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Wolfsgebiet Schermbeck
Online-Anträge und Service-Hotline zur Förderung von Schutzmaßnahmen auch für Kleinpferde
Eigene Wolfs-Verordnung in Vorbereitung

Umweltministerium NRW

Düsseldorf/Hamminkeln, 22. Januar 2022 - Zu Erweiterung und Vereinfachung der Förderung von Maßnahmen zum Schutz gegen Wolfsübergriffe bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen neue umfangreiche Service-Angebote. Darauf weisen das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie die Landwirtschaftskammer erneut hin.

So werden unter dem Titel "Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz in NRW" auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer alle relevanten Ansprechpartner, Antragsformulare, die Förderkulisse sowie ein Merkblatt zum Schutz von Pferdehaltungen vor Wolfsübergriffen zur Verfügung gestellt. https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm    

Die Service-Hotline der Herdenschutzberatung ist zu erreichen unter: 02945 / 98 98 98.

Hintergrund ist unter anderem auch eine Erweiterung der Förderung ab dem 1. Januar 2022: Nach Wolfsübergriffen auf unzureichend geschützte Ponys im niederrheinischen "Wolfsgebiet Schermbeck" im engeren Streifgebiet des dortigen Wolfsrudels werden nunmehr auch Schutzmaßnahmen für Kleinpferde (Ponys), Fohlen und Jungpferde finanziell gefördert. Zudem hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel die Prüfung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernommen. Bisher waren jeweils die Bezirksregierungen mit eingebunden.

"Ziel unserer Wolfspolitik ist es, die Herdenschutzförderung auszuweiten und zu vereinfachen"
Ministerin Heinen-Esser: "Mit den Neuerungen wollen wir zum einen auch die Halter von Kleinpferden in den am stärksten gefährdeten Bereichen zusätzlich unterstützen und motivieren, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. Zum anderen führen wir die Herdenschutzberatung und -Förderung zusammen. Bevor ein Förderantrag gestellt wird, sollte zunächst ein klärendes Beratungsgespräch stattfinden. Ziel unserer Wolfspolitik ist es, die Herdenschutzförderung auszuweiten und zu vereinfachen."

Nordrhein-Westfalen bereitet eigene Wolfs-Verordnung vor
Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird mit einer neuen Verordnung zum Beispiel die Grundlagen für das Vergrämen und im äußersten Fall auch die Entnahme auffälliger oder problematischer Wölfe verbessern.
Dazu werden in der Verordnung die Begrifflichkeiten zu Ausnahmen von den Schutzvorschriften klarer definiert werden. Laut dem Entwurf sollen Wölfe zum Beispiel "vergrämt" werden dürfen, wenn sie sich Menschen oder bewohnten Gebäuden auf unter 30 Metern Entfernung nähern.
In dem Verordnungsentwurf sind auch Inhalte des "Praxisleitfadens zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf" von Bund und Ländern sowie die Erfahrungen und Regelungen anderer Bundesländern eingeflossen. Drei weitere Bundesländer verfügen ebenfalls über Wolfsverordnungen: Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg. Ministerin Heinen-Esser hat den Verordnungsentwurf in dieser Woche im Landeskabinett vorgestellt. Im Zuge der Verbändeanhörung werden die relevanten Interessengruppen nun um Stellungnahme gebeten.

Wölfe sind EU- und bundesweit naturschutzrechtlich streng geschützt. Ihre Entnahme ist etwa im Wolfsgebiet Schermbeck trotz zahlreicher Risse von Nutztieren wie Schafen, Ziegen und neuerdings auch Ponys nach bisheriger Rechtslage nicht möglich, da hierfür die mehrfache Überwindung eines ausreichenden Herdenschutzes in räumlich-zeitlich engem Zusammenhang erforderlich ist.

Wölfe in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über vier Wolfgebiete mit Pufferzonen (Senne, Schermbeck, Oberbergisches Land und Eifel) und über eine Pufferzone an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Damit erfolgt auf einem Drittel der Landesfläche die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen. Nachgewiesen sind aktuell sieben erwachsene Wölfe mit Welpen aus drei Rudeln, verteilt auf drei Rudel und ein Einzeltier. Damit ist die Zahl der erwachsenen, ortstreuen Wölfe im Vergleich zum Vorjahr nicht angestiegen.

Zwei der drei Rudel leben auf den Landesgrenzen und halten sich nur teilweise in Nordrhein-Westfalen auf. Hinzu kommt eine unbestimmte Zahl von durchwandernden Einzeltieren, die sich teils Tage, teils Wochen in Nordrhein-Westfalen aufhalten und danach Nordrhein-Westfalen wieder verlassen.

Zum Vergleich: In Deutschland wurden für die aktuellen Zählperiode 2020/2021 insgesamt 157 Rudel, 27 Paare und neun ortstreue Einzeltiere angegeben.

In den Jahren 2020 und 2021 unterstützte das Land die Weidetierhaltungen landesweit mit je rund 1,5 Millionen Euro für Maßnahmen der Wolfsprävention und für Entschädigungen. Für das Jahr 2022 sind zusätzliche Fördermittel eingeplant.



Land finanziert Schutzmaßnahmen auch für kleinere Pferde und führt Beratung und Förderung zusammen
Düsseldorf/Hamminkeln, 26. Dezember 2021 - BZ auf ein Wort v. Jochem Knörzer
Im Gegensatz zu Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies, der nur sein Klientel bedient und sinnfrei Wölfe ermorden lässt - so jemand ist in meinen Augen ein Mörder und als "Umweltminister" völlig ungeeignet! - setzt sich in NRW die Umweltministerin Heinen-Esser für ein 'Miteinander' ein.
Da ist die CDU, der Frau Heinen-Esser angehört, um einiges sozialer als der Soze Lies!

