der Heizsaison ausgetauscht werden
müssen.
•
Wie funktioniert der Wechsel in
den Sommerbetrieb?
Ältere Heizungsanlagen haben einen Hebel oder
einen Drehschalter an der Steuerung des
Heizkessels, mit dem sich von Winter- auf
Sommerbetrieb umstellen lässt. Als Symbol für
den Sommerbetrieb findet man dort oft einen
Wasserhahn nur für Warmwasser.
Ein Symbol mit einem Heizkörper steht meist für
den Winterbetrieb. Allerdings können die Symbole
je nach Heizungsfabrikat abweichen. Ein Blick in
die Bedienungsanleitung gibt darüber Auskunft.
Bei modernen Heizsystemen lässt sich der
Sommerbetrieb digital über einen Touchscreen,
eine Fernbedienung oder eine App am Smartphone
einstellen.
Manche neuen Heizungen benötigen gar keine
Umstellung in den Sommerbetrieb. Entweder nutzen
diese eine raumtemperaturgeführte Regelung. Das
heißt, die Heizung läuft nur, wenn die
Raumtemperatur beispielsweise unter 16 Grad
fällt. Oder der Heizkessel wird über eine
außentemperaturgeführte Regelung gesteuert. Dann
schaltet der Kessel automatisch in den
Sommerbetrieb um, wenn die Außentemperatur
mehrere Tage lang einen bestimmten Wert
übersteigt."
Tipps zur Heizungsoptimierung unter.
www.verbraucherzentrale.nrw/node/30096
Der Ratgeber „Heizung“ kann hier bestellt
werden:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/energie-umwelt/ratgeber-heizung-46008866
Aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema
Energie unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen 5
Irrtümer beim Einsatz von
Photovoltaik-Anlagen
Moers, 8. Mai 2025 - Mit der
Photovoltaik-Anlage auf dem Dach selbst
günstigen und klimafreundlichen Strom erzeugen
und damit das Elektroauto laden oder mit einem
Steckersolargerät auf dem Balkon den Kühlschrank
mit Strom versorgen – das Interesse bei
Verbraucher:innen an Solarstrom ist groß.
Doch einige verbreitete Tipps und Informationen
zum Einsatz von Photovoltaik-Anlagen entpuppen
sich als Irrtum oder bringen im Alltag nicht die
gewünschten Effekte.
„Wichtig ist, vorab für sich zu klären, wie man
Photovoltaiktechnik persönlich nutzen möchte und
welche Einsatzmöglichkeiten sinnvoll sind. So
können Enttäuschungen vermieden und der
Sonnenstrom wirklich effizient genutzt werden“,
sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte von der
Verbraucherzentrale NRW. Doch was sind die
gängigsten Photovoltaik-Irrtümer?
Irrtum 1: Mit einer PV-Anlage
und Speicher bin ich autark und unabhängig vom
Stromanbieter
Nein. Eine PV-Anlage kann – selbst mit einem
Batteriespeicher – nur einen gewissen Anteil der
Jahresstromversorgung des Haushalts übernehmen.
Man spricht hier vom Autarkiegrad, der zwischen
25 und 90 Prozent liegen kann – je nachdem, ob
ein Speicher vorhanden und wie hoch der
Stromverbrauch ist.
In jedem Fall muss der übrige Stromanteil aus
dem Netz zugekauft werden. Besonders in den
Wintermonaten produzieren PV-Anlagen in
Deutschland deutlich zu wenig, um einen ganzen
Haushalt zu versorgen, daran ändert auch ein
sehr großer Batteriespeicher nichts. Eine
100-Prozent-Autarkie würde einen zusätzlichen
Saisonspeicher benötigen, zum Beispiel mit
Wasserstoff. Doch das ist technisch aufwändig
und wirtschaftlich für das Eigenheim kaum
sinnvoll.
Irrtum 2: Photovoltaik lohnt
sich nur gemeinsam mit einem Batteriespeicher,
weil sich die Einspeisung finanziell kaum
rechnet
Stimmt so nicht. Eine Photovoltaik-Anlage lohnt
sich finanziell bereits ohne Speicher. Ob sich
zusätzlich zur PV-Anlage auch ein Stromspeicher
rentiert, hängt von mehreren Faktoren ab –
hauptsächlich vom eigenen Haushaltstrombedarf
und den Stromkosten.
Zunächst mag der Speicher sinnvoll erscheinen,
weil man für eingespeisten Reststrom bei neuen
PV-Anlagen weniger als 8 Cent pro Kilowattstunde
bekommt, während Netzstrom oft knapp 35 Cent
kostet.
Hier könnten das Speichern und der spätere
Eigenverbrauch attraktiver sein. Doch die hohen
Anschaffungskosten für einen Batteriespeicher
sind nicht immer sinnvoll – etwa, wenn auch ohne
Speicher schon viel Eigenverbrauch möglich ist.
Das sollte daher abgewogen werden – helfen kann
hier beispielsweise eine Energieberatung der
Verbraucherzentrale NRW.
Irrtum 3: Ein Süddach ist immer
besser als ein Ost-West-Dach
Falsch! Wenn es alleine darum geht, möglichst
viel Strom mit der PV-Anlage zu erzeugen, ist
die Ausrichtung nach Süden zwar optimal: Denn
auf einem Ost-West-Dach beträgt der Solarertrag
über das Jahr nur rund 80 Prozent gegenüber
einem vergleichbaren Süddach.
Allerdings geht es privaten Haushalten vor allem
darum, möglichst viel vom eigenen Sonnenstrom
nutzen zu können. Und hier haben Ost-West-Dächer
entscheidende Vorteile, weil die PV-Anlage
bereits früher am Morgen und noch später am Tag
Sonne abbekommt. Damit kann mehr Strom selbst
verbraucht werden – also wird auch die
Stromrechnung entsprechend niedriger.
Irrtum 4: Mit einem
Steckersolargerät kann ich meine Kaffeemaschine
versorgen
Stimmt so nicht. Steckersolargeräte sind eine
gute Möglichkeit, um ohne größeren Aufwand
eigenen Strom zu erzeugen – besonders für
Mieter:innen. Allerdings zeichnen sich die
Geräte auch dadurch aus, dass ihre Nennleistung
mit maximal 800 Watt eher niedrig ist.
Daher eigenen sie sich besonders, um die
Grundlast im Haushalt abzudecken: Der
produzierte Strom wird direkt verbraucht – zum
Beispiel dem Kühlschrank, dem Internet-Router
oder den Radioweckern in der Wohnung.
Wenn mehr Leistung benötigt wird, wird durch
Strom aus dem Netz ergänzt. Das ist auch bei der
Kaffeemaschine der Fall, die kurzzeitig hohe
Leistung (im Bereich von 2000 Watt) benötigt, um
das Wasser aufzuheizen. So werden hier zum
Beispiel 800 Watt aus dem Steckersolargerät mit
1.200 Watt aus dem Netz automatisch kombiniert.
Der Betrieb ausschließlich mit Sonnenstrom aus
einem Stecker-Solargerät ist nicht möglich.
Weitere Informationen und Links:
Tipps zum Einsatz von PV-Anlagen auf dem Dach:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/5574
Tipps zur Verwendung von Steckersolargeräten
gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/44715
Der Ratgeber „Photovoltaik“ kann hier bestellt
werden:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/energie-umwelt/ratgeber-photovoltaik-46009207
Verbraucherzentrale NRW in Moers
Tel. 02841/60 776 01
moers@verbraucherzentrale.nrw
Was tun, wenn das Konto teurer wird?
Die Commerzbank streicht das kostenlose
Girokonto, die Postbank will Kundendaten: Das
können Verbraucher:innen tun
Moers, 7. Mai 2025 - Wer bei der Commerzbank ein
Konto hat, bekam kürzlich Post: Das Girokonto
wird in Zukunft nicht mehr kostenlos sein,
sondern 4,90 Euro monatlich kosten. Das trifft
alle Kund:innen, die weniger als 50.000 Euro
Gesamtvermögen bei der Bank liegen haben. Auch
andere Banken und Sparkassen machen es
Verbraucher:innen schwer.
Das neue Konto der Postbank „Postbank Giro pur“
soll nur gebührenfrei bleiben, wenn man bereit
ist, der Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken
zuzustimmen. David Riechmann, Jurist und
Bankenexperte bei der Verbraucherzentrale NRW,
empfiehlt, genau hinzuschauen: „Bei Girokonten
gibt es große Preisunterschiede und einen
Wildwuchs von Bedingungen – kein guter Service
bei einem so existenziellen Vertrag.“ Die
Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf man bei
der Kontoauswahl achten sollte.
Sind Gebühren normal?
Die Kosten für Bankkonten sind eines der
wichtigsten Kriterien beim Kontenvergleich. Denn
sie summieren sich über die Jahre. Kostenlose
und auch kostengünstige Konten gibt es noch,
aber meist sind sie an Bedingungen geknüpft,
entweder an einen festen monatlichen Geldeingang
oder an zusätzliche teure Verträge wie
Versicherungen oder Bausparverträge.
Mehr als 60 Euro pro Jahr sollte man jedoch für
ein Girokonto nicht ausgeben. Die Commerzbank
läge mit 58,80 Euro jährlich darunter.
Sogenannte „Rundum-Sorglos-Pakete“ können bis zu
300 Euro im Jahr kosten. Die andere Option sind
Einzelpreise für Standardleistungen wie
Überweisungen oder Kontoauszüge. Das erschwert
den Kostenüberblick und kann schnell teuer
werden.
Was passiert, wenn man auf eine Preiserhöhung
nicht reagiert?
Dann gelten die alten Konditionen zunächst
weiter. Denn seit einem Urteil des
Bundesgerichtshofs im Jahr 2021 müssen Banken
und Sparkassen bei Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer
Kunden einholen.
Die Klausel, wonach sie von einer
stillschweigenden Zustimmung ausgehen können,
wenn Kund:innen einer Änderung nicht binnen zwei
Monaten widersprechen, benachteilige Kund:innen
unangemessen, so das Gericht. Die Commerzbank
verlangt eine Zustimmung bis zum 28. April mit
Gültigkeit ab 1. Mai, oder eine Zustimmung bis
zum 28. Mai mit Gültigkeit ab 1. Juni. Wer
hartnäckig nicht reagiert, riskiert von der Bank
vor die Tür gesetzt zu werden. Die Bank muss
dann aber eine Kündigungsfrist von mindestens
zwei Monaten einräumen.
Gibt es Sonderregelungen?
Ja, zum Beispiel, wenn Banken ein Konto etwa als
„lebenslang kostenlos“ beworben haben. Solche
Kund:innen müssen eine Preiserhöhung nicht
akzeptieren. Einige Kreditinstitute bieten zudem
spezielle Konditionen für Studierende,
Auszubildende, Rentner:innen oder Selbstständige
an. Bei der Commerzbank war das Girokonto
bislang ab einem monatlichen Geldeingang von 700
Euro gebührenfrei. Die Gratiskonten für Schüler
und Studierende bleiben erhalten. Unter
Umständen wird die Commerzbank aber
Verwahrentgelte ab 50.000 € Kontoguthaben
einführen.
Wie findet man ein neues Konto?
Ein Kontowechsel bedeutet einigen Aufwand. Die
Geldinstitute sind aber verpflichtet,
Wechselwillige beim Konto-Umzug zu unterstützen.
Neben der Stiftung Warentest bietet seit Anfang
dieses Jahres die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, eine
neutrale und vollständige Übersicht über alle
Girokonten und Basiskonten. Bei der Suche nach
dem passenden Konto helfen Filtermöglichkeiten
nach Postleitzahl, Kontoführungsgebühren, Dispo-
oder Guthabenzinsen. Wichtig für den Vergleich
sind aber nicht nur die Kontoführungsgebühren.
Auch die Kosten für Debit- und Kreditkarten
sollte man erfragen.
Wo findet man Hilfe zu Bankangeboten?
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW
versuchen viele Institute derzeit, mit komplexen
Modellen und teuren Paketen mehr Geld aus dem
Privatgeschäft herauszuholen. Verbraucher:innen
sollten das Preisverzeichnis sorgfältig lesen
und auf Extra-Kosten achten, etwa für
Kontoauszüge oder Bargeldeinzahlungen. Es ist
davon abzuraten, teure Versicherungen oder
Sparpläne nur für einen Rabatt abzuschließen.
Bei Fragen zu passenden Anlage- und
Versicherungsprodukten können Betroffene sich in
einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale
helfen lassen."
Weiterführende Infos und Links:
Checkliste zur Auswahl beim Girokonto:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/95567
Weitere Tipps bei Preiserhöhungen gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/13252
Wie man sich vor unnötigen Kosten schützt:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/106262
Der BaFin-Girokontenvergleich ist zu finden
unter
https://kontenvergleich.bafin.de
|
April 2025 |
Vorsicht, neue Betrugsmaschen: So schützen sich
Pflegebedürftige
Verbraucherzentrale warnt vor Verkaufs-Anrufen
rund um Pflegeleistungen
Moers, 30. April 2025 - Aktuell melden
sich immer wieder verzweifelte
Verbraucher:innen, denen per Anruf eine
Pflegeleistung aufgeschwatzt wurde. Sie wissen
nicht, wie sie sich verhalten sollen und wie sie
sich wehren können.
Besonders ärgerlich: Oft sind pflegebedürftige
Menschen betroffen, meist eingeschränkt, älter,
allein, die die Regelungen der
Pflegeversicherung nicht gut kennen. Dies nutzen
die betrügerischen Anrufer:innen aus.
Sie bieten Leistungen an, die für die
Betroffenen kostenlos sind, um diese dann bei
der Pflegekasse abzurechnen. Besonders häufig
werden Pflegekurse für pflegende Angehörige und
Pflegeboxen mit sogenannten Pflegehilfsmitteln
zum Verbrauch aufgedrängt, die viele gar nicht
brauchen.
Trotzdem erhalten die Firmen ihr Geld. Damit
entsteht den ohnehin finanziell angeschlagenen
Pflegekassen ein erheblicher finanzieller
Schaden. Und die betroffenen Pflegebedürftigen
bleiben verunsichert zurück. Verena Querling,
Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale
NRW, erklärt, wie man auf solche Anrufe
reagieren sollte.
Was ist bei unerwünschten Anrufen zu tun?
