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Archiv 2024  2023

 
Juni 2025

Weiter hohe Nachfrage: 4239 Mal - Hilfe bei Verbraucherproblemen
Verbraucherzentrale Moers stellt Jahresbilanz vor
Energiepreiskrise wirkt auch 2024 nach
Von Abo-Fallen bis Zwangs-Anschluss für Kabel-TV: Maschen der Anbieter für Betroffene oft schwer zu durchschauen
Leiterin Gisela Daniels: „Vorbeugender Rat und Aufklärung werden immer wichtiger“

Moers, 11. Juni 2025 - Mit rund 4200 Anliegen haben sich die Menschen aus Moers im vergangenen Jahr an die Verbraucherzentrale gewendet. „Ob ungewollte Vertragsabschlüsse, Probleme im Onlinehandel oder entgangene Urlaubsfreuden nach der FTI-Insolvenz: Anfragen erreichten uns aus allen Bevölkerungsgruppen und zur ganzen Themenpalette des Verbraucheralltags“, berichtet Gisela Daniels, Leiterin der Beratungsstelle. „Besonders viel Beratungsbedarf bestand zudem weiterhin rund um das Thema Energie mit seinen vielen rechtlichen und wirtschaftlichen Facetten.“


Manchmal sind es teure Ärgernisse wie kostenpflichtige Retouren nach Übersee oder ungewollt abgeschlossene Abonnements, häufig aber auch existenzbedrohende Probleme wie drohender Verlust des Krankenversicherungsschutzes, verweigerter Zugriff auf Pfändungsschutzkonten oder Energiesperren, die die Menschen in die Beratungsstelle Moers führen. „Wir unterstützen individuell, um Verbraucherrechte durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwenden. Falls nötig legen wir Widersprüche ein oder vereinbaren Ratenzahlungen. Damit tragen wir auch zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Betroffenen bei und entlasten sie von oftmals großem psychischen Druck“, erklärt Daniels.

Angesichts der anhaltend hohen Nachfrage sei es daher besonders erfreulich und wichtig, so die Beratungsstellenleiterin, dass die Stadt Moers und der Kreis Wesel den Finanzierungsvertrag bis 31.12.2028 verlängert habe. „Die damit verbundene Wertschätzung und Anerkennung unserer Arbeit freut uns sehr.“

Glasfaserausbau
Zum Weltverbrauchertag 2024 rückte die Beratungsstelle das Thema Glasfaser-Ausbau in den Fokus. Der Ausbau in NRW erfolgt nicht zentral, sondern bleibt größtenteils dem Markt überlassen, das führt zu zahlreichen Fragen bei Ratsuchenden: Welche Netzbetreiber bauen wo aus? Wird der Ausbau öffentlich gefördert? Können die Leitungen auch von anderen Anbietern genutzt werden? Was kostet der Anschluss den Verbraucher:innen jetzt und zu einem späteren Zeitpunkt?“. Der wichtigste Rat für Betroffene: Keinen Vertrag unter Druck abschließen und sich zunächst schriftliche Angebote geben lassen, um sie vergleichen zu können.

Anhaltend hoher Beratungsbedarf zu Energiefragen
Sind die Energierechnungen für das Lieferjahr 2023 korrekt? Sind die „Energiepreisbremsen“ für Strom, Gas und Fernwärme richtig berücksichtigt worden? Ist die Erhöhung der Abschlagszahlung meines Energieversorgers rechtmäßig? Habe ich wirklich einen neuen Liefervertrag geschlossen oder ist mir während eines Telefonats oder an der Haustür etwas untergeschoben worden?

Ein großer Anteil der Anfragen entfiel auch 2024 auf den Bereich Energie. Besonders negativ fielen dabei die Anbieter primastrom, voxenergie und nowenergy auf. „Entsprechend groß war auch der Andrang Ratsuchender in der Beratungsstelle, um dort Hilfe bei Rechnungsfragen, Rückforderungen oder Abwehr untergeschobener Verträge zu erhalten“, sagt Gisela Daniels.

Irritierende Schreiben, Unsicherheit beim Kabel-TV und FTI-Insolvenz
Weiterhin sorgten zudem Schreiben des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters 1N Telecom für Irritation. „Dieser forderte Verbraucher:innen unter einem vermeintlichen Anbieterwechselauftrag zur Rufnummer-Mitnahme auf. Damit suggerierte der Anbieter, dass bereits Verträge abgeschlossen wurden, obwohl die Betroffenen erklärten, zuvor keinen Vertrag abgeschossen zu haben“, erklärt die Beratungsstellenleiterin. Manche Ratsuchende wurden auch mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. „Wir haben Betroffenen mit Informationen über Widerrufsmöglichkeiten und Musterbriefen geholfen.“

Beratung zu Heizungsplanung und Solarstrom
Die Wahl und Planung der eigenen Heizung war vor allem für Hausbesitzer:innen eines der prominentesten – und umstrittenen – Themen des vergangenen Jahres. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und die kommunale Wärmeplanung warfen die Frage auf, welche Heizung zukünftig die beste, passende beziehungsweise noch erlaubte Lösung sein würde. Besonders im Blick: die Wärmepumpe.

In zahlreichen Vorträgen, Online-Seminaren, individuellen Beratungen und an Infoständen erläuterte die Energieberatung die Vor- und Nachteile verschiedener Heizsysteme. „Wir bieten unabhängige und sachgerechte Informationen und können so auch manche Ängste nehmen“, erklärt Energieberater Akke Wilmes. Aber auch Photovoltaik und die erleichterten Möglichkeiten, als Mieter:in mit Steckersolar-Geräten auf Balkon und Terrasse selbst Strom zu erzeugen, stießen auf großes Interesse und Beratungsbedarf.

Weiterführende Links:
www.verbraucherzentrale.nrw/moers-jahresbericht2024
Kontaktdaten:
Verbraucherzentrale NRW in Moers
Tel. 02841/60 776 01
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Schutz bei Starkregen - Mit Tipps der Verbraucherzentrale NRW bleiben Keller und Souterrain trocken
Moers, 10. Juni 2025 - Heftige Gewitter, stundenlanger Regen und überforderte Kanalisationen – mit zunehmenden Wetterextremen steigt auch das Risiko für Überschwemmungen. Besonders gefährdet sind tiefliegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume. Kann das Wasser aus der Umgebung nicht abfließen, gelangt es von außen oder durch die überlastete Kanalisation ins Gebäude. Die Folgen sind nasse Wände, beschädigte Böden und zerstörte Einrichtungen.

„Besonders tückisch: Für Rückstauschäden haften Grundstückseigentümer:innen in der Regel selbst. Deshalb gilt: je besser die Vorsorge, desto geringer das Risiko”, erklärt Fatma Özkan von der Gruppe Klimaanpassung der Verbraucherzentrale NRW und gibt Tipps, wie man das Zuhause vor den Folgen von Starkregen schützen kann.

Überblick verschaffen
Wer gezielt vorsorgen will, sollte zunächst sein Risiko vor Ort einschätzen. Hat die Kommune keine eigene Starkregengefahrenkarte, ist das Geoportal des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie eine gute erste Auskunftsstelle (www.geoportal.de). Daraus lässt sich erkennen, wie stark ein Grundstück im Fall extremer Regenereignisse gefährdet ist. Diese Informationen sind die Grundlage, um gezielt Maßnahmen zu planen – individuell zugeschnitten auf Lage und Risiko.

Schutzmaßnahmen gegen Überflutung
Wichtig ist es, oberflächlich abfließendes Regenwasser gar nicht erst ans Haus heranzulassen. Es gilt, das Wasser sicher umzuleiten oder abzuhalten. Bauliche Maßnahmen wie Überdachungen, Schwellen oder Aufkantungen an Hauseingängen kommen in Frage. Empfehlenswert sind auch druckdichte Kellerfenster oder Abdeckungen für Lichtschächte. Auch ein Gefälle, das vom Haus wegführt, hilft, Wasser abzuhalten.

Auf größeren Grundstücken können Geländemulden Wasser aufnehmen. Des Weiteren tragen entsiegelte Flächen, beispielsweise im Vorgarten, dazu bei, den Regen besser versickern zu lassen. Besonders bei Neubauten sollten solche Vorkehrungen direkt eingeplant werden. Doch auch Bestandsgebäude lassen sich in vielen Fällen wirksam nachrüsten.

Schutzvorkehrungen gegen Rückstau
Wasser, das nicht mehr über die Kanalisation abfließen kann, sucht sich einen anderen Weg – oft über Toiletten, Bodenabläufe oder Waschmaschinenanschlüsse im Keller. Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet schon beim Bauen möglichst auf Abflüsse unterhalb der Rückstauebene und verschließt nicht benötigte Anschlüsse.

Eine installierte Hebeanlage, die Abwasser zuverlässig über die Rückstauebene in den Kanal pumpt, sorgt dafür, dass Toiletten und Duschen auch bei Rückstau weiterhin genutzt werden können. Wer auf einfache und kostengünstige Rückstauklappen setzt, schützt das Gebäude lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal, sorgt aber nicht für den Abfluss. Wer länger abwesend ist, sollte vorab die Rückstauklappen verriegelt und die Kellerfenster schließen.

Fachgerechter Einbau
Die beste Technik nützt wenig, wenn sie falsch installiert wird. Für die Planung und den Einbau von Rückstauschutzlösungen sind qualifizierte Sanitärfachbetriebe oder Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft die richtigen Ansprechpartner. Bei Neubauten sollten Fachleute eine Rückstausicherung von Anfang an mitdenken.

Regelmäßige Wartung
Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig gewartet werden – sonst droht im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes. Manuelle Rückstauklappen können nach Anleitung selbst gepflegt werden. Wichtig ist, jede Wartung zu dokumentieren. Viele Fachfirmen bieten auch Wartungsverträge an. Am besten hier mehrere Angebote einholen und nicht nur den Preis, sondern auch die enthaltenen Leistungen vergleichen.

Richtig versichert
Wichtig zu wissen: Rückstauschäden sind nicht automatisch in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss den Schutz gegen Rückstau, Überschwemmung und weitere Naturgefahren explizit in seinen Vertrag aufnehmen. Achtung: Manche Versicherer verlangen im Schadensfall Nachweise über den funktionierenden Rückstauschutz und die regelmäßige Wartung. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich also in jedem Fall.

Kostenfreie Beratung zum Schutz vor Rückstau und Überflutung sowie zur Abwasseranlage unter Telefon 0211 / 91380-1300

Wie sich Grundstückseigentümer:innen rechtlich und technisch gut absichern, vermitteln kostenlose Seminare „Schutz vor Starkregen“. Termine unter www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen


Das Mieter-Handbuch:
Wegweiser von Abrechnungen bis Wohnungssuche
Die Mieten in Deutschland sind im Jahr 2024 flächendeckend gestiegen. In den zehn größten Städten wurden rund 7 Prozent mehr verlangt als im Vorjahr. Wer angesichts von Mieterhöhungen jedoch einen Umzug erwägt, sollte diese Zahlen kennen: Der Durchschnittspreis für neu inserierte Wohnungen liegt nach einer Analyse immer deutlich über dem für Bestandsmieter – zum Teil wurden zwei Euro mehr pro Quadratmeter aufgerufen.

Wer umzieht oder neu sucht, zahlt also fast automatisch drauf. Angesichts dieser Aussicht müssen jedoch nicht alle Mietpreissteigerungen für die bisherige Wohnung einfach hingenommen werden. Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben – erläutert, wann Vermieter erhöhen dürfen und wie viel. Er hilft zudem, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen zu entschlüsseln und auf Mieterrechte zu pochen.

Wie lange im Voraus muss der Vermieter mitteilen, dass die Miete erhöht werden soll? Kann er erhöhen wie er will? Welche Grenzen gelten, wenn energetisch saniert werden soll? Müssen etwa Maßnahmen zur Wärmedämmung, die mit viel Dreck und Lärm verbunden sind, geduldet werden? All diese mietrechtlich relevanten Fragen werden verständlich beantwortet und mit wichtigen Entscheidungen von Gerichten beispielhaft erläutert.

Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des Mietvertrags über das laufende Wohnverhältnis bis hin zum Auszug. Auch wird gezeigt, wie und wann Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen oder einer Kündigung widersprochen werden kann. Checklisten zum Ausfüllen liefern dabei die notwendige Unterstützung – auch als Onlineversion."

Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ hat 240 Seiten und kostet 18,- Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Risiko Cyberkriminalität: Erste Hilfe bei Datenklau und Geldverlust
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zur Rettung von Daten und Geld und erklärt häufige Betrugsmaschen
Der Angriff passiert jeden Tag millionenfach im E-Mail-Postfach.
Unbekannte verschicken Nachrichten mit dem Ziel, ins Online-Banking einzubrechen. Die Zahl dieser Straftaten steigt seit vielen Jahren kontinuierlich an. Der Schaden ist immens, die Betrugsmaschen
werden stetig aktualisiert und verfeinert. Die Verbraucherzentrale NRW führt seit 2010 mit dem Phishing-Radar eine eigene Statistik darüber. „Alleine im Jahr 2024 haben uns Menschen mehr als
400.000 E-Mails gemeldet“, sagt Ralf Scherfling, Finanz- und Phishing-Experte der Verbraucherzentrale NRW.

„In diesem Jahr sind bis Ende April bereits bereits mehr als 140.000 E-Mails eingegangen. Die Erkenntnisse des Bundeskriminalamts spiegeln sich also bei unseren aktuellen Zahlen wieder.“ Scherfling gibt Tipps, wie man die neuesten Phishing-Trends erkennt, und was man tun sollte, falls man betroffen ist. Wichtig ist vor allem, schnell, aber planvoll zu reagieren.


Woran erkennt man Phishing-Nachrichten?
Betrügerische Nachrichten, ob per E-Mail, SMS oder Brief, sind teils in fremder Sprache oder fehlerhafter Übersetzung verfasst. Vielfach fehlt auch die direkte Anrede, dann heißt es zum Beispiel „Sehr geehrter Kunde“ oder „sehr geehrte Nutzerin“. Mittlerweile gibt es aber leider viele gut gemachte betrügerische Nachrichten mit persönlicher Anrede und in fehlerfreiem Deutsch.

Oft ist ein Link enthalten, der zu einer Internetseite führt, die der eines echten Anbieters täuschend ähnlich sieht. Man wird – meist verbunden mit einer kurzen Frist – verbal unter Druck gesetzt, den Link anzuklicken und sensible persönliche Daten einzugeben. Bei Nichtbeachtung wird mit schwerwiegenden Konsequenzen gedroht, wie der Sperrung der Kreditkarte oder des Zugangs zum Online-Banking.

Wie schützt man sich allgemein?
Man sollte sparsam mit den persönlichen Daten umgehen und die eigenen Sicherheitssysteme wie Virenschutzprogramm, Betriebssystem und Internetbrowser stets auf dem neuesten Stand halten. Wichtig: Gegenüber unerwarteten Nachrichten ein gesundes Misstrauen zeigen, Anhänge nicht öffnen, nicht auf angebotene Links klicken und auch nicht auf die E-Mail antworten.

Wer sich nicht sicher ist, ob eine Nachricht echt ist, sollte am besten direkt beim genannten Anbieter nachfragen. Man kann sich auch wie gewohnt in seinem Online-Banking einloggen, um zu prüfen, ob die gleiche Nachricht im eigenen Account auch vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Betrugsversuch vor.

Worauf sollte man beim modernen Banking achten?
Die Wahl eines sicheren Verfahrens für das Online-Banking ist wichtig, weil es immer wieder Angriffen von Kriminellen ausgesetzt ist. Diese suchen Sicherheitslücken in der Technik und setzen auf Fehler im menschlichen Verhalten.

Wichtig: Persönliche Daten wie PIN oder TAN sollte man immer nur nach einer ordentlichen Prüfung eingeben, sonst übergibt man schlimmstenfalls den Täter:innen ungewollt die Verfügungsgewalt über sein Konto und ermöglicht ihnen, eine digitale Karte auf einem fremden Gerät zu hinterlegen.

Geldinstitute erfragen Zugangsdaten wie PIN oder TAN niemals telefonisch oder per E-Mail. Damit ein unautorisierter Zugriff nicht erst nach Wochen auffällt, sollte man regelmäßig im Online-Banking den Kontostand kontrollieren. Der schlimmste Fall wäre ein leergeräumtes Konto oder Betroffene, die ihren Bankzugang nicht mehr aufrufen können.

Was tun, wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert?
Wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert, sollte man einmal erneut in Ruhe das Passwort eingeben. Erscheint erneut eine Fehlermeldung, spricht viel dafür, dass das Konto gehackt wurde. Es ist ratsam, dann zu testen, ob das Einloggen über ein anderes Gerät möglich ist. In solchen Fällen könnte das erste Gerät mit Schadsoftware infiziert sein.

Auf diesem Gerät sollte dringend ein Virenscan durchgeführt werden und es vorerst nicht mehr für Online-Banking genutzt werden. Ferner sollte man überlegen, sicherheitshalber die Zugangsdaten und das Passwort zu ändern und, falls nötig, neue Anmeldedaten direkt bei Anbieter anzufordern. Dies sollte man mit einem Gerät tun, bei dem man kontrolliert hat, dass es frei von Schadprogrammen ist.

Was tun, wenn Dritte Zugang zum Konto hatten?
Betroffene sollten ihr Konto beziehungsweise die Karte sofort sperren lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Bei nicht autorisierten Überweisungen muss die Empfängerbank informiert und die Erstattung schriftlich bei der eigenen Bank eingefordert werden. Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen erstatten, sofern sie keine grobe Fahrlässigkeit der Kund:innen nachweisen können. Wenn die Bank die Erstattung verweigert, sollte man eine Schlichtungsstelle einschalten oder rechtliche Schritte über die Verbraucherzentrale oder mit einem Anwalt prüfen.