Umweltministerin Heinen-Esser: "Ziel unserer Wolfspolitik ist es, das Leben mit dem Wolf so konfliktfrei wie möglich zu gestalten und Naturschutz und Herdenschutz in Einklang zu bringen."

Hier die Pressemitteilung v. 21.12.2021:
Zum Schutz von Weidetieren in Wolfsgebieten hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderrichtlinie Wolf erweitert. So werden ab 2022 in dem besonderes betroffenen Wolfsgebiet Schermbeck Schutzmaßnahmen auch für Kleinpferde (Ponys), Fohlen und Jungpferde finanziell gefördert. Zudem wird ab 2022 die Landwirtschaftskammer NRW die Prüfung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernehmen. Bisher waren jeweils die räumlich zuständigen Bezirksregierungen mit eingebunden.

Ministerin Heinen-Esser sagte hierzu am Dienstag in Düsseldorf: "Mit den Neuerungen wollen wir zum einen auch die Halter von Kleinpferden zusätzlich unterstützen und motivieren, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. Zum anderen führen wir die Herdenschutzberatung und -Förderung zusammen und erhoffen uns davon noch passgenauere und beschleunigte Verfahren. Der Schritt vor der Antragstellung sollte ein klärendes Beratungsgespräch zwischen Tierhalter und Herdenschutzberatung sein." Die Service-Hotline der Herdenschutzberatung bei der Landwirtschaftskammer ist zu erreichen unter:
02945 / 98 98 98.

Sorgen bereitet das Wolfsrudel im Wolfsgebiet Schermbeck. Seit Oktober ist es hier wiederholt zu Übergriffen auf Kleinpferde (Ponys) gekommen. Die räumliche und zeitliche Häufung der Übergriffe auf Kleinpferde hatte das Ministerium veranlasst, die Lage im Wolfsgebiet auch zur Frage der Verhaltensauffälligkeit und damit verbundenen Fragen einer Entnahme erneut zu prüfen. Ein in der Folge in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zumutbare Alternativen wie eine wolfsabweisende Zäunung, die bisher unzureichend genutzt wurden, vorhanden sind, womit weiterhin eine Entnahme von Wölfen nicht rechtssicher möglich ist.

Damit die in den Wolfsgebieten betroffenen Weidetierhaltungen die zusätzlichen Lasten durch die Rückkehr des Wolfs nicht alleine tragen müssen, unterstützte die Landesregierung die Halter in diesem Jahr bisher mit rund 1,5 Millionen Euro. "Das ist bundesweit die zweithöchste Summe, die ein Bundesland für Prävention und Entschädigung ausgegeben hat. Im kommenden Jahr werden wir weitere Geldmittel zur Verfügung stellen", so Heinen-Esser. "Ziel unserer Wolfspolitik ist es, das Leben mit dem Wolf so konfliktfrei wie möglich zu gestalten und Naturschutz und Herdenschutzes in Einklang zu bringen." Dazu müssten Weiden mit potenziell gefährdeten Haus- und Nutztieren wolfsabweisend umzäunt werden, zudem sollten Tiere in dunklen Tag- und Nachtstunden am besten im Stall sein.

Während das Land die Förderrichtlinien anpasst und zusätzliche Mittel für den Herdenschutz bereitstellt, stellt die Umweltministerin zugleich die Frage der Verhältnismäßigkeit. "Dass der Wolf zu schützen ist, steht außer Zweifel. Aber ab welcher Größenordnung sind millionenschwere Ausgaben unverhältnismäßig?" so Heinen-Esser. Hier müsse der Bund mehr Klarheit schaffen, die Formulierungen im Koalitionsprogramm seien sehr vage. Grobe Orientierung bietet ein zwischen Bund und Ländern Ende November 2021 verabschiedeter Praxisleitfaden Wolf.

Wölfe in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über 4 Wolfgebiete mit Pufferzonen (Senne, Schermbeck, Oberbergisches Land und Eifel) und eine Pufferzone an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Nachgewiesen sind aktuell sieben Wölfe und mindestens elf ausgewachsene Welpen, verteilt auf drei Rudel und ein Einzeltier. Damit ist die Zahl der erwachsenen Wölfe im Vergleich zum Vorjahr nicht angestiegen. Zwei der drei Rudel leben auf den Landesgrenzen und halten sich nur teilweise in Nordrhein-Westfalen auf. Hinzu kommt eine unbestimmte Zahl von durchwandernden Einzeltieren, die sich teils Tage, teils Wochen in Nordrhein-Westfalen aufhalten und danach Nordrhein-Westfalen wieder verlassen. Zum Vergleich: In Deutschland wurden für die aktuellen Zählperiode 2020/2021 insgesamt 157 Rudel, 27 Paare und 9 ortstreue Einzeltiere angegeben.

Bei den Übergriffen war in der Mehrzahl der Fälle kein Grundschutz gegenüber dem Wolf vorhanden.
2021 kam es bis Dezember zu rund 40 Übergriffen in Nordrhein-Westfalen auf Haus-und Nutztiere, mehrheitlich auf Schafe. Davon entfielen 18 Übergriffe auf das Rudel, das dauerhaft ausschließlich in Nordrhein-Westfalen, im Wolfsgebiet Schermbeck lebt.

Stets aktuelle Übersichten sind unter https://www.wolf.nrw.de/ zu finden. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 wurden bundesweit 942 Übergriffe von Wölfen auf Haus- und Nutztiere registriert, die meisten in Niedersachsen und Brandenburg.

Weitere Informationen
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zum Urteil es Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom 6. Mai 2021