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Schutzschirm von Abellio in Deutschland
Hauptverfahren in Eigenverwaltung planmäßig eröffnet
Bahnbetrieb in Nordrhein-Westfalen weiterhin gesichert

Hagen/Berlin, 5. Oktober 2021 - Im Rahmen des Sanierungsverfahrens ist Abellio am 1. Oktober 2021 vom vorläufigen Schutzschirmverfahren in das Hauptverfahren gewechselt. Nach Ablauf der gesetzlich für das vorläufige Verfahren vorgesehenen Dauer von drei Monaten hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg das Hauptverfahren eröffnet. Damit geht Abellio einen wichtigen Schritt mit Blick auf die Sanierung und die langfristig erfolgreiche Neuaufstellung des Unternehmens.

Die unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen der Abellio-Geschäftsführung um Deutschland-CEO Michiel Noy. Sie wird dabei – wie auch bereits im vorläufigen Schutzschirmverfahren – von dem erfahrenen Restrukturierungsexperten Prof. Dr. Lucas Flöther in der Rolle des Generalbevollmächtigten unterstützt.

Als Sachwalter wurden Dr. Rainer Eckert (für die operativ tätigen Gesellschaften in den Regionen), Dr. Stefanie Zulauf (für die PTS GmbH) und Stephan Poppe (für die Holding Abellio GmbH) aus der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB bestätigt. Zuvor hatten sie gutachterlich die Erfolgsaussichten der Sanierung im nun anstehenden Hauptverfahren bekräftigt.

Mit dem planmäßigen Wechsel in das Hauptverfahren ändert sich nichts für die Fahrgäste: Der Zugbetrieb wird wie gewohnt weitergeführt. Grundlage hierfür sind Vereinbarungen zwischen Abellio und den regionalen Aufgabenträgern. So wurden in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Fortführungsvereinbarungen zur Sicherung des Betriebes bis Ende Dezember 2021 bzw. Ende Januar 2022 geschlossen, um in den kommenden Monaten eine langfristig ausgerichtete Einigung im Sinne der Fahrgäste und der Beschäftigten zu erzielen. Zu diesem Zwecke hat sich der Gesellschafter von Abellio Deutschland nochmals bereiterklärt, weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Auch für den Betrieb der WestfalenBahn wurde eine entsprechende Fortführungsvereinbarung bis Ende März 2022 unterzeichnet. In Mitteldeutschland konnte bereits eine langfristige Lösung zum Weiterbetrieb der beiden Abellio-Netze Dieselnetz Sachsen-Anhalt (DISA) bis Dezember 2023 und Saale-Thüringen-Südharz-Netz (STS) bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Dezember 2030 erzielt werden.

Ab 1. Oktober 2021 übernimmt Abellio wieder selbst die Lohn- und Gehaltszahlungen der 3.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland, nachdem diese während des vorläufigen Schutzschirmverfahrens von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wurden. In den kommenden Wochen wird die Sanierung von Abellio weiter voranschreiten. Insbesondere wird das Restrukturierungsteam Sanierungspläne erarbeiten und finalisieren, welche die Grundlage für eine wirtschaftlich nachhaltige Zukunft des Unternehmens bilden. Ziel – nach jetzigem Stand der Entwicklungen – ist es, das Sanierungsverfahren im Laufe des Frühjahrs 2022 erfolgreich zu beenden.

Das Schutzschirmverfahren wurde notwendig, nachdem Abellio als eine der führenden Wettbewerbsbahnen in Deutschland angesichts struktureller Probleme im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) unter wirtschaftlichen Druck geriet. Wie andere Eisenbahnverkehrsunternehmen auch, leidet Abellio unter massiven Kostenentwicklungen, die nicht ausreichend von den einzelnen Verkehrsverträgen gedeckt sind. Im Rahmen des Verfahrens können die aufgrund externer Kostensteigerungen notwendig gewordenen Restrukturierungsmaßnahmen eigenverantwortlich angegangen werden.