Welche Fallen gibt es beim Online-Shopping?
Persönliche Daten können nicht nur beim Online-Banking abgegriffen werden, sondern auch im Namen anderer Anbieter. Dies betrifft beispielsweise Zahlungsdienstleister wie PayPal oder auch Onlinehändler wie Amazon oder Anzeigenportale. Aber auch Telekommunikationsfirmen, Streaming- oder Paketdienste werden von Cyberkriminellen immer wieder für neue Betrugsmaschen genutzt.

Gerade die Tatsache, dass bei diesen nicht überall die Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend ist, macht diese Option für Betrüger attraktiv. Die sensiblen persönlichen Daten können sie für zielgerichtete Folgeattacken nutzen, um an weitere Daten zu kommen und letztlich den Account zu übernehmen oder im Rahmen einer Transaktion das Konto zu leeren."

Mehr Tipps zum sicheren Online-Banking gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/21921

Mehr zu Phishingmails und wie man sie erkennt:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6073

Was tun, wenn die Bank nach einem Kontobetrug grobe Fahrlässigkeit unterstellt? www.verbraucherzentrale.nrw/node/107055


Mai 2025

Vorsicht vor teuren Online-Diensten für Nachsendeauftrag, Rundfunkbeitrag und Co.
Moers, 30. Mai 2025 - Wie Privatanbieter Unwissenheit oder Unachtsamkeit ausnutzen
Auf der Suche nach passenden Formularen im Internet, um zum Beispiel einen Nachsendeauftrag einzurichten oder ein Führungszeugnis zu erhalten, stoßen Verbraucher:innen schnell auf private Drittanbieter. Diese bieten Services wie Ausfüllhilfen für bestimmte Formulare und Anträge kostenpflichtig an. Sie machen damit Kasse, obwohl die Beantragung direkt bei der Behörde oder dem Dienstleister in vielen Fällen kostenlos oder deutlich günstiger wäre.

„Das Geschäftsmodell dahinter ist unter Umständen nicht einmal verboten. Die Anbieter nutzen die Unwissenheit oder ungenaues Lesen aus, und plötzlich kommt eine Rechnung ins Haus”, erklärt Gisela Daniels, Leiterin der Beratungsstelle Moers der Verbraucherzentrale NRW. „Oft sind diese Forderungen berechtigt, doch unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene ihr Geld zurückfordern.“

Achtung bei Suchmaschinenergebnissen
Häufig erscheinen die Seiten privater Anbieter weit oben in der Suchergebnisliste. Das liegt daran, dass die Anbieter Werbung schalten. Deshalb sollte man schon bei der Suche nach Antragsmöglichkeiten darauf achten, ob man auf eine Anzeige oder auf die offizielle Seite einer Behörde oder des eigentlichen Dienstleisters, wie zum Beispiel der Post, klickt. Hilfreich ist dafür ein Blick ins Impressum. Hier wird schnell deutlich, auf wessen Seite man wirklich gelandet ist.

Genau lesen
Oft werben Anbieter damit, beim Beschaffen der Dokumente zu „unterstützen“, zum Beispiel mit Ausfüllhilfen. Wer glaubt, auf diese Weise direkt an das gewünschte Dokument zu kommen, liegt leider allzu häufig falsch: Denn oft stellen die Anbieter lediglich Informationen zum Antrag oder vorausgefüllte Formulare zur Verfügung – gegen entsprechende Gebühr. Oder sie leiten die Angaben der Verbraucher:innen lediglich an die entsprechende Stelle weiter. Deshalb sollte genau nachgelesen werden, für welche Leistung bezahlt wird. Im Zweifelsfall bleibt der Blick ins Kleingedruckte (AGB) unumgänglich.

Hoffnung für Betroffene
Zwar sind die Forderungen in vielen Fällen berechtigt, allerdings nicht in allen. Denn wenn überhaupt keine Gegenleistung erbracht wird oder wichtige Informationen wie die anfallenden Kosten des Angebots fehlen, müssen Kund:innen unter Umständen nicht zahlen oder können ihr Geld zurückfordern. Manche Anbieter verstoßen auch gegen Umsetzungsregeln im Online-Handel wie die Pflicht zur deutlichen Nennung des Gesamtpreises oder das Widerrufsrecht. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW helfen Verbraucher:innen hier weiter.

Für weitere Informationen Verbraucherzentrale NRW in Moers
Tel. 02841/60 776 01
moers@verbraucherzentrale.nrw
Weitere Infos unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/33126


Neuer Ratgeber für Frauen ab 50: Fit und gesund – Was jetzt den Unterschied macht
Moers, 26. Mai 2025 - Hitzewallungen, schlechter Schlaf, Stimmungsschwankungen oder auch Migräne: Etwa ein Drittel der hierzulande rund neun Millionen Frauen in den Wechseljahren hat mit diesen Beschwerden zu kämpfen. Die Menopause ist eine natürliche Phase im Leben jeder Frau, in der der Hormonspiegel sinkt und die Fruchtbarkeit allmählich endet.

Diese Veränderungen mit den einhergehenden Begleitsymptomen führen nicht selten dazu, dass sich Frauen in ihrer Lebensqualität und Einsatzfähigkeit in Beruf und Alltag stark eingeschränkt fühlen. Der neue Ratgeber „Fit und gesund – für Frauen ab 50“ der Verbraucherzentrale hilft zu verstehen, was sich bei Hormonhaushalt und Stoffwechsel ändert.

Er zeigt, wie nährstoffreiche Ernährung, Muskelaufbau und Bewegung sowie eine gute ärztliche Unterstützung einen Unterschied machen, um fit und gesund älter zu werden. Wechseljahre dauern im Schnitt siebeneinhalb Jahre, es können aber in Einzelfällen auch bis zu 15 Jahre sein, bis sich der weibliche Körper „umgebaut“ hat.

Belastende Beschwerden müssen dabei keineswegs ein dauerhafter Begleiter sein. Denn für viele gibt es Behandlungsmöglichkeiten – was nicht zwangsläufig Hormontherapie heißen muss. Der Ratgeber zeigt, wie bloß lästige von behandlungsbedürftigen Beschwerden zu unterscheiden sind.

Wie können eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen, besseres Stressmanagement und ein achtsamer Lebensstil Symptome lindern? Geht mehr Bewegung auch im Alter? Was bringen Nahrungsergänzungsmittel oder bioidentische Hormone?

Neben einem Selbsthilfeprogramm gibt der Ratgeber auch Hinweise, um insbesondere diffuse Wechseljahresbeschwerden im Arztgespräch abzuklären. Zudem zeigt er, dass und wie diese Lebensphase auch eine Chance bietet, um die Weichen für ein gesundes Altern zu stellen.

Der Ratgeber „Fit und gesund – für Frauen ab 50“ hat 176 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.


Gold auf Rekordkurs – was tun?
Der Goldkurs erreicht stetig neue Höchstwerte. Die Verbraucher-zentrale NRW gibt Tipps, was das für Anleger:innen bedeutet.
Moers, 16. Mai 2025 - Vor einem Jahr lag der Goldkurs noch unter 2.200 Euro. Seitdem hat er immer wieder neue Rekorde geknackt und liegt inzwischen bei rund 2.800 Euro. Doch wie soll man mit diesen Höchstwerten umgehen? Lohnt es sich, jetzt noch in Gold einzusteigen? Oder sollte man lieber darüber nachdenken, Schmuck, Münzen oder Zahnkronen zu verkaufen? Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW, gibt Tipps, welche Vor- und Nachteile man beachten sollte.


Wie entwickelt sich der Goldkurs weiter?
Auch wenn es im vorigen Jahr beim Goldkurs eine wirklich beeindruckende Entwicklung nach oben gab, ist dies keine Garantie dafür, dass das erreichte Niveau beibehalten oder gar weiter ausgebaut wird. Gold gilt gemeinhin als krisensicher und als dauerhafter physischer Schatz im Portfolio.

Die vielen Krisen in der letzten Zeit und Entwicklungen wie die Senkung der Leitzinsen haben ihren Anteil an der jüngsten Kursentwicklung. Doch man darf nicht vergessen: Vorher hat der Goldkurs jahrelang eher eine Seitwärtsbewegung gemacht. Und es gab auch schon Phasen, in denen der Goldkurs in kurzer Zeit ein Drittel seines Wertes verloren hat. Niemand kann sicher voraussagen, wie sich der Goldkurs zukünftig entwickeln wird.

Lohnt es sich, noch Goldbarren oder -münzen zu kaufen?
Im Gegensatz zu Aktien oder Anleihen wird physisches Gold nie vollständig seinen Wert verlieren. Gold gilt als wertbeständig, und momentan trifft das knappe Angebot auf große Nachfrage. Als Beimischung von maximal zehn Prozent des Vermögens kann Gold gerade in unruhigen Börsenzeiten ein Stabilitätsfaktor sein.

Trotzdem ist Gold keine sichere Anlageform. Es bringt weder Zinsen noch Dividenden. Anleger setzen allein auf die Kurssteigerung und mögliche Währungsgewinne, falls der Dollar bis zum Zeitpunkt des Verkaufs gegenüber dem Euro an Wert gewinnen sollte. Aktuell haben wir allerdings die gegensätzliche Situation: In letzter Zeit hat der Dollar abgewertet.

Worauf sollte man beim Goldkauf noch achten?
Beim Goldkauf fällt ein sogenanntes Aufgeld an. Dies sollte man möglichst klein halten. Dafür lohnt es sich, verschiedene Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen. Auch wichtig: Je kleiner die Goldmenge, desto teurer der Kauf. Es ist also besser, eine bestimmte Menge auf einmal zu kaufen als mehrmals kleine Einheiten. Außerdem sollten mögliche Zusatzkosten bedacht werden, etwa für die Lagerung in einem versicherten Schließfach oder einem Tresor.

Und wenn man Gold verkaufen will?
Wer aktuell überlegt, sich von alten Schätzen zu trennen, kann die Rekordwerte beim Goldkurs nutzen, um beim Verkauf gute Gewinne zu erzielen. Aber auch beim Verkauf spielen die Kosten eine große Rolle. Daher ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen. Bei Schmuckstücken ist zu bedenken, dass ein Abschlag für Prüfung, Zertifizierung und/oder Einschmelzen berechnet wird.

Stellenweise werden bis zu 15 Prozent abgezogen. Der emotionale oder handwerkliche Wert spielt für Edelmetallhändler zudem oft keine Rolle und wird in der Regel nicht vergütet. Bei der Prüfung sollte man dabei sein und den ungefähren Wert seiner Wertgegenstände kennen. Hier reicht es schon, den aktuellen Goldkurs, das Gewicht des Objekts und den Goldanteil zu kennen.

Rechenbeispiel für den Verkauf von Goldschmuck
Den ungefähren Wert vor Kosten kann sich jeder leicht ausrechnen. Der Goldanteil im Objekt ist erkennbar an der Gravur (333, 585 und 750). Bei 750 bestehen drei Viertel des Gesamtgewichts aus Gold. Eine Feinunze Gold entspricht 31,1 Gramm und ist aktuell (Stand 9.5.2025) knapp 2.800 Euro wert, also etwa 90 Euro pro Gramm.

Rechenbeispiel: Auf der Gravur steht der Wert 750 und das Schmuckstück wiegt 20 Gramm. Daraus folgt: Dieses Schmuckstück ist vor Kosten 0,750 (Goldanteil des Schmuckstücks) x 20 (Gewicht des Schmuckstücks) x 90 (Preis pro Gramm in Euro) = 1.350 Euro wert.

Mehr zu Gold als Geldanlage: www.verbraucherzentrale.nrw/node/5904
Was man beim Gold-Verkauf beachten sollte:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/51721


Pflegeauszeiten ab Juli einfacher nutzen
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was der neue gemeinsame Betrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege bringt

Moers, 14. Mai 2025 - Wer Angehörige oder nahestehende Menschen pflegt, ist oft sehr eingespannt und braucht ab und an eine Auszeit. Dafür gibt es die sogenannte Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Unterschiedliche Beträge und Voraussetzungen haben es bisher erschwert, diese Leistungen zu kombinieren. Ab dem 1. Juli ändert sich das.

„Die Zusammenfassung der Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag erleichtert es, die Leistungen zu nutzen”, erklärt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, was sich im Detail ändert und wie man die neuen Regelungen am besten nutzt.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Wenn eine pflegende Person jemanden vorübergehend nicht pflegen kann, sieht die Pflegeversicherung zur Überbrückung die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege vor. Gründe können zum Beispiel Urlaub oder Krankheit sein. Die Kurzzeitpflege ermöglicht es in solchen Fällen, Pflegebedürftige für diese Zeit in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.

Die Verhinderungspflege dagegen kann dafür genutzt werden, die Pflege zuhause weiter sicherzustellen, zum Beispiel mit der Hilfe eines Pflegedienstes oder durch den Einsatz anderer Angehöriger oder Nachbar:innen. Die Verhinderungspflege kann auch für stundenweise freie Zeit genutzt werden, etwa wenn pflegende Angehörige ins Kino oder zum Friseur gehen möchten.

Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es keinen einzelnen Betrag für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mehr. Vielmehr werden diese zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt, der dann insgesamt 3.539 Euro beträgt. Dieser Betrag wird auch Entlastungsbudget genannt.

Ab Juli ist es nicht mehr erforderlich, Beträge aus der Verhinderungspflege in die Kurzzeitpflege zu übertragen und umgekehrt. Der Vorteil: Betroffene müssen sich nicht mehr zwischen den Leistungen entscheiden oder Geld aus einem Topf in den anderen umwidmen.

Was ist neu im Detail?
Die Pflicht zur Vor-Pflegezeit entfällt: Bisher konnte die Verhinderungspflege nur geltend gemacht werden, wenn die pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt hat. Diese sogenannte Vorpflegezeit fällt nun weg. Dadurch kann das Entlastungsbudget bereits ab Feststellung des Pflegegrades geltend gemacht werden.

Wie lange wird die Verhinderungspflege gezahlt?
Statt nur für sechs Wochen kann die Verhinderungspflege ab dem 1.Juli für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Außerdem wird ab Juli das hälftige Pflegegeld für den Zeitraum bis zu acht Wochen pro Jahr weitergezahlt. Bisher lag der Zeitraum dafür bei höchstens sechs Wochen.

Ebenso steigt der Betrag, den Verwandte erhalten können, wenn sie die Verhinderungspflege übernehmen. Wenn diese Pflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird, können die pflegenden Personen das Doppelte des Pflegegeldes erhalten (bisher war es das 1,5-Fache). Bei Pflegegrad 2 sind das dann beispielsweise 696,78 Euro, bei Pflegegrad 5 ab Juli 1.986,71 Euro.

Wie funktioniert der Übergang zur neuen Regelung?
Viele pflegebedürftige Menschen haben bis zum 1. Juli 2025 bereits Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzeitpflege genutzt. Sollte der Betrag in Höhe von 2.528 Euro bis dahin noch nicht vollständig ausgeschöpft sein, kann der restliche Betrag über den 1. Juli 2025 hinaus eingesetzt werden. Zusätzlich können dann die 1.011 Euro mehr, die sich aus dem Entlastungsbudget ergeben, genutzt werden.

Wie erhält man den gemeinsamen Jahresbetrag?
Wichtig: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege müssen auch weiterhin beantragt werden. Der gemeinsame Jahresbetrag als solches ist keine eigene Leistung, die Politik hat nur die Finanzierung zusammenlegt.

Auch weiterhin gilt, dass Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bereits bei der Planung der Auszeit beantragt werden sollte, um frühzeitig Klarheit über die Finanzierung zu schaffen. Dies geht bei der Pflegekasse auch online. Auch im Nachhinein kann die Übernahme der Kosten beantragt werden. Dafür müssen die Rechnungen aufbewahrt werden."

Mehr zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw//node/10584


Sommerbetrieb für die Heizung
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, ab wann die Heizungsanlage in die Sommerpause gehen kann

Mit dem milderen Wetter stellen sich viele Verbraucher:innen die Frage, ob und wann sie die Heizung in den Sommermodus schicken sollten. „In der warmen Jahreszeit muss die Heizungsanlage nicht mehr unter Volllast laufen”, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW.

„Wie der Wechsel auf den Sommerbetrieb funktioniert, hängt vom eigenen Heizungssystem ab. Richtig eingestellt, lässt sich so während der Sommermonate Energie sparen.” Worauf dabei zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in drei Tipps zusammengestellt.

Was bedeutet Sommer- und Winterbetrieb?
Im Sommer muss die Heizungsanlage lediglich das Warmwasser aufbereiten. Moderne Systeme nutzen zwar Temperatursensoren, welche die Heizkörper abhängig von der Außentemperatur auf die erwünschte Raumtemperatur erhitzen. Sinkt die Außentemperatur aber im Sommer zwischenzeitlich nachts auf unter zwölf Grad Celsius, kann die Heizung dennoch anspringen.

Ist die Heizungsanlage im Sommerbetrieb, bleiben die Heizkörper kalt und man spart Energie. Die Heizung komplett abschalten kann man im Sommer nur, wenn ein Durchlauferhitzer oder eine Warmwasser-Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung zuständig ist. Dies gilt ebenso beim Betrieb einer Solarthermieanlage. Läuft die eigene Warmwassererzeugung darüber, kann der Heizkessel ebenfalls im Sommer ausbleiben.

Ab welcher Außentemperatur ist die Umstellung sinnvoll?
Die Außentemperatur, bei der die Heizung hochfährt, wird als Heizgrenztemperatur bezeichnet. Sie ist abhängig von der Gebäudedämmung und nicht bei jeder Wohnung und jedem Haus gleich. Bei einem unsanierten Altbau kann es sein, dass man erst bei einer dauerhaften Außentemperatur von über 17 Grad Celsius die Heizung in den Sommertrieb schicken kann.