Das Wichtigste ist, sofort aufzulegen. Dadurch
verhindert man, in ein Gespräch verwickelt zu
werden und versehentlich oder absichtlich ein
Angebot anzunehmen. Wenn allerdings der Vertrag
angenommen wurde, fällt die Betrugsmasche
Angehörigen meist nur zufällig auf, etwa wenn
sie eine Auftragsbestätigung per Mail finden
oder ein Schreiben der Anbieter in der Post oder
wenn plötzlich monatlich eine Kiste mit
Pflegehilfsmitteln eingeht. Dann sollte der
Vertrag rasch widerrufen werden. Die Adresse
dafür findet man im Anschreiben oder in der
Bestätigungsmail.
Musterschreiben dafür gibt es auf der Seite der
Verbraucherzentrale NRW. Außerdem sollten
Betroffene mit der Pflegekasse Kontakt
aufnehmen, damit diese die Zahlungen stoppen
kann. Spätestens wenn Pflegebedürftige selbst
zur Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen
eingehen, sollte man sich Hilfe holen.
Wo finden Betroffene Hilfe?
Helfen können Fachleute in den Beratungsstellen
der Verbraucherzentrale NRW. Dort gibt es eine
rechtliche Beratung zum Umgang mit den
Verträgen, auch eine außergerichtliche
Rechtsvertretung ist möglich. Außerdem sollten
Betroffene die Masche bei der
Landesdatenschutzbehörde melden und Anzeige bei
der Polizei erstatten. Besonders wichtig:
Pflegebedürftige sollten die offizielle
Pflegeberatung zu Leistungen der
Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um sich
genau zu informieren.
Diese gibt es in jeder Kommune. Sie ist
kostenfrei und kann mehrfach genutzt werden, vor
Ort, telefonisch oder als Hausbesuch. Mit diesem
Wissen können unseriöse Angebote abgelehnt und
stattdessen Leistungen seriöser Anbieter genutzt
werden.
Woher kommen die Daten?
Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer:innen
die Daten der betroffenen Senior:innen haben.
Diese haben jedoch das Anrecht, darüber von den
Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die
Anbieter schriftlich aufgefordert werden,
Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die
gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu
sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht
wiederholen.
Wie funktioniert die Masche bei Pflegekursen?
Die neueste Masche betrifft Pflegekurse. Diese
werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten.
Dort erhalten pflegende Angehörige praktische
Tipps. Bei der Verbraucherzentrale NRW
beschweren sich Verbraucher:innen, dass sie
ungefragt von Betrüger:innen angerufen werden
und ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch
wenn sie ihn eigentlich nicht brauchen.
Die Anrufer:innen fragen nach der Pflegekasse
und der entsprechenden Versichertennummer. Mit
dieser rechnen die Betrüger:innen dann mit der
Pflegekasse ab. Auch bei solchen Anrufen sollten
Betroffene sofort auflegen und nichts
abschließen.
Wie funktioniert die Masche bei Pflegeboxen?
Bei dieser schon länger bekannten Variante
melden sich Anrufer:innen teilweise angeblich
„im Auftrag der Pflegekasse“ oder nutzen ähnlich
klingende Namen wie „Pflegeservice“. Ziel ist,
sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ zu
verkaufen. Das können Einmalhandschuhe,
Desinfektionsmittel oder ähnliches sein.
Diese Produkte sollen die Pflege zuhause für die
Angehörigen erleichtern. Die Pflegekassen
erstatten je nach Bedarf bis zu 42 Euro im
Monat. Die Betrüger:innen bestellen die
Pflegehilfsmittel im Namen der Betroffenen und
lassen sich den monatlichen Betrag von der Kasse
erstatten. Die Betroffenen erhalten die
Hilfsmittel, brauchen sie aber in der Regel gar
nicht."
Mehr zu untergeschobenen Verträgen von
Pflegehilfsmittelboxen (mit Musterbrief) gibt es
hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/96519
Mehr zu Pflegehilfsmitteln finden Betroffene
hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/95810
Schule vorbei? Informieren und durchstarten!
Die Verbraucherzentralen bieten
kostenlose Online-Vorträge für junge Erwachsene
zum Start in die Eigenständigkeit. Vom 12. bis
16. Mai 2025 können Schulabgänger:innen an
kostenlosen Online-Vorträgen der
Verbraucherzentralen teilnehmen.
Themen umfassen die erste eigene Wohnung,
wichtige Versicherungen, Auslandsaufenthalte,
Studienfinanzierung und Freiwilligendienste.
Anmeldung und weitere Informationen unter:
verbraucherzentrale.de/fokuswoche-ziele
Der Schulabschluss markiert einen wichtigen
Meilenstein im Leben junger Menschen – und
gleichzeitig den Beginn eines neuen Kapitels
voller Herausforderungen und Entscheidungen. Die
Verbraucherzentralen unterstützen
Schulabgänger:innen mit einer digitalen
Vortragsreihe vom 12. bis 16. Mai 2025, um ihnen
den Einstieg in ein eigenständiges Leben zu
erleichtern.
Ob die erste eigene Wohnung, der passende
Stromvertrag oder der Abschluss von
Versicherungen – junge Menschen sehen sich
plötzlich mit zahlreichen Verträgen und
finanziellen Verpflichtungen konfrontiert. Ohne
ausreichendes Wissen können sie leicht in teure
Fallen tappen.
„Mit dem Auszug aus dem Elternhaus ergeben sich
viele organisatorische Fragen rund um die eigene
Wohnung, Bankkonten oder Verträge“, erklärt
Stefanie Heise, Finanzexpertin bei der
Verbraucherzentrale NRW. „Damit junge Menschen
nicht in Vertragsfallen tappen oder überteuerte
Verträge abschließen, müssen sie sich vorab gut
informieren.“
Besonders das Thema Versicherungen ist komplex:
„Welche Policen wirklich notwendig sind und auf
welche man verzichten kann, ist für viele schwer
zu durchschauen“, sagt Heise.
Eine Haftpflichtversicherung beispielsweise ist
essenziell, während viele Zusatzversicherungen
überflüssig sein können. Die Online-Vorträge
vermitteln praxisnahe Informationen und geben
jungen Erwachsenen wertvolle Tipps, um
finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Zukunftspläne schmieden
Nach der Schule stehen viele vor der großen
Frage: Was kommt als Nächstes? Studium,
Ausbildung, Auslandsaufenthalt oder
Freiwilligendienst? Jede Option hat ihre eigenen
Herausforderungen und Chancen.
Die Verbraucherzentralen informieren in ihren
Vorträgen unter anderem über verschiedene
Studienfinanzierungsmodelle und erläutern,
welche organisatorischen Schritte für ein
erfolgreiches Auslandsjahr oder einen
Freiwilligendienst erforderlich sind.
Alle Schulabgänger:innen, interessierte junge
Erwachsene, aber auch Eltern oder Lehrer:innen,
die ebenfalls informiert sein möchten, können
sich kostenlos für die Online-Vorträge
anmelden."
Von Grau zu Grün: Welche Vorteile naturnahe
Vorgärten bieten
Die Gartensaison ist in vollem Gange –
und mit ihr die Gelegenheit, versiegelte Flächen
rund ums Haus in lebendige, klimafreundliche
Grünräume zu verwandeln. Asphaltierte
Einfahrten, gepflasterte Vorgärten und
betonierte Wege mögen praktisch erscheinen, doch
sie verschärfen die Folgen von Wetterextremen.
Wasser kann nicht versickern, Hitze speichert
sich in der Fläche und bei Starkregen steigt das
Risiko von Überschwemmungen. „Wer entsiegelt und
auf eine natürliche Gestaltung setzt, gewinnt an
Sicherheit, Wohnqualität und leistet einen
wichtigen Beitrag zum Klimaschutz”, betont die
Expertin Hanna Vitz von der Verbraucherzentrale
NRW und gibt Tipps zur praktischen Umsetzung.
Vorteile entsiegelter Flächen
Durch zu wenig Regen in den letzten Monaten sind
die obersten Bodenschichten in vielen Regionen
sehr trocken. Natürlich gestaltete Flächen
wirken Wetterextremen wie Trockenheit,
Hitzeperioden und hefitigen Regenfällen
entgegen. Wird ein versiegelter Boden wieder
durch-lässig gemacht, kann Regenwasser
versickern und die Kanalisation entlasten. So
lassen sich Überschwemmungen und Feuchteschäden
auf dem eigenen Grundstück vermeiden.
Gleichzeitig bleibt die Umgebung an heißen Tagen
kühler, da begrünte Flächen Verdunstungskühle
erzeugen. Begrünte Wege, Terrassen oder Flächen
können bei richtiger Gestaltung auch
pflegeleicht sein und den Bedarf an regelmäßiger
Reinigung und Instandhaltung verringern.
Blühende Pflanzen wie Bodendecker oder niedrig
wachsende, robuste Kräuter zwischen
Pflastersteinen werten außerdem einstmals graue
Flächen auf.
Wie genau gehe ich vor?
Die Umgestaltung beginnt mit der Entfernung
versiegelnder Beläge. Flächen rund ums Haus,
Vorgärten sowie ungenutzte Wege, die aus
Pflaster-, Schotter-, Kies- oder Splitt-Flächen
bestehen, können Eigentümer:innen selbst
entsiegeln. Sie brauchen dafür lediglich eine
herkömmliche Hacke oder Schaufel.
Sehr wichtig ist es, das darunterliegende Vlies
zu entfernen. Zum Entsiegeln von Beton- und
Asphaltdecken wird hingegen entsprechendes
Abbruchwerkzeug wie beispielsweise ein
Elektrohammer benötigt. Diese Arbeiten sollten
stets durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden.
Anschließend wird der Boden gelockert, damit er
wieder Wasser aufnehmen kann. Es bietet sich
dann auch eine Bepflanzungen mit Stauden,
Gehölzen oder Rasen sowie - je nach Nutzung –
eine Gestaltung mit durchlässigen Materialien
wie Rasengittersteinen oder Holzhäcksel ohne
versiegelnde Unterlage an. Ein naturnaher
Vorgarten bringt nicht nur optische Vielfalt,
sondern bietet auch Lebensraum für Insekten,
Vögel und andere Kleintiere. Wer jetzt im
Frühling aktiv wird, schafft eine nachhaltige
und klimafreundliche Umgebung direkt vor der
eigenen Haustür.
Die richtige Pflanzenwahl
Ob trocken oder eher feucht: Wichtig ist die
passende Auswahl der Pflanzen für den jeweiligen
Standort im Vorgarten oder auf Wegen. Bei
Rasengittersteinen sind beispielsweise Sedum
oder Sand-Thymian eine pflegeleichte
Kombination. Die Beschaffung von Stauden muss
übrigens nicht immer teuer sein. Da viele ab und
an geteilt werden müssen, kann man auf
Pflanzentauschbörsen oder auch von anderen
Gartenbesitzern günstig oder kostenfrei
Pflanzenableger erhalten.
Finanzielle Förderung
Je nach Größe der zu entsiegelnden Fläche und
der vorhandenen Beläge können die Kosten
unterschiedlich hoch ausfallen. Wer sich für die
Entsiegelung entscheidet, kann vielerorts
finanzielle Unterstützung er-halten. Einige
Kommunen in Nordrhein-Westfalen fördern die
Umgestaltung mit Zuschüssen, zudem können
Eigentümer:innen durch die Verringerung
versiegelter Flächen häufig
Niederschlagswassergebühren sparen."
Alles Wissenswerte zur Entsiegelung von Flächen
und zur Begrünung des Vorgartens unter
www.klimakoffer.nrw
Kostenlose Online-Seminare mit Anmeldung über
www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
„Entsiegelung: Mehr Grün am Haus wagen“ am
Dienstag, 29.April,18 bis 19.30 Uhr
„Vorgarten gestalten: pflegeleicht &
insektenfreundlich“ am Mittwoch, 2. Juli,17 bis
18 Uhr
Pflanzliste für den Vorgarten:
www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2024-08/2024_pflanzliste_vorgarten_verbraucherzentralenrw.pdf
Liste aller Förderprogramme zur Entsiegelung in
NRW
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-regenwasserfoerderungen
Mitmach-Wettbewerb „Abpflastern“ der Hochschule
für Gesellschaftsforschung bis zum 31. Oktober.
Anwohner:innen und Kommunen entsiegeln gemeinsam
vor Ort. Jeder m² zählt! www.abpflastern.de
Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig“
Nachhaltiger Finanzplaner für Frauen
Frauen sind durchschnittlich weniger
vermögend als Männer. Sie arbeiten häufiger
Teilzeit, sodass sie schon deshalb weniger
verdienen als ihre Kollegen. Dafür haben sie bei
Care-Arbeit die Nase vorn: Ob Kinder oder
pflegebedürftige Angehörige – die Stelle für die
Betreuung der Familienmitglieder ist meist
weiblich besetzt.
Spätestens beim Blick auf die Renteninformation
wird klar: Die gängige Biografie von Frauen
endet vielfach in Altersarmut. Dass das kein
unabänderliches Schicksal sein muss, zeigt der
neue Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig:
Ein nachhaltiger Finanzplaner für Frauen“ der
Verbraucherzentrale. Vom Kassensturz über die
Stellschrauben für eine auskömmliche
Altersvorsorge bis hin zu passenden
Finanzprodukten gibt er Bausteine an die Hand,
um Frauenfinanzen nachhaltig zu planen.
Vier Frauen fragen im Buch nach
Entscheidungshilfen für typische
Lebenssituationen: beim Berufsstart, in der
Phase der Familiengründung, bei einer Trennung
sowie kurz vor dem Rentenalter. Sollten
Berufsanfängerinnen schon über Altersvorsorge
nachdenken? Welche Risiken müssen junge Familien
absichern? Wie kriegt man einen fairen
finanziellen Ausgleich hin, wenn Frauen wegen
der Kinderbetreuung beruflich kürzer treten und
bei Rentenbeiträgen hinterherhinken? Sind
„grüne“ Geldanlagen auch mit kleinen Beträgen
möglich?

Der Ratgeber stellt die Basics des Finanzwissens
verständlich vor und zeigt, wie eine individuell
passende Strategie aussehen kann. Der Bogen
reicht vom Anlagehorizont bis zum
Zinseszinseffekt. Beschrieben wird aber auch,
wie der Kauf einer Immobilie finanziell bindet
oder wie Pflegebedürftigkeit die Ersparnisse
oder auch ein Erbe aufzehren kann. Nicht zuletzt
werden Wege aufgezeigt, um Rentenlücken zu
schließen und so das Ziel „Finanzielle
Unabhängigkeit“ auch im Alter nicht zu
verfehlen."
Der Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig:
Ein Finanzplaner für Frauen“ hat 208 Seiten und
kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder
unter0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch
in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen
und im Buchhandel erhältlich.