Abellio: Bahnbetrieb in Nordrhein-Westfalen weiterhin gesichert
Vereinbarung zur Sicherung des Fahrgastbetriebes bis zum 31. Januar 2022
Hagen/Berlin, 24. September 2021 - Abellio, eine der führenden Wettbewerbsbahnen in Deutschland, befindet sich seit dem 30. Juni 2021 in einem gesetzlichen Schutzschirmverfahren. Nun hat das Unternehmen mit den Aufgabenträgern in Nordrhein-Westfalen eine Fortführungsvereinbarung geschlossen. Der Bahnbetrieb auf den von der Abellio Rail GmbH befahrenen Linien ist damit weiterhin gewährleistet.

Die Übereinkunft mit den drei Aufgabenträgern sorgt dafür, dass der Bahnbetrieb in NRW zunächst bis zum 31. Januar 2022 finanziert und somit gesichert ist. In diesem Zeitraum gilt es nun, gemeinsam mit allen Beteiligten langfristige Lösungen für die von Abellio in Nordrhein-Westfalen befahrenen Netzen (Ruhr-Sieg-Netz, Rhein-Ruhr-Express, grenzüberschreitendes Niederrhein-Netz, S7 ‚Der Müngstener‘ und S-Bahn Rhein-Ruhr)  zu vereinbaren.

Zuletzt hatte die Abellio-Eigenverwaltung intensive Verhandlungen mit den Aufgabenträgern Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) geführt, um eine Kompensation der extern verursachten und zugleich nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen für Abellio zu vereinbaren. Ziel der Gespräche mit den Aufgabenträgern war und ist es, eine langfristige Lösung für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen im Interesse der Fahrgäste und der Beschäftigten zu erzielen.

Zitat Rainer Blüm, Vorsitzender der Geschäftsführung der Abellio Rail GmbH: „Es ist uns gemeinsam mit unseren drei Aufgabenträgern in NRW gelungen, den Betrieb in einem Zwischenschritt bis 31. Januar 2022 zu sichern. Im Fokus stehen für uns unsere Fahrgäste, die Vielfalt und Qualität auf der Schiene zu schätzen wissen. Ich danke ausdrücklich unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement hier in Nordrhein-Westfalen. Jetzt geht es darum, gemeinsam mit den Aufgabenträgern eine langfristig tragfähige Ausgestaltungen für die fünf Verkehrsverträge im Stammland von Abellio in Angriff zu nehmen.“

Zitat Sachwalter Dr. Rainer Eckert: „Die Vereinbarung gibt Fahrgästen und Mitarbeitern Sicherheit für die kommenden Monate. Und sie ermöglicht, dass zeitnah eine langfristige Einigung mit den Aufgabenträgern fixiert werden kann.“

Zitat Generalbevollmächtigter Prof. Dr. Lucas Flöther: „Die Fortführungsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer konstruktiven Lösung für die fünf von Abellio betriebenen Netze und einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens.“

Im Rahmen der Verhandlungen mit den Aufgabenträgern in den einzelnen Regionen und unter Berücksichtigung von Zugeständnissen des Gesellschafters ist es in den vergangenen Wochen bereits gelungen, den Betrieb im Emsland- und Mittelland-Netz (WestfalenBahn) zu sichern. Des Weiteren gibt es auch für Mitteldeutschland eine Einigung zum Weiterbetrieb der Netze Saale-Thüringen-Südharz (bis 12/2030) und Dieselnetz Sachsen-Anhalt (bis 12/2023). In Baden-Württemberg wurde, ähnlich der Übereinkunft in Nordrhein-Westfalen, eine Fortführungsvereinbarung zur Sicherung des Betriebes für die kommenden Monate geschlossen, um weiterhin an einer langfristigen Lösung arbeiten zu können. 

Den bisherigen Sanierungsschritten hat stets die gesetzlich vorgeschriebene Restrukturierungsvoraussetzung zugrunde gelegen, dass die Liquidität während des vorläufigen Schutzschirmverfahrens bis Ende September gesichert ist.