| Duisburg/Hamminkeln, 4. Januar 2022 - In 
					Nordrhein-Westfalen und auch im Kreis Wesel macht sich 
					zunehmend ein neues Phänomen breit: Bürgerinnen und Bürger 
					verabreden sich zu so 
					genannten "Spaziergängen" in der Öffentlichkeit, um gegen 
					die mit der aktuellen 
					Corona-Lage in Zusammenhang stehenden Maßnahmen (Masken-, 
					Impfpflicht, Impfungen 
					für Kinder) zu protestieren. Teilweise aus Unkenntnis wurden 
					solche, dem 
					Versammlungsrecht unterliegenden Spaziergänge von den 
					Organisatoren nicht bei der Polizei angemeldet.
 Regierungsoberinspektor Benjamin Rieschick, Ansprechpartner 
					für Versammlungsrecht bei der Polizei Duisburg hat Antworten 
					auf einige Fragen, die 
					die Polizei in den letzten Tagen erreichten:
 Solche "Treffen" muss man doch nicht anmelden, oder?
 
 Das Versammlungsrecht ist juristisch nicht immer ganz 
					einfach zu lesen. Die Aufrufe zu gemeinsamen Spaziergängen 
					mit einer - wenn auch stillen - 
					öffentlichen Meinungsäußerung wird als Aufzug im Sinne des 
					Versammlungsgesetzes 
					definiert.
 Laut geltendem Gesetz muss eine Versammlung 
					oder ein Aufzug 48 
					Stunden vor der Bekanntgabe, also bevor Werbung dafür 
					gemacht wird, bei der 
					Kreispolizeibehörde angemeldet werden. Bei nicht erfolgter 
					Bestätigung droht die 
					Auflösung dieser Veranstaltung und der Veranstalter oder der 
					Leiter kann mit 
					einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe 
					bestraft werden.
 
 Warum muss ich überhaupt eine 
					Versammlung anmelden? Neben der Pflicht zur Anmeldung gibt 
					es gleich mehrere Gründe, warum das auch Sinn macht: Zum 
					einen 
					berät die Polizei bei der Durchführung einer Versammlung und 
					zu Aufzugsstrecken,
 damit die Veranstaltung möglichst 
					störungsfrei stattfinden kann. Dabei hat die Polizei den 
					sicheren Verlauf der Veranstaltung oder einer Demonstration 
					im 
					Blick. Dabei spielen mögliche andere Versammlungen, die den 
					Verlauf stören 
					könnten genauso eine Rolle, wie die Gefahren des 
					Straßenverkehrs. Wenn man mit 
					50 oder 200 Menschen durch die Stadt ziehen möchte, dabei 
					die Fahrbahn benutzt 
					und an jeder Kreuzung einen Verkehrsstau verursacht, ist das 
					grundsätzlich 
					gefährlich.
 Die Polizei sorgt in Kooperationsgesprächen 
					mit einem 
					Versammlungsanmelder und mit flexiblen Verkehrskonzepten für 
					möglichst 
					reibungslose Abläufe.
 
 Wie melde ich eine Versammlung, 
					einen Aufzug oder einen "Spaziergang" an? Das ist doch 
					sicher kompliziert und kostet was...
 
 Nein, 
					kompliziert ist so ein Anmeldeverfahren wirklich nicht und 
					Gebühren werden nicht erhoben. So eine Anmeldung kann man 
					formlos einreichen oder unser Formular 
					aus dem Internet nehmen. Es ist wichtig, neben dem genauen 
					Veranstaltungstermin 
					auch einen Versammlungsleiter zu benennen, das Thema oder 
					Motto der Versammlung, 
					die geschätzte Teilnehmerzahl und was genau geplant ist. 
					Meine Kolleginnen und 
					Kollegen oder ich treten dann in Kontakt mit dem oder der 
					Anmelderin und wir 
					beraten gemeinsam über die Durchführung.
 
 Eines ist 
					der Polizei besonders wichtig: Der sichere Verlauf 
					einer 
					Versammlung, eines Aufzugs oder nennen wir es Spaziergang 
					mit - wenn auch 
					stiller - Meinungsäußerung! Denn die freie Meinungsäußerung 
					und das Recht, sich 
					friedlich und ohne Waffen zu versammeln, sind hohe 
					Rechtsgüter unserer 
					Demokratie.
 
 Hinweise zum Anmeldeverfahren und ein 
					Formular gibt es u. a. unter:
					
					https://duisburg.polizei.nrw/versammlungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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