„Ratgeber Photovoltaik“ - „Solarspitzen“
in Batterie zwischenspeichern
Im Jahr 2024 waren hierzulande rund 4,75
Millionen Solaranlagen auf Dächern und
Grundstücken installiert. Sie lieferten 14,5
Prozent des im Jahresverlauf erzeugten Stroms.
Im Juli mit 10,3 Milliarden Kilowattstunden
sogar die höchste jemals erzeugte Menge an
Solarenergie in einem Monat.
Der Boom hat jedoch auch Schattenseiten: An
sonnigen Tagen produzieren diese Kraftwerke mehr
Strom als verbraucht wird, sodass an den
Strombörsen nur noch ein negativer Preis erzielt
wird. Batteriespeicher sind daher der Schlüssel
fürs intelligente Energiemanagement – auch im
eigenen Keller.
Wie das im Zusammenspiel mit einer auf den
eigenen Standort passend ausgerichteten Anlage
gelingt, zeigt der „Ratgeber Photovoltaik.
Solarstrom und Energiespeicher für mein Haus“
der Verbraucherzentrale. Gerade in dritter
Auflage erschienen bietet er aktuell
Wissenswertes von A wie Autarkiegrad bis Z wie
Zuschüsse.

Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was
ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu
beachten? Was können Batteriespeicher?
Verständlich wird die Technik der
Sonnen-Kraftwerke auf dem Dach erklärt. Wie viel
Energie mit einer Photovoltaik-Anlage geerntet
werden kann, hängt vom Standort, der
Gebäudeorientierung, der Sonneneinstrahlung und
vom Haustyp ab. Ob ein Batteriespeicher lohnt
und wie groß er dimensioniert sein muss, ist
eine ganz aktuelle Frage.
Denn eine Neuregelung im Energiewirtschaftsrecht
sieht für ab März 2025 neu installierte Anlagen
ab einer Nennleistung von 7 Kilowatt-Peak vor,
dass Betreiber bei negativen Strompreisen keine
Einspeisevergütung mehr erhalten. Mit
ergänzenden Online-Tools erleichtert der
Ratgeber das Kalkulieren mit den spezifischen
Gegebenheiten vor Ort sowie dem jeweiligen
Energiebedarf. Ein Überblick zu Förderkrediten
hilft bei der Entscheidung, ob sich
Stromerzeugung durch Sonnenkraft rechnet."
Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und
Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten
und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im
Buchhandel erhältlich.
Weniger ist mehr bei Putzmitteln
Was für hygienische Sauberkeit wirklich nötig
und empfehlenswert ist
Moers, 25. April 2025 -
Putzen gehört für die meisten Menschen
nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen.
Verlockend sind daher Mittel, die eine schnelle
und gründliche Reinigung ohne große Mühe
versprechen.
„Oft holt man sich damit aber einen ganzen Cocktail aggressiver
Chemikalien ins Haus, die nicht nur die Umwelt
belasten, sondern auch Haut und Atemwege
strapazieren können“, warnt Kerstin Effers,
Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz bei
der Verbraucher-zentrale NRW.
„Dabei sind Spezialreiniger, Desinfektionsmittel
oder Power-Produkte mit Bleichmitteln wie Chlor
in der Regel überflüssig und bringen keinen
hygienischen Mehrwert.“ Effers empfiehlt
einfache, effektive und zudem preiswerte
Alternativen.
•
Vier Reiniger reichen im Haushalt aus
Allzweckreiniger vertreiben Schmutz und
Fett von Fußböden und glatten Oberflächen. Für
hartnäckige Verschmutzungen auf unempfindlichen,
kratzfesten Materialien wie Edelstahl eignen
sich Putzsteine sowie Scheuerpulver oder -milch.
Ein Handspülmittel reinigt Geschirr, Töpfe oder
Küchenoberflächen und kann wegen seiner
Fettlösekraft auch den Allzweckreiniger
ersetzen.
Die in den genannten Mitteln enthaltenden Tenside (waschaktive, schäumende
Substanzen) sorgen bereits für gute Hygiene.
Desinfektionsmittel sind in privaten Haushalten
nur notwendig, wenn diese bei bestimmten
Erkrankungen ärztlich empfohlen werden. Gegen
Kalkablagerungen in Bad und Küche sowie
hartnäckigen Urinstein im WC wirken
Essigreiniger oder Zitronensäure. Für
säureempfindliche Materialien wie Marmor oder
Naturstein sind die Mittel allerdings
ungeeignet. Übrigens: No-Name-Produkte sind in
der Regel ebenso gut wie Marken.
•
Allergiegefahr durch Duft- und
Raumsprays
Sprays und Raumdüfte entfernen keine üblen
Gerüche, sie überdecken sie nur und belasten die
Luft im Raum mit zusätzlichen Chemikalien.
Menschen mit Allergien und Asthma sollten
besonders vorsichtig sein: Duftstoffe können bei
empfindlichen Menschen zu Atembeschwerden,
Hustenreiz, tränenden Augen oder Kopfschmerzen
führen.
Die Geruchsquelle zu beseitigen und Fenster zu
öffnen, sind wirkungsvollere Maßnahmen gegen
Mief. Lüften beugt zudem Schimmel vor. In Schuh-
oder Kühlschränken kann auch eine Schale mit
Natron unliebsamen Gerüchen vorbeugen.
•
Fenster und Spiegel: Streifenfrei dank
sparsamer Dosierung
Für Fenster und Spiegel reichen Wasser, ein
kleiner Spritzer Spülmittel, Abzieher und ein
trockenes, sauberes Mikrofasertuch zum
Nachpolieren aus – dann strahlen sie wieder in
streifenfreiem Glanz. Zu viel Putzmittel im
Wasser führt häufig zu Streifen und Schlieren
auf der Glasscheibe.
•
Kühlschrank, Mülleimer, Griffe und
Schalter nicht vergessen
Kühlschrank und Vorratsregal werden beim Putzen
oft vergessen, benötigen aber in regelmäßigen
Abständen (etwa alle ein bis zwei Monate)
ebenfalls eine Reinigung mit Wasser und
Allzweckreiniger. Damit sich im Abfalleimer
Bakterien und Schimmel nicht vermehren,
empfiehlt sich häufiges Leeren sowie
regelmäßiges Ab- und Auswischen. Mit Wasser und
Allzweckreiniger werden auch Lichtschalter,
Türklinken, Schranktüren und Handläufe
hygienisch sauber.
•
Mit Waschsoda gegen Grünbelag
Auch Balkon oder Terrasse benötigen gelegentlich
eine Grundreinigung. Steinfliesen lassen sich
mit dem Hochdruckreiniger (gibt’s auch zum
Ausleihen) von Algen und Moos befreien. Einige
Materialien vertragen den harten Wasserstrahl
jedoch nicht. Am besten die
Herstellerempfehlungen beachten oder an einer
unauffälligen Stelle vorsichtig testen.
Anstatt chemische Algenvernichter zu verwenden,
die leicht ins Erdreich und ins Wasser gelangen,
bietet sich ein preiswertes und
umweltfreundliches Hausmittel an: Waschsoda.
Dazu drei Esslöffel Speisestärke und 150 Gramm
Waschsoda, zum Beispiel aus dem Drogeriemarkt,
in etwa einem halben Liter Wasser auflösen, in
fünf Liter kochendes Wasser einrühren und kurz
aufkochen lassen.
Das dickflüssige Mittel großzügig auf die grünen
Stellen verteilen und einige Stunden einwirken
lassen. Danach mit Wasser und Bürste oder Besen
nach-schrubben. Beim Arbeiten mit der
Waschsoda-Lösung sollten Haushaltshandschuhe
getragen werden. Holzdielen müssen anschließend
eventuell neu geölt werden – am besten mit einem
umweltfreundlichen Holzöl mit dem „Blauen Engel“
oder Leinöl.
Weitere Tipps zum umweltfreundlichen Putzen
gibt’s online unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/12742
Fragen und Antworten rund um Schadstoffe in
Haushalt, Kleidung und diversen Produkten sind
zu finden unter
www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe
Die Ratgeber „Haushalt im Griff“ und „Einfach
nachhaltig“ vermittelt Wissen und praktische
Tipps rund um umweltfreundliches Putzen. Es gibt
sie im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
sowie in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW und im Buchhandel.
Alles rund ums Osterei / Wissenswertes zu den
bunten Eiern für das Osterkörbchen
Moers, 7. April 2025 - Jetzt so kurz
vor Ostern stellt sich häufig die Frage: Bunte
Eier schnell im Handel kaufen, oder doch lieber
selber färben? Die Verbraucherzentrale NRW fasst
die wichtigsten Aspekte zusammen.
Tipps zum Kauf von gefärbten Eiern
Wer fertig gefärbte Eier kauft, findet auf der
Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum, die
verwendeten Farbstoffe sowie Name und Anschrift
des Anbieters.
„Angaben zur Herkunft der Eier und Haltungsform
sind hier im Gegensatz zu rohen Eiern keine
Pflicht“, erklärt Christiane Kunzel,
Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Wer also auch bei Ostereiern Wert auf eine
artgerechtere
Tierhaltung legt, sollte darauf achten, ob die
Haltungsform freiwillig auf dem Eierkarton
gekennzeichnet wird, oder selber färben.
Verpackte bunte Eier sind lange haltbar. Daher
ist es empfehlenswert, auf das
Mindesthaltbarkeitsdatum zu schauen. Bei bunten
Eiern, die „lose“ auf
Wochenmärkten oder im Einzelhandel verkauft
werden, muss kein Mindesthaltbarkeitsdatum
angegeben sein.
Es reicht vielmehr, wenn auf einem Schild der
Hinweis „mit Farbstoff“ angegeben ist. Bei
solchen Eiern weiß man daher weder wann sie
gefärbt wurden, welche Farbstoffe verwendet
wurden noch wie alt und wie lange sie noch
haltbar sind.
Tipps zum Kauf von rohen Eiern
Bei rohen Eiern müssen auf der Verpackung das
Mindesthaltbarkeitsdatum und die Haltungsform
der Legehennen angegeben sein. Des Weiteren ist
auf jedem Ei der Erzeugercode aufgedruckt, der
zeigt, woher es stammt. Doch „deutsche Eier“
garantieren nicht automatisch Eier „ohne
Kükentöten“.
Seit drei Jahren dürfen in deutschen Brütereien
männliche Eintagsküken nicht mehr
getötet werden. Doch schlüpfen die Legehennen im
Ausland, bevor sie dann in Deutschland zum
Eierlegen gehalten werden, können die Brüder
dieser Legehennen auch weiterhin getötet worden
sein. Wer diese Eier nicht kaufen möchte, muss
auf den Hinweis „Ohne Kükentöten“ oder auf das
„KAT“-Siegel des Vereins für kontrollierte
alternative Tierhaltungsformen achten.
„Die beste Alternative ist es, Eier von
sogenannten Zweinutzungshühnern zu kaufen, das
sind spezielle Hühnerrassen, die sowohl zur
Eier- und Fleischproduktion geeignet sind. Bei
diesen Tieren legen die weiblichen Tiere die
Eier und die männlichen werden gemästet“, fasst
die Expertin zusammen.
Obwohl diese Rassen weniger Eier legen und
langsamer Fleisch ansetzen als die üblicherweise
verwendeten Hochleistungsrassen, werden
Zweinutzungshühner auf immer mehr Biobetrieben
gehalten.
Online lassen sich über
www.das-ekohuhn.de/einkaufsstaettennahegelegene
Verkaufspunkte finden.
Tipps zum Selberfärben
Für das Färben eignen sind handelsübliche
Ostereierfarben, etwa in Form von
Brausetabletten oder bunten Stiften. Diese sind
in der Regel unbedenklich, da die Farbstoffe
laut Lebensmittelgesetz zur Färbung von
Lebensmitteln zugelassen sein müssen und auch in
Süßigkeiten vorhanden sind.
Bei bestimmten Allergien sollte man vorab in der
Zutatenliste auf der Verpackung die Farbstoffe
prüfen. Das Färben funktioniert auch gut mit
Pflanzenteilen: beliebt sind rote
Zwiebelschalen, rote Bete oder Kurkuma-Pulver.
Diese Variante dauert aber meist länger, da die
Eier einige Zeit in der bunten Flüssigkeit
liegen müssen, bevor sie die gewünschte Färbung
annehmen.
Tipps zur Haltbarkeit
Gekochte selbstgefärbte Eier sind etwa zwei bis
vier Wochen haltbar. Am längsten halten sich
nicht abgeschreckte Eier: Ist die Schale
unversehrt, kann man sie auch nach vier Wochen
noch essen. Abgeschreckte Eier sollten innerhalb
von vierzehn Tagen verzehrt werden. Auch das
Anpieksen der Eier vor dem Kochen ist nicht
empfehlenswert.
Bei Rissen in der Schale gilt: Kühl lagern und
schnell verbrauchen, da Erreger in die Eier
gelangen können, die die Haltbarkeit reduzieren.
„Sowohl selbst gefärbte als auch gekaufte Eier
empfehlen wir im Kühlschrank zu lagern“, fasst
Christiane Kunzel zusammen.
Mehr über Eierfarben und Kennzeichnungspflichten
unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/10592
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Verbraucherzentrale NRW in Moers Tel. 02841/60
776 01
moers@verbraucherzentrale.nrw
Ostern kreativ und
nachhaltig
So wird das Fest besonders umweltfreundlich
Moers, 2. April 2025 - Um das Osterfest ranken
sich viele Traditionen und Bräuche. Spätestens
dann zieht bei den meisten auch der Frühling
zuhause ein mit Blumen und anderer Deko. „Ohne
auf Liebgewonnenes zu verzichten, kann man dabei
mit einigen einfachen Maßnahmen Umwelt und
Ressourcen schonen”, sagt Philip Heldt,
Nachhaltigkeitsexperte der Verbraucherzentrale
NRW. Ob beim Eierfärben, dem Ostermenü oder dem
Osterspaziergang – mit ein wenig Kreativität
wird Ostern 2025 nicht nur grün, sondern auch
besonders.
•
Wächst und gedeiht:
Natürliche Dekoration
Natur statt Plastik – das passt gerade zu Ostern
besonders gut. Als hübsche Tisch-Deko oder
Grundlage fürs Osternest kann Ostergras leicht
selbst gezogen werden. Dazu Getreidesamen
(traditionell wird Weizen oder Dinkel verwendet,
Hafer und Gerste gehen aber auch) etwa vier
Wochen vor dem Fest in einer Glasschale oder
direkt im gewünschten Gefäß auf Watte oder Erde
aussäen.
