Moers, 27. Februar 2021 - „Warum haben wir das
solange aufgeschoben?!" Diese erstaunte
und gleichzeitig erleichterte Frage bekommt
Sandra Grefraths häufig zu hören. Gemeinsam mit
einer Kollegin und einem Kollegen berät sie in
der Betreuungsstelle der Stadt Moers zu
Vorsorgevollmachten. Vor wenigen Tagen hatte
sich ein Mann an sie gewendet, dessen Frau an
Corona erkrankt ist und beatmet werden muss.
Jetzt muss der Ehemann durch ein gerichtliches
Betreuungsverfahren als Betreuer eingesetzt
werden, weil sich das langjährig verheiratete
Ehepaar vorab nicht um eine Vorsorgevollmacht
gekümmert hat. Dabei ist es kein großer Aufwand,
dieses Problem im Vorfeld zu verhindern.
Eine Ehe ersetzt keine Vollmacht
„Viele Menschen denken, es ist klar, dass sie
für ihren Partner entscheiden dürfen, wenn er es
nicht mehr selbst kann", berichtet
Karl-Heinz Süßer-Pflug aus den Beratungen. Die
drei aus der Betreuungsstelle wissen es besser. „Gibt
es keine Vollmacht, dann ist ein gerichtliches
Betreuungsverfahren unumgänglich - das ist
häufig mit Kosten und Aufwand verbunden." Die
meisten wissen darüber offenbar nicht Bescheid,
wie sich in den Beratungen immer wieder zeigt. „Genau
dafür sind wir ja da", beruhigt Grefraths
und verweist auf die kostenlosen
Gesprächstermine mit den Kollegen der
Betreuungsstelle.
Im Regelfall
geht's ohne Beglaubigung Eigentlich
ist eine Vollmacht ganz einfach auszufüllen:
Auf Moers
oder auch direkt
hier ist ein vierseitiges Dokument zum
Ankreuzen verlinkt. Die abgedeckten Themen sind
vielseitig: Zentral ist die Gesundheitssorge,
auf den weiteren Seiten geht es unter anderem um
Wohnungsangelegenheiten, Behörden und die
Vermögenssorge.
„Das ist alles selbsterklärend, aber wer
unsicher ist, dem helfen wir gerne beim
Ausfüllen!", versichert Dagmar Bröcking,
die dritte im Bunde der städtischen Berater. In
den meisten Fällen sind Vorsorgevollmachten mit
einer einfachen Unterschrift gültig. Nur wenn
Regelungen zum Eigentum in dem Dokument
getroffen werden, ist eine Beglaubigung zwingend
erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Betreuungsstelle beglaubigen
auch Vollmachten.
Manchmal geht
es schneller, als man denkt Immer
öfter kommen auch junge Erwachsene oder Menschen
mittleren Alters zu den städtischen Beratern: „Wir
dachten, wir hätten noch Zeit." Dagmar
Bröcking weiß aus ihrer beruflichen Erfahrung: „Manchmal
geht es schneller, als man denkt." Durch
einen Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung,
wie z.
B. Schlaganfall oder Herzinfarkt, kann es
passieren, dass man nicht mehr
entscheidungsfähig ist und jemand anderes
wichtige Entscheidungen treffen muss. „Mit
dem 18. Geburtstag ist eine Vollmacht für jeden
und jede Pflichtthema. Zumindest informieren
sollte man sich dann darüber", raten die
drei. „Die Zeit sollte sich jeder dafür nehmen!"
Die drei Berater bieten Gesprächstermine im Rathaus und in Sonderfällen auch zu
Hause bei ihren Klienten an. Terminvereinbarungen sind per E-Mail und Telefon
möglich: Karl-Heinz.Suesser-Pflug@Moers.de oder
0 28 41 / 201-656 / Dagmar.Broecking@Moers.de oder
0 28 41 / 201-864 / Sandra.Grefraths@Moers.de oder
0 28 41 / 201-260.
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