Düsseldorf/Hamminkeln, 3.
Mai 2021 - Am Samstag, 01. Mai 2021, hat das Land
NRW die Kreise und kreisfreien Städte darüber
informiert, dass ab heute, 3. Mai 2021, die
Testpflicht für Immunisierte wegfällt.
Konkret bedeutet das, dass vollständig
Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten
dort gleichgestellt werden, wo in der aktuellen
Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die
negativ Getesteten Zugang zu bestimmten
Einrichtungen und Angeboten erlauben.
Diese Regel gilt beispielsweise für das sogenannte
„Click and Meet“ im Einzelhandel (abhängig von der
Entwicklung der Inzidenz im Kreis Wesel frühestens
möglich ab Donnerstag. 06. Mai), für körpernahe
Dienstleistungen (z.B. Friseur), für Besuche der
Außenbereiche von Zoos, für die Testpflicht in
Schulen sowie für die Einreisequarantäne.
Eine Immunisierung kann nach Landesvorgabe wie folgt
nachgewiesen werden:
1. Nachweis einer vor mindestens
14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen
COVID-19 mit einem in der Europäischen Union
zugelassenen Impfstoff,
2. Nachweis eines positiven
Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik
mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR
oder weitere Methoden der
Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und
mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate
zurückliegt, oder
3. den Nachweis eines positiven
Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem
Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden
Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen
COVID-19 mit einem in der Europäischen Union
zugelassenen Impfstoff.
Weitere Informationen enthält die
aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes
NRW.
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