Diese an einen hellen Ort stellen und feucht
halten (Staunässe vermeiden). Anstatt
Schnittblumen aus dem Gewächshaus oder aus
fernen Ländern können heimische Frühblüher wie
Narzissen oder Krokusse im Topf als
Blumenschmuck verwendet und anschließend
ausgepflanzt werden.
•
Bunt ohne Chemie: Eier
färben mit Küchenresten
Ostereierfarben aus dem Lebensmittelhandel,
Brausetabletten oder bunte Stifte sind heute
meist unbedenklich. Es sind wasserlösliche
natürliche und synthetische Farbstoffe, die zur
Färbung von Lebensmitteln zugelassen sind.
Dennoch können Allergiker auf diese Farbstoffe
reagieren.
Wer das ausschließen möchte, setzt auf
Naturfarben aus Zwiebelschalen (Braun),
Rote-Bete-Saft (Rosa) oder Kurkuma (Gelb). Ein
Sud aus Spinat ergibt zartgrüne Eier, während
Blaubeeren eine violette Färbung zaubern und
Rotkohl für Blautöne sorgt. Zum Färben am besten
weiße Eier nehmen.
•
Gut für Mensch und Natur:
Faire Schokolade
Schokohasen und -eier gehören zu Ostern einfach
dazu. Doch viele Produkte enthalten Palmöl aus
Monokulturen oder stammen aus problematischem
Kakaoanbau, der den Produzentenfamilien kein
faires Auskommen sichert. Besser ist es daher,
Schokolade mit Bio- und Fairtrade-Siegel wählen.
Zudem lassen sich Osterpralinen mit wenigen
(Bio-)Zutaten auch selbst herstellen. Rezepte
gibt’s im Internet und es macht besonders Spaß,
wenn Freunde oder Familie mitmachen.
•
Lecker und nachhaltig:
Regionale Lebensmittel
Der Kauf regionaler Produkte unterstützt lokale
Landwirt:innen und steht für kurze
Transportwege. Da Ostern 2025 in die zweite
Aprilhälfte fällt, startet bereits die
Spargelsaison und auch viele weitere Gemüse sind
schon aus heimischem Anbau erhältlich – entweder
im Supermarkt oder im Hofladen.
Auch bei Eiern und anderen tierischen Produkten
kann man auf regionale Landwirtschaft setzen.
Oder vielleicht wird das Osteressen mal
vegetarisch oder vegan und damit besonders
klimafreundlich? In jedem Fall hilft ein
Einkaufsplan dabei, nicht mehr Lebensmittel zu
kaufen als benötigt. Und bleiben nach einem
Essen doch mal Speisen übrig, können die Reste
für eine andere Mahlzeit eingeplant oder
eingefroren werden.
•
Sauberer
Osterspaziergang: Eiersuche mal anders
Aus „joggen“ und „plocka upp" (schwedisch:
aufsammeln) ist das Wort „Plogging“
zusammengesetzt. Es beschreibt den Trend, beim
Laufen oder Walken herumliegenden Abfall
aufheben, mitzunehmen und später korrekt zu
entsorgen. Das geht natürlich auch beim
gemütlichen Osterspaziergang. Zur Bewegung an
frischer Luft kommt dann das gute Gefühl, aktiv
etwas für die Umwelt zu tun. Kinder packt meist
schon von alleine der Ehrgeiz, möglichst viel
Müll zu finden. Zusätzlich können sie durch
kleine Präsente für ihren Einsatz belohnt
werden."
Weiterführende Infos und Links:
Entscheidungshilfen, Erläuterungen und
Expertentipps für einen umweltbewussten Alltag
vermittelt der Ratgeber „Einfach nachhaltig“. Es
gibt ihn in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentrale NRW und im Ratgebershop
(https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/)
Tipps zu Produkten aus fairem Handel unter
www.verbraucherzentrale.nrw/fairer-handel
Wissenswertes rund ums Ei und ums Färben ist
zusammengestellt unter
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/eier-kennzeichnung-herkunft-faerbung-10592
Einen Saisonkalender für heimisches Obst und
Gemüse bietet die Verbraucherzentrale NRW unter
www.verbraucherzentrale.nrw/saisonkalender
|
März 2025 |
„Ratgeber Photovoltaik“ „Solarspitzen“
in Batterie zwischenspeichern
Moers, 24. März 2025 - Im Jahr 2024
waren hierzulande rund 4,75 Millionen
Solaranlagen auf Dächern und Grundstücken
installiert. Sie lieferten fast 14 Prozent des
im Jahresverlauf erzeugten Stroms. Im Juli mit
10,3 Milliarden Kilowattstunden sogar die
höchste jemals erzeugte Menge an Solarenergie in
einem Monat.
Der Boom hat jedoch auch eine Schattenseite: An
sonnigen Tagen produzieren diese Kraftwerke mehr
Strom als verbraucht wird, sodass an der
Strombörse ein negativer Preis erzielt wird. Ein
Batteriespeicher und ein intelligentes
Energiemanagement sind daher der Schlüssel für
den optimalen Einsatz der eigenen
Photovoltaik-Anlage.
Wie das im Zusammenspiel mit einer auf den
eigenen Standort maßgeschneiderten Anlage
gelingt, zeigt der „Ratgeber Photovoltaik.
Solarstrom und Energiespeicher für mein Haus“
der Verbraucherzentrale. Gerade in dritter
Auflage erschienen, bietet er aktuell
Wissenswertes von A wie Autarkiegrad bis Z wie
Zuschüsse.
Wie funktionieren Solarzellen und Module?
Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu
beachten?
Welche Arten von Batteriespeichern gibt es?
Verständlich wird die Technik der
Sonnen-Kraftwerke auf dem Dach erklärt. Ende
Februar hat der Gesetzgeber zahlreiche neue
Rahmenbedingungen für Solarstromanlagen
beschlossen: Der Einsatz von modernen Zählern
wird vorangetrieben, Solarspitzen sollen
intelligent zwischengespeichert werden.
Kosten und Nutzen einer Photovoltaik-Anlage
stellen sich damit anders dar als vor der
Gesetzesänderung. Mit ergänzenden Online-Tools
erleichtert der Ratgeber das Kalkulieren mit den
spezifischen Gegebenheiten vor Ort sowie dem
jeweiligen Energiebedarf. Ein Überblick zu
Fördermöglichkeiten und konkrete Checklisten für
die Umsetzung helfen bei der Vorbereitung und
erfolgreichen Umsetzung der eigenen
Photovoltaik-Anlage.

Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und
Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten
und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im
Buchhandel erhältlich
Stromfresser finden
Moers, 20. März 2025 - In der
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in
Moers können Bürger:innen kostenlos
Strommessgeräte ausleihen. Mit der Prüfung ihrer
Verbräuche machen sie einen ersten Schritt, ihre
Stromkosten nachhaltig zu senken.
Strom und Geld sparen
„Gerade ältere Haushaltsgeräte können sich als
echte Stromfresser entpuppen“, weiß Gisela
Daniels, Leiterin der Beratungsstelle in Moers
„Die Strommessgeräte helfen dabei, sie ausfindig
zu machen.“ Gegen eine Kaution von 20 Euro sind
die Geräte kostenlos in der Beratungsstelle in
Moers zu entleihen. Eine Bedienungsanleitung
liegt den Geräten bei. Die Leihfrist beträgt 14
Tage. So haben die Bürger:innen die Möglichkeit,
in Ruhe sämtliche Geräte zu überprüfen.
„Private Haushalte können ihren Stromverbrauch
ohne nennenswerten Komfortverzicht im
Durchschnitt um etwa ein Viertel reduzieren“, so
Gisela Daniels. „Der Einsatz eines
Strommessgeräts macht sich also auch im
Portemonnaie der Menschen deutlich bemerkbar.“
Einfache Handhabung
Die Handhabung der Strommessgeräte ist
kinderleicht. Es wird wie ein Verlängerungskabel
eingesetzt und zwischen das jeweilige
Haushaltsgerät und die Steckdose gesteckt. Im
Anschluss ist der Stromverbrauch des zu
prüfenden Geräts auf dem Display des
Strommessers abzulesen. Überprüft werden können
elektrische Verbrauchsgeräte mit einer
Anschlussleistung bis maximal 4.200 Watt. Dazu
zählen fast alle im Haushalt eingesetzten
Geräte, die über einen Normstecker verfügen.
Nach der Messung können Bürger:innen die
Ergebnisse mit einer Energieberatungskraft
besprechen. Beratungstermine in der
Beratungsstelle Moers sind unter den
Telefonnummern 02841/60 776 01 sowie 0211 33 996
555 zu vereinbaren.
Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz“:
Zutaten fürs Kochen und Genießen – und nebenbei
die Umwelt schonen
Moers, 19. März 2025 - Weniger
Flugreisen. Das Auto öfter mal stehen lassen.
Sparsam mit Energie umgehen. Das sind häufig
genannte Vorsätze, wenn es um praktischen
Klimaschutz geht. Eher weniger im Blick ist
jedoch, dass die Umwelt auch ganz einfach mit
Einkaufskorb und Kochtopf geschont werden kann.
Vorausschauende Planung, damit weniger
Lebensmittel weggeworfen werden, ist zum
Beispiel ein Baustein.

Der Kauf regionaler Produkte erspart
energieintensive Transportwege. Und wenn mehr
pflanzliche Lebensmittel auf dem Speiseplan
stehen, sitzt Klimaschutz ganz von selbst mit am
Essenstisch. Der Ratgeber „So schmeckt
Klimaschutz“ der Verbraucherzentrale hat die
passenden Zutaten, wie Kochen, Genießen und
Umwelt schonen gelingt.
70 erprobte Rezepte machen hierauf Appetit. Was
haben Käse und Flugobst mit dem Klima zu tun?
Was sagt das Label „klimaneutral“ auf
Lebensmitteln aus? Dürfen Fleisch und Eier
weiter auf den Teller?
Zum Einstieg zeigt das Buch, was es eigentlich
bedeutet, klimaschonend zu essen. Und dass damit
keineswegs der harte Umstieg auf vegane
Ernährung verbunden sein muss.
An vielen Beispielen wird vorgerechnet, wie sich
die Ökobilanz schon verbessern lässt, wenn mehr
pflanzliche Lebensmittel auf dem Speiseplan
stehen. Was übrigens auch Ernährungsfachleute
mit Blick auf die Gesundheit empfehlen.
Der Rezeptteil bringt zur jeweiligen Jahreszeit
passende Gerichte auf den Tisch: Wer sich für
den nahenden Frühling schon mal was vormerken
will, hat zum Beispiel die Wahl zwischen
Sesamspargel und Kartoffeln aus dem Ofen,
Rhabarber-Crumble oder Kichererbsencurry mit
Spinat.
Das Buch zeigt außerdem, wie gute Planung hilft,
Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zudem werden
praktische Tipps gegeben, wie man beim Kochen,
Backen und Kühlen Energie und somit auch bares
Geld sparen kann."
Der Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz.
Kochen, genießen, Umwelt schonen“ hat 192 Seiten
und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder
unter0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch
in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen
und im Buchhandel erhältlich.
Diebstahlschutz fürs Fahrrad: Reicht die
Hausratversicherung aus?
Verbraucherzentrale NRW: Die passende
Versicherung hängt vom Wert des Fahrrads ab. Ob
klassisches Citybike oder modernes E-Bike – wer
viel Geld in sein Fahrrad investiert, sollte
sich Gedanken um die passende Absicherung
machen. Besonders E-Bikes haben ihren Preis:
Modelle mit guter Ausstattung kosten schnell
mehrere tausend Euro – und werden immer häufiger
gestohlen.
„Die Hausratversicherungen bieten für solche
Werte in der Regel keinen ausreichenden Schutz”,
sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der
Verbraucherzentrale NRW.
„Die Alternative ist eine spezielle
Fahrradversicherung, die sich vor allem lohnt,
wenn das Rad teuer ist und häufig draußen
abgestellt wird. Die Versicherungen bieten
allerdings sehr unterschiedliche Leistungen und
kosten auch unterschiedlich viel. Ein
gründlicher Vergleich der Angebote ist daher
wichtig.”
•
Das bietet
die Hausratversicherung:
Fahrräder sind in einer Hausratversicherung nur
gegen Einbruchdieb-stahl versichert. Das
bedeutet, dass das Fahrrad aus der Wohnung, dem
verschlossenen Keller oder aus einer
verschlossenen Garage gestohlen worden sein
muss.
Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr,
also auch nachts. Auch Pedelecs mit einer
Motorleistung von maximal 250 Watt sind
mitversichert. Kann das Fahrrad laut Mietvertrag
in einem gemeinschaftlichen, abgeschlossenen
Fahrradabstellraum abgestellt werden, ist man
verpflichtet, diesen zu nutzen. Das Rad sollte
auch dort mit einem eigenständigen
Fahrradschloss gesichert werden.
•
Einfacher
Diebstahl ist nur mit Zusatzklausel abdeckt:
Steht das Rad nicht im Haus, sondern an der
Straße, sprechen Fachleute von „einfachem
Diebstahl“, und der ist in Hausratversicherungen
nicht enthalten. In einigen
Versicherungsbedingungen besteht der
vollständige Schutz außerdem in der Regel nicht
in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Ausnahme: Das
Fahrrad wurde noch benutzt und stand zum
Beispiel vor einem Kino oder einer Gaststätte,
die man besucht hat.
Allerdings muss das Fahrrad dann gegen Diebstahl
gesichert worden sein. Fest am Fahrrad verbaute
Rahmenschlösser sind eventuell nicht
ausreichend. Diesen Fall des „einfachen
Diebstahls“ kann man in der Hausratversicherung
gegen einen Mehrbeitrag durch die sogenannte
„Fahrradklausel“ versichern. Das lohnt sich in
der Regel jedoch eher für hochpreisige Fahrräder
und wenn die Summe der bestehenden
Hausratversicherung dafür ausreicht.
•
Welchen Wert
die Hausratversicherung ersetzt:
Für ein gestohlenes Fahrrad erhalten Betroffene
den Neuwert des Fahrrades. Das ist der Betrag,
den ein ähnliches Fahrrad in neuwertigem Zustand
kostet. Voraussetzung ist allerdings eine
ausreichend hohe Versicherungssumme. Nur dann
wird der Schaden in voller Höhe ersetzt.
