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								 Kreis Wesel/Hamminkeln, 
								17. März 2023 
								  Wesel  
								Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr 
								wieder traditionelle Osterfeuer als 
								Brauchtumsfeuer durchgeführt werden können. 
								Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) sind vor ihrer 
								Durchführung bei der Ordnungsbehörde der Stadt 
								Wesel anzuzeigen. Anzeigen werden bis zwei 
								Wochen vor Durchführung entgegengenommen.  
								Zulässige Osterfeuer dienen als Brauchtumsfeuer 
								ausschließlich der Brauchtumspflege und 
								keinesfalls der Beseitigung von pflanzlichen 
								oder sogar anderweitigen Abfällen. Um 
								Brauchtumsfeuer handelt es sich z.B. dann, wenn 
								diese von Vereinen, religiösen 
								Glaubensgemeinschaften oder sonstigen 
								Institutionen veranstaltet werden und diese 
								Veranstaltungen für jedermann frei zugänglich 
								sind. Auch Feuer von Nachbarschaften können als 
								Brauchtumsfeuer anerkannt werden, soweit sie 
								zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen (in 
								diesem Fall ist eine Teilnehmerliste 
								beizufügen).  Angaben zur Art des 
								zulässigen Brenngutes, Umschichtungsarbeiten, 
								Sicherheitsabständen usw. entnehmen Sie 
								bitte dem Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass 
								jederzeit unangekündigte Kontrollen der 
								gemeldeten Brauchtumsfeuer und Abbrennplätze 
								durch die Ordnungsbehörde möglich sind.  
								Hinweis zu den Formularen: Die 
								Nutzung des Online Formulars setzt eine 
								Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie 
								benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein 
								Kartenlesegerät oder Handy mit Ausweis App und 
								den PIN Ihres Ausweises. Alternativ finden Sie 
								auch Formulare zum Ausdruck.  
								
								Online-Anmeldung eines traditionellen 
								Brauchtumsfeuers 
								Anmeldebogen zum Osterfeuer 
								Anmeldebogen mit Nachbarschaftsliste      
								
 
  Moers  
								Osterfeuer müssen bis spätestens Montag, 3. 
								April, beim Fachdienst Ordnung angezeigt 
								werden. Das 
								entsprechende Online-Formular steht hier zur 
								Verfügung. Erlaubt sind ausschließlich 
								Osterfeuer zur Brauchtumspflege. Dazu zählen 
								keine Veranstaltungen von Privatpersonen, 
								sondern nur von in der Ortsgemeinschaft 
								verankerten eingetragenen Vereinen, 
								Organisationen und Glaubensgemeinschaften. Der 
								Fachdienst Ordnung führt vor Ort 
								stichprobenartig Kontrollen durch. Verstöße 
								gegen die Anzeige-, Durchführungs- und 
								Sicherungspflichten können mit Geldbuße geahndet 
								werden.   Eigene Sicherheit und 
								Tierschutz beachten  Die Stadt Moers 
								bittet besonders darum, den Tierschutz zu 
								berücksichtigen. Vor dem Anzünden muss das Holz 
								umgeschichtet werden um Vögel, Igel, Mäuse und 
								Kaninchen zu vertreiben. Für den 
								Verbrennungsplatz sind volljährige 
								Aufsichtspersonen nötig. Sie müssen bis zum 
								vollständigen Erlöschen von Feuer und Glut vor 
								Ort bleiben. Erlaubt ist nur unbehandeltes, 
								naturbelassenes Holz in Form von Baum- und 
								Strauchschnitt. Zudem ist ein Abstand von 
								mindestens 100 Meter zu Wohngebäuden sowie Wald- 
								und Naturschutzgebieten einzuhalten.       
								
 
  Dinslaken  
								Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer) sind vor ihrer 
								Durchführung bei der Stadt Dinslaken anzuzeigen 
								(§ 3 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung 
								der Durchführung von Brauchtumsfeuern im 
								Zuständigkeitsbereich der Stadt Dinslaken). 
								Anzeigen werden bis zwei Wochen vor Durchführung 
								entgegengenommen.  Als Brauchtumsfeuer werden 
								nur Feuer anerkannt, die der Brauchtumspflege 
								dienen und von in der Ortsgemeinschaft 
								verankerten Glaubensgemeinschaften, 
								Organisationen oder Vereinen, Schulen und 
								Kindergärten im Rahmen einer öffentlichen 
								Veranstaltung durchgeführt werden und für 
								jedermann zugänglich sind. Auch Feuer von 
								Nachbarschaften können als Brauchtumsfeuer 
								anerkannt werden, soweit sie zweifelsfrei der 
								Brauchtumspflege dienen (in diesem Fall ist eine 
								Teilnehmerliste beizufügen, die formlos folgende 
								Angaben enthält: Name, Anschrift). Angaben zur 
								Art des zulässigen Brenngutes, 
								Umschichtungsarbeiten, Sicherheitsabstände, 
								Zeitvorgaben und eventuell notwendige 
								Einzelfallprüfungen durch die Mitarbeiter der 
								Feuerwehr entnehmen Sie bitte den Merkblättern 
								(Download siehe unten). 
  Bitte beachten 
								Sie, dass jederzeit unangekündigte Kontrollen 
								der gemeldeten Brauchtumsfeuer und Abbrennplätze 
								durch die Ordnungsbehörde möglich sind. 
  
