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Unfälle mit E-Scootern deutlich gestiegen
Unwissenheit der Nutzer im Umgang erschreckend hoch

Sebastian Nitz - Kreisverbandsvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)

Kreis Wesel/Hamminkeln, 12. Mai 2023 - Die Zahl der registrierten Unfälle mit E-Scootern ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Neben den kommerziellen E-Scootern in den großen Städten, steigt auch die Zahl der privaten E-Scooter, auch im ländlichen Bereich, stetig.

Bei Kontrollen wird immer wieder festgestellt, dass bei den Nutzern der E-Scooter erhebliche Wissenslücken hinsichtlich der Rechte und Pflichten bestehen. Aber auch für Halter/ Versicherungsnehmer bestehen Rechte und Pflichten, welche bei Verstößen der Nutzer ebenfalls geahndet werden können. 

Sebastian Nitz, Kreisverbandsvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Wesel, skizziert, nicht abschließend, die wichtigsten Fakten für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr: 
Der E-Scooter benötigt für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis, welche in der Regel als Datenblatt vorliegt, die die Beschaffenheit des E-Scooters für den Straßenverkehr bestätigt und durch den Hersteller mitgeliefert wird.
Nur mit einem existierenden Datenblatt und einer abgeschlossenen Versicherung darf der E-Scooter von Personen ab dem 14. Lebensjahr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Datenblatt als auch Versicherungsnachweis sind einem Berechtigten, sprich der Polizei, auf Verlangen auszuhändigen.
Der E-Scooter ist in Bezug auf die Straßennutzung dem Fahrrad gleichgestellt, gilt jedoch als Kraftfahrzeug und unterliegt entsprechend auch möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, wie z.B. Führen unter Alkoholeinfluss, Fahrerlaubnisrecht, usw.

Der E-Scooter für den Deutschen Straßenverkehr darf maximal eine Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung muss jederzeit eingeschaltet und eine Bremsung durch zwei unabhängige Bremssysteme vorhanden sein.
Wer einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzt oder als Versicherungsnehmer den E-Scooter Dritten zur Nutzung zur Verfügung stellt, hat sich über die abschließenden Rechten und Pflichten vorab zu informieren.

Grundsätzlich gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.