Düsseldorf/Hamminkeln, 20.
März
2021 - Zur Eindämmung der Corona-Pandemie
sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen
untersagt. Nach aktueller Lage gilt dies auch
für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer.
Aufgrund der aktuellen Infektionslage
ist auch bei einer Fortschreibung der zunächst
bis 28. März 2021 geltenden
Coronaschutzverordnung nicht mit einer Zulassung
von Veranstaltungen wie den traditionellen
Osterfeuern zu rechnen.
In Abstimmung
mit dem Gesundheitsministerium hat das
Umweltministerium hierüber heute die
nordrhein-westfälischen Kommunen informiert, die
für die Prüfung der Zulässigkeit von
traditionellen Osterfeuer-Veranstaltungen
zuständig sind.
"Nach aktuellem Stand ist
leider nicht davon auszugehen, dass die
Pandemie-Lage die Ausrichtung von Osterfeuern
zulässt. Das ist gerade jetzt bedauerlich, denn
Brauchtum und Rituale können in schwierigen
Zeiten Kraft und Zusammenhalt geben", so Dr.
Heinrich Bottermann, Staatssekretär im
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-
und Verbraucherschutz.
|