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Deponieplanung Lohmannsheide: Informationsveranstaltung am 13.6.2025 um 19 Uhr in Baerl
Unternehmen „Deponien auf Halden“ (DAH1) klagt im Eilverfahren auf "sofortigen Vollzug"

Duisburg/Moers, 5. Juni 2025 - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland lädt am 13. Juni um 19.00 Uhr zu einer weiteren Informationsveranstaltung zur Deponieplanung Lohmannsheide ein.
Auf der Informationsveranstaltung nehmen die Umweltschützerinnen und Umweltschützer Stellung zur jüngst eingereichten Klage auf sofortigen Vollzug des Unternehmens „Deponien auf Halden“ (DAH1). Darüber hinaus werden Erläuterungen zur Klagebegründung des Umweltverbandes gegen die Genehmigung gegeben.

Die Klage des BUND gegen die Genehmigung der Deponie durch die Bezirksregierung hatte aufschiebende Wirkung, sodass mit den Vorbereitungen zur Errichtung der Deponie nicht begonnen werden konnte. Mehrere Monate später stellte die DAH1 im Frühjahr 2025 einen Antrag auf sofortigen Vollzug, um trotzdem mit den Arbeiten beginnen zu können. Dieser Antrag wurde von der Bezirksregierung abgelehnt und gegen diese Ablehnung zieht die DAH1 nun mit einem Eilantrag vor Gericht.

Für die Umweltschützerinnen und Umweltschützer ist dies nicht nachvollziehbar, zumal neben der Klage gegen die eigentliche Genehmigung inzwischen eine weitere Klage gegen den zugrundeliegenden Regionalplan Ruhr eingelegt wurde.
Hierzu Kerstin Ciesla, Sprecherin der Kreisgruppe Duisburg und stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Unverständlich! Das Verfahren zieht sich seit Jahren hin und nun soll es nach dem Willen der DAH1 beschleunigt werden. Woher diese Eile plötzlich kommt, ist nicht nachvollziehbar.“

Ein sofortiger Vollzug würde unumkehrbare Fakten schaffen, bevor die Urteile in den Hauptverfahren gefällt sind.
Hierzu ergänzt Michael Zerkübel, BUND Moers: „Es ist doch nur naheliegend, erst die laufenden Verfahren abzuwarten. Ein sofortiger Vollzug würde eine mögliche gerichtliche Aufhebung der Genehmigung zur Makulatur werden lassen.“

Die Umweltschützerinnen und Umweltschützer sehen nach wie vor große Chancen, die Deponie zu verhindern, weil die von einem Rechtsanwalt mit Unterstützung dreier Sachverständiger erarbeitete Klagebegründung die Risiken für das Grundwasser, den Artenschutz, aber auch für die Menschen im Umfeld in vielfacher Weise bestätigt.
Hierzu wollen die BUND-Aktiven auf der Informationsveranstaltung im Löttershof, Grafschafter Str. 162 in Duisburg-Baerl Erläuterungen geben.

Zerkübel weiter: „Die Menschen haben die Klage des BUND durch ihre Spendenbereitschaft in besonderer Weise unterstützt. Nun haben Sie auch ein Recht zu erfahren, wie der BUND argumentiert und wie die Spenden eingesetzt wurden.“

Das nun von der DAH1 angestrengte Eilverfahren auf sofortigen Vollzug stellt ein eigenes Verfahren dar, welches unabhängig vom Hauptverfahren zu betrachten ist. Das wird mit weiteren Kosten für den BUND verbunden sein. Umweltschützerinnen und Umweltschützer bitten die Bevölkerung darum, in ihrer Spendenbereitschaft nicht nachzulassen.

 

Keine Deponie auf Halde Lohmannsheide
BUND klagt, Duisburg unterstützt Moers

Stadt Duisburg unterstützt die Stadt Moers bei ihrer Klage gegen die Deponie auf der Lohmannsheide
Duisburg, 20. September 2024 - Stadt Duisburg unterstützt die Stadt Moers bei ihrer Klage gegen die Deponie auf der Lohmannsheide Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl ist weiterhin ein viel diskutiertes Thema in Duisburg und Moers.
Die Stadt Moers hat nun beschlossen, gegen den Beschluss Klage zu erheben.
Auch wenn die Stadt Duisburg die Errichtung und den Betrieb der DK I- Deponie weiterhin ablehnt, liegen keine stichhaltigen Ansatzpunkte zur Erhebung einer Klage gegen den Beschluss seitens der Stadt Duisburg vor. Anders sieht es hingegen auf Seiten der Stadt Moers aus, weshalb die Verwaltung dort durch einen politischen Beschluss mit der Vorbereitung und Erhebung einer Klage beauftragt wurde.