Dies kann mitunter erst ab Mitte Mai der Fall sein. Wohnt man jedoch beispielsweise in einem Niedrigenergiehaus, ist es oft schon bei Temperaturen über zwölf Grad möglich, die Heizungsanlage in die Sommerpause zu schicken. Läuft die Heizung im Sommerbetrieb, ist es empfehlenswert, die Thermostatventile an den Heizkörpern hin und wieder zu verstellen. So verringert sich das Risiko, dass die Ventile während der warmen Jahreszeit verklemmen und zu Beginn der Heizsaison ausgetauscht werden müssen.

Wie funktioniert der Wechsel in den Sommerbetrieb?
Ältere Heizungsanlagen haben einen Hebel oder einen Drehschalter an der Steuerung des Heizkessels, mit dem sich von Winter- auf Sommerbetrieb umstellen lässt. Als Symbol für den Sommerbetrieb findet man dort oft einen Wasserhahn nur für Warmwasser.

Ein Symbol mit einem Heizkörper steht meist für den Winterbetrieb. Allerdings können die Symbole je nach Heizungsfabrikat abweichen. Ein Blick in die Bedienungsanleitung gibt darüber Auskunft. Bei modernen Heizsystemen lässt sich der Sommerbetrieb digital über einen Touchscreen, eine Fernbedienung oder eine App am Smartphone einstellen.

Manche neuen Heizungen benötigen gar keine Umstellung in den Sommerbetrieb. Entweder nutzen diese eine raumtemperaturgeführte Regelung. Das heißt, die Heizung läuft nur, wenn die Raumtemperatur beispielsweise unter 16 Grad fällt. Oder der Heizkessel wird über eine außentemperaturgeführte Regelung gesteuert. Dann schaltet der Kessel automatisch in den Sommerbetrieb um, wenn die Außentemperatur mehrere Tage lang einen bestimmten Wert übersteigt."

Tipps zur Heizungsoptimierung unter.
www.verbraucherzentrale.nrw/node/30096

Der Ratgeber „Heizung“ kann hier bestellt werden:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/energie-umwelt/ratgeber-heizung-46008866

Aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema Energie unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen 5


Irrtümer beim Einsatz von Photovoltaik-Anlagen
Moers, 8. Mai 2025 - Mit der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach selbst günstigen und klimafreundlichen Strom erzeugen und damit das Elektroauto laden oder mit einem Steckersolargerät auf dem Balkon den Kühlschrank mit Strom versorgen – das Interesse bei Verbraucher:innen an Solarstrom ist groß.

Doch einige verbreitete Tipps und Informationen zum Einsatz von Photovoltaik-Anlagen entpuppen sich als Irrtum oder bringen im Alltag nicht die gewünschten Effekte.

„Wichtig ist, vorab für sich zu klären, wie man Photovoltaiktechnik persönlich nutzen möchte und welche Einsatzmöglichkeiten sinnvoll sind. So können Enttäuschungen vermieden und der Sonnenstrom wirklich effizient genutzt werden“, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte von der Verbraucherzentrale NRW. Doch was sind die gängigsten Photovoltaik-Irrtümer?

Irrtum 1: Mit einer PV-Anlage und Speicher bin ich autark und unabhängig vom Stromanbieter
Nein. Eine PV-Anlage kann – selbst mit einem Batteriespeicher – nur einen gewissen Anteil der Jahresstromversorgung des Haushalts übernehmen. Man spricht hier vom Autarkiegrad, der zwischen 25 und 90 Prozent liegen kann – je nachdem, ob ein Speicher vorhanden und wie hoch der Stromverbrauch ist.

In jedem Fall muss der übrige Stromanteil aus dem Netz zugekauft werden. Besonders in den Wintermonaten produzieren PV-Anlagen in Deutschland deutlich zu wenig, um einen ganzen Haushalt zu versorgen, daran ändert auch ein sehr großer Batteriespeicher nichts. Eine 100-Prozent-Autarkie würde einen zusätzlichen Saisonspeicher benötigen, zum Beispiel mit Wasserstoff. Doch das ist technisch aufwändig und wirtschaftlich für das Eigenheim kaum sinnvoll.

Irrtum 2: Photovoltaik lohnt sich nur gemeinsam mit einem Batteriespeicher, weil sich die Einspeisung finanziell kaum rechnet
Stimmt so nicht. Eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich finanziell bereits ohne Speicher. Ob sich zusätzlich zur PV-Anlage auch ein Stromspeicher rentiert, hängt von mehreren Faktoren ab – hauptsächlich vom eigenen Haushaltstrombedarf und den Stromkosten.
Zunächst mag der Speicher sinnvoll erscheinen, weil man für eingespeisten Reststrom bei neuen PV-Anlagen weniger als 8 Cent pro Kilowattstunde bekommt, während Netzstrom oft knapp 35 Cent kostet.

Hier könnten das Speichern und der spätere Eigenverbrauch attraktiver sein. Doch die hohen Anschaffungskosten für einen Batteriespeicher sind nicht immer sinnvoll – etwa, wenn auch ohne Speicher schon viel Eigenverbrauch möglich ist. Das sollte daher abgewogen werden – helfen kann hier beispielsweise eine Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW.

Irrtum 3: Ein Süddach ist immer besser als ein Ost-West-Dach
Falsch! Wenn es alleine darum geht, möglichst viel Strom mit der PV-Anlage zu erzeugen, ist die Ausrichtung nach Süden zwar optimal: Denn auf einem Ost-West-Dach beträgt der Solarertrag über das Jahr nur rund 80 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Süddach.

Allerdings geht es privaten Haushalten vor allem darum, möglichst viel vom eigenen Sonnenstrom nutzen zu können. Und hier haben Ost-West-Dächer entscheidende Vorteile, weil die PV-Anlage bereits früher am Morgen und noch später am Tag Sonne abbekommt. Damit kann mehr Strom selbst verbraucht werden – also wird auch die Stromrechnung entsprechend niedriger.

Irrtum 4: Mit einem Steckersolargerät kann ich meine Kaffeemaschine versorgen
Stimmt so nicht. Steckersolargeräte sind eine gute Möglichkeit, um ohne größeren Aufwand eigenen Strom zu erzeugen – besonders für Mieter:innen. Allerdings zeichnen sich die Geräte auch dadurch aus, dass ihre Nennleistung mit maximal 800 Watt eher niedrig ist.
Daher eigenen sie sich besonders, um die Grundlast im Haushalt abzudecken: Der produzierte Strom wird direkt verbraucht – zum Beispiel dem Kühlschrank, dem Internet-Router oder den Radioweckern in der Wohnung.

Wenn mehr Leistung benötigt wird, wird durch Strom aus dem Netz ergänzt. Das ist auch bei der Kaffeemaschine der Fall, die kurzzeitig hohe Leistung (im Bereich von 2000 Watt) benötigt, um das Wasser aufzuheizen. So werden hier zum Beispiel 800 Watt aus dem Steckersolargerät mit 1.200 Watt aus dem Netz automatisch kombiniert. Der Betrieb ausschließlich mit Sonnenstrom aus einem Stecker-Solargerät ist nicht möglich.

Weitere Informationen und Links:
Tipps zum Einsatz von PV-Anlagen auf dem Dach:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/5574
Tipps zur Verwendung von Steckersolargeräten gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/44715

Der Ratgeber „Photovoltaik“ kann hier bestellt werden:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/energie-umwelt/ratgeber-photovoltaik-46009207



Verbraucherzentrale NRW in Moers
Tel. 02841/60 776 01
moers@verbraucherzentrale.nrw



Was tun, wenn das Konto teurer wird?

Die Commerzbank streicht das kostenlose Girokonto, die Postbank will Kundendaten: Das können Verbraucher:innen tun
Moers, 7. Mai 2025 - Wer bei der Commerzbank ein Konto hat, bekam kürzlich Post: Das Girokonto wird in Zukunft nicht mehr kostenlos sein, sondern 4,90 Euro monatlich kosten. Das trifft alle Kund:innen, die weniger als 50.000 Euro Gesamtvermögen bei der Bank liegen haben. Auch andere Banken und Sparkassen machen es Verbraucher:innen schwer.

Das neue Konto der Postbank „Postbank Giro pur“ soll nur gebührenfrei bleiben, wenn man bereit ist, der Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken zuzustimmen. David Riechmann, Jurist und Bankenexperte bei der Verbraucherzentrale NRW, empfiehlt, genau hinzuschauen: „Bei Girokonten gibt es große Preisunterschiede und einen Wildwuchs von Bedingungen – kein guter Service bei einem so existenziellen Vertrag.“ Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf man bei der Kontoauswahl achten sollte.


Sind Gebühren normal?
Die Kosten für Bankkonten sind eines der wichtigsten Kriterien beim Kontenvergleich. Denn sie summieren sich über die Jahre. Kostenlose und auch kostengünstige Konten gibt es noch, aber meist sind sie an Bedingungen geknüpft, entweder an einen festen monatlichen Geldeingang oder an zusätzliche teure Verträge wie Versicherungen oder Bausparverträge.

Mehr als 60 Euro pro Jahr sollte man jedoch für ein Girokonto nicht ausgeben. Die Commerzbank läge mit 58,80 Euro jährlich darunter. Sogenannte „Rundum-Sorglos-Pakete“ können bis zu 300 Euro im Jahr kosten. Die andere Option sind Einzelpreise für Standardleistungen wie Überweisungen oder Kontoauszüge. Das erschwert den Kostenüberblick und kann schnell teuer werden.

Was passiert, wenn man auf eine Preiserhöhung nicht reagiert?
Dann gelten die alten Konditionen zunächst weiter. Denn seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2021 müssen Banken und Sparkassen bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen.

Die Klausel, wonach sie von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kund:innen einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kund:innen unangemessen, so das Gericht. Die Commerzbank verlangt eine Zustimmung bis zum 28. April mit Gültigkeit ab 1. Mai, oder eine Zustimmung bis zum 28. Mai mit Gültigkeit ab 1. Juni. Wer hartnäckig nicht reagiert, riskiert von der Bank vor die Tür gesetzt zu werden. Die Bank muss dann aber eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einräumen.

Gibt es Sonderregelungen?
Ja, zum Beispiel, wenn Banken ein Konto etwa als „lebenslang kostenlos“ beworben haben. Solche Kund:innen müssen eine Preiserhöhung nicht akzeptieren. Einige Kreditinstitute bieten zudem spezielle Konditionen für Studierende, Auszubildende, Rentner:innen oder Selbstständige an. Bei der Commerzbank war das Girokonto bislang ab einem monatlichen Geldeingang von 700 Euro gebührenfrei. Die Gratiskonten für Schüler und Studierende bleiben erhalten. Unter Umständen wird die Commerzbank aber Verwahrentgelte ab 50.000 € Kontoguthaben einführen.

Wie findet man ein neues Konto?
Ein Kontowechsel bedeutet einigen Aufwand. Die Geldinstitute sind aber verpflichtet, Wechselwillige beim Konto-Umzug zu unterstützen. Neben der Stiftung Warentest bietet seit Anfang dieses Jahres die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, eine neutrale und vollständige Übersicht über alle Girokonten und Basiskonten. Bei der Suche nach dem passenden Konto helfen Filtermöglichkeiten nach Postleitzahl, Kontoführungsgebühren, Dispo- oder Guthabenzinsen. Wichtig für den Vergleich sind aber nicht nur die Kontoführungsgebühren. Auch die Kosten für Debit- und Kreditkarten sollte man erfragen.

Wo findet man Hilfe zu Bankangeboten?
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW versuchen viele Institute derzeit, mit komplexen Modellen und teuren Paketen mehr Geld aus dem Privatgeschäft herauszuholen. Verbraucher:innen sollten das Preisverzeichnis sorgfältig lesen und auf Extra-Kosten achten, etwa für Kontoauszüge oder Bargeldeinzahlungen. Es ist davon abzuraten, teure Versicherungen oder Sparpläne nur für einen Rabatt abzuschließen. Bei Fragen zu passenden Anlage- und Versicherungsprodukten können Betroffene sich in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale helfen lassen."

Weiterführende Infos und Links:
Checkliste zur Auswahl beim Girokonto: www.verbraucherzentrale.nrw/node/95567
Weitere Tipps bei Preiserhöhungen gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/13252
Wie man sich vor unnötigen Kosten schützt:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/106262

Der BaFin-Girokontenvergleich ist zu finden unter
https://kontenvergleich.bafin.de

April 2025

Vorsicht, neue Betrugsmaschen: So schützen sich Pflegebedürftige
Verbraucherzentrale warnt vor Verkaufs-Anrufen rund um Pflegeleistungen
Moers, 30. April 2025 - Aktuell melden sich immer wieder verzweifelte Verbraucher:innen, denen per Anruf eine Pflegeleistung aufgeschwatzt wurde. Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und wie sie sich wehren können.

Besonders ärgerlich: Oft sind pflegebedürftige Menschen betroffen, meist eingeschränkt, älter, allein, die die Regelungen der Pflegeversicherung nicht gut kennen. Dies nutzen die betrügerischen Anrufer:innen aus.

Sie bieten Leistungen an, die für die Betroffenen kostenlos sind, um diese dann bei der Pflegekasse abzurechnen. Besonders häufig werden Pflegekurse für pflegende Angehörige und Pflegeboxen mit sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch aufgedrängt, die viele gar nicht brauchen.

Trotzdem erhalten die Firmen ihr Geld. Damit entsteht den ohnehin finanziell angeschlagenen Pflegekassen ein erheblicher finanzieller Schaden. Und die betroffenen Pflegebedürftigen bleiben verunsichert zurück. Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wie man auf solche Anrufe reagieren sollte.


Was ist bei unerwünschten Anrufen zu tun?
Das Wichtigste ist, sofort aufzulegen. Dadurch verhindert man, in ein Gespräch verwickelt zu werden und versehentlich oder absichtlich ein Angebot anzunehmen. Wenn allerdings der Vertrag angenommen wurde, fällt die Betrugsmasche Angehörigen meist nur zufällig auf, etwa wenn sie eine Auftragsbestätigung per Mail finden oder ein Schreiben der Anbieter in der Post oder wenn plötzlich monatlich eine Kiste mit Pflegehilfsmitteln eingeht. Dann sollte der Vertrag rasch widerrufen werden. Die Adresse dafür findet man im Anschreiben oder in der Bestätigungsmail.

Musterschreiben dafür gibt es auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW. Außerdem sollten Betroffene mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, damit diese die Zahlungen stoppen kann. Spätestens wenn Pflegebedürftige selbst zur Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen eingehen, sollte man sich Hilfe holen.

Wo finden Betroffene Hilfe?
Helfen können Fachleute in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Dort gibt es eine rechtliche Beratung zum Umgang mit den Verträgen, auch eine außergerichtliche Rechtsvertretung ist möglich. Außerdem sollten Betroffene die Masche bei der Landesdatenschutzbehörde melden und Anzeige bei der Polizei erstatten. Besonders wichtig: Pflegebedürftige sollten die offizielle Pflegeberatung zu Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um sich genau zu informieren.

Diese gibt es in jeder Kommune. Sie ist kostenfrei und kann mehrfach genutzt werden, vor Ort, telefonisch oder als Hausbesuch. Mit diesem Wissen können unseriöse Angebote abgelehnt und stattdessen Leistungen seriöser Anbieter genutzt werden.

Woher kommen die Daten?
Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer:innen die Daten der betroffenen Senior:innen haben. Diese haben jedoch das Anrecht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden, Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht wiederholen.

Wie funktioniert die Masche bei Pflegekursen?
Die neueste Masche betrifft Pflegekurse. Diese werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten. Dort erhalten pflegende Angehörige praktische Tipps. Bei der Verbraucherzentrale NRW beschweren sich Verbraucher:innen, dass sie ungefragt von Betrüger:innen angerufen werden und ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch wenn sie ihn eigentlich nicht brauchen.

Die Anrufer:innen fragen nach der Pflegekasse und der entsprechenden Versichertennummer. Mit dieser rechnen die Betrüger:innen dann mit der Pflegekasse ab. Auch bei solchen Anrufen sollten Betroffene sofort auflegen und nichts abschließen.

Wie funktioniert die Masche bei Pflegeboxen?
Bei dieser schon länger bekannten Variante melden sich Anrufer:innen teilweise angeblich „im Auftrag der Pflegekasse“ oder nutzen ähnlich klingende Namen wie „Pflegeservice“. Ziel ist, sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ zu verkaufen. Das können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ähnliches sein.

Diese Produkte sollen die Pflege zuhause für die Angehörigen erleichtern. Die Pflegekassen erstatten je nach Bedarf bis zu 42 Euro im Monat. Die Betrüger:innen bestellen die Pflegehilfsmittel im Namen der Betroffenen und lassen sich den monatlichen Betrag von der Kasse erstatten. Die Betroffenen erhalten die Hilfsmittel, brauchen sie aber in der Regel gar nicht."

Mehr zu untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen (mit Musterbrief) gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/96519
Mehr zu Pflegehilfsmitteln finden Betroffene hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/95810


Schule vorbei? Informieren und durchstarten!
Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Online-Vorträge für junge Erwachsene zum Start in die Eigenständigkeit. Vom 12. bis 16. Mai 2025 können Schulabgänger:innen an kostenlosen Online-Vorträgen der Verbraucherzentralen teilnehmen.

Themen umfassen die erste eigene Wohnung, wichtige Versicherungen, Auslandsaufenthalte, Studienfinanzierung und Freiwilligendienste. Anmeldung und weitere Informationen unter: verbraucherzentrale.de/fokuswoche-ziele

Der Schulabschluss markiert einen wichtigen Meilenstein im Leben junger Menschen – und gleichzeitig den Beginn eines neuen Kapitels voller Herausforderungen und Entscheidungen. Die Verbraucherzentralen unterstützen Schulabgänger:innen mit einer digitalen Vortragsreihe vom 12. bis 16. Mai 2025, um ihnen den Einstieg in ein eigenständiges Leben zu erleichtern.