Beispiel: Beträgt die Hausrat-Versicherungssumme
50.000 Euro und der abgesicherte Fahrradwert
davon ein Prozent, erstattet die Versicherung
maximal 500 Euro. Es können auch zwei, fünf oder
zehn Prozent der Versicherungssumme gewählt
werden. Dadurch steigt jedoch der Beitrag.
•
Was eine
Fahrradversicherung leisten sollte:
Spezielle Fahrradversicherungen bieten meist
mehr als eine Hausratversicherung, sind
allerdings auch deutlich teurer und müssen pro
Fahrrad abgeschlossen werden. Jahresbeiträge
zwischen 72 und 220 Euro können für ein
1500-Euro-Rad anfallen. Die Beitrags- und
Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern
sind enorm.
Wer eine solche Versicherung abschließen möchte,
sollte darauf achten, ob die persönlichen
Gegebenheiten abgedeckt sind: Sind Fahrten im
Ausland mit versichert oder Sportrennen,
Reparaturkosten oder Leistungen bei einem
Unfall? Was gilt für Gepäck oder Zubehör? Gibt
es eine Obergrenze für den Kaufpreis? Ist eine
Selbstbeteiligung vorgesehen oder ein spezielles
Fahrradschloss vorgeschrieben?
Auch sollte man klären, welche konkreten Schäden
versichert sind. In Frage kommen nicht nur
Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, sondern
auch Vandalismus, Feuer, Unfall-, Fall- und
Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung,
Feuchtigkeits- und Elektronikschäden oder
Ähnliches."
Mehr zum richtigen Versicherungsschutz für
Fahrräder unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/13647
Käuferschutz – alles gut?
Verbraucherzentrale NRW zeigt die Probleme beim
Käuferschutz von PayPal, Klarna und Amazon Pay
auf
13. März 2025 - Ein großer Anteil der
Online-Einkäufe wird inzwischen über
Bezahldienste wie PayPal, Klarna und Amazon Pay
abgewickelt. Sie versprechen sorgenfreies
Einkaufen durch verbraucherfreundlichen
Käuferschutz. In der Beratungsstelle Duisburg
sind Beschwerden über die Rückabwicklung von
Zahlungen allerdings an der Tagesordnung.
„Verbraucher:innen sollten sich durch den
Käuferschutz nicht in falscher Sicherheit
wiegen. In der Praxis lehnen
Zahlungsdienstleister immer wieder berechtigte
Forderungen ab. Die Betroffenen kommen dann in
unsere Beratung, weil sie weder vom Händler noch
vom Zahlungsdienstleister ihr Geld
zurückbekommen“, sagt Paulina Wleklinski,
Leiterin der Beratungsstelle Duisburg.
Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März
klärt die Beratungsstelle über die Rechte von
Verbraucher:innen beim Online-Einkauf auf und
gibt Tipps, was sie bei Problemen tun können.
•
Nicht immer
greift der Käuferschutz
Zahlungsdienstleister bewerben ihren
Käuferschutz oft mit vollmundigen Versprechen,
doch im Kleingedruckten sind viele Ausnahmen
aufgeführt, bei denen der Käuferschutz gar nicht
greift. Das ist vielen Verbraucher:innen jedoch
nicht bewusst und wird ihnen erst klar, wenn ein
Zahlungsdienstleister die Rückerstattung
ablehnt.
PayPal, Klarna und Amazon Pay schließen
beispielsweise digitale Produkte wie Apps,
Musikdownloads oder E-Books vom Käuferschutz
aus, ebenso wie Gutscheine oder
Dienstleistungen. Ob ein Anspruch auf
Käuferschutz besteht, entscheiden sie nach
eigenem Ermessen und nicht immer zugunsten der
Verbraucher:innen. Neben der Einhaltung
bestimmter Fristen verlangen sie oft viele
Nachweise, die die Erstattung für
Verbraucher:innen erschweren.
•
Verbraucher:innen haben umfassende gesetzliche
Rechte
Käuferschutzprogramme sind freiwillige
Leistungen der Zahlungsdienstleister, deren
Bedingungen sie selber festlegen. Oft kann es
für Verbraucher:innen einfacher sein, ihre
gesetzlichen Ansprüche direkt beim Händler
geltend zu machen. Denn der gesetzliche Schutz
ist sehr umfassend.
Reagiert der Händler allerdings nicht auf einen
Widerruf oder eine Reklamation, können
Betroffene sich an den Zahlungsdienstleister
wenden. Dafür sollten sie im Idealfall den
Bestellvorgang gut dokumentiert haben. Wichtig
zu wissen: Auch wenn der Käuferschutz
eingesprungen ist, können sich Verbraucher:innen
nicht in Sicherheit wiegen. Der Verkäufer kann
trotzdem sein Geld verlangen. Grund dafür ist,
dass der Kaufvertrag Vorrang hat vor den Regeln
des Käuferschutzes des Zahlungsdienstleisters.
Kommt es zum Streit, entscheiden nicht PayPal
und Co. (als letzte Instanz,) wer Recht hat,
sondern Gerichte.
•
Keine
Rückerstattung bei Versandproblemen
Wenn die Ware nicht ankommt, weil sie auf dem
Postweg verloren gegangen ist oder im
Transportfahrzeug zerstört wurde, kommen
Betroffene mit dem Käuferschutz nicht weiter.
Zahlungsdienstleistern reicht der Versandbeleg
des Händlers in der Regel aus, um eine Forderung
abzulehnen. Anders sieht es das Gesetz: Das
Transport- und Verlustrisiko der Ware trägt der
Unternehmer. Vor Gericht müsste der Verkäufer
also nachweisen, dass die Ware auch tatsächlich
angekommen ist.
•
Käuferschutz
hilft oft bei Fakeshops
Wenn Verbraucher:innen auf einen Fakeshop
hereingefallen sind und gar keine Ware erhalten
haben, können sie über den Käuferschutz oft
erfolgreich ihr Geld zurückverlangen. Hier
bietet der Käuferschutz einen echten Mehrwert,
weil die Forderungen gegenüber einem unseriösen
Händler ins Leere laufen würden. Aber Achtung:
Wenn beispielsweise beim Bezahlen mit PayPal die
kostenfreie Option „Geld an Freunde und Familie
senden“ genutzt wurde, springt der Käuferschutz
nicht ein."
Weitere Informationen zu Online-Bezahldiensten
und den Käuferschutz gibt es unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/bezahldienste
Grünes gedeiht auf kleinster Fläche
So schaffen sich auch Mieter:innen ihre eigenen
grünen Oasen
Moers, 6. März 2025 - Ein Balkon bietet viele
Möglichkeiten der Begrünung. Egal ob Blütenmeer,
Kräuter-, Gemüse- oder Kletterpflanzen – für
jeden Geschmack ist etwas dabei. „Je mehr
Pflanzen in Ballungsgebieten wachsen, desto
besser und wirkungsvoller sind die Effekte von
Begrünung für das Klima – jeder Blumentopf
zählt!”, erklärt Fachreferentin Annika Dobbers
von der Verbraucherzentrale NRW. Mit den
folgenden praktischen Tipps können auch Menschen
ohne eigenen Garten ihre Balkone, Innenhöfe oder
die äußeren Fenstersimse einfach bepflanzen.
Planung ist alles
Bevor es losgeht, ist zu klären, welche
Lichtsituation auf dem zu bepflanzenden Ort
vorherrscht, also ob er sonnig, halbschattig
oder schattig ausgerichtet ist. Je nach Lage
gilt es, die entsprechenden Pflanzen
auszuwählen, denn nichts ist frustrierender, als
wenn die Tomatenpflänzchen aufgrund eines
zugigen Nordbalkons nicht gedeihen.
Balkon bepflanzen
Wer es gerne richtig üppig grün mag, kann sich
einen Balkongarten anlegen. Das geht auch auf
kleinstem Raum, indem man auf Kletterpflanzen
setzt, die in die Höhe ranken. Bei der
Bepflanzung gibt es, abgesehen von den zu
beachtenden Lichtverhältnissen, fast keine
Grenzen: Einjährige Blumen, mehrjährige Stauden,
Ziersträucher, Kräuter und sogar kleinere
Obstbäume und Gemüsepflanzen für die
Selbstversorgung sind möglich.
Grünes Fensterbrett
Auch für Mieter:innen ohne Balkon gibt es
Möglichkeiten für mehr Grün – und zwar außen am
Fensterbrett. Mit etwas Planung setzen
bepflanzte Blumenkästen übers Jahr hinweg bunte
Akzente. Viele Kräuter wie Thymian oder
Schnittlauch sind wahre Insektenmagnete.
Trockenheitsverträglichere und
insektenfreundliche Arten wie die
pfirsichblättrige Glockenblume (Campanula
persicifolia), der Steinquendel (Calamintha
nepeta), die Wegwarte (Cichorium intybus), die
Wiesen-Witwenblume (Knautia arvensis) oder
verschiedene Storchschnabel-Sorten tragen auch
im Blumentopf zur heimischen Artenvielfalt bei.
Und wer zu höher wachsenden Gräsern und Stauden
greift, kann sich über einen natürlichen
Sichtschutz am Fenster freuen.
Bei hoch wachsenden Pflanzen muss allerdings
darauf geachtet werden, dass der Schwerpunkt
unten im Kasten liegt und die Blumenkästen gut
gesichert sind.
Flexibel bleiben mit Töpfen
„Der kleinste Garten ist ein Blumentopf“ – das
ist durchaus wörtlich zu nehmen, denn die
meisten Pflanzen gedeihen auch gut in Töpfen.
Wichtig ist nur die Wahl der passenden Gefäße
und Größen. Wer auf Blumentöpfe setzt, bleibt
flexibel und kann sie bei einem Umzug einfach
mitnehmen.
Übrigens: Die meisten Tomaten wachsen in einem
Topf auf einem sonnigen Balkon und ohne direkten
Regen von oben sogar besser als im Gartenbeet.
Auch Radieschen, Salat, Mangold oder
Stangenbohnen als Kletterpflanze sind dankbare
Topfgewächse. Die meisten Kräuter wachsen
ebenfalls gut in Pflanzgefäßen.
Grüne Wände
Für eine individuelle Wandgestaltung oder auch
als Sonnen- oder Sichtschutz sind
Kletterpflanzen ideal. Mit etwas handwerklichem
Geschick lassen sich viele Ideen im Eigenbau
umsetzen. Dabei muss allerdings beachtet werden,
dass die Gebäudewand keinen Schaden nimmt. Das
gilt auch für Kletterpflanzen wie wilder Wein
und Efeu, die direkt an der Wand haften. Hier
sollte eine Rücksprache mit dem Vermieter oder
der Vermieterin erfolgen.
Gut für Mensch und Umgebung
Grüne Oasen können ein Gegengewicht zu den
Hitze-Inseln der Stadt bilden und für Abkühlung
gerade in tropischen Nächten sorgen. Zudem
bieten bepflanzte Bereiche rund ums Haus Vögeln
und Insekten Lebensraum und Nahrungsquellen. Wer
auf Nachhaltigkeit achtet, sammelt Regenwasser
für die Bewässerung und verzichtet auf
torfhaltige Erde und Pflanzenschutzmittel zum
Schutz der Ökosysteme.
Wissenswertes zur Begrünung inklusive
Pflanzlisten auf
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-mietbegruenung
Kostenloser Online-Vortrag am Mittwoch, 12.
März, 17 bis 18 Uhr: „Kleine Oase, große Wirkung
– Begrünungsmöglichkeiten für Mieter:innen“:
Anmeldung unter
www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
Podcast-Folge: Klimaanpassung für Mieter:innen
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-energieschub-podcast
Für weitere Informationen Verbraucherzentrale
NRW in Moers
Tel.02841/60 776 01
moers@verbraucherzentrale.nrw
|
Februar 2025
|
Wussten Sie schon
…, woher die Tomaten aus der Dose wirklich
stammen?
Moers, 24. Februar 2025 - Im Gegensatz
zu frischem Obst und Gemüse muss bei
Lebensmitteln aus der Dose oder Tube das genaue
Ursprungsland nicht angegeben werden. Gerade bei
Tomatenprodukten führt das bei Verbraucher:innen
immer wieder zu Verwirrungen.
Hinweise wie "Hergestellt in Italien" oder "In
Italien produziert" bedeuten nur, dass die
Tomaten dort verarbeitet wurden – nicht
zwangsläufig, dass sie in Italien angebaut
wurden. Woher die verwendeten Tomaten für das
Tomatenmark stammen, ist oftmals auf den ersten
Blick nicht klar erkennbar. Trotzdem dürfen die
Angaben zum Ursprung eines Lebensmittels nicht
irreführend sein.
„Erweckt die Verpackung den Eindruck, dass die
Tomaten aus Italien stammen, muss dies auch der
Wahrheit entsprechen“, erklärt Hannah Zeyßig von
der Verbraucherzentrale NRW. Um möglichen
Täuschungen entgegenzuwirken greift hier eine
EU-Verordnung aus dem Jahr 2020. Sie besagt,
dass ein Hinweis erfolgen muss, wenn die
Herkunft eines Produkts angegeben wird, diese
aber nicht mit dem Anbauort der primären Zutat
übereinstimmt.
Das bedeutet konkret: Wenn ein Tomatenmark mit
"Hergestellt in Italien" beworben wird, die
verwendeten Tomaten aber aus China, der Türkei
oder einem anderen Land stammen, muss dies klar
und gut sichtbar auf der Verpackung stehen –
nicht klein gedruckt irgendwo auf der Rückseite.
Wer ein Produkt mit dem Hinweis "100 Prozent
italienische Tomaten" oder "nur mit
italienischen Tomaten hergestellt" kauft, kann
also sicher sein, dass nur italienische Tomaten
enthalten sind.
Hersteller dürfen mit solchen Formulierungen
nämlich keine falschen Erwartungen wecken.
Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflicht sind
keine Lappalie. Unternehmen, die irreführende
Angaben machen oder die Pflichtkennzeichnung
verschleiern, müssen mit Geldstrafen rechnen.
Verbraucherzentrale NRW in Moers Tel. 02841/60
776 01
moers@verbraucherzentrale.nrw
"Ab jetzt finanziell unabhängig" -
Neuerscheinung der Verbraucherzentrale
21. Februar 2025 -
Frauen arbeiten häufiger Teilzeit,
sodass sie schon deshalb weniger verdienen als
Männer. Dafür haben sie bei Care-Arbeit die Nase
vorn: Ob Kinder oder pflegebedürftige Angehörige
– die Stelle für die Betreuung der
Familienmitglieder ist meist weiblich besetzt.