„Niemand in Duisburg oder Moers möchte einen stetig anwachsenden Müllberg auf der Halde Lohmannsheide. Die derzeitigen Planungen ignorieren die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger beider Kommunen jedoch gänzlich. Wir unterstützen die Stadt Moers deshalb ausdrücklich dabei, sich juristisch zur Wehr zu setzen“, so Oberbürgermeister Sören Link.

Auch Stadtentwicklungsdezernent Martin Linne sicherte der Stadt Moers die Duisburger Unterstützung für das Klageverfahren zu: „Um die Errichtung und Betrieb der Deponie auf der Lohmannsheide zu verhindern und mögliche negative Einflüsse auf die Bevölkerung in Duisburg und Moers abzuwenden, unterstützen wir unsere Nachbarstadt sehr gerne mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, um sich erfolgreich gegen den Planfeststellungsbeschluss zu wehren.“


BUND klagt gegen Planfeststellungsbeschluss
Grundwassergefährdung durch Altlasten aus der Vornutzung
Fehlende Alternativenprüfung für Deponierung und Missachtung der Umweltschäden
Sanierungsgebot, statt Augen zu und Giftbrühe abpumpen Düsseldorf

Moers/Hamminkeln, 19. September - Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW fristgerecht Klage gegen den von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur Deponie auf der Halde Lohmannsheide eingereicht.
Diese Halde befindet sich im Nordwesten Duisburgs in unmittelbarer Nähe zum Moerser Stadtgebiet. Bei der Planung der neuen Deponie handelt es sich um einen handfesten Umweltskandal. Die Halde Lohmannsheide war zunächst eine Nass-Auskiesungsfläche und wurde dann als Deponie unter anderem für wassergefährdende Abfälle aus Industrie und Haushalten genutzt. Ohne eine Abdichtung dieser Deponie wurde in den 80er Jahren darauf eine Bergehalde errichtet, die jedoch nie komplett verfüllt wurde. Auf dieser nicht sanierten Altlast soll jetzt eine neue Deponie gebaut werden.

Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner.
Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND aus Duisburg erklärt: „Wir jammern nicht, wir klagen. Durch das geplante Gewicht der Deponie besteht die Gefahr der Verpressung und Verschiebung von umweltgefährlichen und wasserschädlichen Stoffen ins Grundwasser. Gesundheitsschutz für die Bevölkerung muss unseres Erachtens nach bedeuten, dass die Fläche zunächst saniert wird, statt eine Deponie zu genehmigen und wie im letzten Jahrhundert auf das Abpumpen von Schadstoffen zu setzen“.

Philipp Schulte, Rechtsanwalt des BUND im Verfahren ergänzt: "Dieses Vorhaben, bei dem auf eine riesige Altlastenfläche gleich neben dem Rhein einfach immer mehr Abfälle geschichtet werden sollen, ist offensichtlich rechtswidrig. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die vielen berechtigten Einwände im bisherigen Verfahren nicht ernst genommen, so dass wir uns nun an das Oberverwaltungsgericht wenden müssen."

Naphthalin und Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) waschen bis heute in das Grundwasser aus und sind als breite Schadstofffahnen in den Unterlagen dokumentiert. Gesundheitsschutz sieht nach Ansicht des BUND anders aus. Der BUND hat eine große Bevölkerungsgruppe aus Duisburg und Moers hinter sich, die sich den Gefahren des zusätzlichen Lärms und der Luftschadstoffe durch die Anlieferung und Deponierung bewusst sind und das Risiko für das Grundwasser kritisch betrachten.


Stadt Moers: Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt beschließt, gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Berghalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl Klage einzulegen.“
So lautet der Vorschlag der Verwaltung für die nächste Sitzung des Gremiums. Im Rahmen des Verfahrens zur geplanten Mülldeponie an der Stadtgrenze Moers/Duisburg sind die von der Stadt Moers vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Belange nicht ausreichend berücksichtigt worden, so die Begründung. Dies bezieht sich auf die Themen Verkehr, Trink- und Grundwassergefährdung und Alternativenprüfung.