Düsseldorf/Hamminkeln, 22.
Januar 2022 - Zu Erweiterung und Vereinfachung
der Förderung von Maßnahmen zum Schutz gegen
Wolfsübergriffe bietet die Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen neue umfangreiche
Service-Angebote. Darauf weisen das Umwelt- und
Landwirtschaftsministerium sowie die
Landwirtschaftskammer erneut hin.
So
werden unter dem Titel "Präventionsmaßnahmen zum
Herdenschutz in NRW" auf der Internetseite der
Landwirtschaftskammer alle relevanten
Ansprechpartner, Antragsformulare, die
Förderkulisse sowie ein Merkblatt zum Schutz von
Pferdehaltungen vor Wolfsübergriffen zur
Verfügung gestellt.
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm
Die Service-Hotline der
Herdenschutzberatung ist zu erreichen unter:
02945 / 98 98 98.
Hintergrund ist unter
anderem auch eine Erweiterung der Förderung ab
dem 1. Januar 2022: Nach Wolfsübergriffen auf
unzureichend geschützte Ponys im
niederrheinischen "Wolfsgebiet Schermbeck" im
engeren Streifgebiet des dortigen Wolfsrudels
werden nunmehr auch Schutzmaßnahmen für
Kleinpferde (Ponys), Fohlen und Jungpferde
finanziell gefördert. Zudem hat die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zum
Jahreswechsel die Prüfung und Förderung von
Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernommen.
Bisher waren jeweils die Bezirksregierungen mit
eingebunden.
"Ziel unserer
Wolfspolitik ist es, die Herdenschutzförderung
auszuweiten und zu vereinfachen"
Ministerin Heinen-Esser: "Mit den Neuerungen
wollen wir zum einen auch die Halter von
Kleinpferden in den am stärksten gefährdeten
Bereichen zusätzlich unterstützen und
motivieren, ihre Tiere besser vor
Wolfsübergriffen zu schützen. Zum anderen führen
wir die Herdenschutzberatung und -Förderung
zusammen. Bevor ein Förderantrag gestellt wird,
sollte zunächst ein klärendes Beratungsgespräch
stattfinden. Ziel unserer Wolfspolitik ist es,
die Herdenschutzförderung auszuweiten und zu
vereinfachen."
Nordrhein-Westfalen
bereitet eigene Wolfs-Verordnung vor Die
nordrhein-westfälische Landesregierung wird mit
einer neuen Verordnung zum Beispiel die
Grundlagen für das Vergrämen und im äußersten
Fall auch die Entnahme auffälliger oder
problematischer Wölfe verbessern. Dazu werden
in der Verordnung die Begrifflichkeiten zu
Ausnahmen von den Schutzvorschriften klarer
definiert werden. Laut dem Entwurf sollen Wölfe
zum Beispiel "vergrämt" werden dürfen, wenn sie
sich Menschen oder bewohnten Gebäuden auf unter
30 Metern Entfernung nähern. In dem
Verordnungsentwurf sind auch Inhalte des
"Praxisleitfadens zur Erteilung
artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und
45a BNatSchG beim Wolf" von Bund und Ländern
sowie die Erfahrungen und Regelungen anderer
Bundesländern eingeflossen. Drei weitere
Bundesländer verfügen ebenfalls über
Wolfsverordnungen: Niedersachsen, Sachsen und
Brandenburg. Ministerin Heinen-Esser hat den
Verordnungsentwurf in dieser Woche im
Landeskabinett vorgestellt. Im Zuge der
Verbändeanhörung werden die relevanten
Interessengruppen nun um Stellungnahme gebeten.
Wölfe sind EU- und bundesweit
naturschutzrechtlich streng geschützt. Ihre
Entnahme ist etwa im Wolfsgebiet Schermbeck
trotz zahlreicher Risse von Nutztieren wie
Schafen, Ziegen und neuerdings auch Ponys nach
bisheriger Rechtslage nicht möglich, da hierfür
die mehrfache Überwindung eines ausreichenden
Herdenschutzes in räumlich-zeitlich engem
Zusammenhang erforderlich ist.
Wölfe
in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über vier
Wolfgebiete mit Pufferzonen (Senne, Schermbeck,
Oberbergisches Land und Eifel) und über eine
Pufferzone an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.