Ob die erste eigene Wohnung, der passende Stromvertrag oder der Abschluss von Versicherungen – junge Menschen sehen sich plötzlich mit zahlreichen Verträgen und finanziellen Verpflichtungen konfrontiert. Ohne ausreichendes Wissen können sie leicht in teure Fallen tappen.

„Mit dem Auszug aus dem Elternhaus ergeben sich viele organisatorische Fragen rund um die eigene Wohnung, Bankkonten oder Verträge“, erklärt Stefanie Heise, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Damit junge Menschen nicht in Vertragsfallen tappen oder überteuerte Verträge abschließen, müssen sie sich vorab gut informieren.“

Besonders das Thema Versicherungen ist komplex: „Welche Policen wirklich notwendig sind und auf welche man verzichten kann, ist für viele schwer zu durchschauen“, sagt Heise.

Eine Haftpflichtversicherung beispielsweise ist essenziell, während viele Zusatzversicherungen überflüssig sein können. Die Online-Vorträge vermitteln praxisnahe Informationen und geben jungen Erwachsenen wertvolle Tipps, um finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Zukunftspläne schmieden
Nach der Schule stehen viele vor der großen Frage: Was kommt als Nächstes? Studium, Ausbildung, Auslandsaufenthalt oder Freiwilligendienst? Jede Option hat ihre eigenen Herausforderungen und Chancen.

Die Verbraucherzentralen informieren in ihren Vorträgen unter anderem über verschiedene Studienfinanzierungsmodelle und erläutern, welche organisatorischen Schritte für ein erfolgreiches Auslandsjahr oder einen Freiwilligendienst erforderlich sind.

Alle Schulabgänger:innen, interessierte junge Erwachsene, aber auch Eltern oder Lehrer:innen, die ebenfalls informiert sein möchten, können sich kostenlos für die Online-Vorträge anmelden."


Von Grau zu Grün: Welche Vorteile naturnahe Vorgärten bieten
Die Gartensaison ist in vollem Gange – und mit ihr die Gelegenheit, versiegelte Flächen rund ums Haus in lebendige, klimafreundliche Grünräume zu verwandeln. Asphaltierte Einfahrten, gepflasterte Vorgärten und betonierte Wege mögen praktisch erscheinen, doch sie verschärfen die Folgen von Wetterextremen.

Wasser kann nicht versickern, Hitze speichert sich in der Fläche und bei Starkregen steigt das Risiko von Überschwemmungen. „Wer entsiegelt und auf eine natürliche Gestaltung setzt, gewinnt an Sicherheit, Wohnqualität und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz”, betont die Expertin Hanna Vitz von der Verbraucherzentrale NRW und gibt Tipps zur praktischen Umsetzung.

Vorteile entsiegelter Flächen
Durch zu wenig Regen in den letzten Monaten sind die obersten Bodenschichten in vielen Regionen sehr trocken. Natürlich gestaltete Flächen wirken Wetterextremen wie Trockenheit, Hitzeperioden und hefitigen Regenfällen entgegen. Wird ein versiegelter Boden wieder durch-lässig gemacht, kann Regenwasser versickern und die Kanalisation entlasten. So lassen sich Überschwemmungen und Feuchteschäden auf dem eigenen Grundstück vermeiden.

Gleichzeitig bleibt die Umgebung an heißen Tagen kühler, da begrünte Flächen Verdunstungskühle erzeugen. Begrünte Wege, Terrassen oder Flächen können bei richtiger Gestaltung auch pflegeleicht sein und den Bedarf an regelmäßiger Reinigung und Instandhaltung verringern. Blühende Pflanzen wie Bodendecker oder niedrig wachsende, robuste Kräuter zwischen Pflastersteinen werten außerdem einstmals graue Flächen auf.

Wie genau gehe ich vor?
Die Umgestaltung beginnt mit der Entfernung versiegelnder Beläge. Flächen rund ums Haus, Vorgärten sowie ungenutzte Wege, die aus Pflaster-, Schotter-, Kies- oder Splitt-Flächen bestehen, können Eigentümer:innen selbst entsiegeln. Sie brauchen dafür lediglich eine herkömmliche Hacke oder Schaufel.

Sehr wichtig ist es, das darunterliegende Vlies zu entfernen. Zum Entsiegeln von Beton- und Asphaltdecken wird hingegen entsprechendes Abbruchwerkzeug wie beispielsweise ein Elektrohammer benötigt. Diese Arbeiten sollten stets durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden.

Anschließend wird der Boden gelockert, damit er wieder Wasser aufnehmen kann. Es bietet sich dann auch eine Bepflanzungen mit Stauden, Gehölzen oder Rasen sowie - je nach Nutzung – eine Gestaltung mit durchlässigen Materialien wie Rasengittersteinen oder Holzhäcksel ohne versiegelnde Unterlage an. Ein naturnaher Vorgarten bringt nicht nur optische Vielfalt, sondern bietet auch Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Kleintiere. Wer jetzt im Frühling aktiv wird, schafft eine nachhaltige und klimafreundliche Umgebung direkt vor der eigenen Haustür.

Die richtige Pflanzenwahl
Ob trocken oder eher feucht: Wichtig ist die passende Auswahl der Pflanzen für den jeweiligen Standort im Vorgarten oder auf Wegen. Bei Rasengittersteinen sind beispielsweise Sedum oder Sand-Thymian eine pflegeleichte Kombination. Die Beschaffung von Stauden muss übrigens nicht immer teuer sein. Da viele ab und an geteilt werden müssen, kann man auf Pflanzentauschbörsen oder auch von anderen Gartenbesitzern günstig oder kostenfrei Pflanzenableger erhalten.

Finanzielle Förderung
Je nach Größe der zu entsiegelnden Fläche und der vorhandenen Beläge können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Wer sich für die Entsiegelung entscheidet, kann vielerorts finanzielle Unterstützung er-halten. Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen fördern die Umgestaltung mit Zuschüssen, zudem können Eigentümer:innen durch die Verringerung versiegelter Flächen häufig Niederschlagswassergebühren sparen."

Alles Wissenswerte zur Entsiegelung von Flächen und zur Begrünung des Vorgartens unter www.klimakoffer.nrw
Kostenlose Online-Seminare mit Anmeldung über www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
„Entsiegelung: Mehr Grün am Haus wagen“ am Dienstag, 29.April,18 bis 19.30 Uhr
„Vorgarten gestalten: pflegeleicht & insektenfreundlich“ am Mittwoch, 2. Juli,17 bis 18 Uhr

Pflanzliste für den Vorgarten: www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2024-08/2024_pflanzliste_vorgarten_verbraucherzentralenrw.pdf

Liste aller Förderprogramme zur Entsiegelung in NRW
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-regenwasserfoerderungen

Mitmach-Wettbewerb „Abpflastern“ der Hochschule für Gesellschaftsforschung bis zum 31. Oktober. Anwohner:innen und Kommunen entsiegeln gemeinsam vor Ort. Jeder m² zählt! www.abpflastern.de


Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig“ Nachhaltiger Finanzplaner für Frauen
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Sie arbeiten häufiger Teilzeit, sodass sie schon deshalb weniger verdienen als ihre Kollegen. Dafür haben sie bei Care-Arbeit die Nase vorn: Ob Kinder oder pflegebedürftige Angehörige – die Stelle für die Betreuung der Familienmitglieder ist meist weiblich besetzt.

Spätestens beim Blick auf die Renteninformation wird klar: Die gängige Biografie von Frauen endet vielfach in Altersarmut. Dass das kein unabänderliches Schicksal sein muss, zeigt der neue Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein nachhaltiger Finanzplaner für Frauen“ der Verbraucherzentrale. Vom Kassensturz über die Stellschrauben für eine auskömmliche Altersvorsorge bis hin zu passenden Finanzprodukten gibt er Bausteine an die Hand, um Frauenfinanzen nachhaltig zu planen.

Vier Frauen fragen im Buch nach Entscheidungshilfen für typische Lebenssituationen: beim Berufsstart, in der Phase der Familiengründung, bei einer Trennung sowie kurz vor dem Rentenalter. Sollten Berufsanfängerinnen schon über Altersvorsorge nachdenken? Welche Risiken müssen junge Familien absichern? Wie kriegt man einen fairen finanziellen Ausgleich hin, wenn Frauen wegen der Kinderbetreuung beruflich kürzer treten und bei Rentenbeiträgen hinterherhinken? Sind „grüne“ Geldanlagen auch mit kleinen Beträgen möglich?
Titelbild des Ratgebers Ab jetzt finanziell unabhängig

Der Ratgeber stellt die Basics des Finanzwissens verständlich vor und zeigt, wie eine individuell passende Strategie aussehen kann. Der Bogen reicht vom Anlagehorizont bis zum Zinseszinseffekt. Beschrieben wird aber auch, wie der Kauf einer Immobilie finanziell bindet oder wie Pflegebedürftigkeit die Ersparnisse oder auch ein Erbe aufzehren kann. Nicht zuletzt werden Wege aufgezeigt, um Rentenlücken zu schließen und so das Ziel „Finanzielle Unabhängigkeit“ auch im Alter nicht zu verfehlen."

Der Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein Finanzplaner für Frauen“ hat 208 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

„Ratgeber Photovoltaik“ - „Solarspitzen“ in Batterie zwischenspeichern
Im Jahr 2024 waren hierzulande rund 4,75 Millionen Solaranlagen auf Dächern und Grundstücken installiert. Sie lieferten 14,5 Prozent des im Jahresverlauf erzeugten Stroms. Im Juli mit 10,3 Milliarden Kilowattstunden sogar die höchste jemals erzeugte Menge an Solarenergie in einem Monat.

Der Boom hat jedoch auch Schattenseiten: An sonnigen Tagen produzieren diese Kraftwerke mehr Strom als verbraucht wird, sodass an den Strombörsen nur noch ein negativer Preis erzielt wird. Batteriespeicher sind daher der Schlüssel fürs intelligente Energiemanagement – auch im eigenen Keller.

Wie das im Zusammenspiel mit einer auf den eigenen Standort passend ausgerichteten Anlage gelingt, zeigt der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Energiespeicher für mein Haus“ der Verbraucherzentrale. Gerade in dritter Auflage erschienen bietet er aktuell Wissenswertes von A wie Autarkiegrad bis Z wie Zuschüsse.
Titelbild des Ratgebers Photovoltaik
Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten? Was können Batteriespeicher? Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke auf dem Dach erklärt. Wie viel Energie mit einer Photovoltaik-Anlage geerntet werden kann, hängt vom Standort, der Gebäudeorientierung, der Sonneneinstrahlung und vom Haustyp ab. Ob ein Batteriespeicher lohnt und wie groß er dimensioniert sein muss, ist eine ganz aktuelle Frage.

Denn eine Neuregelung im Energiewirtschaftsrecht sieht für ab März 2025 neu installierte Anlagen ab einer Nennleistung von 7 Kilowatt-Peak vor, dass Betreiber bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Mit ergänzenden Online-Tools erleichtert der Ratgeber das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten vor Ort sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Ein Überblick zu Förderkrediten hilft bei der Entscheidung, ob sich Stromerzeugung durch Sonnenkraft rechnet."
Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.


Weniger ist mehr bei Putzmitteln
Was für hygienische Sauberkeit wirklich nötig und empfehlenswert ist
Moers, 25. April 2025 - Putzen gehört für die meisten Menschen nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen. Verlockend sind daher Mittel, die eine schnelle und gründliche Reinigung ohne große Mühe versprechen.

 „Oft holt man sich damit aber einen ganzen Cocktail aggressiver Chemikalien ins Haus, die nicht nur die Umwelt belasten, sondern auch Haut und Atemwege strapazieren können“, warnt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz bei der Verbraucher-zentrale NRW.

„Dabei sind Spezialreiniger, Desinfektionsmittel oder Power-Produkte mit Bleichmitteln wie Chlor in der Regel überflüssig und bringen keinen hygienischen Mehrwert.“ Effers empfiehlt einfache, effektive und zudem preiswerte Alternativen.


Vier Reiniger reichen im Haushalt aus
Allzweckreiniger vertreiben Schmutz und Fett von Fußböden und glatten Oberflächen. Für hartnäckige Verschmutzungen auf unempfindlichen, kratzfesten Materialien wie Edelstahl eignen sich Putzsteine sowie Scheuerpulver oder -milch. Ein Handspülmittel reinigt Geschirr, Töpfe oder Küchenoberflächen und kann wegen seiner Fettlösekraft auch den Allzweckreiniger ersetzen.

 Die in den genannten Mitteln enthaltenden Tenside (waschaktive, schäumende Substanzen) sorgen bereits für gute Hygiene. Desinfektionsmittel sind in privaten Haushalten nur notwendig, wenn diese bei bestimmten Erkrankungen ärztlich empfohlen werden. Gegen Kalkablagerungen in Bad und Küche sowie hartnäckigen Urinstein im WC wirken Essigreiniger oder Zitronensäure. Für säureempfindliche Materialien wie Marmor oder Naturstein sind die Mittel allerdings ungeeignet. Übrigens: No-Name-Produkte sind in der Regel ebenso gut wie Marken.

Allergiegefahr durch Duft- und Raumsprays
Sprays und Raumdüfte entfernen keine üblen Gerüche, sie überdecken sie nur und belasten die Luft im Raum mit zusätzlichen Chemikalien. Menschen mit Allergien und Asthma sollten besonders vorsichtig sein: Duftstoffe können bei empfindlichen Menschen zu Atembeschwerden, Hustenreiz, tränenden Augen oder Kopfschmerzen führen.
Die Geruchsquelle zu beseitigen und Fenster zu öffnen, sind wirkungsvollere Maßnahmen gegen Mief. Lüften beugt zudem Schimmel vor. In Schuh- oder Kühlschränken kann auch eine Schale mit Natron unliebsamen Gerüchen vorbeugen.

Fenster und Spiegel: Streifenfrei dank sparsamer Dosierung
Für Fenster und Spiegel reichen Wasser, ein kleiner Spritzer Spülmittel, Abzieher und ein trockenes, sauberes Mikrofasertuch zum Nachpolieren aus – dann strahlen sie wieder in streifenfreiem Glanz. Zu viel Putzmittel im Wasser führt häufig zu Streifen und Schlieren auf der Glasscheibe.

Kühlschrank, Mülleimer, Griffe und Schalter nicht vergessen
Kühlschrank und Vorratsregal werden beim Putzen oft vergessen, benötigen aber in regelmäßigen Abständen (etwa alle ein bis zwei Monate) ebenfalls eine Reinigung mit Wasser und Allzweckreiniger. Damit sich im Abfalleimer Bakterien und Schimmel nicht vermehren, empfiehlt sich häufiges Leeren sowie regelmäßiges Ab- und Auswischen. Mit Wasser und Allzweckreiniger werden auch Lichtschalter, Türklinken, Schranktüren und Handläufe hygienisch sauber.

Mit Waschsoda gegen Grünbelag
Auch Balkon oder Terrasse benötigen gelegentlich eine Grundreinigung. Steinfliesen lassen sich mit dem Hochdruckreiniger (gibt’s auch zum Ausleihen) von Algen und Moos befreien. Einige Materialien vertragen den harten Wasserstrahl jedoch nicht. Am besten die Herstellerempfehlungen beachten oder an einer unauffälligen Stelle vorsichtig testen.

Anstatt chemische Algenvernichter zu verwenden, die leicht ins Erdreich und ins Wasser gelangen, bietet sich ein preiswertes und umweltfreundliches Hausmittel an: Waschsoda. Dazu drei Esslöffel Speisestärke und 150 Gramm Waschsoda, zum Beispiel aus dem Drogeriemarkt, in etwa einem halben Liter Wasser auflösen, in fünf Liter kochendes Wasser einrühren und kurz aufkochen lassen.

Das dickflüssige Mittel großzügig auf die grünen Stellen verteilen und einige Stunden einwirken lassen. Danach mit Wasser und Bürste oder Besen nach-schrubben. Beim Arbeiten mit der Waschsoda-Lösung sollten Haushaltshandschuhe getragen werden. Holzdielen müssen anschließend eventuell neu geölt werden – am besten mit einem umweltfreundlichen Holzöl mit dem „Blauen Engel“ oder Leinöl.

Weitere Tipps zum umweltfreundlichen Putzen gibt’s online unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/12742

Fragen und Antworten rund um Schadstoffe in Haushalt, Kleidung und diversen Produkten sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe

Die Ratgeber „Haushalt im Griff“ und „Einfach nachhaltig“ vermittelt Wissen und praktische Tipps rund um umweltfreundliches Putzen. Es gibt sie im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
sowie in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW und im Buchhandel.


Alles rund ums Osterei / Wissenswertes zu den bunten Eiern für das Osterkörbchen
Moers, 7. April 2025 - Jetzt so kurz vor Ostern stellt sich häufig die Frage: Bunte Eier schnell im Handel kaufen, oder doch lieber selber färben? Die Verbraucherzentrale NRW fasst die wichtigsten Aspekte zusammen.

Tipps zum Kauf von gefärbten Eiern
Wer fertig gefärbte Eier kauft, findet auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum, die verwendeten Farbstoffe sowie Name und Anschrift des Anbieters.

„Angaben zur Herkunft der Eier und Haltungsform sind hier im Gegensatz zu rohen Eiern keine Pflicht“, erklärt Christiane Kunzel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Wer also auch bei Ostereiern Wert auf eine artgerechtere
Tierhaltung legt, sollte darauf achten, ob die Haltungsform freiwillig auf dem Eierkarton gekennzeichnet wird, oder selber färben.

