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								 Konstanz/Hamminkeln, 9. 
								Mai 2023 - Die Proteste der Letzten Generation 
								spalten derzeit das Land. Eine Forderung der 
								Klimaaktivisten ist die Einrichtung eines 
								Gesellschaftsrates. Diesen Anspruch sieht der 
								Leiter der Beratungsstelle für Nachhaltige 
								Entwicklung und Change Management, Dennis Riehle 
								(Konstanz), kritisch.  Der Politik- und 
								Kommunikationsberater meint, dass solch ein 
								paralleles Gremium mit mehreren Grundsätzen der 
								Verfassung kollidieren wird: „Insofern halte ich 
								es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Und eine 
								Änderung oder Ergänzung unserer Repräsentativen 
								Demokratie bräuchte dann eine deutliche 
								Verfassungsmehrheit im Bundestag, um die Weichen 
								für eine solche Institution zu schaffen. 
								Prinzipiell steht solch einem Vorschlag nichts 
								im Weg, wenn er auf legitimierte Weise umgesetzt 
								wird. Durch Erpressung einer oligarchisch 
								anmutenden Minderheit lässt sich eine Reform 
								unseres momentanen Systems sicherlich nicht 
								realisieren, zumal die gesellschaftliche 
								Zurückhaltung gegenüber der Idee ja durchaus 
								zurückhalten ist. Und das hat nicht zuletzt 
								damit zu tun, dass viele Menschen die 
								Klimaveränderung zwar als eine Herausforderung, 
								allerdings nicht als Notstand ansehen. Daher 
								scheint es aus Sicht einer Mehrheit auch keine 
								Rechtfertigung zu geben, dem Aufstand einer 
								bestimmten Bevölkerungsgruppe nachzugeben. Denn 
								ein Gesellschaftsrat wäre eine 
								Verlegenheitslösung, weil manche Teil der 
								Bürgerschaft dem Bundestag und den 
								Landesparlamenten nicht zutrauen, Politik in 
								ihrem Sinne zu machen“, so der 37-jährige 
								Journalist vom Bodensee.  „Doch eine 
								Demokratie und ein freiheitlicher Rechtstaat 
								können sich nicht von einzelnen Mitgliedern 
								nötigen lassen. Denn auch der Versuch, ein 
								solches Gremium stellvertretend und auch 
								proportional zu den einzelnen 
								Gesellschaftsschichten durch zufällige Auswahl 
								ihrer Mitglieder zu besetzen, wird dem 
								Repräsentationsprinzip aus Art. 38 GG nicht 
								gerecht werden können. Die Anforderungen sind 
								klar, dass eine solcher Vorgang nur durch eine 
								qualifizierte, mehrstufige Quotenstichprobe – 
								und besser noch durch eine allgemein zugängliche 
								Wahl – entschieden werden kann, damit jeder 
								Bürger gemäß des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 
								3 GG dieselben Chancen hat, seinen Vertreter in 
								solch einen Rat schicken zu können. Und 
								letztlich muss man auch prinzipiell einmal 
								fragen, inwieweit solch ein Schattenparlament im 
								Grundgesetz überhaupt vorgesehen ist. Denn die 
								erforderliche Legitimationskette aus Art. 20 
								Abs. 2 der Verfassung ist für mich bei solch 
								einem Experiment, welches auch die 
								Bundestagspräsidentin mit der Einberufung eines 
								‚Bürgerrates“ sehr selbstbewusst und wenig 
								eigenreflektiert eingeht, nicht wirklich 
								eingehalten worden. Und abschließend müssen wir 
								ohnehin den Ansatz bis zum Ende denken und 
								attestieren: Wenn das Schule machen würde und 
								wir bei jedem Problem, das nicht in unserem 
								Sinne durch gewählte Volksvertreter gelöst wird, 
								einen neuen Kreis von Laien oder Experten in den 
								Stand der Legislative erheben würden, höhlten 
								wir unser bisher eigentlich gut funktionierendes 
								System relativ willkürlich und nach Beliebigkeit 
								aus“, schlussfolgert der Berater für Nachhaltige 
								Entwicklung. 
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