Damit erfolgt auf einem Drittel der Landesfläche
die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen.
Nachgewiesen sind aktuell sieben erwachsene
Wölfe mit Welpen aus drei Rudeln, verteilt auf
drei Rudel und ein Einzeltier. Damit ist die
Zahl der erwachsenen, ortstreuen Wölfe im
Vergleich zum Vorjahr nicht angestiegen.
Zwei der drei Rudel leben auf den Landesgrenzen
und halten sich nur teilweise in
Nordrhein-Westfalen auf. Hinzu kommt eine
unbestimmte Zahl von durchwandernden
Einzeltieren, die sich teils Tage, teils Wochen
in Nordrhein-Westfalen aufhalten und danach
Nordrhein-Westfalen wieder verlassen.
Zum
Vergleich: In Deutschland wurden für die
aktuellen Zählperiode 2020/2021 insgesamt 157
Rudel, 27 Paare und neun ortstreue Einzeltiere
angegeben.
In den Jahren 2020 und 2021
unterstützte das Land die Weidetierhaltungen
landesweit mit je rund 1,5 Millionen Euro für
Maßnahmen der Wolfsprävention und für
Entschädigungen. Für das Jahr 2022 sind
zusätzliche Fördermittel eingeplant.
Land finanziert
Schutzmaßnahmen auch für kleinere Pferde und
führt Beratung und Förderung zusammen Düsseldorf/Hamminkeln, 26.
Dezember 2021 - BZ auf ein Wort v. Jochem
Knörzer Im Gegensatz zu Niedersachsens
Umweltminister Olaf Lies, der nur sein Klientel
bedient und sinnfrei Wölfe ermorden lässt - so
jemand ist in meinen Augen ein Mörder und als
"Umweltminister" völlig ungeeignet! - setzt sich
in NRW die Umweltministerin Heinen-Esser für ein
'Miteinander' ein. Da ist die CDU, der Frau
Heinen-Esser angehört, um einiges sozialer als
der Soze Lies!
Umweltministerin
Heinen-Esser: "Ziel unserer Wolfspolitik ist es,
das Leben mit dem Wolf so konfliktfrei wie
möglich zu gestalten und Naturschutz und
Herdenschutz in Einklang zu bringen."
Hier die Pressemitteilung v. 21.12.2021: Zum
Schutz von Weidetieren in Wolfsgebieten hat das
Land Nordrhein-Westfalen die Förderrichtlinie
Wolf erweitert. So werden ab 2022 in dem
besonderes betroffenen Wolfsgebiet Schermbeck
Schutzmaßnahmen auch für Kleinpferde (Ponys),
Fohlen und Jungpferde finanziell gefördert.
Zudem wird ab 2022 die Landwirtschaftskammer NRW
die Prüfung und Förderung von
Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernehmen.
Bisher waren jeweils die räumlich zuständigen
Bezirksregierungen mit eingebunden.
Ministerin Heinen-Esser sagte hierzu am Dienstag
in Düsseldorf: "Mit den Neuerungen wollen wir
zum einen auch die Halter von Kleinpferden
zusätzlich unterstützen und motivieren, ihre
Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen.
Zum anderen führen wir die Herdenschutzberatung
und -Förderung zusammen und erhoffen uns davon
noch passgenauere und beschleunigte Verfahren.
Der Schritt vor der Antragstellung sollte ein
klärendes Beratungsgespräch zwischen Tierhalter
und Herdenschutzberatung sein." Die
Service-Hotline der Herdenschutzberatung bei der
Landwirtschaftskammer ist zu erreichen unter:
02945 / 98 98 98.
Sorgen bereitet das
Wolfsrudel im Wolfsgebiet Schermbeck. Seit
Oktober ist es hier wiederholt zu Übergriffen
auf Kleinpferde (Ponys) gekommen. Die räumliche
und zeitliche Häufung der Übergriffe auf
Kleinpferde hatte das Ministerium veranlasst,
die Lage im Wolfsgebiet auch zur Frage der
Verhaltensauffälligkeit und damit verbundenen
Fragen einer Entnahme erneut zu prüfen. Ein in
der Folge in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten
kommt zu dem Ergebnis, dass zumutbare
Alternativen wie eine wolfsabweisende Zäunung,
die bisher unzureichend genutzt wurden,
vorhanden sind, womit weiterhin eine Entnahme
von Wölfen nicht rechtssicher möglich ist.