Spätestens beim Blick auf die Renteninformation
wird klar: Die gängige Biografie von Frauen
endet vielfach in Altersarmut. Dass das kein
unabänderliches Schicksal sein muss, zeigt der
neue Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig:
Ein nachhaltiger Finanzplaner für Frauen“ der
Verbraucherzentrale.
Das Buch behandelt die Themen:
- Warum Rentenlücken entstehen und wie der
Kassensturz klappt - Welche Stellschrauben für
eine gute Altersvorsorge wichtig sind
- Geldanlage individuell: Risikoneigung,
Anlagehorizont und persönliche Ziele -
Versicherungen: Passende Absicherung in
verschiedenen Lebensphasen
- Was bei Trennung und Scheidung in Sachen
Finanzen zu regeln ist - Finanzen in
Patchworkfamilien - Erbschaften – nicht immer
ein finanzielles Plus

Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein
Finanzratgeber für Frauen 1. Auflage 2025, 208
Seiten, 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro
www.verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/frauenfinanzplaner
Abzockmaschen: Wenn Kredite zur Kostenfalle
werden
Wie Verbraucher:innen sich vor unseriösen
Angeboten schützen können
Moers, 21. Februar 2025 -
Viele Finanzierungs- und Anlageangebote
versprechen schnelle Lösungen oder hohe Gewinne
– doch oft steckt eine Abzockmasche dahinter.
Versteckte Kosten, überhöhte Zinsen oder
unseriöse Geschäftsmodelle führen dazu, dass
Verbraucher:innen viel Geld verlieren oder in
die Schuldenfalle geraten.
Besonders riskant sind vermeintlich schufafreie
Kredite, Buy-Now-Pay-Later-Modelle oder
fragwürdige Geldanlagen mit unrealistischen
Renditeversprechen. „Viele Anbieter setzen
gezielt auf intransparente Verträge und
psychologische Tricks, um Kund:innen in teure
Verpflichtungen zu locken“, warnt Marcus Köster,
Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.
Worauf besonders zu achten ist und wie man
Abzockmaschen erkennt, zeigt das neue
Informationsangebot der Verbraucherzentralen auf
www.verbraucherzentrale.de/abzockmaschen.
•
Null Prozent-Finanzierungen
kritisch prüfen
Wer eine Null-Prozent-Finanzierung abschließt,
sollte genau hinschauen. Oft sind diese Angebote
an teure Zusatzverträge gekoppelt, etwa
Versicherungen, die unnötig sind und hohe Kosten
verursachen. Zudem können versteckte Gebühren
anfallen, die das vermeintlich kostenlose
Darlehen verteuern.
Das Risiko erhöht sich, wenn Verbraucher:innen
mehrere solcher Finanzierungen parallel nutzen –
die monatlichen Raten summieren sich und können
zu finanziellen Engpässen führen. Wer eine
Null-Prozent-Finanzierung nutzen möchte, sollte
genau prüfen, welche Verpflichtungen damit
einhergehen und ob die monatlichen Raten
langfristig tragbar sind. Besser ist es, direkt
zu sparen oder nach Alternativen zu suchen, die
keine versteckten Kosten beinhalten.
•
Buy Now Pay Later? Nur mit
Bedacht!
„Jetzt kaufen, später zahlen“ klingt zunächst
nach einer bequemen Lösung, insbesondere bei
spontanen oder unvorhergesehenen Ausgaben. Doch
diese Angebote können schnell zur Schuldenfalle
werden. Wer mehrere Einkäufe auf diese Weise
finanziert, verliert leicht den Überblick über
die anstehenden Zahlungen. Hinzu kommt, dass
verspätete oder nicht geleistete Zahlungen hohe
Mahngebühren nach sich ziehen können.
Einige Anbieter verlangen zudem hohe Zinsen,
sobald eine Zahlung aufgeschoben wird. Auch die
Bonität kann durch unbedachte Nutzung dieser
Angebote leiden, was spätere Kreditaufnahmen
erschwert. Verbraucher:innen sollten sich daher
vor jeder Nutzung fragen: Kann ich die Raten
wirklich problemlos zahlen? Falls nicht, ist es
sicherer, auf den Kauf zu verzichten oder nach
alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu
suchen.
•
Schufafreie Kredite – meist
eine Falle
Kredite ohne Schufa-Prüfung werden häufig als
Lösung für Menschen mit schlechter Bonität
beworben. Doch in den meisten Fällen verbergen
sich hinter solchen Angeboten hohe Zinsen,
versteckte Gebühren oder andere teure
Abzockmaschen. Seriöse Banken vergeben
Verbraucherkredite grundsätzlich nur nach einer
Bonitätsprüfung – das dient auch dem Schutz der
Verbraucher:innen.
Bei schufafreien Krediten müssen
Kreditnehmer:innen oft hohe Vorkosten zahlen.
Manchmal landen sie bei Angeboten, bei denen sie
Vorauszahlungen erbringen sollen, ohne dass sie
tatsächlich ein Darlehen erhalten. In anderen
Fällen werden überteuerte Versicherungen oder
Zusatzverträge aufgedrängt. Wer dringend Geld
benötigt, aber nicht die nötige Bonität hat,
sollte sich stattdessen an seriöse
Schuldnerberatungen wenden, um alternative
Lösungen zu finden. Besser als ein teurer
Notkredit ist es allemal, langfristig eine
Reserve für Notfälle aufzubauen.
•
Vorsicht bei hohen
Renditeversprechen
Gerade in Zeiten niedriger Zinsen wirken
Angebote mit hohen Renditen verlockend. Doch oft
stecken unseriöse Anbieter dahinter, die es mit
unrealistischen Versprechen auf das Kapital von
Anleger:innen abgesehen haben. Auch
Haustürgeschäfte mit vermeintlichen Wertanlagen
wie Faksimile-Büchern sind eine bekannte
Abzockmasche. Wer Geld investieren will, sollte
sich vorab gründlich informieren und niemals
unter Druck Verträge unterschreiben. Ein
gesundes Misstrauen gegenüber Angeboten mit
„sicherem Gewinn“ schützt vor hohen finanziellen
Verlusten.
•
Psychologische Tricks
durchschauen
Viele unseriöse Anbieter setzen auf
psychologische Manipulation, um
Verbraucher:innen zu schnellen Entscheidungen zu
drängen. Dazu gehören zeitlich begrenzte
Angebote, künstliche Verknappung („nur noch
wenige verfügbar!“) oder exklusive Deals, die es
nur für „ausgewählte Kund:innen“ geben soll.
Auch Angsttaktiken werden genutzt, etwa
Warnungen vor angeblich drohenden finanziellen
Verlusten, wenn man nicht sofort handelt. Solche
Strategien zielen darauf ab, rationales Denken
auszuschalten und Menschen zu unüberlegten
Vertragsabschlüssen zu bewegen.
Wer unter Druck gesetzt wird, sollte stets
skeptisch bleiben, sich Bedenkzeit nehmen und
gegebenenfalls unabhängige Beratung in Anspruch
nehmen. Wer sicher gehen will, sollte keine
finanziellen Entscheidungen überstürzt treffen.
Was sich zu schön anhört, um wahr zu sein, ist
meist auch zu schön, um wahr zu sein.
Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via
Girokonto gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990
Für weitere Informationen Verbraucherzentrale
NRW in Moers
Tel. 02841/60 776 01
Rosenmontag-Schließung
"Die Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale NRW in Moers auf der
Kirchstraße 42 bleibt an Rosenmontag
geschlossen. Ab Dienstag, 04. März 2025 sind die
Berater dann wieder zu den gewohnten
Öffnungszeiten für die Anliegen aller
ratsuchenden Bürger da. Diese sind: Mo. und Do.
09:00-13:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr sowie Di.
und Fr. 09:00-13:00 Uhr.
Verbraucherzentrale NRW bietet Selbstlernkurs
zur ePA
Kostenlos und online: Einführung in die digitale
Patientenakte und ihre Funktionen
Moers, 17. Februar 2025 - Der Kurs
macht mit den grundlegenden Funktionen,
Vorteilen und Risken der ePA vertraut. Es gibt
zwei Lerneinheiten mit Informationsmaterial und
interaktiven Übungen. Der Kurs ist zeitlich
flexibel: Mitmachen im eigenen Tempo.
Es gilt das sogenannte Opt-out-Prinzip: Wer
nicht widerspricht, ist automatisch dabei.
Deshalb und aufgrund der Debatten über die
Datensicherheit gab es zum Jahreswechsel viel
Wirbel um die neue (digitale) elektronische
Patientenakte. Seit über 20 Jahren wird sie
geplant, nun ist sie da. Und gesetzlich
Krankenversicherte müssen sich damit
beschäftigen.
Welche Dokumente sollte man dort digital
einstellen? Welche Behandlungen möchte man
verbergen? Wie bekommt man überhaupt Zugang?
Diese und weitere Fragen beantwortet die
Verbraucherzentrale NRW in einem kostenfreien
Selbstlernkurs ab 17. Februar 2025. Die
Anmeldung ist ab sofort möglich. Der Kurs ist
flexibel und ermöglicht es, in eigenem Tempo zu
lernen – ohne feste zeitliche Vorgaben.
Seit dem 15. Januar 2025 läuft die Pilotphase
der elektronischen Patientenakte (ePA) in
bestimmten Test-Regionen mit ausgewählten
Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken. Die
gesetzlichen Krankenkassen beginnen derzeit
schrittweise damit, ePA-Konten für ihre
Versicherten anzulegen.
In den App-Stores können die entsprechenden
ePA-Apps der Krankenkassen bereits
heruntergeladen werden. Nach erfolgreichem
Abschluss der Pilotphase wird die ePA bundesweit
eingeführt und kann dann von allen gesetzlich
Versicherten genutzt und von Arztpraxen,
Krankenhäusern und Apotheken befüllt werden. Ein
konkretes Datum für den bundesweiten Start steht
jedoch noch nicht fest.
Mit der ePA erhalten gesetzlich Versicherte
erstmals die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten
digital zu speichern, zu verwalten und bei
Bedarf mit Ärzten und anderen
Gesundheitsdienstleistern zu teilen. Für viele
Versicherte bedeutet dies den Einstieg in das
digitale Gesundheitswesen.
Um diesen Einstieg zu erleichtern, bietet die
Verbraucherzentrale NRW einen kostenlosen
Online-Selbstlernkurs an, der eine verständliche
Einführung in die wichtigsten Fragen rund um die
elektronische Patientenakte bietet.
Der Kurs richtet sich an alle, die sich mit den
grundlegenden Funktionen, Vorteilen und Risiken
der ePA vertraut machen möchten. Er besteht aus
zwei Lerneinheiten, die Informationsmaterial und
interaktive Übungen umfassen.
•
Teilnehmer:innen lernen unter anderem:
- Die
Grundlagen der ePA: Was ist die elektronische
Patientenakte, welche Vorteile und
Herausforderungen gibt es?
- Funktionen der ePA: Wie können
Gesundheitsdaten gespeichert, verwaltet und
geteilt werden?
- Datenschutz und Datensicherheit: Wie soll die
Sicherheit der persönlichen Gesundheitsdaten
gewährleistet werden?
Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Die
Teilnehmer:innen erhalten eine E-Mail mit einer
Einführung in die beiden Themenblöcke sowie
einem Link zu einer interaktiven Lerneinheit.
Der Kurs ist flexibel und ermöglicht es, in
eigenem Tempo zu lernen – ohne feste zeitliche
Vorgaben.
Für alle die, die tiefer in das Thema einsteigen
möchten, gibt es am Mittwoch, 26. Februar 2025,
und am Mittwoch, 5. März 2025, jeweils in der
Zeit von 17 bis 18 Uhr einen Online-Talk, in dem
Fragen zur ePA und zum Kurs beantwortet werden.
Die Teilnahme am Zoom-Talk ist freiwillig. Der
Link wird mit der Einführungsmail für den Kurs
versandt.
Eine Fortführung des Kurses zu praktischen
Anwendungen in der ePA-App und konkreten
Möglichkeiten für Menschen, die die App nicht
verwenden wollen, ist nach dem bundesweiten
Start der ePA geplant.
Kursdauer: fortlaufend
Kosten: Kostenlos
Anmeldung: Ab sofort über
www.verbraucherzentrale.nrw/meine-epa
Mehr zur elektronischen Patientenakte unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/57223
Betrügerische
Mails sind immer schwerer zu durchschauen
Verbraucherzentrale NRW warnt anlässlich des
Safer Internet Day am 11. Februar vor einer
neuen Qualität von Phishing-Mails
Moers, 10. Februar 2025 - Sparkasse,
Postbank, Telekom, PayPal – es sind oft die
großen Unternehmen, deren Namen Kriminelle für
betrügerische E-Mails (Phishing-Mails)
missbrauchen. Denn bei Firmen mit großem
Kundenstamm ist die Wahrscheinlichkeit hoch,
dass unter den wahllos ausgewählten Adressaten
einige dabei sein werden, die die Behauptung in
der Mail glauben und in die Falle tappen.
„Die Methoden werden dabei zunehmend
raffinierter”, sagt Gisela Daniels, Leiterin der
Verbraucherzentrale NRW. „Früher ließen sich
Phishing-Mails an schlechter Rechtschreibung,
falscher Absender-Adresse, seltsam verlinkten
Internet-Adressen und einem fehlenden Namen in
der Anrede erkennen. Inzwischen braucht man viel
mehr technisches Verständnis, um Phishings-Mails
zu durchschauen.” Der Experte erklärt, wie
Verbraucher:innen eine verdächtige Mail auf
Echtheit prüfen können.
•
Aussagen aus E-Mails sollten immer
überprüft werden
Wann immer Verbraucher:innen eine E-Mail von
einem Unternehmen erhalten, bei dem sie ein
Kundenkonto haben, sollte man misstrauisch sein
und die Informationen aus der Mail verifizieren.
Verbraucher:innen gehen dafür auf die
Internetseite des Anbieters und loggen sich im
Kundenkonto ein.
•
Wichtig: Die Unternehmensseite
darf nicht über einen Link in der verdächtigen
Mail aufgerufen werden. Alternativ können sich
Betroffene auch über die echte App des Anbieters
in ihr Kundenkonto einloggen. Dort können sie
prüfen, ob sie tatsächlich diese Nachricht
erhalten haben und ob wirklich Handlungsbedarf
besteht. Den Aussagen und Aufforderungen aus
einer Mail sollten Verbraucher:innen nie trauen.