Verpackte bunte Eier sind lange haltbar. Daher ist es empfehlenswert, auf das Mindesthaltbarkeitsdatum zu schauen. Bei bunten Eiern, die „lose“ auf
Wochenmärkten oder im Einzelhandel verkauft werden, muss kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein.
Es reicht vielmehr, wenn auf einem Schild der Hinweis „mit Farbstoff“ angegeben ist. Bei solchen Eiern weiß man daher weder wann sie gefärbt wurden, welche Farbstoffe verwendet wurden noch wie alt und wie lange sie noch haltbar sind.

Tipps zum Kauf von rohen Eiern
Bei rohen Eiern müssen auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Haltungsform der Legehennen angegeben sein. Des Weiteren ist auf jedem Ei der Erzeugercode aufgedruckt, der zeigt, woher es stammt. Doch „deutsche Eier“
garantieren nicht automatisch Eier „ohne Kükentöten“.

Seit drei Jahren dürfen in deutschen Brütereien männliche Eintagsküken nicht mehr
getötet werden. Doch schlüpfen die Legehennen im Ausland, bevor sie dann in Deutschland zum Eierlegen gehalten werden, können die Brüder dieser Legehennen auch weiterhin getötet worden sein. Wer diese Eier nicht kaufen möchte, muss auf den Hinweis „Ohne Kükentöten“ oder auf das „KAT“-Siegel des Vereins für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen achten.

„Die beste Alternative ist es, Eier von sogenannten Zweinutzungshühnern zu kaufen, das sind spezielle Hühnerrassen, die sowohl zur Eier- und Fleischproduktion geeignet sind. Bei diesen Tieren legen die weiblichen Tiere die Eier und die männlichen werden gemästet“, fasst die Expertin zusammen.

Obwohl diese Rassen weniger Eier legen und langsamer Fleisch ansetzen als die üblicherweise verwendeten Hochleistungsrassen, werden Zweinutzungshühner auf immer mehr Biobetrieben gehalten.
Online lassen sich über
www.das-ekohuhn.de/einkaufsstaettennahegelegene Verkaufspunkte finden.

Tipps zum Selberfärben
Für das Färben eignen sind handelsübliche Ostereierfarben, etwa in Form von Brausetabletten oder bunten Stiften. Diese sind in der Regel unbedenklich, da die Farbstoffe laut Lebensmittelgesetz zur Färbung von Lebensmitteln zugelassen sein müssen und auch in Süßigkeiten vorhanden sind.

Bei bestimmten Allergien sollte man vorab in der Zutatenliste auf der Verpackung die Farbstoffe prüfen. Das Färben funktioniert auch gut mit Pflanzenteilen: beliebt sind rote Zwiebelschalen, rote Bete oder Kurkuma-Pulver. Diese Variante dauert aber meist länger, da die Eier einige Zeit in der bunten Flüssigkeit liegen müssen, bevor sie die gewünschte Färbung annehmen.

Tipps zur Haltbarkeit
Gekochte selbstgefärbte Eier sind etwa zwei bis vier Wochen haltbar. Am längsten halten sich nicht abgeschreckte Eier: Ist die Schale unversehrt, kann man sie auch nach vier Wochen noch essen. Abgeschreckte Eier sollten innerhalb von vierzehn Tagen verzehrt werden. Auch das Anpieksen der Eier vor dem Kochen ist nicht empfehlenswert.

Bei Rissen in der Schale gilt: Kühl lagern und schnell verbrauchen, da Erreger in die Eier gelangen können, die die Haltbarkeit reduzieren. „Sowohl selbst gefärbte als auch gekaufte Eier empfehlen wir im Kühlschrank zu lagern“, fasst Christiane Kunzel zusammen.

Mehr über Eierfarben und Kennzeichnungspflichten unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/10592
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

Verbraucherzentrale NRW in Moers Tel. 02841/60 776 01
moers@verbraucherzentrale.nrw



Ostern kreativ und nachhaltig
So wird das Fest besonders umweltfreundlich

Moers, 2. April 2025 - Um das Osterfest ranken sich viele Traditionen und Bräuche. Spätestens dann zieht bei den meisten auch der Frühling zuhause ein mit Blumen und anderer Deko. „Ohne auf Liebgewonnenes zu verzichten, kann man dabei mit einigen einfachen Maßnahmen Umwelt und Ressourcen schonen”, sagt Philip Heldt, Nachhaltigkeitsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Ob beim Eierfärben, dem Ostermenü oder dem Osterspaziergang – mit ein wenig Kreativität wird Ostern 2025 nicht nur grün, sondern auch besonders.

Wächst und gedeiht: Natürliche Dekoration
Natur statt Plastik – das passt gerade zu Ostern besonders gut. Als hübsche Tisch-Deko oder Grundlage fürs Osternest kann Ostergras leicht selbst gezogen werden. Dazu Getreidesamen (traditionell wird Weizen oder Dinkel verwendet, Hafer und Gerste gehen aber auch) etwa vier Wochen vor dem Fest in einer Glasschale oder direkt im gewünschten Gefäß auf Watte oder Erde aussäen.

Diese an einen hellen Ort stellen und feucht halten (Staunässe vermeiden). Anstatt Schnittblumen aus dem Gewächshaus oder aus fernen Ländern können heimische Frühblüher wie Narzissen oder Krokusse im Topf als Blumenschmuck verwendet und anschließend ausgepflanzt werden.

Bunt ohne Chemie: Eier färben mit Küchenresten
Ostereierfarben aus dem Lebensmittelhandel, Brausetabletten oder bunte Stifte sind heute meist unbedenklich. Es sind wasserlösliche natürliche und synthetische Farbstoffe, die zur Färbung von Lebensmitteln zugelassen sind. Dennoch können Allergiker auf diese Farbstoffe reagieren.

Wer das ausschließen möchte, setzt auf Naturfarben aus Zwiebelschalen (Braun), Rote-Bete-Saft (Rosa) oder Kurkuma (Gelb). Ein Sud aus Spinat ergibt zartgrüne Eier, während Blaubeeren eine violette Färbung zaubern und Rotkohl für Blautöne sorgt. Zum Färben am besten weiße Eier nehmen.

Gut für Mensch und Natur: Faire Schokolade
Schokohasen und -eier gehören zu Ostern einfach dazu. Doch viele Produkte enthalten Palmöl aus Monokulturen oder stammen aus problematischem Kakaoanbau, der den Produzentenfamilien kein faires Auskommen sichert. Besser ist es daher, Schokolade mit Bio- und Fairtrade-Siegel wählen. Zudem lassen sich Osterpralinen mit wenigen (Bio-)Zutaten auch selbst herstellen. Rezepte gibt’s im Internet und es macht besonders Spaß, wenn Freunde oder Familie mitmachen.

Lecker und nachhaltig: Regionale Lebensmittel
Der Kauf regionaler Produkte unterstützt lokale Landwirt:innen und steht für kurze Transportwege. Da Ostern 2025 in die zweite Aprilhälfte fällt, startet bereits die Spargelsaison und auch viele weitere Gemüse sind schon aus heimischem Anbau erhältlich – entweder im Supermarkt oder im Hofladen.

Auch bei Eiern und anderen tierischen Produkten kann man auf regionale Landwirtschaft setzen. Oder vielleicht wird das Osteressen mal vegetarisch oder vegan und damit besonders klimafreundlich? In jedem Fall hilft ein Einkaufsplan dabei, nicht mehr Lebensmittel zu kaufen als benötigt. Und bleiben nach einem Essen doch mal Speisen übrig, können die Reste für eine andere Mahlzeit eingeplant oder eingefroren werden.


Sauberer Osterspaziergang: Eiersuche mal anders
Aus „joggen“ und „plocka upp" (schwedisch: aufsammeln) ist das Wort „Plogging“ zusammengesetzt. Es beschreibt den Trend, beim Laufen oder Walken herumliegenden Abfall aufheben, mitzunehmen und später korrekt zu entsorgen. Das geht natürlich auch beim gemütlichen Osterspaziergang. Zur Bewegung an frischer Luft kommt dann das gute Gefühl, aktiv etwas für die Umwelt zu tun. Kinder packt meist schon von alleine der Ehrgeiz, möglichst viel Müll zu finden. Zusätzlich können sie durch kleine Präsente für ihren Einsatz belohnt werden."

Weiterführende Infos und Links:
Entscheidungshilfen, Erläuterungen und Expertentipps für einen umweltbewussten Alltag vermittelt der Ratgeber „Einfach nachhaltig“. Es gibt ihn in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW und im Ratgebershop (https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/)

Tipps zu Produkten aus fairem Handel unter
www.verbraucherzentrale.nrw/fairer-handel

Wissenswertes rund ums Ei und ums Färben ist zusammengestellt unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/eier-kennzeichnung-herkunft-faerbung-10592

Einen Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse bietet die Verbraucherzentrale NRW unter
www.verbraucherzentrale.nrw/saisonkalender

März 2025

„Ratgeber Photovoltaik“ „Solarspitzen“ in Batterie zwischenspeichern
Moers, 24. März 2025 - Im Jahr 2024 waren hierzulande rund 4,75 Millionen Solaranlagen auf Dächern und Grundstücken installiert. Sie lieferten fast 14 Prozent des im Jahresverlauf erzeugten Stroms. Im Juli mit 10,3 Milliarden Kilowattstunden sogar die höchste jemals erzeugte Menge an Solarenergie in einem Monat.


Der Boom hat jedoch auch eine Schattenseite: An sonnigen Tagen produzieren diese Kraftwerke mehr Strom als verbraucht wird, sodass an der Strombörse ein negativer Preis erzielt wird. Ein Batteriespeicher und ein intelligentes Energiemanagement sind daher der Schlüssel für den optimalen Einsatz der eigenen Photovoltaik-Anlage.


Wie das im Zusammenspiel mit einer auf den eigenen Standort maßgeschneiderten Anlage gelingt, zeigt der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Energiespeicher für mein Haus“ der Verbraucherzentrale. Gerade in dritter Auflage erschienen, bietet er aktuell Wissenswertes von A wie Autarkiegrad bis Z wie Zuschüsse.


Wie funktionieren Solarzellen und Module?
Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten?
Welche Arten von Batteriespeichern gibt es?
Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke auf dem Dach erklärt. Ende Februar hat der Gesetzgeber zahlreiche neue Rahmenbedingungen für Solarstromanlagen beschlossen: Der Einsatz von modernen Zählern wird vorangetrieben, Solarspitzen sollen intelligent zwischengespeichert werden.


Kosten und Nutzen einer Photovoltaik-Anlage stellen sich damit anders dar als vor der Gesetzesänderung. Mit ergänzenden Online-Tools erleichtert der Ratgeber das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten vor Ort sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Ein Überblick zu Fördermöglichkeiten und konkrete Checklisten für die Umsetzung helfen bei der Vorbereitung und erfolgreichen Umsetzung der eigenen Photovoltaik-Anlage.


Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich


Stromfresser finden  
Moers, 20. März 2025 - In der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Moers können Bürger:innen kostenlos Strommessgeräte ausleihen. Mit der Prüfung ihrer Verbräuche machen sie einen ersten Schritt, ihre Stromkosten nachhaltig zu senken.  

Strom und Geld sparen  
„Gerade ältere Haushaltsgeräte können sich als echte Stromfresser entpuppen“, weiß Gisela Daniels, Leiterin der Beratungsstelle in Moers „Die Strommessgeräte helfen dabei, sie ausfindig zu machen.“ Gegen eine Kaution von 20 Euro sind die Geräte kostenlos in der Beratungsstelle in Moers zu entleihen. Eine Bedienungsanleitung liegt den Geräten bei. Die Leihfrist beträgt 14 Tage. So haben die Bürger:innen die Möglichkeit, in Ruhe sämtliche Geräte zu überprüfen.


„Private Haushalte können ihren Stromverbrauch ohne nennenswerten Komfortverzicht im Durchschnitt um etwa ein Viertel reduzieren“, so Gisela Daniels. „Der Einsatz eines Strommessgeräts macht sich also auch im Portemonnaie der Menschen deutlich bemerkbar.“  

Einfache Handhabung  
Die Handhabung der Strommessgeräte ist kinderleicht. Es wird wie ein Verlängerungskabel eingesetzt und zwischen das jeweilige Haushaltsgerät und die Steckdose gesteckt. Im Anschluss ist der Stromverbrauch des zu prüfenden Geräts auf dem Display des Strommessers abzulesen. Überprüft werden können elektrische Verbrauchsgeräte mit einer Anschlussleistung bis maximal 4.200 Watt. Dazu zählen fast alle im Haushalt eingesetzten Geräte, die über einen Normstecker verfügen.  


Nach der Messung können Bürger:innen die Ergebnisse mit einer Energieberatungskraft besprechen. Beratungstermine in der Beratungsstelle Moers sind unter den Telefonnummern 02841/60 776 01 sowie 0211 33 996 555 zu vereinbaren.       



Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz“: Zutaten fürs Kochen und Genießen – und nebenbei die Umwelt schonen
Moers, 19. März 2025 - Weniger Flugreisen. Das Auto öfter mal stehen lassen. Sparsam mit Energie umgehen. Das sind häufig genannte Vorsätze, wenn es um praktischen Klimaschutz geht. Eher weniger im Blick ist jedoch, dass die Umwelt auch ganz einfach mit Einkaufskorb und Kochtopf geschont werden kann. Vorausschauende Planung, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden, ist zum Beispiel ein Baustein.
Titelbild des Ratgebers "So gut schmeckt Klimaschutz"

Der Kauf regionaler Produkte erspart energieintensive Transportwege. Und wenn mehr pflanzliche Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen, sitzt Klimaschutz ganz von selbst mit am Essenstisch. Der Ratgeber „So schmeckt Klimaschutz“ der Verbraucherzentrale hat die passenden Zutaten, wie Kochen, Genießen und Umwelt schonen gelingt.


70 erprobte Rezepte machen hierauf Appetit. Was haben Käse und Flugobst mit dem Klima zu tun? Was sagt das Label „klimaneutral“ auf Lebensmitteln aus? Dürfen Fleisch und Eier weiter auf den Teller?

Zum Einstieg zeigt das Buch, was es eigentlich bedeutet, klimaschonend zu essen. Und dass damit keineswegs der harte Umstieg auf vegane Ernährung verbunden sein muss.
An vielen Beispielen wird vorgerechnet, wie sich die Ökobilanz schon verbessern lässt, wenn mehr pflanzliche Lebensmittel auf dem Speiseplan stehen. Was übrigens auch Ernährungsfachleute mit Blick auf die Gesundheit empfehlen.


Der Rezeptteil bringt zur jeweiligen Jahreszeit passende Gerichte auf den Tisch: Wer sich für den nahenden Frühling schon mal was vormerken will, hat zum Beispiel die Wahl zwischen Sesamspargel und Kartoffeln aus dem Ofen, Rhabarber-Crumble oder Kichererbsencurry mit Spinat.

Das Buch zeigt außerdem, wie gute Planung hilft, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zudem werden praktische Tipps gegeben, wie man beim Kochen, Backen und Kühlen Energie und somit auch bares Geld sparen kann."

Der Ratgeber „So gut schmeckt Klimaschutz. Kochen, genießen, Umwelt schonen“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.   Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.  

Diebstahlschutz fürs Fahrrad: Reicht die Hausratversicherung aus?
Verbraucherzentrale NRW: Die passende Versicherung hängt vom Wert des Fahrrads ab. Ob klassisches Citybike oder modernes E-Bike – wer viel Geld in sein Fahrrad investiert, sollte sich Gedanken um die passende Absicherung machen. Besonders E-Bikes haben ihren Preis: Modelle mit guter Ausstattung kosten schnell mehrere tausend Euro – und werden immer häufiger gestohlen.

„Die Hausratversicherungen bieten für solche Werte in der Regel keinen ausreichenden Schutz”, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

„Die Alternative ist eine spezielle Fahrradversicherung, die sich vor allem lohnt, wenn das Rad teuer ist und häufig draußen abgestellt wird. Die Versicherungen bieten allerdings sehr unterschiedliche Leistungen und kosten auch unterschiedlich viel. Ein gründlicher Vergleich der Angebote ist daher wichtig.”

Das bietet die Hausratversicherung:
Fahrräder sind in einer Hausratversicherung nur gegen Einbruchdieb-stahl versichert. Das bedeutet, dass das Fahrrad aus der Wohnung, dem verschlossenen Keller oder aus einer verschlossenen Garage gestohlen worden sein muss.

Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr, also auch nachts. Auch Pedelecs mit einer Motorleistung von maximal 250 Watt sind mitversichert. Kann das Fahrrad laut Mietvertrag in einem gemeinschaftlichen, abgeschlossenen Fahrradabstellraum abgestellt werden, ist man verpflichtet, diesen zu nutzen. Das Rad sollte auch dort mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert werden.

Einfacher Diebstahl ist nur mit Zusatzklausel abdeckt:
Steht das Rad nicht im Haus, sondern an der Straße, sprechen Fachleute von „einfachem Diebstahl“, und der ist in Hausratversicherungen nicht enthalten. In einigen Versicherungsbedingungen besteht der vollständige Schutz außerdem in der Regel nicht in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr. Ausnahme: Das Fahrrad wurde noch benutzt und stand zum Beispiel vor einem Kino oder einer Gaststätte, die man besucht hat.

Allerdings muss das Fahrrad dann gegen Diebstahl gesichert worden sein. Fest am Fahrrad verbaute Rahmenschlösser sind eventuell nicht ausreichend. Diesen Fall des „einfachen Diebstahls“ kann man in der Hausratversicherung gegen einen Mehrbeitrag durch die sogenannte „Fahrradklausel“ versichern. Das lohnt sich in der Regel jedoch eher für hochpreisige Fahrräder und wenn die Summe der bestehenden Hausratversicherung dafür ausreicht.

