Duisburg/Hamminkeln,
11. Oktober 2022 BZ auf ein Wort
von Jochem Knörzer Jagd auf wehrlose Tiere
ist keine Tradion, sondern war in grauer Vorzeit
eine Notwendigkeit um zu überleben! Heute
geht man zu Aldi, Lidl, Kaufland und anderen
Discountern und holt sich sich sein Fleisch
unblutig und bratfertig. Schon in den 1960er
Jahren war "auf die Jagd gehen" ein Treffen der
Geschäftsmänner, um fernab der Gesellschaft und
der Familie Geschäfte abzuschließen und
dementsprechend zu begießen. Das Geweih des
Bocks landete im Herrenzimmer an der Wand, das
Fleisch wurde oft verschenkt. Aber selbst das
ist heute Geschichte.
In der heutigen
Zeit jagen Lehrer, Beamte und
Verwaltungsangestellte, die, im Gegensatz zum
selbstständigen Handwerker, auch die notwendige
Muße mitbringen, wehrlose Tiere. Vom Hasen,
Rebhuhn, Fuschs und Reh wird getötet, was vor
die Flinte kommt. Auch eine Katze, eine
Hauskatze, die sich vom Haus ein paar Meter mehr
entfernt hat, wird rücksichtslos gemeuchelt!
Jagd ist, so meine Erfahrung und Meinung,
heute nur noch etwas für Lebewesen, die eine
perverse Ader haben, sich über wehrlose Tiere zu
erheben und diese zu ermorden!
Jagd ist überholt und muss grundsätzlich
verboten werden! Einzig ein Profi,
der angestellte Förster, muss dafür sorgen, dass
krankes und verletztes Wild erlöst wird. Eine
Eindämmung einer Rasse durch Abschuss halte ich
für eine Lüge, die lediglich diese perversen
Mörder vorbringen. Die Natur regelt es, nur
die Rasse Mensch vermehrt sich ohne Sinn und
Verstand!
Update zur
Petition "Füchse - Vögel - Haustiere: Keine Jagd
ohne vernünftigen Grund!"
Wildtierschutz Deutschland e.V.
Die Jagd zum Vergnügen ist
überholt ...
... lasst
sie uns abschaffen!
Mit unserer bisherigen Petition haben wir
viel erreicht, in einigen Bundesländern ist
zumindest der Einsatz von Totschlagfallen (z.B
in Hessen) verboten worden, man denkt über
ganzjährige Schonzeiten für weitere Tierarten
nach oder will gar - wie in Brandenburg -
sämtliche Tierarten von der Jagd ausnehmen, die
durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt
sind.
Steter Tropfen höhlt
den Stein. Deshalb müssen wir, müssen Sie am
Ball bleiben. Dazu haben wir jetzt eine
weitere Petition erstellt,
die sich sowohl an den Bundesagrarminister und
die Bundesumweltministerin als auch an den
EU-Umweltkommissar wendet.
Helfen Sie uns, dieses für die Wildtiere
so wichtige Anliegen voranzubringen: Jetzt
zeichnen
Wesel/Hamminkeln, 25. Juli
2021 - Ohne vernünftigen Grund ist die
Jagd auf die meisten Tierarten nach unserer
Auffassung und der von großen und kleinen
Tierschutzorganisationen tierschutzwidrig.“
Lovis von Wildtierschutz Deutschland e.V. setzt
sich dafür ein, dass der Abschuss von Füchsen
und Haustieren ohne vernünftigen Grund
abgeschafft wird. Unterstützen Sie ihn!
Zeichnen Sie die Petition!

Der Gesetzgeber ist
gefordert, nach dem „wie“ des Tötens (§ 4
Tierschutzgesetz) auch zu regeln, „ob“ eine
Tierart überhaupt im Rahmen der Jagd getötet
werden darf und wann somit ein vernünftiger
Grund vorliegt.
Nachfolgend erläutern
wir kurz, warum das Töten von Haustieren und
die Fuchsjagd abgeschafft werden sollten.
Fuchsjagd
abschaffen: Füchse werden in den
meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit
bejagt, obwohl wir aus vielen jagdfreien
Regionen und aus wissenschaftlichen Studien
wissen, dass die Zahl der Füchse auch ohne Jagd
nicht ausufert.
Jäger töten sie
während der Paarungszeit, während der Tragzeit,
während der Aufzucht der Jungtiere, während der
Wanderschaft auf der Suche nach einem Revier.
