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								Wesel/Hamminkeln, 27. Juni 2023 - Künstliche 
								Wasserstraßen, wie der Dortmund-Ems-Kanal, 
								dienen in erster Linie dem Schiffsverkehr. Das 
								Baden und Schwimmen in den Kanälen zählt in 
								Nordrhein-Westfalen nicht zum sog. 
								wasserrechtlichen Gemeingebrauch (Landes- recht) 
								und ist an folgenden Stellen sogar 
								ausdrücklich verboten:  • im Bereich 
								von 100 Metern ober- und unterhalb von Brücken, 
								Wehren, Hafeneinfahrten, Liegestellen und 
								Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt  • im 
								Schleusenbereich  • im Arbeitsbereich von 
								schwimmenden Geräten 
  Barbara Stockem, 
								Fachbereichsleiterin Schifffahrt: „Binnenschiffe 
								verursachen starke Wellen und Strömungen, die 
								nicht nur schwer zu erkennen, sondern auch sehr 
								gefährlich sind. Durch die Bug- und Heckwellen 
								der Schiffe können Badende mitgerissen oder 
								gegen Spundwände bzw. Steinböschungen gedrückt 
								werden und sich hierbei schwer verletzen. Bei 
								Schwimmenden, die einem Schiff zu nahekommen, 
								besteht die Gefahr im Sog des nach unten 
								verdrängten Wassers unter den Schiffsrumpf 
								gezogen oder vom Propeller erfasst zu werden.“
								
  Wer trotz der Verbote schwimmt, muss
								eigene Schäden selbst tragen 
								und für fremde Schäden und Verletzungen 
								haften. 
  Verboten ist 
								auch das Springen von Brücken.  
								Springende gefährden nicht nur andere 
								Verkehrsteilnehmende wie Ruderer oder 
								Stand-Up-Paddler, sondern wegen evtl. dicht 
								unter der Wasseroberfläche treibender oder am 
								Boden liegender Gegenstände, z.B. Fahrräder, 
								Einkaufswagen oder E-Scooter, auch sich selbst. 
								Es ist mit Bußgeldern von bis zu 200 € zu 
								rechnen. Mit einer Anzeige oder einem 
								Verwarnungsgeld muss auch rechnen, wer aus dem 
								Wasser heraus Schiffe anschwimmt oder diese gar 
								betritt. 
  Das Wasserstraßen- und 
								Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle rät deshalb 
								ausdrücklich dazu, zum Baden und 
								Schwimmen sichere Orte wie Badeseen oder 
								Schwimmbäder aufzusuchen. 
 
 
 
    
								
								  
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