Wesel/Hamminkeln,
26. April 2021 - Die
7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel liegt seit Freitag,
23. April, über dem Schwellenwert von 150. Dies hat
das MAGS NRW mit Allgemeinverfügung von heute
ausdrücklich festgestellt.
Damit gelten ab Dienstag, 27. April, die
bundeseinheitlichen Regelungen für den Bereich
zwischen 150 und 165. Dies sind im Wesentlichen
folgende:
Private Kontakte
Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person
treffen.
Ausgangsbeschränkung
Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine
Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser
Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft
befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen
Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im
Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.
Einzelhandel des täglichen
Bedarfs/Supermärkte
Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts
beschränkt, es gilt Maskenpflicht.
Übriger Einzelhandel
Der übrige Einzelhandel bleibt ab Dienstag, 27.
April, geschlossen. Abholung vorbestellter Ware ist
weiterhin zulässig.
Sport
Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei
Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt.
Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist
ebenfalls zulässig.
Kultur/Freizeit
Präsenzveranstaltungen sind verboten.
Körpernahe Dienstleistungen
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit
FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss
zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein
tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt
werden.
Gastronomie
Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und
Lieferdienst ist möglich.
Schulen
Derzeit sind die Schulen im Kreis Wesel im
Wechselunterricht, weil der Inzidenzwert seit mehr
als drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert
von 100 liegt.
Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinander
folgenden Tagen über den Wert von 165 steigen, ist
ab dem übernächsten Tag ausschließlich
Distanzunterricht durchzuführen.
Kindertagesbetreuung
Das NRW-Familienministerium hat den KiTa-Leitungen
und Kindertagespflegepersonen inzwischen schriftlich
mitgeteilt, dass ab Überschreitung des
Inzidenzwertes von 165 an
drei aufeinander folgenden Tagen nur noch eine
Notbetreuung angeboten wird.
Unterschreitet der Kreis Wesel nach Eintreten der
Maßnahmen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die
entsprechenden Schwellenwerte, so treten diese
Maßnahmen dann am übernächsten Tag wieder außer
Kraft. Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und
Soziales NRW wird ggfs. Änderungen des
Inzidenzbereichs des Kreises durch eine
entsprechende Verordnung festlegen. Der Kreis Wesel
wird diese dann zeitnah kommunizieren.
Das „Vierte Gesetz zum
Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage
von nationaler Tragweite“ wurde am Donnerstag, 22.
April 2021, verkündet, und trat am Freitag, 23.
April 2021, in Kraft. Das bundesweite Gesetz regelt
u. a. die Vorgaben für Kreise und kreisfreie Städte,
deren 7-Tage-Inzidenz festgelegte Schwellenwerte
überschreitet. Der gesamte Gesetzestext ist im
Bundesgesetzblatt hier einsehbar
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