Moers/Hamminkeln, 30. Januar
2021 - In den vergangenen Wochen ist es
im Wolfsgebiet Schermbeck erneut zu Rissen von
Weidetieren gekommen. Der Kreis Wesel hat unter
Federführung der Kreistierzuchtberatung, die die
Geschäftsführung der Tierzuchtvereine wie z.B.
des Kreisschafzuchtvereines mit über 400
Mitgliedern wahrnimmt, und in Zusammenarbeit mit
der Unteren Naturschutzbehörde in den
zurückliegenden 2 Jahren regelmäßig auf die
Notwendigkeit eines ausreichenden Herdenschutzes
hingewiesen und Unterstützung angeboten. Viele
Weidetierhaltende haben das umfangreiche Angebot
bisher dankbar angenommen, zumal eine Förderung
von Herdenschutzmaßnahmen über die
Förderrichtlinien Wolf möglich ist. Der
Kreisverwaltung Wesel ist aber auch bewusst,
dass die in Wolfsgebieten erforderlichen
Mindestanforderungen zum Herdenschutz auch nach
über 2 Jahren seit der Ausweisung des
Wolfsgebietes Schermbeck noch nicht überall
konsequent umgesetzt worden sind.
„Uns
ist bewusst, dass die Schutzmaßnahmen einen
hohen zusätzlichen, persönlichen Arbeitsaufwand
gerade bei kleineren Tierhaltungen bedeuten.
Niemand kann dazu gezwungen werden, notwendige
Herdenschutzmaßnahmen durchzuführen. Aber wir
werben dringend dafür, dass die
Weidetierhaltenden den Aufforderungen nachkommen
und den erforderlichen Herdenschutz umsetzen.
Dabei sind wir gerne behilflich," erklärt Klaus
Horstmann, Fachdienstleiter Naturschutz,
Landwirtschaft, Jagd, Fischerei des Kreises
Wesel.
Seine und die Arbeit seines Teams
fasst er wie folgt zusammen: „Natürlich ist es
auch unsere gesetzlich geregelte Aufgabe, u.a.
über Anträge zum Abschuss von Wölfen zu
entscheiden. Sich aber darauf zu beschränken,
würde viel zu kurz greifen." „Vorrangig und
wichtiger ist uns die Unterstützung der
Weidetierhaltungen im Wolfsgebiet. Und hierbei
müssen wir noch mehr Tierhaltende erreichen als
bisher." führt Ludwig Hermanns, Tierzuchtberater
des Kreises Wesel, weiter aus.
Landesamt für Naturschutz zuständig für das
Wolfsmonitoring Im Rahmen des
Wolfsmonitorings NRW im Wolfsgebiet Schermbeck
vermittelt die Kreisverwaltung gleichzeitig
zwischen den offiziellen Monitoring-Beauftragten
des LANUV und z.B. den Jagdausübungsberechtigten
vor Ort. Gleiches gilt für die
Herdenschutzberatung in Zusammenarbeit mit der
Landwirtschaftskammer NRW.
Herdenschutzberatung Sache der
Landwirtschaftskammer Insgesamt
reagiert Horstmann damit auch auf aktuelle
Presseberichte, in denen sich z.B. erklärte
Wolfsexperten und örtliche Naturschützer für
vergleichbare Leistungen angeboten hatten: „Dies
führt regelmäßig zu Irritationen und erschwert
die saubere Abwicklung der notwendigen Arbeiten
vor Ort. Das sollte vermieden werden," so
Horstmann weiter. „Für die Herdenschutzberatung
sind die Landwirtschaftskammer und für das
Monitoring das Landesamt für Naturschutz
zuständig. Das ist in NRW klar geregelt,"
ergänzt Hermanns und erneuert abschließend sein
Angebot: „Bei Bedarf sollten sich Betroffene
bzw. Interessenten unmittelbar an diese Stellen
wenden. Aber auch wir verfügen über ein
ausgezeichnetes Netzwerk und bieten dabei gerne
unsere Unterstützung an und stellen die Kontakte
her."
Längst ist nicht alles
Erforderliche geregelt, um die Belastungen der
Weidetierhaltungen auf ein erträgliches Maß zu
reduzieren. „Gerade mit den Kosten für z.B. die
Unterhaltung von Wolf sicheren Zäunen sowie die
Versorgung und Betreuung von Herdenschutzhunden
werden die Weidetierhaltungen bisher alleine
gelassen." so Hermanns abschließend. Horstmann
bestätigt dies und zeigt sich kämpferisch:
"Hierfür brauchen wir einen langen Atem. Aber
den haben wir und bleiben auch an diesem Thema
hartnäckig dran, um mit dem Land NRW eine
tragfähige Lösung zu finden."
|