								
								Anzeige Brauchtumsfeuer (PDF, 22 KB)
								 
								
								Merkblatt Osterfeuer (PDF, 125 KB)
								 
								
								Merkblatt Martinsfeuer (PDF, 124 KB)
								 
								
								319 - Ordnungsbehördliche Verordnung zur 
								Regelung der Durchführung von Brauchtumsfeuern 
								im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dinslaken 
								(PDF, 113 KB)     
 
 
  
								Kleve  Alljährlich finden in Kleve 
								zahlreiche Osterfeuer zur Pflege des Brauchtums 
								statt. Auch in diesem Jahr können Osterfeuer 
								wieder für den Durchführungszeitraum von 
								Karsamstag bis Ostermontag bei der Stadt Kleve 
								angezeigt werden. Nachdem in den vergangenen 
								Jahren vermehrt Auflagen missachtet wurden, 
								werden in diesem Jahr allerdings nur 
								öffentliche Osterfeuer zugelassen.  
								 Von Karsamstag (08.04.2023) bis Ostermontag 
								(10.04.2023) dürfen wieder Osterfeuer im Rahmen 
								des Brauchtums durchgeführt werden. Osterfeuer 
								sind spätestens 10 Tage vor ihrer Durchführung 
								beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und 
								Ordnung der Stadt Kleve anzuzeigen. Die Anzeige 
								zur Durchführung eines Osterfeuers auf dem 
								Gebiet der Stadt Kleve kann digital durchgeführt 
								werden. Ein entsprechendes Formular steht unter www.kleve.de auf 
								der entsprechenden Themenseite zur Verfügung.
								 Eine Rückmeldung der Stadt Kleve erfolgt 
								lediglich bei Nichteinhaltung der Auflagen.  
								 Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) sind Feuer, 
								deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, 
								pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen 
								zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der 
								Brauchtumspflege und sind dadurch 
								gekennzeichnet, dass eine in der 
								Ortsgemeinschaft verankerte 
								Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein 
								Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der 
								Brauchtumspflege ausrichtet, und, dass das Feuer 
								im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für 
								jedermann zugänglich ist. Auch in den 
								vergangenen Jahren waren private Osterfeuer 
								bereits nach dem geltenden Ortsrecht in Kleve 
								untersagt, wurden jedoch stets geduldet.  
								 
								
								Die Ordnungsbehördliche Verordnung 
								über die Aufrechterhaltung der öffentlichen 
								Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kleve 
								vom 01.08.2011 sieht vor, dass 
								Brauchtumsfeuer lediglich im Rahmen öffentlicher 
								Veranstaltungen zugelassen sind. Der 
								Verordnungstext kann auf www.kleve.de eingesehen 
								werden. 
  In der Vergangenheit haben sich 
								jedoch Beschwerden von Anwohnenden über die 
								Nichteinhaltung von Auflagen, insbesondere bei 
								privaten Osterfeuern, gehäuft. Nach Prüfung der 
								Beschwerden musste die Ordnungsbehörde der Stadt 
								Kleve regelmäßig feststellen, dass vor allem 
								vorgeschriebene Abstandsflächen in Abhängigkeit 
								von der Größe des Osterfeuers nicht eingehalten 
								wurden. Zudem wurden vereinzelt Einsätze der 
								Feuerwehr notwendig. 
  Aufgrund dieser 
								Erfahrungswerte werden 2023 erstmals nur 
								öffentlich zugängliche Osterfeuer durch die 
								Stadt Kleve zugelassen. Da es sich bei der 
								Durchführung eines Osterfeuers um eine 
								öffentliche Veranstaltung handelt, werden alle 
								angezeigten Osterfeuer auf der Internetseite der 
								Stadt Kleve sowie in den sozialen Medien auf den 
								städtischen Kanälen (Facebook, Twitter und 
								Instagram) veröffentlicht. 
  Der 
								Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung 
								wird vor und während der Ostertage die 
								Einhaltung dieser Vorgaben durch Kontrollfahrten 
								überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld 
								geahndet werden.     
 