•
Keine Links öffnen oder Daten
eingeben
Hinter Phishing-Mails steht immer der Versuch,
persönliche Daten abzugreifen, mit denen
Kriminelle dann weiteren Schaden bei den
Betroffenen anrichten könnten, zum Beispiel das
Girokonto zu leeren. Schon das Öffnen eines
Links kann gefährlich werden, wenn Kriminelle im
Quellcode der Seite ein Schadprogramm verstecken
und die Betroffenen sich dadurch einen Virus
oder Trojaner einfangen.
Wurden persönliche Daten eingegeben, besteht
akuter Handlungsbedarf. Handelte es sich
beispielsweise um sensible Kontodaten, sollte
umgehend das Kreditinstitut oder der
Zahlungsdienstleister kontaktiert werden und
ferner Strafanzeige gestellt werden.
•
Auch das Empfängerfeld kann
verdächtig sein
Verbraucher:innen sollten prüfen, ob sie
tatsächlich als Empfänger der Mail adressiert
sind. Unternehmen sprechen ihre Kund:innen in
E-Mails grundsätzlich mit ihrem Namen an und
niemals mit "Sehr geehrter Kunde" oder "Sehr
geehrter Nutzer". Manchmal haben Kriminelle den
Namen ihrer Opfer aber schon herausgefunden und
schreiben sie mit persönlicher Ansprache an.
Eine weitere Betrugsmasche, die seit kurzem im
Zusammenhang mit PayPal von Kriminellen
eingesetzt wird, ist das Anlegen von
Verteilerlisten. Die Kriminellen richten bei
einem entsprechenden Anbieter eine
E-Mail-Adresse als Verteilerliste ein. In diese
Liste tragen sie die Mail-Adressen ihrer Opfer
ein. Bei PayPal nutzen sie die Funktion "Geld
anfordern" und geben die Adresse ihrer
Verteilerliste ein. Dorthin wird eine echte
PayPal-Mail geschickt und automatisch an alle
anderen unsichtbaren Mail-Adressen des
Verteilers gestreut. So erhalten die Betroffenen
Mails, die gar nicht an sie adressiert sind.
•
So erkennt man den echten Absender
der Mail
Viele Phishing-Mails sind sehr gut gemacht. Die
E-Mailadresse des Absenders scheint
vertrauenswürdig. Wer tatsächlich hinter der
E-Mail steckt, lässt sich über den Mail-Header,
auch Quelltext genannt, sicher feststellen. Der
Header enthält Informationen zum Empfänger,
Absender sowie der IP-Adresse des Absenders, die
sonst nicht sichtbar wären.
Cyberkriminelle können zwar grundsätzlich auch
Fälschungen in den Header einbauen,
beispielsweise falsche Zeilen. Aber bestimmte
Bereiche des Headers sind vertrauenswürdig und
können einen Betrugsversuch aufdecken. Wie der
E-Mail-Header ausgelesen werden kann, hängt vom
genutzten Mail-Programm ab. Eine Hilfe für das
Auslesen des Headers findet sich auf der
Internetseite der Verbraucherzentrale NRW.
Weiterführende Infos und Links:
Weitere Informationen zu Phishing-Mails unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6073
Mehr zur PayPal-Betrugsmasche mit
Verteilerlisten unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/102961
Nachhaltig
jeck: Preiswert und umweltfreundlich feiern an
Karneval
Von Kostüm bis Deko: Verbraucherzentrale NRW
gibt Tipps
Für alle
Karnevalsfans steht der Höhepunkt der fünften
Jahreszeit bevor: Am 27. Februar ist
Weiberfastnacht und bis Aschermittwoch, 5. März,
übernehmen in den Faschingshochburgen die Jecken
das Regiment. Im Handel zeigt sich das bereits
durch ein großes Angebot an Karnevalsartikeln.
Verlässliche öko-faire Siegel sucht man dabei
vergebens.
„Aber für schadstoffbelastete Polyesterkostüme
aus Fernost, Plastikglitzer, erdölbasierte
Schminke und Wegwerf-Deko gibt es Alternativen,
die richtig Spaß machen und noch dazu
individueller und kreativer sind als das übliche
Saison-Angebot. Vieles davon ist auch noch
preiswerter“, so Kerstin Effers, Expertin für
Umwelt und Gesundheitsschutz bei der
Verbraucherzentrale NRW. Für große und kleine
Jecken hat sie einige Ideen zusammengestellt:
•
Kostüme mit dem gewissen
Etwas
Jedes Jahr die Qual der Wahl: Wie verkleide ich
mich? Tauschpartys oder Kreativ-Sessions in
Kindergarten, Schule oder im Familien- und
Freundeskreis bieten schon vor dem Start in die
närrische Zeit eine gute Gelegenheit,
anzuprobieren, in Feierstimmung zu kommen und am
Ende mit einem tollen Kostüm nach Hause zu
gehen.
Statt auf Online-Plattformen und in
Karnevalsshops mit schlimmstenfalls unfair
produzierten Billigkostümen und Massenware aus
Plastik stöbert es sich spannender auf dem
Dachboden und in Second-Hand-Shops. Ausgefallene
Hüte, glitzernde 80er-Jahre-Klamotten oder bunte
Accessoires können zur individuellen Verkleidung
umfunktioniert werden.
- Wer mehr Inspiration braucht, findet im
Internet jede Menge Tipps, wie sich Stoffreste,
Kartons, Verpackungen, Zweige und Co. zum Kostüm
oder Accessoire upcyceln lassen. Kostümverleihe
sind eine weitere gute Möglichkeit für alle, die
jedes Jahr Abwechslung lieben, aber nicht so die
Do-it-yourself-Typen sind. Ressourcen, Geld und
Platz im Kleiderschrank spart auch das.
•
Glitzer und Farbe ohne
Mikroplastik und hautreizende Chemie
Gute Nachricht nicht nur für Meerjungfrauen,
Einhörner und Eisköniginnen: Manche Dinge
entwickeln sich zum Besseren – zum Beispiel
loser Glitter, den es jetzt per Gesetz nur noch
ohne Kunststoffpartikel gibt, sodass sich
niemand Gedanken machen muss, ob er durch den
Schimmer im Gesicht Mikroplastik verbreitet.
- Mit fester Körperbutter oder Tagescreme lässt
sich der Glitter gut und sogar hautfreundlich
fixieren. Mit zertifizierter Naturkosmetik in
bunten Farben (zum Beispiel mit dem COSMOS- oder
NATRUE-Siegel) können Närrinnen und Narren ihr
Gesicht auch ohne Azofarben, Erdöl-Paraffine
oder Silikone prachtvoll verwandeln.
Wasserlösliche Farben machen das Abschminken von
vornherein einfacher, ansonsten leistet dabei
ein Pflanzenöl gute Dienste.
•
Wiederverwertbare und
umweltfreundliche Deko
Mehrfach nutzen heißt auch beim Dekorieren die
Zauberformel für ein nachhaltiges Vergnügen.
Girlanden und Wimpelketten sorgen beispielsweise
auf der nächsten Geburtstagsparty wieder für ein
fröhliches Ambiente. Bei Luftschlangen und
Konfetti ist die Wiederverwertung zugegeben
knifflig. Aber auch hier gibt es kreative
Lösungen, um zu vermeiden, dass Plastik auf der
Straße und im Müll landet.
- Konfetti sollte aus Papier bestehen und nicht
in der Kunststoff- oder Metallvariante gewählt
werden – so ist es immerhin in der Umwelt
abbaubar. Luftschlangen-Spray ist für
umweltbewusste Jecken ein No-Go, Luftballons von
Online-Händlern mit Sitz in Fernost sind oft mit
krebserzeugenden Nitrosaminen weit über dem
europäischen Grenzwert belastet. Umwelt- und
gesundheitsfreundlicher sind Ballons auch aus
fairem Naturlatex mit dem Fair-Rubber-Siegel. In
der Umwelt sollten die Luftballons aber generell
nicht landen, weil sie dort zur Gefahr für Tiere
werden können.
•
Mehrwegflaschen und -becher
ins Gepäck
Feiern macht durstig und auf den Partymeilen in
den Hochburgen gilt oft ein Glasverbot.
Trinkflaschen aus Edelstahl oder Mehrwegbecher
sind auch in der närrischen Zeit nützlich für
Heiß- und Kaltgetränke. Wer gerne die Hände frei
hat, kann sie witzig ins Kostüm integrieren oder
umhängen."
Infos und Links: Viele weitere Tipps gibt es
unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/22790
|
Januar 2025
|
Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
2024/2025 – Ratgeber der Verbraucherzentrale
Moers, 3. Februar 2025 - Jeder Vierte
der mittlerweile 21 Millionen Rentner und
Pensionäre in Deutschland muss Steuern zahlen.
Bis zum 31. Juli 2025 muss nun die
Steuererklärung für 2024 abgegeben werden,
soweit kein Steuerberater mit von der Partie
ist.
Klar gegliedert und formuliert, informiert der
neue Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und
Pensionäre 2024/2025 “ über Paragraphen und
Neuerungen im Steuerrecht – mit verständlichen
Ausfüllhilfen und den aktuellen Änderungen des
Jahressteuergesetzes 2024. Die Kernfrage für
alle: Wie kann ich als Rentner meine Steuerlast
mindern?
Denn Rente ist nicht gleich Rente, fast jeder
Fall ist anders. Und gefühlt ist die
Steuerbelastung immer zu hoch. In zehn wichtigen
Fragen und Antworten führt die Betriebswirtin
und Bilanzbuchhalterin Gabriele Waldau-Cheema
durch den Steuerdschungel und klärt auf: Wo
trage ich meinen Nebenjob ein?
Was muss ich an Belegen und Nachweisen dem
Finanzamt zuschicken? Muss ich überhaupt Steuern
zahlen?
Der erste Teil zeigt anhand praktischer Tipps
und gut nachvollziehbarer Beispiele wie das zu
versteuernde Einkommen berechnet wird – denn
immerhin sieben unterschiedliche Einkunftsarten
haben ihre Besonderheiten. Im zweiten Teil
informiert der Ratgeber, wie sich die Steuerlast
ganz legal reduzieren lässt: durch
Entlastungsbeträge, steuerfreie Einnahmen,
Werbungskosten und Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe
Aufwendungen oder energetische Maßnahmen.

Bei der Antwort hilft der neue Ratgeber
„Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
2024/2025" der Verbraucherzentrale – mit
verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen
Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024.
Ratgeber "Steuererklärung für Rentner und
Pensionäre 2024/2025"
1. Auflage 2025 - 208 Seiten - 16,00 Euro
(Buch). E-Book 12,99 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im
Buchhandel erhältlich.
Finanzkompetenz aufbauen in der „Fokuswoche
Geld“
Verbraucherzentralen bieten bundesweit
eine Woche lang 25 kostenlose Online-Vorträge
Fachleute informieren unabhängig, kompetent und
verständlich
Vorträge sind nach Anmeldung kostenfrei
Geeignet für Menschen mit und ohne Vorwissen
Moers, 23. Januar 2025 - Über Geld spricht man
nicht? Von wegen. Die „Fokuswoche Geld“
informiert vom 27. bis zum 31. Januar 2025 rund
um Finanzthemen. Bereits zum zweiten Mal geben
Finanzexpert:innen eine Woche lang wieder
unabhängig, ungeschönt und unkompliziert Tipps
zu den Themen Geldanlage, Versicherungen, Sparen
bei jedem Budget, private Altersvorsorge und zur
Verrentung von Immobilien.
Die Teilnahme ist kostenlos. Es ist lediglich
eine vorherige Anmeldung notwendig. Alle Termine
und Informationen zur Anmeldung auf
www.verbraucherzentrale.nrw/fokuswoche-geld.
Antworten auf grundlegende finanzielle Fragen
Nach dem Motto „Mehr verstehen. Leichter
entscheiden“ werden klare Informationen und
wichtiges Hintergrundwissen vermittelt, um den
Verbraucher:innen Orientierung im
Finanzdschungel zu geben. Die Fachleute der
Verbraucherzentralen bieten Online-Vorträge an,
in denen die genannten Themen leicht
verständlich aufbereitet werden.
Es geht um grundlegende finanzielle Fragen, die
Menschen in jeder Lebenslage betreffen: Wie bin
ich im Falle einer Berufsunfähigkeit versichert?
Was ist eigentlich ein ETF? Geht Geldanlage auch
nachhaltig? Wie kann ich für das Alter privat
vorsorgen? Sind meine Versicherungen passend?
Ist es sinnvoll, mit der Immobilie die Rente
abzusichern? Wie und wo lässt sich der ein oder
andere Euro monatlich noch einsparen?
Die „Fokuswoche Geld“ richtet sich an
Verbraucher:innen mit und ohne Vorwissen. „Ziel
ist es, wesentliche Kenntnisse zu vermitteln,
damit Verbraucher:innen die für sie passenden
Entscheidungen treffen können“, erklärt
Christian Urban, Gruppenleiter und Finanzexperte
der Verbraucherzentrale NRW.
Themen der Fokuswoche Geld 2025
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten
vom 27. bis 31. Januar 2025 gemeinsam folgende
Online-Vorträge an:
Private Altersvorsorge – Wie gehe ich vor?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag,
28.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 15
Uhr
Immobilien-Verrentung – Das Haus zu Geld machen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr |
Mittwoch, 29.01.2025, 15 Uhr
Nachhaltig anlegen – Worauf sollten Sie achten?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr |
Mittwoch, 29.01.2025, 15 Uhr
Berufsunfähigkeitsversicherung – Was sind die
Grundlagen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 15 Uhr |
Donnerstag, 30.01.2025, 18 Uhr | Freitag,
31.01.2025, 11 Uhr
Versicherungen – Welche sind wichtig?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag,
28.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 11
Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag,
30.01.2025, 11 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr
ETF – Warum sie erste Wahl sind
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 18 Uhr |
Donnerstag, 30.01.2025, 18 Uhr | Freitag,
31.01.2025, 12 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr
ETF kaufen – Die Schritt-für-Schritt-Anleitung
Termine: Montag, 27.01.2025, 18 Uhr | Mittwoch,
29.01.2025, 18 Uhr
Sparen für jedes Budget – Wo stecken die
Geldfresser?
Termine: Montag, 27.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch,
29.01.2025, 11 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11
Uhr
Weiterführende Infos und Links:
Zur Anmeldung geht es hier:
www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-geld
Die „Fokuswoche Geld“ findet statt im Rahmen des
Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“,
gefördert vom Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des
Deutschen Bundestags.