Welchen Wert die Hausratversicherung ersetzt:
Für ein gestohlenes Fahrrad erhalten Betroffene den Neuwert des Fahrrades. Das ist der Betrag, den ein ähnliches Fahrrad in neuwertigem Zustand kostet. Voraussetzung ist allerdings eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Nur dann wird der Schaden in voller Höhe ersetzt.

Beispiel: Beträgt die Hausrat-Versicherungssumme 50.000 Euro und der abgesicherte Fahrradwert davon ein Prozent, erstattet die Versicherung maximal 500 Euro. Es können auch zwei, fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme gewählt werden. Dadurch steigt jedoch der Beitrag.

Was eine Fahrradversicherung leisten sollte:
Spezielle Fahrradversicherungen bieten meist mehr als eine Hausratversicherung, sind allerdings auch deutlich teurer und müssen pro Fahrrad abgeschlossen werden. Jahresbeiträge zwischen 72 und 220 Euro können für ein 1500-Euro-Rad anfallen. Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern sind enorm.

Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, ob die persönlichen Gegebenheiten abgedeckt sind: Sind Fahrten im Ausland mit versichert oder Sportrennen, Reparaturkosten oder Leistungen bei einem Unfall? Was gilt für Gepäck oder Zubehör? Gibt es eine Obergrenze für den Kaufpreis? Ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen oder ein spezielles Fahrradschloss vorgeschrieben?

Auch sollte man klären, welche konkreten Schäden versichert sind. In Frage kommen nicht nur Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, sondern auch Vandalismus, Feuer, Unfall-, Fall- und Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden oder Ähnliches."

Mehr zum richtigen Versicherungsschutz für Fahrräder unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/13647

Käuferschutz – alles gut? Verbraucherzentrale NRW zeigt die Probleme beim Käuferschutz von PayPal, Klarna und Amazon Pay auf
13. März 2025 - Ein großer Anteil der Online-Einkäufe wird inzwischen über Bezahldienste wie PayPal, Klarna und Amazon Pay abgewickelt. Sie versprechen sorgenfreies Einkaufen durch verbraucherfreundlichen Käuferschutz. In der Beratungsstelle Duisburg sind Beschwerden über die Rückabwicklung von Zahlungen allerdings an der Tagesordnung.


„Verbraucher:innen sollten sich durch den Käuferschutz nicht in falscher Sicherheit wiegen. In der Praxis lehnen Zahlungsdienstleister immer wieder berechtigte Forderungen ab. Die Betroffenen kommen dann in unsere Beratung, weil sie weder vom Händler noch vom Zahlungsdienstleister ihr Geld zurückbekommen“, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg. Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März klärt die Beratungsstelle über die Rechte von Verbraucher:innen beim Online-Einkauf auf und gibt Tipps, was sie bei Problemen tun können.


Nicht immer greift der Käuferschutz
Zahlungsdienstleister bewerben ihren Käuferschutz oft mit vollmundigen Versprechen, doch im Kleingedruckten sind viele Ausnahmen aufgeführt, bei denen der Käuferschutz gar nicht greift. Das ist vielen Verbraucher:innen jedoch nicht bewusst und wird ihnen erst klar, wenn ein Zahlungsdienstleister die Rückerstattung ablehnt.

PayPal, Klarna und Amazon Pay schließen beispielsweise digitale Produkte wie Apps, Musikdownloads oder E-Books vom Käuferschutz aus, ebenso wie Gutscheine oder Dienstleistungen. Ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht, entscheiden sie nach eigenem Ermessen und nicht immer zugunsten der Verbraucher:innen. Neben der Einhaltung bestimmter Fristen verlangen sie oft viele Nachweise, die die Erstattung für Verbraucher:innen erschweren.

Verbraucher:innen haben umfassende gesetzliche Rechte
Käuferschutzprogramme sind freiwillige Leistungen der Zahlungsdienstleister, deren Bedingungen sie selber festlegen. Oft kann es für Verbraucher:innen einfacher sein, ihre gesetzlichen Ansprüche direkt beim Händler geltend zu machen. Denn der gesetzliche Schutz ist sehr umfassend.


Reagiert der Händler allerdings nicht auf einen Widerruf oder eine Reklamation, können Betroffene sich an den Zahlungsdienstleister wenden. Dafür sollten sie im Idealfall den Bestellvorgang gut dokumentiert haben. Wichtig zu wissen: Auch wenn der Käuferschutz eingesprungen ist, können sich Verbraucher:innen nicht in Sicherheit wiegen. Der Verkäufer kann trotzdem sein Geld verlangen. Grund dafür ist, dass der Kaufvertrag Vorrang hat vor den Regeln des Käuferschutzes des Zahlungsdienstleisters. Kommt es zum Streit, entscheiden nicht PayPal und Co. (als letzte Instanz,) wer Recht hat, sondern Gerichte.

Keine Rückerstattung bei Versandproblemen
Wenn die Ware nicht ankommt, weil sie auf dem Postweg verloren gegangen ist oder im Transportfahrzeug zerstört wurde, kommen Betroffene mit dem Käuferschutz nicht weiter. Zahlungsdienstleistern reicht der Versandbeleg des Händlers in der Regel aus, um eine Forderung abzulehnen. Anders sieht es das Gesetz: Das Transport- und Verlustrisiko der Ware trägt der Unternehmer. Vor Gericht müsste der Verkäufer also nachweisen, dass die Ware auch tatsächlich angekommen ist.

Käuferschutz hilft oft bei Fakeshops
Wenn Verbraucher:innen auf einen Fakeshop hereingefallen sind und gar keine Ware erhalten haben, können sie über den Käuferschutz oft erfolgreich ihr Geld zurückverlangen. Hier bietet der Käuferschutz einen echten Mehrwert, weil die Forderungen gegenüber einem unseriösen Händler ins Leere laufen würden. Aber Achtung: Wenn beispielsweise beim Bezahlen mit PayPal die kostenfreie Option „Geld an Freunde und Familie senden“ genutzt wurde, springt der Käuferschutz nicht ein."

Weitere Informationen zu Online-Bezahldiensten und den Käuferschutz gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/bezahldienste



Grünes gedeiht auf kleinster Fläche
So schaffen sich auch Mieter:innen ihre eigenen grünen Oasen


Moers, 6. März 2025 - Ein Balkon bietet viele Möglichkeiten der Begrünung. Egal ob Blütenmeer, Kräuter-, Gemüse- oder Kletterpflanzen – für jeden Geschmack ist etwas dabei. „Je mehr Pflanzen in Ballungsgebieten wachsen, desto besser und wirkungsvoller sind die Effekte von Begrünung für das Klima – jeder Blumentopf zählt!”, erklärt Fachreferentin Annika Dobbers von der Verbraucherzentrale NRW. Mit den folgenden praktischen Tipps können auch Menschen ohne eigenen Garten ihre Balkone, Innenhöfe oder die äußeren Fenstersimse einfach bepflanzen.


Planung ist alles
Bevor es losgeht, ist zu klären, welche Lichtsituation auf dem zu bepflanzenden Ort vorherrscht, also ob er sonnig, halbschattig oder schattig ausgerichtet ist. Je nach Lage gilt es, die entsprechenden Pflanzen auszuwählen, denn nichts ist frustrierender, als wenn die Tomatenpflänzchen aufgrund eines zugigen Nordbalkons nicht gedeihen.


Balkon bepflanzen
Wer es gerne richtig üppig grün mag, kann sich einen Balkongarten anlegen. Das geht auch auf kleinstem Raum, indem man auf Kletterpflanzen setzt, die in die Höhe ranken. Bei der Bepflanzung gibt es, abgesehen von den zu beachtenden Lichtverhältnissen, fast keine Grenzen: Einjährige Blumen, mehrjährige Stauden, Ziersträucher, Kräuter und sogar kleinere Obstbäume und Gemüsepflanzen für die Selbstversorgung sind möglich.

Grünes Fensterbrett
Auch für Mieter:innen ohne Balkon gibt es Möglichkeiten für mehr Grün – und zwar außen am Fensterbrett. Mit etwas Planung setzen bepflanzte Blumenkästen übers Jahr hinweg bunte Akzente. Viele Kräuter wie Thymian oder Schnittlauch sind wahre Insektenmagnete.

Trockenheitsverträglichere und insektenfreundliche Arten wie die pfirsichblättrige Glockenblume (Campanula persicifolia), der Steinquendel (Calamintha nepeta), die Wegwarte (Cichorium intybus), die Wiesen-Witwenblume (Knautia arvensis) oder verschiedene Storchschnabel-Sorten tragen auch im Blumentopf zur heimischen Artenvielfalt bei. Und wer zu höher wachsenden Gräsern und Stauden greift, kann sich über einen natürlichen Sichtschutz am Fenster freuen.

Bei hoch wachsenden Pflanzen muss allerdings darauf geachtet werden, dass der Schwerpunkt unten im Kasten liegt und die Blumenkästen gut gesichert sind.


Flexibel bleiben mit Töpfen
„Der kleinste Garten ist ein Blumentopf“ – das ist durchaus wörtlich zu nehmen, denn die meisten Pflanzen gedeihen auch gut in Töpfen. Wichtig ist nur die Wahl der passenden Gefäße und Größen. Wer auf Blumentöpfe setzt, bleibt flexibel und kann sie bei einem Umzug einfach mitnehmen.

Übrigens: Die meisten Tomaten wachsen in einem Topf auf einem sonnigen Balkon und ohne direkten Regen von oben sogar besser als im Gartenbeet. Auch Radieschen, Salat, Mangold oder Stangenbohnen als Kletterpflanze sind dankbare Topfgewächse. Die meisten Kräuter wachsen ebenfalls gut in Pflanzgefäßen.

Grüne Wände
Für eine individuelle Wandgestaltung oder auch als Sonnen- oder Sichtschutz sind Kletterpflanzen ideal. Mit etwas handwerklichem Geschick lassen sich viele Ideen im Eigenbau umsetzen. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Gebäudewand keinen Schaden nimmt. Das gilt auch für Kletterpflanzen wie wilder Wein und Efeu, die direkt an der Wand haften. Hier sollte eine Rücksprache mit dem Vermieter oder der Vermieterin erfolgen.

Gut für Mensch und Umgebung
Grüne Oasen können ein Gegengewicht zu den Hitze-Inseln der Stadt bilden und für Abkühlung gerade in tropischen Nächten sorgen. Zudem bieten bepflanzte Bereiche rund ums Haus Vögeln und Insekten Lebensraum und Nahrungsquellen. Wer auf Nachhaltigkeit achtet, sammelt Regenwasser für die Bewässerung und verzichtet auf torfhaltige Erde und Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Ökosysteme.

Wissenswertes zur Begrünung inklusive Pflanzlisten auf
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-mietbegruenung

Kostenloser Online-Vortrag am Mittwoch, 12. März, 17 bis 18 Uhr: „Kleine Oase, große Wirkung – Begrünungsmöglichkeiten für Mieter:innen“: Anmeldung unter www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen

Podcast-Folge: Klimaanpassung für Mieter:innen
www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-energieschub-podcast

Für weitere Informationen Verbraucherzentrale NRW in Moers
Tel.02841/60 776 01 
moers@verbraucherzentrale.nrw

Februar 2025

Wussten Sie schon
…, woher die Tomaten aus der Dose wirklich stammen?
Moers, 24. Februar 2025 - Im Gegensatz zu frischem Obst und Gemüse muss bei Lebensmitteln aus der Dose oder Tube das genaue Ursprungsland nicht angegeben werden. Gerade bei Tomatenprodukten führt das bei Verbraucher:innen immer wieder zu Verwirrungen.


Hinweise wie "Hergestellt in Italien" oder "In Italien produziert" bedeuten nur, dass die Tomaten dort verarbeitet wurden – nicht zwangsläufig, dass sie in Italien angebaut wurden. Woher die verwendeten Tomaten für das Tomatenmark stammen, ist oftmals auf den ersten Blick nicht klar erkennbar. Trotzdem dürfen die Angaben zum Ursprung eines Lebensmittels nicht irreführend sein.


„Erweckt die Verpackung den Eindruck, dass die Tomaten aus Italien stammen, muss dies auch der Wahrheit entsprechen“, erklärt Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW. Um möglichen Täuschungen entgegenzuwirken greift hier eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2020. Sie besagt, dass ein Hinweis erfolgen muss, wenn die Herkunft eines Produkts angegeben wird, diese aber nicht mit dem Anbauort der primären Zutat übereinstimmt.


Das bedeutet konkret: Wenn ein Tomatenmark mit "Hergestellt in Italien" beworben wird, die verwendeten Tomaten aber aus China, der Türkei oder einem anderen Land stammen, muss dies klar und gut sichtbar auf der Verpackung stehen – nicht klein gedruckt irgendwo auf der Rückseite. Wer ein Produkt mit dem Hinweis "100 Prozent italienische Tomaten" oder "nur mit italienischen Tomaten hergestellt" kauft, kann also sicher sein, dass nur italienische Tomaten enthalten sind.


Hersteller dürfen mit solchen Formulierungen nämlich keine falschen Erwartungen wecken. Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflicht sind keine Lappalie. Unternehmen, die irreführende Angaben machen oder die Pflichtkennzeichnung verschleiern, müssen mit Geldstrafen rechnen.


Verbraucherzentrale NRW in Moers Tel. 02841/60 776 01
moers@verbraucherzentrale.nrw


"Ab jetzt finanziell unabhängig" - Neuerscheinung der Verbraucherzentrale
21. Februar 2025 - Frauen arbeiten häufiger Teilzeit, sodass sie schon deshalb weniger verdienen als Männer. Dafür haben sie bei Care-Arbeit die Nase vorn: Ob Kinder oder pflegebedürftige Angehörige – die Stelle für die Betreuung der Familienmitglieder ist meist weiblich besetzt.


Spätestens beim Blick auf die Renteninformation wird klar: Die gängige Biografie von Frauen endet vielfach in Altersarmut. Dass das kein unabänderliches Schicksal sein muss, zeigt der neue Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein nachhaltiger Finanzplaner für Frauen“ der Verbraucherzentrale.  

Das Buch behandelt die Themen:  
- Warum Rentenlücken entstehen und wie der Kassensturz klappt - Welche Stellschrauben für eine gute Altersvorsorge wichtig sind
- Geldanlage individuell: Risikoneigung, Anlagehorizont und persönliche Ziele - Versicherungen: Passende Absicherung in verschiedenen Lebensphasen
- Was bei Trennung und Scheidung in Sachen Finanzen zu regeln ist - Finanzen in Patchworkfamilien - Erbschaften – nicht immer ein finanzielles Plus  

Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein Finanzratgeber für Frauen 1. Auflage 2025, 208 Seiten, 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro  
www.verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/frauenfinanzplaner

 

Abzockmaschen: Wenn Kredite zur Kostenfalle werden
Wie Verbraucher:innen sich vor unseriösen Angeboten schützen können
Moers, 21. Februar 2025 - Viele Finanzierungs- und Anlageangebote versprechen schnelle Lösungen oder hohe Gewinne – doch oft steckt eine Abzockmasche dahinter. Versteckte Kosten, überhöhte Zinsen oder unseriöse Geschäftsmodelle führen dazu, dass Verbraucher:innen viel Geld verlieren oder in die Schuldenfalle geraten.

Besonders riskant sind vermeintlich schufafreie Kredite, Buy-Now-Pay-Later-Modelle oder fragwürdige Geldanlagen mit unrealistischen Renditeversprechen. „Viele Anbieter setzen gezielt auf intransparente Verträge und psychologische Tricks, um Kund:innen in teure Verpflichtungen zu locken“, warnt Marcus Köster, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Worauf besonders zu achten ist und wie man Abzockmaschen erkennt, zeigt das neue Informationsangebot der Verbraucherzentralen auf www.verbraucherzentrale.de/abzockmaschen.

Null Prozent-Finanzierungen kritisch prüfen
Wer eine Null-Prozent-Finanzierung abschließt, sollte genau hinschauen. Oft sind diese Angebote an teure Zusatzverträge gekoppelt, etwa Versicherungen, die unnötig sind und hohe Kosten verursachen. Zudem können versteckte Gebühren anfallen, die das vermeintlich kostenlose Darlehen verteuern.

Das Risiko erhöht sich, wenn Verbraucher:innen mehrere solcher Finanzierungen parallel nutzen – die monatlichen Raten summieren sich und können zu finanziellen Engpässen führen. Wer eine Null-Prozent-Finanzierung nutzen möchte, sollte genau prüfen, welche Verpflichtungen damit einhergehen und ob die monatlichen Raten langfristig tragbar sind. Besser ist es, direkt zu sparen oder nach Alternativen zu suchen, die keine versteckten Kosten beinhalten.

Buy Now Pay Later? Nur mit Bedacht!
„Jetzt kaufen, später zahlen“ klingt zunächst nach einer bequemen Lösung, insbesondere bei spontanen oder unvorhergesehenen Ausgaben. Doch diese Angebote können schnell zur Schuldenfalle werden. Wer mehrere Einkäufe auf diese Weise finanziert, verliert leicht den Überblick über die anstehenden Zahlungen. Hinzu kommt, dass verspätete oder nicht geleistete Zahlungen hohe Mahngebühren nach sich ziehen können.

Einige Anbieter verlangen zudem hohe Zinsen, sobald eine Zahlung aufgeschoben wird. Auch die Bonität kann durch unbedachte Nutzung dieser Angebote leiden, was spätere Kreditaufnahmen erschwert. Verbraucher:innen sollten sich daher vor jeder Nutzung fragen: Kann ich die Raten wirklich problemlos zahlen? Falls nicht, ist es sicherer, auf den Kauf zu verzichten oder nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen.

Schufafreie Kredite – meist eine Falle
Kredite ohne Schufa-Prüfung werden häufig als Lösung für Menschen mit schlechter Bonität beworben. Doch in den meisten Fällen verbergen sich hinter solchen Angeboten hohe Zinsen, versteckte Gebühren oder andere teure Abzockmaschen. Seriöse Banken vergeben Verbraucherkredite grundsätzlich nur nach einer Bonitätsprüfung – das dient auch dem Schutz der Verbraucher:innen.