 
  
								Hamminkeln  Anmeldung der 
								Brauchtumsfeuer  Wie in den 
								vergangenen Jahren sind die Osterfeuer im 
								Stadtgebiet Hamminkeln als Brauchtumsfeuer bei 
								den Fachdiensten 32 - Sicherheit und Ordnung 
								anzuzeigen. Um eine ordnungsgemäße Überprüfung 
								sowie rechtzeitige Information der Feuerwehr und 
								Kreisleitstelle zu gewährleisten, wird gebeten, 
								die Anmeldung auf dem entsprechenden Vordruck 
								(im Downloadbereich) bis spätestens zum 31. März 
								2023 bei den Fachdiensten 32 - Sicherheit und 
								Ordnung vorzunehmen. Weitere Regelungen zum 
								Abbrennen von Brauchtumsfeuern sind der ordnungsbehördlichen 
								Verordnung der Stadt Hamminkeln zu 
								entnehmen. Bei Rückfragen zur Anmeldung des 
								Brauchtumsfeuers stehen die zuständigen 
								Mitarbeiter der Fachdienste 32 - Sicherheit und 
								Ordnung unter der Rufnummer 02852/88 118 gerne 
								zur Verfügung.  
								
								Anmeldung „traditionelles 
								Brauchtumsfeuer“ 2023 (PDF 636 KB) 
								            
 
 
  Xanten
								 Oster- und Brauchtumsfeuer sind wie 
								in vielen anderen Städten auch in Xanten 
								anmeldepflichtig.  Brauchtumsfeuer sind 
								dadurch gekennzeichnet, dass eine in der 
								Ortsgemeinschaft verankerte 
								Glaubensgemeinschaft, Organisation, 
								Nachbarschaft oder ein Verein das Feuer unter 
								dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege 
								ausrichtet. Unter Abwägung der Brauchtumspflege, 
								der Erhaltung der Dorfgemeinschaft sowie den 
								Zielen der Luftreinheit hat der Rat der Stadt 
								Xanten am 07.12.2021 eine neue 
								ordnungsbehördliche Verordnung für die 
								Durchführung von Brauchtumsfeuern im Gebiet der 
								Stadt Xanten beschlossen. 
  Die Anzeige 
								eines Osterfeuers ist unter www.xanten.de/de/inhalt/digitales-rathaus 
								möglich. Alternativ kann das Antragsformular per 
								E-Mail unter ordnung@xanten.de angefordert 
								werden.  Die Osterfeuer sollen vier Wochen 
								und müssen mindestens zwei Wochen vorher 
								angemeldet werden.   
  Folgende Angaben 
								sind erforderlich:  · Name und Anschrift der 
								Glaubensgemeinschaft, der Organisation, der 
								Nachbarschaft oder des Vereins, der das 
								Brauchtumsfeuer durchführen möchte   · Name, 
								Alter (mind. Volljährig), Anschrift und 
								telefonische Erreichbarkeit der zwei 
								verantwortlichen Personen, die das 
								Brauchtumsfeuer beaufsichtigen,  · Termin, 
								Zeitpunkt und Dauer des geplanten 
								Brauchtumsfeuers, evtl. auch eines 
								Ersatztermines,  · Beschreibung des Ortes, an 
								dem das Brauchtumsfeuer entzündet werden soll,
								 · Entfernung des Brauchtumsfeuers zu 
								baulichen Anlagen und zu öffentlichen 
								Verkehrsanlagen, ·        Breite, Tiefe und Höhe 
								des zu verbrennenden, aufgeschichteten 
								Pflanzenmaterials,  · Getroffene Vorkehrungen 
								zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, 
								Mobiltelefon für Notruf etc.)   
  Darüber 
								hinaus weist die Ordnungsbehörde darauf hin, 
								dass beim Abbrennen von Osterfeuern einige 
								Regeln zu beachten sind:  · Es dürfen nur 
								unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt 
								sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.
								 · Das Verbrennen von 
								beschichtetem/behandeltem Holz (hierunter fallen 
								auch behandelte Paletten, Schalbretter, usw.) 
								und sonstigen Abfällen (z.B. Altreifen) ist 
								verboten.  · Das Brennmaterial darf erst 
								unmittelbar vor dem Anzünden an der Feuerstelle 
								aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen 
								Unterschlupf suchen können und dadurch vor dem 
								Verbrennen geschützt werden.  · Das Feuer 
								muss ständig beaufsichtigt werden.   
  Die 
								Ordnungsbehörde wird vor den Festtagen 
								stichprobenartige Kontrollen durchführen, um 
								Verstöße gegen die einschlägigen Regelungen zu 
								verhindern.   
 
  
								
								  
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