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								Niederrhein/Hamminkeln, 25. Oktober 2025 - 
								Gestern hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) 
								den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest in 
								einem Putenbetrieb in Rees im Kreis Kleve 
								bestätigt. Festgestellt wurde der Virustyp 
								H5N1. Für den Virustpen sind  alle Vögel 
								empfänglich. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht 
								von dem Virustyp keine Gefahr für Menschen und 
								andere Säugetiere aus. Das FLI beobachtet die 
								Entwicklung intensiv.  
  Um den 
								betroffenen Betrieb werden eine Schutz- und 
								Überwachungszone eingerichtet. Die 
								Überwachungszone mit einem Radius von zehn 
								Kilometern reicht bis in den Kreis Wesel und 
								betrifft Teile von Hamminkeln und Xanten.
								 In der Überwachungszone gilt ab dem 
								24. Oktober 2025 eine Aufstallungspflicht 
								für gehaltenes Geflügel. Als Aufstallung gilt 
								eine Haltung in geschlossenen Ställen oder unter 
								einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, 
								nach oben gegen Einträge gesicherten dichten 
								Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von 
								Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen 
								muss. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu 
								Futter-,Tränke- und Badestellen haben. Zudem 
								dürfen gehaltene Vögel weder in einen 
								tierhaltenden Betrieb hinein- noch 
								hinausgebracht werden.  In der Zone ist die 
								Durchführung von Geflügelausstellungen, 
								Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher 
								Art verboten.  Es gibt weitere Beschränkungen 
								für das Verbringen von Eiern und Fleisch.  
								 Die Überwachungszone wird mit einer 
								Allgemeinverfügung vom heutigen Tag angeordnet 
								und tritt am 25.10.2025 um 0 Uhr in Kraft.   
								 Sie ist im Amtsblatt des Kreises 
								veröffentlicht und unter folgendem Link 
								einzusehen: https://www.kreis-wesel.de/system/files/2025-10/241025%20Amtsblatt%20Nummer%2047.pdf
								 Die festgelegten Zonen können im Internet 
								unter dem folgendem Link als interaktive Karte 
								eingesehen werden:  
								
								https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/118722926FD7342AE3E3A39AB34AD73EAE17DA1E322D54C9259C16CB32804546  
								Tierhalterinnen und Tierhalter können über den 
								Link prüfen, ob die eigene Tierhaltung im 
								betroffenen Gebiet liegt 
  In der 
								Überwachungszone im Kreis Wesel befinden sich 
								neben einem größeren Putenmastbestand mit ca. 
								8.500 Tieren überwiegend Klein- und 
								Hobbyhaltungen. Einen Teil der Betriebe wird der 
								amtstierärztliche Dienst in den kommenden Wochen 
								nach festgelegten Risikokriterien klinisch und 
								in bestimmten Fällen über Tupfer- oder 
								Blutproben näher untersuchen.  
  
								Hintergrund und Handlungsempfehlung  
								Das Geflügelpestgeschehen ändert sich derzeit 
								sehr dynamisch. Besonders auffällig sind aktuell 
								die hohen influenzabedingten Todesfälle bei den 
								durchziehenden Kranichen. Geflügelhalter und 
								-halterinnen, die ihre Tierzahlen bislang nicht 
								bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, 
								sollten dies unverzüglich nachholen.  Die
								größte Gefahr geht von einem 
								Viruseintrag aus der Wildvogelpopulation
								aus.  Daher ist eine Aufstallung 
								unverzichtbar. Aufgrund der Erfahrungen aus den 
								Vorjahren muss im Laufe der kommenden Wochen und 
								Monate mit einer Aufstallungspflicht für das 
								gesamte Kreisgebiet gerechnet werden. Der Kreis 
								Wesel bittet alle Geflügelhalterinnen und 
								Geflügelhalter im Kreis, die eigenen 
								Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu 
								verbessern, sowie ungewöhnliche 
								Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen 
								beim Fachdienst Veterinär- und 
								Lebensmittelüberwachung zu melden. 
  
								Totfunde von Wildvögeln, insbesondere 
								Wassergeflügel und Greifvögeln sollten dem 
								Veterinäramt gemeldet werden.  Für Fragen und 
								Meldungen steht der Fachdienst Veterinär- und 
								Lebensmittelüberwachung unter 
								VET.LM@kreis-wesel.de und 0281 207 7021 bzw. 
								7022 zur Verfügung.    
								
								  
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