Düsseldorf/Hamminkeln, 8.
Januar 2022 - Um dem illegalen Welpenhandel
einen Riegel vorzuschieben und so Tierleid zu
verhindern, ruft Umweltministerin Heinen-Esser
dazu auf, bereits bei der Anschaffung auf
Warnzeichen für einen illegalen Welpenhandel zu
achten. Zudem müssten für den Online-Handel
schnell bundesweite Regelungen zur Einhaltung
des Tierwohls geschaffen werden. Im vergangenen
Juni hatte der Bundesrat hierzu aufgrund einer
nordrhein-westfälischen Initiative eine
Entschließung gefasst.
"Wer bei der Anschaffung von Tieren auf eine
tierschutzgerechte Aufzucht achtet, unterstützt
die Eindämmung von Tierleid und illegalem
Handel. Gleichzeitig setzen wir uns für
einheitliche und verbindliche Tierschutz-Regeln
für den Online-Handel ein, denn Tiere sind nicht
irgendeine Ware", so Ministerin Heinen-Esser.
In den letzten Jahren hat der Handel mit
Tieren insbesondere auch über das Internet
deutlich zugenommen. Der im Juni 2021 vom
Bundesrat angenommene Entschließungsantrag
Nordrhein-Westfalens aus dem Ausschuss für
Agrarpolitik und Verbraucherschutz sieht daher
vor, dass nur noch eingetragene Züchterinnen und
Züchter mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis ihre
Tiere über Kleinanzeigen im Internet verkaufen
dürfen.
Die Bedeutung der Beachtung von
Warnzeichen beim Hundekauf unterstreicht auch
Dr. Gerlinde von Dehn, die Tierschutzbeauftragte
des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auf
einen illegalen Welpenhandel
könnten demnach hindeuten: • Treffpunkt und
Übergabe der Tiere an öffentlichen Orten
• Verkauf ohne Sichtung von Muttertier und
Wurfgeschwistern • Angebot, die
Welpen direkt beim Käufer vorbei zu bringen
• Augenscheinlich schlechter Gesundheits-
und/oder Pflegezustand der Welpen
• Fehlende Impfausweise oder ausländische
Impfausweise • Fehlende
Kennzeichnung der Tiere (Chipnummer)
Unabdingbar ist zudem ein tierschutzgerechter
Transport. Ministerin Heinen-Esser dankt den
beteiligten Personen von Polizei und
Veterinäramt, die in der Nacht zu Mittwoch bei
Aachen nach ersten Erkenntnissen einen illegalen
Transport von mehr als 60 Hundewelpen auf dem
Weg von Tschechien nach Belgien aufgehalten
haben. Damit mögliche Verstöße konsequent
geahndet werden, bietet das Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz hierzu in
Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium
gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für
Veterinärbehörden und Polizei an.
|