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Kreis Wesel/Hamminkeln, 31. Oktober -
Aufgrund des aktuellen starken Aufkommens der Geflügelpest
und der dadurch bestehenden Gefahr für Geflügelhaltungen
ordnet der Kreis Wesel die kreisweite Aufstallung von
Geflügel an, die am Freitag, 31. Oktober 2025, in Kraft
tritt.
Geflügel muss dann entweder in geschlossenen
Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die
aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das
Eindringen von Wildvögeln - auch Kleinvögeln - gesicherten
Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).
Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Tränkwasser und Futter
haben. Außerdem dürfen im Kreis keine Geflügelausstellungen,
-märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Geflügel oder ähnliche
Veranstaltungen stattfinden.
Mindestens
drei Monate Wie lange die Maßnahmen erforderlich
sind, lässt sich nicht vorhersagen, erfahrungsgemäß muss mit
mindestens drei Monaten gerechnet werden. Betroffen sind
insgesamt ca. 2.950 Geflügelhaltungen im Kreisgebiet mit
etwa 600.000 Stück Geflügel.
Die aktuelle
Risikoeinschätzung des hierfür maßgeblichen
Friedrich-Loeffler-Institutes vom 20.10.2025 geht von einem
hohen Risiko des Eintrags von Influenzaviren vom Typ HPAI H5
sowohl in wildlebende Wasservogelpopulationen als auch in
Geflügelhaltungen und Vogelbestände in Deutschland aus.
Zwischen dem 01. September und 20. Oktober 2025 wurden in
Deutschland 15 HPAIV H5N1- Ausbrüche bei Geflügel in sieben
Bundesländern festgestellt. Hinzu kommen zahlreiche
Feststellungen bei Wildvögeln, insbesondere bei
durchziehenden Kranichen.
Im Kreis Wesel wurden
seit dem 15. Oktober 2025 etliche verendet aufgefundene
Wildvögel, überwiegend Wassergeflügel und Greifvögel, zur
Untersuchung eingesandt. Bis zum 29. Oktober 2025 lagen
bereits insgesamt sechs labordiagnostische Verdachtsfälle
auf Geflügelpest vor (Nachweis von H5), die derzeit im
Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt werden. Es ist sicher
zu erwarten, dass ein Großteil der noch nicht vorliegenden
Untersuchungsergebnisse ebenfalls positiv sein wird.
Der Kreis Wesel ist mit seinen Flüssen, Wasserflächen
und Feuchtgebieten ein bedeutendes Rast- und Durchzugsgebiet
für wildlebende Wasservögel. Weite Flächen des Kreises
werden regelmäßig und in den kommenden Wochen zunehmend vor
allem von hier rastenden Wildgänsen genutzt und auch
überflogen. Von den bisher sechs Verdachtsfällen betreffen
fünf Wildgänse. Zudem gab es in jüngster Vergangenheit einen
amtlich festgestellten Ausbruch in einer Putenhaltung in
Rees im Kreis Kleve. Die eingerichtete Überwachungszone
betrifft Teile von Hamminkeln und Xanten. Nach jetzigem
Stand muss als Ursache ein Eintrag aus der
Wildvogelpopulation angenommen werden. Insgesamt
liegen für den Kreis Wesel somit hinreichend sichere
Erkenntnisse über den Eintrag von gefährlichen
Influenzaviren in die regionale Wildvogelpopulation vor,
wodurch Geflügelbestände und Vogelhaltungen stark gefährdet
werden.
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