Sie werden mit Fallen gejagt und mit Hunden aus
ihrem Bau gebissen, dem vermeintlich sicheren
Rückzugsort für die Geburt der Welpen. Man hält
die höchst sozialen Tiere in kargen Zwingern
gefangen, um Bauhunde an ihnen auszubilden. Sie
sind Opfer von Treibjagden und im Rahmen von
Fuchswochen wird ihnen revierübergreifend
nachgestellt.
Jedes Jahr sterben weit über
400.000 Rotfüchse in Deutschland durch die Jagd
– fünf Millionen in den letzten elf Jahren!
Füchse sind weder
als Lebensmittel verwertbar, noch findet das
Fell der schönen Tiere Absatz. Etwa 97 von 100
getöteten Füchsen werden in Büsche geworfen oder
bestenfalls verbuddelt.
Das ist weder ethisch
zu verantworten, noch ist das ein vernünftiger
Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Haustierabschuss
abschaffen: Erinnern Sie sich an
Brandenburg 2020: Ein Jäger brüstete sich in den
sozialen Medien damit, „28 Katzen in den
Katzenhimmel umgesiedelt“, das heißt
abgeschossen zu haben. Anfang dieses Jahres ließ
sich eine Jägerin aus Augsburg dabei filmen, wie
sie eine in einer Falle gefangene Hauskatze
stümperhaft mit drei Schüssen
tötete. Tierschutzorganisationen gehen davon
aus, dass in Deutschland jedes Jahr bis zu
300.000 Katzen und mehrere Hundert Hunde im
Rahmen des Jagdschutzes getötet werden.
Die Tötung eines
Hundes oder einer Katze stellt den
größtmöglichen Eingriff für das betroffene Tier
und seinen Besitzer dar. Dies
gilt insbesondere auch dann, wenn noch nicht
einmal nachgewiesen werden muss, ob das
betroffene Haustier überhaupt eine nennenswerte
Bedrohung für das Wild darstellt. Für eine
aktuelle gesetzliche Vermutung, dass Hund oder
Katze ab einer Entfernung von z.B. 300 m
zum nächsten Wohngebäude wildern, fehlt es an
jeglichem belastbaren Nachweis.
Und selbst wenn sich
im Einzelfall eine entsprechende Gefahr dann
doch einmal ergeben sollte, würde dies kein
derart pauschales Eingreifen durch
Jagdausübungsberechtige rechtfertigen, mit dem
in Kauf genommen wird, dass unzählige Haustiere
grundlos getötet werden. Gerade auch für Hunde
stehen mit einem etwaigen Leinenzwang oder aber
einer Maulkorbpflicht in aller Regel mildere
Mittel zur Verfügung.
Erschwerend kommt bei
der Tötung von Haustieren auch immer noch der
schwerwiegende Eingriff in die Rechte des
Eigentümers des jeweiligen Tieres hinzu
sowie die seelischen Belastungen, denen er durch
die Tötung seines Tieres ausgesetzt wird.
Gemäß den
Ausführungen einer rechtlichen Stellungnahme der
Deutschen Juristischen Gesellschaft für
Tierschutzrecht (DJGT) sind die aktuell
bestehenden landesgesetzlichen Regelungen zur
Tötung von Hunden und Katzen zum überwiegenden
Teil unangemessen und damit auch
unverhältnismäßig. Eine unverhältnismäßige
Regelung kann aber gerade auch keinen
vernünftigen Grund im Sinne des
Tierschutzgesetzes darstellen.
Das ist unsere
Forderung: Liste der jagdbaren Tierarten
reduzieren - keine Jagd ohne vernünftigen Grund
Es ist höchste Zeit,
dass nachdem vor bald 20 Jahren der Tierschutz
als Staatsziel im Grundgesetz formuliert wurde,
auch im Bereich der Jagd entsprechend gehandelt
wird. Bund und Länder sind gefordert, auch in
ihren politischen Programmen den Tierschutz
entsprechend zu würdigen:
• Der
vernünftige Grund als Voraussetzung für das
Töten von Tieren ist als
Ausprägung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des
Güterabwägungsprinzips im Bundesjagdgesetz
zwingend aufzunehmen.
• Die Liste der
über 100 jagdbaren Tierarten muss nach den
Kriterien des Tierschutzrechtes überprüft –
und entsprechend deutlich gekürzt werden.
• Das Töten von
Haustieren im Rahmen des Jagdschutzes
ist völlig unangemessen und nicht
verhältnismäßig. Diese Befugnis sollte den
Jagdschutzberechtigten entzogen werden.
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