Damit die in den Wolfsgebieten betroffenen
Weidetierhaltungen die zusätzlichen Lasten durch
die Rückkehr des Wolfs nicht alleine tragen
müssen, unterstützte die Landesregierung die
Halter in diesem Jahr bisher mit rund 1,5
Millionen Euro. "Das ist bundesweit die
zweithöchste Summe, die ein Bundesland für
Prävention und Entschädigung ausgegeben hat. Im
kommenden Jahr werden wir weitere Geldmittel zur
Verfügung stellen", so Heinen-Esser. "Ziel
unserer Wolfspolitik ist es, das Leben mit dem
Wolf so konfliktfrei wie möglich zu gestalten
und Naturschutz und Herdenschutzes in Einklang
zu bringen." Dazu müssten Weiden mit potenziell
gefährdeten Haus- und Nutztieren wolfsabweisend
umzäunt werden, zudem sollten Tiere in dunklen
Tag- und Nachtstunden am besten im Stall sein.
Während das Land die Förderrichtlinien
anpasst und zusätzliche Mittel für den
Herdenschutz bereitstellt, stellt die
Umweltministerin zugleich die Frage der
Verhältnismäßigkeit. "Dass der Wolf zu schützen
ist, steht außer Zweifel. Aber ab welcher
Größenordnung sind millionenschwere Ausgaben
unverhältnismäßig?" so Heinen-Esser. Hier müsse
der Bund mehr Klarheit schaffen, die
Formulierungen im Koalitionsprogramm seien sehr
vage. Grobe Orientierung bietet ein zwischen
Bund und Ländern Ende November 2021
verabschiedeter Praxisleitfaden Wolf.
Wölfe in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über 4 Wolfgebiete
mit Pufferzonen (Senne, Schermbeck,
Oberbergisches Land und Eifel) und eine
Pufferzone an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.
Nachgewiesen sind aktuell sieben Wölfe und
mindestens elf ausgewachsene Welpen, verteilt
auf drei Rudel und ein Einzeltier. Damit ist die
Zahl der erwachsenen Wölfe im Vergleich zum
Vorjahr nicht angestiegen. Zwei der drei Rudel
leben auf den Landesgrenzen und halten sich nur
teilweise in Nordrhein-Westfalen auf. Hinzu
kommt eine unbestimmte Zahl von durchwandernden
Einzeltieren, die sich teils Tage, teils Wochen
in Nordrhein-Westfalen aufhalten und danach
Nordrhein-Westfalen wieder verlassen. Zum
Vergleich: In Deutschland wurden für die
aktuellen Zählperiode 2020/2021 insgesamt 157
Rudel, 27 Paare und 9 ortstreue Einzeltiere
angegeben.
Bei den Übergriffen
war in der Mehrzahl der Fälle kein Grundschutz
gegenüber dem Wolf vorhanden. 2021
kam es bis Dezember zu rund 40 Übergriffen in
Nordrhein-Westfalen auf Haus-und Nutztiere,
mehrheitlich auf Schafe. Davon entfielen 18
Übergriffe auf das Rudel, das dauerhaft
ausschließlich in Nordrhein-Westfalen, im
Wolfsgebiet Schermbeck lebt.
Stets
aktuelle Übersichten sind unter
https://www.wolf.nrw.de/ zu
finden. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 wurden
bundesweit 942 Übergriffe von Wölfen auf Haus-
und Nutztiere registriert, die meisten in
Niedersachsen und Brandenburg.
Weitere
Informationen
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Verantwortung für den Tod der Ponys und Schafe
liegt in der Verantwortung der Besitzer!
'Ermordung' der Wölfe weiterhin keine Option für
NRW •
Wölfe werden sich in Nordrhein-Westfalen
dauerhaft etablieren •
Kreis Wesel erneuert sein Angebot, die
Weidetierhalter beim Herdenschutz zu
unterstützen •
Informationen zum Herdenschutz der
Landwirtschaftskammer •
zum Urteil es Düsseldorfer Verwaltungsgerichts
vom 6. Mai 2021
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