Bei schufafreien Krediten müssen Kreditnehmer:innen oft hohe Vorkosten zahlen. Manchmal landen sie bei Angeboten, bei denen sie Vorauszahlungen erbringen sollen, ohne dass sie tatsächlich ein Darlehen erhalten. In anderen Fällen werden überteuerte Versicherungen oder Zusatzverträge aufgedrängt. Wer dringend Geld benötigt, aber nicht die nötige Bonität hat, sollte sich stattdessen an seriöse Schuldnerberatungen wenden, um alternative Lösungen zu finden. Besser als ein teurer Notkredit ist es allemal, langfristig eine Reserve für Notfälle aufzubauen.

Vorsicht bei hohen Renditeversprechen
Gerade in Zeiten niedriger Zinsen wirken Angebote mit hohen Renditen verlockend. Doch oft stecken unseriöse Anbieter dahinter, die es mit unrealistischen Versprechen auf das Kapital von Anleger:innen abgesehen haben. Auch Haustürgeschäfte mit vermeintlichen Wertanlagen wie Faksimile-Büchern sind eine bekannte Abzockmasche. Wer Geld investieren will, sollte sich vorab gründlich informieren und niemals unter Druck Verträge unterschreiben. Ein gesundes Misstrauen gegenüber Angeboten mit „sicherem Gewinn“ schützt vor hohen finanziellen Verlusten.


Psychologische Tricks durchschauen
Viele unseriöse Anbieter setzen auf psychologische Manipulation, um Verbraucher:innen zu schnellen Entscheidungen zu drängen. Dazu gehören zeitlich begrenzte Angebote, künstliche Verknappung („nur noch wenige verfügbar!“) oder exklusive Deals, die es nur für „ausgewählte Kund:innen“ geben soll.
Auch Angsttaktiken werden genutzt, etwa Warnungen vor angeblich drohenden finanziellen Verlusten, wenn man nicht sofort handelt. Solche Strategien zielen darauf ab, rationales Denken auszuschalten und Menschen zu unüberlegten Vertragsabschlüssen zu bewegen.
Wer unter Druck gesetzt wird, sollte stets skeptisch bleiben, sich Bedenkzeit nehmen und gegebenenfalls unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Wer sicher gehen will, sollte keine finanziellen Entscheidungen überstürzt treffen. Was sich zu schön anhört, um wahr zu sein, ist meist auch zu schön, um wahr zu sein.

Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via Girokonto gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990
Für weitere Informationen Verbraucherzentrale NRW in Moers
Tel. 02841/60 776 01


Rosenmontag-Schließung
"Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Moers auf der Kirchstraße 42 bleibt an Rosenmontag geschlossen. Ab Dienstag, 04. März 2025 sind die Berater dann wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für die Anliegen aller ratsuchenden Bürger da. Diese sind: Mo. und Do. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr sowie Di. und Fr. 09:00-13:00 Uhr.



Verbraucherzentrale NRW bietet Selbstlernkurs zur ePA
Kostenlos und online: Einführung in die digitale Patientenakte und ihre Funktionen
Moers, 17. Februar 2025 - Der Kurs macht mit den grundlegenden Funktionen, Vorteilen und Risken der ePA vertraut. Es gibt zwei Lerneinheiten mit Informationsmaterial und interaktiven Übungen. Der Kurs ist zeitlich flexibel: Mitmachen im eigenen Tempo.

Es gilt das sogenannte Opt-out-Prinzip: Wer nicht widerspricht, ist automatisch dabei. Deshalb und aufgrund der Debatten über die Datensicherheit gab es zum Jahreswechsel viel Wirbel um die neue (digitale) elektronische Patientenakte. Seit über 20 Jahren wird sie geplant, nun ist sie da. Und gesetzlich Krankenversicherte müssen sich damit beschäftigen.


Welche Dokumente sollte man dort digital einstellen? Welche Behandlungen möchte man verbergen? Wie bekommt man überhaupt Zugang? Diese und weitere Fragen beantwortet die Verbraucherzentrale NRW in einem kostenfreien Selbstlernkurs ab 17. Februar 2025. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Der Kurs ist flexibel und ermöglicht es, in eigenem Tempo zu lernen – ohne feste zeitliche Vorgaben.


Seit dem 15. Januar 2025 läuft die Pilotphase der elektronischen Patientenakte (ePA) in bestimmten Test-Regionen mit ausgewählten Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken. Die gesetzlichen Krankenkassen beginnen derzeit schrittweise damit, ePA-Konten für ihre Versicherten anzulegen.

In den App-Stores können die entsprechenden ePA-Apps der Krankenkassen bereits heruntergeladen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase wird die ePA bundesweit eingeführt und kann dann von allen gesetzlich Versicherten genutzt und von Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken befüllt werden. Ein konkretes Datum für den bundesweiten Start steht jedoch noch nicht fest.

Mit der ePA erhalten gesetzlich Versicherte erstmals die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten digital zu speichern, zu verwalten und bei Bedarf mit Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern zu teilen. Für viele Versicherte bedeutet dies den Einstieg in das digitale Gesundheitswesen.
Um diesen Einstieg zu erleichtern, bietet die Verbraucherzentrale NRW einen kostenlosen Online-Selbstlernkurs an, der eine verständliche Einführung in die wichtigsten Fragen rund um die elektronische Patientenakte bietet.

Der Kurs richtet sich an alle, die sich mit den grundlegenden Funktionen, Vorteilen und Risiken der ePA vertraut machen möchten. Er besteht aus zwei Lerneinheiten, die Informationsmaterial und interaktive Übungen umfassen.

Teilnehmer:innen lernen unter anderem:
- Die Grundlagen der ePA: Was ist die elektronische Patientenakte, welche Vorteile und Herausforderungen gibt es?
- Funktionen der ePA: Wie können Gesundheitsdaten gespeichert, verwaltet und geteilt werden?
- Datenschutz und Datensicherheit: Wie soll die Sicherheit der persönlichen Gesundheitsdaten gewährleistet werden?


Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Die Teilnehmer:innen erhalten eine E-Mail mit einer Einführung in die beiden Themenblöcke sowie einem Link zu einer interaktiven Lerneinheit. Der Kurs ist flexibel und ermöglicht es, in eigenem Tempo zu lernen – ohne feste zeitliche Vorgaben.


Für alle die, die tiefer in das Thema einsteigen möchten, gibt es am Mittwoch, 26. Februar 2025, und am Mittwoch, 5. März 2025, jeweils in der Zeit von 17 bis 18 Uhr einen Online-Talk, in dem Fragen zur ePA und zum Kurs beantwortet werden. Die Teilnahme am Zoom-Talk ist freiwillig. Der Link wird mit der Einführungsmail für den Kurs versandt.

Eine Fortführung des Kurses zu praktischen Anwendungen in der ePA-App und konkreten Möglichkeiten für Menschen, die die App nicht verwenden wollen, ist nach dem bundesweiten Start der ePA geplant.

Kursdauer: fortlaufend
Kosten: Kostenlos
Anmeldung: Ab sofort über www.verbraucherzentrale.nrw/meine-epa

Mehr zur elektronischen Patientenakte unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/57223


Betrügerische Mails sind immer schwerer zu durchschauen
Verbraucherzentrale NRW warnt anlässlich des Safer Internet Day am 11. Februar vor einer neuen Qualität von Phishing-Mails

Moers, 10. Februar 2025 - Sparkasse, Postbank, Telekom, PayPal – es sind oft die großen Unternehmen, deren Namen Kriminelle für betrügerische E-Mails (Phishing-Mails) missbrauchen. Denn bei Firmen mit großem Kundenstamm ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass unter den wahllos ausgewählten Adressaten einige dabei sein werden, die die Behauptung in der Mail glauben und in die Falle tappen.


„Die Methoden werden dabei zunehmend raffinierter”, sagt Gisela Daniels, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW. „Früher ließen sich Phishing-Mails an schlechter Rechtschreibung, falscher Absender-Adresse, seltsam verlinkten Internet-Adressen und einem fehlenden Namen in der Anrede erkennen. Inzwischen braucht man viel mehr technisches Verständnis, um Phishings-Mails zu durchschauen.” Der Experte erklärt, wie Verbraucher:innen eine verdächtige Mail auf Echtheit prüfen können.


Aussagen aus E-Mails sollten immer überprüft werden
Wann immer Verbraucher:innen eine E-Mail von einem Unternehmen erhalten, bei dem sie ein Kundenkonto haben, sollte man misstrauisch sein und die Informationen aus der Mail verifizieren. Verbraucher:innen gehen dafür auf die Internetseite des Anbieters und loggen sich im Kundenkonto ein.

Wichtig: Die Unternehmensseite darf nicht über einen Link in der verdächtigen Mail aufgerufen werden. Alternativ können sich Betroffene auch über die echte App des Anbieters in ihr Kundenkonto einloggen. Dort können sie prüfen, ob sie tatsächlich diese Nachricht erhalten haben und ob wirklich Handlungsbedarf besteht. Den Aussagen und Aufforderungen aus einer Mail sollten Verbraucher:innen nie trauen.


Keine Links öffnen oder Daten eingeben
Hinter Phishing-Mails steht immer der Versuch, persönliche Daten abzugreifen, mit denen Kriminelle dann weiteren Schaden bei den Betroffenen anrichten könnten, zum Beispiel das Girokonto zu leeren. Schon das Öffnen eines Links kann gefährlich werden, wenn Kriminelle im Quellcode der Seite ein Schadprogramm verstecken und die Betroffenen sich dadurch einen Virus oder Trojaner einfangen.

Wurden persönliche Daten eingegeben, besteht akuter Handlungsbedarf. Handelte es sich beispielsweise um sensible Kontodaten, sollte umgehend das Kreditinstitut oder der Zahlungsdienstleister kontaktiert werden und ferner Strafanzeige gestellt werden.


Auch das Empfängerfeld kann verdächtig sein
Verbraucher:innen sollten prüfen, ob sie tatsächlich als Empfänger der Mail adressiert sind. Unternehmen sprechen ihre Kund:innen in E-Mails grundsätzlich mit ihrem Namen an und niemals mit "Sehr geehrter Kunde" oder "Sehr geehrter Nutzer". Manchmal haben Kriminelle den Namen ihrer Opfer aber schon herausgefunden und schreiben sie mit persönlicher Ansprache an.

Eine weitere Betrugsmasche, die seit kurzem im Zusammenhang mit PayPal von Kriminellen eingesetzt wird, ist das Anlegen von Verteilerlisten. Die Kriminellen richten bei einem entsprechenden Anbieter eine E-Mail-Adresse als Verteilerliste ein. In diese Liste tragen sie die Mail-Adressen ihrer Opfer ein. Bei PayPal nutzen sie die Funktion "Geld anfordern" und geben die Adresse ihrer Verteilerliste ein. Dorthin wird eine echte PayPal-Mail geschickt und automatisch an alle anderen unsichtbaren Mail-Adressen des Verteilers gestreut. So erhalten die Betroffenen Mails, die gar nicht an sie adressiert sind.


So erkennt man den echten Absender der Mail
Viele Phishing-Mails sind sehr gut gemacht. Die E-Mailadresse des Absenders scheint vertrauenswürdig. Wer tatsächlich hinter der E-Mail steckt, lässt sich über den Mail-Header, auch Quelltext genannt, sicher feststellen. Der Header enthält Informationen zum Empfänger, Absender sowie der IP-Adresse des Absenders, die sonst nicht sichtbar wären.

Cyberkriminelle können zwar grundsätzlich auch Fälschungen in den Header einbauen, beispielsweise falsche Zeilen. Aber bestimmte Bereiche des Headers sind vertrauenswürdig und können einen Betrugsversuch aufdecken. Wie der E-Mail-Header ausgelesen werden kann, hängt vom genutzten Mail-Programm ab. Eine Hilfe für das Auslesen des Headers findet sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW.

Weiterführende Infos und Links:
Weitere Informationen zu Phishing-Mails unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6073
Mehr zur PayPal-Betrugsmasche mit Verteilerlisten unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/102961


Nachhaltig jeck: Preiswert und umweltfreundlich feiern an Karneval
Von Kostüm bis Deko: Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps
Für alle Karnevalsfans steht der Höhepunkt der fünften Jahreszeit bevor: Am 27. Februar ist Weiberfastnacht und bis Aschermittwoch, 5. März, übernehmen in den Faschingshochburgen die Jecken das Regiment. Im Handel zeigt sich das bereits durch ein großes Angebot an Karnevalsartikeln. Verlässliche öko-faire Siegel sucht man dabei vergebens.


„Aber für schadstoffbelastete Polyesterkostüme aus Fernost, Plastikglitzer, erdölbasierte Schminke und Wegwerf-Deko gibt es Alternativen, die richtig Spaß machen und noch dazu individueller und kreativer sind als das übliche Saison-Angebot. Vieles davon ist auch noch preiswerter“, so Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. Für große und kleine Jecken hat sie einige Ideen zusammengestellt:


Kostüme mit dem gewissen Etwas
Jedes Jahr die Qual der Wahl: Wie verkleide ich mich? Tauschpartys oder Kreativ-Sessions in Kindergarten, Schule oder im Familien- und Freundeskreis bieten schon vor dem Start in die närrische Zeit eine gute Gelegenheit, anzuprobieren, in Feierstimmung zu kommen und am Ende mit einem tollen Kostüm nach Hause zu gehen.


Statt auf Online-Plattformen und in Karnevalsshops mit schlimmstenfalls unfair produzierten Billigkostümen und Massenware aus Plastik stöbert es sich spannender auf dem Dachboden und in Second-Hand-Shops. Ausgefallene Hüte, glitzernde 80er-Jahre-Klamotten oder bunte Accessoires können zur individuellen Verkleidung umfunktioniert werden.

- Wer mehr Inspiration braucht, findet im Internet jede Menge Tipps, wie sich Stoffreste, Kartons, Verpackungen, Zweige und Co. zum Kostüm oder Accessoire upcyceln lassen. Kostümverleihe sind eine weitere gute Möglichkeit für alle, die jedes Jahr Abwechslung lieben, aber nicht so die Do-it-yourself-Typen sind. Ressourcen, Geld und Platz im Kleiderschrank spart auch das.

Glitzer und Farbe ohne Mikroplastik und hautreizende Chemie
Gute Nachricht nicht nur für Meerjungfrauen, Einhörner und Eisköniginnen: Manche Dinge entwickeln sich zum Besseren – zum Beispiel loser Glitter, den es jetzt per Gesetz nur noch ohne Kunststoffpartikel gibt, sodass sich niemand Gedanken machen muss, ob er durch den Schimmer im Gesicht Mikroplastik verbreitet.


- Mit fester Körperbutter oder Tagescreme lässt sich der Glitter gut und sogar hautfreundlich fixieren. Mit zertifizierter Naturkosmetik in bunten Farben (zum Beispiel mit dem COSMOS- oder NATRUE-Siegel) können Närrinnen und Narren ihr Gesicht auch ohne Azofarben, Erdöl-Paraffine oder Silikone prachtvoll verwandeln. Wasserlösliche Farben machen das Abschminken von vornherein einfacher, ansonsten leistet dabei ein Pflanzenöl gute Dienste.

Wiederverwertbare und umweltfreundliche Deko
Mehrfach nutzen heißt auch beim Dekorieren die Zauberformel für ein nachhaltiges Vergnügen. Girlanden und Wimpelketten sorgen beispielsweise auf der nächsten Geburtstagsparty wieder für ein fröhliches Ambiente. Bei Luftschlangen und Konfetti ist die Wiederverwertung zugegeben knifflig. Aber auch hier gibt es kreative Lösungen, um zu vermeiden, dass Plastik auf der Straße und im Müll landet.


- Konfetti sollte aus Papier bestehen und nicht in der Kunststoff- oder Metallvariante gewählt werden – so ist es immerhin in der Umwelt abbaubar. Luftschlangen-Spray ist für umweltbewusste Jecken ein No-Go, Luftballons von Online-Händlern mit Sitz in Fernost sind oft mit krebserzeugenden Nitrosaminen weit über dem europäischen Grenzwert belastet. Umwelt- und gesundheitsfreundlicher sind Ballons auch aus fairem Naturlatex mit dem Fair-Rubber-Siegel. In der Umwelt sollten die Luftballons aber generell nicht landen, weil sie dort zur Gefahr für Tiere werden können.

Mehrwegflaschen und -becher ins Gepäck
Feiern macht durstig und auf den Partymeilen in den Hochburgen gilt oft ein Glasverbot. Trinkflaschen aus Edelstahl oder Mehrwegbecher sind auch in der närrischen Zeit nützlich für Heiß- und Kaltgetränke. Wer gerne die Hände frei hat, kann sie witzig ins Kostüm integrieren oder umhängen."

Infos und Links: Viele weitere Tipps gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/22790

Januar 2025

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025 – Ratgeber der Verbraucherzentrale
Moers, 3. Februar 2025 - Jeder Vierte der mittlerweile 21 Millionen Rentner und Pensionäre in Deutschland muss Steuern zahlen. Bis zum 31. Juli 2025 muss nun die Steuererklärung für 2024 abgegeben werden, soweit kein Steuerberater mit von der Partie ist.


Klar gegliedert und formuliert, informiert der neue Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025 “ über Paragraphen und Neuerungen im Steuerrecht – mit verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024. Die Kernfrage für alle: Wie kann ich als Rentner meine Steuerlast mindern?


Denn Rente ist nicht gleich Rente, fast jeder Fall ist anders. Und gefühlt ist die Steuerbelastung immer zu hoch. In zehn wichtigen Fragen und Antworten führt die Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin Gabriele Waldau-Cheema durch den Steuerdschungel und klärt auf: Wo trage ich meinen Nebenjob ein?