Beratungsstelle Moers Kirchstr. 42
47441 Moers Tel.: 02841 60 776-01 Fax.: 02841
60 776-07 moers@verbraucherzentrale.nrw
Restschuldversicherung: Jetzt besserer Schutz
vor Schuldenfalle
Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab,
Kredite über Restschuldversicherungen
abzusichern / Ab Januar gelten strengere Regeln
Moers, 16. Januar 2025 - Für größere
Anschaffungen nehmen viele Menschen einen Kredit
auf, etwa bei einem Autokauf oder einer neuen
Küche. Beim Vertragsabschluss bekommen
Kund:innen dann oft eine Versicherung angeboten,
die den Kredit absichern soll. Banken,
Möbelhäuser oder Autohäuser versprechen damit,
die Rückzahlung abzusichern, falls jemand die
vereinbarten Raten im Fall eines Jobverlustes
oder längerer Krankheit nicht zurückzahlen kann.
Solche sogenanten Restschuldversicherungen sind
jedoch unter anderem wegen hoher Provisionen
sehr teuer und greifen in vielen Fällen gar
nicht.
„Wir kritisieren diese Angebote seit Jahren“,
sagt Rita Reichard, Versicherungsexpertin der
Verbraucherzentrale NRW, „denn statt in eine
Absicherung führt diese Art der
Restschuldversicherung viele Menschen in die
Insolvenz. Deshalb ist es gut, dass sie ab
Januar nicht mehr zeitgleich mit einem Kredit
abgeschlossen werden dürfen, sondern nur mit
einer Woche Bedenkzeit.“ Reichard erklärt die
Nachteile und wie man bereits abgeschlossene
Verträge beenden kann.
•
Wofür ist eine
Restschuldversicherung gedacht?
Restschuld- oder Ratenkreditversicherungen sind
in Deutschland weit verbreitet. Sie sollen die
Ratenzahlung für den Fall von Arbeitslosigkeit,
Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall absichern.
•
Was ist der Haken?
Hauptkritikpunkt sind die hohen Kosten und die
eingeschränkten Leistungen.
Restschuldversicherungen sind in der Regel sehr
teuer. Meist wird eine Einmalprämie gezahlt, die
zwischen 10 und 20 Prozent der Nettokreditsumme
liegen kann. Diese Einmalprämie wird durch
Erhöhung der Nettokreditsumme mitfinanziert.
Zusätzlich zur Erhöhung des Nettokredits steigen
dadurch natürlich auch die Zinsen, die die
Kreditnehmer:innen an die Bank zurückzahlen
müssen. So können mehrere tausend Euro an
zusätzlicher Belastung entstehen. Kündigt man
vorzeitig die Restschuldversicherung, werden die
in der Einmalprämie enthaltenen hohen
Abschlusskosten nicht oder nur teilweise
zurückerstattet.
•
Strengere Regeln ab Januar
Restschuldversicherungsverträge, die nach dem 1.
Januar 2025 neu abgeschlossen werden, dürfen
frühestens eine Woche nach Abschluss eines
Darlehensvertrages geschlossen werden. Wird
dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag
nichtig.
Bislang galt, dass die Versicherer ihre
Kund:innen eine Woche nach Vertragsschluss
erneut über ihr Widerrufsrecht belehren müssen,
ein gleichzeitiger Abschluss von Kredit und
Restschuldversicherung war aber möglich und
üblich. Die neue Regelung erschwert die
Vermittlung dieser Versicherung und schützt
Verbraucher:innen besser vor einer übereilten
Unterschrift.
•
Welche Leistungen sind in
der Regel ausgeschlossen?
Anders als viele denken, zahlt die Versicherung
längst nicht in allen Fällen und meistens nur
für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr.
Man sollte zudem auf die vereinbarten
Wartezeiten, zusätzlichen Karenzzeiten sowie
Ausschlussklauseln achten.
So sind in vielen Verträgen psychische
Erkrankungen vom Versicherungsschutz
„Arbeitsunfähigkeit“ ausgeschlossen oder
Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich nicht
versichert, wenn diese innerhalb der Wartezeit
eintritt oder wenn das Arbeitsverhältnis bei
Vertragsschluss noch nicht lange genug bestand.
•
Wie beendet man eine
Restschuldversicherung?
Am einfachsten ist der Widerruf: Innerhalb von
in der Regel 30 Tagen nach Abschluss besteht das
Recht, den Vertragsabschluss zu widerrufen – das
geht auch per E-Mail. Ist die Widerrufsbelehrung
fehlerhaft oder sind die Vertragsunterlagen
unvollständig, besteht die Widerrufsmöglichkeit
auch über diesen Zeitraum hinaus.
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen
vertraglich festgelegte Fristen beachtet werden,
man kommt also nicht sofort aus dem Vertrag. Wer
im Rahmen einer Umschuldung einen neuen Kredit
aufnimmt, muss die Restschuldversicherung beim
alten Anbieter separat kündigen.
•
Welche Alternativen gibt es
zur Restschuldversicherung?
Wer das Risiko absichern möchte, plötzlich nicht
mehr zahlungsfähig zu sein, kann das über andere
Versicherungen oft sinnvoller tun. Dies wären
vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung,
die Risikolebensversicherung oder die
gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Bei Restschuldversicherungen werden im
Versicherungsfall ohnehin eher selten Leistungen
erbracht. Statistische Auswertungen zeigen, dass
die Restschuldversicherer nur bei etwa 0,3
Prozent der bestehenden Verträge die Kreditraten
übernommen haben."
Weiterführende Infos und Links:
Mehr zu den Problemen rund um
Restschuldversicherungen unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/32448
Die Verbraucherzentrale NRW bietet Beratung rund
um Fragen zu Versicherungen (kostenpflichtig).
Details sind zu finden unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung
Kassensturz und Ausgabenplanung - „Das
Haushaltsbuch“ hilft beim Umsetzen
Ob die Beiträge für Kranken- und
Pflegeversicherung, die Spritpreise oder die
Kosten fürs Deutschlandticket: Allen gemeinsam
ist, dass sie seit Jahresbeginn gestiegen sind.
Auch fürs Porto und den Personalausweis muss
tiefer ins Portemonnaie gegriffen werden. Und
die steigenden Preise bei vielen Lebensmitteln
und Dienstleistungen tun ein Übriges, dass die
Einnahmen- und Ausgabenplanung im neuen Jahr
nachjustiert werden muss.
Beim Kassensturz und dem realistischen
Management des vorhandenen Budgets leistet der
Ratgeber „Das Haushaltsbuch“ der
Verbraucherzentrale praktische Hilfestellung.
Begonnen werden kann damit jederzeit. Wo das
Geld bleibt, lässt sich in 54 Wochen- und 12
Monatsübersichten systematisch erfassen. Das
ermöglicht, sowohl den Überblick zu behalten als
auch Sparpotenziale zu erkennen.
Während sich bei den festen Ausgaben für Miete,
Energie oder Kinderbetreuung nicht so schnell
was ändern lässt, kann bei den veränderlichen
Ausgaben sofort die Bremse gezogen werden. Ob
bei Kino, Kosmetik oder dem coffee to go: Wer
akribisch einträgt, was für die verschiedenen
Bereiche wie Lebensmittel, Freizeit oder
Mobilität ausgegeben wird, kann Ausgabenspitzen
leicht ausmachen. Und direkt gezielt mit dem
Gegensteuern anfangen, wenn das Budget
ausgereizt ist. Ein Serviceteil enthält
Übersichten für die Wartung und Pflege von
Haushaltsgeräten, einen Saisonkalender für
heimisches Obst und Gemüse und jede Menge Tipps,
wie mittel- oder langfristig gespart werden
kann."
Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen
im Griff. Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“
hat 100 Seiten und kostet 12,- Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter
www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen
der Verbraucherzentralen und im Buchhandel
erhältlich.
Versicherungsberatung: Was nötig und sinnvoll
ist
Versicherungsexperten wissen die richtige
Antwort auf die Frage nach sinnvollen
Versicherungen.
Moers, 14. Januar 2025 - Es gibt viele
Gründe, sich gegen die eine oder andere
Eventualität abzusichern. Aber welche
Versicherungen sind wirklich sinnvoll? Und wie
soll man in der Fülle der Angebote und Tarife
die richtige Wahl treffen?
Die Versicherungsexperten der
Verbraucherzentrale wissen die richtige Antwort.
Sie geben Ihnen Auskünfte zu Fragestellungen
beim Abschluss von Verträgen und zum
Kleingedruckten. Ferner beraten sie hinsichtlich
Ihres persönlichen Versicherungsbedarfs in den
wesentlichen Versicherungssparten wie
beispielsweise:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Haftpflichversicherung
Wohngebäudeversicherung
Private Pflegeversicherung
Die nächsten Beratungstermine sind: 21.01.25,
11.02.25 sowie 04. und 25.03.25. Ein
30-minütiges Beratungsgespräch kostet 45,- Euro.
Terminvereinbarung für die persönliche
Einzelberatung unter: 02841/60 776 01 oder per
Mail unter moers@verbraucherzentrale.nrw
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Moers, Kirchstr. 42, 47441 Moers
Tel.: 02841 60 776-01
Fax.: 02841 60 776-07
moers@verbraucherzentrale.nrw
Wussten Sie
schon …, wie Sie alkoholfreie Getränke richtig
erkennen?
Moers, 10. Januar 2025 - Nach den oft
feucht-fröhlichen Feiertagen liebäugeln viele
aus gesundheitlichen Gründen mit einem „Dry
January“, also dem bewussten Verzicht auf
alkoholische Getränke für eine gewisse Zeit.
In den Getränkeregalen finden Verbraucher:innen
immer mehr alkoholfreie oder alkoholreduzierte
Produkte. Doch ein Blick aufs Kleingedruckte ist
auch hier wichtig. Hersteller werben gerne mit
Begriffen wie „alkoholfrei“, „0,0 Prozent
Alkohol“ oder „ohne Alkohol“ auf ihren
Produkten.
„Was vermeintlich identisch klingt, ist es aber
nicht“, erklärt Lebensmittelexpertin Hannah
Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW.
Gesetzlich darf zum Beispiel ein Bier noch 0,5
Prozent Alkohol enthalten und trotzdem als
„alkoholfrei“ bezeichnet werden. Als
alkoholhaltig gilt ein Getränk erst ab einem
Alkoholgehalt von 1,2 Prozent und muss dann
entsprechend gekennzeichnet werden.
Aber gerade für Kinder, Schwangere, Stillende
und abstinente Alkoholkranke kommt es auf den
genauen Wert an. Wer wirklich überhaupt keinen
Alkohol zu sich nehmen will oder darf, sollte zu
Getränken mit der Bezeichnung „ohne Alkohol“
oder „0,0 Prozent Alkohol“ greifen. Hier können
Verbraucher:innen sicher sein, dass wirklich
kein Alkohol enthalten ist.
So
funktioniert die Echtzeit-Überweisung in zehn
Sekunden
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die
neue EU-Regelung
Moers, 3. Januar 2025 - Ab dem 9. Januar wird
die Option der Echtzeitüberweisung in Europa
flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen
sind verpflichtet, ab diesem Datum Überweisungen
in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu
empfangen.
Ab Oktober 2025 müssen die Geldinstitute auch
Überweisungen ihrer Kundschaft innerhalb von
zehn Sekunden vom Absender zum Empfänger
ermöglichen. „Aus Verbrauchersicht ist das
sinnvoll“, erklärt David Riechmann, Jurist und
Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Damit
ist die Echtzeitüberweisung nun auch für normale
Überweisungen eine Option und wird somit
flächendeckend angeboten.
Positiv: Die Empfänger-Überprüfung mit
IBAN-Abgleich wird in diesem Zusammenhang wieder
Standard. „Trotzdem sollte man wachsam sein“,
rät Riechmann, „da eine Echtzeitüberweisung
deutlich schwieriger zurückzuholen ist.“
• Wie
funktioniert die Echtzeitüberweisung konkret?
Empfänger:innen werden ebenso wie
Auftraggeber:innen innerhalb von zehn Sekunden
darüber informiert, ob der überwiesene Betrag
angekommen ist oder nicht. Echtzeitüberweisungen
können an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr
ausgeführt werden. Es gibt also kein Warten mehr
auf den nächsten Bankarbeitstag.
Bislang wurden Überweisungen in der Regel erst
nach einem Werktag auf dem Zielkonto
gutgeschrieben. Lag ein Wochenende dazwischen,
konnte es mehr als 72 Stunden dauern, bis das
Geld gebucht wurde. Für Nicht-Euro-Überweisungen
innerhalb der EU soll die Echtzeitüberweisung ab
2027 umgesetzt werden.
• Was
kostet die Echtzeitüberweisung?
Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine
höheren Kosten berechnet werden, die Entgelte
dürfen nur denen einer normalen Überweisung
entsprechen. Wer also beispielsweise 50 Cent pro
Überweisung bezahlt, zahlt in der Regel das
gleiche für Echtzeitüberweisungen. Pauschal
kostenfrei sind Echtzeitüberweisungen damit
nicht, es entfallen aber immerhin die teils
hohen Extrakosten, die mancherorts bisher
berechnet wurden.
• Ist
das wirklich neu?
Nein, die Echtzeitüberweisung war auch bisher
schon verfügbar, allerdings wurde sie wegen der
Extrakosten nicht besonders häufig genutzt. Laut
EU-Kommission entfielen bisher elf Prozent aller
in der EU getätigten Euro-Transfers auf
Sofortüberweisungen. Nun müssen alle Banken und
Sparkassen die Zusatzoption zu den üblichen
Kontoführungsgebühren anbieten.
• Welche
Risiken gibt es?
Bei einer Echtzeitüberweisung wird das Geld
sofort vom Konto abgebucht. Das bedeutet auch,
dass es schwerer wieder zurückgeholt werden
kann. Ein Risiko für Missbrauch, etwa über
Phishing-Methoden ist also da. Um kriminelle
Zugriffe zu erschweren, ist bei Überweisungen
ein Abgleich von Kontonummer und dem
dazugehörigen IBAN-Empfängernamen vorgesehen.
Dies erfolgt im Hintergrund zwischen den
Instituten.
Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine
entsprechende Warnung bereits vor Freigabe der
Überweisung erfolgen. Kund:innen können zudem
einen Höchstbetrag für ihre
Echtzeitüberweisungen festlegen. Gerade in der
Einführungsphase könnte das Verfahren für
Phishing-Attacken ausgenutzt werden. Beim
Online-Banking sollte man deshalb besonders
wachsam sein und keine Links in angeblichen
E-Mails von der Bank anklicken.
Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via
Girokonto gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990
|
|
|