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Anmeldephase für Sammelklage geht in die finale Runde
Klageeinreichung im Sommer 2023: Tausende Landwirte fordern Kartellschaden in Millionenhöhe zurück  

Hamminkeln, 23. Mai 2023 - Landwirte in ganz Deutschland haben weiter die Chance, ihren Schadensanspruch aus illegalen Preisabsprachen von den Großhändlern von Planzenschutzmitteln einzufordern. Das unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz hat die ursprünglich bis 15.Mai 2023 laufende Anmeldefrist ein letztes Mal bis 26.06.2023 verlängert.
Hintergrund der Ausweitung ist die bundesweit anhaltende hohe Nachfrage nach der Teilnahme am Modell des Rechtsdienstleisters, bei dem auf Geschädigte kein finanzielles Risiko oder Organisationsaufwand zukommen. Seit Beginn der initiative haben sich bisher 3.000 Betriebe dem Bauernbündnis mit einer Fläche von ca. 800.000 ha und einem Einkaufsvolumen von rund 800 Mio. EUR angeschlossen – trotz der großen Zahlen bedeutet das, dass ein Großteil der über 250.000 Landwirte, die Opfer der Kartellanten waren und überhöhte Summen für Pflanzenschutzmittel gezahlt haben, noch nicht tätig geworden sind.  

Die Verfolgung durch das Bundeskartellamt hatte den Grundstein bereits im Jahr 2020 gelegt: Die beteiligten Großhändler, darunter AGRAVIS und BayWa, wurden zu Bußgeldern von insgesamt 157 Millionen Euro verurteilt. Der Schaden für die Viertelmillion Landwirte, die im Zeitraum von 1998 bis 2015 Pflanzenschutzmittel erworben haben, geht indes in die Milliarden – ein Teil davon soll nun den Landwirten mit dem von unilegion aus München aufgesetzten Bauernbündnis wieder rechtmäßig zugeführt werden:
Im Spätsommer 2023 will das Bauernbündnis Klage einreichen, mit schätzungsweise über 3.500 klagenden Betrieben.  

Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, die oft begrenzte Zeit und finanzielle Spielräume zur Verfügung haben, lohnt sich die Sammelklage, um ihre Rückzahlungsansprüche durchzusetzen. Bestärkt sieht sich unilegion durch zwei grundlegende Urteile des Bundesgerichtshofs (i.S. Airdeal und Financialright), die den Weg für das der Klage zugrunde liegende Abtretungsmodell freigemacht haben.
Der Vorteil: Keiner der Landwirte muss als Partei vor Gericht erscheinen oder ein Kostenrisiko tragen – eine von unilegion gegründete Klagegesellschaft vertritt die Landwirte als Kläger und übernimmt die Kosten bei Niederlage – anders als bei einer Klagegemeinschaft, bei der die Geschädigten viel Zeit und Geld in den Prozess investieren und selbst vor Gericht als Kläger auftreten müssen. Die Betriebe legen unilegion lediglich die Rechnungsnachweise für die damals überteuerten Pflanzenschutzmittel vor, den Rest übernimmt das Bauernbündnis. Üblicherweise nehmen nur gut informierte Betriebe teil. Daher verpasst ein Großteil der geschädigten Landwirte die Chance auf Rückerstattung. Derzeit ist davon auszugehen, dass mehr als 70 % der Landwirte noch nicht aktiv geworden sind.  

„Wir können die landwirtschaftlichen Betriebe nur ermutigen, ihr Recht und das Geld, das ihnen zusteht, jetzt noch einzufordern. Für sie sind das keine Peanuts, ganz im Gegenteil – die hohen Ausgaben können für das wirtschaftliche Überleben mitentscheidend sein, gerade in Zeiten, in denen es die Landwirtschaft alles andere als einfach hat“, so Katharina Fröhlich, Geschäftsführerin bei unilegion.  

Das unilegion Bauernbündnis selbst bekommt lediglich im Erfolgsfall eine anteilige Kostenerstattung und eine Provision – deren Höhe sich danach richtet, wie viel Pflanzenschutzmittel der Teilnehmer gekauft hat. Das Gros des erzielten Schadensersatzbetrags (bis zu 79 Prozent) verbleibt in den Händen der betroffenen Landwirte. Wie hoch der Schadensersatz ausfällt, wird anhand einer wettbewerbsökonomischen Begutachtung ermittelt und hängt vom Erfolg bei Verhandlungen mit den Kartellanten bzw. vor Gericht ab.

Basierend auf Erfahrungen aus anderen langlaufenden und flächendeckenden Preiskartellen können die Betriebe auf eine Rückerstattung von bis zu 20 Prozent ihrer Kosten für Pflanzenschutzmittel zuzüglich Zinsen hoffen. Bei derzeit bereits rund 3.000 an der Klage beteiligten Landwirten liegt die geschätzte zu verhandelnde Schadensersatzssumme (zuzüglich Zinsen) bei über 100 Millionen Euro. „Jetzt geht es darum, auf der Zielgeraden noch einmal alle Kräfte und Landwirte zu mobilisieren und den Kartellanten entschlossen entgegenzutreten. Die Marktmacht der Großhändler darf kein ungestraftes Einfallstor für überhöhte Kartellpreise sein. Hier muss der Gerechtigkeit genüge getan werden, dafür stehen wir mit den Landwirten und unseren Partnern ein, auch auch um ein nachhaltiges Zeichen zu setzen“, so Fröhlich.