Was muss ich an Belegen und Nachweisen dem Finanzamt zuschicken? Muss ich überhaupt Steuern zahlen?
Der erste Teil zeigt anhand praktischer Tipps und gut nachvollziehbarer Beispiele wie das zu versteuernde Einkommen berechnet wird – denn immerhin sieben unterschiedliche Einkunftsarten haben ihre Besonderheiten. Im zweiten Teil informiert der Ratgeber, wie sich die Steuerlast ganz legal reduzieren lässt: durch Entlastungsbeträge, steuerfreie Einnahmen, Werbungskosten und Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen oder energetische Maßnahmen.


Bei der Antwort hilft der neue Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025" der Verbraucherzentrale  – mit verständlichen Ausfüllhilfen und den aktuellen Änderungen des Jahressteuergesetzes 2024.   Ratgeber "Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025"  
1. Auflage 2025 - 208 Seiten - 16,00 Euro (Buch). E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.



Finanzkompetenz aufbauen in der „Fokuswoche Geld“
Verbraucherzentralen bieten bundesweit eine Woche lang 25 kostenlose Online-Vorträge
Fachleute informieren unabhängig, kompetent und verständlich
Vorträge sind nach Anmeldung kostenfrei
Geeignet für Menschen mit und ohne Vorwissen

Moers, 23. Januar 2025 - Über Geld spricht man nicht? Von wegen. Die „Fokuswoche Geld“ informiert vom 27. bis zum 31. Januar 2025 rund um Finanzthemen. Bereits zum zweiten Mal geben Finanzexpert:innen eine Woche lang wieder unabhängig, ungeschönt und unkompliziert Tipps zu den Themen Geldanlage, Versicherungen, Sparen bei jedem Budget, private Altersvorsorge und zur Verrentung von Immobilien.

Die Teilnahme ist kostenlos. Es ist lediglich eine vorherige Anmeldung notwendig. Alle Termine und Informationen zur Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.nrw/fokuswoche-geld.


Antworten auf grundlegende finanzielle Fragen
Nach dem Motto „Mehr verstehen. Leichter entscheiden“ werden klare Informationen und wichtiges Hintergrundwissen vermittelt, um den Verbraucher:innen Orientierung im Finanzdschungel zu geben. Die Fachleute der Verbraucherzentralen bieten Online-Vorträge an, in denen die genannten Themen leicht verständlich aufbereitet werden.

Es geht um grundlegende finanzielle Fragen, die Menschen in jeder Lebenslage betreffen: Wie bin ich im Falle einer Berufsunfähigkeit versichert? Was ist eigentlich ein ETF? Geht Geldanlage auch nachhaltig? Wie kann ich für das Alter privat vorsorgen? Sind meine Versicherungen passend? Ist es sinnvoll, mit der Immobilie die Rente abzusichern? Wie und wo lässt sich der ein oder andere Euro monatlich noch einsparen?

Die „Fokuswoche Geld“ richtet sich an Verbraucher:innen mit und ohne Vorwissen. „Ziel ist es, wesentliche Kenntnisse zu vermitteln, damit Verbraucher:innen die für sie passenden Entscheidungen treffen können“, erklärt Christian Urban, Gruppenleiter und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Themen der Fokuswoche Geld 2025
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten vom 27. bis 31. Januar 2025 gemeinsam folgende Online-Vorträge an:

Private Altersvorsorge – Wie gehe ich vor?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag, 28.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 15 Uhr

Immobilien-Verrentung – Das Haus zu Geld machen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 15 Uhr

Nachhaltig anlegen – Worauf sollten Sie achten?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 15 Uhr

Berufsunfähigkeitsversicherung – Was sind die Grundlagen?
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 15 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 18 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 11 Uhr

Versicherungen – Welche sind wichtig?
Termine: Montag, 27.01.2025, 11 Uhr | Dienstag, 28.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 11 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr

ETF – Warum sie erste Wahl sind
Termine: Dienstag, 28.01.2025, 18 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 18 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 12 Uhr | Freitag, 31.01.2025, 15 Uhr

ETF kaufen – Die Schritt-für-Schritt-Anleitung
Termine: Montag, 27.01.2025, 18 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 18 Uhr

Sparen für jedes Budget – Wo stecken die Geldfresser?
Termine: Montag, 27.01.2025, 15 Uhr | Mittwoch, 29.01.2025, 11 Uhr | Donnerstag, 30.01.2025, 11 Uhr

Weiterführende Infos und Links:
Zur Anmeldung geht es hier: www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-geld

Die „Fokuswoche Geld“ findet statt im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Beratungsstelle Moers Kirchstr. 42 47441 Moers Tel.:  02841 60 776-01 Fax.: 02841 60 776-07 moers@verbraucherzentrale.nrw


Restschuldversicherung: Jetzt besserer Schutz vor Schuldenfalle
Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, Kredite über Restschuldversicherungen abzusichern / Ab Januar gelten strengere Regeln
Moers, 16. Januar 2025 - Für größere Anschaffungen nehmen viele Menschen einen Kredit auf, etwa bei einem Autokauf oder einer neuen Küche. Beim Vertragsabschluss bekommen Kund:innen dann oft eine Versicherung angeboten, die den Kredit absichern soll. Banken, Möbelhäuser oder Autohäuser versprechen damit, die Rückzahlung abzusichern, falls jemand die vereinbarten Raten im Fall eines Jobverlustes oder längerer Krankheit nicht zurückzahlen kann. Solche sogenanten Restschuldversicherungen sind jedoch unter anderem wegen hoher Provisionen sehr teuer und greifen in vielen Fällen gar nicht.


„Wir kritisieren diese Angebote seit Jahren“, sagt Rita Reichard, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, „denn statt in eine Absicherung führt diese Art der Restschuldversicherung viele Menschen in die Insolvenz. Deshalb ist es gut, dass sie ab Januar nicht mehr zeitgleich mit einem Kredit abgeschlossen werden dürfen, sondern nur mit einer Woche Bedenkzeit.“ Reichard erklärt die Nachteile und wie man bereits abgeschlossene Verträge beenden kann.


Wofür ist eine Restschuldversicherung gedacht?
Restschuld- oder Ratenkreditversicherungen sind in Deutschland weit verbreitet. Sie sollen die Ratenzahlung für den Fall von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall absichern.

Was ist der Haken?
Hauptkritikpunkt sind die hohen Kosten und die eingeschränkten Leistungen. Restschuldversicherungen sind in der Regel sehr teuer. Meist wird eine Einmalprämie gezahlt, die zwischen 10 und 20 Prozent der Nettokreditsumme liegen kann. Diese Einmalprämie wird durch Erhöhung der Nettokreditsumme mitfinanziert.

Zusätzlich zur Erhöhung des Nettokredits steigen dadurch natürlich auch die Zinsen, die die Kreditnehmer:innen an die Bank zurückzahlen müssen. So können mehrere tausend Euro an zusätzlicher Belastung entstehen. Kündigt man vorzeitig die Restschuldversicherung, werden die in der Einmalprämie enthaltenen hohen Abschlusskosten nicht oder nur teilweise zurückerstattet.

Strengere Regeln ab Januar
Restschuldversicherungsverträge, die nach dem 1. Januar 2025 neu abgeschlossen werden, dürfen frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages geschlossen werden. Wird dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag nichtig.

Bislang galt, dass die Versicherer ihre Kund:innen eine Woche nach Vertragsschluss erneut über ihr Widerrufsrecht belehren müssen, ein gleichzeitiger Abschluss von Kredit und Restschuldversicherung war aber möglich und üblich. Die neue Regelung erschwert die Vermittlung dieser Versicherung und schützt Verbraucher:innen besser vor einer übereilten Unterschrift.


Welche Leistungen sind in der Regel ausgeschlossen?
Anders als viele denken, zahlt die Versicherung längst nicht in allen Fällen und meistens nur für einen begrenzten Zeitraum von einem Jahr. Man sollte zudem auf die vereinbarten Wartezeiten, zusätzlichen Karenzzeiten sowie Ausschlussklauseln achten.

So sind in vielen Verträgen psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz „Arbeitsunfähigkeit“ ausgeschlossen oder Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich nicht versichert, wenn diese innerhalb der Wartezeit eintritt oder wenn das Arbeitsverhältnis bei Vertragsschluss noch nicht lange genug bestand.


Wie beendet man eine Restschuldversicherung?
Am einfachsten ist der Widerruf: Innerhalb von in der Regel 30 Tagen nach Abschluss besteht das Recht, den Vertragsabschluss zu widerrufen – das geht auch per E-Mail. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder sind die Vertragsunterlagen unvollständig, besteht die Widerrufsmöglichkeit auch über diesen Zeitraum hinaus.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen vertraglich festgelegte Fristen beachtet werden, man kommt also nicht sofort aus dem Vertrag. Wer im Rahmen einer Umschuldung einen neuen Kredit aufnimmt, muss die Restschuldversicherung beim alten Anbieter separat kündigen.


Welche Alternativen gibt es zur Restschuldversicherung?
Wer das Risiko absichern möchte, plötzlich nicht mehr zahlungsfähig zu sein, kann das über andere Versicherungen oft sinnvoller tun. Dies wären vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung oder die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.

Bei Restschuldversicherungen werden im Versicherungsfall ohnehin eher selten Leistungen erbracht. Statistische Auswertungen zeigen, dass die Restschuldversicherer nur bei etwa 0,3 Prozent der bestehenden Verträge die Kreditraten übernommen haben."

Weiterführende Infos und Links:
Mehr zu den Problemen rund um Restschuldversicherungen unter
www.verbraucherzentrale.nrw/node/32448

Die Verbraucherzentrale NRW bietet Beratung rund um Fragen zu Versicherungen (kostenpflichtig). Details sind zu finden unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung


Kassensturz und Ausgabenplanung - „Das Haushaltsbuch“ hilft beim Umsetzen
Ob die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, die Spritpreise oder die Kosten fürs Deutschlandticket: Allen gemeinsam ist, dass sie seit Jahresbeginn gestiegen sind. Auch fürs Porto und den Personalausweis muss tiefer ins Portemonnaie gegriffen werden. Und die steigenden Preise bei vielen Lebensmitteln und Dienstleistungen tun ein Übriges, dass die Einnahmen- und Ausgabenplanung im neuen Jahr nachjustiert werden muss.


Beim Kassensturz und dem realistischen Management des vorhandenen Budgets leistet der Ratgeber „Das Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentrale praktische Hilfestellung. Begonnen werden kann damit jederzeit. Wo das Geld bleibt, lässt sich in 54 Wochen- und 12 Monatsübersichten systematisch erfassen. Das ermöglicht, sowohl den Überblick zu behalten als auch Sparpotenziale zu erkennen.

Während sich bei den festen Ausgaben für Miete, Energie oder Kinderbetreuung nicht so schnell was ändern lässt, kann bei den veränderlichen Ausgaben sofort die Bremse gezogen werden. Ob bei Kino, Kosmetik oder dem coffee to go: Wer akribisch einträgt, was für die verschiedenen Bereiche wie Lebensmittel, Freizeit oder Mobilität ausgegeben wird, kann Ausgabenspitzen leicht ausmachen. Und direkt gezielt mit dem Gegensteuern anfangen, wenn das Budget ausgereizt ist. Ein Serviceteil enthält Übersichten für die Wartung und Pflege von Haushaltsgeräten, einen Saisonkalender für heimisches Obst und Gemüse und jede Menge Tipps, wie mittel- oder langfristig gespart werden kann."

Der Ratgeber „Das Haushaltsbuch. Alle Finanzen im Griff. Ausgaben und Einnahmen für 12 Monate“ hat 100 Seiten und kostet 12,- Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.



Versicherungsberatung: Was nötig und sinnvoll ist
Versicherungsexperten wissen die richtige Antwort auf die Frage nach sinnvollen Versicherungen.
Moers, 14. Januar 2025 - Es gibt viele Gründe, sich gegen die eine oder andere Eventualität abzusichern. Aber welche Versicherungen sind wirklich sinnvoll? Und wie soll man in der Fülle der Angebote und Tarife die richtige Wahl treffen?

Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale wissen die richtige Antwort. Sie geben Ihnen Auskünfte zu Fragestellungen beim Abschluss von Verträgen und zum Kleingedruckten. Ferner beraten sie hinsichtlich Ihres persönlichen Versicherungsbedarfs in den wesentlichen Versicherungssparten wie beispielsweise:

Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Haftpflichversicherung
Wohngebäudeversicherung
Private Pflegeversicherung

Die nächsten Beratungstermine sind: 21.01.25, 11.02.25 sowie 04. und 25.03.25. Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 45,- Euro. Terminvereinbarung für die persönliche Einzelberatung unter: 02841/60 776 01 oder per Mail unter moers@verbraucherzentrale.nrw

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Moers, Kirchstr. 42, 47441 Moers
Tel.: 02841 60 776-01
Fax.: 02841 60 776-07
moers@verbraucherzentrale.nrw


Wussten Sie schon …, wie Sie alkoholfreie Getränke richtig erkennen?  
Moers, 10. Januar 2025 - Nach den oft feucht-fröhlichen Feiertagen liebäugeln viele aus gesundheitlichen Gründen mit einem „Dry January“, also dem bewussten Verzicht auf alkoholische Getränke für eine gewisse Zeit.


In den Getränkeregalen finden Verbraucher:innen immer mehr alkoholfreie oder alkoholreduzierte Produkte. Doch ein Blick aufs Kleingedruckte ist auch hier wichtig. Hersteller werben gerne mit Begriffen wie „alkoholfrei“, „0,0 Prozent Alkohol“ oder „ohne Alkohol“ auf ihren Produkten.


„Was vermeintlich identisch klingt, ist es aber nicht“, erklärt Lebensmittelexpertin Hannah Zeyßig von der Verbraucherzentrale NRW. Gesetzlich darf zum Beispiel ein Bier noch 0,5 Prozent Alkohol enthalten und trotzdem als „alkoholfrei“ bezeichnet werden. Als alkoholhaltig gilt ein Getränk erst ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Prozent und muss dann entsprechend gekennzeichnet werden.


Aber gerade für Kinder, Schwangere, Stillende und abstinente Alkoholkranke kommt es auf den genauen Wert an. Wer wirklich überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen will oder darf, sollte zu Getränken mit der Bezeichnung „ohne Alkohol“ oder „0,0 Prozent Alkohol“ greifen. Hier können Verbraucher:innen sicher sein, dass wirklich kein Alkohol enthalten ist.



So funktioniert die Echtzeit-Überweisung in zehn Sekunden

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die neue EU-Regelung

Moers, 3. Januar 2025 - Ab dem 9. Januar wird die Option der Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ab diesem Datum Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen.


Ab Oktober 2025 müssen die Geldinstitute auch Überweisungen ihrer Kundschaft innerhalb von zehn Sekunden vom Absender zum Empfänger ermöglichen. „Aus Verbrauchersicht ist das sinnvoll“, erklärt David Riechmann, Jurist und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Damit ist die Echtzeitüberweisung nun auch für normale Überweisungen eine Option und wird somit flächendeckend angeboten.

Positiv: Die Empfänger-Überprüfung mit IBAN-Abgleich wird in diesem Zusammenhang wieder Standard. „Trotzdem sollte man wachsam sein“, rät Riechmann, „da eine Echtzeitüberweisung deutlich schwieriger zurückzuholen ist.“


 Wie funktioniert die Echtzeitüberweisung konkret?
Empfänger:innen werden ebenso wie Auftraggeber:innen innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert, ob der überwiesene Betrag angekommen ist oder nicht. Echtzeitüberweisungen können an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr ausgeführt werden. Es gibt also kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag.

Bislang wurden Überweisungen in der Regel erst nach einem Werktag auf dem Zielkonto gutgeschrieben. Lag ein Wochenende dazwischen, konnte es mehr als 72 Stunden dauern, bis das Geld gebucht wurde. Für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU soll die Echtzeitüberweisung ab 2027 umgesetzt werden.


 Was kostet die Echtzeitüberweisung?
Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Kosten berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer normalen Überweisung entsprechen. Wer also beispielsweise 50 Cent pro Überweisung bezahlt, zahlt in der Regel das gleiche für Echtzeitüberweisungen. Pauschal kostenfrei sind Echtzeitüberweisungen damit nicht, es entfallen aber immerhin die teils hohen Extrakosten, die mancherorts bisher berechnet wurden.


 Ist das wirklich neu?
Nein, die Echtzeitüberweisung war auch bisher schon verfügbar, allerdings wurde sie wegen der Extrakosten nicht besonders häufig genutzt. Laut EU-Kommission entfielen bisher elf Prozent aller in der EU getätigten Euro-Transfers auf Sofortüberweisungen. Nun müssen alle Banken und Sparkassen die Zusatzoption zu den üblichen Kontoführungsgebühren anbieten.


 Welche Risiken gibt es?
Bei einer Echtzeitüberweisung wird das Geld sofort vom Konto abgebucht. Das bedeutet auch, dass es schwerer wieder zurückgeholt werden kann. Ein Risiko für Missbrauch, etwa über Phishing-Methoden ist also da. Um kriminelle Zugriffe zu erschweren, ist bei Überweisungen ein Abgleich von Kontonummer und dem dazugehörigen IBAN-Empfängernamen vorgesehen. Dies erfolgt im Hintergrund zwischen den Instituten.

Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine entsprechende Warnung bereits vor Freigabe der Überweisung erfolgen. Kund:innen können zudem einen Höchstbetrag für ihre Echtzeitüberweisungen festlegen. Gerade in der Einführungsphase könnte das Verfahren für Phishing-Attacken ausgenutzt werden. Beim Online-Banking sollte man deshalb besonders wachsam sein und keine Links in angeblichen E-Mails von der Bank anklicken.

Weitere Infos rund um Geldgeschäfte via Girokonto gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/4990