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Kreis Wesel/Hamminkeln, 11. Juni
2026 - Am 16. Dezember 2024 erschien der nachfolgende
Polizeibericht auch in der BZ-Niederrhein: Am
Montag, den 16.12.2024, gegen 21.10 Uhr, kam es in
Wesel im Verlauf der Hamminkelner Landstraße, im Bereich der
dortigen Bahnunterführung, zu einem schweren Verkehrsunfall.
Dabei befuhr ein 18-jähriger Pkw-Fahrer die Hamminkelner
Landstraße von Richtung Blumenkamp in Fahrtrichtung
Feldmark. Dabei kam der Fahrer im Bereich der
Bahnunterführung, aus bisher ungeklärter Ursache, nach links
von seiner Fahrbahn ab und kollidierte frontal mit dem
entgegenkommenden Pkw einer 67-jährigen Frau aus Wesel.
Anschließend stießen die beiden Fahrzeuge noch gegen den Pkw
eines 37-jährigen Mannes aus Wesel, der hinter der
67-Jährigen fuhr. Die 67-Jährige wurde durch den Unfall
schwerstverletzt und mit einem Rettungswagen in ein
örtliches Krankenhaus verbracht, wo sie im weiteren Verlauf
ihren Verletzungen erlag. Der 18-Jährige und seine
17-jährige Beifahrerin, sowie der 37-Jährige wurden durch
den Unfall leicht verletzt. Alle beteiligten Fahrzeuge
wurden durch ein örtliches Abschleppunternehmen
sichergestellt. Die Unfallaufnahme wurde durch einen
Sachverständigen und ein Unfallaufnahme-Team aus Kleve
unterstützt. Für die Dauer der Unfallaufnahme war die
Hamminkelner Landstraße bis gegen 05.00 Uhr gesperrt. Der
Verkehr wurde durch eingesetzte Polizeibeamte abgeleitet.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist davon
auszugehen, dass eines der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist,
weshalb der Verdacht eines verbotenen Einzelrennens besteht.
Da auch das Vorliegen eines Tötungsdelikts nicht
ausgeschlossen werden kann, wurde unter der Leitung der
Staatsanwaltschaft Duisburg eine Mordkommission
eingerichtet. Zur Klärung des Unfallhergangs werden unter
anderem die technischen Daten und Aufzeichnungen der
beteiligten Fahrzeuge gutachterlich ausgewertet. Die
Ermittlungen dauern an.
Heute erging ein noch nicht
rechtsfähiges Urteil im Prozess wegen verbotenen
Kraftfahrzeugrennens in Wesel In dem Strafverfahren gegen
einen Heranwachsenden hat die 1. Große Strafkammer –
Jugendkammer – am 11.06.2026 ein Urteil verkündet. Der
zum Tatzeitpunkt gerade 18-jährige Angeklagte wurde wegen
verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit
mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in
Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer
Jugendstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Ihm
wurde die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein
eingezogen.
Nach den Feststellungen der Kammer befuhr
der Angeklagte am 16.12.2024 gegen 21 Uhr in nicht
angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und
rücksichtslos die Hamminkelner Landstraße in Fahrtrichtung
Wesel. Im Bereich einer Gefahrenstelle mit Fahrbahnverengung
soll er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h grob
missachtet, die Kontrolle verloren und mit dem ihm
entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert sein. Die 67-jährige
Insassin verstarb wenig später im Krankenhaus. Ihr Sohn
war in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig. Aktenzeichen: Landgericht
Duisburg, 31 KLs 16/25
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