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Urteil  2,5 Jahren nach einem tödlichen Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit in Wesel

Kreis Wesel/Hamminkeln, 11. Juni 2026 - Am 16. Dezember 2024 erschien der nachfolgende Polizeibericht auch in der BZ-Niederrhein:
Am Montag, den 16.12.2024, gegen 21.10 Uhr, kam es in Wesel im Verlauf der Hamminkelner Landstraße, im Bereich der dortigen Bahnunterführung, zu einem schweren Verkehrsunfall.
Dabei befuhr ein 18-jähriger Pkw-Fahrer die Hamminkelner Landstraße von Richtung Blumenkamp in Fahrtrichtung Feldmark. Dabei kam der Fahrer im Bereich der Bahnunterführung, aus bisher ungeklärter Ursache, nach links von seiner Fahrbahn ab und kollidierte frontal mit dem entgegenkommenden Pkw einer 67-jährigen Frau aus Wesel. Anschließend stießen die beiden Fahrzeuge noch gegen den Pkw eines 37-jährigen Mannes aus Wesel, der hinter der 67-Jährigen fuhr. Die 67-Jährige wurde durch den Unfall schwerstverletzt und mit einem Rettungswagen in ein örtliches Krankenhaus verbracht, wo sie im weiteren Verlauf ihren Verletzungen erlag.
Der 18-Jährige und seine 17-jährige Beifahrerin, sowie der 37-Jährige wurden durch den Unfall leicht verletzt. Alle beteiligten Fahrzeuge wurden durch ein örtliches Abschleppunternehmen sichergestellt.
Die Unfallaufnahme wurde durch einen Sachverständigen und ein Unfallaufnahme-Team aus Kleve unterstützt. Für die Dauer der Unfallaufnahme war die Hamminkelner Landstraße bis gegen 05.00 Uhr gesperrt. Der Verkehr wurde durch eingesetzte Polizeibeamte abgeleitet.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass eines der am Unfall beteiligten Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, weshalb der Verdacht eines verbotenen Einzelrennens besteht. Da auch das Vorliegen eines Tötungsdelikts nicht ausgeschlossen werden kann, wurde unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Duisburg eine Mordkommission eingerichtet. Zur Klärung des Unfallhergangs werden unter anderem die technischen Daten und Aufzeichnungen der beteiligten Fahrzeuge gutachterlich ausgewertet. Die Ermittlungen dauern an.

Heute erging ein noch nicht rechtsfähiges Urteil im Prozess wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Wesel
In dem Strafverfahren gegen einen Heranwachsenden hat die 1. Große Strafkammer – Jugendkammer – am 11.06.2026 ein Urteil verkündet.
Der zum Tatzeitpunkt gerade 18-jährige Angeklagte wurde wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen.

Nach den Feststellungen der Kammer befuhr der Angeklagte am 16.12.2024 gegen 21 Uhr in nicht angepasster Geschwindigkeit grob
verkehrswidrig und rücksichtslos die Hamminkelner Landstraße in Fahrtrichtung Wesel. Im Bereich einer Gefahrenstelle mit Fahrbahnverengung soll er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h grob missachtet, die Kontrolle verloren und mit dem ihm entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert sein. Die 67-jährige Insassin verstarb wenig später im Krankenhaus.
Ihr Sohn war in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 31 KLs 16/25